WingCAD-engineering GmbH
Selbe AdresseHerstellung von militärischen Kampffahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Boris Leeser seit 13.2.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medical Future GmbHBergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010VorbemerkungenDer vorstehende Jahresabschluss wurde am 30.10.2014 berichtigt und ersetzt den bisherigen Jahresabschluss vom 05.11.2011. Besondere Umstände zu Vermögens- Finanz- und ErtragslageDas Eigenkapital deckt zum 31.12.2010 um EUR 251.218,51 nicht die Verbindlichkeiten. Somit besteht zum 31.12.2010 eine handelsbilanzielle Überschuldung. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung i.S. § 19 Abs. 1, 2 InsO liegt jedoch nicht vor. Für die Unternehmensfortführung existiert eine positive Fortbestehensprognose. Für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 161.498,19 wurde eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung vereinbart. Diese Darlehen sind somit im Überschuldungsstatus der GmbH nicht als Schuldposten zu berücksichtigen. Allgemeine AngabenDas am 01. Januar 1986 in Kraft getretene Bilanzrichtliniengesetz schreibt für Kapitalgesellschaften die Erstellung eines Anhangs vor. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 1 S.3 HGB nicht mehr zur Aufstellung eines Lageberichtes verpflichtet. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Im Jahr 2008 wurde von dem Wahlrecht zur Bildung einer Bilanzierungshilfe nach § 269 HGB Gebrauch gemacht. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde das Wahlrecht nach § 269 HGB ersatzlos gestrichen. Vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und der Ansatz im Jahr 2010 aufgelöst. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von EUR 116.217,43 enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind bestrittene Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 62.659,70. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zudem Verbindlichkeiten mit Nachrangcharakter i.H.v. EUR 161.498,19 ausgewiesen, für die ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt wurde. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten kurzfristig fällige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.019,83. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von EUR 634,72 sowie eine typische stille Beteiligung von EUR 50.000,00 ausgewiesen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Boris Leeser, Berg. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Ansprüche/Verpflichtungen: Verbindlichkeiten Barverrechnungen Boris Leeser EUR 634,72 Verbindlichkeiten aus L+L an Boris Leeser EUR 161.498,19 Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Medical Future GmbH Vertreten durch die Geschäftsführung gez. Boris Leeser Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.11.2014. |
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