Circus
Kitchens GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.453.479,00 |
1.043.424,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.764.789,00 |
613.449,71 |
| II.
Sachanlagen |
551.844,00 |
429.974,47 |
| III.
Finanzanlagen |
136.846,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.861.139,72 |
1.704.473,31 |
| I.
Vorräte |
23.103,16 |
22.811,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.688.649,33 |
376.939,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
149.387,23 |
1.304.722,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50.870,93 |
17.400,10 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
303.417,22 |
|
| Aktiva |
4.668.906,87 |
2.765.297,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.745.367,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
43.196,00 |
43.196,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.443.625,47 |
5.822.727,83 |
| III.
Verlustvortrag |
4.120.556,00 |
89.197,44 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
9.669.682,69 |
4.031.358,56 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
303.417,22 |
|
| B.
Rückstellungen |
42.101,41 |
124.297,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.060.856,68 |
697.610,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.060.856,68 |
697.610,61 |
| D.
Passive latente Steuern |
565.948,78 |
198.021,57 |
| Passiva |
4.668.906,87 |
2.765.297,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 der Circus
Kitchens GmbH wurde nach den Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264, 264a ff. HGB) erstellt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
unter HRB 169910 (§ 264a Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleine Gesellschaft im
Sinne der §§ 264 Abs. 1a, 267, 267a Absatz 1 HGB
auf. Es wurde ein Anhang aufgestellt, für den die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB
gemäß § 288 Absatz 1 HGB in Anspruch
genommen wurden. Auf die Erstellung eines Lageberichts
wurde gemäß § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
In Hinblick auf die weitere Finanzierung der
Gesellschaft haben bestehende Gesellschafter im
Geschäftsjahr Einzahlungen in die Kapitalrücklage
im Sinne von § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB in Höhe von
insgesamt 8.709.892,42 Euro zugesagt. Der zum
Bilanzstichtag noch ausstehende Teil in Höhe von
6.712.164,59 Euro wurde zwischenzeitlich vollständig
einbezahlt.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Absatz
2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird weitestgehend beibehalten (§
265 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum
31.12.2022 entnommen und werden in TEUR bzw. Euro angegeben
(§ 265 Absatz 2 HGB).
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG werden
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
weiter unterteilt. Es wurden keine Posten hinzugefügt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4 und
5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Diese werden gemäß § 268 Absatz 7 HGB
im Anhang angegeben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Die selbsterstellten immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Herstellungskosten im Rahmen der Entwicklung
gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 bis 2 und Abs. 2a
HGB angesetzt. Für die Ermittlung der Abschreibung
wurde eine Nutzungsdauer von fünf Jahren angesetzt.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt. Die
Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung aufwandswirksam erfasst.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Im Bereich
der langfristigen Rückstellungen war eine Abzinsung
nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten weisen vorausgezahlte
Aufwendungen bzw. Erträge des Folgejahres aus.
Latente Steuern wurden für temporäre und
quasi-permanente Ansatz- und Bewertungsunterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende
Steuerbelastung wurde in der Bilanz als passive latente
Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung
würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht
Gebraucht gemacht werden.
V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Das bislang bestehende Wahlrecht des § 268
Absatz 2 HGB a.F., die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang zu
zeigen, wurde aufgehoben. Die Entwicklung des
Anlagevermögens wird im Anhang dargestellt (§ 284
Absatz 3 HGB). Bei den Abschreibungen wurden zu den
kumulierten Abschreibungen auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ausgewiesen.
Beziehungen zu Gesellschaftern
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern i.H.v. 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 3.013.751,96
Euro (Vj: 0,00 Euro) enthalten.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
in Euro
31.12.2023
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahre
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
11.627,37
11.627,37
0,00
0,00
Vorjahr
11.733,81
11.733,81
0,00
0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
1.677.021,96
1.677.021,96
0,00
0,00
Vorjahr
365.205,94
365.205,94
0,00
0,00
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
in Euro
31.12.2023
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahre
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
633.872,57
633.872,57
0,00
0,00
Vorjahr
524.688,66
524.688,66
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
3.426.984,11
3.426.984,11
0,00
0,00
Vorjahr
172.921,95
172.921,95
0,00
0,00
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b
HGB): 0,00 Euro.
Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuerin in Höhe von 7.868,58
Euro (Vj.: 44.872,53 Euro) und Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit in Höhe von 40,00 Euro (Vj.:
32.367,73 Euro) enthalten.
Angaben zu den sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind
insbesondere Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten in Höhe von 7.200,00 Euro sowie
eine Rückstellung für noch nicht verbrauchte
Urlaubstage in Höhe von 31.391,98 Euro enthalten.
Steuerrückstellungen sind nicht gebildet worden, da
keine Steuern anfallen.
Latente Steuern
Im Geschäftsjahr ergab sich eine passive latente
Steuer nach $ 274 HGB in Höhe von 565.948,78 Euro (Vj.
198.021,57 Euro) Dabei wurde mit einem Steuersatz von 32,28
% gerechnet. Die passiven Steuerlatenzen resultieren aus
den selbsterstellten immateriellen
Vermögensgegenständen.
Ausschüttungssperre
Zum 31.12.2023 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB
ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.187.300,22 Euro der
Ausschüttungssperre.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB, § 268 Abs. 7 HGB und § 285 Nr. 27 HGB
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse
wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1
HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.
Going Concern Klausel
Die Gesellschaft weißt zum Abschlussstichtag
ein negatives Eigenkapital aus. Die Gesellschaft
verfügt jedoch über erhebliche stille Reserven,
welche das negative Eigenkapital bei Weiten
übersteigen.
Angaben zur Mitarbeiterzahl
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr durchschnittlich
45 Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben über die Geschäftsführung
Nikolas Bullwinkel, Hamburg
Geschäftsführer Hamburg, 27.06.2024
Nikolas Bullwinkel
sonstige Berichtsbestandteile
Nikolas Bullwinkel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
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