Friedhelm May Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten May seit 21.1.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen May GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangBesonderheiten der Form des Jahresabschlusses Größenklassenbestimmung Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen Geschäftsjahresschluss sind folgende Größenmerkmale festzustellen: Merkmal 31.12.2013 Bilanzsumme: € 306.166,31 Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio € Arbeitnehmer: bis 50 Merkmal 31.12.2012 Bilanzsumme: € 257.162,92 Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio € Arbeitnehmer: bis 50 Die Gesellschaft blieb eine kleine Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der Geschäftsjahre 2012 und 2013 nicht mindestens zwei der in § 267(1) HGB bestimmten Merkmale überschritten wurden. Größenklassenabhängige Erleichterungen Auf den Anhang zum 31.12.2013 findet hinsichtlich der in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG Anwendung. Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des § 266 Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt (§ 274a HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung unterbleibt gemäß § 326 HGB. Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben gemäß § 288 HGB folgende Angaben: - Aufgliederung der Verbindlichkeiten - sonstige finanzielle Verpflichtungen - Aufgliederung der Umsatzerlöse - Zahl der Beschäftigten - Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorganes - Erläuterungen der sonstigen Rückstellungen. - Abgrenzung latenter Steuern Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt. Allgemeine Angaben Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts. Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gewahrt. Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips einzeln bewertet. Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im Jahresabschluss berücksichtigt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betreffen den Restbuchwert entgeltlich erworbener Nutzungsrechte an Software. Am Abschlussstichtag ist dieser Posten nicht mehr saldoführend. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit gleichbleibenden oder fallenden Jahresbeträgen. Zur Anwendung kommen stets die höchstzulässigen Abschreibungsbeträge. Geringwertige Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von fünf Jahren abgeschrieben wird. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz ersichtlich. Dieses fehlt in der zur Offenlegung bestimmten Fassung. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Die Materialbestände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den in Ausführung befindlichen Aufträgen erfolgte die Ermittlung der Herstellungskosten durch Rückrechnung von den anteiligen Gewerkerlösen. Zinsen werden nicht einbezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden stets unter Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und sonstiger wertmindernder Umstände bewertet. Werthaltige sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden stets mit den Nennbeträgen bewertet. Beträge mit längeren Laufzeiten sind mit den Barwerten angesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37(5) KStG im verbliebenen Nennwert von € 428,40 mit dem Barwert von € 432,36 enthalten. Davon haben Teilbeträge von insgesamt € 225,26 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt seit 2009 in zehn gleichen Jahresbeträgen von jeweils € 107,10. Flüssige Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den nachgewiesenen Nennwerten angesetzt. Alle Geldbestände lauten auf Euro. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Am Abschlussstichtag ist der Posten nicht saldoführend. Seit dem Geschäftsjahr 2013 werden Einzelbeträge unter € 400,00 nicht mehr abgegrenzt. Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz erfolgt ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung. Das gezeichnete Kapital von DM 50.000,00 ist zum umgerechneten Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Versorgungsanwartschaften ist eine Pensionsrückstellung gebildet, die nach dem Ergebnis eines versicherungsmathematischen Gutachtens angesetzt ist. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G nach Prof. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 4,88% nach der PUC-Methode. Rückdeckungsansprüche im Sinne des § 249(2) S. 2 HGB werden seit 2010 mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Steuerrückstellungen betreffen laufend veranlagte Steuern vom Einkommen und Ertrag. Sonstige Rückstellungen sind für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Ferner sind Beträge für unterlassene Instandhaltung und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, zurückgestellt. Drohverlustrückstellungen sind nicht enthalten. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit den Beträgen, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Auflösungen werden nur vorgenommen, wenn der Grund der Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung geboten ist. Langfristige Rückstellungen werden mit den indizierten Barwerten gezeigt. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Diese stimmen mit den Rückzahlungsbeträgen überein. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für in Ausführung befindliche Aufträge werden mit den empfangenen Beträgen abzüglich der abgeführten Umsatzsteuer ausgewiesen. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen im Sinne des § 277(4) HGB sind im Berichtsjahr nicht entstanden. Von den Bewertungs- und Bilanzierungsgewohnheiten ist nicht abgewichen worden. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine Sonderabschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Sonstige Pflichtangaben Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht verzeichnet. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gesichert sind machen am Abschlussstichtag € 0,00 (€ 37.982,15) aus. Ferner bestehen übliche Eigentumsvorbehaltsrechte. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus - der Begebung und Übertragung von Wechseln - Bürgschaften - Gewährleistungsverträgen haben am Abschlussstichtag nicht bestanden. Steuern vom Einkommen und Ertrag Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf Teilergebnisse erübrigt sich somit dem Grunde nach. Latente Steuern werden nicht abgegrenzt Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorganes Im Geschäftsjahr 2013 wurde die Gesellschaft von dem Geschäftsführer - Carsten May gesetzlich vertreten. Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung ist nicht bestellt. Organkredite Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes wurden keine Vorschüsse auf Bezüge gewährt. Angaben über Unternehmensbeziehungen Die Gesellschaft hat keinen Beteiligungsbesitz. Nachrichtlich wird angemerkt, dass die Geschäftsanteile an der Fliesen May GmbH keinem Unternehmensvermögen zugehören. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der Verwendung aufgestellt. Der Gesellschafter beabsichtigt, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2013 - 31.12.2013Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 438,24 EUR. 1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 410,27 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
Oberhausen, 04.12.2014 gez.: Carsten May Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2014 festgestellt. |
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