Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Dr. Birl seit 26.1.2015 | Geschäftsführer |
Helge-Uve Braun seit 12.2.2009 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWM Infrastruktur GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 und TätigkeitsabschlussLagebericht 2014SWM Infrastruktur GmbH, MünchenGliederung 1. Geschäftsmodell 2. Wirtschaftsbericht 3. Nachtragsbericht 4. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Geschäftsmodell Mit dem Ausbau und Betrieb der Verteilnetze für Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser leistet die SWM Infrastruktur GmbH einen wesentlichen Beitrag für die Daseinsvorsorge von München und etlichen Außengemeinden. 2. Wirtschaftsbericht Energiemärkte Die deutsche Konjunktur hat sich im Verlauf des Jahres 2014 abgekühlt. Das Bruttoinlandsprodukt stieg nach vorläufigen Zahlen nur noch um 1,0 %. Vor allem die schwächere Weltkonjunktur und eine verhaltene Investitionstätigkeit im Inland dämpften die wirtschaftliche Entwicklung. Energiepolitik Der Klimawandel stellt für die Energiebranche eine gewaltige Herausforderung dar. Sie ist gefordert, den angestrebten Umbau der über Jahrzehnte gewachsenen Energieversorgung ohne Einbußen bei der Versorgungssicherheit zu realisieren und gleichzeitig seine Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Die Erträge der Energieunternehmen sind in den letzten Jahren jedoch in nahezu allen Wertschöpfungsstufen zurückgegangen: Der Zubau erneuerbarer Energien, der durch deren gesetzlichen Einspeisevorrang auch die klassische Merit-Order (Einsatzreihenfolge der Kraftwerke) verschiebt, hat zu sinkenden Strompreisen an den Börsen geführt. Konventionelle Kraftwerke erreichen immer seltener ihre Grenzkosten und kommen deshalb auf deutlich weniger Betriebsstunden. Durch beide Einflüsse verringern sich die Ergebnisse aus der Stromerzeugung erheblich. Das regulierte Netzgeschäft bietet zwar festgelegte Renditen, aber kein Potenzial, die Ergebnisrückgänge anderer Bereiche zu kompensieren. Der Europäische Rat hat den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen "Energie- und Klimarahmen 2030" im Oktober 2014 in großen Teilen bestätigt. Die darin formulierten drei Ziele 40 % CO2-Reduktion, 27 % erneuerbare Energien und 27 % Energieeffizienzfortschritt bis 2030 stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt einer strategischen Neuorientierung der Staats- und Regierungschefs. Die neuen Ziele sollen in den nächsten Jahren umgesetzt und von legislativen Maßnahmen flankiert werden. Diese sind vor allem im Energieeffizienzbereich, z. B. bei der Gebäudeeffizienz, zu erwarten. In Deutschland steht die Diskussion um die Einführung eines Kapazitätsmarkts im Vordergrund. Dabei geht es um die Frage, wie Erzeugung und Verbrauch bei steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenenergie künftig synchronisiert werden können. Zum einen soll dafür gesorgt werden, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, und zum anderen sollen diese Kapazitäten zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu einen Grünbuchprozess gestartet, um das künftige Marktdesign und den Ordnungsrahmen für den Stromsektor so zu gestalten, dass die Stromversorgung sicher, kosteneffizient und umweltverträglich ist. Dabei erfordert die Vorhaltung ausreichender Kapazitäten eine Grundsatzentscheidung, die den künftigen Strommarkt entscheidend verändern kann. Für die langfristige Entwicklung des Strommarkts stehen zwei grundsätzliche Lösungsansätze zur Verfügung: Auf der einen Seite wird ein optimierter "Strommarkt 2.0" diskutiert, mit einem rechtlichen Rahmen, auf den Investoren vertrauen und in dem Stromkunden in eigener Verantwortung mittels ihrer Nachfrage bestimmen können, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden. Andererseits ist auch ein zweiter Markt neben dem Strommarkt für die Vorhaltung von Kapazitäten (Kapazitätsmarkt) Bestandteil der Überlegungen. Der Grünbuchprozess wird im Herbst 2015 in einem sogenannten Weißbuchprozess fortgesetzt werden, sodass frühestens 2016 mit einer Entscheidung über das künftige Strommarktdesign zu rechnen ist. Geschäftsverlauf Zentrale Aufgabe der SWM Infrastruktur GmbH ist es, die überdurchschnittlich hohe Versorgungsqualität und -sicherheit für SWM Kunden trotz des im Rahmen der Anreizregulierung weiter gestiegenen Kostendrucks zu gewährleisten. Eine wichtige Basis für die hohe Versorgungssicherheit bildet hierbei die SWM Investitions- und Instandhaltungsstrategie, die permanent weiterentwickelt und von einer ständigen Analyse der Kostenpositionen flankiert wird. Dabei steht gerade die Anreizregulierung vor einem Wandel. Im Jahr 2014 wurde intensiv über die weitere Ausgestaltung des Regulierungsrahmens diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat an einem Bericht über das Investitionsverhalten der Netzbetreiber und die Evaluierung der Anreizregulierung für das Bundeswirtschaftsministerium gearbeitet. Im Rahmen dieser Evaluierung veranstaltete die BNetzA mehrere Workshops, in denen vier Modelle erarbeitet wurden, wie eine weitere Ausgestaltung der Anreizregulierung nach der 2. Regulierungsperiode vorstellbar wäre. Trotz der noch ungewissen regulatorischen Zukunft arbeitet die SWM Infrastruktur GmbH an einer stetigen Verbesserung der Versorgungssicherheit und Optimierung ihrer Versorgungsstrukturen. So wurden 2014 zwei Entscheidungen getroffen, die den Anschluss des von der SWM Infrastruktur GmbH betriebenen Gasverteilnetzes an das vorgelagerte Übertragungsnetz der bayernets weiter verbessern und dadurch die hohe Versorgungssicherheit der Münchener Kunden sicherstellen werden. So wird neben der Ertüchtigung einer bereits bestehenden Übernahmestation eine weitere, vierte Übernahmestation an das vorgelagerte Netz im Münchner Süd-Westen errichtet werden. Bei den Netzentgelten Strom wurde 2014 erstmalig wieder ein Grundpreis eingeführt. Damit wurde eine stärkere Leistungsorientierung bei den Netzentgelten geschaffen. Hintergrund der Einführung war, dass sich zukünftig die Netzentgelte, insbesondere im Bereich der Niederspannung, stärker an den Netzkosten orientieren sollen, damit bestehenden "Entsolidarisierungseffekten" besser begegnet werden kann. Im Bereich des Forderungsmanagements konnten im Jahr 2014 die Außenstände und damit das Risiko hinsichtlich eines Forderungsausfalls im Insolvenzfall bei den im Netz tätigen Lieferanten und Netznutzungsselbstzahlern weiter minimiert werden. Dem wachsenden Streben der Kommunen nach Rekommunalisierung im Zusammenhang mit der Energiewende und dem intensiveren Wettbewerb um Gas- und Stromkonzessionen begegnet die SWM Infrastruktur GmbH mit einer aktiven Betreuung von Gemeinden in der Region München. Ziel ist, bestehende Gaskonzessionen zu sichern und neue Stromkonzessionen zu gewinnen. Daneben werden technische und netzwirtschaftliche Betriebsführungen weiterverfolgt sowie kommunal gewünschte und wirtschaftlich sinnvolle Produkte bzw. Dienstleistungen rund um die Konzession entwickelt und angeboten. Mit dem Flughafen München wurde ein Dienstleistungsvertrag über die komplette Netzentgeltkalkulation geschlossen. Außerdem wurden die Grundlagen geschaffen, um im Rahmen der Regionalstrategie netzwirtschaftliche Dienstleistungen auch für andere Netzbetreiber anbieten zu können. Gemäß den europäischen Vorgaben wurde 2013 eine Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler durchgeführt und veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen bereits die Richtung für die Einführung von Smart Metering in Deutschland auf. Die Verordnungen und Konkretisierungen für die Umsetzung stehen weiterhin aus. Die SWM (Stadtwerke München) begleiten die Gesetzgebung und technische Ausgestaltung durch Gremientätigkeiten in Verbänden und führen seit 2009 ein konzernweites Smart Metering Projekt durch. Die für 2014 gesetzlich geforderten Umrüstungen von Wechselrichtern, die sich aus der Verordnung zur Systemstabilität aus dem Jahr 2012 ergeben, wurden von der SWM Infrastruktur GmbH fristgerecht umgesetzt. Die Anforderungen zur Umsetzung der Systemstabilitätsverordnung werden fristgerecht vollständig erfüllt sein. Ergänzend zur Systemstabilitätsverordnung für Photovoltaikanlagen ist eine ähnliche gesetzliche Regelung für sonstige EEG Anlagen zu erwarten. Beschreibung der Tätigkeitsbereiche Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 21. Juli 2014, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist zu den genannten Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein so genannter Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln der Rechnungslegung einschließlich der Abschreibungsmethoden, anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ist bei der SWM Infrastruktur GmbH zu trennen zwischen den Bereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Gasspeicherung. Für diese wird jeweils ein Tätigkeitsabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors liegen nicht vor. Bei den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors werden das Wasser- und Fernwärmegeschäft sowie die sonstigen Dienstleistungen erfasst. Für die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt. Die Umsatzerlöse im Bereich der Elektrizitätsverteilung betragen 459 Mio. €, in der Gasverteilung 115 Mio. € und in der Gasspeicherung 3 Mio. €. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus erhaltenen Netznutzungsentgelten. Dem gegenüber steht der Materialaufwand, der im Bereich Elektrizitätsverteilung 439 Mio. €, im Bereich Gasverteilung 122 Mio. € und im Bereich Gasspeicherung 7 Mio. € beträgt. Der Materialaufwand betrifft im Wesentlichen Aufwand für Wartung und Instandhaltung sowie die Pachtaufwendungen der Infrastrukturanlagen gegenüber der Stadtwerke München GmbH. In dem Bereich Elektrizitätsverteilung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich in Höhe von 62 Mio. €, im Bereich Gasverteilung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich in Höhe von 11 Mio. € und im Bereich Gasspeicher ergibt sich ein Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich in Höhe von 1 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- bzw. Gasverteilung bestehen größtenteils aus der Forderung für noch nicht abgerechnete Netznutzungsentgelte gegen Fremde sowie aus inländischen Debitorenforderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren hauptsächlich aus den Forderungen für noch nicht abgerechnete Netznutzungsentgelte. Die Rechnungsabgrenzungsposten der Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung betreffen überwiegend die Abgrenzung empfangener Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse. Diese werden mit 2,5% im Zugangsjahr bzw. 5% in den Folgejahren aufgelöst. Gleicher Sachverhalt betrifft den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Rückgang der Rückstellungen im Bereich der Gasverteilung um 7,7 Mio. € begründet sich hauptsächlich in der Verwendung einer Rückstellung für die Anreizregulierung. Die Rückstellungen im Bereich der Gasspeicherung sind um 4,0 Mio. € gesunken, und die Rückstellungen im Bereich der Elektrizitätsverteilung um 0,8 Mio. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen im Bereich der Elektrizitätsverteilung um 59,3 Mio. € und im Bereich der Gasverteilung um 5,2 Mio. €. Grund hierfür sind im Wesentlichen zu gewährende Gutschriften bezüglich der Netznutzung gegenüber der SWM Versorgungs GmbH. Darüber hinaus ergab die Abrechnung von Konzerndienstleistungen eine hohe Verbindlichkeit gegenüber der SWM Services GmbH. Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse der SWM Infrastruktur GmbH haben sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt entwickelt:
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Anstieg des Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um 4,6 Mio. € auf 21,6 Mio. €. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio. € bzw. 1,4 % gestiegen. Die Umsatzerlöse aus erhaltenen Netznutzungsentgelten resultieren im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Strom-, Fernwärme-, Erdgas- und Wassernetzen für die SWM Versorgungs GmbH. Die sonstigen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus für andere Konzerngesellschaften erbrachten Dienstleistungen. Die Umsatzrentabilität belief sich im Jahr 2014 vor Steuern auf 2,35 % (Vorjahr: 1,88 %). Der Materialaufwand erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund gestiegener Netznutzungsentgelte Strom, gestiegener Aufwendungen gem. EnWG sowie höherer Aufwendungen aus bezogenen Dienstleistungen anderer Konzerngesellschaften um 33 Mio. €. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 127 Mio. € auf 106 Mio. € ergibt sich vor allem durch im Jahr 2013 angefallene Einmaleffekte, die sich im Berichtsjahr nicht ergaben. Es resultiert ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 14 Mio. €, das entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke München GmbH abgeführt wird. Vermögenslage Die Bilanzsumme der SWM Infrastruktur GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2014 um 66 Mio. € bzw. 32,7 % auf 270 Mio. € erhöht. Das Umlaufvermögen stieg um 48 Mio. € auf 160 Mio. €, was vor allem aus einem Anstieg der Forderungen gegen die Gesellschafterin resultiert. Im Geschäftsjahr wurden 25 Mio. € sowohl in den aktiven als auch in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gegen Konzernunternehmen für empfangene Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse neu eingestellt. Zugleich wurden 5 Mio. € aufgelöst. Die Rückstellungen gingen gegenüber dem Vorjahr um 11 Mio. € auf 14 Mio. € zurück. Dies ergibt sich in erster Linie durch die Reduktion der Drohverlustrückstellungen um 4 Mio. € auf 2 Mio. € sowie die Auflösung der Rückstellungen für Anreizregulierung in Höhe von 7 Mio. €. Die Rückstellungsquote sank demzufolge auf 5,3 % (Vorjahr: 12,6 %). Die Verbindlichkeiten stiegen gegenüber dem Vorjahr um 60 Mio. €, was vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrifft. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft stellt sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar:
Liquidität Die liquiden Mittel der SWM Infrastruktur GmbH werden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Stadtwerke München GmbH angelegt und sind im Saldo der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin erfasst. Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausüben und die nicht Eingang in den Jahresabschluss 2014 gefunden haben, haben sich nicht ereignet. 4. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Erwartete Entwicklung der Rahmenbedingungen In ihrem Bericht vom Herbst 2014 prognostiziert die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose für 2015 ein gegenüber früheren Vorhersagen schwächeres Wachstum der Weltwirtschaft von 3,0 %. Vor allem die schwächere Weltkonjunktur und eine verhaltene Investitionstätigkeit im Inland dämpfen die wirtschaftliche Entwicklung. Für Deutschland wird ein unverändert niedriges Wachstum von 1,2 % vorausgesagt. Angesichts dieser Daten gehen die SWM von einer weiterhin expansiven Finanzpolitik aus und rechnen mit unverändert günstigen Finanzierungskonditionen für sehr gute Schuldner. Die konjunkturelle Entwicklung hat aufgrund der großen industriellen Basis in Deutschland erheblichen Einfluss auf den Energie- und Verkehrsbedarf. Daher gehen die SWM für 2015 von einer kaum veränderten Nachfrage nach Strom und Erdgas aus. Risikobericht Risikomanagementsystem Der SWM Konzern verfügt über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß KonTraG. Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb des SWM Konzerns existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die SWM Infrastruktur GmbH ist in dieses Risikomanagementsystem integriert. Die SWM Infrastruktur GmbH ist in das Cash-Pooling bei der Stadtwerke München GmbH mit einbezogen, damit wird die Liquiditätssteuerung im Konzern optimiert und eine ausreichende Liquidität jederzeit sichergestellt. Risikolage Politische und regulatorische Risiken: Politische Initiativen auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene bergen zahlreiche Risiken für die SWM Infrastruktur GmbH: Durch die europäische Energiepolitik besteht das Risiko von Absatzminderungen bei gleichzeitig hohen Umsetzungsaufwendungen. Weitere Risiken können sich aus den europäischen Wettbewerbsordnungen (z. B. Förderung der erneuerbaren Energien) ergeben. Auch der neue Energie- und Klimarahmen für 2030 wird weitere ordnungspolitische Eingriffe bewirken. Auf nationaler Ebene stehen diverse tiefgreifende energiepolitische Entscheidungen bevor (KWKG-Novelle; Strommarktdesign; EEG 3.0), die alle jeweils Risiken für die SWM Infrastruktur GmbH bergen. Für den Netzbetrieb legt die Bundesnetzagentur Erlösobergrenzen fest. Risiken können durch die Nichtanerkennung von Kosten sowie die Bildung von Effizienzwerten mit dem Ziel, über die Regulierungsperiode hinweg Netznutzungsentgelte zu senken, entstehen. Den genannten Risiken treten die SWM durch eine intensive Begleitung der Arbeiten in den einschlägigen Verbänden und bei den entsprechenden Entscheidungsträgern entgegen. Operative Risiken: Die SWM Infrastruktur GmbH setzt für die Verteilung von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser technologisch komplexe Anlagen ein, die das Risiko ungeplanter Nichtverfügbarkeiten bergen. Die bestehenden Risiken werden durch regelmäßige Wartungsarbeiten, hohe Sicherheitsstandards und Notfallpläne sowie viele weitere qualitätssichernde Maßnahmen minimiert. Maßnahmen gegen Sicherheits- und Umweltrisiken werden zudem im Rahmen jährlicher Audits (ISO, EMAS, TSM) von unabhängigen Gutachtern zertifiziert. Rechtliche Risiken: Gesetzliche Risiken folgen insbesondere aus der Regulierung der Nutzung und des Betriebs von Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen einschließlich der Netznutzungsentgelte und den daraus folgenden Aktivitäten der Regulierungsbehörden. Chancenbericht Künftige Ausrichtung der SWM Infrastruktur GmbH Durch den langfristigen, schrittweisen Einsatz erneuerbarer Energien für die Fernwärmeversorgung wird die ohnehin schon sehr gute Umweltbilanz der Fernwärme in München noch weiter verbessert. Die SWM haben eine Fernwärme-Vision entwickelt, in der München bis 2040 als erste deutsche Großstadt die Fernwärme zu 100 % aus regenerativen Energien gewinnt. Um diese ambitionierte Vision zu realisieren, setzen die SWM in den nächsten Jahrzehnten in erster Linie auf die weitere Erschließung der Erdwärme. Der zunehmende Bedarf an Klimatisierungslösungen generiert eine stabile Nachfrage nach Fernkälte als weiteres ressourcenschonendes Angebot der SWM. Insbesondere in hoch verdichteten innerstädtischen Gebieten gibt es in den nächsten Jahren zusätzliches Potenzial für weitere Erzeugungsstandorte und damit eine positive Entwicklung dieses noch jungen Geschäftsfelds. Die Digitalisierung greift tief in die Wertschöpfungskette der Energiebranche ein: Insbesondere der sich abzeichnende Umstieg von analoger auf elektronische Messtechnik sowie die dezentrale Energieerzeugung werden erhebliche Auswirkungen auf die Energieanbieter haben. Mit M-Partnerkraft vernetzen die SWM dezentrale Erzeugungseinheiten und bündeln sie informationstechnisch zu einem virtuellen Kraftwerk, das an größere Leittechnik angebunden ist und am Regelmarkt Erlöse erzielt. Die Bedeutung virtueller Kraftwerke wird künftig weiter steigen, da sie unverzichtbare Bestandteile eines intelligenten Stromversorgungsnetzes (Smart Grid) sind. Die Entwicklung intelligenter Stromnetze wird es künftig ermöglichen, Daten oder Zustandsinformationen einzelner Netzkomponenten in Echtzeit abzurufen bzw. zu verarbeiten und auf diese Weise den Netzbetrieb zu optimieren. Die SWM Infrastruktur GmbH ist bestrebt, die zunehmende Reduzierung der Netznutzungsentgelte und die steigenden administrativen Anforderungen weiterhin durch Prozessverbesserungen zu kompensieren. Die SWM Infrastruktur GmbH erwartet unter diesen Voraussetzungen auf dem Niveau von 2014 aufbauende Umsätze. Das EBIT wird auf dem Niveau des Vorjahres angestrebt. Die SWM Infrastruktur GmbH wird bei stabiler Marktentwicklung auch weiterhin ihre solide Vermögens- und Finanzlage halten können.
München, den 23. März 2015 Geschäftsführer Helge-Uve Braun Dr. Holger Birl Bilanz zum 31. Dezember 2014der SWM Infrastruktur GmbHAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014der SWM Infrastruktur GmbH
Anhang 2014SWM Infrastruktur GmbH, MünchenAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei werden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes beachtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Information werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenUmlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden angemessen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden bei Bestehen einer Aufrechnungslage im Sinne des § 387 BGB saldiert. Die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gesellschaft ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Netzes und hat daher die erhaltenen Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse an den Verpächter weiterzuleiten. Dieser wird jährlich mit 5,0 % (im Zugangsjahr mit 2,5 %) aufgelöst. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Für die Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte existieren Rückdeckungsversicherungsverträge, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sie sind teilweise an die Pensionäre verpfändet. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. Übersteigt das zum Zeitwert bewertete Deckungsvermögen die Höhe der Verpflichtungen, wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 266 Abs. 2 HGB der Vermögensüberhang unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" aktiviert. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß RückAbzinsV abgezinst worden. Für Pensionsrückstellungen für außertariflich Angestellte liegen versicherungsmathematische Berechnungen nach der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) unter Verwendung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung eines Zinssatzes von 4,54 % (Vorjahr: 4,9 %) gemäß RückAbzinsV sowie einer Rentendynamik in Höhe von 1,5 % (Vorjahr: 1,75 %) vor. Den Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte stehen zur Absicherung Rückdeckungsversicherungsverträge gegenüber, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und teilweise an die Pensionäre verpfändet sind. Entsprechend werden die Pensionsverpflichtungen und das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. In Summe ergeben sich im Geschäftsjahr sowohl ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung sowie ein Aktivwert, der unter den sonstigen Forderungen aktiviert wird. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 4,54 % (Vorjahr: 4,9 %), eines Entgelttrends von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) und eines Trends für die Beitragsbemessungsgrenze von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %). Bei den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Effekte aus Änderungen der Abzinsungszinssätze werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, die ertragsmäßig späteren Perioden zuzuordnen sind. Die Auflösung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die von der Gesellschaft erhaltenen Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse werden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und im Jahr des Zugangs mit 2,5 % und in den folgenden Jahren mit jeweils 5,0 % aufgelöst. Die erhaltenen Ertragszuschüsse werden an die Eigentümerin des Netzes übertragen. Latente Steuern Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden. Erläuterungen zur Bilanz1. Vorräte
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr wurden 25.293 T€ in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gegen Konzernunternehmen für empfangene Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse neu eingestellt. Zugleich wurden 5.240 T€ mit 2,5 % bzw. 5,0 % aufgelöst. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung für Pensionsrückstellungen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 161 T€, der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens beläuft sich auf 161 T€, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 159 T€. Es ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 2 T€, der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB unter einem gesonderten Posten aktiviert wird. Der Zinsertrag aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung beträgt 1 T€. Der Aufwand aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten beläuft sich auf 2 T€. In Summe ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Zinsaufwand. 5. Eigenkapital
Alleingesellschafterin ist die Stadtwerke München GmbH, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. 6. Rückstellungen
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird im Geschäftsjahr 2014 die Rückdeckungsversicherung im Rahmen einer Pensionszusage gegenüber außertariflich Angestellten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Es ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für zu leistende Gutschriften gemäß § 19 Strom NEV (4.617 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (2.194 T€) sowie eine Drohverlustrückstellung (1.774 T€) für den Gasspeicher. 7. Verbindlichkeiten
8. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr wurden 25.293 T€ in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten für empfangene Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse neu eingestellt. Zugleich wurden 5.240 T€ mit 2,5 % bzw. 5,0 % aufgelöst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung9. Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus erbrachten Leistungen für den SWM Konzern. 10. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 14.341 T€ enthalten. Diese beinhalten u. a. Erträge aus Konzerndienstleistungen für Vorjahre (4.903 T€). 11. Materialaufwand
12. Personalaufwand
Während des Geschäftsjahres 2014 waren durchschnittlich 114 (Vorjahr: 108) Arbeitnehmer (davon sind 97 männlich und 17 weiblich) und 2 (Vorjahr: 4) Aushilfen (davon 1 männlich und 1 weiblich) beschäftigt . 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3.840 T€ enthalten. 14. Finanzergebnis
Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Gesellschafterin. 15. Steuern Die Steuer wird pauschal auf Basis des auf volle Prozent aufgerundeten nominellen kombinierten Steuersatzes (33 %) aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer des BgA U-Bahnbau und -verpachtung umgelegt. 16. Aufwendungen aus Gewinnabführung Entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde der Gewinn in Höhe von 14.072 T€ (Vorjahr: 11.054 T€) an die Gesellschafterin abgeführt. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen - Mit der Stadtwerke München GmbH wurde am 30. Dezember 2003 mit Wirkung zum 01. Januar 2004 ein Pachtvertrag über die Infrastruktur Netze geschlossen. Zur Verpachtung gehören die Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme (inkl. dem Gasspeicher Schmidhausen). Die Verpachtung umfasst auch die dem Pachtgegenstand zuzurechnende Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2018 und verlängert sich jeweils automatisch um fünf Jahre, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einem Vorlauf von einem Jahr gekündigt wird. - Einschließlich des vorstehend genannten Pachtvertrages bestehen zum 31. Dezember 2014 finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. der Gesellschafterin in Höhe von 1.153.135 T€. - Das Bestellobligo beträgt 33.827 T€. - Für die Mitarbeiter der SWM Infrastruktur GmbH besteht, soweit sie nicht nach beamtenrechtlichen oder eigenversorgungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Altersversorgung haben und damit eine entsprechende Vorsorge über die Pensionsrückstellungen bei der Stadtwerke München GmbH getroffen wurde, eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Der Regelumlagesatz zur Zusatzversorgungskasse zur Altersversorgung beträgt 7,75 % (seit 01. Januar 2013). Diese Arbeitgeberbeiträge sind im Gesamtbrutto enthalten. Im Jahre 2014 betrug die umlagepflichtige Gehaltssumme 5.735 T€ für 96 Anspruchsberechtigte. Angaben nach § 6b Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz: Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt:
Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH enthalten ist. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH, München (HRB 121920) einbezogen, der beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Veröffentlichung eingereicht wird. Die Organe der SWM Infrastruktur GmbHDie Geschäftsführung
München, den 23. März 2015 Geschäftsführer Helge-Uve Braun Dr. Holger Birl Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014der SWM Infrastruktur GmbHVorbermerkungNach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz ‒ EnWG) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 21. Juli 2014, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist zu den genannten Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein sogenannter Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln der Rechnungslegung einschließlich der Abschreibungsmethoden, anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. 1. Erläuterung zu den Tätigkeiten Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ist bei der SWM Infrastruktur GmbH zu trennen zwischen den Bereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Gasspeicherung. Für diese wird jeweils ein Tätigkeitsabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt. Die "anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" liegen nicht vor. Das Wasser- und Fernwärmegeschäft wird bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" abgebildet. Für die "anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt. Die im Anhang der SWM Infrastruktur GmbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf die Tätigkeitsabschlüsse entsprechende Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu machen und die finanziellen Haftungsverhältnisse aufzugliedern. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines Kostenschlüssels retrograd oder progressiv. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Das Eigenkapital wird auf die Tätigkeiten anhand des ermittelten Kostenschlüssels verteilt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden soweit möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet, sofern das nicht weiter möglich ist, werden sachgerechte Schlüsselungen angewandt. Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach den sonstigen Steuern. Es wird deshalb jährlich ein neuer Schlüssel ermittelt, nach dem die Steuern auf die einzelnen Geschäftsbereiche verteilt werden. Dadurch wird die Steuerbelastung proportional verteilt, so dass negative Ergebnisse zu Steuergutschriften führen können. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten werden in der Tätigkeitsbilanz als solche ausgewiesen und über die "Interne Aufrechnung" konsolidiert. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Zinsaufwendungen und -erträge werden in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert gezeigt. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Kostenschlüsselungen im Vergleich zum Vorjahr fanden nicht statt. Die zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten bestehenden innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen werden in der Regel zu Marktpreisen bewertet. In der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen über die "Interne Aufrechnung" ersichtlich. Erläuterungen zu den einzelnen Posten sind im Lagebericht angegeben. B. Tätigkeitsabschlüsse 1. Elektrizitätsverteilung a) Bilanz des Bereichs ElektrizitätsverteilungAktiva
b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Elektrizitätsverteilung
c) Weitere Angaben des Bereichs Elektrizitätsverteilung Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Elektrizitätsverteilung
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Elektrizitätsverteilung
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren. 2. Gasverteilung a) Bilanz des Bereichs GasverteilungAktiva
b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Gasverteilung
c) Weitere Angaben des Bereichs Gasverteilung Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Gasverteilung
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Gasverteilung
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren. 3. Gasspeicherunga) Bilanz des Bereichs GasspeicherungAktiva
b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Gasspeicherung
c) Weitere Angaben des Bereichs Gasspeicherung Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Gasspeicherung
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Gasspeicherung
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SWM Infrastruktur GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtshat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der SWM Infrastruktur GmbH, München, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
München, den 24. März 2015 Deloitte
& Touche GmbH
Dorn, Wirtschaftsprüfer Sommer, Wirtschaftsprüfer |
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