Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Rose seit 12.2.2024 | Geschäftsführer |
Philip Roderer seit 20.2.2023 | Prokura |
Alexander Walter Greiner seit 28.1.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Augsburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
swa Netze GmbHAugsburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023A. Grundlagen des UnternehmensDie swa Netze GmbH, Augsburg, ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg, die 100% der Anteile an der Gesellschaft hält. Zwischen den beiden Gesellschaften wurde ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, der Unterhalt, der Ausbau und die Vermarktung sowie der Neuaufbau von Infrastruktureinrichtungen, insbesondere der Energieversorgung und Wärmeversorgung, einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen [1] Im Jahr 2023 wird die deutsche Wirtschaft laut der Prognose des ifo Instituts um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr schrumpfen. In 2022 wuchs das Bruttoinlandsprodukt noch um 1,8 %. In 2024 wird mit einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 0,9 % gerechnet. Im Jahr 2023 waren bis November durchschnittlich rund 2,61 Millionen Personen arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Durchschnitt von 5,7 %. Die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2022 lag bei 2,42 Millionen, was einer Arbeitslosenquote von 5,3 % entspricht. Damit ist die Zahl der Arbeitslosen in 2023 leicht angestiegen. Die Anzahl der Erwerbstätigen reduzierte sich von 45,8 Millionen im Jahresdurchschnitt 2022 auf 46,0 Mio. im Jahresdurchschnitt 2023. [2] 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1 Entwicklung der Energiewirtschaft [3] Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) rechnet mit einem voraussichtlichen Rückgang um 7,9 Prozent auf 10.791 Petajoule (PJ) bzw. 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Der Verbrauch lag damit um 7,9 Prozent unter dem Wert von 2022 und fiel auf den niedrigsten Stand seit 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensive Industrie verzeichnete Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hat. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging dagegen nur ein in seiner Wirkung begrenzter, verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Durch den Zuzug von 1,35 Millionen Personen wuchs die Gesamtbevölkerung auf knapp 85,5 Millionen Menschen. Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 Prozent auf 3.879 PJ (132,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,3 Prozent zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich dagegen leicht um 2,3 Prozent. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 4,3 Prozent auf 2.641 PJ (90,1 Mio. t SKE). Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 Prozent) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 Prozent. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 Prozent auf 937 PJ (32,0 Mio. t SKE) ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 Prozent. 2023 lag der Primärenergieverbrauch von Braunkohle mit 912 PJ (31,1 Mio. t SKE) um 21,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um 23 Prozent. Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Stromerzeugung aus Kernenergie endete mit dem sogenannten Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung. 2023 wurden 9,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Strom-Ausfuhren sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent, die Strom-Importe stiegen dagegen um 38 Prozent an. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 Prozent auf 2.118 PJ (72,3 Mio. t SKE). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs dabei um etwa 5 Prozent. Als Resultat der energie- und klimapolitischen Beschlüsse und Vorgaben kommt es zu einer stetigen Veränderung bei den Anteilen der einzelnen Energieträger. In der folgenden Grafik sind die Veränderungen im StromMix im Verglich zum Jahr 2022 dargestellt.
Quelle: AG Energiebilanzen e.v., 20.12.2023 Die energiebedingten CO2-Emissionen nahmen nach Schätzung der AG Energiebilanzen 2023 infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um gut 10 Prozent ab. Dies entspricht einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen CO 2. 2.2 Anreizregulierung Die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur für die Versorgung mit Strom und Gas schreibt in Deutschland die ARegV (Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze bzw. Anreizregulierungsverordnung) vor. Seit 2007 legt die Verordnung für die regulierten Netzbetreiber fest, wie viel Geld sie für den Erhalt und den Ausbau ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern erlösen dürfen. Die Berechnung der Netzentgelte erfolgt durch Festsetzung einer Erlösobergrenze für die betroffenen Netzbetreiber, welche die gesamten zulässigen Netzkosten decken soll. Zudem erhält der Netzbetreiber eine Rendite in Form der Eigenkapitalverzinsung. Den Zinssatz hierfür hatte die Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Neuanlagen mit 6,91% vor Steuern festgelegt, für die vierte Regulierungsperiode wurde dieser Zinssatz auf 5,07% gesenkt. Für Neuinvestitionen ab dem Jahr 2024 wurde dieser Zinssatz auf Grund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus auf 7,09% angepasst. Die aus Netzkosten und Eigenkapitalverzinsung ermittelte Erlösobergrenze wird vor Beginn der Regulierungsperioden für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode derzeit 5 Jahre dauert. Der Effizienzvergleich, den die Bundesnetzagentur vor jeder Regulierungsperiode durchführt, ergibt sich aus den Gesamtkosten des Netzbetriebs nach Abzug der nicht beeinflussbaren Kostenanteile und Standardisierung des Kapitalkostenanteils in Relation zu den technischen Gesamtparametern der Netze. Dieser Effizienzwert wird in Prozent angegeben und kann 60 Prozent nicht unterschreiten. Sind alle Daten ermittelt, wird die Erlösobergrenze in das Netzentgelt umgesetzt. Für Gasnetzbetreiber ist Anfang 2023 die vierte Regulierungsperiode gestartet, für Stromnetzbetreiber startete diese Anfang 2024. Die Bundesnetzagentur hat am 18.01.2024 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Ziel der Bundesnetzagentur ist es die Entgeltregulierung schneller und einfacher zu gestalten und die Netzbetreiber zu unterstützen die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Zu den Herausforderungen zählt es, die Stromnetze beschleunigt auszubauen und zu digitalisieren und das Gasnetz teilweise umzurüsten für den Transport von Wasserstoff oder teilweise auch stillzulegen. Dies führt zu Änderungen der Kosten, die zukünftig kurzfristiger angepasst werden sollen, ohne die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben. 3. Geschäftsverlauf Zentrale Aufgabe der swa Netze GmbH ist es, die überdurchschnittlich hohe Versorgungsqualität und -sicherheit in Augsburg zu gewährleisten. Die Augsburger Stromversorgung zählt zu den Besten in Deutschland. Dies ist nur aufgrund eines konstanten und konsequenten Ausbaus des Stromnetzes möglich. Mit dem Neubau der Station 1540 am Universitätsklinikum Augsburg sorgt die swa Netze GmbH für eine langfristige Sicherung der Stromversorgung der Uniklinik (inkl. Medizin Campus). Ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung der Stromversorgung war der Abschluss der Arbeiten am neuen Mittelspannungsschalthaus 1650 in Haunstetten. Es ersetzt an gleicher Stelle das in 2018 durch einen kapitalen Kabelbrand in Mitleidenschaft gezogene Umspannwerk 650. Auch im Bereich Netzüberwachung konnte in 2023 mit der Erneuerung des Leitsystems Strom bei der swa Netze GmbH ein wichtiges Projekt, das zur Betriebssicherheit des Augsburger Stromnetzes in Hinblick auf die zukünftigen Randbedingungen und Anforderungen beiträgt, abgeschlossen werden. Ob Basiszähler, Messwandelzähler oder elektronische Zähler, alle Stromzähler müssen regelmäßig geprüft, getestet und geeicht werden. Im September 2023 wurde deshalb das Equipment der Prüfstelle um einen neuen Stromzähler-Prüfstand ergänzt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Software des bisherigen Prüfrechners aktualisiert. So kann der bestehende Prüfstand mit dem Neuen zusammengeführt und parallel genutzt werden. In der Sparte Gas ist Biogas ein Brennstoff, der aktuell an Bedeutung gewinnt, da er unabhängig von fossilen Vorkommen hergestellt werden kann. In der Biogasanlage der AVA in Lechhausen werden seit 2013 die Bioabfälle aus Augsburg vergärt und das entstehende Methan in das Netz der swa Netze GmbH eingespeist. Bislang war das Netzgebiet aber nur auf Lechhausen beschränkt. Mit der in 2023 vollendeten Gasdruckregelanlage am Eisernen Steg wird sich das ändern. Jetzt kann das Biomethan aus Lechhausen im gesamten Netzgebiet verteilt werden. Klimafreundliche Fernwärme ist einer der Pfeiler der Energie- und Wärmewende in der Stadt Augsburg. Die swa Netze GmbH baut das Leitungsnetz deshalb kontinuierlich aus. Allein im letzten Jahr kamen acht weitere Leitungskilometer zu den bestehenden 187 Kilometern dazu. Parallel dazu wurde eine zusätzliche Leistung von 14,5 MW angeschlossen, was der Versorgung von rund 2100 Haushalten entspricht. In 2023 haben die swa Netze über die "Stammleitungen 6 und 7", die vom Erzeugerstandort Ost in Lechhausen in Richtung Augsburger Innenstadt verlaufen, die Gebiete Hochzoll Nord und Hammerschmiede Mitte erschlossen, gleichzeitig erhielt in 2023 der Industriepark Augsburg als erster Großabnehmer einen Anschluss an die Nordspange. In Lechhausen erhielten Anliegende rund um die Dr. Otto-Meyer-Straße mit zahlreichen Geschäften, einer KiTa und Wohngebäuden Zugang zur Fernwärme. Im Herrenbach wurden große Wohnanlagen an der Herrenbachstraße erschlossen, in Göggingen erhielt das Polizeipräsidium an der Gögginger Straße klimaschonende Fernwärme. Mit dem Umstieg von einer Gasheizung auf Fernwärme kann der Freistaat Bayern als Betreiber der Immobilie rund 186,06 Tonnen CO 2 durchschnittlich pro Jahr einsparen und so einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende in Augsburg leisten. Gleichzeitig wurde beim Polizeipräsidium Schwaben Nord die 2.222 Fernwärmeübergabestation der swa in Betrieb genommen. Mit den Nahwärme-Projekten Wernhüterstraße und Prinz-Karl-Viertel wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Projekte zur Wärmeversorgung der Zukunft vorangetrieben. Ziel des Nahwärme-Projekts Wernhüterstraße ist die Versorgung von ca. 360 Wohneinheiten in ca. 190 Gebäuden mit einer Wärmeabnahme von ca. 3,6 GWh/a. Beim Projekt Prinz-Karl-Viertel entstehen u.a. 3 FW-Übergabestationen und 25 Hausübergabestationen, was in eine Wärmeabnahme von 6 GWh/a kumuliert. Der Ausbau des Augsburger Fernwärmenetzes reicht aber auch über die Stadtgrenzen hinaus: Seit 2018 können auch die Bewohner der Augsburger Nachbarstadt Neusäß in einigen Gebieten auf die umweltschonende Heizart zurückgreifen. Letztes Jahr wurde das Gebiet Neusäß Mitte weiter erschlossen. Neusäß wird über die Fernwärmeleitung versorgt, die auch das Universitätsklinikum Augsburg und den dort neu entstehenden Campus beliefert. Der Ausbau des schnellen Glasfasernetzes der swa Netze GmbH gemeinsam mit M-net schreitet ebenfalls zügig voran. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden über 200 weitere Gebäude an ihr zukunftssicheres Glasfasernetz angeschlossen, unter anderem in der Innenstadt, im Bismarckviertel und im Hochfeld. Davon profitieren rund 1.400 Haushalte in den neu erschlossenen Objekten. Die swa Netze GmbH legt den Grundstein für die digitale Infrastruktur von morgen, mit dem Aufbau eines LoRaWAN in Augsburg. Mit der Vertragsunterzeichnung in 2023 finden die zweijährigen Vertragsverhandlung mit der Stadt ihren gewünschten Abschluss. Gemeinsam haben die Geschäftsstelle der Smart City und die swa Holding GmbH einen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Bei der Umsetzung sind dann unter anderem auch die Netze an dem Projekt Smart City Augsburg beteiligt. Beispielsweise können durch die digitale Vernetzung bisher getrennt voneinander überwachte Anlagen z.B. bei der Müllentsorgung und der Parkraumbewirtschaftung zukünftig mit Hilfe von LoRaWAN gebündelt ausgewertet werden. Darüber hinaus schafft LoRaWAN unter anderem die Grundlage für Anwendungsfälle im Bereich IoT (Internet of Things). Das swa IoT Cluster beschäftigt sich dabei mit Ansätzen im Bereich Umwelt, Entsorgung, Traffic Management, Smart Building sowie Versorgung. Erste Pilotprojekte zusammen mit der Stadt Augsburg befassen sich mit der Füllstandsüberwachung von Elektroschrottcontainern, sensorbasierten Wetterstationen sowie Raumklimasensoren in den historischen Wassertürmen am Roten Tor. Nach mehr als 1,5 Jahren intensiver Vorbereitungszeit zwischen der 5G Synergiewerk GmbH, wurde der erste 5G-Smart Pole Süddeutschlands in Augsburg aufgestellt. Die innovativen Mastsysteme erlauben eine effiziente Verknüpfung diverser Technologien, was einiges an Potenzial mit sich bringt. Die Masten dienen der Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger und unterstützen darüber hinaus die Serviceleistungen der Stadtwerke. Dafür sind die Masten mit 5G-Panel-Antennen ausgestattet und beherbergen gleichzeitig die Lichter für die Straßenbeleuchtung. Ausgerüstet mit LoRaWAN-Komponenten werden sie auch Teil des swa-IoT-Netzes. Das Ergebnis vor Gewinnabführung lag im Berichtsjahr bei 5,7 Mio. € und damit um 3,1 Mio. € bzw. 119,2 % über dem Wert des Vorjahres (2,6 Mio. €). Weitere Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden nachfolgend vorgenommen. 4. Lage 4.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen mit 187,1 Mio. € um 12,1 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (175,0 Mio. €). Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen erhaltene Netznutzungsentgelte, erhaltene Vergütungen aus EEG- und KWK-Gesetz und sonstige Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse aus erhaltenen Netznutzungsentgelten resultieren aus der Bereitstellung von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen für die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH sowie für konzernfremde Kunden. Die sonstigen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus für andere Konzerngesellschaften erbrachten Dienstleistungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 4,8 Mio. € auf 10,1 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €). Wesentlich für die Zunahme ist die außerplanmäßige Auflösung des Investitionszuschusses aufgrund der Nutzungsdauerverkürzung des Gasverteilnetzes (2,1 Mio. €). Der Materialaufwand erhöhte sich deutlich um 5,2 Mio. € auf 121,8 Mio. € (Vorjahr: 116,6 Mio. €). Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sank um 1,5 Mio. € auf 35,6 Mio. €. Ursache war vor allem ein geringerer Energiebezug innerhalb des Konzerns. Der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich um 6,8 Mio. € auf 86,2 Mio. €. Hauptursache sind gestiegene Aufwendung bei der Netznutzung vorgelagerter Netze. Der Personalaufwand steigerte sich um 1,1 Mio. € auf 36,2 Mio. € (Vorjahr 35,1 Mio. €). Ursächlich dafür ist die tariflich vereinbarte Inflationsausgleisprämie. Der Personalstand fiel von 541 Personen im Jahresdurchschnitt 2022 (davon 55 Auszubildende und 28 Werkstudierende) auf 534 im Jahresdurchschnitt 2023 (davon 50 Auszubildende und 27 Werkstudierende). Die Abschreibungen sind um 6,0 Mio. € auf 29,0 Mio. € (Vorjahr 23,0 Mio. €) angestiegen. Ursache für den Anstieg ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf Verteilungsanlagen des Gasnetzes (7,4 Mio. €), aufgrund der bis 2040 (Bayern) geplanten Klimaneutralität und der damit einhergehenden geplanten Stilllegung der Gasverteilnetze sowie die außerplanmäßige Abschreibung von defekten Gasarmaturen (1,7 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund Einzelwertberichtigungen von Forderungen um 0,7 Mio. € auf 4,7 Mio. € angestiegen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhten sich um 1,0 Mio. € auf 4,0 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Ursächlich hierfür sind stark gewachsene Darlehensverbindlichkeiten und gestiegene Finanzierungskosten. Das Ergebnis vor Gewinnabführung belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 5,7 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) und wird entsprechend dem Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH abgeführt. 4.2 Finanzlage Die Finanzierung und die Liquiditätssteuerung der Gesellschaft werden im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung von der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH durchgeführt, wobei der laufende Zahlungsverkehr und auch die Abrechnungen mit anderen Gesellschaften des Stadtwerke Konzerns über die eigenen Bankkonten abgewickelt werden. Zur Liquiditätsoptimierung wird im Stadtwerke Augsburg Konzern ein echtes Cash-Pooling eingesetzt. Die Investitionen der swa Netze GmbH werden durch Kredite der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH finanziert. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen operativen Cashflow in Höhe von 40,6 Mio. € (Vorjahr 55,7 Mio. €) aus. Diese Abnahme ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere daruf zurückzuführen, dass Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -40,3 Mio. € (Vorjahr -32,6 Mio. €) und resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen. Aus der Finanzierungstätigkeit erwirtschaftete die Gesellschaft einen Cashflow in Höhe von 20,6 Mio. € (Vorjahr 24,0 Mio. €). Dieser setzt sich aus Auszahlungen aufgrund der Gewinnabführung für das Vorjahr, Auszahlungen aus der Tilgung sowie Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzmitteln, Einzahlungen aus erhaltenen Investitionszuschüssen und gezahlten Zinsen zusammen. Der Finanzmittelfond besteht im Wesentlichen aus Cash-Pool-Verbindlichkeiten. 4.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme wuchs im Berichtsjahr um 12,2 Mio.€ bzw. 4,1 % auf 312,6 Mio. € (Vorjahr 300,4 Mio. €) an. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 11,4 Mio. € auf 297,8 Mio. € (Vorjahr 286,4 Mio. €). Sein Anteil an der Bilanzsumme entspricht 95,3 % (Vorjahr 95,3%). Die Gesellschaft investierte im Jahr 2023 einen Betrag von 40,9 Mio. € (Vorjahr 32,6 Mio. €). Davon entfielen 31,0 Mio. € auf Verteilungsanlagen, 8,1 Mio. € auf Anlagen im Bau und der Rest auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, auf IT-Projekte und auf Immobilien. Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 29,0 Mio. € (Vorjahr 23,0 Mio. €) gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 0,8 Mio. € auf 14,8 Mio. € (Vorjahr 14,0 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die stichtagsbedingt angewachsen sind. Das Eigenkapital liegt mit 86,4 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote entspricht aufgrund der größeren Bilanzsumme 27,6% (Vorjahr 28,8%). Die Rückstellungen lagen mit 20,2 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (13,0 Mio. €). Neben der Abnahme bei den Personalrückstellungen in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. €, haben sich im Wesentlichen die Rückstellungen für Ausgleichszahlungen an Energielieferanten, Umlagen an den Übertragungsnetzbetreiber bzw. Rückzahlungen an Anlagenbetreiber um 7,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich ebenfalls deutlich um 7,2 Mio. € auf 149,1 Mio. € (Vorjahr 141,9 Mio. €). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+6,0 Mio. €) zurückzuführen. Dies wiederum resultiert aus niedrigeren Cash-Pooling-Verbindlichkeiten (-21,0 Mio.€). Gegenläufig wirkte der Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+ 21,4 Mio. €) und geringere Forderungen gegenüber Gesellschafter und verbundenen Unternehmen (-3,8 Mio.€). 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des UnternehmensDie Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf 2023 als positiv. Die Lage des Unternehmens ist geprägt vom operativen Geschäft. Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage als gut bezeichnet werden. Deutliche Energieeinsparungen haben sich bei den Netzentgelten bemerkbar gemacht und hier zu sinkenden Erlösen geführt. Ein Ausgleich findet jedoch in den Folgejahren über das Regulierungskonto statt. 6. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das operative Geschäft steuert die swa Netze GmbH mit dem Jahresergebnis vor Gewinnabführung. Weitere wichtige Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, die Ausspeisemengen von Strom, Gas und Fernwärme sowie die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen Die mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und den ehrgeizigen Ausbauzielen für erneuerbare Energien eingeläutete "Stromwende" und der wachsende europäische Stromhandel machen in den kommenden Jahren einen umfassenden Ausbau der deutschen Höchstspannungs- und Fernleitungsnetze erforderlich, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten und die beschlossene Energiewende umzusetzen. Ausgehend von den internationalen, europäischen und deutschen Klimaschutzzielen ist eine "Wärmewende" als ein Baustein unabdingbar für eine erfolgreiche Energiewende anzusehen. Diese Wärmewende wird erhebliche Auswirkungen auf die Gaswirtschaft haben, die momentan knapp die Hälfte des bundesdeutschen Wärmebedarfs deckt. Die Sicherheit der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas ist ein zentrales Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Energiewende und der wachsende europäische Stromhandel stellen die deutschen Strom- und Gasnetze vor große Herausforderungen. Strom- und Gasnetze müssen in der Lage sein, ihre Transportaufgaben zu erfüllen und ausreichende Erzeugungskapazitäten sind notwendig, um den prognostizierten Energiekonsum zu decken. Belastbare Regelungsmechanismen müssen sicherstellen, dass die Netzstabilität auch dann gewahrt wird, wenn sich Einspeisungen in und Entnahmen aus dem Netz nicht die Waage halten und nicht zuletzt müssen die Netze hinreichend gegen Eingriffe Dritter abgesichert sein. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die für die Steuerung der Gesellschaft relevanten finanziellen Leistungsindikatoren sind Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind die Ausspeisemengen von Strom, Gas und Fernwärme sowie die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens.
Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Prognose-Geschäftsjahr Ursächlich für die Prognoseabweichung bei den Umsatzerlösen sind geringere Ausspeisemengen in den Sparten Strom und Gas. Die Ausspeisemengen liegen witterungsbedingt und aufgrund der geopolitischen Lage (Russland-Ukraine-Krise) unter der Prognose des Geschäftsjahres. Ursache für die Abweichung der Mitarbeiterzahlen ist eine im 1. Halbjahr noch verfolgte restriktivere Einstellungspolitik in der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen aus der Energiekrise. Im 2. Halbjahr sind die Mitarbeiterzahlen von dem spürbaren Fachkräftemangel und damit einhergehenden schwierigen Rekrutierungserfolgen gekennzeichnet. Hauptursachen für die Abweichung vom geplanten Jahresergebnis sind geringere Umsatzerlöse, die außerplanmäßige Abschreibung des Gasnetzes und höhere sonstige betriebliche Aufwendungen. Gegenläufig wirkten gestiegene sonstige betriebliche Erträge und geringere Aufwendungen für Material und Personal. 1.2 Ausblick 2024 Die Geschäftsführung der swa Netze GmbH rechnete in der Wirtschaftsplanung für 2024 mit steigenden Umsatzerlösen. Bei deren Planung wurden die von den Regulierungsbehörden genehmigten und festgesetzten Erlösobergrenzen zugrunde gelegt. Die Ausspeisemengen Strom werden laut Wirtschaftsplan bei 1.286 GWh liegen und gegenüber dem Ist 2023 von 1.280 GWh nahezu unverändert bleiben. Die Gasmengen werden sich weiterhin von 2.702 GWh auf 2.615 GWh vermindern und die Fernwärmemengen von 476 GWh auf 543 GWh deutlich erhöhen. Die Personalzahlen werden vor allem wegen des Fernwärmeausbaus gegenüber 2023 leicht steigen. Für den 1. März 2024 ist eine Tariferhöhung von 5,5 % eingeplant. Die Gesellschaft hat für 2024 ein Investitionsvolumen in Höhe von 46,8 Mio. € geplant. Davon entfallen 8,6 Mio. € auf die Stromsparte, 26,8 Mio. € auf die Wärmesparte, 3,9 Mio. € auf die Gassparte und 4,3 Mio. € in die Messstellentechnik. Die restlichen geplanten Investitionen in Höhe von 3,2 Mio. € betreffen die Netzführung, den technischen Service und die Immobilien. Das für 2024 laut Wirtschaftsplanung erwartete Ergebnis liegt mit 11,8 Mio. € deutlich über dem Wert aus 2023. 2. Risiko- und Chancenbericht 2.1 RisikomanagementsystemZielsetzung und Strategie des RM-Systems Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, ist die swa Netze GmbH in das Konzernrisikofrühwarnsystem der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH integriert. Ziel ist es, frühzeitige Abweichungen vom geplanten Ergebnis sowie bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das Ziel ist nicht die Vermeidung aller potentiellen Risiken, sondern die Schaffung von Handlungsspielräumen, die ein bewusstes Eingehen von Risiken aufgrund einer umfassenden Kenntnis der Risiken und Risikozusammenhänge ermöglichen. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Konzernsteuerung. Es ist in den laufenden Geschäftsprozess integriert. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement werden in einer Geschäftsanweisung eindeutig zugewiesen und im Risikomanagement-Handbuch beschrieben. Der Risikomanagement-Prozess soll sicherstellen, dass wesentliche Risiken identifiziert, kontinuierlich überwacht und auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Das Risikomanagement wird kontinuierlich im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit und auf die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Struktur Die Risikomanagement-Organisation schafft den notwendigen Rahmen und die entsprechenden Strukturen für ein wirkungsvolles Risikomanagement. Sie ermöglicht und unterstützt risikoangepasste Reaktionen der Entscheidungsträger im täglichen Unternehmensgeschehen. Die Umsetzung des Risikomanagements in die Praxis liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der operativen Unternehmenseinheiten, im Stadtwerke Augsburg Konzern also der Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Gesellschaften, und - je nach Delegationsgrad - der Geschäftsbereichs-, Abteilungs- und Teamleiter. Wesentliche Veränderungen einzelner Risiken werden zeitnah berichtet. Ein weiterer Baustein der Risikomanagement-Organisation ist die Interne Revision. Die Interne Revision ist eine prozessunabhängige Überwachungsinstanz, die nach dem Prinzip der Funktionstrennung agiert. Ihre Aufgabe besteht in der begleitenden Überprüfung der Wirksamkeit, Angemessenheit und Effizienz der Maßnahmen des Risikomanagements. Prozesse des RM-Systems Im Rahmen einer regelmäßigen sogenannten Risikoinventur erfolgt eine möglichst strukturierte, detaillierte und vollständige Erfassung aller wesentlichen Risiken einschließlich deren Wirkungszusammenhänge mit den unternehmerischen Aktivitäten. Hierzu werden die Geschäftsfelder des Stadtwerke Augsburg Konzerns sogenannten Beobachtungsbereichen zugeordnet. Von den jeweiligen Verantwortlichen der Beobachtungsbereiche wird regelmäßig eine systematische Bestandsaufnahme der in ihrem Beobachtungsbereich erkannten Risiken (Risikoidentifikation) durchgeführt. Diese Risiken werden in einem "Risikokatalog" mit "Risikomatrizen" dokumentiert. Die gesammelten Daten dienen als Informationsbasis für die nachgelagerten Prozessschritte Risikobewertung und Risikosteuerung. In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der Risiken. Bewertungskriterien sind die mögliche Schadenshöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit (Eintrittshäufigkeit) und die Wirkung auf die Unternehmensreputation und Unternehmensentwicklung. Aus diesen Kriterien leiten sich anhand der festgelegten Wesentlichkeitsschwelle die spezifische Bedeutung des Risikos und die Dringlichkeit der Gegenmaßnahme ab. Die Risikosteuerung ist Aufgabe der operativen Unternehmensbereiche (Geschäftsführung, Geschäftsbereiche). Sie dient der aktiven Beeinflussung der im Rahmen der Risikoanalyse ermittelten Einzelrisiken und damit der gesamten Risikosituation eines Unternehmens. Die konkreten Maßnahmen der Risikosteuerung im Stadtwerke Augsburg Konzern werden im halbjährlichen Unternehmens-Risikobericht dargestellt. Die Suche nach neuen Risiken und die Bewertung und Steuerung von bekannten Risiken ist ein dauerhafter Prozess. Klassifizierung der Risiken Die nachfolgende Übersicht stellt die Risiken gemessen am jährlichen Ergebnis und der Wirkung auf die Unternehmensreputation und/oder -entwicklung dar:
Hinweis: Für die Zuordnung zu einer Risikoklasse muss der harte oder einer der weichen Faktoren erfüllt sein. 2.2 RisikoberichterstattungDie Einschätzung der gesamten Risikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Operative Risiken Ein Störfall in der Erdgasversorgung würde zu einer außerordentlichen Wirkung (A-Risiko) auf die Unternehmensreputation führen. Hier werden aber entsprechende Gegenmaßnahmen regelmäßig durchgeführt, um das Risiko zu minimieren. Gegenwärtig wurden keine weiteren Risiken identifiziert, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit eine außerordentliche Wirkung (A+/A-Risiken) auf das jährliche Ergebnis, die Unternehmensreputation oder/und -entwicklung hätten. Ein weiteres wesentliches Risiko stellt der Forderungsausfall von Netzkunden dar (B-Risiko). In den meisten Fällen ist nicht der Endkunde, sondern der Energielieferant, Kunde des Netzes. Bei in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgetretenen Zahlungsunfähigkeiten von Energiehändlern, sind Forderungswertberichtigungen oft unvermeidlich. Diesem Risiko wird durch systematische und regelmäßige Überwachung der offenen Forderungen sowie durch Abschlagszahlungen entgegengewirkt. Im Insolvenzfall werden jedoch auch bereits beglichene Forderungen vom Insolvenzverwalter für einen bestimmten Zeitraum zurückgefordert. Diesem Risiko wurde auch durch den Abschluss einer Insolvenzausfallversicherung entgegengewirkt. Die swa Netze GmbH setzt für die Verteilung von Strom, Gas und Fernwärme technologisch komplexe Anlagen ein, die das Risiko ungeplanter Nichtverfügbarkeiten bergen (B-Risiko). Die Störungen können im Netz selbst, oder auch in den Leitwarten oder der Kommunikationstechnik auftreten. Die bestehenden Risiken werden durch regelmäßige Wartungsarbeiten, hohe Sicherheitsstandards und Notfallpläne sowie weitere qualitätssichernde Maßnahmen minimiert. Die Klimaneutralität der Gasversorgung soll bis 2040 (Bayern)/2045 (bundesweit) erreicht werden. Stehen bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend klimaneutrale Gase zur Verfügung kann das Gasnetz oder Teile davon nicht mehr genutzt werden (vormals B-Risiko, nach zweifacher Sonderabschreibung Entfall des Risikos). Verschärft hat sich die Situation durch die aktuelle Russland-Ukraine Krise, die teilweise Gasnetzkunden dazu bewegt, nicht mehr auf die Gasversorgung zu setzen, sowie das geplante Verbot von Gasheizungen im Neubau und bei Erneuerungen. Dadurch kann es in Zukunft zu weiteren Abwertungen des Gasnetzes oder Teilen des Gasnetzes kommen. Um das Risiko zu minimieren wird das Gasnetz auf klimaneutrale Gase vorbereitet. Zudem findet kein weiterer Ausbau des Gasnetzes mehr statt und Gas-Hausanschlüsse werden nicht mehr subventioniert. Außerdem wurden Sonderabschreibungen auf das Gasnetz in Höhe von 3,4 Mio. € in 2022 (Restbuchwerte des Gasnetzes 2045) und nochmals in Höhe von 5,3 Mio. € in 2023 (Restbuchwerte des Gasnetzes 2040) vorgenommen und damit das Risiko zukünftiger Abwertungen eliminiert. Rechtliche Risiken Zudem können aus der Regulierung oder aus rechtlichen Risiken Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft resultieren. Die Bundesnetzagentur legt für den Netzbetrieb die Erlösobergrenzen fest. Die Nichtanerkennung von Kosten im Rahmen der Kostenprüfung sowie die Unsicherheit bei der Ermittlung von Effizienzwerten mit der Folge sinkender Erlöse innerhalb der jeweiligen Regulierungsperiode, stellen in diesem Zusammenhang grundlegende Risiken dar. Für die 4. Regulierungsperiode stehen die Erlösobergrenzen jedoch schon fest, nur bei den Effizienzwerten liegen noch keine Ergebnisse vor (C-Risiko). Die swa Netze GmbH beobachtet eingehend die Entscheidungen der deutschen Energiepolitik und wird sich rechtzeitig darauf einstellen, resultierende Risiken zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Finanzwirtschaftliche Risiken Aus Geschäftsbeziehungen zu Endkunden ergeben sich Ausfallrisiken verschiedener Ausprägung. Die Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner und Kunden im Vorfeld sorgen für eine frühzeitige Identifikation potenzieller Forderungsausfälle. Die Werthaltigkeit von Forderungen kann beeinträchtigt werden, wenn Kunden ihren Verpflichtungen zur Bezahlung nicht nachkommen. Zur Steuerung der Risiken aus offenen Forderungen wurde eine entsprechende Richtlinie verfasst. Insgesamt wird das Risiko der Forderungsausfälle als gering (B-Risiko) klassifiziert. Weitere Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft und damit das Ergebnis des Unternehmens liegen nicht vor. Durch die Einbindung der Gesellschaft in den Stadtwerke Augsburg Konzern sind finanzielle Risiken des operativen Geschäftes für das Unternehmen weitgehend ausgeschlossen. Finanzielle Risiken des strategischen Geschäftes, die mit der Änderung gesetzlicher oder vertraglicher Rahmenbedingungen verbunden sind, wird damit begegnet, frühzeitig geeignete Strategien zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen abzuleiten sowie umzusetzen. Gesamtaussage zur Risikosituation Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sind uns derzeit nicht bekannt. 2.3 Chancen der zukünftigen EntwicklungDie swa Netze GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mehrere Projekte in Angriff genommen bzw. fortgeführt, die die Effizienzsteigerung bei Kernprozessen sowie den Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäfts im Fokus hat. Hier ist das Projekt IHM (Instandhaltungsmanagement) zu nennen, im Rahmen dessen Instandhaltungsprozesse durch die Einführung eines Instandhaltungsmanagements optimiert und digitalisiert werden. In 2024 wird nun der im Rahmen des IHM eingeführte WorkManager abgelöst und durch eine optimierte Variante zur digitalen Auftragsverwaltung ersetzt. Im Bereich Messwesen wurde in 2023 das seit Mai 2020 laufende Projekt zur Einführung einer digitalen Auftragsverwaltung abgeschlossen. Ein weiteres Optimierungsprojekt zum Thema "Outsourcing", das bereits 2021 angestoßen wurde, hat die swa Netze GmbH auch im letzten Jahr vorangetrieben. Ziel dieses Projekts ist es, zukünftig die Beschaffung des Hausanschlussmaterials durch den Baupartner zu etablieren, mit dem Vorteil auf Seiten der swa Netze GmbH intern Kosten, Prozessabläufe und Zeit einzusparen. Auch das swa Anschlussportal - ein Angebot für Installateure und Bauverantwortliche auf der swa Netze Internetseite - gehört zu den Optimierungsprojekten. Es ermöglicht einen schnellen und bequemen Weg zur Anmeldung einer Kundenanlage sowie deren Inbetriebsetzung. Dank der digitalen Erfassung der Anträge können diese in der Folge schneller und effizienter bearbeitet werden. Die Verteilnetze stehen vor einem umfangreichen Umbau. Die Stromnetze müssen ausgebaut und intelligenter gesteuert werden, um die Elektrifizierung von Verkehr und Wärme zu bewältigen und eine steigende Zahl dezentraler Kapazitäten zu integrieren. Höhere geplante Investitionen zum Ausbau des Stromnetzes tragen zur Bewältigung dieser Aufgabe bei. Im Bereich der Fernwärme lässt sich eine verstärkte Nachfrage insbesondere von Bauträgern und der Wohnungswirtschaft feststellen. Hierauf reagiert die Gesellschaft mit dem Ausbau des Fernwärmenetzes und damit einhergehend erhöhten Investitionen. Künftig werden durch den Bau der sogenannten Nordspange auch Neubaugebiete in Oberhausen mit der klimaschonenden Fernwärme versorgt. Das Gasnetz muss so umgebaut werden, dass es dem sinkenden Gasabsatz und den Folgen der Energie- bzw. Wärmewende Rechnung trägt. 3. Zukunftsgerichtete Aussagen und PrognosenUnser Lagebericht enthält Aussagen zum zukünftigen Unternehmensverlauf. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder zusätzliche Risiken eintreten, so kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den derzeitigen Erwartungen abweichen. D. Erklärung zur Unternehmensführung Bei der swa Netze GmbH wurde eine Zielgröße von 16% für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung definiert. Die festgelegte Zielgröße soll bis Dezember 2028 erreicht werden. Hinsichtlich der Geschäftsführung wurde eine Zielgröße von null Prozent definiert. Bei der swa Netze GmbH besteht die Geschäftsführung nur aus einer Person. Im Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur ist hier eine ein köpfige Geschäftsführung angemessen und eine weitere Vergrößerung der Geschäftsführung seitens der Gesellschafterin nicht vorgesehen. Eine Festlegung der nächst möglichen höheren Frauenquote von 100 Prozent würde daher zu einer Benachteiligung männlicher Bewerber führen; denn bei einer Frauenquote von 100 Prozent müsste sogar ein besser geeigneter männlicher Bewerber zwingend abgelehnt werden, was nicht der Intention des Gesetzgebers (gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen von Frauen und Männern) entspricht. Um deshalb im Fall der swa Netze GmbH eine Vorfestlegung im Besetzungsverfahren zu vermeiden, kommt nur die Festlegung einer Frauenquote von null Prozent in Betracht. Die Zielgröße für den Frauenanteil des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde von der Gesellschafterversammlung mit 41,67 Prozent (insgesamt 5 Frauen) zum 31.12.2026 festgelegt.
Augsburg, 18. April 2024 swa Netze GmbH Geschäftsführung Christian Rose [1] https://www.ifo.de/DocDL/sd-2023-sonderausgabe-dezember-wollmershaeuser-etal-ifo-konjunkturprognose.pdf [2] https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/karb811_x13a.html [3] https://ag-energiebilanzen.de/energieverbrauch-ist-2023-kraeftig-gesunken/ Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die swa Netze GmbH, mit Sitz in Augsburg, ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nr. HRB 29882 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg, die 100% der Anteile an der Gesellschaft hält. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie der Regelungen des GmbHG und unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Besonderheiten bei Versorgungsunternehmen wurden durch die Hinzufügung von Bilanzposten berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten. Vom Wahlrecht, angemessene Teile der Verwaltungs- und Gemeinkosten einzubeziehen, wurde Gebrauch gemacht. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden sofort als Aufwand erfasst. Erneuerungsmaßnahmen im Leitungsbau Strom und Gas werden ab einer Leitungslänge von 100 m aktiviert. Für das Sachanlagevermögen bestehen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern:
Bis zum 31. Dezember 2002 wurden Baukostenzuschüsse als Ertragszuschuss passiviert und über 20 Jahre aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2003 werden erhaltene Baukostenzuschüsse in einem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen passiviert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei den Vorräten erfolgt der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Marktwerten. Unfertige Leistungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Herstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Verwaltungs- und Gemeinkosten enthalten. Damit wird das Wahlrecht nach § 255 Abs. 2 Satz 3 ausgeübt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Im Hinblick auf das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen worden. Die im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung erhaltenen Abschlagszahlungen auf noch nicht endgültig abgerechnete Netznutzungsentgelte werden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Abrechnungen der Netznutzung an Kunden mit Jahresverbrauchsabgrenzung erfolgen mittels einer rollierenden Ablesung. Die sich auf Basis der Ablesung ergebende Abnahmemenge wird den Kunden abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt. Die zum Stichtag noch nicht abgelesene Menge wird durch eine Hochrechnung kundenindividuell unter Berücksichtigung saisonaler Verbrauchsschwankungen ermittelt und mit dem gültigen Preis der Netznutzung bewertet. Im Rahmen des Konzernclearings in der swa-Gruppe werden die Forderungen gegen Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg, an die Konzernobergesellschaft Stadtwerke Augsburg Holding GmbH abgetreten. Gleichzeitig werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen von der Konzernobergesellschaft Stadtwerke Augsburg Holding GmbH übernommen. Durch entsprechende Nettingvereinbarungen resultiert eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge- bzw. Pensionsrückstellungen beträgt 10 Jahre. Die Rückstellungen für Ruhegelder für Beamte sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) sowie der Heubeck - Richttafeln 2018 G bei Anwendung des Teilwertverfahrens gebildet worden. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung (3,00 %, Vorjahr 3,00 %) ermittelt. Weiterhin wurde ein Gehaltstrend in Höhe von 3,00 % (Vorjahr 3,00 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt 6 T€. Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfeleistungen beruht auf der Grundlage der Heubeck - Richttafeln 2018 G. Die Bewertung erfolgt nach dem Teilwertverfahren bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Rechnungszins von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %). Für die Bewertung wurde ein Krankheitskostentrend von 2,00 % (Vorjahr 2,00%) angenommen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck - Richttafeln 2018 G gebildet. Bei der Bewertung wurde der Zinssatz für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1 Jahr angesetzt. Der Rechnungszinssatz wurde mit 0,99 % (Vorjahr 0,42 %) und der Gehaltstrend mit 3,00 % (Vorjahr 3,00 %) berücksichtigt. Bei der Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind ebenfalls auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck - Richttafeln 2018 G nach dem Teilwertverfahren gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,74 % (Vorjahr 1,44 %). Bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde die mögliche Betriebszugehörigkeit nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Darstellung des Anlagevermögens wurde gemäß § 265 HGB um branchentypische Posten erweitert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen die Verrechnung von Netznutzungsentgelten an fremdversorgte Kunden im Netzgebiet der Gesellschaft. Dieser Posten enthält erhaltene Abschlagszahlungen auf noch nicht endgültig abgerechnete Netznutzungsentgelte in Höhe von 15,7 Mio. € (Vorjahr 15,8 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Ansprüche auf Rückerstattungen im Rahmen von EEG- und KWK-Ausgleichszahlungen aus Monats- und Jahresabrechnungen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Latente Steuern Aufgrund der steuerlichen Organschaft fallen etwaige latente Steuern beim Organträger Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg, an. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Dieser Posten beinhaltet Baukostenzuschüsse für anteilige Netzkosten und Hausanschlüsse sowie Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt analog der Abschreibungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Im Berichtsjahr wurden 6,2 Mio. € ertragswirksam aufgelöst und 5,8 Mio. € zugeführt. Die Auflösung in Höhe von 6,2 Mio. € beinhaltet die außerplanmäßige Auflösung von 2,1 Mio. € aufgrund der Nutzungsdauerverkürzung des Gasnetzes. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Ruhegelder (1,5 Mio. €, Vorjahr 1,5 Mio. €) und Beihilfeverpflichtungen für Beamte (0,3 Mio. €, Vorjahr 0,3 Mio. €). Weitere wesentliche Rückstellungen sind Personalverpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €). Für Verpflichtungen aus Urlaubsrückständen, Überstunden und Gleitzeitüberhängen sowie zugesagten Jubiläumszuwendungen wurden insgesamt 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) zurückgestellt. Ausstehende Beiträge zur Berufsgenossenschaft wurden in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) berücksichtigt. Für die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter wurde im Geschäftsjahr 2023 0,3 Mio.€ (Vorjahr 0,0 Mio. €) passiviert. Für vermiedene Netzentgelte wurden 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €), für ausstehende Rechnungen 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €), für Ausgleichszahlungen an Energielieferanten und Umlagen an den Übertragungsnetzbetreiber bzw. Rückzahlungen an Anlagenbetreiber wurden insgesamt 14,5 Mio. € (Vorjahr 6,6 Mio. €) sowie für Prozessrisiken 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) zurückgestellt. Die restlichen Rückstellungspositionen sind von untergeordneter Bedeutung. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten ist aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Gewährte Sicherheiten bestanden zum 31.12.2023 nicht. Die Vorjahresbeträge sind in Klammern vermerkt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus Darlehensverträgen vor der Ausgliederung aus dem Eigenbetrieb in die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Sie wurden im Rahmen des Übergangs des Teilbetriebs Verteilnetze von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH auf die swa Netze GmbH übertragen. Auf Grundlage der bestehenden Nettingvereinbarung wird der Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 128,4 Mio. € (Vorjahr 122,5 Mio. €) aufgerechnet. Er setzte sich zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (166,3 Mio. €, Vorjahr 164,1 Mio. €) sowie Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen (38,0 Mio. €, Vorjahr 41,6 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wiederum enthalten im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 134,3 Mio. € (Vorjahr 112,9 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 10,5 Mio. € (Vorjahr 31,5 Mio. €). Die restlichen Positionen betreffen den Liefer- und Leistungsbereich. In 2023 ist in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auch eine Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsbereich. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellt sich wie folgt dar:
Sonstiges: Biogas, Vermietungen, Mehr-/Mindermengen, Rückvergütung KWK-Zuschlag, Marktprämie Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Sie enthalten periodenfremde Erstattungen für Energie- und Stromsteuer in Höhe von 41 T€ (Vorjahr 47 T€). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der planmäßigen Auflösung von Investitionszuschüssen (4,1 Mio. €, Vorjahr 3,4 Mio. €) und aus der außerplanmäßigen Auflösung der Zuschüsse in Verbindung mit der außerplanmäßigen Abwertung des Gasverteilnetzes (2,1 Mio. €, Vorjahr 1,1 Mio. €). Der Posten beinhaltet außerdem periodenfremde Erträge in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). Diese resultieren hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen sowie dem Zahlungseingang auf ausgebuchte Forderungen. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet die Kosten für die Netznutzung fremder Netze (37,4 Mio. €, Vorjahr 32,8 Mio. €), Aufwendungen für bezogene Leistungen gegenüber Dritten (17,7 Mio. €, Vorjahr 15,9 Mio. €) sowie den Energiebezug und die Vergütungen an Stromeinspeiser nach KWKG und EEG, Marktprämien und vermiedene Netzentgelte (27,1 Mio. €, Vorjahr 27,4 Mio. €). Des Weiteren betragen die Vergütungen für Energiebezug an verbundene Unternehmen 3,7 Mio. € (Vorjahr 4,8 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Verrechnung weiterer Dienstleistungen sowie Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen sind mit 19,2 Mio. € (Vorjahr 18,3 Mio. €) hier ebenfalls enthalten. Der Aufwand für die Konzessionsabgabe beläuft sich auf 11,9 Mio. € (Vorjahr 12,5 Mio. €). Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 290 T€ enthalten. Personalaufwand In den sozialen Abgaben sind Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) enthalten. Im Jahresdurchschnitt waren im Berichtsjahr 287 Angestellte (Vorjahr 287) und 196 gewerbliche Mitarbeiter (Vorjahr 199), davon 1 Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigter (Vorjahr 1) und 27 Werkstudierende (Vorjahr 28), im Unternehmen beschäftigt. In einem Ausbildungsverhältnis standen durchschnittlich 50 (Vorjahr 55) Auszubildende. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr 1,8 Mio. €), die hauptsächlich aus Anlagenabgängen (0,6 Mio. €, Vorjahr 0,6 Mio. €) und der Wertberichtigung von Forderungen (1,0 Mio. €, Vorjahr 1,0 Mio. €) resultieren. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf Verteilungsanlagen des Gasnetzes (7,4 Mio. €), aufgrund der bis 2040 (Bayern)/2045 (bundesweit) geplanten Klimaneutralität und der damit einhergehenden geplanten Stilllegung der Gasverteilnetze durchgeführt. Zudem mussten defekte Gasarmaturen in Höhe von 1,7 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben werden. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (Ruhegelder, Beihilfen, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen) in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen sind in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) ausgewiesen. Jahresergebnis (vor Abführung) Das Ergebnis in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) wird aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (Gesellschafter) an diese abgeführt. E. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo gegenüber fremden Lieferanten und Dienstleistern beläuft sich am Bilanzstichtag auf 51,9 Mio. € (Vorjahr 66,8 Mio. €). Weitere finanzielle Verpflichtungen für das Jahr 2023 bestehen gegenüber der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH aus einem Vertrag zur Inanspruchnahme von kaufmännischen und sonstigen Dienstleistungen in Höhe von 16,2 Mio. €. Mietverträge und deren finanziellen Verpflichtungen existieren für Gebäude in Höhe von 0,2 Mio. € und für Fuhrpark und IT-Geräte in Höhe von 2,4 Mio. €. Aus einem Vertrag mit der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH für technische Dienstleistungen (Fernwärmenetz) resultieren Verpflichtungen für 2023 in Höhe von 0,4 Mio. €. Des Weiteren bestehen Mietverträge für Gebäude in Höhe von 0,1 Mio. € und für Kabel in Höhe von 1,4 Mio. €. Gegenüber der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH bestehen finanzielle Verpflichtungen für 2023 in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem Vertrag zur Unterstützung der Leitstelle Wasser und der zentralen Störungsannahmestelle. Die swa Netze GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZVK). Alle Mitarbeiter sind im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen und des Versorgungsvertrages bei der ZVK versichert (mittelbare Versorgungszusagen). Die Umlage zur ZVK wurde 2023 mit einem Beitragssatz von 3,75% und einem Zusatzbeitrag von 4,00% aus den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten von 27,4 Mio. € errechnet. Der Beitragssatz für die Umlage bleibt für das Jahr 2024 unverändert bei 3,75%. Der Zusatzbeitrag reduziert sich auf 3,76 %, jedoch wird gleichzeitige ein zusätzlicher Beitrag von 0,24 % erhoben. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs mit verschiedenen verbundenen Unternehmen getätigt. Die wesentlichen Erträge und Aufwendungen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat: Leo Dietz, Gastronom, Vorsitzender (zum 26.06.2023 wieder benannt) Wolfgang Klopf, stellvertretender Vorsitzender, freigestellter Betriebsrat (zum 05.05.2023 wiedergewählt) Wolfgang Schwinghammer, techn. Angestellter, Betriebsrat (bis 04.05.2023) Roland Breitschaft, Elektromonteur, Betriebsrat (zum 05.05.2023 wiedergewählt) Rainer Eberle, techn. Angestellter (bis 04.05.2023) Eva Weber, Oberbürgermeisterin (bis 04.05.2023) Dr. Hella Gerber, Ärztin, Stadträtin (zum 26.06.2023 wieder benannt) Serdar Akin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Stadtrat (zum 26.06.2023 wieder benannt zur Entsendung) Dr. Deniz Anan, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Stadtrat (zum 26.06.2023 wieder benannt) Peter Rauscher, Notfallsanitäter, Stadtrat (zum 26.06.2023 wieder benannt) Jutta Fiener, Dipl. Sozialarbeiterin, Stadträtin (zum 26.06.2023 wieder benannt zur Entsendung) Hans-Peter Pleitner, Rechtsanwalt, Stadtrat (zum 26.06.2023 wieder benannt) Claudia Haselmeier, Bankkauffrau, Stadträtin (zum 26.06.2023 benannt) Thomas Eberle, Serviceleiter, freigestellter Betriebsrat (ab 05.05.2023) Jürgen Dötsch, Kundendienstmonteur, Vorsitzender Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat (ab 05.05.2023) Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 16 T€ (Vorjahr 16 T€). Geschäftsführung: Dr. Franz Otillinger, Geschäftsführer (bis 29.02.2024) Christian Rose, Geschäftsführer (ab 01.02.2024) Auf eine Nennung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der swa Netze GmbH wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg (Registergericht HRB 18093), dem Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für den Abschlussprüfer wird im Konzernabschluss der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH aufgeführt, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag liegt eine Anzahlungsbürgschaft in Höhe von 234 T€ sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 39 T € vor. Bezüglich der ausgewiesenen Haftungsverhältnisse sind aufgrund langjähriger Vertragsbeziehungen mit dem Empfänger der Bürgschaften zum Bilanzstichtag keine Risiken einer Inanspruchnahme bekannt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, liegen nicht vor.
Augsburg, 18. April 2024 swa Netze GmbH Geschäftsführung Christian Rose Anlagennachweis zum 31.12.2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Bericht des AufsichtsratesAktivitäten des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Entwicklung des Unternehmens. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier Sitzungen statt. Die Sitzungen im Jahr 2023 fanden zum Teil als hybride Sitzungen statt. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und der strategischen Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat überwachte die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung gab der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum ab. Besetzung des Aufsichtsrates Am 04.05.2023 endete mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsräte beschließt, die Amtszeit der Anteilseignervertreter. Aus diesem Grund war eine Neubesetzung notwendig. Die nachfolgenden Anteilseignervertreter wurden unter Bezugnahme des Stadtratsbeschlusses vom 27.04.2023 in den Aufsichtsrat entsandt und am 26.06.2023 und 24.07.2023 durch die Gesellschafterversammlung gewählt bzw. entsandt. Nachfolgende Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Gesellschafterversammlung gewählt: • Claudia Haselmeier • Hans-Peter Pleitner • Dr. Hella Gerber • Leo Dietz • Peter Rauscher • Dr. Deniz Anan Nachfolgende Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Gesellschafterin gemäß § 101 Abs. 2 AktG entsandt: • Serdar Akin • Jutta Fiener Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2023 Regelmäßiger Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung der Geschäftsführung über aktuelle Entwicklungen und den Geschäftsverlauf. Schwerpunkt der Sitzung des Aufsichtsrates am 04. Mai 2023 war der Jahresabschluss 2022. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zugestimmt, den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 diejenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen, die von der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH den Auftrag für die Prüfung des Konzernabschlusses 2023 erhält. Von der Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wurde zur Beauftragung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und des Konzernabschlusses 2023 die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vorgeschlagen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Gesellschaft zu beauftragen. Weiterhin erfolgte ein Bericht der Geschäftsführung zu den Themen: Geschäftsverlauf 2023 (Forecast I), Wärmeversorgung der Zukunft - auch in der Region, Abschlussbericht Projekt "Fokus.Zusammenarbeit" und Nachfolge Geschäftsführer. In der Aufsichtsratssitzung am 25. Juli 2023 erfolgte die Wahl des/der Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter. Herr Leo Dietz wird zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und Herr Wolfgang Klopf wird zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Weiterhin erfolgte ein Bericht zum Auswahlverfahren und den Kandidaten für die Nachfolge des Geschäftsführers der swa Netze GmbH. Am 02. August 2023 fand eine weitere Aufsichtsratssitzung statt. Schwerpunkt dieser Sitzung war die persönliche Vorstellung des Bewerbers für die Nachfolge des Geschäftsführers der swa Netze GmbH und der Beschluss über den Abschluss eines Anstellungsvertrages für den Geschäftsführer der swa Netze GmbH. In der Aufsichtsratssitzung am 08. Dezember 2023 erfolgte ein Bericht mit Bezug zur 5-Jahres-Planung zu den Themen Status und Entwicklung Fernwärmeausbau (Wärmenutzungsplan Augsburg), Stromstudie, Gasnetzentwicklung (u. a. Ausschreibung), Entwicklung der Hausanschlüsse und Einspeiser sowie ein Bericht zur 5-Jahres-Planung (inkl. Forecast III). Weiterhin erfolgte die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2024 mit den Teilplänen Investitionsplan, Stellenplan, Erfolgsplan und Vermögens- und Finanzplan. Im Rahmen des Berichtes der Geschäftsführung wurden außerdem die Themen "Wechsel in der Geschäftsführung" und "Whistleblower (Abschlussbericht)" erläutert. Jahresabschlussprüfung 2023 Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht der swa Netze GmbH sind durch die als Abschlussprüfer gewählte BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04. Mai 2023 war die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer gewählt worden. Bestandteil der Prüfung war auch eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG. Die Abschlussprüfer, die in der heutigen Sitzung persönlich anwesend waren, haben keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der die Jahresabschlussunterlagen enthält, wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zur Bilanzsitzung zugeleitet. Der Abschlussprüfer erläuterte die Unterlagen in der Bilanzsitzung am 2. Mai 2024, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Geschäftsführung legte wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahres dar und beantwortete Fragen der Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft seinerseits eingehend geprüft. Er stimmt mit der Einschätzung der Geschäftsführung im Lagebericht überein und hat von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Damit hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 vorberaten. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Dank Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen persönlichen Einsatz, ihre Leistungen sowie das fortwährende Engagement.
Augsburg, 02. Mai 2024 Leo Dietz, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bilanz zum 31. Dezember 2023 nach TätigkeitenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach Tätigkeiten
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 6b Abs. 3 EnWGAllgemeine Erläuterungen Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen, nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Hierbei ergeben sich für die swa Netze GmbH ausschließlich die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (moderner Messstellenbetrieb), für die wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen des § 6b Absatz 3 EnWG erstellen. Angaben über die Zuordnungsregeln gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Abschreibungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der swa Netze GmbH. In den Tätigkeitsabschlüssen sind die folgenden Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG berücksichtigt: Bilanz Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Anlagevermögen Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederungen sowie die Entwicklungen der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände der gemeinsamen Bereiche wurden anteilig bei den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung berücksichtigt. Die modernen Messeinrichtungen wurden direkt dem Tätigkeitsbereich moderner Messstellenbetrieb zugeordnet. Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich mittels Kostenstellen direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Sonstige Angaben Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen in den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie beim modernen Messstellenbetrieb sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus Altdarlehen die noch von der Gesellschaft selbst aufgenommen wurden. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus weitergereichten Darlehen und dienen der langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens. Zudem wird der Ausgleich der Aktiv- und Passivseite der Bilanz im Rahmen des Cash-Pooling hier berücksichtigt. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die Geschäfte größeren Umfangs mit verschiedenen verbundenen Unternehmen sind im Anhang aufgeführt. Erklärung des gesetzlichen Vertreters Die Tätigkeitsabschlüsse sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Augsburg, 18. April 2024 swa Netze GmbH Geschäftsführung Christian Rose Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023 - ElektrizitätsverteilungAnschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023 - GasverteilungAnschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023 - MessstellenbetriebAnschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Feststellung des JahresabschlussesAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die swa Netze GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der swa Netze GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der swa Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW GNS1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, 24. April 2024 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Martin Karl, Wirtschaftsprüfer Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer |
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