WeightWorks GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Batterien und Akkumulatoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frederic Dietze seit 12.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LITEWERKS GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte: Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten: Zur Erläuterung wird ausgeführt: Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Mit Rangrücktrittsvereinbarung vom 09.01.2025 haben der Gesellschafter-Geschäftsführer Herr Frederic Dietze und die Litewerks GmbH folgendes vereinbart: Vorbemerkungen (1) Der Gesellschafter hat der Gesellschaft mit Darlehensvertrag vom 31.12.2023 ein Darlehen über EUR 27.913,83 gewährt. Das Darlehen ist mit 2 % p.a. zu verzinsen. (2) Das Darlehen ist in der Bilanz der Gesellschaft passiviert. § 1 Rangrücktritt (1) Der Gesellschafter tritt zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft hiermit mit sämtlichen Ansprüchen aus dem in den Vorbemerkungen näher bezeichneten Darlehen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Insolvenzordnung im Rang hinter sämtliche Forderungen nebst Zinsen und eventuellen weiteren Nebenforderungen anderer bestehender und künftiger Gläubiger der Gesellschaft in der Weise zurück, dass Tilgung und Verzinsung [und ggf. Nebenforderungen] des Darlehens nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern verlangt werden können. (2) Die Forderung des Gesellschafters soll mithin entsprechend § 39 Absatz 2 Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung berücksichtigt werden. (3) Tilgung und Verzinsung [und ggf. Nebenforderungen] der im Rang zurückgetretenen Forderung können außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen geltend gemacht werden. (4) Der Gesellschafter verpflichtet sich, seine nachrangigen Forderungen gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung oder zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Insolvenzordnung führen würde. (5) § 1 gilt sowohl vor als auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Gesellschaft. § 2 Aufhebung/Kündigung (1) Gesellschafter und Gesellschaft sind sich darüber einig, dass es sich bei der vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarung um einen Schuldänderungsvertrag i.S. des § 311 Abs. 1 BGB zugunsten der Gläubigergesamtheit der Gesellschaft (§ 328 Abs. 2 BGB) handelt und eine Aufhebung der Rangrücktrittsvereinbarung daher ohne Mitwirkung der Gläubiger nur zulässig ist, wenn eine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Insolvenzordnung nicht (mehr) vorliegt. (2) Diese Rangrücktrittsvereinbarung kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2024. . Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn dadurch eine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Insolvenzordnung entsteht oder zu entstehen droht. § 3 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder seiner künftigen Änderungen oder Ergänzungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei Abschlusses dieses Vertrages oder bei der Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Unterschrift der Geschäftsführung Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen. Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen. Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Frederic Dietze Geschäftsführer
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