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Selbe AdresseFernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Peiter seit 11.3.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 19.85% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HAVIKA Lofthaus-Development GmbHSchwanebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang 2014Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der HAVIKA Lofthaus-Development GmbH, Schwaneberg, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Ab dem 1. Januar 2012 werden sämtliche der bisher unter der Bauherrengemeinschaft "ARGE" ausgewiesenen aktiven und passiven Vermögensgegenstände gemäß Beteiligungsverhältnis den Gemeinschaftern zugebucht. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch. Im Berichtsjahr werden etwaige Steuerlatenzen nach den berufsständischen Vorgaben der steuerberatenden Berufe bilanziert. Demnach sind passive Steuerlatenzen, die aus voraussichtlich oder tatsächlich nicht in Anspruch genommenen unversteuerten Rücklagen gem. § 6b Abs. 3 EStG und R 6.6 Abs. 4 EStR oder einem voraussichtlich oder tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG ergeben, innerhalb der Steuerrückstellung zu passivieren. Bei der Bewertung werden die Abzinsungsregeln des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB berücksichtigt. Aktive Steuerlatenzen bleiben unberücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Das Finanzanlagevermögen wurde im Berichtsjahr auf Grund erfolgtem Objekt-verkauf auf das entsprechend anteilige Buchkapital wertberichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. Liquide Mittel sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind überwiegend Versicherungsbeiträge betreffend das Folgejahr enthalten. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 0,00 (Vj.: TEUR 0,00). Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr jeweils eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 2.391 (Vj.: 2.461). 4. sonstige Angaben a) Geschäftsführer
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder verzichtet. b) Angaben zu Beteiligungen Die Gesellschaft hält Anteile gem. § 285 HGB wie folgt: HLD Lofthaus Lofthaus-Immobilienentwicklungs GmbH
c) Haftungsverhältnisse Weitere Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB wie Bürgschaften, Bestellungen von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, Obligo aus weitergegebenen Wechseln etc. bestanden am Bilanzstichtag nur in Höhe der Bilanzausweise bzw. der sonstigen Ausweise.
Randowtal HAVIKA Lofthaus-Development GmbH Hans-Jürgen Peiter, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2015 festgestellt. |
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