S Wartburg SparkassenService GmbHLiquidiert
36433 Bad Salzungen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Preißel seit 7.1.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S Wartburg SparkassenService GmbHBad SalzungenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023S Wartburg SparkassenService GmbH, Bad SalzungenAKTIVA
PASSIVA
Anhang 2023S Wartburg SparkassenService GmbH, Bad SalzungenAmtsgericht Jena - HRB 3067351. Allgemeine Angaben Die S Wartburg SparkassenService GmbH, Bad Salzungen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a Nr. 4 und § 288 Abs. 1 HGB wurden angewendet. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Mit der Wartburg-Sparkasse in Eisenach als alleiniger Gesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forderungen einschließlich der darunter ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und der Kassenbestand werden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsaufwand enthalten und werden demzufolge im GuV-Posten 6 "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz von 1,00 % (Vorjahr: 0,48 %) bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 1,00 Jahren (Vorjahr: 2,00) und einem Gehaltstrend von 2,50 % (Vorjahr: 3,50 %) berechnet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückstellung für Altersteilzeit (TEUR 62; Vorjahr: TEUR 118) mit den ausschließlich zur Insolvenzabsicherung dieser Verpflichtungen geführten Investmentfonds (TEUR 49; Vorjahr: TEUR 86) verrechnet. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 86). Weiterhin wurden hiermit zusammenhängende Aufwendungen (TEUR 0) und Erträge (TEUR 2) miteinander verrechnet. Die Finanzinstrumente wurden auf Basis der investmentrechtlichen Rücknahmepreise bewertet. Die Berechnung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, es wurde als Rechnungszinssatz 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %), entspricht einer Restlaufzeit von 15 Jahren, angesetzt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter der "Going-Concern-Prämisse" des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. 3. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Gesellschaft Mitglied im Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT). Der KVT finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) innerhalb des Vermögens des KVT ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Sanierungsgeld erhoben. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz 5,90 % (Umlagesatz 1,50 % und Zusatzbeitrag 4,40 %) der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Gesellschaft 5,40 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,50 %-Punkte getragen. Im Jahr 2024 steigt der Finanzierungssatz auf 6,10 % der umlagepflichtigen Gehälter (Umlage 1,70 % und Zusatzbeitrag 4,40 %). Hiervon entfallen auf die Gesellschaft 5,60 %-Punkte und auf den Arbeitnehmer 0,50 %-Punkte. Ein Sanierungsgeld wird auch im Jahr 2024 nicht erhoben. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen den KVT, während die Verpflichtung der Gesellschaft ausschließlich darin besteht, dem KVT im Rahmen des mit ihm begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von TEUR 1.117 betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 60. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie dem KVT handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Der KVT hat im Auftrag der Gesellschaft den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Gesellschaft im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf TEUR 1.019. Der Barwert der auf die Gesellschaft entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln für die Zusatzversorgungskassen-Pflichtversicherung (RTZV-P) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Gesellschaft für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern der KVT die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar des KVT in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen des KVT. Die laut § 285 Nr. 7 HGB durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 28.
Bad Salzungen, den 17. September 2024 Alexander Preißel, Geschäftsführer Hinweise: Der vorstehende Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 04.11.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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