CBL Getränke UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
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| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NOKERA Planning GmbH (vormals: NOKERA Planning & Design GmbH)LeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht zum 31.12.2021
Katharinenstraße 11
Inhaltsverzeichnis A. Darstellung des Geschäftsverlaufes A.1. Geschäftsmodell A.2. Besondere Entwicklung im Jahr 2021 B. Lagedarstellung B.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen B.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage B.3 Finanz- und Vermögenslage B.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht A. Darstellung des Geschäftsverlaufes A.1. Geschäftsmodell Die NOKERA Planning GmbH ist ein Deutschlandweit agierendes Architekturbüro mit Sitz in Leipzig. Sie ist im Vorjahr durch den Erwerb der Gesellschafteranteile aus der langjährig tätigen Fuchshuber Architekten GmbH, (vordem, als Fuchshuber & Partner) hervorgegangen. Im Vorjahr 2020 wurde die NOKERA Planning GmbH von der NOKERA Construction GmbH, Berlin (vormals NOKERA AG, Berlin) gekauft. Gemeinsam mit einem interdisziplinären Team von Entrepreneuren und Spezialisten aus der Immobilien-, Automotive-, Bau- und Techindustrie mit großem Erfahrungsschatz wird die NOKERA Plattform entwickelt und zukünftig stellt diese Plattform die Grundlage für den gesamten Wertschöpfungsprozess einer Immobilie dar. Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Planung von großen Miet-Wohnungsbauprojekten und die Entwicklung von komplexen Stadtquartieren. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Sanierung von Denkmalimmobilien, öffentliche Bauten (hier vorrangig Schulen und Kindergärten) sowie Büro- und Gewerbebauten. Die NOKERA Planning GmbH bearbeitet überwiegend komplexe Bauprojekte, teils von der Aufstellung des Bebauungsplanes bis zur Übergabe an die Nutzer. Der Planungszeitraum kann sich hier auf bis zu sieben Jahre erstrecken, die durchschnittliche Projektlaufzeit liegt bei etwa drei Jahren. Innerhalb des Büros werden alle Leistungsphasen der HOAI, gegliedert in die drei Blöcke Entwurf & Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Ausschreibung & Bauüberwachung mit eigenem Personal abgedeckt wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Kombination aus Entwurfs- und Ausführungsplanung besteht. Darüber hinaus treten wir in zunehmendem Maß auch als Generalplaner auf wobei die Fachplanungsleistungen von spezialisierten Planungsbüros mit denen überwiegend eine langjährige eingespielte Zusammenarbeit besteht, zugekauft werden. Das Büro verfügt einschließlich längerfristig gebundener Werksstudenten und BA über ca. 120 Mitarbeiter. Neben einer schlanken Verwaltung und den klassischen Planungs- und Projektleitungsabteilungen verfügen wir im Haus über eine wachsende IT, CAD und BIM Spezialabteilung die mit der ständigen Weiterentwicklung von digitalen Arbeits- und Kontrollprozessen beschäftigt ist und wesentlich zur Effizienz des Unternehmens beiträgt. Die NOKERA Planning GmbH arbeitet für private und öffentliche Bauherren, den ganz überwiegenden Teil unserer Projekte planen wir für Projektentwickler, Genossenschaften und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften mit denen uns langjährige Geschäftsbeziehungen verbinden. In unseren Kernkompetenzen Wohnungsbau, Schulen und Kindergärten sowie der integrierten Quartiersentwicklung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachplanern sind wir verstärkt erfolgreich tätig; dabei unterstützt der wachsende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren nachhaltig unsere Auftragsakquise. A.2. Besondere Entwicklung im Jahr 2021 Die Bauwirtschaft ist eine der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland und befindet sich in weiterhin einer tiefgreifenden Umbruchssituation. Wir sind überzeugt davon, dass insbesondere die demographische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel dazu führen wird, dass der Mietwohnungsbau für breite Bevölkerungsschichten nur finanzierbar bleibt, wenn Planung und Realisierung auf eine technologisch vollständig neue Grundlage gestellt wird. Gleichzeitig zwingt uns der Klimawandel Bau und Betrieb aller Neubauten in Materialität und Technik neu auszurichten. Unter diesen Prämissen beschäftigen wir uns seit Anfang des letzten Jahres intensiv mit der Entwicklung eines BIM-basierten digitaler Planungssystems für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern in einem modularen im Wesentlichen auf dem Einsatz von Holz basierenden Bausystems. Wir sehen uns bestätigt, dass die Vielzahl der erforderlichen Neuentwicklungen in Architektur, Konstruktion und Realisierung dieser grundlegend neu entwickelten Bautypologie nur im Rahmen eines engen Zusammenschlusses der wesentlichen Akteure des Planungs- und Bauprozesses erreicht werden kann und treiben diese Vision weiter voran. Die konventionelle Architekturplanung für unsere langjährigen Hauptkunden bleiben weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells der NOKERA Planning GmbH. Die intensive Arbeit an der NOKERA-Bautechnologie und die schrittweise Realisierung erster Prototypen und danach Umsetzung erster Wohnbauten und Stadtquartiere hat immense Kapazitäten im Geschäftsjahr gebunden und wird in den Folgejahren das Haupt-Betätigungsfeld der NOKERA Planning GmbH sein. B. Lagedarstellung B.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2021 war durch zwei unterschiedliche Entwicklungen gekennzeichnet. Während die Auftragseingänge im Jahresverlauf deutlich zulegten, wurde die Bauproduktion durch die anhaltende Corona-Pandemie und den immer stärker auftretenden Mangel an Baumaterial gebremst. Die baugewerblichen Umsätze des Bauhauptgewerbes sind somit im Vorjahr lediglich um 1,2 % gegenüber 2020 gestiegen, real ergibt sich daraus ein Umsatzrückgang von 5,8 %. Die deutsche Bauwirtschaft ist bislang relativ gut durch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gekommen (Quelle: News-Detail-ZuF - Die Deutsche Bauindustrie). Die Bauindustrie konnte sich zum Jahresende 2021 über eine sehr gute Auftragslage freuen. Sie meldeten für den Dezember im Vormonatsvergleich ein reales Orderplus von 24,1 %, zum Vorjahresmonat von 12, %. Das Gesamtjahr schließt damit mit einem Plus von real 2,3 %, nominal von 9,4 %. Im vergangenen Jahr war eine zunehmende Spreizung zwischen der nominalen und der realen, preisbereinigten Entwicklung zu beobachten gewesen. Die starken Preissteigerungen bei Baumaterialien hätten zu einem deutlichen Anstieg der Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes 2021 (ohne MwSt.) von 7 % geführt. Diese Entwicklung zeigte sich auch bei den Auftragseingängen und Umsätze, die sich zunehmend auseinanderentwickeln. Der Umsatz legte im Gesamtjahr 2021 um nominal 1,2 % zu, real ist dies ein Rückgang von 6 %. Demnach hätten die Betriebe des Bauhauptgewerbes 2021 einen baugewerblichen Umsatz von 144,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Die Bauunternehmen konnten aufgrund von Lieferengpässen bei Materialien ihre Aufträge nicht in dem gewohnten Tempo abarbeiten. Entsprechend lag die Reichweite der Auftragsbestände Ende 2021 mit 4,7 Monaten auf einem Dezember-Allzeithoch. Mitte Februar 2022 habe die Reichweite sogar bei historisch hohen 4,9 Monaten gelegen, weitere Verzögerungen seien somit vorprogrammiert (Quelle: Detail - Die Deutsche Bauindustrie). B.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage Die NOKERA Planning GmbH erzielte im Geschäftsjahr einen Jahresergebnis vor Verlustübernahme von EUR -0,7 Mio. (Vorjahr EUR 3,3 Mio.). Wesentliche Ursache hierfür war, dass im Geschäftsjahr 2021 die Investition der Mitarbeiterkapazitäten in die Entwicklung der NOKERA-Plattform. Das Jahr 2021 war für die NOKERA Planning GmbH dennoch ein erfolgreiches Jahr Die Gesamtleistung erreichte mit einer Summe von EUR 9,2 Mio. (Vorjahr EUR 14,5 Mio.) den intern gesteckten Zielwert. Die Umsatzerlöse sind von EUR 22,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,6 Mio. im Berichtsjahr gesunken. Ursächlich für diese Entwicklung waren zum einen die im Vorjahr vorgezogenen Projektabschlüsse sowie die Arbeit an der Entwicklung der NOKERA-Plattform. Die Bestandsveränderungen betrugen im Geschäftsjahr EUR 5,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr mit EUR -8,0 Mio. Diese Veränderung war ebenfalls durch die vielen Projektabschlüsse im Vorjahr bedingt. Trotz des starken Fokus auf die Entwicklung der NOKERA-Plattform konnte der Bestand an unfertigen Drittkundenprojekten weiter ausgebaut werden. Im Berichtsjahr sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 7% auf unter EUR 1,2 Mio. gesunken. Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Personalaufwand um EUR 0,5 Mio. auf EUR 7,4 Mio. Dies beruht im Wesentlichen auf den Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter von 120 im Vorjahr auf 128 im Jahr 2021sowie laufende Gehaltssteigerungen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen liegen mit EUR über 0,2 Mio. über dem Vorjahresniveau uns betreffen im Wesentlichen im Berichtsjahr neu angeschaffte Software und GWG-Abschreibungen. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit EUR 1,1 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau von EUR 1,5 Mio. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen EUR 0,3 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) auf Raumkosten, EUR 0,2 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) auf Reparaturaufwendungen sowie auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) Werbe- und Reisekosten. B.3 Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich insgesamt um EUR 4,9 Mio. auf EUR 20,8 Mio. zum 31. Dezember 2021 (Vorjahr EUR 15,9 Mio.). Ursächlich für diese Entwicklung war im Wesentlichen die Erhöhung der Unfertigen Leistungen um 56 % auf EUR 15,70 Mio. (Vorjahr EUR 10,0 Mio.). Im Geschäftsjahr 2021 blieb die Eigenkapitalbasis aufgrund des mit der NOKERA Construction GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags gleich. Die Eigenkapitalquote betrug 16,3 % (Vorjahr 21,3 %. Unsere Liquiditäts- und Ergebnisplanung ist solide aufgestellt. Für alle Planungsaufträge werden projektweise liquiditäts- und Abrechnungspläne erstellt, und monatlich kontrolliert und bei Bedarf durch das Stellen von Nachträgen angepasst. Zahlungseingänge werden ebenfalls monatlich kontrolliert und laufend überwacht, bei Verzögerungen greift ein eingespieltes Mahnwesen. Dies, in Verbindung mit der Tatsache, dass wir ganz überwiegend für langfristig verbundene Auftraggeber arbeiten, führt dazu, dass wir über die vergangenen Jahre sehr geringe Zahlungsausfälle und einen minimalen Abschreibungsbedarf hatten. Im Jahr 2021 haben wir wie in den vergangenen Geschäftsjahren einen ausgeglichenen und in der Summe regelmäßig positiven Cash-Flow erreicht. Die NOKERA Planning GmbH ist seit ihrer Gründung stets vollständig durch Eigenkapital finanziert, Bankkredite wurden nie in Anspruch genommen. Die kurzfristigen liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2,3 Mio. Ersatz- und Neuinvestitionen im Hard- und Softwarebereich, insbesondere bei der Ausstattung der Arbeitsplätze mit CAD-Stationen werden aus dem laufenden Ergebnis finanziert. Der Bestand an unfertigen Leistungen erhöhte sich von EUR 10,0 Mio. im Jahr 2020 auf EUR 15,7 Mio. im Jahr 2021. Demgegenüber stehen erhaltene Anzahlungen in Höhe von EUR 16,5 Mio. (Vorjahr EUR 9,3 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr (EUR 2,8 Mio.) auf EUR 0,5 Mio. Grund dafür sind im Wesentlichen die zum Jahresende 2020 im Zusammenhang mit der Übernahme eines Kunden durch einen Konzern noch offenen Rechnungen an diesen Kunden für eines unserer Projekte, die im Geschäftsjahr 2021 beglichen wurden. An der Bilanzsumme haben die Rückstellungen zum Stichtag einen Anteil von 0,8 % (Vorjahr 12,1 %). Ursächlich hierfür sie die im Vorjahr zurückgestellten Ertragsteuern für Vorjahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind von EUR 0,9 Mio. auf EUR 0,6 Mio. gesunken. Ursächlich hierfür waren geringere Steuerverbindlichkeiten als im Vorjahr. B.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die NOKERA Planning GmbH hat das Ziel, den langfristigen Unternehmenserfolg der Gesellschaft auf Basis klar definierter finanzieller sowie nicht-finanzieller Steuerungsgrößen zu messen und zu bewerten. Für die Gesellschaft werden als bedeutsame Steuerungskennzahlen der Umsatz sowie das handelsrechtliche Jahresergebnis nach Steuern herangezogen. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2021 belief sich auf EUR 3,6 Mio. (Vorjahr EUR 22,5 Mio.). Die Geschäftsführung hatte für das Geschäftsjahr deutlich geringeren Umsatzerlösen gerechnet auf Grund der Fokussierung auf die Entwicklung der NOKERA-Plattform. Im Geschäftsjahr 2021 belief sich das Nachsteuerergebnis der NOKERA Planning GmbH auf EUR -0,7 Mio. (Vorjahr EUR 3,3 Mio.). Für das Berichtsjahr erwartete die Geschäftsführung ein negatives Nachsteuerergebnis. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden derzeit noch nicht für die Entscheidungsfindung der Geschäftsführung herangezogen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die Bautätigkeit zog im Januar 2022 im Vergleich zum Vorjahr um preisbereinigt 7,0 Prozent an. "Die Bauunternehmen haben die Vergleichsweise milde Witterung zu Jahresbeginn genutzt, um die Aufträge aus 2021 weiter abzuarbeiten." Die Bauwirtschaft schiebt derzeit einen sehr hohen Auftragsbestand von 64,3 Milliarden Euro vor sich her, hervorgerufen auch durch die Lieferengpässe bei Baumaterialien im vergangenen Jahr, die zu Verzögerungen bei einzelnen Projekten geführt haben. Es wird erwartet, dass wir eine Fortsetzung der Probleme bei der Materialbeschaffung haben werden. Dies wird bedingt durch den Bezug von Baumaterial aus Russland oder der Ukraine. Dies geht aus der aktuellen Verbandsumfrage zu den Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Bautätigkeit in Deutschland hervor (Quelle: Detail - Die Deutsche Bauindustrie). Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde das Ziel formuliert in der Legislaturperiode 400.000 Wohnungen zu errichten, um die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu forcieren. Dies ist für die Baubranche eine sehr wichtige Entscheidung. Sodass wir davon ausgehen, dass die Auftragslage in der Bauwirtschaft sich positiv entwickeln wird, d.h. dass sich die Auftragseingänge im Jahresverlauf steigen werden. Jedoch wird sich der Mangel an Baumaterial in den nächsten Jahren bremsend auswirken. Im Geschäftsjahr haben wir einen Großteil unserer Kapazitäten in die Entwicklung der NOKERA Plattform investiert. Wir haben demzufolge Planungsanfragen von langjährigen Auftraggebern aus Kapazitätsgründen verschieben bzw. absagen müssen. Wir gehen davon aus, dass unabhängig von der Pandemie die Baubranche in den kommenden Jahren von folgenden Umständen im Wesentlichen beeinflusst wird:
Personelle Risiken
Alle Mitarbeitenden tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg von NOKERA Planning GmbH bei. Deshalb sehen wir unser positives Image als Teil der NOKERA-Gruppe und als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten als Ziel, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden zu decken. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten wir aufgrund von umgesetzten Schutzmaßnahmen, die durch die Pandemie erhöhten Personalrisiken verringern. Wir werden auch in Zukunft Maßnahmen ergreifen, um die Personalrisiken weiterhin so gering wie möglich zu halten. Zinsrisiken Die Sonderkonjunktur im Wohnungsbau beruht wesentlich auf dem Mangel an alternativen, lukrativen Anlagemöglichkeiten; die Mietrendite ist in den letzten Jahren stetig gefallen. Sobald die EZB eine Zinswende vollzieht, wird sich die Bauwirtschaft unter Umständen erheblichen Investitionsrückgängen gegenübersehen. Baukostensteigerung Vorrangig aufgrund unterbliebener Rationalisierungs- und Entwicklungsprozesse steigen die Baukosten seit vielen Jahren regelmäßig während beispielsweise die Kosten für Industrieerzeugnisse wie Autos, im Verhältnis zur Produktqualität eher seitwärts tendieren. (Quelle: Deutliche Preissteigerungen bei Baumaterialien seit Jahresbeginn 2021 - Die Deutsche Bauindustrie). Die Baubranche geht davon aus, dass die Ukraine-Kriese Folgen auf die Bautätigkeit in Deutschland haben wird. So zum Beispiel werden wir deutliche Preissteigerungen bei Stahl- und Stahlerzeugnissen zu spüren bekommen. (Quelle: Baugewerbe zu den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine - Rohstoffengpässe betreffen auch Bauwirtschaft. - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (zdb.de)) Die NOKERA Planning GmbH betreibt kein materialintensives Geschäft, so dass diese Auswirkungen eher von geringer Bedeutung für uns sein werden. Von den allgemeinen Kostensteigerungen u.a. im Bereich der Energiekosten sind wir jedoch auch betroffen. Wir versuchen diesen Kostensteigerungen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Risiken aus der Covid-19-Pandemie Als wesentliches Risiko betrachten wir die gegenwärtige Covid-19-Pandemie, deren wirtschaftliche Folgen schwer verlässlich abschätzbar sind. Wir sind der Überzeugung, dass diese Entwicklungen mittelfristig zu einer Strukturkrise im Bausektor führen werden, die ein mittelgroßes eigentümergeführtes Büro strukturell gefährden wird. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das Übernahmeangebot der NOKERA AG mit dem Ziel, den Planungs- und Bauablauf aus planerischer und technologischer Sicht völlig neu zu strukturieren, anzunehmen. Der Verband der deutschen Bauindustrie rechnet mit einer Umsatzsteigerung auf 151 Mrd. EUR in 2022, was einer Steigerung um nominal 5,5 % entspricht. Dies wird sich auch auf die Anzahl der beschäftigten um geschätzt 10.000 auf 915.000 auswirken (Quelle: Konjunkturprognose 2022 - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (zdb.de)). Für das Jahr 2022 und die folgenden Jahre stehen wir vor einer kompletten Umwandlung unseres Geschäftsfeldes und diese Transformation wird sich auch auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft auswirken. Diese Ergebnisentwicklung wird deutlich von Forschungs- und Entwicklungskosten für die NOKERA-Plattform im kommenden Geschäftsjahr beeinflusst sein. Der Grund für die Übernahme des Architekturbüros durch die NOKERA-Gruppe war nicht die bestehende solide Ertragslage, sondern die hohe Sachkompetenz im Bereich der Quartiersentwicklung und des großmaßstäblichen Mietwohnungsbaus, verbunden mit einer deutlich überdurchschnittlichen CAD und BIM Planungs- und Entwicklungskompetenz. Das Unternehmensziel für die NOKERA Planning GmbH ist, im Jahr 2022 eine nachhaltige, holzbau-basierte modulare Planungs- und Bauweise zu entwickeln und auf dieser Grundlage in den Jahren ab dem zweiten Halbjahr 2022 schrittweise Mietwohnungsbau-Quartiere in ganz Deutschland zu planen und deren Realisierung planerisch zu begleiten. Unser Ziel ist es, gleichzeitig mit der Konstruktionsmethode auch eine digitale Planungsmethodik zu entwickeln die es uns ermöglichen soll, im späteren "eingeschwungenen" Zustand wesentlich effizienter und wirtschaftlicher zu arbeiten und dann von der Entwicklungsarbeit der Jahre 2021/2022 zu profitieren. Wir sind zuversichtlich, dass die vor uns liegende grundlegende Weiterentwicklung des Planungsprozesses beherrschbar ist und mittelfristig (in einem Zeitrahmen von vier Jahren) zu einer absoluten Stärkung des Unternehmens führen wird. Wir gehen davon aus, dass die Bauwirtschaft in den nächsten Jahren vor grundlegenden Umwälzungen steht und dass wir durch die aktive Gestaltung dieses Umwandlungsprozesses jetzt die Grundlage für eine langfristig positive Fortentwicklung der Firma legen. Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2022 und ff. ein positives EBIT (EUR 1,0 Mio. bis EUR 2,0 Mio.) nach einem durch die Entwicklungskosten beeinflussten Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Leipzig, den 30. März 2022 Gregor Fuchshuber Jan Hedding Nadya Faris-Bibawi Marcus Kröber Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Der Jahresabschluss der NOKERA Planning GmbH wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtli- chen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufge- stellt. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalge- sellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut RegistergerichtFirmenname laut Registergericht: NOKERA Planning GmbH Firmensitz laut Registergericht: Leipzig Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Leipzig Register-Nr.: HRB 27804 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der NOKERA Planning GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvor- schriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich unverändert gegenüber dem Vor- jahr wie folgt dar. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt; abnutzbare Anlagegegen- stände linear über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz- bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraus- sichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter wurden bis zu einem Nettowert von EUR 250 sofort, von einem Nettowert von EUR 250 bis EUR 800,00 über einem Jahr abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Ansatz gebracht. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Geleistete Anzahlungen werden zu Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, unter Berücksichtigung aller er- kennbaren Risiken, bewertet. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit Sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel- len, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Das Eigenkapital wird mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB sind in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Erfüllungsbetrag entspricht. Soweit die Restlaufzeit über einem Jahr liegt, erfolgt eine Abzinsung mit dem durch die Deutsche Bundesbank ermittelten Zinssatz für die jeweilige Lauf- zeit. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur BilanzAnlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist als Anlage dieses Anhangs dargestellt. Forderungen und sonstige VermögenswerteDie in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 64 haben eine Restlaufzeit über 1 Jahr. Forderungen gegenüber GesellschafternDer Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf TEUR 757. EigenkapitalDas Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub des Personals (TEUR 96; Vorjahr: TEUR 67) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 54; Vorjahr: TEUR 34) des Geschäftsjahres. Sonstige VerbindlichkeitenDie auszuweisenden Verbindlichkeiten haben folgende
Restlaufzeiten:
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Raumkosten von TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 230), Reparaturen und Instandhaltungen von TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 74 sowie Verluste aus Wert- minderungen des Umlaufvermögens und in die Einstellung der Wertberichtigung zu Forderungen in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 71). Sonstige AngabenDurchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 128 (Vorjahr: 120). Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 414 (Vorjahr: TEUR 520). Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Gregor Fuchshuber, Architekt Herr Jan Hendrik Hedding, Finanzvorstand der NOKERA AG Herr Marcus Kröber, Architekt Frau Nadya Faris Bibawi, Architektin Auf der Grundlage des Notarvertrages der Notarin Natalie von Rom, Frankfurt erfolgte die Berufung des Ge- schäftsführers Herrn Jan Hendrik Hedding. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 29. Juni 2021. Die Geschäftsführer, ausgenommen Herr Jan Hedding, befinden sich im Anstellungsverhältnis mit der Ge- sellschaft. Bezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführerbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 540. Nachtragsbericht Derzeit sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die Auswirkungen auf die Finanz-, Vermö- gens- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die Rahmenbedingungen für das Geschäft haben sich durch den Beitritt in die NOKERA-Gruppe verändert und das Geschäftsumfeld wird dadurch erweitert und zu- künftig positiv Einfluss nehmen. Insbesondere hat die aktuelle Corona-Pandemie und auch die Ukraine-Krise keine weiteren außer die bereits im Lagebericht erwähnten Auswirkungen auf die Gesellschaft. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den in Übereinstimmung mit den Regelungen der International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anwendbar sind, erstellten Konzernabschluss der NOKERA AG, Rüschlikon, Schweiz, einbezogen.
Leipzig, den 30. März 2022 Gregor Fuchshuber Jan Hedding Marcus Kröber Nadya Faris-Bibawi Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Bestätigungsvermerk
An die NOKERA Planning GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NOKERA Planning GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NOKERA Planning GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. März 2022 Rödl
& Partner GmbH
Fehlauer, Wirtschaftsprüfer Fischl, Wirtschaftsprüfer |
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