Uniper Holding GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Detlev Prüske seit 12.7.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Thinnes seit 8.5.2017 | Prokura |
Winfried Maus seit 3.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.On Risk Consulting GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (HGB n.F.) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 HGB und § 288 HGB werden - mit Ausnahme der Erleichterungsvorschrift hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB - nicht ausgeübt. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagenvermögen wird mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 a EStG werden über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert, ggf. unter Berücksichtigung von angemessenen Wertberichtigungen für Einzelrisiken, bilanziert. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Festgeldern angelegt. Die Festgelder bezüglich Altersteilzeitguthaben werden von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Risk Consulting GmbH verwaltet. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.04.2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestands- oder Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 ist die MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, (MEON) durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögensgegenstände auf MEON übertragen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrunde liegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzEs werden folgende Anteile an verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag gehalten:
Die Angabe des Eigenkapitals und des Ergebnisses bei der Hamburger Hof Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf und der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013. E.ON Risk Consulting GmbH hält folgende Beteiligungen am 31. Dezember 2014:
Die Angabe des Eigenkapitals und des Ergebnisses bei der Montan bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 30. September 2014. Bei der Montan erfolgt der Ausweis nach Abführung des Gewinns in Höhe von T-EUR 1.600 aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages mit der ThyssenKrupp Versicherungsdienst GmbH; gemäß der mit der ThyssenKrupp getroffenen Vereinbarung einer garantierten Ausgleichszahlung zuzüglich einer variablen Ausgleichszahlung erhält E.ON Risk Consulting hieraus T-EUR 708. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist dementsprechend eine Forderung gegen ThyssenKrupp in Höhe dieses Ausgleichszahlungsanspruchs ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens mit dem Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt.
Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein. Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen werden mit dem Freistellungsanspruch gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von T-EUR 4.236 offen verrechnet. Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 4,54 Prozent p.a.. Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,5 Prozent p.a. und eine Rentendynamik von 1,75 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt zusammen (in T-EUR)
Alle Verbindlichkeiten sind ungesichert. Sie setzen sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt zusammen:
Angaben zu den Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGBDie Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen beinhalten die Liquiditätshilfegarantie gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von T-EUR 12.187. Aufgrund der Kapitalausstattung der MEON Pensions GmbH & Co. KG wird eine Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung als unwahrscheinlich eingestuft. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus Mietverträgen für Büroräume bestehen Mietverpflichtungen bis Ende Dezember 2017 in Höhe von T-EUR 895, davon fällig im Jahre 2015 T-EUR 298. Aus Leasingverträgen für Personenkraftwagen bestehen bis Dezember 2018 Verpflichtungen in Höhe von T-EUR 205, davon fällig in 2015 T-EUR 49. Sonstige AngabenAufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit Konzernlagebericht hat für die Gesellschaft gemäß § 291 Abs. 2 HGB befreiende Wirkung. Es besteht umsatzsteuerliche Organschaft zur E.ON SE. Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gemäß § 288 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB Gebrauch. Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr neben den Geschäftsführern durchschnittlich 27 Angestellte (Vorjahr 28,25) beschäftigt.
Düsseldorf, 16. März 2015 gez. Klaus Werner Zusätzliche Angaben zur Offenlegung1. Inanspruchnahme von Erleichterungen Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 326 HGB nur teilweise offen gelegt. 2. Feststellung des Jahresabschlusses Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. März 2015 wurde der Jahresabschluss festgestellt. 3. Angaben zur Gewinnverwendung Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 11.804.919,38, der sich aus dem Jahresüberschuss 2014 von Euro 2.250.405,69 und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von Euro 9.554.513,69 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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