Enit Energy
IT Systems GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.497,75 |
99.426,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.786,00 |
13.906,00 |
| II.
Sachanlagen |
107.711,75 |
85.520,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.039.101,19 |
918.355,99 |
| I.
Vorräte |
93.115,95 |
117.013,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
945.985,24 |
707.178,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
94.164,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.616,78 |
32.586,70 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
101.015,94 |
| Aktiva |
1.182.215,72 |
1.151.384,63 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
225.100,78 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
34.900,00 |
34.900,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.960.274,78 |
2.856.929,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.992.844,94 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
777.229,06 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
-2.992.844,94 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-2.568.369,78 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
101.015,94 |
| B.
Rückstellungen |
271.300,00 |
234.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.303,89 |
572.667,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100.303,89 |
572.667,01 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
498.609,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
585.511,05 |
344.117,62 |
| Passiva |
1.182.215,72 |
1.151.384,63 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Enit Energy IT Systems GmbH hat ihren Sitz in
Freiburg im Breisgau und ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 711970
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir die Angaben zu den Davon-Vermerken im Anhang gemacht.
Darüber hinaus wurden Aufstellungserleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2023 und Eintragung in
das Handelsregister am 11. Januar 2023 wurde das
Geschäftsjahr auf den 1. April eines Jahres bis zum
31. März des Folgejahres umgestellt. Für die Zeit
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 wurde ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Da das Vorjahr ein
Rumpfgeschäftsjahr war, sind die Vorjahresbeträge
nur eingeschränkt mit den Jahresabschlusszahlen des
Geschäftsjahres 2023/2024 vergleichbar.
II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit dem Brief- beziehungsweise Geldkurs
am Entstehungstag.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Für die Ermittlung der Abschreibungen wurden
regelmäßig betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Für die Ermittlung der Abschreibungen wurden
regelmäßig betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern angesetzt. Vermögensgegenstände
mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Abgang dieser
Vermögensgegenstände wird im Jahr des Zugangs
unterstellt.
Die Bewertung des Warenbestands erfolgt zu
Anschaffungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
und für freiwillige soziale Leistungen wurden nicht
eingerechnet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch die Bildungen von
Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit den vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Hinsichtlich der Aufstellung eines Anlagengitters
nach § 284 Abs. 3 HGB wurde von der
Befreiungsvorschrift nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Gebrauch gemacht.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Bei den Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 235 (Vorjahr: TEUR 0) handelt es sich in
voller Höhe um sonstige Forderungen aus dem
Cash-Pooling Vertrag mit der Gesellschafterin vom 3. Juli
2023.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 100
(Vorjahr: TEUR 74) innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr:
TEUR 499) bestehen gegenüber Gesellschaftern.
Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 65 (Vorjahr:
TEUR 29) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
|
|
Gesamt
TEUR
|
|
davon im Folgenden
Geschäftsjahr fällig TEUR
|
aus
Mietverträgen
|
706
|
|
92
|
aus
Leasingverträgen
|
84
|
|
32
|
Summe
|
790
|
|
124
|
2. Durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl von Beschäftigten lag
im Geschäftsjahr bei 41.
Freiburg, den 2. Mai 2024
Enit Energy IT Systems GmbH
Pascal Benoit
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024
festgestellt.
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