E.ON Digital Technology GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Oehr seit 9.9.2025 | Geschäftsführer |
Michael Hermann Josef Bongartz seit 19.4.2022 | Geschäftsführer |
Stephanie Bokelmann seit 19.11.2021 | Prokura |
Björn Rättig seit 2.11.2020 | Prokura |
Christian Knublauch seit 16.6.2020 | Prokura |
Sven Dr. Dr. Weichert seit 6.7.2017 | Prokura |
Ulf Dr. Klostermann seit 5.8.2016 | Prokura |
Guido Dr. Knott seit 15.3.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PreussenElektra GmbHHannoverJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsgrundlagen Die PreussenElektra GmbH (PEL) ist als voll integriertes Tochterunternehmen der E.ON SE (E.ON oder E.ON-Konzern), Essen, für das Geschäftsfeld Nuklear innerhalb des E.ON Konzerns verantwortlich. Die Einbindung als 100%-iges Tochterunternehmen der E.ON Energie AG, Düsseldorf, in den E.ON Konzern setzt den geschäftlichen Rahmen für PEL. Aufgrund der Konzerneinbindung ist PEL Teil eines nach § 6 b Abs. 7 Satz 4 EnWG vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. PEL führt als Erzeugungsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Die Kernenergie stellt kein strategisches Kerngeschäftsfeld von E.ON dar. Die Geschäftstätigkeit der PEL basiert auf dem Know-how ihrer zum Jahresende noch rund 1.640 Mitarbeitenden für den Rückbau von acht eigenen bzw. betriebsgeführten Kernkraftwerken in Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein sowie Nordrhein-Westfalen und der Betreuung von Beteiligungen an zwei weiteren Anlagen. Mit der Abschaltung des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) als letzte in Betrieb befindliche Anlage verfügt die PEL über keine Erzeugungskapazitäten mehr. Im Geschäftsjahr 2023 hat PEL den temporären Weiterbetrieb von KKI 2 gemäß den Regelungen des 19. AtGÄndG bis zum 15. April 2023 verantwortet. Alleiniges Tätigkeitsfeld der PEL ist die Stilllegung und der Rückbau ihrer Kraftwerkswerksflotte. Die Aufgaben der PEL sind in drei Ressorts gegliedert: Vorsitzender mit Recht und Kommunikation sowie Genehmigung und Personal und darüber hinaus die Ressorts Finanzen und Rückbau. Das Ressort Rückbau trägt die Verantwortung für die sichere und effiziente Umsetzung der Stilllegung und des Rückbaus der nicht mehr im Leistungsbereich befindlichen Anlagen. Gleichzeitig nimmt dieses Ressort durch das von ihm geführte Beteiligungsmanagement Einfluss auf den wirtschaftlichen Rückbau unserer Beteiligungsanlagen Krümmel (KKK) und Brunsbüttel (KKB). 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt hat sich im Jahr 2023 im Vorjahresvergleich nach vorläufigen Berechnungen um 0,1% vermindert. Aktuell wirken sich die schwache Auslandsnachfrage in der Industrie, ein geringer privater Konsum und die Investitionen hemmenden hohen Finanzierungskosten auf das Wachstum aus. Für das kommende Jahr erwartet die Deutsche Bundesbank einen Anstieg des realen Bruttoinlandsproduktes um 0,4%, auch in den Folgejahren wird mit einem weiteren Wachstum gerechnet. Hinsichtlich der Preisentwicklung erwartet die Deutsche Bundesbank in 2024 eine Inflation von 2,7%. Die Kernrate der Inflation wird für 2024 mit 3,0%, perspektivisch in 2026 mit 2,3% projiziert. [BB Monatsbericht 12/2023, S. 15, Abs. 3] Diese Erwartungen decken sich mit den Einschätzungen der Europäischen Zentralbank, hier werden bei unverändertem Inflationsziel mittelfristig Inflationsraten zwischen 1,9% und 2,5% gesehen. 2.2 Energiepolitisches Umfeld und Branchensituation In 2023 haben sich die im Vorjahr signifikant gestiegenen Energiepreise normalisiert. So lagen die Erdgaspreise Ende des Jahres am Terminmarkt bei knapp 50 €/MWh und damit auf etwa dem halben Niveau wie zu Beginn des Ukrainekrieges. Vergleichbares gilt für die Strompreise, die aktuell ein Niveau am Großhandelsterminmarkt von rund 100 €/MWh haben. Explizite politische Reaktionen zur Sicherung der Energieversorgung wurden über die bereits in 2022 verabschiedeten Maßnahmen nicht abgeleitet. Die relevanten, umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind:
2.3. Geschäftsverlauf (wesentliche Geschäftsvorfälle) Befristeter Weiterbetrieb KKI 2 PEL hat unter den Randbedingungen des 19. AtGÄndG das Kernkraftwerk KKI 2 bis zum 15. April 2023 - teilweise in Form eines Streckbetriebes - weiterbetrieben. Hierbei wurden 2.100.000 MWh an Strom produziert (Vorjahr: 8.731.000 MWh). Überschusserlösabschöpfung Infolge der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse waren ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sogenannte Überschusserlöse zu ermitteln, wobei für PEL maximal bis zur Abschaltung von KKI 2 Übererlöse entstehen konnten. Als Referenzgröße gilt ein Wert von € 40 / MWh für Dezember 2022 bzw. von € 90 / MWh für Januar bis April 2023 jeweils zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von € 30 / MWh. Die so zu ermittelnden Überschusserlöse betrugen 22,7 Mio. €. Bei der Ermittlung der abzuführenden Überschusserlöse wurden entsprechende Untererlöse in den beiden Abrechnungszeiträume saldiert. Stilllegung und Rückbau Nach Abschaltung von KKI 2 wurden Sonderbrennstäbe in entsprechenden Köchern abgefertigt. Diese verbleiben nun bis zur finalen Beladung in Transport- und Lagerbehältern im Lagerbecken von KKI 2. Des Weiteren laufen die Vorbereitungen zur Reinigung des primären Kühlkreislaufs. Im Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) wurde in 2023 die Dekontamination des Primärkreislaufes abgeschlossen. Des Weiteren wurden die ersten Stationen der mechanischen Nachzerlegung sowie Reststoffbehandlung soweit im Rahmen der bestehenden Genehmigung möglich aufgebaut. Das Kernkraftwerk Grohnde (KWG) hat am 6. Dezember 2023 die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) erhalten. In 2023 wurde die Dekontamination des Primärkreislaufes abgeschlossen. Des Weiteren wurden Stationen für die Reststoffbearbeitung und -behandlung aufgebaut und erste Reststoffe im Rahmen der bestehenden Genehmigung bearbeitet. Der Abbau des Kernkraftwerkes Isar 1 (KKI 1) ist in zwei Schritten geplant. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte PEL in 2017 erhalten. Für die 2. Abbauphase wurde am 4. September 2023 die zweite Abbaugenehmigung erteilt. Alle für den Abbau des KKI 1 erforderlichen Genehmigungen liegen somit vor. Im Jahr 2023 wurden die Stillsetzungsarbeiten und Rückbauaktivitäten im KKI 1 in allen Anlagenteilen fortgesetzt mit den Schwerpunkten in der Demontage und Reststoffbehandlung. Das Projekt zur Demontage der Reaktoreinbauten wurde abgeschlossen. Demontagetätigkeiten erfolgen am Sicherheitsbehälter. Vorbereitende Tätigkeiten für die Gebäudedekontamination wurden aufgenommen. Im Kernkraftwerk Unterweser (KKU) ist die Demontage des Reaktordruckbehälters (RDB) und -deckel abgeschlossen. Derzeit wird das Bioschild rückgebaut. Parallel laufen vorbereitende Arbeiten zur Gebäudedekontamination. Des Weiteren werden die anfallenden Reststoffe im Reststoffbehandlungszentrum bearbeitet sowie vorbereitende Tätigkeiten zum Ausbau der Dampferzeuger aufgenommen. Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) liegen Schwerpunkte der Arbeiten in 2023 auf der Reststoffbehandlung und Abschluss der Zerlegung der Reaktorkerneinbauten. Des Weiteren wurde die Wasserfreiheit erreicht. Stillsetzungsarbeiten und Demontagen erfolgen weiterhin in allen Kontrollbereichsgebäuden. Die Arbeiten zur Zerlegung des RDB sind gestartet. Parallel laufen vorbereitende Tätigkeiten zur Gebäudedekontamination. Im Kernkraftwerk Stade (KKS) wurden Arbeiten zur Geländefreigabe und Gebäudedekontamination fortgeführt. Der Kontrollbereich im Reaktorgebäude wurde umgewidmet und somit der letzte permanente Kontrollbereich am Standort aufgelöst. Der konventionelle Abriss hat begonnen. Der Fertigstellungstermin für den Gesamtrückbau ist weiterhin für 2026 geplant. Im Kernkraftwerk Würgassen (KWW) wurden die Arbeiten zur Auslagerung und Verpackung von Fassgebinden aus dem Gebäude des ehemaligen unabhängigen Nachkühlsystems (UNS) in Endlagercontainer weitergeführt. In 2023 wurde im Überwachungsbereich des KWW die Betonierstraße in der eigens dafür errichteten Leichtbauhalle abgenommen. Im UNS-Zwischenlager begann der Aufbau der umfangreichen Gerätetechnik zur fernhantierten Handhabung, Bearbeitung und Verpackung von Fässern. Die Beladung des ersten Konrad Containers erfolgte am 23. Oktober 2023 mit anschließender Betonierung zur endlagergerechten Verpackung. Die jeweiligen Genehmigungsverfahren für Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) von KBR und KKI 2 und zu den an den Standorten KWG und KBR beantragten Genehmigungen zur Errichtung von Zwischenläger für sonstige radioaktive Abfälle wurden in 2023 fortgeführt. 2.4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die PEL hat im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von 648,9 Mio. € (Vorjahr 497,0 Mio. €) erwirtschaftet, der aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die E.ON Energie AG abgeführt wird. Die Umsatzerlöse haben sich auf 684,0 Mio. € (Vorjahr 1.283,6 Mio. €) reduziert. Die geringeren Erlöse aus dem Stromverkauf (572,1 Mio. €) resultieren bei einem stark erhöhten durchschnittlichen Absatzpreis aus einer Verringerung der Vermarktungsmenge nach Stilllegung KKI 2 im April 2023. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich auf 126,8 Mio. € (Vorjahr 107,0 Mio. €) erhöht. Ursächlich für den Anstieg sind Einmaleffekte u.a. aus Rückstellungsauflösungen. Der Materialaufwand hat sich im Vorjahresvergleich um insgesamt 159,5 Mio. € auf 172,2 Mio. € vermindert. In 2023 wirken Schätzungsänderungen im Bereich der Kernenergierückstellungen lediglich in Höhe von 14,0 Mio. € (Vorjahr 111,5 Mio €). Darüber hinaus ist der Rückgang auf geringere Kostenübernahmen aus den Gemeinschaftskraftwerken zurückzuführen. Die Personalaufwendungen von 238,7 Mio. € (Vorjahr 211,2 Mio. €) sind im Vergleich zum Vorjahr trotz der Reduzierung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter um 27,5 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die Tarifsteigerung und die um 16,9 Mio. € auf 35,9 Mio. € gestiegenen Altersversorgungen. Bei den Abschreibungen (1,1 Mio. €, Vorjahr 113,9 Mio. €) handelt es sich um Abschreibungen des Sachanlagevermögens von KKI 2. Die starke Abnahme ist auf die in 2022 letztmals erfolgte Abschreibung von Reststrommengen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 199,2 Mio. € (Vorjahr 266,3 Mio. €). Die Reduzierung ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Gesamtpreisabrechnungen der Gemeinschaftskernkraftwerke in Höhe von 46,2 Mio. €. Das Finanzergebnis hat sich um 419,8 Mio. € auf 449,3 Mio. € erhöht. Es setzt sich aus einem Beteiligungsergebnis von 113,0 Mio. € (Vorjahr 118,8 Mio. €) und einem Zinsergebnis von 336,3 Mio. € (Vorjahr -89,3 Mio. €) zusammen. Ursächlich für den Anstieg des Finanzergebnisses sind die um 217,2 Mio. € auf 241,2 Mio. € gestiegenen Zinserträge aus der Anlage freier Mittel bei der E.ON Energie sowie um 92,6 Mio. € auf 126,7 Mio. € gestiegene Zinserträge aufgrund der Zinssatzänderungen bei den Entsorgungsrückstellungen. Darüber hinaus haben sich die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen um 75,2 Mio. € auf 38,2 Mio. € reduziert. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage ist primär durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf der Aktivseite und langfristige Rückstellungen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite gekennzeichnet. Die Bilanzsumme (8.413,8 Mio. €; Vorjahr 8.788,0 Mio. €) ist im Berichtsjahr um 374,2 Mio. € gesunken. Auf der Aktivseite reduzierten sich insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem Verrechnungskonto mit E.ON Energie (7.626,0 Mio. €, Vorjahr 8.010,0 Mio. €). Auf der Passivseite werden um 95,3 Mio. € auf 2.859,3 Mio. € gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen hauptsächlich aufgrund der höheren Zahlungsverpflichtung auf Basis des Ergebnisabführungsvertrags (648,9 Mio. €, im Vorjahr 497,0 Mio. €) ausgewiesen. Die Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich verminderten sich insbesondere durch Inanspruchnahmen um 383,7 Mio. €. Die Finanzlage ist geprägt durch die Finanzierungsstruktur innerhalb der PEL-Gruppe sowie die Einbindung der PEL in den E.ON Energie- bzw. E.ON-Konzern sowie die Ratings und Finanzierungsmöglichkeiten des E.ON-Konzerns. Die Geldanlagen der Beteiligungen bei PEL sowie die Geldanlagen der PEL erfolgen auf kurzfristiger Basis. Die Liquiditätsvorhaltung bzw. -versorgung wird durch eine Finanzierungsvereinbarung mit der E.ON Energie sichergestellt. Nach der Abschaltung des KKI 2 ist die Geschäftsentwicklung der PEL nunmehr ausschließlich vom Fortschritt der Rückbau- und Stilllegungsaktivitäten geprägt, die im Geschäftsjahr entsprechend der Rückbaupläne fortgesetzt wurden. Positiv beeinflusst ist die Entwicklung im Geschäftsjahr zudem durch das Zinsumfeld, welches maßgeblich zum Anstieg des Ergebnisses nach Steuern beigetragen hat. 2.5 Leistungsindikatoren Arbeitssicherheit Beim Betrieb der Kernkraftwerke und der im Rückbau befindlichen Anlagen gelten hohe Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards, um Unfallgefahren zu reduzieren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Gemeinsam mit den Betrieben und dem Betriebsrat arbeitet der HSE-Bereich (Health, Safety and Environment) an der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmaßnahmen und an Kampagnen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Trotz konsequenter Umsetzung von HSE Verbesserungsplänen und der Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist der TRIF (Total Recordable Injury Frequency) mit einem Wert von 3,3 höher als im Vorjahr mit 2,8. Zudem wurden von der PEL praktische HSE-Trainings auch für unsere Partnerfirmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus angeboten. Darüber hinaus wurde in allen Kernkraftwerken und der Zentrale eine Vielzahl unterschiedlicher Gesundheitsförderungsmaßnahmen umgesetzt. Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen PEL wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach International Financial Reporting Standards (IFRS) Kennzahlen im Sinne der Konzerndefinition steuert. Mit dem Ende der planmäßigen Stromproduktion im Dezember 2022 wird das Ergebnis der PEL mit Ausnahme bestimmter Beteiligungserträge im Nicht Fortgeführten Ergebnis des E.ON Konzerns ausgewiesen. PEL wird damit nicht mehr einem operativen Segment zugeordnet. Der Finanzielle Leistungsindikator ist daher nicht mehr EBITDA, sondern Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen (nuklearer und konventioneller Teil). Der Verbrauch belief sich in 2023 auf 383,7 Mio. € (Vorjahr: 311,2 Mio. €) und entfiel wie im Vorjahr ausschließlich auf den nuklearen Teil. In inhaltlicher Sortierung betreffen 347,4 Mio. € (Vorjahr: 288,8 Mio. €) Stilllegungstätigkeiten und 31,2 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €) den Bereich Brennelemententsorgung. Standortbezogen entfiel der Großteil der Verbräuche mit in Summe 357,3 Mio. € (Vorjahr: 349,6 Mio. €) auf die Anlagen KKI 1, KKU, KKG und KKI 2 (Vorjahr: KKU, KKI 1, KKG, KKI 2). Abweichungen zum Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen in 2022 ergeben sich im Wesentlichen aus der Stilllegung und der damit einhergehenden Nutzung der Entsorgungsrückstellungen für KKI 2 ab April 2023. 3. Mitarbeitende Die PEL beschäftigte am 31. Dezember 2023 insgesamt 1.640 Personen, von denen 22 in einem Ausbildungsverhältnis standen. Nachdem am 15. April 2023 unsere letzte Leistungsbetriebsanlage in Isar vom Netz gegangen ist, ist PEL nunmehr ein reines Rückbauunternehmen. Demzufolge galt es im Jahr 2023 umso mehr, unsere Mitarbeitenden in diesem Transformationsprozess sowohl inhaltlich als auch emotional zu begleiten. Im Rahmen unserer Unternehmenskultur haben wir unser PEL-Leitbild basierend auf unseren gemeinsamen Werten mit dem visionären Ziel "Wir setzen Maßstäbe im Rückbau und schaffen Raum für Neues" entsprechend neu ausgerichtet. Mit einem PEL-weiten Führungskräfteentwicklungsprogramm sowie zusätzlichen Maßnahmen und Veranstaltungen zum Change unterstützen wir unsere Mitarbeitenden verstärkt, um die Herausforderungen der Transformation erfolgreich zu bewältigen. Die Verhandlungen sowie die Umsetzungen der Interessenausgleiche auf Basis des Zukunftspaketes wurden auch in 2023 fortgesetzt. Im März wurde der neue Interessenausgleich für den Standort Hannover abgeschlossen. Im Juni wurde der nächste Interessenausgleich für KKG finalisiert. 4. Prognosebericht Nach Außerbetriebnahme des letzten Kraftwerks der PEL sind die künftige Entwicklung und die damit verbundenen Chancen und Risiken in einem wirtschaftlichen Rückbau der Anlagen zu sehen. Darüber hinaus ist PEL mit Ihren Beteiligungsunternehmen in die Unternehmensplanung des E.ON-Konzerns eingebunden und beeinflusst. Der für 2024 erwartete Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen beträgt 427 Mio. € (2023 384 Mio. €). Die Erhöhung gegenüber 2023 ist hauptsächlich auf den nur zeitanteiligen Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen für KKI 2 in 2023 zurückzuführen. PEL wird auch im Jahr 2024 intensiv an der Umsetzung des Projektes Next Level arbeiten. Das Projekt hat das Ziel, das Rückbaubudget der PEL-Gruppe um insgesamt 500 Mio. € zu reduzieren. Für das Jahr 2024 ist der Abschluss des Projektes vorgesehen. Dazu ist ein Arbeitsplan mit Meilensteinen vereinbart worden, um bis Jahresende entsprechende Maßnahmen umzusetzen, die das Rückbaubudget um rund 100 Mio. € entlasten. Unbeeinflusst von der Ertragslage hat der Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus mit einem angestrebten TRIF von 2,0 und kleiner für den Rückbau der Kernkraftwerke unter Umsetzung der bisherigen Erfahrungen unverändert oberste Priorität. 5. Risiko- und Chancenbericht PEL ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Das Risikomanagementsystem beinhaltet im Wesentlichen Regelungen über einheitliche Planungs- und Controllingprozesse, Richtlinien und Berichtssysteme sowie die Risikoidentifizierung, -steuerung und -berichterstattung (Enterprise Risk Management). Darüber hinaus ist das konzernweite Kreditrisikomanagement ein fester Bestandteil des Risikomanagementsystems. Ziel des Risikomanagementsystems ist, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken und Chancen zu erkennen und rechtzeitig bei Risiken gegensteuern zu können bzw. Chancen forcieren zu können. Auf Ebene der PEL werden sämtliche Chancen und Risiken durch das Risikokomitee bewertet, gesteuert und beurteilt und an den E.ON Konzern berichtet. Die Berichterstattung von Risiken und Chancen erfolgt im E.ON Konzern unter Berücksichtigung von Gegensteuerungsmaßnahmen (netto):
Neben den Risiken existieren auch Chancen, welche den Verbrauch der Entsorgungsrückstellungen mindern können. Beispielsweise können sich positive Effekte durch Kosteneinsparungen bei laufenden Projekten ergeben. Die Nutzung der Chancen wird durch die PEL aktiv gesteuert. Operative Chancen und Risiken gehören zum Projektgeschäft. Sie können nicht komplett vermieden, aber mitigiert werden. Rechtliche und regulatorische Risiken hingegen, wie die Zulassung von Behältern für die Endlagerung von nuklearen Abfällen oder die Erteilung von Genehmigungen zum Abbau der stillgelegten Kernkraftwerke, können sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PEL auswirken, weil sie auch nicht direkt steuerbar sind. Finanz- und Treasury-Risiken sind für PEL von geringer Bedeutung. Es wurden derzeit keine wahrscheinlichen betrieblichen oder finanziellen Risiken identifiziert, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten; die finanziellen Risiken umfassen hierbei auch die Forderungen gegen die Gesellschafterin. 6. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauen- bzw. Männeranteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauen- bzw. Männeranteil erreicht werden soll. Die betroffenen Gesellschaften waren verpflichtet, ihre Zielgrößen nebst Umsetzungsfristen bis zum 30. September 2015 zu beschließen. Die erstmalige Festlegung der Umsetzungsfrist durfte gesetzlich nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen. Bei der darauffolgenden Festlegung der Umsetzungsfrist kann der Zeitraum jeweils bis zu fünf Jahren betragen. Im März 2022 wurde für den Aufsichtsrat der PEL eine Zielgröße des Frauenanteils von 33 % festgelegt. Für die Geschäftsführung der PEL hat der Aufsichtsrat ebenfalls eine Zielgröße von 33 % beschlossen. Für beide Ziele gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027. Außerdem hat die Geschäftsführung gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" für PEL eine Zielquote für den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung von fünf Prozent und für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung von zehn Prozent mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 beschlossen.
Hannover, den 23. Januar 2024 PreussenElektra GmbH Die Geschäftsführung Dr. Knott Bongartz Lott Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundlagen Die PreussenElektra GmbH (nachfolgend auch PEL) mit Sitz in Hannover wird beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 58469 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die PEL ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die PEL ist Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens gemäß § 3 Nr. 38 EnWG und fällt damit unter § 6b EnWG. PEL führt als Erzeugungsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitätssektors aus, daher ist die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses sowie eine Kontentrennung entbehrlich. Gemäß § 291 HGB ist die PEL von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die PreussenElektra GmbH wird über die E.ON Energie AG (E.ON Energie), Düsseldorf, mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE (E.ON), Essen, (HRB 28196) einbezogen. Die E.ON ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der PEL und der E.ON Energie als 100%-iges Mutterunternehmen, besteht, wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Anlagevermögen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Aufgrund des 19. AtGÄndG wurde die ursprüngliche Laufzeit des in 2022 noch am Netz befindlichen Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) vom 31. Dezember 2022 auf den 15. April 2023 verlängert. Die Restnutzungsdauer wurde entsprechend angepasst. Den planmäßig linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
In den Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen sind neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch in angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten, jedoch keine Fremdkapitalzinsen enthalten. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Einzelrisiken berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundene(n) Unternehmen erfolgt unsaldiert. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. In Fremdwährung geführte Bankguthaben werden zum Devisenkassamittelkurs bewertet. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden von dem unabhängigen Treuhänder E.ON Pension Trust e.V., Essen, (E.ON Pension Trust) treuhänderisch für die PEL verwaltet. Seit 2014 hat die PEL zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen die Einrichtung eines Contractual Trust Arrangement (CTA) umgesetzt. Hierzu hat die Gesellschaft mit dem E.ON Pension Trust einen Treuhandvertrag abgeschlossen und Deckungsvermögen auf den Sicherungstreuhänder sicherungsübereignet. Der Vermögenstreuhänder verwaltet das Vermögen. Der unmittelbar Verpflichtete aus den Pensionszusagen bleibt die PEL. Durch dieses CTA werden Pensionsverpflichtungen abgesichert, die nach dem 31. Dezember 2006 entstanden sind. Im Berichtsjahr wurden keine Einzahlungen in das CTA getätigt. Die PEL hat am Bilanzstichtag Deckungsvermögen in Höhe von insgesamt 338,3 Mio. € gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die PEL hat für die Versorgungsleistungen, die bislang von der Versorgungskasse Energie VVaG i.L. (VKE) rückgedeckt waren, in 2017 mit dem E.ON Pension Trust einen weiteren Treuhandvertrag "Past Service" (Treuhandvertrag Past Service) unterzeichnet. Durch diese Anschlusslösung wurden Anfang 2018 die bei der PEL gegen die VKE ausgewiesenen "gegenüber Anspruchsberechtigten verpfändeten Forderungen" in das CTA Past Service (CTA PS) überführt und die entsprechende Liquidität durch die VKE auf das Treuhandkonto des E.ON Pension Trust eingezahlt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 4,5 Mio. € in das CTA PS eingezahlt. Dieses CTA PS beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 101,7 Mio. €. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 65 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 35 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, wurden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (Treuhandvertrag Past Service). PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Rückstellungen Rückstellungen tragen allen bis zum Zeitprunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeld- und Übergangsgeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen und dem Vorruhestandspotential werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 ist die MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen, (MEON) durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). MEON ist mit der Verschmelzung der Komplementärin MEON Verwaltungs GmbH, Essen, auf die E.ON am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge angewachsen. E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögensgegenstände auf MEON bzw. E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin übertragen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen tragen allen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften angemessen Rechnung. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Abzinsung wird grundsätzlich auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die auf atomrechtlicher Grundlage basierenden Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich in Höhe von 3.525,6 Mio. € beinhalten unter Bezugnahme auf Gutachten, externen und internen Kostenschätzungen, vertraglichen Vereinbarungen sowie den ergänzenden Vorgaben des Entsorgungsfondsgesetzes und des Entsorgungsübergangsgesetzes sämtliche nuklearen Verpflichtungen für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen, schwach radioaktiven Betriebsabfällen sowie die Stilllegung und den Rückbau der nuklearen Kraftwerksanlagenteile. Die in den Rückstellungen erfassten Stilllegungsverpflichtungen beinhalten die erwarteten Kosten des Nach- bzw. Restbetriebs der Anlage, der Demontage sowie der Beseitigung und Entsorgung der nuklearen Bestandteile des Kernkraftwerks. Ebenfalls beinhalten die Rückstellungen im Rahmen der Entsorgung von Brennelementen und Betriebsabfällen die vertragsgemäßen Kosten zum einen für die Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in ein Zwischenlager und zum anderen die anfallenden Kosten für die fachgerechte Verpackung für die vorgenannten Abfälle einschließlich der erforderlichen Zwischenlagerbehälter sowie die Kosten für den Transport zu einem Zwischenlager. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Kostenansätze werden jährlich unter Bezugnahme auf externe Sachverständigengutachten beziehungsweise -analysen aktualisiert, sofern den Kostenansätzen nicht bereits vertragliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Infolge der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse waren ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sogenannte Überschusserlöse zu ermitteln, wobei für PEL maximal bis zur Abschaltung von KKI 2 Übererlöse entstehen konnten. Als Referenzgröße gilt ein Wert von € 40 / MWh für Dezember 2022 bzw. von € 90 / MWh für Januar bis April 2023 jeweils zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von € 30 / MWh. Die so zu ermittelnden Überschusserlöse betrugen 22,7 Mio. €. Bei der Ermittlung der abzuführenden Überschusserlöse wurden entsprechende Untererlöse über die beiden Abrechnungszeiträume hinweg saldiert. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrags bei der E.ON als Organträgerin berücksichtigt. Sonstige Sachverhalte Derivative Finanzinstrumente werden zur Abdeckung von Devisenrisiken aus gebuchten, schwebenden und geplanten Grundgeschäften eingesetzt. Devisentermingeschäfte werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Aus dem Saldo der Marktwerte und der Anschaffungskosten ergibt sich das Bewertungsergebnis zum Bilanzstichtag. Nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen führt ein negatives Bewertungsergebnis zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, während ein positives Bewertungsergebnis unberücksichtigt bleibt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist als Anlage 1 integraler Bestandteil des Anhangs. (1) Sachanlagen Die Abgänge in den Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Anlagen im Bau für verschiedene Anlageprojekte des KKI 2. (2) Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der PreussenElektra GmbH ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die als Anlage 2 integraler Bestandteil des Anhangs ist. Die wesentlichen Veränderungen in den Finanzanlagen betreffen Kapitaleinlagen von in Summe 5 Mio € bei der Safetec GmbH. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON in Höhe von 574,6 Mio. € (Vorjahr 576,7 Mio. €). Der Freistellungsanspruch wird mit den Pensionsverpflichtungen sowie Rückstellungen für Stromdeputate offen verrechnet. Wir verweisen auf unsere Darstellung unter (7) Rückstellungen. Umlaufvermögen (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus der Finanzierungs- und Darlehnsvereinbarung (7.626,0 Mio. €) und bestehen gegen die E.ON Energie. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten unverändert zum Vorjahr in Höhe von 51,8 Mio. € einen Anspruch auf Erstattung von Endlagerfinanzierungskosten aus überhöhten Endlagervorausleistungen. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mitteln enthalten Bankguthaben. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
(6) Eigenkapital
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der E.ON Energie gehalten. Die Kapitalrücklage stammt mit 104,5 Mio. € aus einer in früheren Jahren durchgeführten Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, mit 27,2 Mio. € als Agio aus der Ausgabe von Anteilen im Rahmen von Verschmelzungen, 0,5 Mio. € aus dem Einbringungswert von Grundvermögen und einer Zuzahlung von 1,9 Mio. € der Gesellschafterin. Abführungssperre Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 33,7 Mio. €. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen (Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag 134,1 Mio. €) gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 16,6 Mio. € (Vorjahr 75,5 Mio. €). Eine Abführungssperre besteht aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages für diesen Sachverhalt nicht. (7) Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern und Hinterbliebenen ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ermitteln sich wie folgt:
Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (12,8 Mio. €) auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 406,9 Mio. €. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Stromdeputate werden mit dem Freistellungsanspruch gegenüber E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON in Höhe von 574,6 Mio. € offen verrechnet, sodass sich verbleibende Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 230,4 Mio. € (Vorjahr 220,6 Mio. €) ergeben. Steuerrückstellungen Es handelt sich ausschließlich um Stromsteuerrückstellungen, die auf Basis der voraussichtlichen Verbräuche berechnet werden. Sonstige Rückstellungen
Für die Bewertung der Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich wurden ein Diskontierungszinssatz von durchschnittlich 1,41 % (Vorjahr: 0,87 %) gemäß den Vorgaben der Rückstellungsabzinsungsverordnung und eine langfristige Kostensteigerungsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) zu Grunde gelegt. Die laufende Aufzinsung betrug 34,8 Mio. €. Eine Veränderung des Realzinses von 0,1 %-Punkten führt zu einer Rückstellungsänderung von etwa 20 Mio. €. Die Verminderung der Rückstellung in Höhe von 469,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus den Inanspruchnahmen der Rückstellungen in Höhe von 383,7 Mio. €, der Aufzinsung und Zinssatzänderung von in Summe -69,6 Mio. € sowie Änderungen in Folge von aktualisierten Kostenschätzungen unter Berücksichtigung des aktuellen Inflationsniveaus sowie des Entsorgungs- und Rückbaufortschritts in Höhe von -15,7 Mio. €. Die den Entsorgungsverpflichtungen zugrundeliegenden Zahlungsströme sind anlagen- bzw. sachverhaltsbezogen geplant und berücksichtigen die allgemein gültigen Kenntnisse und Bedingungen für Rückbau und Entsorgung. Die Ausgaben umfassen einen Zeitraum bis 2042 mit einem mittleren Zahlungsziel von etwa 7 Jahren. Grundsätzlich werden die Rückstellungen für die Entsorgung von Betriebsabfällen im Jahr der Außerbetriebnahme in die Rückstellungen für Stilllegung umgegliedert. Ohne Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kostensteigerungseffekten beläuft sich der Verpflichtungsbetrag auf 3.405,7 Mio. €. In technischer Hinsicht lässt sich der Verpflichtungsbetrag (Betrag ohne Berücksichtigung von Kostensteigerungen und Diskontierung) für den Posten Stilllegung wie folgt untergliedern:
Die Verpflichtungen für den Posten Stilllegung umfassen Eigenpersonalkosten in Höhe von 823,0 Mio. €, bezogene Leistungen für Fremdpersonal und Sachkosten in Höhe von 2.258,1 Mio. € sowie Materialaufwand für die Beschaffung von Behältern in Höhe von 92,5 Mio. €. Die Verpflichtungsbeträge für die Brennelemententsorgung in Höhe von 232,0 Mio. € beinhalten die Vorsorge für Behälterbeschaffungen in Höhe von 104,3 Mio. €. Unter den übrigen sonstigen Rückstellungen sind neben den Verpflichtungen aus dem Personalbereich und für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen auch Rückstellungen für konventionelle Verpflichtungen aus dem Kernenergiebereich (226,9 Mio. €; im Vorjahr 217,6 Mio. €) enthalten. Zudem wurde eine Rückstellung für die sogenannten Überschusserlöse in Höhe von 10,4 Mio. € (Vorjahr 28,1 Mio. €) gebildet. (8) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren und sind ungesichert. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lässt sich im Wesentlichen auf den im Berichtsjahr abzuführenden Gewinn aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zurückführen. (9) Derivative Finanzinstrumente Zur Abdeckung von Devisenrisiken aus gebuchten, schwebenden und geplanten Grundgeschäften wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zum Bilanzstichtag ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) gebildet, welche unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wurde. (10) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die PEL ist entsprechend ihrer Anteile an Gemeinschaftskernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihrer Verpflichtung aus der Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Die Abdeckung über die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15,0 Mio. €. Aus der Beteiligung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften haftet die PEL gesamtschuldnerisch. Darüber hinaus haftet die PEL im Rahmen des Nachhaftungsgesetzes als herrschendes Unternehmen von Kernkraftwerksgesellschaften. Die Gesellschaft hat sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. verpflichtet, fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. PEL hat neben den Kapitaleinlagen gegenüber der Safetec GmbH, Heidelberg, als 100%-ige Tochtergesellschaft zur Absicherung von Maßnahmen der Geschäftserweiterung eine betragsmäßig unbegrenzte und bis zum 31. Dezember 2025 zeitlich befristete Finanzierungszusage abgegeben. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bewegen sich im Rahmen der geschäftsüblichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 3,5 Mio. €. Bei den Haftungsverhältnissen wird das Risiko einer Inanspruchnahme jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung (11) Umsatzerlöse
Von den Umsatzerlösen resultieren 455,5 Mio. € (im Vorjahr 1.027,6 Mio. €) aus dem Stromverkauf. Die Verminderung resultiert aus der zeitlich begrenzten Erzeugung von Vermarktungsmengen bei gleichzeitg stark erhöhtem durchschnittlichen Absatzpreis. Weitere Umsatzerlöse resultieren aus der Weiterberechnung von Personal- und Verwaltungskosten (148,4 Mio. €; im Vorjahr 164,7 Mio. €) sowie Entgelten für Betriebsführung und Verwaltung (67,8 Mio. €; im Vorjahr 71,5 Mio. €). Von den Umsatzerlösen sind insgesamt 5,0 Mio. € (im Vorjahr -0,7 Mio. €) periodenfremd. (12) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich auf 126,8 Mio. € (Vorjahr 107,0 Mio. €) erhöht. Die periodenfremden Erträge in Höhe von 60,2 Mio. € (Vorjahr 51,8 Mio. €) resultieren vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen 59,9 Mio. € (Vorjahr 50,3 Mio. €). Aus der Gesamtpreisabrechnung mit dem Kernkraftwerk Brokdorf ergibt sich in diesem Jahr ein Ertrag von 6,7 Mio. € (Vorjahr Aufwand von 34,0 Mio. €). Auf Erträge aus Währungsumrechnung entfallen 51 T € (Vorjahr 11 T €). (13) Materialaufwand
Der Materialaufwand hat sich im Vorjahresvergleich um insgesamt 159,5 Mio. € auf 172,2 Mio. € vermindert. Wesentliche Ursache ist der Entfall der vorrangig inflationsbedingten Schätzungsänderungen im Kernenergiebereich im Vorjahr (2023: 14,0 Mio. €; Vorjahr 111,5 Mio. €). Aufwandserhöhend wirkt die Erhöhung der Strombezugskosten (78,4 Mio. €; im Vorjahr 68,2 Mio. €) für den Stilllegungs- und Rückbaubetrieb der Kernkraftwerke. (14) Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben; sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Der Personalaufwand enthält 2,9 Mio € (Vorjahr 2,3 Mio.€) periodenfremde Aufwendungen. Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 1.637 Mitarbeiter beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
(15) Abschreibungen Bei den Abschreibungen (1,1 Mio. €, Vorjahr 113,9 Mio. €) handelt es sich um Abschreibungen des Sachanlagevermögens bis zum Ende des Leistungsbetriebes von KKI 2. Die Verminderung ist im Wesentlichen auf die in 2022 erfolgte vollständige Abschreibung von Reststrommengen zurückzuführen. (16) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 199,2 Mio. € sind im Vorjahresvergleich um 67,1 Mio. € gesunken. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die geringeren Gesamtpreisabrechnungen in Höhe von 46,2 Mio. €. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sonstige Steuern in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) ausgewiesen. Auf Aufwendungen aus Kursverlusten aus Devisentermingeschäften entfallen 0,2 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €). Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind zudem periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 5,0 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) enthalten. (17) Beteiligungsergebnis
(18) Zinsergebnis
Die Zinserträge aus verbundenen Unternehmen setzen sich aus der Verzinsung der Freistellungsforderung gegen die E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr 24,6 Mio. €) und den Zinserträgen aus der Anlage freier Mittel bei der E.ON Energie von 241,2 Mio € (Vorjahr 24,0 Mio. € saldiert mit negativen Zinserträgen aus dem Cash-Pooling von 28,4 Mio. €) zusammen. Weitere sonstige Zinsen und ähnliche Erträge resultieren im Wesentlichen aus den Zinssatzänderungen bei den Entsorgungsrückstellungen 126,7 Mio. € (Vorjahr 34,1 Mio. €) sowie aus dem Saldo aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (12,8 Mio. €) und den Erträgen aus dem Deckungsvermögen (26,6 Mio. €). Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen resultieren aus kurzfristigen Mittelaufnahmen bei Gemeinschaftskernkraftwerken. Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beinhaltet unter anderem die Aufzinsung der Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich von 34,8 Mio. € (Vorjahr 31,4 Mio. €). Im Vorjahr waren zudem Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung einschließlich Zinssatzänderung von 40,4 Mio. € und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen von 37,8 Mio. € enthalten. (19) Aufwendungen aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages werden 648,9 Mio. € (Vorjahr 497,0 Mio. €) an die E.ON Energie abgeführt. Sonstige Angaben Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht PEL mit zahlreichen Unternehmen, darunter auch nahestehende Unternehmen, im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Die getätigten Transaktionen haben sich wie folgt ausgewirkt:
Erträge mit nahestehenden Unternehmen entstehen vor allem durch die Weiterbelastung von Personalkosten an betriebsgeführte Gemeinschaftskernkraftwerke. Aufwendungen aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen beruhen hauptsächlich auf Betriebsführungsaufwand sowie Zinsen auf Basis von Finanzmittelvereinbarungen mit Gemeinschaftskernkraftwerken. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Kostenübernahmeverträgen zu einem Tarif auf Basis der Kosten zuzüglich einer Verzinsung des Eigenkapitals. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultieren aus Liquiditätsüberlassungen ohne feste Laufzeit und einer Verzinsung von 1,0 % p. a. (Vorjahr 1,0 % p. a.). Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) PEL hat im Geschäftsjahr 2023 über die im Abschnitt "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen" genannten Geschäfte folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Vertragsbeziehungen größeren Umfangs bestehen insbesondere mit der E.ON Energie über die Anlage beziehungsweise Aufnahme liquider Mittel (Darlehns- und Finanzierungsvereinbarung, Stand am 31. Dezember 2023 7,6 Mrd. €, Vorjahr 8,0 Mrd. €). Hieraus resultierten im Berichtsjahr Zinserträge von 241,2 Mio. € (Vorjahr 23,9 Mio. €). Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Die Zusammensetzung der Organe ist in einer gesonderten Aufstellung - Organe der Gesellschaft - ersichtlich, die als Anlage 3 integraler Bestandteil des Anhangs ist. Organbezüge Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 86 T€ gewährt. Die Gesamtvergütungen der Geschäftsführer der PEL beläuft sich im Jahr 2023 auf 1.893 T€. In den Bezügen enthalten sind 257 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert im Zeitpunkt ihrer Gewährung). Diese beinhalten 27.569 Stück im Jahr 2023 eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Ein Teil der Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und ihren Hinterbliebenen sowie das notwendige Deckungsvermögen wurden zum 31. Dezember 2006 auf die MEON Pensions GmbH & Co. KG (jetzt E.ON als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON) ausgegliedert. Die bei der E.ON sowie der Gesellschaft gebildete Rückstellung für die übernommenen Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen beläuft sich auf 13.000 T€, die laufenden Bezüge dieser Personengruppe betragen 825 T€. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON enthalten.
Hannover, den 23. Januar 2024 PreussenElektra GmbH Die Geschäftsführung Dr. Knott Bongartz Lott Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 in Mio. €
Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2023
1) PreussenElektra GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin 2) Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co.oHG 3) Safetec Entsorungs- und Sicherheitstechnik GmbH 4) Verkauf Anteil in Höhe von 20 % in 2023 5) Abschlussdaten vom 31.12.21 Organe der GesellschaftAufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates der PreussenElektra GmbH
Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung der PreussenElektra GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PreussenElektra GmbH, Hannover Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PreussenElektra GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PreussenElektra GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Hannover, den 8. Februar 2024 KPMG
AG
Janz, Wirtschaftsprüfer Bienert, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrates an die GesellschafterversammlungDer Aufsichtsrat ließ sich im Geschäftsjahr 2023 durch die Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über die wesentlichen Geschäftsvorfälle in seinen Sitzungen und durch schriftliche Berichte regelmäßig und eingehend unterrichten. Der Aufsichtsrat hat sich über alle wichtigen Angelegenheiten beraten und im Rahmen seiner satzungsmäßigen Zuständigkeit die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Die ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Jahr 2023 am 14.Februar, 21.März und 20.November statt. Außerhalb der Sitzungen wurden im Jahr 2023 keine Umlaufbeschlüsse gefasst. Schwerpunkte in der Berichterstattung der Geschäftsführung waren die wirtschaftliche und betriebliche Lage des Unternehmens mit den wesentlichen Kennzahlen (wirtschaftliche Kennzahlen, HSE-Kennzahlen) sowie insbesondere folgende Themen:
Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der PreussenElektra GmbH zum 31. ezember 2023 sowie der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023 sind von der in der Gesellschafterversammlung am 14.02.2023 zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG geprüft worden. Im Ergebnis der Prüfung wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu dessen Sitzung am 20.Februar 2024 zur Kenntnis gebracht und in der Sitzung unter Beteiligung des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Nach eingehender Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss der PreussenElektra GmbH zum 31.Dezember 2023 und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss der PreussenElektra GmbH festzustellen und zu billigen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden 2023 neu gewählt. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates fand am 14.Februar 2023 mit den nachfolgenden Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats auf der Arbeitnehmerseite statt:
Seitens der Anteilseigner wurde zum 14. Februar 2023 Verena Nicolaus-Kronenberg für Claus-Christian Gleimann in den Aufsichtsrat berufen. Dr. Ingo Luge wurde in der konstituierenden Sitzung erneut zum Vorsitzenden, Bernd Schulz zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. In der Besetzung der Geschäftsführung hat es im Jahr 2023 keine Änderungen gegeben. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2023.
Hannover, 20. Februar 2024 PreussenElektra GmbH Dr. Ingo Luge, Vorsitzender des Aufsichtsrates Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 8. März 2024 festgestellt. |
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