REMONDIS Service International GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anica Valerie Stengele seit 19.3.2026 | Geschäftsführer |
Johannes Schön seit 12.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS Digital Services GmbHLünenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020REMONDIS Digital Services GmbH, LünenRegistergericht DortmundHandelsregister-Nummer HRB 32071I. GRUNDLAGEN Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Mit Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 wurde der Gegenstand des Unternehmens, die Änderung der Firma in REMONIS DataFleet GmbH und die Sitzverlegen von Köln nach Lünen beschlossen. Mit Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 wurde der Unternehmensgegenstand und die Änderung der Firma in REMONDIS Digital Services GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2020 die Regelungen für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB angewendet. Dabei werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teil in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind ansonsten jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige unverzinsliche Forderungen und werden zum Barwert angesetzt. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Rentenähnliche Verpflichtungen werden zum Barwert unter Verwendung eines der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre angesetzt. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten sonstige Forderungen in Höhe von 4.023,11 € (Vorjahr: 4.023,11 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 370.239,41 € (Vorjahr: 0,00 €) ein und sind sonstige Forderungen aus der Verlustübernahmeerklärung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41.823,43 € (Vorjahr: 0,00 €), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 250,19 € (Vorjahr 0,00 €) und Verbindlichkeiten aus Cash-Pool 423.187,63 (Vorjahr 0,00 €). IV. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 2 (Vorjahr 0) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt einbezogen.
Lünen, den 05.02.2021 REMONDIS Digital Services GmbH Dr. Felix Thiele Johannes Schön Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Dr. Felix Thiele Johannes Schön Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Dr. Felix Thiele Johannes Schön |
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