REMONDIS Digital Services GmbH

Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 32071
Vorher
Redooo Verwaltungs GmbHREMONDIS DataFleet GmbH
Eingetragen
8.3.2018
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Software-Lösungen und sonstigen digitalen Services.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Johannes Schön
seit 12.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMONDIS Digital Services GmbH

Lünen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020

REMONDIS Digital Services GmbH, Lünen

Registergericht Dortmund

Handelsregister-Nummer HRB 32071

I. GRUNDLAGEN

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.

Mit Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 wurde der Gegenstand des Unternehmens, die Änderung der Firma in REMONIS DataFleet GmbH und die Sitzverlegen von Köln nach Lünen beschlossen.

Mit Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 wurde der Unternehmensgegenstand und die Änderung der Firma in REMONDIS Digital Services GmbH beschlossen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2020 die Regelungen für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB angewendet. Dabei werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teil in Anspruch genommen.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Eingefügte Zwischensummen: Gesamtleistung, Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind ansonsten jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen.

Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-6 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Die Herstellungskosten umfassen nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt..

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige unverzinsliche Forderungen und werden zum Barwert angesetzt.

Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Rentenähnliche Verpflichtungen werden zum Barwert unter Verwendung eines der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre angesetzt.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:

Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten sonstige Forderungen in Höhe von 4.023,11 € (Vorjahr: 4.023,11 €).

Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 370.239,41 € (Vorjahr: 0,00 €) ein und sind sonstige Forderungen aus der Verlustübernahmeerklärung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft.

Eigenkapital:

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41.823,43 € (Vorjahr: 0,00 €), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 250,19 € (Vorjahr 0,00 €) und Verbindlichkeiten aus Cash-Pool 423.187,63 (Vorjahr 0,00 €).

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 2 (Vorjahr 0) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers:

Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:

• Erstellung Steuerberechnung 3.000,00 €

V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt einbezogen.

 

Lünen, den 05.02.2021

REMONDIS Digital Services GmbH

Dr. Felix Thiele

Johannes Schön

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen,Betriebs-und Geschäftsausstattung 164.714,00 0,00
164.714,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.108,16 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 4.023,11 4.023,11
3. Forderungen gegen Gesellschafter 370.239,41 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 66.169,92 0,00
451.540,60 4.023,11
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 23.768,03
451.540,60 27.791,14
616.254,60 27.791,14

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag 2.048,72 249,20
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 1.799,52
27.048,72 27.048,72
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 46,42 242,42
2. Sonstige Rückstellungen 51.923,80 500,00
51.970,22 742,42
C. Verbindlichkeitebn
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 57.098,40 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 465.261,25 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 6.098,01 0,00
528.457,66 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.778,00 0,00
616.254,60 27.791,14

 

Dr. Felix Thiele

Johannes Schön

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
1. Umsatzerlöse 798,00 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.466,86 2.746,61
3. Gesamtleistung 2.264,86 2.746,61
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,88 0,00
0,88 0,00
5. Rohergebnis 2.265,74 2.746,61
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -75.603,60 0,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -16.238,41 0,00
(davon für Altersversorgung € 40,00; Vorjahr € 0,00)
-91.842,01 0,00
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -8.067,95 0,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -272.115,45 -777,59
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,37 26,50
(davon aus verbundenen Unternehmen € 1,37; Vorjahr € 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -479,83 0,00
(davon an verbundene Unternehmen € 479,83; Vorjahr € 0,00)
11. Ergebnis vor Steuern -370.238,13 1.995,52
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1,28 -196,00
13. Erträge aus Verlustübernahme 370.239,41 0,00
Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 1.799,52

 

Dr. Felix Thiele

Johannes Schön

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