Kurz C & I GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Johannes Meisinger seit 29.3.2022 | Vorstandsmitglied |
Florian Kurz seit 27.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bamero AGKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Mit Vereinbarung vom 25.06.2021 wurde für die bis dahin bestehenden Gesellschafterdarlehen über insgesamt 389 T€ (Darlehen gegenüber der AXSOS AG in Höhe von TEUR 77 und der BITB GmbH in Höhe von TEUR 312) ein Verzicht gegen Besserungsschein gewährt. Die Besserungsrechte entstehen aufschiebend bedingt durch die Tilgung des Darlehens bei der KfW bis zum 30.09.2030 sowie auflösend bedingt durch die Besserung der Gesellschaft in den folgenden Geschäftsjahren. Bei Besserung der Gesellschaft entsteht in den Folgejahren ein abstraktes Schuldversprechen an die Gläubiger in Höhe von 5% pro Jahr. Die Höhe der Zahlungen an die Gläubiger sind auf 5% bzw. 15% des Jahresüberschusses vor Zinsen und Steuern (EBIT) beschränkt. Auch im Geschäftsjahr 2023 konnte wieder ein Jahresüberschuss erzielt werden.Der dadurch eingetretene Besserungsfall hat die Darlehen wie im Vorjahr i.H.v. jeweils 5% der Darlehenssumme wieder aufleben lassen. Anlagevermögen: Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear entsprechend ihrer Nutzungsdauer vorgenommen. Bewegliche abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Bereits erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine angemessene Pauschalwertberichtigung. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S.2 HGB angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB). Er befindet sich in der Anlage zum Anhang. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 1 (Vorjahr: Verlustvortrag TEUR 171) enthalten. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 69.999,98 € EUR (Vorjahr: 101.111,10 € EUR). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 170 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen Miet- und Leasingverträge Für 2024 90 TEUR Für 2025 - 2028 80 TEUR Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gefertigt und um die Verwendung des Jahresergebnissses erweitert. Im Übrigen wurden Saldierungen von Aufwendungen und Erträgen nicht vorgenommen. Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um die im Juni 2021 erfolgten Forderungsverzichte gegen Besserungsschein der Darlehen gegenüber der
Im Geschäftsjahr 2023 konnte erneut ein Jahresüberschuss erzielt werden. Der dadurch eingetretene Besserungsfall hat die Darlehen i.H.v. jeweils 5% der Darlehenssumme (BITB GmbH = 15.600 €, Axsos AG = 3.825 €) wieder aufleben lassen. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
sonstige Berichtsbestandteile
Konstanz, 23.04.2024 gez. Florian Kurz + Fabian Meisinger
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