N W R Recht - Fachkanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Danielle Kern seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bonagent Handelsgesellschaft mbH.BonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Anwendung des Bilanzierungsrechtsmodernisierungsgestz. Das Unternehmen gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Größe des Unternehmens nicht alle Angaben entsprechend den §§ 265 bis 285 HGB in den Anhang aufgenommen worden sind. Es wurde vielmehr von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Vorschriften des Bilanzierungsmodernisierungsgestzes (BilMoG) gelangten zur Anwendung. Soweit in Vorjahren die Aufstellung des Jahresabschlusses erstmals unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgte, wurden unter Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die Vorjahresverleichszahlen nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Übrigen sind die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Abzug planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen sind in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt worden, bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungen. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden zum Nennwert bilanziert ( § 253 HGB). Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte zum Nennbetrag ( § 283 HGB). Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz Eigenkapital Zum 31.12.2010 Bestand ein Verlustvortrag von Euro -61.353,90 Daneben bestand am 01.01.2011 eine aus den Jahren vor 1991 stammende einlagebedingte Kapitalrücklage aus sonstigen Zuzahlungen in das Eigenkapital in restlicher Höhe von EUR 15.261,15. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2011: Euro 28.446,01 Zur Frage, ob der Fehlbetrag zu einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne führt, vertritt die Geschäftsleitung die Auffassung, dass stille Reserven des bewerteten und nicht bewerteten Anlagevermögens den Fehlbetrag ausgleichen. Gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 2 InsO n.F. sind bei der Bewertung des Vermögens für insolvenzrechtliche Zwecke solche Gesellschafterdarlehen nicht zu berücksichtigen, für die der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter die in § 39 Abs. 1 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist. Soweit rechnerisch ein nicht gedeckter Fehlbetrag verbleibt, ist festzustellen, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen auch nach dem Abschlussstichtag nachkommt. Die Geschäftsleitung beurteilt die geschäftlichen Entwicklung positiv. Die Fortführung der Gesellschaft ist danach im Sinne von § 19 InsO überwiegend wahrscheinlich. Verbindlichkeiten - mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 HGB) bestehen in Höhe Von Euro 38.449,81. - mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ( § 285 Nr: 1a HGB) bestehen nicht. - die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind ( § 285 Nr. 1b HGB) bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von Euro 13.797,38. IV. Sonstige Angaben Sitz der Gesellschaft ist Bonn. Die Gesellschaft betreibt an ihrem Sitz in Bonn einen gastronomischen Betrieb. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2004 wurde zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt Frau Danielle Kern, Kauffrau, Bonn. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Eintragung des Geschäftsführerwechsels im Handelsregister erfolgte am 10.01.2005.
Bonn, 12. Dezember 2012 Danielle Kern sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2012 festgestellt. |
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