Braun Metallhandel GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TM Energy Solar&Wind GmbHLaupheim(vormals: Blaustein)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der TM Energy Solar & Wind GmbH wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Es haben sich keine Umstellungseffekte ergeben. Die Grundsätze der Bewertungs- und Gliederungsstetigkeit wurden unter Berücksichtigung des BilMoG beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach der linearen bzw. degressiven Methode vorgenommen. Falls erforderlich wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Forderungen, sonstige Vermögen sgegenstände und liquide Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstanden rechtlich keine nach dem Bilanzstichtag. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern zum Bilanzstichtag die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Von den Verbindlichkeiten entstanden rechtlich keine nach dem Bilanzstichtag. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Grundlagen der Währungsumrechnung Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Sobald der Kurs am Bilanzstichtag darunter liegt, ist dieser für die Fremdwährungsforderungen anzusetzen; liegt er höher, ist er für die Fremdwährungsverbindlichkeit anzusetzen. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderunge n und Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Ergebnisverwendung Die Aufstellung des Vorjahresabschlusses erfolgte unter vollständiger Ergebnisverwendung. Sonstige Angaben Geschäftsführung Manfred Braun Dem Geschäftsführer ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt und er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ergänzende Angaben zur Offenlegung Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.06.2011.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2011 |
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