Alfred
Figge GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7,00 |
7,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.298,19 |
94.048,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
196,00 |
196,00 |
| Aktiva |
88.501,19 |
94.251,86 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.034,59 |
92.089,06 |
| B.
Rückstellungen |
2.323,40 |
2.019,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143,20 |
143,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
143,20 |
143,20 |
| Passiva |
88.501,19 |
94.251,86 |
Anhang
INHALTSVERZEICHNIS
Allgemeine Angaben
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Sonstige Pflichtangaben
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Alfred Figge GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Alfred Figge GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 250,-- bis EUR 800,-- wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Ergebnisverwendung
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 6.054,47.
Der Bilanzgewinn wird auf EUR 60.470,00 zum 31.
Dezember 2022 festgestellt.
Auf neue Rechnung werden EUR 60.470,00 vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 03. Februar
2023 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
keine
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer:
Herr Fritz Rixen, Hamburg mit der Befugnis die
Gesellschaft allein zu vertreten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Weitere Geschäftsführer:
Herr Oliver Rixen, Reinbek mit der Befugnis die
Gesellschaft allein zu vertreten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2023
festgestellt.
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