Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 8278
Vorher
DENUS Zweihunderteinundneunzig Unternehmensverwaltungs GmbH
Eingetragen
15.12.2021
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
das Marktplatzgeschäft für die Gesellschaften der LUQOM Group in den elektronischen Medien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vanessa Stützle
seit 11.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Luqom GmbH

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022

der Luqom GmbH, Berlin

1. Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Lage

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,9% höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0%. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine und extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7% höher.

Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich: Einige Dienstleistungsbereiche profitierten nach dem Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen von Nachholeffekten. Stark zulegen konnten die Sonstigen Dienstleister, zu denen auch die Kreativ- und Unterhaltungsbranche zählt, mit einem Wachstum von 6,3%. Auch die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe profitierten von der Aufhebung der Schutzmaßnahmen. Diese beiden Bereiche sorgten für ein deutliches Wachstum von 4,0% im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Die Bruttowertschöpfung im Handel ging dagegen zurück, nachdem sie im Vorjahr noch gestiegen war. Der Bereich Information und Kommunikation knüpfte an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an und verzeichnete ebenfalls einen deutlichen Zuwachs von 3,6%. Im Baugewerbe, das vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen war, führten Material- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen dagegen zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung von 2,3%. Die hohen Energiepreise und die immer noch eingeschränkte Verfügbarkeit von Vorprodukten bremsten auch die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe, die im Vorjahresvergleich mit 0,2% kaum zunahm. Das Verarbeitende Gewerbe litt vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 wie schon im Jahr 2021 unter gestörten internationalen Lieferketten. Hinzu kam der massive Anstieg der Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine.

Auf der Nachfrageseite waren die privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 die wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen preisbereinigt um 4,6% im Vergleich zum Vorjahr und erreichten damit fast das Vorkrisenniveau von 2019. Grund hierfür waren Nachholeffekte im Zuge der Aufhebung fast aller Corona-Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2022. Dies wird besonders deutlich bei den Ausgaben für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen. Auch im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur gaben die privaten Haushalte wieder mehr aus als noch vor einem Jahr.

Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich 2022 nach zwei stark von Corona geprägten Jahren vergleichsweise moderat um 1,1 %. Der Staat gab deutlich mehr Geld aus, um die zahlreichen Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Staaten zu verpflegen und unterzubringen. Dagegen sanken die staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, auch wenn weiterhin umfangreich Impfstoffe beschafft und finanziert wurden. Die Entlastungen des Staatshaushalts durch die auslaufenden Corona-Maßnahmen wurden von neuen Belastungen durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine überlagert. So brachte die Bundesregierung unter anderem drei Entlastungspakete auf den Weg, um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu unterstützen. Die Entlastungspakete führten zu höheren Staatsausgaben, die überwiegend vom Bund finanziert wurden.

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2022 von durchschnittlich 45,6 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 1,3 % oder 589 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Der Beschäftigungsaufbau fand 2022 insbesondere bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und in den Dienstleistungsbereichen statt. Im Verarbeitenden Gewerbe stieg die Zahl der Erwerbstätigen 2022 nur leicht und konnte die Beschäftigungsverluste der beiden Vorjahre nicht ausgleichen. Im Baugewerbe gab es trotz Fachkräftemangel erneut einen kleinen Beschäftigungszuwachs. Der Außenhandel nahm trotz starker Preisanstiege im Jahr 2022 zu: Deutschland exportierte preisbereinigt 3,2 % mehr Waren und Dienstleistungen als im Vorjahr. Die Importe legten gleichzeitig sehr viel stärker um preisbereinigt 6,7 % zu. Der Außenbeitrag dämpfte dadurch insgesamt das BIP-Wachstum.

(Quelle: "Pressemitteilung Nr. 020 vom 13. Januar 2023": https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html)

2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage des Konzerns

2.1 Grundlagen des Unternehmens

Als sog. "Pure-Player" handelt der Konzern Luqom GmbH (im Folgenden auch "Konzern" genannt) nahezu ausschließlich mit Wohnraumleuchten, Außenleuchten, Gewerbeleuchten, Leuchtmitteln, Smart-Home-Produkten, Ventilatoren und Zubehör. Dabei erfolgt der Onlinehandel national wie auch international im Wesentlichen über eigene, webbasierte Internetshops. Daneben werden die Produkte auf diversen nationalen und internationalen digitalen Marktplätzen vertrieben. Der Konzern Luqom GmbH ist europaweit mit individuellen Ländershops in 27 Ländern vertreten und führt in ihrem Sortiment über 57.000 ausgewählte Artikel von mehreren hundert Herstellern einschließlich einer stetig wachsenden Anzahl an Eigenmarken. Die Artikel werden von dem Konzern an private Endkunden (Business to Customer bzw. B2C) wie auch gewerbliche Abnehmer (Business to Business bzw. B2B) vertrieben.

2.2 Entwicklung der Branche

Das Marktumfeld im Jahr 2022 wurde früh durch die sog. "Zeitenwende" geprägt, die mit Ausbruch des Ukraine Krieges gesellschaftliche, politische als auch wirtschaftliche Auswirkungen nach sich zog und zu steigenden Rohstoff- & Energiepreisen geführt hat. Diese Treiber einer steigenden Inflation von teils über 10% sind dabei ursächlich für die Veränderung im Konsumverhalten und stehen im Kontrast zu der Entwicklung der vorangegangen Jahre (Quelle: BMWK - Wirtschaftliche Entwicklung).

Während der Onlinehandel in Deutschland 2021 noch einen Rekordumsatz von 99,1 Mrd. Euro verzeichnete, führte das veränderte Konsumklima in 2022 zu einem Rückgang von 8,8% auf 90,4 Mrd. Euro. Insgesamt (incl. digitaler Dienstleistungen) erwirtschaftete die Branche einen Umsatz von 101,7 Mrd. Euro (2021: 107,1 Mrd. Euro). Verglichen mit den Umsätzen vor Corona (2019) lag der Onlinehandel mit Waren im vergangenen Jahr jedoch noch immer 24,5 Prozent im Plus (Quelle: BEVH). Dabei zeigt sich, dass neue Zielgruppen aus den Jahren der Covid-19 Pandemie (insb. 60+) weiterhin online einkaufen und tendenziell eher mittlere Altersgruppen bzw. Familien ihr Konsumverhalten inflationsbedingt angepasst haben (Quelle: SZ). Das Home & Living Segment verzeichnete dabei im Jahr 2022 mit 5,9 Mrd. Euro einen Umsatzrückgang im B2C E-Commerce Markt von ca. 9,3% gegenüber 6,5 Mrd. Euro im Vorjahr (Quelle: Statista B2C E-Commerce).

Das Marktumfeld ist insgesamt durch eine merkliche Kaufzurückhaltung geprägt, verursacht durch die aktuelle Verunsicherung der Menschen in Verbindung mit gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dagegen wird die Auswahl, Verfügbarkeit und Transparenz im Onlinehandel von den Kunden vor allem unter den aktuellen Gegebenheiten geschätzt und die Zufriedenheit der Kunden im Onlinehandel ist so hoch wie nie. Unter der Bedingung, dass sich die Rahmenbedingungen und Konsumlaune verbessern, wird von einem weiterhin überdurchschnittlichen Wachstum im Onlinehandel ausgegangen (Quelle: BEVH).

Auch im Jahr 2022 setzen sich die Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility fort. In diesem Zusammenhang existieren eine Reihe von Initiativen bzw. Trends: Die Initiative für nachhaltige Produkte wird Einzelhändler künftig dazu verpflichten, zusätzliche Informationen über die Nachhaltigkeit eines Produkts in Form eines digitalen Produktpasses bereitzustellen. Des Weiteren wird über die Entsorgung von Waren zu berichten sein und die Verbraucher werden in die Lage versetzt, umweltfreundlichere Kaufentscheidungen zu treffen, da Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Produkte tatsächlich die von ihnen beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen. Daneben investieren Post- und Expresskurierdienstleister in umweltfreundliche Zustelloptionen, wie Lastenfahrräder und Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen, um Emissionen insbesondere auf der sog. "letzten Meile" zu reduzieren. Außerdem befassen sich die Logistikdienstleister mit der Optimierung von Verpackungen, dem Aufbau von Mehrwegverpackungssystemen und der Optimierung der Laderaumausnutzung in ihren Fahrzeugen (Quelle: Ecommerce- Europe, European E-Commerce Report 2022).

Die Tendenzen der Marktkonzentration setzen sich auch in 2022 fort: Der Gesamtumsatz der Top-1.000-Onlineshops liegt bei 79,9 Mrd. Euro gegenüber 68,8 Mrd. Euro im Vorjahr. Das entspricht einem Wachstum von 16,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei erwirtschafteten die Top-10-Onlineshops 41,1 Prozent (Vorjahr: 40,0 Prozent) des Gesamtumsatzes und die Top 100 zusammen repräsentieren 72,7 Prozent (Vorjahr: 71,9 Prozent) des Gesamtumsatzes (Quelle: EHI Institut, E-Commerce Markt Deutschland 2022).

2.3 Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2022

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist im Wesentlichen durch die in den Konzernabschluss einbezogene Lampenwelt GmbH, Schlitz, und den niederländischen Teilkonzern der QLF Holding B. V., Hapert, Niederlande, geprägt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Brumberg Group, Sundern, bestehend aus den operativen Gesellschaften Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG und Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften, erworben. Der Unternehmenserwerb war auf den Geschäftsverlauf des Jahres 2022 insgesamt von untergeordneter Bedeutung. An entsprechender Stelle wird jedoch auf akquisitionsbedingte Veränderungen eingegangen.

Ertragslage

Der Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 einen leichten Umsatzanstieg von 351,8 Mio. Euro auf 355,2 Mio. Euro (1,0 %). Er konnte sich der negativen Marktentwicklung der Branche nicht völlig entziehen, der Konzern war jedoch trotz herausfordernder Rahmenbedingungen in der Lage, sein Umsatzniveau annähernd zu halten und somit seine in den Vorjahren erreichte Position als Pure-Play-E-Commerce Spezialist für Lampen und Leuchten in Europa weiter auszubauen.

Ursächlich für die nur geringfügige Steigerung der Umsatzerlöse waren Produktmixeffekte, wobei der Rückgang der Besucherzahlen, hauptsächlich bei der Tochtergesellschaft Lampenwelt GmbH, eine Steigerung des durchschnittlichen Warenkorbs bei der Tochtergesellschaft Lampenwelt GmbH um ca. 10 Euro (10 %) aufgrund eines erhöhten Anteils an hochpreisigen Designerleuchten nicht ausgleichen konnte. Innerhalb des Konzerns war bei einzelnen Gesellschaften (insbesondere Lampenwelt GmbH) eine rückläufige Umsatzentwicklung zu verzeichnen. Auch die akquisitionsbedingten Zuwächse aus dem Erwerb der Brumberg Group, Sundern, konnte diese Entwicklung nicht vollständig kompensieren. Die Conversionrate war dabei im Gegensatz zu den Jahren 2021 und 2020, die durch deutlich rückläufige Conversionrates geprägt waren, nahezu unverändert trotz des weiterhin zunehmenden Mobile-Anteils. Regional war die Umsatzentwicklung geprägt von deutlichen Zuwächsen im internationalen Bereich, vor allem in Schweden, Norwegen, Polen und Spanien, während in Deutschland ein Umsatzrückgang zu verzeichnen war.

Mit dem erzielten Umsatzanstieg von 1,0% konnte die Prognose für das Jahr 2022 mit einer prognostizierten Bandbreite von +0% bis +20% nur bedingt erreicht werden.

Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der Rohertrag (Umsatzerlöse ./. Materialaufwand) auf 199,3 Mio. Euro (Vorjahr: 204,1 Mio. Euro), was einem Rückgang von 2,3 % entspricht und den überproportionalen Anstieg des Materialaufwands widerspiegelt. Die Rohertragsmarge (Rohertrag/Umsatzerlöse) verringerte sich demzufolge von 58,01 % im Vorjahr auf 56,1 % im Berichtsjahr. Neben positiven Sondereinflüssen im vorigen Jahr und der aufgrund des Ukraine-Kriegs verursachten Kaufzurückhaltung der Kunden im Geschäftsjahr 2022 wirkten sich Produktmix-Effekte aufgrund der Zunahme des Smart Home- und Designanteils sowie inflationsbedingten Einkaufspreiserhöhungen, insbesondere im Bereich der Containerfrachten und Einkaufskonditionen, auf den Rohertrag aus. Nur zum Teil konnten die Einkaufspreiserhöhungen durch Erhöhungen auf der Verkaufsseite kompensiert werden.

Aufgrund der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im IT-Umfeld weist der Konzern im Berichtsjahr aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) aus.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich auf 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) und beinhalten insbesondere Erträge aus Wechselkurseffekten in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro), Versicherungsentschädigungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 52,7 Mio. Euro und stieg gegenüber dem Vorjahr um 15,3 Mio. Euro bzw. um 40,7 % an (Vorjahr: 37,5 Mio. Euro), was im Wesentlichen sowohl durch das organische Wachstum des Konzerns in den vergangenen Geschäftsjahren als auch dem akquisitionsbedingten Wachstum, durch den Erwerb der Lampemesteren A/S im Laufe des Geschäftsjahres 2021 und der Brumberg-Gruppe im Geschäftsjahr 2022, zurückzuführen ist und den hiermit verbundenen Personalaufbau um 171 Mitarbeitern von 900 auf 1.071 Mitarbeitern begründet. Die Quote des Personalaufwands im Verhältnis zum Rohertrag erhöhte sich demzufolge von 18,4 % im Vorjahr auf 26,5 % im Geschäftsjahr 2022. Der Konzern verstärkt sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie in den Vorjahren zunehmend mit qualifizierten Mitarbeitern, um auch zukünftig den ständig steigenden technischen wie internationalen Herausforderungen im E-Commerce gewachsen zu sein.

Die Abschreibungen in Höhe von insgesamt 12,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,7 Mio. Euro) sind wie in Vorjahren im Wesentlichen geprägt durch Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro), welche auch ursächlich für den Anstieg der Abschreibungen im Berichtsjahr waren. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte gingen dagegen von 4,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro zurück und entfallen insbesondere auf Software. Bei den Sachanlagen haben sich die Abschreibungen investitions- und akquisitionsbedingt von 2,2 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro, vor allem bedingt durch Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Gebäude, erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegten sich mit 144,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (146,0 Mio. Euro), bezogen auf die Umsatzerlöse lagen sie mit 40,8 % ebenfalls auf dem Vorjahresniveau (41,5 %). Die wesentlichen Kostenpositionen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden wie in den Vorjahren durch die Werbekosten (Marketingaufwendungen und Verkaufsprovisionen) und die Kosten der Warenabgabe (Liefer-, Verpackungs- und Fulfillment Center Kosten) eingenommen.

Das Finanzergebnis lag mit -11,9 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (-11,1 Mio. Euro). Das negative Finanzergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch die Zinsaufwendungen aus Gesellschafter- und Bankdarlehen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Unternehmenserwerbe in den vergangenen Jahren sowie der Ausweitung des Geschäftsbetriebes. Im Berichtszeitraum fielen Zinsaufwendungen in Höhe von 14,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,2 Mio. Euro) an.

Das EBITDA des Geschäftsjahres 2022 betrug 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 23,3 Mio. Euro). Der Rückgang um 15,6 Mio. Euro bzw. 66,9 % resultiert insbesondere aus dem überproportionalen Kostenanstieg in den Bereichen Personal und Materialkosten. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit nachhaltigen Investitionen in Personal zur Skalierung der Gesellschaft und dem Ausbau externer Lagerkapazitäten, um für weiteres künftiges Wachstum gerüstet zu sein. Daneben haben auch inflationsbedingte Kostensteigerungen, v.a. im Bereich der Frachtkosten, zum Rückgang des EBITDA beigetragen.

Aufgrund der genannten Entwicklung ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 13,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Die Ertragsteuern resultieren in der Berichtsperiode insbesondere aus zukünftig nutzbaren Zins- und steuerlichen Verlustvorträgen und in der Vergleichsperiode aus teilweise steuerlich nicht bzw. nur teilweise abzugsfähigen Aufwendungen (u.a. Zinsschranke) und entfallen insbesondere auf die Gewerbesteuer- sowie Körperschaftsteuer.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das für das Konzerngeschäftsjahr 2022 prognostizierte Ergebnis mit einem Rückgang von 66,9 % deutlich verfehlt wurde (in Bezug auf das EBITDA mit einer Prognose von minus 10-13% gegenüber dem Vorjahr).

Vermögenslage

Die Vermögenslage des Luqom Konzerns hat sich im Hinblick auf die Aufteilung nach Bilanzposten im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Wie im Vorjahr bilden die zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite ausgewiesenen Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" mit 121,9 Mio. Euro (Vorjahr: 104,9 Mio. Euro), "Domains" bzw. "Marken", die innerhalb des Postens "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen sind, in Höhe von 126,5 Mio. Euro (Vorjahr: 107,5 Mio. Euro) und "Vorräte" mit 64,0 Mio. Euro (Vorjahr: 70,5 Mio. Euro) die wesentlichen Bestandteile der Bilanzsumme von 426,3 Mio. Euro (Vorjahr: 357,7 Mio. Euro). Die Zunahme der Bilanzsumme um 68,6 Mio. Euro bzw. 19,2 % resultiert im Wesentlichen aus dem akquisitionsbedingten Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts um 17,0 Mio. Euro, der um 36,0 Mio. Euro höheren sonstigen immateriellen Vermögenswerte, hauptsächlich aus der Kaufpreisallokation, sowie aus den um 8,8 Mio. Euro gestiegenen liquiden Mitteln.

Zum 31. Dezember 2022 lässt sich insgesamt ein Anstieg der Intensität des langfristigen Vermögens (Langfristiges Vermögen/Bilanzsumme) um 2,5 %-Punkte auf 74,1 % (Vorjahr: 71,6 %) verzeichnen, der hauptsächlich akquisitionsbedingt ist und aus der Kaufpreisallokation der erworbenen Brumberg Group, Sundern, resultiert.

Der Warenbestand lag am Geschäftsjahresende aufgrund einer vergleichsweise stärkeren Bevorratung mit Handelswaren im Vorjahr mit 64,0 Mio. Euro um 6,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert in Höhe von 70,5 Mio. Euro. Die Lagerumschlaghäufigkeit betrug 5,3 (Vorjahr: 7,6).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2022 auf 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Sie beinhalten mit 8,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Umschlagshäufigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug dabei 62,1 (Vorjahr: 137,1), wobei im Vorjahr erfolgte Forderungsabtretungen berücksichtigt wurden. Daneben sind in dieser Position Vorauszahlungen in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) ausgewiesen.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte bewegen sich zum Ende des Berichtsjahres mit 9,6 Mio. Euro geringfügig über dem Vorjahresniveau von 8,7 Mio. Euro. Sie beinhalten sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro), die sich hauptsächlich aus Forderungen von verschiedenen Dienstleistern, aus dem Geldverkehr und aus Kundenboni zusammensetzen. Daneben umfassen die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten.

Die liquiden Mittel weisen zum 31. Dezember 2022 einen Bestand von 27,2 Mio. Euro (Vorjahr: 18,4 Mio. Euro) aus. Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "Finanzlage".

Das Working Capital (Kurzfristiges Vermögen ./. kurzfristige Verbindlichkeiten) belief sich am Ende des Geschäftsjahres auf 10,8 Mio. Euro und lag damit unter dem Vorjahreswert von 16,1 Mio., weist jedoch nach wie vor ein solides Niveau auf.

Finanzlage

Auf der Passivseite wies der Konzern aufgrund des Konzernjahresfehlbetrags zum 31. Dezember 2022 mit 13,4 Mio. Euro ein um 13,5 Mio. Euro niedrigeres Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr aus (34,1 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 4,8 % und verschlechterte sich infolge des Konzernjahresfehlbetrags im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr: 9,5 %).

Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen lagen am Ende des Berichtsjahres mit 2,1 Mio. Euro geringfügig über dem Vorjahreswert (1,8 Mio. Euro). Sie entfallen im Wesentlichen auf Gewährleistungen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der einzelnen Rückstellungen wird auf den Anhang verwiesen. Die Rückstellungen sind fast ausschließlich kurzfristiger Natur.

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten lagen zum 31. Dezember 2022 mit 294,5 Mio. Euro deutlich über dem Niveau des Vorjahres (220,4 Mio. Euro). Den Hauptanteil bilden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 204,5 Mio. Euro (Vorjahr: 140,4 Mio. Euro), deren Anstieg auf die Finanzierung von Investitionen in den Geschäftsbetrieb sowie des Erwerbs der Brumberg-Gruppe zurückzuführen ist. Daneben sind hierin Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten, die sich mit 60,1 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau bewegten (59,9 Mio. Euro). Die Finanzverbindlichkeiten sind mit 249,5 Mio. Euro (Vorjahr: 188,7 Mio. Euro) überwiegend langfristig. In den kurzfristen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 45,0 Mio. Euro zum Ende des Geschäftsjahres (Vorjahr: 31,7 Mio. Euro) sind mit 18,5 Mio. Euro vor allem akquisitionsbedingte Verpflichtungen aus Put-/Call-Optionen und Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb der Brumberg-Gruppe enthalten.

Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten erhöhten sich von 19,7 Mio. Euro auf 23,2 Mio. Euro am Ende des Berichtsjahres. Sie sind vorwiegend langfristiger Natur und der Anstieg ist auch hier im Wesentlichen akquisitionsbedingt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bewegten sich zum 31. Dezember 2022 mit 25,7 Mio. Euro etwas über Vorjahresniveau (25,0 Mio. Euro). Geschäftsbedingten Einkaufsverringerung an Handelswaren- und Eigenmarkenartikeln in der Lampenwelt GmbH stand ein akquisitionsbedingter Anstieg gegenüber.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bewegten sich zum Ende des Geschäftsjahres mit 15,9 Mio. Euro unter Vorjahresniveau (16,3 Mio. Euro). Darin enthalten sind im Wesentlichen abgegrenzte Verbindlichkeiten mit 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro), Personalverpflichtungen mit 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) und Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro), wobei letztere für den Rückgang ursächlich sind.

Infolge des hohen Anteils langfristiger Fremdfinanzierung bewegt sich die Anlagendeckung zweiten Grades ((Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten) / Langfristiges Vermögen) mit 103,4 % weiterhin auf solidem Niveau (Vorjahr: 106,3 %).

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Luqom GmbH gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 14,5 Mio. Euro (Vorjahr: -3,8 Mio. Euro). Grundlage für den positiven operativen Cashflow war hauptsächlich der Beitrag aus Abbau des Working Capital, dort vor allem im Vorratsbereich.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -43,0 Mio. Euro (Vorjahr: -22,0 Mio. Euro). Ursächlich für den gestiegenen Zahlungsmittelabfluss waren, neben der Akquisition der Brumberg Group im Berichtsjahr mit einem Netto-Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 30,9 Mio. Euro, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro), davon hauptsächlich in die IT-Landschaft und dort vor allem in ein neues ERP-System, in den Aufbau eines neuen Shop- Systems und weiterer Webshops für neue Länder. Dem standen im Vorjahr insbesondere Auszahlungen für die Akquisition der dänischen Tochtergesellschaft Lampemesteren A/S, Ringkobing, in Höhe von 13,8 Mio. Euro gegenüber.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erhöhte sich im Berichtsjahr auf 37,3 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro). Dabei stehen den Einzahlungen durch weitere Kreditbeträge der Gesellschafter zur Finanzierung des Erwerbs der Brumberg Group in Höhe von 52,0 Mio. Euro Auszahlungen für Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,2 Mio. Euro, planmäßige Tilgungszahlungen von Kreditverbindlichkeiten in Höhe 2,9 Mio. Euro und Zinszahlungen für die Gesamtfinanzierung in Höhe von 2,8 Mio. Euro gegenüber.

Der Saldo der verschiedenen Cashflow-Ströme über den Betrachtungszeitraum führte zu einem um 8,8 Mio. Euro höheren Bestand des Finanzmittelfonds in Höhe von 27,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 18,4 Mio. Euro). Der Konzern bewegt sich mit dem erreichten Aufbau des Finanzmittelfonds, welcher sich insbesondere aus der beschriebenen Reduzierung des Working Capital und der damit verbundenen Mittelfreisetzung ergab, im Rahmen des prognostizierten Bereichs für das Geschäftsjahr 2022, wonach mit einer Erhöhung der liquiden Mittel in Höhe eines einstelligen bis niedrigen zweistelligen Millionen Euro Betrages gerechnet wurde.

2.4 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns

Die anhaltende COVID-19-Pandemie hat auch im Berichtszeitraum zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen geführt. Auch im Jahr 2022 waren die Auswirkungen weiter spürbar und speziell die Entwicklung des E-Commerce nachhaltig positiv beeinflusst, wenn auch geringer als ursprünglich erwartet.

Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen erhielt die deutsche Wirtschaft schon durch die Erholung der bislang am stärksten eingeschränkten Wirtschaftsbereiche neue Impulse. Überdies haben sich die bisherigen Lieferengpässe teilweise gemindert und sich in der Industrie und in der Bauwirtschaft angesichts der hohen Auftragsbestände dort auch die Produktion in diesen Bereichen belebt.

Gleichzeitig hat die Ukraine-Krise erhebliche negative Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft. Die Unsicherheit ist merklich gestiegen und der dadurch bedingte weitere kräftige Anstieg der Energiepreise erhöht die Inflation und senkt die reale Kaufkraft. Unter den aktuellen, deutlich verschlechterten Bedingungen belief sich das Wirtschaftswachstum in 2022 auf 2,0% in Deutschland und 3,5% in Europa. Für das Jahr 2023 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 0,2% in Deutschland und 0,8% in Europa und für 2024 mit 1,8% in Deutschland und 1,6% in Europa gerechnet.

(Quellen: Jahreswirtschaftsbericht 2023 der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschaftsbericht-2023-2160264; Winterprognose 2023 der EU-Kommission: Press release - Winter 2023 Economic Forecast (europa.eu): http://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_707).

Zwar haben die Märkte in Russland und der Ukraine keinen direkten Einfluss auf das Geschäft des Konzerns; ein mittelbarer bedeutsamer negativer Einfluss aufgrund eines veränderten Konsumverhaltens ist jedoch zu verzeichnen. Inwiefern dieses Konsumverhalten nachhaltig beeinflusst ist, kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

Gerade in der Zeit finanzieller Belastung wird es für Kunden umso wichtiger, flexible und vielfältige Zahlungsmöglichkeiten zu haben. Insbesondere "Buy Now Pay Later" Angebote sind ein wesentlicher Treiber für den Erfolg von E-Commerce Plattformen in 2023. Bereits heute nutzen 71% der Deutschen mobile Geldbörsen wie PayPal, Apple Pay oder Google Wallet. Traditionelle Kreditkarten werden lediglich von 39% eingesetzt. Ebenso wird eine robuste Lieferkette mit automatisierten Prozessen als zukünftiger Erfolgsfaktor im E-Commerce gesehen. Das eröffnet zusätzlich die Möglichkeit neue Handelspartner anzubinden und so Chancen durch das Marktplatzgeschäft für weiteres Wachstum zu nutzen (Quelle: E-Commerce Magazin).

Tatsächlich zeigt sich, dass diese E-Commerce "Basics" - insb. Preiswettbewerb, Zahlungsmöglichkeiten und Webseitennavigation - Kunden in ihrer Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen und zum Warenkorbabbruch führen, falls diese nicht den Erwartungen entsprechen. Dagegen spielen neue Technologien wie Virtual Reality (VR) oder auch Augmented Reality (AR) als Brücke zwischen E-Commerce und stationärem Handel aktuell nur eine untergeordnete Rolle. In einer Umfrage zeigten 60% der Konsumenten kein Interesse an VR/AR oder konnten die Begriffe nicht zuordnen - wobei sich die Ergebnisse regional unterscheiden können und sich im amerikanischen Markt offener gestalten als im europäischen Markt (Quelle: Storyblok - State of Ecommerce 2023).

Trotz dieser Herausforderungen wird erwartet, dass der weltweite E-Commerce Umsatz bis 2027 um jährlich 11,51% (CAGR) wachsen wird. Ebenso wird eine zunehmende Marktdurchdringung von heute 57,2% auf bis zu 66,6% im Jahr 2027 weltweit erwartet (Quelle: Statista E-Commerce Worldwide).

Für den deutschen Markt zeichnet sich diese Entwicklung in ähnlicher Weise durch ein robustes jährliches Wachstum von 8,13% (CAGR) ab. Die Penetrationsrate liegt hier bereits auf einem hohen Niveau von 81,5% in 2023 und wird voraussichtlich weiter auf 83,9% im Jahr 2027 ansteigen (Quelle: Digital Market Insights).

Für das Jahr 2023 und die Folgejahre rechnen wir mit einer positiven Umsatzentwicklung des Konzerns Luqom GmbH. Die D-A-CH Region bleibt dabei auch zukünftig einer der wichtigsten Absatzmärkte innerhalb Europas. Chancen und Risiken bieten sich dagegen besonders in Osteuropa. Laut der Studie wird dieser Markt bis 2025 ein höheres Wachstum verzeichnen als der europäische Durchschnitt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Implikationen der aktuellen politischen Lage noch nicht in dieser Prognose einbezogen sind und diese noch beeinträchtigen können.

(Quelle: Statista Online Portal, Digital Markets EU-27 / DACH / Osteuropa).

Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Monaten rechnet die Geschäftsführung für 2023 mit einer Entwicklung der Umsatzerlöse des Konzerns Luqom GmbH um -5% bis +5% gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere die zunehmende Internationalisierung, die Ausweitung des Marktplatzgeschäftes sowie die Aufhebung der Reisebeschränkungen nach Asien und insbesondere China, die zu einer Verbesserung der Sortimentsgestaltung und des Sourcing führen werden, werden sich positiv auf das Wachstum des Konzerns auswirken. Demgegenüber stehen die Auswirkungen des Ukraine Krieges, der Unsicherheit und steigende Rohstoffpreise mit sich bringt. Aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zukunft zeigt sich ein psychologischer Effekt auf der Nachfrageseite, wodurch Konsumenten nicht lebensnotwendige Investitionen zurückhalten. Eine exakte Abschätzung dieser Entwicklung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und wird das Geschäftsergebnis des Jahres 2023 beeinflussen. Um nachhaltig die - für das auch in Zukunft geplante Umsatzwachstum des Konzerns - erforderlichen Logistik- und Bürokapazitäten bereit zu halten, wurden in den Vorjahren bereits Maßnahmen getroffen.

Für das geplante EBITDA wird mit einer rückläufigen Entwicklung im niedrigen zweistelligen Prozentbereich des Konzerns Luqom GmbH gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2023 plant der Konzern mit einer Erhöhung der liquiden Mittel in Höhe eines einstelligen Millionen Euro Betrages. Der positive Cashflow resultiert dabei aus dem geplanten EBITDA sowie einem Abbau des Lagerbestands, gegenläufig wirken sich Auszahlungen aufgrund von Investitionen, insbesondere in die IT-Infrastruktur aus. Zudem profitiert der Konzern von einem positiven Finanzierungscashflow im niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich.

2.5 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und Arbeitnehmerbelange

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Personen stieg in Summe von 900 im Vorjahr auf 1.068 im Berichtsjahr an. Der Anstieg um 19,0 Prozent ist im Wesentlichen akquisitionsbedingt.

Grundlage der operativen Tätigkeit des Konzerns und der Aus- sowie Fortbildung der Mitarbeiter sind ständige Fortbildungen in den arbeitsbezogenen Prozessen und im Bereich Sicherheit.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern verwendet verschiedene finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns. Zentrale Kriterien zur Beurteilung der operativen Geschäftsentwicklung sind die Umsatzerlöse, das EBITDA und der Cashflow.

Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt 2.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Konzerns. Nicht finanzielle-Leistungsindikatoren dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Konzerns. Vielmehr ermöglichen sie erweitere Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu.

Der Fokus des Geschäftsmodells des Tochterunternehmens Lampenwelt GmbH liegt insbesondere darin, ihren Kunden qualitativ sowie preislich attraktive Lampen und Leuchten anzubieten und ein Online-Shopping-Erlebnis der besonderen Art zu ermöglichen. Darüber hinaus beabsichtigt die Gesellschaft langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen, die auf Produktqualität und Kundenservice beruhen.

Die Kundenzufriedenheit misst die Lampenwelt anhand einer Bewertungsskala von 1 bis 5, wobei 5 das bestmöglich erzielbare Ergebnis ist. Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit erfolgt auf Basis der aggregierten Kundenbewertungen in den einzelnen Ländershops. Die Lampenwelt GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine überdurchschnittlich hohe Kundenzufriedenheit von 4,59 und konnte damit das bereits gute Ergebnis des Vorjahres (4,50) übertreffen. Der Net Promoter Score (NPS) lag dabei mit 61 Punkten ebenfalls leicht positiv über dem Zielwert von 60.

Für die hohe Qualität des Kundenservice wurde die Lampenwelt GmbH auch in 2022 wieder von der überregionalen Tageszeitung "Die Welt" - wie bereits in den vier Vorjahren - als Service-Champion im erlebten Kundenservice ausgezeichnet. Im Branchenvergleich des Handelsblatts wurde das Unternehmen zum sechsten Mal in Folge als Deutschlands bester Online-Lampenshop ausgezeichnet. In einer bundesweiten Online-Umfrage von Focus Money und Deutschlandtest konnte erneut das Prädikat "herausragend" für höchste Kundentreue im Jahr 2022 verbucht werden. Die deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) zeichnete zudem die Lampenwelt GmbH auch im Jahr 2022 mit dem ersten Platz für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Kategorie "Beleuchtung (Online-Shops)" aus.

Der Konzern achtet trotz möglichst kurzfristiger Versandzeiten auf die Zusammenfassung von Bestellungen und reduziert damit die Verpackungsintensivität des Versandhandels. Darüber hinaus beauftragt der Konzern nach Möglichkeit Versandunternehmen, die einen Co2-neutralen Versand anbieten. Hierdurch gelingen dem Konzern ein ressourcenschonender Versand und die Förderung des Umweltschutzes. Um die Anstrengungen in diesem Bereich zu intensivieren, wurden die Initiativen im Jahr 2022 unter einem unternehmensweiten ESG Konzept zusammengeführt und weiter ausgebaut sowie der aktuelle Fortschritt monatlich evaluiert.

5. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Aus derzeitiger Sicht lassen sich folgende wesentliche interne und externe Chancen und Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, erkennen:

Risiken | Ukraine-Krieg

Seit Ende Februar 2022 sind mit der Invasion Russlands in die Ukraine die Ansätze der seit 1990 gesetzten europäischen Sicherheits- und Friedensordnung grundsätzlich in Frage gestellt. Der Krieg in der Ukraine könnte unter Umständen auch eine Ausweitung auf NATO-Staaten zur Folge haben. Eine direkte militärische Unterstützung für die Ukraine seitens der NATO gilt zwar weiter als ausgeschlossen. Im Zuge dieser Unsicherheit könnte der Interessensfokus der Kunden auf kleinere Investitionsgüter wie Leuchten langfristig beeinträchtigt sein. Negative Effekte im Konsumverhalten sind im ersten Jahr des Konfliktes bereits messbar gewesen. Mögliche Risiken durch steigende Energiepreise unter anderem für den Transport der Konzern-Güter werden vom Management als eher gering eingestuft, da diese nur unwesentlich auf die Materialkosten einzahlen.

Weitere Risiken aus dem Ukraine-Krieg könnten mittelbar zu verringerten Umsatzerlösen aufgrund eines geänderten Konsumverhaltens der Kunden führen, insbesondere aufgrund der stark zunehmenden Inflation. Die Inflation erhöht die Gefahr einer Lohn-/Preisspirale, die steigende Personalaufwendungen zur Folge haben könnten.

Darüber hinaus könnten Risiken bei der Beschaffung von Handelsware aus steigenden Einkaufspreisen resultieren, die nicht oder nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Im ungünstigsten Fall könnten Lieferketten abreißen, so dass Artikel nicht im möglichen Umfang beschafft werden könnten, was zu Ausfällen von Umsatzerlösen führen würde.

Risiken aus zunehmenden Forderungsausfällen werden aufgrund des großen Anteils von Vorauskasse-Kunden als gering eingestuft.

Risiken | COVID-19-Pandemie

Das Coronavirus hatte sich in den vergangenen Jahren weltweit verbreitet und massiv auf die Weltwirtschaft ausgewirkt. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr hat der Umfang der Beschränkungen deutlich abgenommen und es hat sich eine weitgehende Normalisierung der pandemischen Lage eingestellt. Das Risiko einer erneuten Corona-Welle besteht jedoch weiterhin. Der Konzern hatte hiervon aufgrund seiner Geschäftstätigkeit im E- Commerce durch zusätzliche Umsätze profitiert. Aufgrund der europaweit deutlich gelockerten bzw. wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird der Konzern möglicherweise kurz- und langfristig nicht mehr so stark profitieren wie in den vorausgegangenen Geschäftsjahren. Die Nachfrage und der Konsum von privaten Haushalten haben unmittelbare Auswirkungen auf den Konzern. Der Konzern könnte mittelfristig und zeitverzögert von der vorübergehenden Kurzarbeit, einer steigenden Arbeitslosigkeit oder einem veränderten Kaufverhalten und einem damit verbundenen Nachfragerückgang betroffen sein. Darüber hinaus werden vor allem die Lieferketten einem Stresstest ausgesetzt, dessen Folgen langfristig anhalten können und die Lieferfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen können.

Risiken | Cyber Security

Ein Risiko im E-Commerce stellen sogenannte Hacker-Angriffe dar, die das Ziel haben, die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu schädigen und Nutzer- und Kundendaten auf kriminelle Weise zu erbeuten. Derartige Angriffe könnten die Geschäftstätigkeit des Konzerns so schädigen, dass es zu Umsatzrückgängen kommen könnte. Zur Abwehr möglicher Hacker-Angriffe verfügt der Konzern über in IT-Sicherheit erfahrene Mitarbeiter und bedient sich darüber hinaus externer Berater, um die maximal mögliche IT-Sicherheit für sich und ihre Kunden zu gewährleisten. Aufgrund der steigenden Gefahr von Schäden in Folge von Cyber-Angriffen, hat der Konzern eine sogenannte Cyber-Risk Versicherung abgeschlossen, die die wesentlichen Schäden sogenannter Cyber-Angriffe für den Konzern abdeckt.

Ebenfalls könnte ein Ausfall der IT-Systeme zur Gefährdung der Geschäftstätigkeit der Unternehmung führen. Hiergegen sichert sich Konzern Luqom GmbH über die eigene IT-Abteilung durch fortlaufende Datensicherung und Back-ups sowie dem Aufbau eines komplexen Sicherheitsnetzes ab. Durch den Einsatz von sogenannten USV- Systemen (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) ist der Konzern vor Datenverlusten verursacht durch Stromausfälle abgesichert. Ein Notfallplan, aufgestellt durch die IT-Abteilung des Konzerns, sichert die schnelle Betriebsbereitschaft nach möglichen Problemen im IT-Bereich.

Risiken | Marktentwicklung

Ein Rückgang der allgemeinen Konsumnachfrage könnte ebenfalls zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Konzerns Luqom GmbH führen. Aus derzeitiger Sicht lässt sich eine derartige Tendenz - insbesondere im Bereich des E-Commerce - nicht verzeichnen. Durch die Europäisierung der Geschäftspolitik des Konzerns, verbunden mit der Bearbeitung internationaler Absatzmärkte, begegnet der Konzern der hypothetischen Gefahr von lokal auf Deutschland gerichteten Nachfragerückgängen.

Die positive Geschäftsentwicklung des Konzerns könnte ebenfalls durch einen Margenverfall gefährdet werden. Die global ausgerichtete Geschäftspolitik des Konzerns zielt darauf ab, dieser potenziellen Gefahr zu begegnen und Chancen in dem internationalen Vertrieb der Lampen wahrzunehmen.

Aufgrund der Kundeneinkaufsbedingungen und der Absicherung von Forderungen über entsprechende Institutionen besteht für den Konzern nahezu kein Forderungsausfallrisiko. Fremdwährungsrisiken wird soweit wie möglich durch den Abschluss von auf Euro lautenden Geschäften begegnet. Der Konzern unterliegt einem Zinsänderungsrisiko durch den möglichen Abschluss variabel verzinster Darlehen. Eine Zinsabsicherung wurde von dem Konzern vorgenommen, obwohl die erwarteten Schwankungen in den variablen Zinsen das Ergebnis des Konzerns nur sehr begrenzt beeinflussen würden. Die Höhe eines Zinsänderungsrisikos variabler Darlehen ist nicht bestandsgefährdend für den Konzern.

Ein zunehmender Fokus von Amazon auf Lampen und Leuchten sowie die Ausweitung der Amazon-Suche als Ausgangspunkt für Warenkäufe über das Internet könnte für die Luqom GmbH das Risiko eines geringeren Artikelabsatzes bergen. Das Risiko des verminderten Artikelabsatzes wird als möglich klassifiziert. Demgegenüber nimmt die von dem Konzern umworbene Käuferschicht den Konzern als Fachhändler mit sehr gutem Kundenservice, breitem Sortiment und guter Verfügbarkeit wahr, was sich nicht zuletzt an den hohen Zufriedenheitswerten bzw. der guten Weiterempfehlungsquote zeigt. Neben dem beschriebenen Risiko bietet die Ausweitung der Absatzkanäle auf sogenannte Marktplätze Chancen für den Konzern Luqom GmbH, Handelsware und Eigenmarken breiter zu distribuieren und dadurch Artikelabsätze zu steigern. Diese können zu besseren Einkaufskonditionen und höheren Rohmargen führen, die einen Teil der Handelsplatz-/ Vertriebsgebühren wieder kompensieren könnten.

Das Substitutionsrisiko durch andere Pure-Player im Bereich Lampen und Leuchten sowie Home & Living Online Playern (z. B. home24; westwing) kann als möglich klassifiziert werden. Der Konzern konnte jedoch in der Vergangenheit zügig international expandieren und aufgrund des stärken Umsatzwachstums im Vergleich zur Branche Marktanteile hinzugewinnen. Ein breites Produktsortiment mit einem hohen Anteil an Eigenmarken, eine hohe Produktverfügbarkeit, ein sehr guter, landesspezifischer Kundenservice sowie hohe Online-Marketing- Kompetenz liegen der hohen Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns zu Grunde.

Die beginnende Marktakzeptanz und damit verbundene Onlinebestellungen über Smart-Speaker bergen für den Konzern das Risiko eines geringeren Artikelabsatzes, da die Smart Speaker insbesondere auf breit aufgestellte Online-Marktplätze, wie beispielsweise Amazon und deren Eigenmarken zugreifen könnten. Das Risiko des verminderten Artikelabsatzes wird jedoch als gering klassifiziert, da es sich bei den von dem Konzern vertriebenen Produkten im Wesentlichen nicht um sogenannte Commodities handelt. Darüber hinaus möchte die von dem Konzern umworbene Käuferschicht die angebotenen Produkte aus dem "Home and Living Segment" weiterhin visuell vor Bestellung wahrnehmen.

Neben dem beschriebenen Risiko bietet das Produktsegment von "Smart Home Artikeln" für den Konzern die Chance eines höheren Artikelabsatzes und einer damit verbundenen Umsatzausweitung, da der Konzern bereits einer der größten und renommiertesten Onlinehändler im Bereich Wohnraumleuchten, Außenleuchten, Gewerbeleuchten, Leuchtmitteln, Ventilatoren und Zubehör ist.

Risiken | Logistik & Supply Chain

Die kontinuierlich steigenden Transport- und Portoaufwendungen könnten zu einer Verminderung des EBITDA führen. Einige Unternehmen im E-Commerce beteiligen zwischenzeitlich die Endkunden an anfallenden Porto- und Retourenaufwendungen. Der Konzern könnte mit einem ähnlichen Konzept den steigenden Kosten begegnen.

Chancen | E-Commerce Entwicklung

Die wesentlichen Chancen des Konzerns liegen in der stetig steigenden Bereitschaft von Kunden, Konsumgüter über das Internet zu erwerben. Durch die über Jahre hinweg erreichte Position als führender Pure-Play E- Commerce Spezialist für Lampen und Leuchten in Europa partizipiert der Konzern dabei überproportional durch seine erarbeitete Sichtbarkeit im Netz sowie der sofortigen Lieferfähigkeit eines Großteils der von ihm gehandelten Produkte von diesem Trend im Verhältnis zu den am Markt weniger präsenten Mitwettbewerbern.

Die zusätzliche Ausweitung des Vertriebs über Online-Marktplätze bietet die Chance eines höheren Artikelabsatzes aufgrund der Erreichbarkeit weiterer Käuferschichten.

Chancen | Produktsortiment & Internationalisierung

In der Ausweitung des Produktangebots auf Nischenprodukte im Bereich Lampen und Leuchten sowie auch in der gezielten Ausweitung des LED-Sortiments des Konzerns und der Intensivierung des sogenannten B2B- Geschäftes ergeben sich zukünftig neben der weiteren Internationalisierung (insbesondere in mittel- und osteuropäischen Ländern) ebenfalls weitere Marktchancen.

Im Rahmen der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit stellt der Konzern ihr Einkaufsmanagement ebenfalls international auf, um hier Chancen in verbesserten Einkaufskonditionen zu nutzen.

Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt keine Bedrohung aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für die Vermögen-, Finanz und Ertragslage des Konzerns. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Chancen identifiziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Prognose übertrifft.

6. Sonstiges

Der Konzern betreibt aufgrund der Geschäftstätigkeit als E-Commerce-Unternehmen keine Forschung und Entwicklung, vertreibt jedoch Eigenmarken. Des Weiteren verfügt der Konzern über keine Zweigniederlassungen.

 

Berlin, 09. Oktober 2023

Luqom GmbH

Geschäftsführung

gez. Vanessa Stützle

gez. Dr. Oliver Merz

Konzernbilanz

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Aktiva 426.300 357.726
Langfristige Vermögenswerte Anhang 316.068 256.191
Geschäfts- oder Firmenwert 15 121.938 104.935
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 16 148.762 112.743
Sachanlagen 17 20.395 18.156
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten 18 22.996 19.551
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 19 548 67
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 20 1.429 739
Kurzfristige Vermögenswerte 110.232 101.535
Vorräte 21 63.950 70.502
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22 7.957 3.493
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23 5.266 3.102
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 23 4.312 5.642
Ertragsteueransprüche 24 1.572 420
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 27.174 18.377
31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Passiva 426.300 357.726
Eigenkapital 20.654 34.093
Gezeichnetes Kapital 26 180 180
Kapitalrücklagen 26 34.362 34.362
Kumuliertes Ergebnis 26, 27 -13.888 -475
Rücklage für Währungsumrechnung 28 -31 26
Langfristige Verbindlichkeiten 306.200 238.224
Finanzielle Verbindlichkeiten 29, 30 249.501 188.708
Rückstellungen 39 18 18
Leasingverbindlichkeiten 34 17.469 15.803
Zuwendung der öffentlichen Hand 32 384 398
Sonstige Verbindlichkeiten 87 0
Latente Steuerverbindlichkeiten 33 38.740 33.297
Kurzfristige Verbindlichkeiten 99.477 85.409
Finanzielle Verbindlichkeiten 29, 36 44.994 31.741
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35 25.705 24.960
Sonstige Verbindlichkeiten 36, 37 15.896 16.281
Rückstellungen 38 2.045 1.805
Ertragsteuerverbindlichkeiten 39 1.857 2.156
Leasingverbindlichkeiten 34 5.738 3.918
Vertragsverbindlichkeiten 40 3.241 4.547

Konzerngesamtergebnisrechnung

Anhang 2022
TEUR
2021
TEUR
Umsatzerlöse 6 355.224 351.754
Aktivierte Eigenleistungen 7 2.425 542
Sonstige betriebliche Erträge 8 3.627 2.153
Materialaufwand 9 -155.934 -147.687
Personalaufwand 10 -52.718 -37.462
Abschreibungen 14, 15, 16, 17 -12.854 -9.710
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11 -144.903 -145.986
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (EBIT) -5.133 13.604
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen 12 -310 -37
Finanzielle Erträge 13 3.279 12
Finanzieller Aufwand 13 -14.836 -11.025
Finanzergebnis -11.867 -11.050
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -17.000 2.554
Ertragsteuern 14 3.587 -3.378
Ergebnis des Geschäftsjahres -13.413 -824
Sonstiges Ergebnis
Posten, die ggf. später in den Gewinn umgegliedert werden -57 38
Wechselkursdifferenzen 26 -57 38
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -57 38
Gesamtergebnis -13.470 -786
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbares Ergebnis des Geschäftsjahres -13.413 -824
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbares Gesamtergebnis -13.470 -786

Anhang zum Konzernabschluss für das Jahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Luqom GmbH, Berlin

(1) Allgemeine Informationen

Die Luqom GmbH (ehemals Aurela TopCo GmbH), Berlin (ehemals Schlitz), ist als Muttergesellschaft der Luqom-Gruppe (Luqom GmbH und all ihre Tochtergesellschaften) im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB Nr. 231396 (ehemals Gießen unter HRB Nr. 9116) eingetragen. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft lautet Rudi-Dutschke-Str. 26, 10969 Berlin (ehemals Seelbüde 13, 36110 Schlitz). Die Änderung der Firma und der Anschrift wurde am 9. Juli 2021 eingetragen.

Als sogenannter "Pure Player" handelt die Luqom-Gruppe fast ausschließlich mit Wohnraumleuchten, Außenleuchten, gewerblichen Leuchten, Lampen, Ventilatoren und Zubehör. Der Online-Verkauf erfolgt sowohl national als auch international hauptsächlich über eigene Internetshops. Darüber hinaus werden die Produkte auf verschiedenen nationalen und internationalen digitalen Marktplätzen verkauft. Die Luqom-Gruppe ist europaweit in 27 Ländern mit eigenen Ländershops vertreten und führt mehr als 57.000 ausgewählte Artikel von mehreren hundert Herstellern, dazu gehört auch eine stetig wachsende Zahl von Eigenmarkenprodukten. Die Artikel werden von der Luqom-Gruppe sowohl an private Endkunden als auch an gewerbliche Abnehmer verkauft.

Zur Luqom-Gruppe gehören die Luqom GmbH sowie die unter Anhangsangabe 4 aufgeführten Tochtergesellschaften.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anderslautend angegeben, verstehen sich alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) und sind kaufmännisch gerundet. Aus diesem Grund ist es möglich, dass einige Summen in diesem Konzernabschluss geringfügig von der exakten arithmetischen Summierung der vorherigen Werte abweichen.

Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden verschiedene Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.

(2) Übernahme neuer und überarbeiteter Standards

Neue und geänderte IFRS-Standards, die im laufenden Geschäftsjahr anzuwenden sind

Im laufenden Geschäftsjahr waren die folgenden neuen und geänderten IFRS-Standards und -Interpretationen im Allgemeinen für die Luqom-Gruppe anwendbar:

Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
Änderungen an IAS 16 Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018-2020 Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 16 Leasingverhältnisse und IAS 41 Landwirtschaft

Änderungen an IFRS 3 - Verweis auf das Rahmenkonzept

Durch die Änderungen wird IFRS 3 aktualisiert, so dass sich dieser Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Zudem wurde in IFRS 3 auch die Regelung eingefügt, dass ein Erwerber für Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen, auch IAS 37 anwendet, um zu bestimmen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit besteht. Bei einer Abgabe, die in den Anwendungsbereich von IFRIC 21 Abgaben fällt, wendet der Erwerber IFRIC 21 an, um zu bestimmen, ob das verpflichtende Ereignis, das zu einer Schuld zur Zahlung der Abgabe führt, zum Erwerbszeitpunkt bereits eingetreten ist.

Schließlich wird durch die Änderungen eine ausdrückliche Erklärung hinzugefügt, dass ein Erwerber keine bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Eventualforderungen erfasst.

Die Änderungen gelten für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn des ersten Geschäftsjahres liegt, das am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn ein Unternehmen auch alle anderen aktualisierten Verweise (die zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept veröffentlicht wurden) zur gleichen Zeit oder früher anwendet.

Änderungen an IAS 16 - Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

Durch die Änderungen wird der Abzug von Einnahmen, die aus der Veräußerung von produzierten Artikeln entstehen, bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen verboten während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, der notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Folglich erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die dazugehörigen Kosten im Betriebsergebnis. Die Herstellungsosten dieser Artikel werden gemäß IAS 2 Vorräte bewertet.

Die Änderungen stellen auch klar, was "prüfen, ob ein Vermögenswert sachgerecht funktioniert" bedeutet. Nach IAS 16 soll nun beurteilt werden, ob die technische und physische Leistungsfähigkeit des Vermögenswertes so beschaffen ist, dass er für die Herstellung oder Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, für die Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke genutzt werden kann.

Sofern Erlöse und Kosten für hergestellte Posten, die nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens zuzuordnen sind, im Gewinn oder Verlust in der Gesamtergebnisrechnung nicht gesondert dargestellt werden, müssen diese angegeben werden und es ist zu erläutern, zu welchem/welchen Posten in der Gesamtergebnisrechnung diese Erlöse und Kosten gehören.

Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden, jedoch nur auf Sachanlagen, die an oder nach dem Beginn der frühesten im Abschluss dargestellten Periode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet, an den Ort und in den Zustand gebracht werden, der erforderlich ist, um sie in der von der Geschäftsleitung beabsichtigten Weise betreiben zu können.

Das Unternehmen hat die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen (oder gegebenenfalls anderer Eigenkapitalbestandteile) zu Beginn der frühesten dargestellten Periode zu erfassen.

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Änderungen an IAS 37 - Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags

Die Änderungen legen fest, dass die "Kosten für die Erfüllung eines Vertrags", die "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" beinhalten. Zu den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, gehören sowohl die zusätzlichen Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Beispiele wären direkte Arbeits- oder Materialkosten) als auch die Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung des Abschreibungsbetrags für eine Sachanlage, die bei der Erfüllung eines Vertrags verwendet wird).

Die Änderungen gelten für Verträge, für die das Unternehmen zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode, in der es die Änderungen erstmals anwendet, noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt hat. Die Vergleichszahlen werden nicht angepasst. Stattdessen hat das Unternehmen die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen oder ggf. eines anderen Eigenkapitalbestandteils zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zu erfassen.

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020

Zu den jährlichen Verbesserungen gehören Änderungen an vier Standards. Die Änderungen an IAS 41 sind für die Luqom-Gruppe nicht relevant und werden nicht weiter beschrieben.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Die Änderung bringt zusätzliche Erleichterungen für ein Tochterunternehmen, das die IFRS später als sein Mutterunternehmen zum ersten Mal anwendet, in Bezug auf die Bilanzierung von kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Auf Grund der Änderung kann ein Tochterunternehmen, das von der Ausnahmeregelung in IFRS 1.D16(a) Gebrauch macht, nun auch wählen, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen für alle ausländischen Geschäftsbetriebe zum Buchwert, der im Konzernabschluss des Mutterunternehmens zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS-Standards enthalten wäre, ohne Berücksichtigung von Anpassungsbuchungen aus Konsolidierungsvorgängen und Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen erworben hat. Ein ähnliches Wahlrecht steht einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zur Verfügung, das von der Ausnahmeregelung in IFRS 1.D16(a) Gebrauch macht.

Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Die Änderung stellt klar, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des "10%-Tests" zur Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit auszubuchen ist, nur die zwischen dem Unternehmen (dem Darlehensnehmer) und dem Darlehensgeber gezahlten oder erhaltenen Gebühren berücksichtigt, einschließlich der Gebühren, die entweder das Unternehmen oder der Darlehensgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten hat.

Die Änderung ist prospektiv auf Änderungen und Tauschvorgänge anzuwenden, die an oder nach dem Tag stattfinden, an dem das Unternehmen die Änderung erstmals anwendet.

Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Durch die Änderung wird das Beispiel zur Erstattung von Mietereinbauten in den Illustrative Examples gestrichen.

Da die Änderung an IFRS 16 nur ein erläuterndes Beispiel betrifft, wird kein Datum des Inkrafttretens angegeben.

Sämtliche neue Standards hatten keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Luqom-Gruppe.

Neue und überarbeitete IFRS-Standards, die bereits veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind (IAS 8.30) und von der Luqom-Gruppe nicht vorzeitig angewendet wurden

Das IASB hat bis zum 31. Dezember 2022 die folgenden neuen oder geänderten Standards verabschiedet. Im Folgenden werden nur die Standards beschrieben, die für die Luqom-Gruppe relevant sind. Da diese Standards jedoch noch nicht verpflichtend sind bzw. die Übernahme durch die EU noch ausstand, wurden sie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 nicht angewendet. Die neuen Standards oder Änderungen an bestehenden Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem jeweiligen Datum des Inkrafttretens beginnen. Sie werden in der Regel nicht vorzeitig angewendet, auch wenn einzelne Standards dies zulassen:

Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Anhangsangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderungen an IAS 8 Definition von Schätzungen
Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen

Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur die Darstellung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen bzw. die über diese Posten offengelegten Informationen.

Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf Rechten beruht, die am Ende des Berichtszeitraums bestehen und dass die Klassifizierung von den Erwartungen darüber, ob ein Unternehmen sein Recht auf Verschiebung der Erfüllung einer Schuld ausüben wird, unberührt bleibt. Darüber hinaus wird erläutert, dass Rechte bestehen, solange die Verpflichtungen am Ende des Berichtszeitraums erfüllt sind und es wird eine Definition von "Erfüllung" eingeführt, um klarzustellen, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Zahlungsmitteln, Eigenkapitalinstrumenten, anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen auf die Gegenpartei beziehen kann.

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Änderungen an IAS 1 - Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2 Fälle von Wesentlichkeitsentscheidungen - Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Durch die Änderungen werden die Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Die Änderungen sehen vor, den Begriff "wesentliche Grundsätze" überall durch "wesentliche Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen" zu ersetzen. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind wesentlich, wenn bei Betrachtung zusammen mit anderen im Konzernabschluss eines Unternehmens enthaltenen Informationen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Entscheidungen beeinflussen, die die Hauptadressaten von Jahresabschlüssen für allgemeine Zwecke auf der Grundlage dieser Jahresabschlüsse treffen.

Die unterstützenden Paragraphen in IAS 1 werden ebenfalls geändert, um klarzustellen, dass Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen, die sich auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, unwesentlich sind und nicht offengelegt werden müssen. Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Allerdings sind nicht alle Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, selbst wesentlich.

Das Board hat außerdem Leitlinien und Beispiele entwickelt, um die Anwendung des im IFRS Practice Statement 2 beschriebenen "vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses" zu erläutern und zu demonstrieren.

Die Änderungen an IAS 1 gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, und sind prospektiv anzuwenden. Die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten weder ein Datum des Inkrafttretens noch Transaktionsanforderungen.

Änderungen an IAS 8 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern - Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Durch die Änderungen wird die Definition einer Änderung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ersetzt. Nach der neuen Definition sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind".

Die Definition einer Änderung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gelöscht. Allerdings hat das Board das Konzept der Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen im Standard mit den folgenden Klarstellungen beibehalten:

Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen resultiert, stellt nicht die Korrektur eines Fehlers dar.

Die Auswirkungen einer Änderung eines Inputs oder einer Bewertungstechnik, die zur Entwicklung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung verwendet wird, sind Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wenn sie nicht aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden resultieren.

Die Änderungen betreffen Änderungen an Rechnungslegungsgrundsätzen und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Änderungen an IAS 12 - Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen

Mit den Änderungen wird eine Rückausnahme beim erstmaligen Ansatz eingeführt. Nach den Änderungen wendet ein Unternehmen die Befreiung vom erstmaligen Ansatz nicht auf Geschäftsvorfälle an, die zu gleichen steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen führen.

Je nach geltendem Steuerrecht können zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld aus einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, in gleicher Höhe entstehen. Dies kann beispielsweise bei der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und des entsprechenden Nutzungsrechts am Leasinggegenstand unter Anwendung von IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses der Fall sein.

Nach den Änderungen an IAS 12 ist ein Unternehmen verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt.

Die Änderungen gelten für Transaktionen, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode stattfinden. Darüber hinaus hat ein Unternehmen zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode Folgendes anzusetzen:

Einen latenten Steueranspruch (in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können) und eine latente Steuerschuld für alle abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit:

- Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten

- Stilllegungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verbindlichkeiten und den entsprechenden Beträgen, die als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes erfasst werden.

• Die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen (bzw. anderer Eigenkapitalbestandteile) zu diesem Zeitpunkt.

Die Änderungen gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Die Luqom-Gruppe erwartet keine wesentlichen Änderungen durch die Anwendung der neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen.

(3) Wesentliche Bilanzierungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundlagen

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS-Standards), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, i. V. m. § 315e Abs. 3 HGB aufgestellt. Alle zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 vom International Accounting Standards Board veröffentlichten und von der EU übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS-Standards und -Interpretationen wurden im Berichtszeitraum bzw. der Vergleichsperiode angewendet.

Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der Finanzinstrumente, die zum Ende eines jeden Berichtszeitraums neu bewertet oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie dies in den nachstehenden Bilanzierungsgrundsätzen erläutert ist. Die Anschaffungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung, die im Austausch für Waren und Dienstleistungen übertragen wird.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt würde, unabhängig davon, ob dieser Preis direkt beobachtbar ist oder anhand einer anderen Bewertungstechnik geschätzt wird. Bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit berücksichtigt die Gruppe die Merkmale des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit, wenn die Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit am Bewertungsstichtag berücksichtigen würden. In diesem Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für Bewertungs- und/oder Anhangsangabezwecke auf dieser Grundlage ermittelt, mit Ausnahme von Leasingtransaktionen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, und Bewertungen, die dem beizulegenden Zeitwert ähneln, aber kein beizulegender Zeitwert sind, wie der Nettoveräußerungswert in IAS 2 oder der Nutzungswert in IAS 36.

Grundsatz der Unternehmensfortführung

Die Geschäftsleitung hat zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses die begründete Erwartung, dass die Luqom-Gruppe über angemessene Ressourcen verfügt, um ihre Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortzusetzen. Daher geht sie bei der Erstellung des Konzernabschlusses weiterhin von der Annahme der Unternehmensfortführung aus.

Konsolidierungsgrundlagen

Der Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und der von ihr beherrschten Unternehmen (ihre Tochtergesellschaften) zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Beherrschung wird erlangt, wenn die Gesellschaft:

die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen hat,

durch ihre Beteiligung am Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ein Recht darauf hat und

die Möglichkeit hat, ihren Einfluss zu nutzen, um die Rückflüsse zu beeinflussen.

Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob es ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass sich einer oder mehrere der drei vorstehend genannten Aspekte der Beherrschung geändert haben.

Verfügt die Gesellschaft über weniger als die Mehrheit der Stimmrechte eines Beteiligungsunternehmens, so geht sie davon aus, dass sie das Beteiligungsunternehmen beherrscht, sofern die Stimmrechte ausreichen, um die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu lenken. Die Gesellschaft berücksichtigt alle relevanten Tatsachen und Umstände bei der Beurteilung, ob die Stimmrechte der Gesellschaft an einem Beteiligungsunternehmen ausreichen, um ihr Beherrschung zu verleihen, einschließlich:

des Umfangs des Stimmrechtsanteils der Gesellschaft im Verhältnis zum Umfang und zur Streuung der Anteile anderer Stimmrechtsinhaber,

potenzieller Stimmrechte, die von der Gesellschaft, anderen Stimmrechtsinhabern oder anderen Parteien gehalten werden,

Rechte, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, und

aller zusätzlicher Tatsachen und Umstände, die darauf hindeuten, dass die Gesellschaft zu dem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen getroffen werden müssen, aktuell über die Fähigkeit verfügt, die betreffenden Tätigkeiten zu lenken, oder nicht, einschließlich des Abstimmungsverhaltens bei früheren Hauptversammlungen.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochtergesellschaft erlangt, und endet, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Insbesondere werden die Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die im Laufe des Jahres erworben oder veräußert werden, ab dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Beherrschung der Tochtergesellschaft beendet, in das Ergebnis einbezogen.

Bei Bedarf werden die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften angepasst, um die angewandten Bilanzierungsgrundsätze mit den Bilanzierungsgrundsätzen der Luqom-Gruppe in Einklang zu bringen.

Alle konzerninternen Aktiva und Passiva, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Kapitalflüsse, die aus Transaktionen zwischen den Unternehmen der Luqom-Gruppe resultieren, werden bei der Konsolidierung eliminiert.

Änderungen der Anteile der Luqom-Gruppe an Tochtergesellschaften, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Der Buchwert der Anteile der Luqom-Gruppe und der nicht beherrschenden Anteile wird angepasst, um die Änderungen ihrer relativen Anteile an den Tochtergesellschaften widerzuspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteilen angepasst werden und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird direkt im Eigenkapital erfasst und den Eigentümern der Gesellschaft zugerechnet.

Verliert die Luqom-Gruppe die Beherrschung über eine Tochtergesellschaft, berechnet sich der im Ergebnis erfasste Veräußerungsgewinn oder -verlust aus der Differenz zwischen (i) der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert aller zurückbehaltenen Anteile und (ii) dem früheren Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), abzüglich der Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft und jeglicher Minderheitsbeteiligungen. Alle zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge in Bezug auf diese Tochtergesellschaft werden so bilanziert, als ob die Luqom-Gruppe die zugehörigen Vermögenswerte oder Schulden der Tochtergesellschaft direkt veräußert hätte (d. h. sie werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert oder in eine andere Kategorie des Eigenkapitals übertragen, wie dies nach den geltenden IFRS-Standards gefordert/erlaubt ist). Der beizulegende Zeitwert jeglicher Beteiligung, die zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung an der ehemaligen Tochtergesellschaft zurückbehalten werden, wird als der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz betrachtet, um später ggf. gemäß IFRS 9 bilanziert zu werden, oder als Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz von Anteilen an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen.

Das Geschäftsjahr aller Konzerngesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr der Muttergesellschaft. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Die Luqom GmbH ist die oberste Muttergesellschaft der Luqom-Gruppe und erstellt einen Konzernabschluss für den obersten Kreis an Unternehmen.

In den Konzernabschluss der Luqom GmbH zum 31. Dezember 2022 sind neben der Luqom GmbH auch die Abschlüsse von 31 in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen.

In der folgenden Tabelle wird ein Überblick über die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften gegeben:

Nr. Name Direkte/ (indirekte) Anteile
in %
gehalten von Nr.
In den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen
1 Luqom GmbH (ehemals Aurela TopCo GmbH), Berlin
2 Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz 100 1
3 Aurela MidCo GmbH, Schlitz 100 2
4 Luqom HOLDING GmbH, Schlitz 100 3
5 Luqom Asia Ltd., Foshan (China) 100 4
6 Lampenwelt GmbH, Schlitz 100 4
7 Lampenwelt Logistik GmbH, Schlitz 100 6
8 Lampemesteren A/S, Ringkobing-Skjern (Dänemark) 100 4
9 LUQOM Marketing Services GmbH, Düsseldorf 100 4
10 LUQOM Marketplaces GmbH, Köln 100 4
11 QLF Holding B. V., Hapert (Niederlande) 100 4
12 FittinQ B. V., Valkenswaard (Niederlande) 100 11
13 FittinQ Fulfilment B. V., Bladel (Niederlande) 100 12
14 FittinQ NL B. V., Bladel (Niederlande) 100 12
15 FittinQ GmbH, Krefeld 100 12
16 FittinQ Ltd, London (England) 100 12
17 FittinQ Sp. Z.O.O., Kattowitz (Polen) 100 12
18 FittinQ SARL, Paris (Frankreich) 100 12
19 FittinQ Spain S.L., Barcelona (Spanien) 100 12
20 FittinQ AB, Malmö (Schweden) 100 12
21 Lamp en Licht B. V., Bladel (Niederlande) 100 11
22 Lamp en Licht Breda B. V., Breda (Niederlande) 100 21
23 Lamp en Licht Zaandam B. V., Zaandam (Niederlande) 100 21
24 Lamp en Licht Eindhoven B. V., Eindhoven (Niederlande) 100 21
25 Lamp en Licht Online B. V., Bladel (Niederlande) 100 21
26 Lamp en Licht Online B. V., Heerlen (Niederlande) 100 21
27 Lamp en Licht Online B. V., Antwerpen (Niederlande) 100 21
28 Qazqa Europe B. V., Valkenswaard (Niederlande) 100 11
29 Qazqa Company Ltd, Wanchai, Hong Kong (China) 100 11
30 QLF Brands B. V., Bladel (Niederlande) 100 11
31 Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG, Sundern 70 4
32 Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG, Sundern 70 4

Insgesamt werden 6 Unternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht als Tochterunternehmen und 1 Unternehmen nicht als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Luqom-Gruppe einbezogen.

Änderungen des Konsolidierungskreises

Im Jahr 2021 übernahm die Luqom-Gruppe das dänische Unternehmen Lampemesteren A/S. Daneben wurde die LUQOM Asia Ltd. und die LUQOM Marketing Services GmbH durch Erwerb einer Mantelgesellschaft gegründet. Darüber hinaus wurden Anteile an dem assoziierten Unternehmen HEAVN GmbH erworben.

Im Geschäftsjahr 2022 erwarb die Luqom-Gruppe die deutsche Unternehmensgruppe Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG, wodurch sich eine Änderung des Konsolidierungskreises ergab. Aus Wesentlichkeitsgründen wurden 6 Gesellschaften der Brumberg-Gruppe nicht als Tochterunternehmen und 1 Gesellschaft nicht als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Daneben wurde die LUQOM Marketplaces GmbH durch Erwerb einer Mantelgesellschaft gegründet.

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der sich aus der Summe der beizulegenden Zeitwerte der von der Luqom-Gruppe übertragenen Vermögenswerte, der von der Luqom-Gruppe gegenüber den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens eingegangenen Schulden und des von der Gruppe im Austausch für die Beherrschung des erworbenen Unternehmens ausgegebenen Eigenkapitalanteils zum Erwerbszeitpunkt ergibt. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zum Erwerbszeitpunkt werden die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen Verbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt, mit der Ausnahme von

latenten Steueransprüchen bzw. -schulden und Vermögenswerten bzw. Schulden im Zusammenhang mit vereinbarten Leistungen an Arbeitnehmer, die gemäß IAS 12 bzw. IAS 19 bilanziert und bewertet werden,

Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumenten im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen des erworbenen Unternehmens oder anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen der Gruppe, die eingegangen wurden, um anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen des erworbenen Unternehmens zu ersetzen, die zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 (siehe unten) bewertet werden, und

Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, die gemäß diesem Standard bewertet werden.

Der Geschäfts- oder Firmenwert bemisst sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern vorhanden) über den Saldo der Beträge aus den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Sofern nach einer Neubeurteilung der Saldo der Beträge aus den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Anteils an dem erworbenen Unternehmen (falls vorhanden) zum Erwerbszeitpunkt übersteigt, so ist der übersteigende Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung sofort als Gewinn aus einem günstigen Erwerb zu erfassen.

Sofern die von der Luqom-Gruppe bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung eine Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung enthält, wird die bedingte Gegenleistung zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet und als Teil der bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung einbezogen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Anpassungen innerhalb des Bewertungszeitraums klassifiziert werden, werden rückwirkend angepasst mit einer entsprechenden Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Anpassungen innerhalb des Bewertungszeitraums sind Anpassungen, die sich aus zusätzlichen Informationen ergeben, die während des "Bewertungszeitraums" (der ein Jahr ab dem Erwerbszeitpunkt nicht überschreiten darf) über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben, gewonnen wurden.

Die Folgebilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die nicht als Anpassungen im Bewertungszeitraum klassifiziert werden, hängt davon ab, wie die bedingte Gegenleistung eingestuft wird. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nicht neu bewertet, und ihr späterer Ausgleich wird im Eigenkapital bilanziert. Die anderen bedingten Gegenleistungen werden an den folgenden Bilanzstichtagen zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss werden die von der Luqom-Gruppe zuvor gehaltenen Beteiligungen (einschließlich gemeinschaftlicher Tätigkeiten) an dem erworbenen Unternehmen zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bewertet und der ggf. daraus resultierende Gewinn oder Verlust, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beträge, die aus Anteilen an dem erworbenen Unternehmen vor dem Erwerbszeitpunkt entstanden sind und die zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn eine solche Behandlung auch bei der Veräußerung dieser Beteiligung angemessen wäre.

Wenn die Erstbilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses bis zum Ende der Berichtsperiode, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, weist die Luqom-Gruppe vorläufige Beträge für diejenigen Posten aus, für die die Bilanzierung unvollständig ist. Diese vorläufigen Beträge werden während des Bewertungszeitraums angepasst (siehe oben), oder es werden zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst, um neue Informationen über Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die, wenn sie bekannt gewesen wären, die zu diesem Zeitpunkt angesetzten Beträge beeinflusst hätten.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zunächst wie oben beschrieben angesetzt und bewertet.

Der Firmenwert wird nicht abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Zum Zweck der Prüfung auf Wertminderung wird der Geschäfts- oder Firmenwert jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) der Luqom-Gruppe zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren werden. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, werden jährlich oder häufiger auf Wertminderung geprüft, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Einheit wertgemindert sein könnte. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer ist als der Buchwert der Einheit, wird der Wertminderungsaufwand zunächst so zugewiesen, dass der Buchwert eines der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte gemindert wird und danach anteilig den anderen Vermögenswerten der Einheit auf der Grundlage des Buchwerts eines jeden Vermögenswerts der Einheit zugewiesen. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand kann in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat und das weder eine Tochtergesellschaft noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen ist. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, bei Entscheidungen über die Finanz- und Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne dieses zu beherrschen oder gemeinsam zu beherrschen.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der gemeinschaftlichen Vereinbarung haben. Gemeinsame Beherrschung ist die vertraglich vereinbarte Teilung der Beherrschung über eine gemeinschaftliche Vereinbarung und liegt nur dann vor, wenn Entscheidungen über die relevanten Tätigkeiten die Einstimmigkeit der Parteien, die sich diese Verfügungsmacht teilen, erforderlich machen.

Die Ergebnisse sowie die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden in diesem Abschluss nach der Equity-Methode erfasst, es sei denn, die Beteiligung wird als zur Veräußerung gehalten eingestuft. In diesem Fall wird sie gemäß IFRS 5 bilanziert.

Nach der Equity-Methode werden Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen in der Konzernbilanz zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge entsprechend des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Gesamtergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens angepasst. Übersteigt der anteilige Verlust eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (wobei alle langfristigen Beteiligungen umfasst sind, die im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition des Konzerns in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind), stellt der Konzern die Erfassung ihres Anteils an weiteren Verlusten ein. Zusätzliche Verluste werden nur in dem Umfang erfasst, in dem der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens geleistet hat.

Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden ab dem Zeitpunkt nach der Equity-Methode bilanziert, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen wird. Beim Erwerb einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird der Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den Anteil des Konzerns am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Beteiligungsunternehmens als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, der im Buchwert der Beteiligung enthalten ist. Jeglicher Überschuss des Anteils des Konzerns am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über die Anschaffungskosten der Beteiligung wird nach erneuter Beurteilung sofort in der Periode, in der die Beteiligung erworben wurde, erfolgswirksam erfasst.

Die Vorgaben von IAS 36 werden angewandt, um festzustellen, ob ein Wertminderungsaufwand der Beteiligung des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen notwendig ist. Sofern notwendig wird der gesamte Buchwert der Beteiligung (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) gemäß IAS 36 als ein einziger Vermögenswert auf Wertminderung geprüft. Ein erfasster Wertminderungsaufwand wird keinem Vermögenswert zugewiesen, auch nicht dem Geschäfts- oder Firmenwert, der Teil des Buchwerts der Beteiligung ist. Eine Wertaufholung wird gemäß IAS 36 in dem Umfang erfasst, in dem sich der erzielbare Betrag der Beteiligung anschließend erhöht.

Der Konzern stellt die Anwendung der Equity-Methode zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr ist. Wenn der Konzern einen Anteil an dem ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurückbehält und es sich bei dem zurückbehaltenen Anteil um einen finanziellen Vermögenswert handelt, bewertet der Konzern den zurückbehaltenen Anteil zu diesem Zeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert, und dieser beizulegende Zeitwert gilt als der beizulegende Zeitwert im Rahmen der Erstbewertung gemäß IFRS 9. Die Differenz zwischen dem Buchwert des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens zu dem Zeitpunkt, an dem die Equity-Methode eingestellt wurde, und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und sämtliche Erlösen aus der Veräußerung eines Teils der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen wird in die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens einbezogen. Darüber hinaus bilanziert der Konzern alle zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge in Bezug auf dieses assoziierte Unternehmen auf derselben Grundlage, die erforderlich wäre, wenn dieses assoziierte Unternehmen die zugehörigen Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. Wenn daher ein Gewinn oder Verlust, der zuvor von diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde, bei der Veräußerung der zugehörigen Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, gliedert der Konzern den Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung um, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert wird.

Verringert der Konzern seinen Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen, wendet aber weiterhin die Equity-Methode an, gliedert der Konzern den Anteil des Gewinns oder Verlusts, der zuvor im sonstigen Gesamtergebnis im Zusammenhang mit dieser Verringerung des Anteils erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung um, wenn dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der zugehörigen Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde.

Wenn ein Unternehmen des Konzerns Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns durchführt, werden Gewinne und Verluste, die aus den Transaktionen mit dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen resultieren, nur in Höhe der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen, die nicht dem Konzern zuzurechnen sind, im Konzernabschluss der Gruppe erfasst.

Der Konzern wendet IFRS 9, einschließlich der Wertminderungsanforderungen, auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen an, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden und die Teil der Nettoinvestition in das Beteiligungsunternehmen sind. Darüber hinaus berücksichtigt der Konzern bei der Anwendung von IFRS 9 auf langfristige Anteile keine Anpassungen des Buchwerts, die gemäß IAS 28 erforderlich sind (d. h. Anpassungen des Buchwerts langfristiger Anteile, die sich aus der Zuweisung von Verlusten des Beteiligungsunternehmens oder der Bewertung der Wertminderung gemäß IAS 28 ergeben).

Umsatzrealisierung

Die Luqom-Gruppe realisiert Umsätze aus dem Verkauf von Lampen und Leuchten. Umsätze aus dem Verkauf von Waren werden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft die Verfügungsmacht an einem Produkt auf einen Kunden überträgt.

Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde die Produkte kauft und die Lieferung im Geschäft entgegennimmt oder im Online-Shop eine Bestellung auslöst. Kunden haben ein Rückgaberecht von 14 bis 28 Tagen, je nach Land, in dem die Ware verkauft wurde. Angaben zu erwarteten Rücksendungen finden sich nachstehend.

Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die zugesagten Güter und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, d. h., wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt ist und der Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich ist. Umsätze werden in Höhe des Betrags realisiert, der als Gegenleistung für die Übertragung der Waren oder Dienstleistungen erwartet wird.

Leistungsverpflichtungen werden als die zugesagten, abgrenzbaren Güter oder Dienstleistungen in einem Vertrag mit einem Kunden identifiziert. Die versprochenen Waren oder Dienstleistungen (Waren, Versand, Rückversand, Rückgaberecht, Kundenservice) bilden mit Ausnahme der Lieferkosten ein separat identifizierbares Bündel, d. h. die identifizierte Leistungsverpflichtung.

Die Leistungsverpflichtungen gelten als erfüllt, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen erlangt. Die Leistungsverpflichtungen der Luqom-Gruppe werden alle zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren an die Kunden übertragen. Dies ist der Fall, wenn die Waren an den endgültigen Bestimmungsort geliefert werden. Die geografischen Lieferzeiten werden geschätzt, um die Umsätze zeitnah zum Bilanzstichtag zu ermitteln. Leistungsverpflichtungen werden nicht über einen Zeitraum erfüllt.

Alle Kundenverträge enthalten jeweils nur eine einzelne Leistungsverpflichtung.

Erwartete Rücksendungen

Erwartete Rücksendungen von Waren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf Bruttobasis ausgewiesen und verringern den Umsatz um den vollen Betrag der geschätzten Rücksendungen. Der bei Versand als Aufwand erfasste Warenausgang wird um den Betrag der geschätzten Rücksendungen berichtigt.

Die erwarteten Rücksendungen werden ebenfalls brutto in der Bilanz ausgewiesen. Ein Anspruch auf Rückgabe von Waren aus erwarteten Rücksendungen wird unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten bilanziert. Der Betrag des Vermögenswerts entspricht den Anschaffungskosten der gelieferten Waren, für die eine Rückgabe erwartet wird, unter Berücksichtigung der Kosten für die Bearbeitung der Rückgaben und der Verluste aus dem Verkauf dieser Waren.

Umsatz wird nur dann realisiert, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Rückgaberecht nicht ausgeübt wird. Auf der Grundlage dieser Erfahrung werden die erwarteten Rücksendungen geschätzt und als Minderung des Umsatzes erfasst.

Außerdem werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für gelieferte Waren, für die eine Rückgabe erwartet wird, ausgebucht.

Für erhaltene Kundenzahlungen, die voraussichtlich zurückerstattet werden, wird eine entsprechende Rückerstattungsverpflichtung als Verbindlichkeit unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Die Luqom-Gruppe beurteilt bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Die Luqom-Gruppe weist für alle Leasingvereinbarungen, bei denen sie als Leasingnehmer auftritt, ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit aus.

Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingraten bewertet, abgezinst mit dem im Leasingvertrag impliziten Zinssatz. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres ermittelt werden, verwendet die Luqom-Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

feste Leasingzahlungen (einschließlich faktischer fester Zahlungen), abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize,

variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, die anfänglich anhand des Indexes oder des Zinssatzes zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bewertet werden,

den Betrag, den der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich entrichten muss,

den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, und

die Zahlungen von Vertragsstrafen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses die Ausübung einer Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses vorsieht.

Die Leasingverbindlichkeit wird in der Konzernbilanz als separater Posten ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeit wird in der Folge bewertet, indem der Buchwert um die Zinsen für die Leasingverbindlichkeit (unter Verwendung der Effektivzinsmethode) erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert wird.

Die Luqom-Gruppe bewertet die Leasingverbindlichkeit neu (und nimmt eine entsprechende Anpassung des zugehörigen Nutzungsrechts am Vermögenswert vor), wenn:

sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses geändert hat oder ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung der Umstände vorliegt, die zu einer geänderten Einschätzung der Ausübung einer Kaufoption führen; in diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen mit einem geänderten Abzinsungssatz neu bewertet.

sich die Leasingzahlungen auf Grund von Änderungen eines Index oder eines Zinssatzes oder einer Änderung der erwarteten Zahlung im Rahmen eines garantierten Restwerts ändern; in diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen mit Hilfe eines unveränderten Abzinsungssatz neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen; in diesem Fall wird ein geänderter Abzinsungssatz verwendet).

Ein Leasingvertrag wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses wird nicht als separates Leasingverhältnis bilanziert; in diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf Grundlage der Leasinglaufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, in dem die geänderten Leasingzahlungen mit einem geänderten Abzinsungssatz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung abgezinst werden.

Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten umfasst die erstmalige Bewertung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit, die am oder vor dem Tag des Vertragsbeginns geleisteten Leasingzahlungen, abzüglich erhaltener Leasinganreize und anfänglicher direkter Kosten. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Sofern die Luqom-Gruppe eine Kostenverpflichtung zur Demontage und Entfernung eines geleasten Vermögenswerts, zur Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet, oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den gemäß den Leasingbedingungen erforderlichen Zustand eingeht, wird eine Rückstellung gebildet und gemäß IAS 37 bewertet. Soweit sich die Kosten auf einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht beziehen, werden die Kosten in den entsprechenden Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht einbezogen, es sei denn, diese Kosten fallen für die Herstellung von Vorräten an.

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden über den kürzeren Zeitraum von Leasingdauer und Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Wird durch ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert übertragen oder enthalten die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts die Ausübung einer Kaufoption durch die Luqom-Gruppe, wird das zugehörige Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden in der Konzernbilanz als separater Posten ausgewiesen.

Bei der Luqom-Gruppe wird IAS 36 angewendet, um festzustellen, ob ein Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht wertgemindert ist; jeder festgestellte Wertminderungsaufwand wird nach den Bilanzierungsgrundsätzen, wie bei den "Sachanlagen" beschrieben, bilanziert.

Variable Mieten, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Vermögenswerts aus Nutzungsrechten einbezogen. Die damit verbundenen Zahlungen werden in der Periode als Aufwand verbucht, in der das Ereignis oder die Bedingung eintritt, die diese Zahlungen auslöst, und sie sind in der Zeile "Sonstige betriebliche Aufwendungen" der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten (siehe Anhang 13).

Die Luqom-Gruppe wendet die Ausnahmeregelungen für kurzfristige und geringwertige Leasinggegenstände nicht an, und die Luqom-Gruppe aktiviert alle Leasingverträge unabhängig von deren Wert oder Dauer.

Als praktische Erleichterung ist es einem Leasingnehmer nach IFRS 16 erlaubt, die Nichtleasingkomponenten nicht zu trennen und stattdessen jedes Leasingverhältnis und die damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Vereinbarung zu bilanzieren. Die Luqom-Gruppe hat diese praktische Erleichterung angewendet. Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, fasst die Luqom-Gruppe diese Komponenten zusammen und behandelt sie als einen Vertrag.

Die Luqom-Gruppe ist nicht Leasinggeber.

Zinserträge und sonstige Erträge

Zinserträge werden erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus der Finanzierungstransaktion dem Unternehmen zufließen wird und der Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

Sonstige Erträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bedingungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst.

Fremdwährung

Die funktionale Währung sowie die Darstellungswährung der Luqom-Gruppe ist der Euro (EUR).

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse der Unternehmen der Luqom-Gruppe werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung der Gesellschaft (Fremdwährungen) zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Zu jedem Berichtszeitpunkt werden die auf Fremdwährungen lautenden monetären Aktiva und Passiva zu den an diesem Tag geltenden Kursen umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und auf Fremdwährungen lauten, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts galten. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet.

Auf Währungsumrechnungsdifferenzen werden keine latenten Steuern gebildet, da die Muttergesellschaft den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Umrechnungsdifferenzen werden in der Periode ihres Entstehens in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, mit Ausnahme von:

Umrechnungsdifferenzen aus Ausleihungen in Fremdwährung in Zusammenhang mit für die künftige produktive Nutzung vorgesehenen Anlagen im Bau, die in die Herstellungskosten dieser Anlagen einbezogen und als Anpassung der Zinskosten für diese Ausleihungen in Fremdwährung behandelt werden, und

Umrechnungsdifferenzen aus monetären Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Ausgleich in absehbarer Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist (und die daher Teil der Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb sind), die zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung oder teilweiser Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ausländischen Geschäftsbetriebe der Luqom-Gruppe zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet. Ertrags- und Aufwandsposten werden zu den Durchschnittskursen der Periode umgerechnet, es sei denn, die Wechselkurse schwanken während der Periode erheblich. In diesem Fall werden die Wechselkurse zum Transaktionsdatum angewendet. Gegebenenfalls entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und in einer Rücklage für Währungsumrechnung angesammelt (die gegebenenfalls nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet wird).

Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs (d. h. bei einer Veräußerung des gesamten Anteils der Luqom-Gruppe an einem ausländischen Geschäftsbetrieb oder bei einer Veräußerung, die den Verlust der Beherrschung über eine Tochtergesellschaft, zu der ein ausländischer Geschäftsbetrieb gehört, mit sich bringt, oder bei einer teilweisen Veräußerung eines Anteils an einer gemeinsamen Vereinbarung oder einem assoziierten Unternehmen, zu dem ein ausländischer Geschäftsbetrieb gehört, dessen zurückbehaltener Anteil zu einem finanziellen Vermögenswert wird) werden alle in einer Währungsumrechnungsrücklage kumulierten Umrechnungsdifferenzen in Bezug auf diesen Geschäftsbetrieb, die den Eigentümern der Gesellschaft zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert und die Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Die für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 verwendeten Wechselkurse sind:

Währung Abkürzung Stichtagskurs zum 31.12.2022 Durchschnittskurs 2022
Schwedische Kronen (Schweden) SEK 0,0899 0,0910
Polnische Zloty (Polen) PLN 0,2136 0,2135
Britisches Pfund (England) GBP 1,1275 1,1501
Amerikanische Dollar (Hongkong) USD 0,9376 0,9444
Chinesische Yen (China) CNY 0,1359 0,1354
Tschechische Kronen (Tschechische Republik) CZK 0,0415 0,0412
Dänische Kronen (Dänemark) DKK 0,1345 0,1354
Währung Abkürzung Stichtagskurs zum 31.12.2021 Durchschnittskurs 2021
Schwedische Kronen (Schweden) SEK 0,0976 0,0986
Polnische Zloty (Polen) PLN 0,2175 0,2191
Britisches Pfund (England) GBP 1,1901 1,1630
Amerikanische Dollar (Hongkong) USD 0,8829 0,8454
Chinesische Yen (China) CNY 0,1345 0,2038
Tschechische Kronen (Tschechische Republik) CZK 0,0402 0,0390
Dänische Kronen (Dänemark) DKK 0,1345 0,1345

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erst dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Luqom-Gruppe die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen erhalten werden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig im Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar in den Perioden, in denen die Luqom-Gruppe die entsprechenden Aufwendungen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen, als Aufwendungen erfasst. Insbesondere Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren Hauptbedingung darin besteht, dass die Luqom-Gruppe langfristige Vermögenswerte (einschließlich Sachanlagen) kauft, herstellt oder anderweitig erwirbt, werden in der Konzernbilanz als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und nach einer systematischen und rationellen Basis über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögenswerte in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder als unmittelbare finanzielle Unterstützung für die Luqom-Gruppe gewährt werden, ohne dass damit künftige Kosten und Bedingungen verbunden sind, werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie fällig werden.

Der Vorteil eines Darlehens der öffentlichen Hand zu einem unter dem Marktpreis liegenden Zinssatz wird als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt und bewertet in Höhe der Differenz zwischen den erhaltenen Zuflüssen und dem beizulegenden Zeitwert des Darlehens auf der Grundlage der geltenden Marktzinssätze.

Aufwendungen für Altersvorsorge- und Abfindungsleistungen

Zahlungen an beitragsorientierte Altersversorgungspläne werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung, die sie zu diesen Beiträgen berechtigt, erbracht haben. Zahlungen an staatlich verwaltete Altersversorgungspläne werden als Zahlungen an beitragsorientierte Pläne bilanziert, wenn die Verpflichtungen der Luqom-Gruppe im Rahmen dieser Pläne denen eines beitragsorientierten Altersversorgungsplans entsprechen.

Kurzfristige und sonstige langfristige Arbeitnehmerleistungen

Leistungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern, Jahres- und Krankheitsurlaub und werden in dem Zeitraum, in dem die entsprechende Gegenleistung erbracht wird, in Höhe des nicht abgezinsten Betrags der erwarteten Mittelabflüsse bilanziert und unter Personalverpflichtungen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden mit dem nicht abgezinsten Betrag der erwarteten Gegenleistung für die entsprechende Dienstleistung der Arbeitnehmer bewertet.

Die Verbindlichkeiten für andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer werden vom Konzern mit dem Barwert der geschätzten künftigen Mittelabflüsse für die von den Arbeitnehmern bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen bewertet.

Steuern

Der Ertragsteueraufwand enthält die Summe der laufenden (aktuell zu zahlenden) und der latenten Steuern.

Laufende Steuern

Die laufenden (aktuell zu zahlenden) Steuern basieren auf dem steuerpflichtigen Gewinn (zu versteuerndem Einkommen) des Jahres. Der steuerpflichtige Gewinn unterscheidet sich vom Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung, da dieser keine Ertrags- oder Aufwandsposten, die in zukünftigen Jahren steuerpflichtig oder abzugsfähig sind und keine Posten, die niemals steuerpflichtig oder abzugsfähig sind, enthält. Die Verbindlichkeiten der Luqom-Gruppe für laufende Steuern werden auf Basis der Steuersätze berechnet, die am Ende des Berichtszeitraums geltendem bzw. substanziell geltendem Recht entsprechen.

Für Sachverhalte, bei denen die Steuerfestsetzung ungewiss ist, aber ein zukünftiger Mittelabfluss an eine Steuerbehörde als wahrscheinlich angesehen wird, wird eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wird in Höhe des voraussichtlich zu zahlenden Betrags, der bestmöglich geschätzt wird, bewertet. Die Bewertung beruht auf der Einschätzung von erfahrenen Steuerfachleuten innerhalb der Gesellschaft und in bestimmten Fällen auf der von spezialisierten unabhängigen Steuerberatern.

Latente Steuern

Bei den latenten Steuern handelt es sich um die voraussichtlich zu zahlenden oder zu erstattenden Steuern auf Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss und den entsprechenden Steuerbemessungsgrundlagen, die bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns zugrunde gelegt werden. Die latenten Steuern werden nach der Verbindlichkeitsmethode (bilanzorientiert) ermittelt und bilanziert. Latente Steuerverbindlichkeiten werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen werden in Höhe des wahrscheinlich erzielbaren zu versteuernden Gewinns erfasst. Latente Steuern auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus einer Transaktion werden (außer bei einem Unternehmenszusammenschluss) bei der Erstbewertung nicht angesetzt, wenn die temporäre Differenz weder Einfluss auf den steuerpflichtigen Gewinn noch das Jahresergebnis hat. Darüber hinaus wird eine latente Steuerschuld nicht angesetzt, wenn die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultiert.

Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen erfasst, die aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen entstehen, außer die Luqom-Gruppe ist in der Lage, die Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen im Zusammenhang mit solchen Investitionen und Beteiligungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerpflichtige Gewinne anfallen, die für die temporären Differenzen verwendet werden können, und sofern erwartet wird, dass diese sich in absehbarer Zeit umkehren.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maße reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen, um den Anspruch ganz oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuern werden dabei zu den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in dem Zeitraum gelten werden, in dem die Verbindlichkeit beglichen oder der Vermögenswert realisiert wird, jeweils auf der Grundlage der Steuergesetze und -sätze, die zum Bilanzstichtag geltendem Recht entsprechen oder rechtlich verabschiedet sind.

Die Bewertung der latenten Steuerverbindlichkeiten und -ansprüche basiert auf der Steuerwirkung, die sich ergeben würde, wenn die Luqom-Gruppe am Ende des Berichtszeitraums ihre Vermögenswerte und Schulden zum Buchwert realisieren (veräußern) würde.

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung laufender Steueransprüche gegen laufende Steuerschulden besteht, und wenn diese sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die Luqom-Gruppe beabsichtigt, ihre tatsächlichen Steueransprüche und -schulden auf Nettobasis zu begleichen.

Laufende und latente Steuern des Geschäftsjahrs

Laufende und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer sie beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Gesamtergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall werden die laufenden und latenten Steuern ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis bzw. direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn sich laufende oder latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben, wird der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses berücksichtigt.

Sachanlagen

Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert.

Die Herstellungskosten enthalten Vergütungen für Fachleute und bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten, die gemäß den Bilanzierungsgrundsätzen der Luqom-Gruppe aktiviert werden. Die Abschreibung der hergestellten Vermögenswerte beginnt wie bei den anderen Vermögenswerten, wenn die Vermögenswerte für ihre beabsichtigte Nutzung bereit sind.

Grundbesitz wird nicht abgeschrieben.

Die Abschreibungen (mit Ausnahme von Grundstücken) der Vermögenswerte werden systematisch nach der linearen Methode auf der Grundlage der folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:

Klasse von Sachanlagen Jahre
Gebäude 22-40
Nutzungsrechte an Gebäude 5-10
Technische Anlagen und Maschinen 3-15
Nutzungsrechte an technischen Anlagen und Maschinen 3-15
-Fahrzeuge 3-5
-Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-20
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-7

Die geschätzten Nutzungsdauern, die Restwerte und die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft, wobei die Auswirkungen von Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt werden.

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden über den kürzeren der beiden Zeiträume Laufzeit des Leasingvertrags und Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Wird durch ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert übertragen oder wird in den Anschaffungskosten des Nutzungsrechts die Ausübung einer Kaufoption Luqom-Gruppe berücksichtigt, wird das zugehörige Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben.

Eine Sachanlage wird ausgebucht, wenn sie veräußert wird oder wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang oder der Stilllegung eines Vermögenswerts ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn der Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts einen beträchtlichen Zeitraum in Anspruch nimmt, um den Vermögenswert in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, sind die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten zu aktivieren, die in dem Zeitraum, bis der Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist, anfallen.

Immaterielle Vermögenswerte

Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Geschäfts- oder Firmenwerte, Marken und Kundenstämme aus dem Erwerb von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.

Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben und getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden, entsprechen die Anschaffungskosten deren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt.

Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer, die im Folgenden dargestellt wird, vorgenommen. Die geschätzte Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft, wobei die Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt werden. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumuliertem Wertminderungsaufwand angesetzt.

Die Nutzungsdauer wird in erster Linie auf Basis folgender Kriterien geschätzt:

Erwartete Nutzung des Vermögenswerts in der Gesellschaft,

Typischer Produktlebenszyklus und öffentlich verfügbare Informationen über die geschätzte Nutzungsdauer vergleichbarer Vermögenswerte,

Technische, technologische oder sonstige Alterung,

Stabilität der Branche, in der der Vermögenswert genutzt wird.

Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Klasse von immateriellen Vermögenswerten Jahre
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
- aktivierte Entwicklungskosten 3-5
Erworbene immaterielle Vermögenswerte
- Geschäfts- oder Firmenwert unbegrenzt
- Warenzeichen/Marken und Internet-Domänen unbegrenzt
- Inhalte (von Webshops) 5
- Software 5
- Kundenstamm 5
Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten 5

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung (oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts) stammt, wird nur dann angesetzt, wenn alle der folgenden Bedingungen nachgewiesen werden können:

die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, so dass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird,

die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen,

die Fähigkeit, die immateriellen Vermögenswerte zu nutzen oder zu verkaufen,

wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen wird,

die Verfügbarkeit angemessener technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, und

die verlässliche Bewertbarkeit der zurechenbaren Aufwendungen für den immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung.

Der Ansatz bei der erstmaligen Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entspricht der Summe der Ausgaben, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Ansatzkriterien erstmals erfüllt. Wenn kein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, werden die Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen analog wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte bilanziert.

Zu den Geschäftsdokumenten gehören technische, rechtliche und kaufmännische Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Broschüren, Werbematerialien, Preislisten, Dokumente zur Vertriebsorganisation, zum Marketing und zur Materialbeschaffung sowie Kunden- und Lieferantenlisten). Die Geschäftsunterlagen werden über einen Zeitraum von fünf Jahre linear abgeschrieben.

Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben und getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden, werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, der den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, wie immaterielle Vermögenswerte, die separat erworben wurden, bilanziert.

Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwert

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die Luqom-Gruppe die Buchwerte ihrer Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anzeichen dafür gibt, dass diese Vermögenswerte eine Wertminderung erlitten haben. Liegt ein solcher Hinweis vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang der (ggf. vorhandenen) Wertminderung zu bestimmen. Wenn der Vermögenswert keine von anderen Vermögenswerten unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse erzeugt, schätzt die Luqom-Gruppe den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Wenn eine vernünftige und konsistente Grundlage für die Zuordnung ermittelt werden kann, werden die Vermögenswerte des Unternehmens auch einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, andernfalls werden sie der kleinsten Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, für die eine vernünftige und konsistente Grundlage für die Zuordnung ermittelt werden kann.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie immer dann auf Wertminderung geprüft, wenn am Ende eines Berichtszeitraums ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die spezifischen Risiken des Vermögenswerts - sofern die Schätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nicht um diese Risiken angepasst wurde - widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Wird der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) geringer als sein Buchwert eingeschätzt, wird der Buchwert des Vermögenswerts (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Eine Wertminderung wird umgehend als Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer der entsprechende Vermögenswert wird zum Neubewertungsbetrag angesetzt; in diesem Fall wird die Wertminderung als erfolgsneutrale Reduzierung der Neubewertungsrücklage berücksichtigt und in dem Maße, in dem die Wertminderung die zugehörige Neubewertungsrücklage übersteigt, wird dieser Betrag als Wertminderung in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst.

Wenn sich eine Wertminderung in der Folge umkehrt, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht unter der Prämisse, dass dieser nicht den Buchwert übersteigt, der sich in Vorjahren ohne Wertminderung für den Vermögenswert (oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit) ergeben hätte. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Vorräte

Vorräte werden am Bilanzstichtag zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Materialkosten abzüglich erhaltener Rabatte und gegebenenfalls die direkt zurechenbaren Personal- sowie die Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu bringen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden zu gewichteten Durchschnittskosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb. Vergütungen von Lieferanten, die als Minderung der Anschaffungskosten zu klassifizieren sind, verringern den Buchwert der Vorräte.

Risiken, die sich aus überdurchschnittlichen Lagerdauern und/oder einer verminderten Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge des Buchwerts berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelsware geführt haben, nicht mehr bestehen, ist eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz der Luqom-Gruppe bilanziert, wenn die Luqom-Gruppe Vertragspartei des betreffenden Instruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine wesentliche Finanzierungskomponente (die dem Transaktionspreis entspricht) enthält. Transaktionskosten, die dem Erwerb finanzieller Vermögenswerte oder der Ausgabe finanzieller Verbindlichkeiten - mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten - direkt zurechenbar sind, erhöhen bzw. vermindern den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz. Transaktionskosten, die dem Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten direkt zurechenbar sind, werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte

Alle marktüblichen Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten sind solche, deren Lieferung einen durch Gesetze oder Marktkonventionen festgelegten Zeitrahmens erfordern.

Alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte werden je nach ihrer Klassifizierung in der Folgebewertung vollumfänglich entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten

Fremdkapitalinstrumente, die die folgenden Bedingungen erfüllen, werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost, im Folgenden "AC") bewertet:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Zahlungsströme zu erzielen, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich aus der Tilgung und den Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen.

Fremdkapitalinstrumente, die die folgenden Bedingungen erfüllen, werden bei der Folgebewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through OCI, im Folgenden "FVtOCI") bewertet:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich aus der Tilgung und den Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden in der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Fair Value through Profit or Loss, im Folgenden "FVtPL").

Ungeachtet dessen kann die Luqom-Gruppe beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts die folgende unwiderrufliche Wahl/Zuordnung treffen:

die Luqom-Gruppe kann sich unwiderruflich dafür entscheiden, spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (siehe nachfolgend (iii)), und

die Luqom-Gruppe kann ein Fremdkapitalinstrument, das die Kriterien für ein AC- oder FVtOCI-Finanzinstrument erfüllt, unwiderruflich als zu FVtPL bewertet einstufen, wenn dadurch eine Inkongruenz in der Rechnungslegung beseitigt oder erheblich verringert wird (siehe nachfolgend (iv)).

(i) Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Fremdkapitalinstruments und zur Verteilung von Zinserträgen über den entsprechenden Zeitraum.

Bei allen finanziellen Vermögenswerten, die nicht beim Erwerb oder bei der Gewährung (d. h. beim erstmaligen Ansatz) wertgemindert sind, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien oder Disagien) ohne Berücksichtigung erwarteter Kreditausfälle über die erwartete Laufzeit des Fremdkapitalinstruments (oder gegebenenfalls eine kürzere Periode) auf den Bruttobuchwert des Fremdkapitalinstruments beim erstmaligen Ansatz abgezinst werden. Für erworbene oder originär wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird ein um die Wertminderung bereinigter Effektivzinssatz berechnet, indem die geschätzten künftigen Zahlungszuflüsse, einschließlich der erwarteten Kreditausfälle, auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Fremdkapitalinstruments bei dessen erstmaligem Ansatz abgezinst werden.

Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes ist der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich der Tilgungszahlungen und zuzüglich der kumulierten Abschreibung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag bei der Erstbewertung und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Berücksichtigung etwaiger Wertminderungen. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts sind die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts vor etwaigen Wertberichtigungen.

Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode für Fremdkapitalinstrumente erfasst, die in der Folge zu AC oder FVtOCI bewertet werden. Bei finanziellen Vermögenswerten, bei denen es sich nicht um erworbene oder originär wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte handelt, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert berechnet. Sofern solche finanziellen Vermögenswerte in der Folge einer Wertminderung unterliegen, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Verringert sich in den folgenden Berichtszeiträumen das Kreditrisiko eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts, so dass keine Wertminderung mehr vorliegt, werden die Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Bei erworbenen oder originär wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten erfasst die Luqom-Gruppe die Zinserträge durch Anwendung des wertgeminderten Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts ab dem erstmaligen Ansatz. Die Effektivzinsberechnung erfolgt auch dann nicht mehr auf Bruttobasis, wenn sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes in der Folge reduziert, so dass der finanzielle Vermögenswert nicht mehr wertgemindert ist.

Die Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Finanzergebnis" ausgewiesen.

(ii) Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVtOCI) klassifiziert sind

Die Luqom-Gruppe hält keine Fremdkapitalinstrumente, die als FVtOCI eingestuft sind.

(iii) Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVtOCI) klassifiziert sind

Beim erstmaligen Ansatz kann die Luqom-Gruppe (für jedes einzelne Finanzinstrument) unwiderruflich entscheiden, dass das Eigenkapitalinstrument zum FVtOCI klassifiziert wird. Eine Einstufung als FVtOCI ist nicht zulässig, wenn das Eigenkapitalinstrument zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um eine bedingte Gegenleistung des Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss handelt.

Als FVtOCI klassifizierte Eigenkapitalinstrumente werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.

Bei der Folgebewertung werden diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Fair Value-Rücklage kumuliert werden. Der kumulierte Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung des Eigenkapitalinstruments nicht erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung, sondern in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Dividenden aus Eigenkapitalinstrumenten werden gemäß IFRS 9 als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividenden stellen eindeutig eine Rückzahlung (eines Teils) der Anschaffungskosten dar. Dividenden sind im Posten "Finanzerträge" (Anhangsangabe 13) der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

Die Luqom-Gruppe hat alle Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, beim erstmaligen Ansatz als FVtOCI eingestuft (siehe Anhangsangabe 44).

Ein finanzieller Vermögenswert wird dann als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn:

er vornehmlich erworben wurde, um diesen in naher Zukunft zu veräußern, oder

er beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios identifizierter Finanzinstrumente ist, die vom Konzern gemeinsam verwaltet werden und bei denen in jüngster Zeit kurzfristige Gewinnmitnahmen realisiert wurden, oder

es sich um ein Derivat (mit Ausnahme eines Derivats, das eine Finanzgarantie oder ein designiertes und wirksames Sicherungsinstrument ist) handelt.

(iv) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) klassifizierte finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die die Kriterien für eine Bewertung zu AC oder FVtOCI nicht erfüllen (o.a. unter (i) bis (iii)), werden als FVtPL klassifiziert und bewertet. Insbesondere gilt Folgendes:

Eigenkapitalinstrumente werden als Finanzinstrumente zu FVtPL eingestuft, es sei denn, das Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten noch resultiert es aus einer bedingten Gegenleistung aus einem Unternehmenszusammenschluss und wird beim erstmaligen Ansatz als FVtOCI klassifiziert (o.a. unter (iii)).

Fremdkapitalinstrumente, die weder die Kriterien für AC noch die für FVtOCI (o.a. unter (i) und (ii)) erfüllen, werden als FVtPL eingestuft. Darüber hinaus können Fremdkapitalinstrumente, die entweder die AC- oder die FVtOCI-Kriterien erfüllen, beim erstmaligen Ansatz als FVtPL eingestuft werden, wenn durch eine solche Einstufung eine Inkongruenz bei der Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder beim Ausweis der damit verbundenen Gewinne oder Verluste aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierungsgrundlagen (ein so genannter "Accounting Mismatch") beseitigt oder erheblich verringert wird. Die Luqom-Gruppe hat keine Fremdkapitalinstrumente als zu FVtPL bewertet eingestuft.

Fremdwährungsgewinne und -verluste

Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf eine Fremdwährung lauten, wird in dieser Fremdwährung ermittelt und zum Kassakurs am Ende eines jeden Berichtszeitraums umgerechnet. Insbesondere gilt Folgendes:

bei zu AC bewerteten finanziellen Vermögenswerten, die nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind, werden Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam in den Positionen "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst,

bei Fremdkapitalinstrumenten, die zu FVtOCI bewertet werden und nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind, werden Umrechnungsdifferenzen auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Fremdkapitalinstruments in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Da der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Fremdwährungsanteil derselbe ist wie bei der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, wird der verbleibende Fremdwährungsanteil, der sich aus der Umrechnung des Buchwerts (zum beizulegenden Zeitwert) ergibt, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst,

bei zu FVtPL bewerteten finanziellen Vermögenswerten, die nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind, werden Umrechnungsdifferenzen als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in den Positionen "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst und

bei Eigenkapitalinstrumenten, die zu FVtOCI bewertet werden, werden Umrechnungsdifferenzen im sonstigen Gesamtergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

In der Luqom-Gruppe werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle für Fremdkapitalinstrumente, die zu AC oder zu FVtOCI bewertet werden, sowie bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Der Betrag der erwarteten Kreditverluste wird zu jedem Bilanzstichtag neu geschätzt, um Änderungen des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz des jeweiligen Finanzinstruments zu berücksichtigen.

In der Luqom-Gruppe werden die erwarteten Kreditverluste (im Folgenden "ECL") für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über deren Gesamtlaufzeit mit dem sogenannten vereinfachten ECL-Verfahren (im Folgenden "lifetime ECL") erfasst. Die erwarteten Kreditverluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden zum Bilanzstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix geschätzt, die auf Erfahrungswerten zu Kreditausfällen in der Luqom-Gruppe basiert, bereinigt um schuldnerspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen und eine Einschätzung der aktuellen und erwarteten Entwicklung dieser Bedingungen, gegebenenfalls einschließlich der Entwicklung des Zeitwerts des Geldes.

Bei allen anderen Finanzinstrumenten erfasst die Luqom-Gruppe einen lifetime ECL nur, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz deutlich erhöht hat. Wenn sich jedoch das Kreditrisiko des Finanzinstruments seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, bemisst der Konzern die Wertberichtigung für dieses Finanzinstrument mit einem Betrag, der dem erwarteten Kreditausfall in den nächsten 12 Monate (im Folgenden "12-Monats-ECL") entspricht.

Der lifetime ECL ermittelt sich aus den erwarteten Kreditverluste, die sich aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments ergeben. Im Gegensatz dazu resultiert der 12-Monats-ECL bei einem Finanzinstrument aus dem Teil des lifetime ECL, der aus Ausfallereignissen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet werden. Aufgrund des Geschäftsmodells, das die regelmäßige Bezahlung von Produkten mit Kreditkarten bei der Bestellung und die Einbindung von Zahlungsdienstleistern mit hoher Bonität beinhaltet, bezieht sich die ECL-Analyse vor allem auf den Zahlungsdienstleister und nicht auf den Endkunden, so dass die Verlusterwartung relativ gering ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital

Einstufung als Verbindlichkeit oder Eigenkapital

Schuld- und Eigenkapitalinstrumente werden in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen und den Definitionen zu finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten klassifiziert.

Eigenkapitalinstrumente

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden gewährt. Die von der Luqom-Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente werden mit den erhaltenen Zuflüssen abzüglich der direkten Ausgabekosten erfasst.

Der Rückkauf von eigenen Eigenkapitalinstrumenten wird direkt im Eigenkapital als Abzug erfasst. Beim Kauf, Verkauf, der Ausgabe oder Einziehung von Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft wird kein Gewinn oder Verlust erfasst.

Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Die Luqom-Gruppe hat eine Wandelschuldverschreibung ausgegeben, die in den Anwendungsbereich von zusammengesetzten (hybriden) Finanzinstrumenten fällt. Die Eigen- und Fremdkapitalkomponenten der von der Luqom-Gruppe ausgegebenen Wandelschuldverschreibung werden nach den vertraglichen Vereinbarungen und Definitionen zu finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten klassifiziert. Eine Wandeloption, die durch den Austausch eines festen Betrags an Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl von eigenen Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft selbst erfüllt wird, ist ein Eigenkapitalinstrument.

Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente wird zum Zeitpunkt der Ausgabe anhand des vorherrschenden Marktzinssatzes für ein ähnliches nicht wandelbares Instrument geschätzt. Dieser Betrag wird als Verbindlichkeit auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert, bis diese aufgrund der Wandlung oder Fälligkeit des Finanzinstruments erlischt.

Die als Eigenkapital eingestufte Wandeloption wird durch Abzug des Betrags der Fremdkapitalkomponente vom beizulegenden Zeitwert des gesamten zusammengesetzten Finanzinstruments bestimmt. Diese wird nach Abzug der Ertragsteuerauswirkungen im Eigenkapital erfasst und nachträglich nicht neu bewertet. Darüber hinaus verbleibt die als Eigenkapital eingestufte Umwandlungsoption im Eigenkapital, bis die Umwandlungsoption ausgeübt wird; in diesem Fall wird der im Eigenkapital ausgewiesene Saldo in das Stammkapital umgegliedert. Wird die Wandlungsoption am Fälligkeitstag der Wandelschuldverschreibung nicht ausgeübt, erfolgt eine Umgliederung des im Eigenkapital ausgewiesene Saldos in die Gewinnrücklagen. Bei Wandlung oder Verfall der Umwandlungsoption wird kein Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibung werden der Fremd- und der Eigenkapitalkomponente im Verhältnis ihrer erfassten Buchwerte zugewiesen. Transaktionskosten, die sich auf die Eigenkapitalkomponente beziehen, werden direkt im Eigenkapital erfasst. Die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Fremdkapitalkomponente sind im Buchwert der Fremdkapitalkomponente (mindernd) enthalten und werden über die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung nach der Effektivzinsmethode verteilt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden in der Folge zu AC unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder zum FVtPL bewertet.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die entstehen, wenn die Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllt oder wenn der Grundsatz des anhaltenden Engagements (continuing involvement) Anwendung findet, sowie von der Luqom-Gruppe gewährte Finanzgarantien werden jedoch gemäß den nachstehend aufgeführten spezifischen Rechnungslegungsgrundsätzen bewertet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu FVtPL bewertet eingestuft, wenn die finanzielle Verbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung des Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als zu FVtPL bewertet klassifiziert ist.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn:

sie in der Hauptsache erworben wurde, um sie zeitnah wieder zu verkaufen, oder

sie beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios identifizierter Finanzinstrumente ist, das von der Luqom-Gruppe gemeinsam verwaltet wird und in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich kurzfristige Gewinnmitnahmen verzeichnet hat, oder

es sich um ein Derivat handelt, mit Ausnahme eines Derivats, das eine Finanzgarantie oder ein designiertes und effektives Sicherungsinstrument ist.

Eine finanzielle Verbindlichkeit, bei der es sich nicht um eine zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeit oder eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss handelt, kann beim erstmaligen Ansatz als zu FVtPL bewertet eingestuft werden, wenn:

durch eine solche Einstufung eine Bewertungs- oder Bilanzierungsinkongruenz, die andernfalls entstehen würde, beseitigt oder erheblich verringert wird, oder

die finanzielle Verbindlichkeit Teil einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten oder beiden ist, die gemäß der dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie der Luqom-Gruppe verwaltet und deren Erfolg auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts gemessen und über diese Gruppe entsprechend intern berichtet wird, oder

sie Teil eines Vertrags ist, der ein oder mehrere eingebettete Derivate enthält, und die Einstufung des gesamten zusammengesetzten Vertrags als FVtPL nach IFRS 9 erlaubt ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die nach FVtPL klassifiziert sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden, sofern sie nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Nettogewinn oder -verlust enthält alle für die finanzielle Verbindlichkeiten gezahlten Zinsen und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthalten.

Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die als FVtPL klassifiziert sind, wird jedoch der Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Verbindlichkeit, der auf einer Änderungen des Kreditrisikos aus der eigenen Bonität zurückzuführen ist, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis erfasst, es sei denn, die Bilanzierung der Auswirkung einer Änderung des Kreditrisikos der Verbindlichkeit im sonstigen Gesamtergebnis würde eine Inkongruenz in der Gewinn- und Verlustrechnung schaffen oder vergrößern. Der verbleibende Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das Kreditrisiko einer finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, werden später nicht erfolgswirksam umgegliedert, sondern bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Der beizulegende Zeitwert wird so bestimmt wie in der Anhangsangabe 44 erläutert.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) als FVtPL eingestuft sind, werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands über den entsprechenden Zeitraum. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Fremdwährungsgewinne und -verluste

Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die auf eine Fremdwährung lauten und am Ende jedes Berichtszeitraums zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden die Wechselkursgewinne und -verluste auf der Grundlage der fortgeführten Anschaffungskosten der Finanzinstrumente ermittelt. Diese Wechselkursgewinne und -verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind, werden in den Posten "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anhangsangaben 9 und 13) ausgewiesen. Bei denjenigen finanziellen Verbindlichkeiten, die als Sicherungsinstrument zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bestimmt sind, werden Wechselkursgewinne und -verluste erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und in einer separaten Rücklage im Eigenkapital angesammelt.

Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten, die auf eine Fremdwährung lauten, wird in dieser Fremdwährung ermittelt und mit dem Kassakurs am Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die als FVtPL bewertet werden, ist die Fremdwährungskomponente Teil der Gewinne oder Verluste aus dem beizulegenden Zeitwert und wird bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind, erfolgswirksam erfasst.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die Luqom-Gruppe bucht finanzielle Vermögenswerte nur dann aus, wenn die Rechte an den Zahlungsmittelzuflüssen erloschen sind oder übertragen wurden und die Luqom-Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen hat oder die Chancen und Risiken im Wesentlichen weder übertragen noch zurückbehalten, aber die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen hat.

Die Luqom-Gruppe bucht finanzielle Verbindlichkeiten dann und nur dann aus, wenn die Verpflichtungen der Luqom-Gruppe erfüllt, aufgehoben oder erloschen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und dem gezahlten und zu zahlenden Entgelt wird erfolgswirksam erfasst.

Wenn die Luqom-Gruppe mit dem bestehenden Kreditgeber ein Fremdkapitalinstrument gegen ein anderes mit wesentlich unterschiedlichen Bedingungen tauscht, wird ein solcher Tausch als Ausbuchung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und Einbuchung einer neuen finanziellen Verbindlichkeit erfasst. In ähnlicher Weise bilanziert die Luqom-Gruppe eine wesentliche Änderung der Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit oder eines Teils davon als Ausbuchung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen Verbindlichkeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bedingungen wesentlich unterscheiden, wenn der Barwert der Zahlungsabflüsse zu den neuen Bedingungen, einschließlich aller gezahlten abzüglich aller erhaltenen Gebühren abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz, um mindestens 10 Prozent vom abgezinsten Barwert der verbleibenden Zahlungsabflüsse der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Sofern die Modifikation nicht wesentlich ist, wird die Differenz zwischen: (1) dem Buchwert der Verbindlichkeit vor der Änderung und (2) dem Barwert der Zahlungsabflüsse nach der Änderung erfolgswirksam als Modifikationsgewinn oder -verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Die Luqom-Gruppe schließt derivative Finanzinstrumente ab, um sich gegen Zinsrisiken abzusichern, einschließlich Zinsswaps.

Derivate werden zunächst zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zum beizulegenden Zeitwert erfasst und anschließend zu jedem Berichtszeitpunkt neu zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Gewinne oder Verluste werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Ein Derivat mit einem positiven beizulegenden Zeitwert wird als finanzieller Vermögenswert ausgewiesen, während ein Derivat mit einem negativen beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt wird. Derivate werden im Konzernabschluss nicht saldiert ausgewiesen, es sei denn, die Luqom-Gruppe hat sowohl ein vertraglich durchsetzbares Recht als auch die Absicht zur Aufrechnung. Ein Derivat wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit und Fälligkeit durch Realisierung oder Ausgleich des Finanzinstruments mehr als 12 Monate betragen. Sonstige Derivate werden als kurzfristige Vermögenswerte oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Hedge-Accounting

Die Luqom-Gruppe designiert keine Derivate als Sicherungsinstrumente.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Luqom-Gruppe vergütet sein Management unter anderem mit virtuellen Unternehmensanteilen. Damit wird eine erfolgsorientierte Vergütung basierend auf der Unternehmensentwicklung ermöglicht. Hierbei handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich nach IFRS 2. Die Erstbewertung erfolgt im Zeitpunkt der Zusage zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird zu jedem Bilanzstichtag bis zur Begleichung der Schuld ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts wird erfolgswirksam erfasst. Der Ausweis erfolgt im Personalaufwand und unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Das virtuelle anteilsbasierte Vergütungsprogramm sieht eine Dienstbedingung mit einer Laufzeit von 5 Jahren vor. Die Verbindlichkeit wird über diesen Zeitraum entsprechend der erhaltenen Dienstleistung des Managements erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Luqom-Gruppe eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, es wahrscheinlich ist, dass die Luqom-Gruppe diese Verpflichtung erfüllen muss und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlichen Gegenleistung dar, wobei die mit der Verpflichtung verbundenen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt werden. Wird eine Rückstellung anhand der für die Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung geschätzten Zahlungsabflüsse bewertet, so entspricht ihr Buchwert dem Barwert dieser Zahlungsabflüsse (wenn die Auswirkung des Zeitwerts des Geldes wesentlich ist).

Wenn erwartet wird, dass ein Teil oder der gesamte wirtschaftliche Nutzen, der zur Erfüllung einer Rückstellung erforderlich ist, von einem Dritten zurückerstattet wird, wird eine Forderung als Vermögenswert erfasst, wenn der Erhalt der Erstattung so gut wie sicher ist und der Betrag der Forderung zuverlässig ermittelt werden kann.

Gewährleistungen

Rückstellungen für die erwarteten Kosten von Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen der jeweiligen lokalen Gesetzgebung für Warenverkäufe werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Produkte gebildet, und zwar in Höhe der von den Geschäftsführern nach bestem Wissen und Gewissen geschätzten Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpflichtung der Luqom-Gruppe erforderlich sind.

Belastende Verträge

Gegenwärtige Verpflichtungen, die sich aus belastenden Verträgen ergeben, werden als Rückstellungen erfasst und bewertet. Ein belastender Vertrag liegt dann vor, wenn die Luqom-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen hat, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den daraus erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.

Entsorgungsrückstellungen

Rückstellungen für Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands geleaster Anlagen, sofern in den Leasingbedingungen vorgesehen so vorgesehen, werden gebildet, wenn die Verpflichtung entsteht, entweder zu Beginn oder als Folge der Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts während eines bestimmten Zeitraums des Leasingverhältnisses, und zwar in Höhe der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Wiederherstellung der Vermögenswerte erforderlich sind, durch die Geschäftsführer. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue Gegebenheiten angepasst.

Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualverbindlichkeiten

Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualverbindlichkeiten werden zunächst zu dem am Erwerbsstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Am Ende der folgenden Berichtsperioden werden solche Eventualverbindlichkeiten mit dem höheren Betrag aus dem Betrag, der gemäß IAS 37 angesetzt werden würde, und dem ursprünglich angesetzten Betrag, abzüglich des kumulierten Betrags, der gemäß den Grundsätzen von IFRS 15 erfassten Erträge, bewertet.

(4) Wesentliche Ermessensentscheidungen und wichtige Quellen für Schätzungsunsicherheiten

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Luqom-Gruppe, die in Anhangsangabe 4 beschrieben sind, müssen die Geschäftsführer Ermessensentscheidungen (mit Ausnahme von solchen zu Schätzungen) treffen, die sich erheblich auf die ausgewiesenen Beträge auswirken, sowie Schätzungen und Annahmen bezüglich der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten treffen, die nicht ohne weiteres unmittelbar aus anderen Quellen ersichtlich sind. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, die als relevant erachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Die Schätzungen und zugrundeliegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der die Schätzung geändert wird, wenn die Änderung nur diese Periode betrifft, oder in der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden, wenn die Änderung sowohl die aktuelle als auch zukünftige Periode betrifft.

Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze des Konzerns

Im Folgenden werden die wesentlichen Ermessensentscheidungen mit Ausnahme derjenigen, die Schätzungen beinhalten (und weiter unten beschrieben werden) aufgeführt, die die Geschäftsführer bei der Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze des Konzerns getroffen haben und die sich am stärksten auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken.

Beurteilung des Geschäftsmodells

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von der Beurteilung des Geschäftsmodells ab (siehe hierzu den Abschnitt über finanzielle Vermögenswerte bei der Anhangsangabe 4). Der Konzern bestimmt das Geschäftsmodell auf Basis der Gruppen von finanziellen Vermögenswerten, die zusammen verwaltet werden, um ein bestimmtes Geschäftsziel zu erreichen. Diese Einschätzung umfasst eine Beurteilung, die alle relevanten Nachweise berücksichtigt, einschließlich die Art und Weise, wie die Leistung der Vermögenswerte bewertet und gemessen wird, die Risiken, die sich auf die Leistung der Vermögenswerte auswirken, und die Art und Weise, wie diese gesteuert werden, sowie die Art und Weise, wie die Manager der Vermögenswerte entschädigt werden. Der Konzern überwacht die finanziellen Vermögenswerte, die zu AC oder zum FVtOCI bewertet und die vor ihrer Fälligkeit ausgebucht werden, um den Grund für ihren Abgang zu verstehen und um festzustellen, ob der Grund mit dem Ziel des Geschäftsmodells, für das der Vermögenswert gehalten wurde, übereinstimmt. Die Überwachung ist Teil der fortlaufenden Beurteilung des Konzerns, ob das Geschäftsmodell, für das die verbleibenden finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, weiterhin angemessen ist, und wenn dies nicht der Fall ist, ob es eine Änderung des Geschäftsmodells und damit eine voraussichtliche Änderung der Klassifizierung dieser Vermögenswerte gegeben hat. Während der dargestellten Zeiträume waren keine solchen Änderungen erforderlich.

Wesentliche Zunahme des Kreditrisikos

ECL werden als Wertberichtigung in Höhe der 12-Monats-ECL für Stufe 1 bzw. der lifetime ECL für Stufe 2 oder 3 bemessen. Ein Vermögenswert wird in Stufe 2 zugeordnet, wenn sich sein Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz erheblich erhöht hat. In IFRS 9 wird nicht definiert, was eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos darstellt. Bei der Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Vermögenswerts signifikant erhöht hat, berücksichtigt der Konzern qualitative und quantitative vernünftige und vertretbare zukunftsorientierte Informationen.

Unbegrenzte Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte

Die Luqom-Gruppe erwirbt im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüsse wesentliche immaterielle Vermögenswerte. Da immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben werden, sondern einem jährlichen Wertminderungstest unterliegen, besteht eine signifikante Ermessensausübung durch die Geschäftsführung. In der Luqom-Gruppe werden die Domains bzw. Markennamen dieser Kategorie zugeordnet. Domains bzw. Markennamen dürfen nur solange als unbegrenzt klassifiziert werden, sofern eine fortlaufende Markenpflege erfolgt und keine Wertminderung im Laufe der Zeit zu erwarten ist.

Wichtige Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie andere wichtige Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Berichtszeitpunkt, die ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen können, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderungstest

Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, d. h. den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten basiert auf verfügbaren Daten aus verbindlichen, zu marktüblichen Bedingungen getätigten Verkaufstransaktionen für ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbaren Marktpreisen abzüglich der zusätzlichen Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts. Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf einem Discounted-Cashflow-Modell (DCF-Modell). Die Zahlungszuflüsse werden aus dem Budget für die nächsten fünf Jahre abgeleitet und beinhalten keine Umstrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich die Luqom-Gruppe noch nicht verpflichtet hat, oder bedeutende zukünftige Investitionen, die die Leistung der Vermögenswerte der auf Wertminderung zu prüfenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) verbessern werden. Der erzielbare Betrag hängt stark von dem für das DCF-Modell verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Zahlungszuflüssen und des für die Fortschreibung verwendeten Wachstumsabschlags ab. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die von der Luqom-Gruppe bilanziert werden.

Nach der Bestimmung des erzielbaren Betrags der den ZGE DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz) und RoW (Rest der Welt) - die auch die Geschäftssegmente sind - zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte, hängt der erzielbare Betrag am stärksten von der Erreichung des Budgets für 2023 ab. Die Budgets umfassen Prognosen des Umsatzes, des Personalaufwands und der Gemeinkosten auf der Grundlage der aktuellen und erwarteten Marktbedingungen, die von der Geschäftsführung geprüft und genehmigt wurden. Obgleich der Konzern in der Lage ist, die meisten Kosten für diese ZGEs zu steuern, sind die Umsatzplanungen aufgrund der Kurzfristigkeit des Geschäfts und der instabilen Marktbedingungen von Natur aus unsicher.

Die Luqom-Gruppe ist hauptsächlich in der ZGE DACH tätig, und der größte Teil des Umsatzes stammt aus diesem Segment.

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Kündigungs- oder Verlängerungsoption

Die Luqom-Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Basis der unkündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses im Zusammenhang mit allen weiteren Zeiträumen, die von einer Verlängerungsoption abgedeckt werden, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist, oder einer Kündigungsoption, wenn ihre Nichtausübung hinreichend sicher ist.

Der Konzern wendet Ermessensentscheidungen an, um zu beurteilen, ob die Ausübung einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption sicher ist oder nicht. In diesem Prozess werden alle relevanten Fakten und Umstände berücksichtigt.

Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Wenn der einem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, verwendet die Luqom-Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Leasingnehmer zahlen müsste, um über eine ähnliche Laufzeit und mit ähnlichen Sicherheiten die finanziellen Mittel aufzunehmen, die für den Erwerb eines Vermögenswerts ähnlich dem für das Nutzungsrecht erforderlich sind. Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z. B. weil eine Tochtergesellschaft keine Finanzierungsgeschäfte tätigt), sind Schätzungen für deren Ermittlung notwendig. Bei der Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet die Luqom-Gruppe beobachtbare Parameter, soweit diese verfügbar sind.

Gewährleistungsrückstellung

Rückstellungen für die erwarteten Kosten von Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen der lokalen Gesetzgebung für den Verkauf von Waren werden nach bestmöglicher Schätzung durch die Geschäftsführung in Höhe der Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpflichtung der Luqom-Gruppe erforderlich sind, gebildet. Die Schätzung basiert auf den historischen Erfahrungen mit den von den Kunden geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen und wird unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände angepasst.

Rücksendungen

Erwartete Rücksendungen von Waren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf Bruttobasis ausgewiesen und verringern den Umsatz um den vollen Betrag der geschätzten Rücksendungen.

Umsatz wird nur dann realisiert, wenn ausreichende Erfahrungswerte hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass dieses Recht auf Rücksendung nicht ausgeübt vorliegen. Auf der Grundlage dieser Erfahrung werden die erwarteten Rücksendungen geschätzt und als Minderung des Umsatzes erfasst.

Bei der Bewertung der Rücksendung berücksichtigt die Gruppe alle Fakten und Umstände.

Latente Steuern

Latente Steueransprüche werden für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Zinsvorträge in der Höhe angesetzt, in der es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die Verlust- und Zinsvorträge verrechnet werden können. Die Bestimmung des Betrags der latenten Steueransprüche, der angesetzt werden kann, erfordert eine erhebliche Ermessensausübung durch die Geschäftsführung.

Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte

Bei der Erstbewertung von immateriellen Vermögenswerten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, werden komplexe Bewertungsmethoden angewandt. Zu diesem Zweck müssen verschiedene Inputfaktoren (z. B. künftige Zahlungsflüsse, Zinssätze, Lizenzgebühren) bestimmt werden. Bei dieser Entscheidung werden alle Fakten und Umstände berücksichtigt, die der Geschäftsführung zur Verfügung stehen. Dennoch hat auch das Urteil der Geschäftsführung Einfluss auf diesen Prozess.

(5) Geschäftssegmente

Der Standard IFRS 8 ist für die Luqom-Gruppe nicht verpflichtend anzuwenden.

(6) Umsatzerlöse

Die Luqom-Gruppe erzielt Umsätze aus der Übertragung von Waren zeitpunktbezogen. Die Umsätze mit externen Kunden stammen aus dem Verkauf von Lampen im Einzelhandel und in Online-Shops. Umsätze werden hauptsächlich über die konzerneigenen Online-Shops erwirtschaftet; die Umsätze aus dem Einzelhandel sind in letzter Zeit rückläufig. Der Konzern ist auch auf Plattformen wie Amazon gut vertreten.

Die Muttergesellschaft der Gruppe hat ihren Sitz in Deutschland. Die Höhe der Umsätze mit externen Kunden, aufgeschlüsselt nach dem Standort der Kunden, ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Umsatzerlöse nach Land 2022
TEUR
2021
TEUR
Deutschland 124.447 116.677
Benelux (Niederlande und Belgien) 51.199 88.924
Dänemark 14.917 32.998
Vereinigtes Königreich 23.533 20.829
Frankreich 28.093 19.267
Schweiz 21.006 17.378
Österreich 13.782 11.980
Rest der Welt 78.247 43.701
Umsatzerlöse gesamt 355.224 351.754

Die Umsätze werden den einzelnen Ländern nach dem Übergabeort der zugesagten Waren an den Kunden zugeordnet.

Für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 wurden alle Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt. Da keine Verträge zeitraumbezogen erfüllt wurden, gab es zu den einzelnen Bilanzstichtagen keine unerfüllten Leistungsverpflichtungen.

Der Umsatzanstieg auf dem deutschen Markt ist insbesondere auf den Erwerb der Brumberg-Gruppe zurückzuführen. Einzelne Gesellschaften (insbesondere die Lampenwelt GmbH) hatten Umsatzrückgänge zu verzeichnen.

Der übrige Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erschließung neuer Märkte (Rest of World).

Der Konzern ist im größten Teil Europas vertreten. Die Position "RoW" (Rest der Welt) umfasst andere Länder wie Schweden, Norwegen, Polen, Spanien und viele mehr.

Da die Umsätze der Geschäftssegmente auf Basis der lokalen Rechnungslegungsgrundsätze dargestellt werden, ist eine Überleitung zu den in diesem Abschnitt dargestellten disaggregierten Umsätzen nicht möglich.

(7) Aktivierte Eigenleistungen

Die Luqom-Gruppe hat nur Eigenleistungen im Zusammenhang mit Entwicklungskosten aktiviert. Der erstmalig angesetzte Betrag für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der Ausgaben, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert die unten aufgeführten Ansatzkriterien erstmals erfüllt. Wenn kein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, werden die Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung (oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts) stammt, wird nur dann angesetzt, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, so dass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird,

• die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen,

• die Fähigkeit, die immateriellen Vermögenswerte zu nutzen oder zu verkaufen,

• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,

• die Verfügbarkeit angemessener technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, und

• die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Die gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben, die als Aufwand erfasst werden, sind im Personalaufwand für diese Aktivitäten enthalten.

Die Beträge stellen sich folgendermaßen dar:

Forschungs- und Entwicklungskosten 2022
TEUR
2021
TEUR
Im Ergebnis als Aufwand ausgewiesene F&E-Kosten 5.203 3.813

(8) Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige Erträge 2022
TEUR
2021
TEUR
Wechselkursgewinne 1.413 1.213
Versicherungsentschädigungen 456 312
Auflösung des Abgrenzungspostens von Zuwendungen der öffentlichen Hand 14 14
Auflösung von Rückstellungen 438 37
Servicegebühr Gruppe 364 36
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten 24 40
Sonstiges 918 502
Gesamt 3.627 2.153

Bei den sonstigen Erträgen handelt es sich in der Hauptsache um Wechselkursdifferenzen und Entschädigungen von Versicherungsgesellschaften. Die Wechselkurgewinne stammen ausschließlich von der Lampenwelt GmbH, die in vielen Ländern mit Fremdwährungen tätig ist.

(9) Materialaufwand

2022
TEUR
2021
TEUR
Kosten der eingesetzten Roh- und Verbrauchsstoffe 155.605 148.363
Erhaltene Rabatte und Skonti -1.750 -4.256
Zollabgaben und -gebühren 1.140 1.511
Frachten und Verpackungskosten 659 1.451
Entsorgungskosten 280 618
Gesamt 155.934 147.687

Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus dem Wareneinsatz, den Fracht- und Verpackungskosten, Zöllen und Abgaben sowie Entsorgungskosten zusammen.

Der Materialaufwand ist in 2022 im Verhältnis zu 2021 überproportional angestiegen. Dieser Anstieg spiegelt die Preissteigerungen auf der Einkaufsseite, die nicht in voller Höhe an die Kunden weitergegeben werden konnten, wider.

(10) Personalaufwand

Personalaufwand 2022
TEUR
2021
TEUR
Löhne und Gehälter 44.384 31.626
Sozialversicherungsbeiträge 7.680 5.240
Aufwendung für beitragsorientierte Pläne 654 596
Gesamt 52.718 37.462

Der Anstieg des Personalaufwands gegenüber dem Vergleichszeitraum ist auf die Zunahme der gesamten Tätigkeiten des Konzerns und auf den Erwerb der Lampemesteren A/S im Laufe des Geschäftsjahrs 2021 sowie der Brumberg-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Berichtszeitraums beträgt wie folgt:

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2022 2021
Gehälter 879 598
Löhne 189 142
Gesamt 1.068 740

(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Allgemeinen sind fast die Aufwandspositionen in Summe von 2021 auf 2022 nur unwesentlich angestiegen. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit sowohl organisch und anorganisch wurde kompensiert durch Kostensenkungsmaßnahmen aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nachstehend dargestellt:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2022
TEUR
2021
TEUR
Marketingaufwendungen und Verkaufsprovisionen 70.222 65.831
Liefer-, Verpackungs- und Fulfillment Center Kosten 37.269 35.599
Leiharbeiter 5.472 11.288
Bankgebühren 5.034 5.328
IT Kosten 8.004 11.910
Rechts- und Beratungskosten 7.138 5.989
Fremdwährungsverluste 2.307 2.182
Übrige 9.458 7.859
Gesamt 144.903 145.986

Die Kosten für Lieferungen, Verpackungen und Fulfillment Center (Transport und Logistik) beziehen sich auf die Kosten für ausgehende Sendungen und Kurierdienste.

Die Position Leiharbeiter umfasst hauptsächlich externe Arbeitskräfte. Externes Personal wird eingesetzt, wenn die bestehenden Auftragseingangskapazitäten an ihre Grenzen stoßen. Externes Personal wird u. a. in der Kommissionierung und Verpackung von Aufträgen eingesetzt.

Bei den Bankgebühren handelt es sich hauptsächlich um Gebühren im Zusammenhang mit Geldtransaktionen, wie z. B. Gebühren für Zahlungsdienstleister und Kosten für Kreditkartentransaktionen.

(12) Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen

Der Verlust aus assoziierten Unternehmen bezieht sich auf den Teil des Betriebsergebnisses der HEAVN GmbH, der auf den Konzern entfällt (siehe Anhangsangabe 20 "BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN").

(13) Finanzergebnis

Die Finanzerträge für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 stellen sich wie folgt dar:

Finanzerträge 2022
TEUR
2021
TEUR
Fair Value Bewertung einer earn-out Verpflichtung 3.250 0
Zinserträge 29 12
Finanzerträge gesamt 3.279 12

Das Finanzergebnis umfasst im Geschäftsjahr hauptsächlich die Ausbuchung einer earn-out Verpflichtung in Höhe von 3.250 TEUR. Darüber hinaus sind Zinsen auf Bankguthaben enthalten.

Die Finanzierungskosten für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 stellen sich wie folgt dar:

Finanzaufwendungen 2022
TEUR
2021
TEUR
Zinsaufwand an Gesellschafter 9.947 6.576
Zinsaufwand Dritte 3.088 2.650
Aufwand aus der Anwendung der Effektivzinsmethode 1.631 873
Fair Value Bewertung derivative Finanzinstrumente 0 -18
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 171 144
Folgebewertung von Earn-out-Verbindlichkeiten 0 800
Finanzaufwendungen gesamt 14.836 11.025

Der Zinsaufwand umfasst in erster Linie Zinsen aus Gesellschafter- und Bankdarlehen. Die Effektivzinsen für die Wandelschuldverschreibungen wurden gemäß IFRS 9 ermittelt und als Zinsaufwendungen erfasst. Darüber hinaus führte die bilanzielle Berücksichtigung der Leasingverhältnisse nach IFRS zu Zinsaufwendungen.

Die Folgebewertung einer Earn-out-Verpflichtung aus einem Unternehmenszusammenschluss führte zu einer Erhöhung der Finanzaufwendungen um 800 TEUR. Der Zahlungsabfluss erfolgte in 2022.

(14) Ertragsteuern

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern sind wie folgt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Laufender Steueraufwand (-)/-ertrag (+) 660 -3.841
Latenter Steueraufwand (-)/-ertrag (+) 2.927 463
Ertragsteuern 3.587 -3.378

Als Ertragsteuern werden laufende Steuern (in Deutschland Körperschaft- und Gewerbesteuer, im Ausland vergleichbare Steuerarten) sowie latente Steuern aus temporären Differenzen erfasst. Der latente Steueraufwand/-ertrag bezieht sich auf temporäre Differenzen in Höhe von 333 TEUR im Jahr 2022 und -226 TEUR im Jahr 2021. Die übrigen Beträge (2.594 TEUR im Jahr 2022 und + 689 TEUR im Jahr 2021) beziehen sich auf die Entwicklung der Zins- und Verlustvorträge.

Die Änderungen bei den latenten Steueransprüchen aus den angesetzten Zinsvorträgen resultieren aus den Zinsaufwendungen in den Jahren 2021 und 2022, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig waren, was zu einem Steueranspruch und einem latenten Steuerertrag in 2022 und 2021 führte. Die Änderungen bei den latenten Steueransprüchen aus Verlustvorträgen resultieren aus steuerlichen Verlusten, bei denen es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das diese verwendet werden können.

Für die ausländischen Tochtergesellschaften wurden die an den Bilanzstichtagen geltenden Steuersätze zugrunde gelegt. Diese liegen zwischen 22,00 % und 25,80 % (im Vorjahr zwischen 22,00 % und 29,13 %).

Die Ertragsteuern lassen sich auf den fiktiven Ertragsteueraufwand überleiten, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernmuttergesellschaft Luqom von 29,13 % (Vorjahre: 29,13 %) auf den Konzerngewinn vor Steuern folgendermaßen ergeben hätte:

2022
TEUR
2021
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern -17.000 2.553
Steuersatz 29,13 % 29,13 %
Erwarteter Steueraufwand (-) / -ertrag (+) 4.952 -744
Änderungen des erwarteten Steueraufwands:
- unterschiedliche Steuersätze 143 441
- steuerfreies Einkommen 947 0
- nicht abzugsfähige Aufwendungen -53 -37
- Permanente Differenzen 0 0
- Periodenfremde Steuern 576 -581
- Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Zinsvorträge -2.851 0
- Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 0 -2.438
- Andere Effekte -126 -19
Laufender Ertragsteueraufwand (-)/-ertrag (+) 3.587 -3.378
Effektiver Konzernsteuersatz 21,1 % 132,31 %

Nicht erfasste Steuerverbindlichkeiten auf mögliche zukünftige Dividendenzahlungen an die Luqom GmbH (outside basis Differenzen) bestehen in Höhe von 1.332 TEUR (31. Dezember 2022) und 884 TEUR (31. Dezember 2021). Die Steuerverbindlichkeiten werden nicht angesetzt, da die Luqom GmbH die Dividendenzahlungen steuern kann und die Geschäftsführung derzeit nicht davon ausgeht, dass Dividendenzahlungen kurzfristig erfolgen werden.

(15) Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt sich zum 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 folgendermaßen dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 1. Januar 104.935 99.494
Umrechnungsdifferenzen 0 0
Erwerb einer Tochtergesellschaft 17.003 5.440
Zum 31.12. 121.938 104.935
Zum 1. Januar 0 0
Wertminderungsverlust für das Geschäftsjahr 0 0
Zum 31.12. 0 0
Buchwert 121.938 104.935

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts kann folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet werden:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
DACH 74.032 56.953
RoW 47.906 47.982
Buchwert 121.938 104.935

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. Zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 ist keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts erforderlich.

Der Geschäfts- oder Firmenwert für beide ZGE erhöhte sich im Jahr 2022 aufgrund der Übernahme der deutschen Unternehmensgruppe Brumberg.

Die erzielbaren Beträge der ZGE wurden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt, wofür Annahmen verwendet werden müssen. Mit dieser Methode wird der Barwert der künftigen Zahlungszuflüsse berechnet, die aus den beiden ZGE DACH-Region und RoW erwartet werden.

Der Prognosezeitraum für die Berechnung des erzielbaren Betrags wird auf 5 Jahre ab dem jeweiligen Bilanzstichtag festgelegt. Zahlungszuflüsse, die über den Fünfjahreszeitraum hinausgehen, werden unter Verwendung der unten angegebenen geschätzten Wachstumsraten extrapoliert.

Die veranschlagten Margen basieren auf den Erfahrungswerten zur Entwicklung in der Vergangenheit und den Erwartungen der Geschäftsführung für die Zukunft.

Die durchschnittliche Wachstumsrate der Umsätze für detaillierte Planungszeiträume (von 5 Jahren) beträgt 12 % (Vorjahr 20 %). Die EBITDA-Marge für die ZGE DACH lieg im Jahr 2023 bei 8,5 % und steigt die weiteren 4 Jahre im Planungszeitraum auf 13,8 % an, und für die ZGE RoW beträgt die EBITDA-Marge für 2023 7,2 % und wächst über die kommenden 4 Jahre im Planungszeitraum auf 10,1 %. Die durchschnittliche Wachstumsrate basiert auf den Erfahrungen zur Entwicklung in der Vergangenheit und den Erwartungen der Geschäftsführung hinsichtlich der Marktentwicklung und der aktuellen Branchentrends.

Das Wachstum, das zur Extrapolation der Cashflows nach dem fünfjährigen Planungszeitraum verwendet wurde, betrug für beide ZGE 2 %.

An den wichtigsten Annahmen haben sich keine Änderungen ergeben.

Die Abzinsungssätze (WACC), die auf die erwarteten Zahlungszuflüsse angewandt wurden, lauten wie folgt:

31.12.2022
%
31.12.2021
%
DACH 14,6 % 12,9 %
RoW 14,9 % 13,7 %

(16) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte stellen sich zum 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 folgendermaßen dar:

Internet-Domains/Marken
TEUR
Software
TEUR
Inhalte
TEUR
Auftragsbestand
TEUR
Kundenstamm
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2022 107.483 9.526 2.999 380 0
Zugänge 0 2.249 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 18.981 751 2.982 356 7.898
Abgänge 0 -86 0 0 0
Umgliederungen 0 17 0 0 0
Zum 31.12.2022 126.464 12.457 5.981 736 7.898
Abschreibungen
Zum 01.01.2022 0 -6.878 -1.769 -380 0
Zugänge 0 -2.034 -694 -356 -395
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 -718 0 0 0
Abgänge 0 86 0 0 0
Umgliederungen 0 0 0 0
Zum 31.12.2022 0 -9.544 -2.463 -736 -395
Buchwert 126.464 2.913 3.518 0 7.503
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2021 79.155 6.627 1.892 262 0
Zugänge 0 2.499 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 28.329 400 1.107 119 0
Abgänge 0 0 0 0 0
Umgliederungen 0 0 0 0 0
Zum 31.12.2021 107.484 9.526 2.999 380 0
Abschreibungen
Zum 01.01.2021 0 -4.960 -1.226 -262 0
Zugänge 0 -1.918 -544 -119 0
Abgänge 0 0 0 0 0
Zum 31.12.2021 0 -6.878 -1.770 -380 0
Buchwert 107.484 2.648 1.229 0 0
Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Anzahlungen für immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2022 2.776 469 123.633
Zugänge 460 7.611 10.320
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 0 30.968
Abgänge -45 -50 -181
Umgliederungen -37 -797 -817
Zum 31.12.2022 3.154 7.233 163.923
Abschreibungen 0
Zum 01.01.2022 -1.843 -21 -10.981
Zugänge -403 -53 -3.935
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 0 -718
Abgänge 11 0 97
Umgliederungen 285 0 285
Zum 31.12.2022 -1.950 -74 -15.162
Buchwert 1.204 7.159 148.761
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2021 1.042 1.282 89.998
Zugänge 375 726 3.600
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 0 29.836
Abgänge 0 0 0
Umgliederungen 1.357 -1.539 -182
Zum 31.12.2021 2.774 469 123.252
Abschreibungen 0
Zum 01.01.2021 -253 0 -6.439
Zugänge -1.588 -20 -4.070
Abgänge 0 0 0
Zum 31.12.2021 -1.841 -20 -10.509
Buchwert 933 449 112.743

Erworbene Internet-Domains/Marken und Inhalte (Produktinformationen in Webshops) im Jahr 2022 bestehen hauptsächlich aus dem Markennamen Brumberg, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses in Höhe von 18.981 TEUR erworben wurde. Der Erwerb der Gesellschaft erfolgte am 30. Juni 2022.

Die aktivierte Software beinhaltet die ERP-Software.

Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Entwicklungskosten für Webshops, bei denen die Kosten zuverlässig gemessen werden können. Die Erstbewertung der selbst entwickelten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten, die sich aus der Gesamtzahl der Entwicklerstunden multipliziert mit dem Stundensatz für das aktuelle Projekt ergeben.

Die Zugänge im Jahr 2022 bei den immateriellen Vermögenswerten resultieren hauptsächlich aus dem Erwerb von ERP-Software und geleisteten Anzahlungen.

Eine Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte ist nicht erforderlich, da keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung eingetreten sind.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer müssen jährlich auf Wertminderung überprüft werden, unabhängig davon, ob es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Die Internet-Domains/Marken der Luqom-Gruppe haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Die Klassifizierung von Internet-Domains/Marken als Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ist darauf zurückzuführen, dass es keine vorhersehbare Begrenzung des Zeitraums gibt, in dem die Vermögenswerte voraussichtlich Netto-Zahlungsmittelzuflüsse für die Luqom-Gruppe erzeugen werden. Voraussetzung für die Festlegung einer unbestimmten Lebensdauer ist, dass die Internet-Domains/Marken ständig gepflegt werden und keine Wertminderung im Laufe der Zeit zu erwarten ist. Die Internet-Domains/Marken wurden auf Ebene der ZGE auf Wertminderung getestet und im Ergebnis ist der erzielbare Wert der immateriellen Vermögenswerte höher als ihr Buchwert, so dass keine Wertminderung dieser Vermögenswerte erforderlich ist.

Der Buchwert der Internet-Domains/Marken kann den folgenden ZGE zugeordnet werden:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
DACH 68.429 44.715
RoW 58.035 62.769
Buchwert 126.464 107.484

Die erzielbaren Beträge der Internet-Domains/Marken für den Wertminderungstest wurden nach der Nutzungswertmethode ermittelt. Bei dieser Methode wird der Barwert der künftigen Zahlungszuflüsse berechnet, die voraussichtlich aus den beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entstehen werden.

Der Prognosezeitraum für die Berechnung des erzielbaren Betrags wird auf fünf Jahre ab dem jeweiligen Bilanzstichtag festgelegt. Die Budgets werden auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bestimmt.

Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Umsätze für den detaillierten Planungszeitraum (von 5 Jahren) beträgt 12 %. Die EBITDA-Marge für die ZGE DACH liegt im Jahr 2023 bei 8,5 % und steigt die weiteren 4 Jahre im Planungszeitraum auf 13,8 % an, und für die ZGE RoW beträgt die EBITDA-Marge für 2023 7,2 % und wächst über die kommenden 4 Jahre im Planungszeitraum auf 10,1 %. Die durchschnittliche Wachstumsrate basiert auf den Erfahrungswerten zur Entwicklung in der Vergangenheit und den Erwartungen der Geschäftsführung hinsichtlich der Marktentwicklung und der aktuellen Branchentrends.

Das Wachstum, das zur Extrapolation der Cashflows nach dem fünfjährigen Planungszeitraum verwendet wurde, betrug für beide ZGE 2 %.

Bei den wichtigsten Annahmen haben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben.

Die Abzinsungssätze (WACC), die auf die erwarteten Zahlungszuflüsse angewandt wurden, lauten wie folgt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
DACH 14,6 % 12,9 %
RoW 14,9 % 13,7 %

(17) Sachanlagen

Die Sachanlagen stellen sich zum 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 folgendermaßen dar:

Grundstücke und Gebäude
TEUR
Anlagen und Maschinen
TEUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Anzahlungen
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2022 11.718 1.868 11.920 5 25.511
Umrechnungsdifferenzen 0 0 -6 0 -6
Zugänge 215 236 1.290 73 1.813
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 3.513 0 1.590 106 5.209
Abgänge 0 -8 -449 0 -457
Umgliederungen 0 27 481 -9 500
Zum 31.12.2022 15.446 2.123 14.825 175 32.569
Abschreibung
Zum 01.01.2022 -1.923 -333 -5.099 0 -7.355
Umrechnungsdifferenzen 0 0 4 0 0
Zugänge -454 -284 -1.811 0 -2.549
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüsse -1.419 0 -1.272 0 -2.692
Abgänge 0 4 412 0 416
Zum 31.12.2022 -3.796 -612 -7.766 0 -12.175
Buchwert 11.650 1.510 7.059 175 20.394
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zum 01.01.2021 11.472 48 8.793 354 20.667
Umrechnungsdifferenzen 0 0 12 0 12
Zugänge 246 215 3.124 1.133 4.718
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 173 0 0 173
Abgänge 0 -2 -625 0 -627
Umgliederungen 1 1.433 232 -1.482 184
Zum 31.12.2021 11.719 1.867 11.536 5 25.127
Abschreibung
Zum 01.01.2021 -1.553 -37 -3.602 0 -5.192
Umrechnungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Zugänge -370 -170 -1.674 0 -2.214
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüsse 0 -126 0 0 -126
Abgänge 0 0 564 0 564
Zum 31.12.2021 -1.923 -333 -4.715 0 -6.971
Buchwert 9.796 1.534 6.821 5 18.156

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2022 standen im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss und betrafen Mietereinbauten, Büroausstattung und IT-Hardware. Die Vermögenswerte wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Brumberg-Gruppe erworben.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 1.433 TEUR für das neue Fulfillment (Transport- und Logistik-) Center in Polen aktiviert.

Zum 31. Dezember 2022 sowie zum 31. Dezember 2021 ist keine Wertminderung des Anlagevermögens erforderlich, da keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung eingetreten sind.

(18) Vermögenswerte aus Nutzungsrechten

Der Konzern hat Leasingverträge als Leasingnehmer abgeschlossen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Immobilien (insbesondere Büro- und Lagergebäude), technische Anlagen, Büroausstattung, IT-Ausstattung und Fahrzeuge.

Eine Vielzahl der identifizierten Leasingverträge wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese Verträge wurden entweder mit einer unbestimmten Laufzeit ab Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen oder es handelt sich um Verträge, die nach der festen Mietdauer auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Im Falle einer unbestimmten Laufzeit sowie im Falle einer Verlängerungsoption mit anschließender unbestimmter Laufzeit hat die Geschäftsführung eine Schätzung der Laufzeit der Leasingverhältnisse und der voraussichtlichen Dauer der Fortsetzung der Leasingverhältnisse vorgenommen. Nach der Einschätzung der Geschäftsführung resultiert durch eine mögliche Kündigung bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit eine Strafzahlung in Form eines wirtschaftlichen Nachteils, da entweder kein gleichwertiger Vermögenswert mit nicht unangemessenem Aufwand gefunden werden kann (z. B. bei Immobilien) oder die Abwicklung eines neuen Vertragsabschlusses und der Wechsel des Vermögenswerts unangemessene Kosten verursacht.

Sechzehn der identifizierten Leasingverträge enthielten variable Leasingzahlungen, die von einem Preisindex abhängen. Die Verträge beziehen sich auf die Anmietung von Gebäuden, die alle eine Preisindexanpassung enthalten, um dem Vermieter eine inflationsbedingte Erhöhung der vereinbarten Leasingzahlungen abzusichern. Rund 78 % der vereinbarten Leasingzahlungen im Dezember 2022 waren an eine Indexklausel gebunden. Die Auswirkungen auf die künftigen Leasingzahlungen werden nicht quantifiziert, da erwartet wird, dass sie mit dem prozentualen Anstieg der Umsatzerlöse infolge der Inflation übereinstimmen. Die variablen Zahlungen werden daher in Zukunft keinen wesentlichen Einfluss auf die Leasingzahlungen haben.

Bei Verträgen, die eine oder mehrere Verlängerungsoptionen enthalten, muss die Geschäftsführung einschätzen, wie oft die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden und wie lange die Leasingverträge daher voraussichtlich dauern werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass Verträge mit einer oder mehreren Verlängerungsoptionen einmal ausgeübt werden.

Die Ausnahmeregelungen in IFRS 16 für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse wurden nicht angewendet. Zum 31. Dezember 2022 wurden ca. 305 Verträge ermittelt.

Die Zugänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Auslaufen von Mietverträgen, die durch neue Mietverträge ersetzt wurden sowie aus der Erweiterung der Lagerkapazitäten.

Die Bedingungen der Mietverträge werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Angaben zu den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten finden sich in Anhangsangabe 34.

Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten stellen sich zum 31. Dezember 2022 folgendermaßen dar:

Gebäude
TEUR
Fahrzeuge
TEUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Sonstiges
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum 01.01.2022 23.978 819 295 46 25.138
Umrechnungsdifferenzen -6 0 0 0 -6
Zugänge 4.333 364 59 0 4.756
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0 614 231 0 845
Neubewertungen 4.426 -28 20 3 4.421
Abgänge -311 -539 -170 -30 -1.051
Zum 31.12.2022 32.420 1.229 434 19 34.102
Abschreibungen zum 01.01.2022 -5.001 -360 -199 -26 -5.586
Umrechnungsdifferenzen 4 0 0 0 4
Zugänge -5.862 -574 -127 -13 -6.575
Abgänge 311 539 170 30 1.051
Zum 31.12.2022 -10.547 -394 -156 -9 -11.106
Buchwert 21.873 835 279 10 22.996

Im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss wurden Nutzungsrechte in Höhe von 844 TEUR angesetzt. Der größte Teil dieser Zugänge bezieht sich auf Mietverträge für Fahrzeuge und Büroausstattung.

Sonstige Zugänge entstehen vor allem, wenn Verträge durch neue Leasingverträge ersetzt werden, weil alte Verträge auslaufen.

Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten stellen sich zum 31. Dezember 2021 folgendermaßen dar:

Gebäude
TEUR
Fahrzeuge
TEUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Sonstiges
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum 01.01.2021 13.901 667 343 131 15.042
Umrechnungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Zugänge 6.998 323 45 16 7.382
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 3.325 0 16 0 3.341
Neubewertungen 29 0 -24 -8 -3
Abgänge -289 -172 -85 -93 -639
Umrechnungsdifferenzen 14 0 0 0 14
Zum 31.12.2021 23.978 818 295 46 25.137
Abschreibungen zum 01.01.2021 -2.375 -281 -216 -42 -2.914
Umrechnungsdifferenzen -4 0 0 0 -4
Zugänge -2.910 -252 -68 -77 -3.307
Abgänge 289 172 85 93 639
Zum 31.12.2021 -5.000 -361 -199 -26 -5.586
Buchwert 18.978 457 96 20 19.551

Die Leasingverpflichtungen der Luqom-Gruppe sind durch Rechte der Leasinggeber an den Leasinggegenständen gesichert. Die Luqom-Gruppe hat keine vertraglichen Verpflichtungen, neue Leasingverträge abzuschließen.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge beziehen sich ausschließlich auf Zinsaufwendungen und Abschreibungen, da die Ausnahmeregelungen für geringwertige und kurzfristige Vermögenswerte nicht angewandt wurden.

Die erfolgswirksam erfassten Gesamtbeträge sind:

2022
TEUR
2021
TEUR
Abschreibungen von Leasingvermögenswerten 6.369 3.307
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 171 144
Leasingaufwand 6.540 3.451

(19) Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2022
TEUR
2021
TEUR
Bareinlagen 47 26
Andere Investments 501 41
Gesamt 548 67

(20) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Einzelheiten zu den wesentlichen assoziierten Unternehmen der Gruppe am Ende des Berichtszeitraums sind nachstehend aufgeführt:

Name des assoziierten Unternehmens Hauptgeschäftstätigkeit Gründungsort und Geschäftssitz Beteiligungsquote/vom Konzern gehaltene Stimmrechte
31.12.2022 31.12.2021
HEAVN GmbH Online-Einzelhandel für Beleuchtung für Menschen Feldkirchen (nahe München)/Deutschland 26,52 % 15,32 %

Das vorstehend genannte assoziierte Unternehmen wird in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert, wie in den Bilanzierungsgrundsätzen des Konzerns in Anhangangabe 3 dargestellt.

Obwohl der Konzern weniger als 20 % der Eigenkapitalanteile der HEAVN GmbH hielt und über weniger als 20 % der Stimmrechte bei Gesellschafterversammlungen verfügte, übte dieser aufgrund der bestehenden Vetorechte bei allen wesentlichen Entscheidungen bereits im Geschäftsjahr 2021 einen maßgeblichen Einfluss aus.

Dividenden wurden von der Luqom-Gruppe nicht bezogen. Die sonstigen zusammenfassenden Informationen, die der nachfolgenden Überleitung zum im Konzern bilanzierten Buchwert vorangestellt sind, betreffen Beträge, die im IFRS-Abschluss des assoziierten Unternehmens enthalten sind, angepasst um die beizulegenden Zeitwerte aus dem Erwerb des assoziierten Unternehmens bzw. aufgrund einer einheitlichen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns, und nicht dem Anteil des Konzerns an diesen Beträgen entsprechen.

Die zusammengefassten finanziellen Angaben zu dem assoziierten Unternehmen des Konzerns sind nachstehend aufgeführt. Die nachstehend zusammengefasst dargestellten Finanzinformationen betreffen die Beträge im Abschluss des assoziierten Unternehmens, der in Übereinstimmung mit den IFRS-Standards erstellt und vom Konzern für Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode angepasst wurde.

HEAVN GmbH
31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 844 708
Langfristige Vermögenswerte 6.602 7.427
Kurzfristige Verbindlichkeiten 441 602
Langfristige Verbindlichkeiten 1.769 1.991
Den Eigentümern der Gesellschaft zurechenbares Eigenkapital 5.236 5.542
Umsatzerlöse 591 275
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.330 -241
Den Eigentümern der Gesellschaft zurechenbares sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -1.330 -241
Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden im Geschäftsjahr 0 0

Überleitung der vorstehend zusammengefasst dargestellten finanziellen Angaben zu dem im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen:

HEAVN GmbH
31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Nettovermögenswerte des assoziierten Unternehmens 5.236 5.542
Kapitalanteil des Konzerns am assoziierten Unternehmen 1.389 849
Geschäfts- oder Firmenwert 58 -110
Sonstige Anpassungen 0 0
Buchwert der Beteiligung des Konzerns am assoziierten Unternehmen 1.447 739
Umsatzerlöse 157 42
Ergebnis des Geschäftsjahres -353 -37
Den Eigentümern der Gesellschaft zurechenbares sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -353 -37
Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden im Geschäftsjahr 0 0
Nicht erfasster Anteil am Verlust des assoziierten Unternehmens
Der nicht erfasste Anteil am Periodenergebnis (Jahresfehlbetrag) des assoziierten Unternehmens 0 0
Kumulierter Anteil am Verlust des assoziierten Unternehmens 0 0

(21) Vorräte

Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Handelswaren 62.063 70.305
Beschädigte Waren 1.888 197
Gesamt 63.950 70.502

Das Vorratsvermögen repräsentiert den Wert der vorrätigen Handelsware, die hauptsächlich aus Leuchten für den Wohnbereich, Außenleuchten, gewerblichen Leuchten, Ventilatoren und Zubehör besteht. Die Erhöhung ergibt sich vor allem auf Grund des allgemein höheren Absatzvolumens und der Zunahme der gesamten Geschäftstätigkeit.

2022
TEUR
2021
TEUR
In der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasste Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte 155.934 147.687

Die vorstehend aufgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in der Position Materialaufwand erfasst.

Zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 wurden (unwesentliche) Wertminderungen für beschädigte Waren erfasst.

(22) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Wertberichtungen stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.512 3.989
Wertberichtigung -555 -496
Gesamt 7.957 3.493

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in der Hauptsache gegenüber den Kunden der Luqom-Gruppe und haben jeweils eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Das durchschnittliche Zahlungsziel beim Warenverkauf liegt bei 14 bis 30 Tagen. Auf ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden keine Zinsen erhoben.

In der Luqom-Gruppe wird die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets zu einem Betrag bewertet, der den erwarteten Kreditausfällen (ECL) über die Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments (lifetime ECL) entspricht. Die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anhand einer Wertberichtigungsmatrix unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten zu Kreditausfällen der jeweiligen Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, bereinigt um schuldnerspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und eine Einschätzung der aktuellen und erwarteten Entwicklung dieser Bedingungen, ermittelt. Die Luqom-Gruppe nimmt nur Wertberichtigungen gemäß dem ECL vor.

Der Konzern nimmt darüber hinaus eine Einzelwertberichtigung vor, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf Besserung besteht, z. B. wenn der Schuldner die Liquidation angemeldet hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als zwei Jahre überfällig sind, je nachdem, welcher Fall früher eintritt. Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die wertberichtigt ist, ist im Inkassoverfahren.

Hinsichtlich des Bestands an nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen deuten zum Abschlussstichtag und zum Vorjahresstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen lauten vor allem auf Euro.

Die Wertberichtigungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Stand am 1.1. 496 461
Verbrauch -81 -20
Auflösung 0 -8
Zuführung 139 63
Stand am 31.12. 555 496

(23) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige Forderungen 5.141 5.553
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 126 89
Gesamt 5.266 5.642
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Anzahlungen auf Vorräte 303 898
Abgrenzungsposten 2.385 1.419
Debitorische Kreditoren 404 61
Umsatzsteuerforderungen 968 601
Kautionen 123 122
Übrige 129 0
Gesamt 4.312 3.102

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beziehen sich in der Hauptsache auf Forderungen von verschiedenen Dienstleistern, aus dem Geldverkehr und aus Kundenboni.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen beziehen sich vor allem auf Verrechnungskonten sowie Zinsforderungen aus Gesellschafterdarlehen.

Zu den sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten gehören Forderungen gegenüber Steuerbehörden (aus Umsatzsteuer), Forderungen an Zahlungsdienstleister in den Jahren 2022 und 2021, Anzahlungen auf Vorräte, debitorische Kreditoren und Abgrenzungsposten.

(24) Ertragsteueransprüche

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die Ertragsteueransprüche auf 1.572 TEUR und zum 31. Dezember 2021 auf 420 TEUR. Die Ertragsteueransprüche betreffen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerforderungen.

(25) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Zahlungsmittel und Guthaben bei Banken 27.174 18.377
Gesamt 27.174 18.377

Zu diesen Posten gehören der Kassenbestand, Schecks, sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von unter drei Monaten.

(26) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr und der Stand des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag ist wie folgt:

Saldo zum 01.01.2022
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Umrechnungsdifferenzen
TEUR
Saldo zum 31.12.2022
TEUR
Stammkapital 180 0 0 180
Kumuliertes Ergebnis -475 -13.413 0 -13.889
Rücklage für Währungsumrechnung 26 0 -57 -31
Kapitalrücklagen 34.362 0 0 34.362
Eigenkapital gesamt 34.093 -13.413 -57 20.623
Saldo zum 01.01.2021
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Kapitalerhöhung
TEUR
Eigene Anteile
TEUR
Stammkapital 200 0 5 -25
Kumuliertes Ergebnis 5.928 -824 0 0
Rücklage für Währungsumrechnung -12 0 0 0
Kapitalrücklagen 46.807 0 3.628 -35.190
Eigenkapital gesamt 52.923 -824 3.632 -35.215
Anpassungen
TEUR
Umrechnungsdifferenzen
TEUR
Saldo zum 31.12.2021
TEUR
Stammkapital 0 0 180
Kumuliertes Ergebnis -5.579 0 -475
Rücklage für Währungsumrechnung 0 38 26
Kapitalrücklagen 19.117 0 34.362
Eigenkapital gesamt 13.538 38 34.093

Das Stammkapital der Luqom GmbH beläuft sich zum 31.12.2022 auf 180 TEUR (zum 31.12.2021 auf TEUR 180) und ist vollständig einbezahlt. Das Stammkapital der Luqom GmbH ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 204.328 (Vorjahr: 204.328) Geschäftsanteile zu jeweils EUR 1 je Geschäftsanteil. Hiervon wurden im Vorjahr 24.738 als eigene Anteile zurückerworben.

Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren von den Gesellschaftern durch Einzahlung dotiert. Die Kapitalrücklage stärkt das Eigenkapital der Gesellschaft und dient damit dem Schutz der Gläubiger.

Aufgrund des Anteilskaufvertrags vom 15. Juli 2021 zwischen der 3i Group plc, 3i PE 2016-19A LP, PE 2016-19 Co-invest LP und der Luqom GmbH über den Erwerb von (eigenen) Anteilen an der Luqom GmbH, hat sich das Stammkapital und die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2021 um 25 TEUR bzw. 35.190 TEUR reduziert. Der Kaufpreis wurde nicht bezahlt. Anstelle der Zahlung des Kaufpreises wurde am selben Tag eine Vereinbarung über eine Wandelschuldverschreibung abgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis zum 15. Juli 2031 und enthält einen Festzinssatz von 0,1 %. Der Darlehensbetrag und die Zinsen sind am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig. Alternativ kann die Wandelschuldverschreibung durch die Inhaber in bis zu 24.738 Geschäftsanteile gewandelt werden. Da die Wandelschuldverschreibung mit einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz aufgenommen wurde, wurde für die Ermittlung der Fremdkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung ein effektiver Zinssatz von 8 % verwendet. Die Eigenkapitalkomponente in Höhe von 19.117 TEUR wurde in die Kapitalrücklagen umgegliedert. Latente Steuern aus temporären Differenzen wurden entsprechend in Höhe von 5.579 TEUR im kumulierten Ergebnis erfasst.

Die Kapitalerhöhung ist auf den Erwerb von Lampemesteren A/S zurückzuführen. Der Kaufpreis wurde nicht an den Verkäufer ausgezahlt; stattdessen beteiligte sich der Verkäufer am Eigenkapital der Gruppe über eine Kapitalerhöhung des Stammkapitals (4 TEUR) und eine Einlage in die Kapitalrücklage (3.628 TEUR).

Das kumulierte Ergebnis enthält auch das aktuelle Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2022.

(27) Eingebettete Option in der Wandelschuldverschreibung

Die eingebetteten Optionen in 2 von der Luqom-Gruppe ausgegebenen Wandelschuldverschreibung repräsentieren die Eigenkapitalkomponente der wandelbaren Schuldtitel (siehe Anhangsangabe 30). Die Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung belief sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 auf 2.522 TEUR und wurde im Juli 2021 um 19.117 TEUR erhöht (siehe Anhangsangabe 26).

(28) Rücklage für Währungsumrechnung

Die funktionale Währung der Luqom-Gruppe ist der Euro und alle Transaktionen in Fremdwährungen werden mit Hilfe des historischen Kurses, des Stichtagskurses oder des Durchschnittskurses umgerechnet. Eine Umrechnung, die sich aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs ergibt, wird in der Konzernbilanz der Luqom (Muttergesellschaft) im Eigenkapital erfasst. Spätere Differenzen, die sich aus der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs zum Bilanzstichtag ergeben, werden im Eigenkapital der Luqom-Gruppe im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

(29) Finanzielle Verbindlichkeiten - Darlehen

Die unbesicherten und besicherten Darlehen stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Unbesicherte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Gesellschafterdarlehen 204.527 140.414
Darlehen von verbundenen Unternehmen 9.382 8.687
Earn-out-Verpflichtung 0 2.330
Besicherte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Bankdarlehen 60.141 59.912
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt 274.051 211.344
Langfristig 249.501 188.708
Kurzfristig 24.550 22.636

Die gesamten Darlehen wurden in EUR gewährt.

Der Konzern hat zwei wesentliche Finanzierungsverträge mit Banken:

1. Ein Darlehen über 55,0 Mio. EUR (2021: 57,4 Mio. EUR) bei der Landesbank Hessen-Thüringen. Das Darlehen ist aufgeteilt in die Fazilitäten A, B, CAPEX und revolvierend und wurde am 3. Mai 2017 gewährt und in Folge in unterschiedlichen Tranchen in Anspruch genommen. Der ausstehende Darlehensbetrag ist durch eine Sicherungsübereignung der Vermögenswerte der Gruppe besichert. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz zwischen 2,23 und 3,48 % verzinst. Das Darlehen ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung des ermittelten Effektivzinssatzes (EIR) bilanziert. Das revolvierende Darlehen hat sich von 3 Mio. EUR im Jahr 2020 auf 20 Mio. EUR im Jahr 2021 erhöht. Der Anstieg ist auf den Erwerb von Lampemesteren A/S und die Erhöhung des Vorratsbestands zurückzuführen.

2. Ein Darlehen in Höhe von 4,9 Mio. EUR, das am 1. Januar 2017 gewährt wurde. Das Bankdarlehen wird mit einem festen Zinssatz von 1,4 % p.a. verzinst und beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 2,3 Mio. EUR (2,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021).

3. Durch den Erwerb der Brumberg-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 haben sich die Bankdarlehen des Konzerns um EUR 2,8 Mio. erhöht. Die Darlehen haben im Wesentlichen Laufzeiten zwischen Juni 2025 und Juni 2035 und haben einen festen Zinssatz zwischen 1,0 % und 2,0 %.

Als Sicherheit für die Bankdarlehen dienen alle Vermögenswerte der Luqom-Gruppe mit Ausnahme derjenigen des niederländischen und dänischen Teilkonzerns. Bei einem Verstoß (z. B. durch Unterschreitung von Covenance-Kennzahlen oder Aussetzung von Zins- oder Tilgungszahlungen) der Luqom-Gruppe kann die Landesbank Hessen-Thüringen den Darlehensvertrag kündigen und die verpfändeten Vermögenswerte verwerten.

Im Geschäftsjahr 2022 und in der Vergleichsperiode wurden alle Zins- und Tilgungszahlungen bei Fälligkeit geleistet und alle vertraglich vereinbarten Darlehensbedingungen erfüllt.

Die Gesellschafterdarlehen wurden erstmalig am 4. Mai 2017, als die Lampenwelt GmbH von der 3i Group plc, der 3i PE 2016-19A LP und der PE 2016-19 Co-invest LP, Aurela I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie der WiCo01 GmbH erworben wurde, mit einem Zinssatz von 6 % und einer Laufzeit bis zum 3. Mai 2027 (Rückzahlung von Kapital und Zinsen) aufgenommen.

Darüber hinaus haben die 3i Group plc, die 3i PE 2016-19A LP und die PE 2016-19 Co-invest LP am 5. Juli 2021 ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.000 TEUR mit einem Zinssatz von 8 % und einer Laufzeit bis zum 3. Mai 2027 (Rückzahlung von Kapital und Zinsen) begeben.

Am 31. März 2021 wurde die Lampemesteren A/S übernommen. Ein Betrag von 8.204 TEUR des Kaufpreises wurde nicht an den Verkäufer ausgezahlt. Stattdessen wurde ein Verkäuferdarlehen mit einem Zinssatz von 8 % und einer Laufzeit bis zum 3. Mai 2027 (Rückzahlung von Kapital und Zinsen) abgeschlossen. Die langfristige Earn-out-Verbindlichkeit in Höhe von 2.330 TEUR resultiert ebenfalls aus dem Erwerb von Lampemesteren A/S. Die Earn-out Verbindlichkeit wurde im Geschäftsjahr 2022 in volle Höher ertragswirksam aufgelöst.

Im Geschäftsjahr 2022 haben die 3i Group plc, die 3i PE 2016-19A LP und die PE 2016-19 Co-invest LP am 05. Juli 2021 zwei weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von 12.000 TEUR (am 18. Januar) und 40.000 TEUR (am 28. Juni) mit einem Zinssatz von 8 % und einer Laufzeit bis zum 3. Mai 2027 (Rückzahlung von Kapital und Zinsen) für Investitionen in das Geschäftsmodell und zum Erwerb der Brumberg-Gruppe am 30. Juni 2022 begeben.

In den Gesellschafterdarlehen ist die Fremdkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung enthalten. Die Gesellschafterdarlehen haben sich im Berichtszeitraum durch die Emission einer neuen Wandelschuldverschreibung (siehe Anhangsangabe 30) erhöht.

(30) Wandelschuldverschreibungen

Am 4. Mai 2017 wurde eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5.568 TEUR (Darlehensbetrag) ausgegeben. Der Darlehensgeber hat das Recht auf Wandlung im Falle eines Exits, einer Liquidation oder einem Verlust der Beherrschung (nach Wandlung). Die Schuldverschreibungen können in eine festgesetzte Anzahl an Stammkapitalanteile gewandelt werden. Der Wandlungspreis entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

Wenn die Schuldverschreibungen nicht gewandelt werden, ist deren Rückzahlung zum Nennwert am 4. Mai 2027 fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen jährlich Zinsen in Höhe von 0,1 % an.

Der Nettoerlös aus der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurde wie folgt auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente, die dem beizulegenden Zeitwert der eingebetteten Option zur Wandlung der finanziellen Verbindlichkeit in Eigenkapital der Luqom GmbH (ehemals Aurela TopCo GmbH) entspricht, folgendermaßen aufgeteilt:

TEUR
Fremdkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung am 17. Mai 2017
Erlöse aus der Begebung der Wandelschuldverschreibung 5.568
Eigenkapitalkomponente 2.522
Buchwert zum 17. Mai 2017 3.046
Abgegrenzte Zinsen 2017 121
Buchwert zum 31. Dezember 2017 3.167
Abgegrenzte Zinsen 2018 197
Buchwert zum 31. Dezember 2018 3.364
Abgegrenzte Zinsen 2019 209
Buchwert zum 31. Dezember 2019 3.573
Abgegrenzte Zinsen 2020 223
Buchwert zum 31. Dezember 2020 3.796
Abgegrenzte Zinsen 2021 230
Buchwert zum 31. Dezember 2021 4.026
Abgegrenzte Zinsen 2022 240
Buchwert zum 31. Dezember 2022 4.266

Die eingebettete Option in der Wandelschuldverschreibung wurde in Höhe von TEUR 2.522 als Eigenkapitalkomponente in der Kapitalrücklage erfasst (siehe Anmerkung 27).

Die im Berichtszeitraum erfassten Zinsaufwendungen wurden unter Anwendung eines Effektivzinssatzes von 6 % auf die Fremdkapitalkomponente berechnet. Die Fremdkapitalkomponente wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Differenz zwischen dem Buchwert der Fremdkapitalkomponente zum Zeitpunkt der Ausgabe und dem zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Betrag entspricht dem Effektivzins bis zu diesem Zeitpunkt.

Die Fremdkapitalkomponente ist in den Gesellschafterdarlehen unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Anhangsangabe (29)) enthalten.

Eine weitere Wandelschuldverschreibung wurde am 16. Juli 2021 in Höhe von 35.215 TEUR (Darlehensbetrag) ausgegeben. Der Darlehensgeber hat das Recht auf Wandlung im Falle eines Exits, einer Liquidation oder einem Verlust der Beherrschung (nach Wandlung). Die Schuldverschreibungen können in eine festgesetzte Anzahl an Stammkapitalanteile gewandelt werden. Der Wandlungspreis entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

Wenn die Schuldverschreibungen nicht gewandelt werden, ist deren Rückzahlung zum Nennwert am 15. Juli 2031 fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen jährlich Zinsen in Höhe von 0,1 % an.

Der Nettoerlös aus der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurde wie folgt auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente, die dem beizulegenden Zeitwert der eingebetteten Option zur Wandlung der finanziellen Verbindlichkeit in Eigenkapital der Luqom GmbH entspricht, folgendermaßen aufgeteilt:

TEUR
Fremdkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung am 16. Juli 2021
Erlöse aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen 35.215
Eigenkapitalkomponente 19.153
Transaktionskosten 43
Buchwert zum 16. Juli 2021 16.019
Abgegrenzte Zinsen 2021 599
Buchwert zum 31. Dezember 2021 16.618
Abgegrenzte Zinsen 2022 1.380
Buchwert zum 31. Dezember 2022 17.998

Die eingebettete Option in der Wandelschuldverschreibung wurde in Höhe von TEUR 19.117 als Eigenkapitalkomponente in der Kapitalrücklage erfasst (siehe Anmerkung 27).

Die im Berichtszeitraum erfassten Zinsaufwendungen wurden unter Anwendung eines Effektivzinssatzes von 8 % auf die Fremdkapitalkomponente berechnet. Die Fremdkapitalkomponente wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Differenz zwischen dem Buchwert der Fremdkapitalkomponente zum Zeitpunkt der Ausgabe und dem zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Betrag entspricht dem Effektivzins bis zu diesem Zeitpunkt.

Die Fremdkapitalkomponente ist in den Gesellschafterdarlehen unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Anhangsangabe (29)) enthalten.

(31) Derivative Finanzinstrumente

Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 hatte die Luqom-Gruppe nur einen Derivatvertrag (Zins-Cap Vereinbarung) zu den folgenden Konditionen abgeschlossen:

Prämienbetrag: 168.900 EUR

Basisbezugsgröße: 3-Monats-EURIBOR von REUTERS

Cap-Satz: 0,25 % p.a.

Da der Marktwert der Cap-Vereinbarung während der gesamten Vertragslaufzeit gleich Null war und der EURIBOR stets unter -0,3 % lag, ergab sich aus der Folgebewertung ein Wert von Null (Day-One-Loss). Bei der Erstbewertung im Jahr 2017 wurde die Differenz zwischen dem Transaktionspreis (gezahlte Prämie in Höhe von 168.900 EUR) und dem beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zum 31. Dezember 2022 war kein Derivat abgeschlossen.

(32) Zuwendung der öffentlichen Hand

Der Abgrenzungsposten stellt sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Abgegrenzter Ertrag 384 398

Die Zuwendung der öffentlichen Hand resultiert aus einem staatlichen Investitionsdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 4,9 Mio. EUR, das zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt wurde. Der passive Abgrenzungsposten resultiert aus dem gewährten Zinsvorteil, der sich aus der Differenz zwischen dem Marktzins und dem von der Luqom-Gruppe tatsächlich zu zahlendem Zinssatz ergibt. Das KfW-Darlehen ist zweckgebunden für den einen Umbau/Bau nach energieeffizienten Standards und wurde am 1. Januar 2017 gewährt. Der Zinssatz beträgt über die gesamte Laufzeit des Darlehens 1,4 % p.a. Der Marktzinssatz betrug 3,5 % p.a.

Die Erträge werden linear über die Nutzugsdauer des Gebäudes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit diesem Zuschuss sind keine unerfüllten Bedingungen oder andere Verpflichtungen verbunden.

(33) Latente Steuern

Die latenten Steuern ergeben sich wie folgt:

Bilanzposten Latente Steueransprüche 31.12.2022
TEUR
Latente Steuerverbindlichkeiten 31.12.2022
TEUR
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 -38.860
Vorräte 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 13 -5.413
Sonstige Rückstellungen 76 0
Zuwendungen der öffentlichen Hand 94 0
Leasingverbindlichkeiten 64 0
Steuerliche Verlustvorträge (Körperschaft- und Gewerbesteuer) 2.631 0
Zinsvortrag 2.663 0
Sonstiges 0 -9
Saldierung -5.541 5.541
Buchwert 0 -38.741
Buchwert zum 01.01.2022 -33.297
Erfolgsneutrale Steuereffekte -8.370
Latenter Steuerertrag 2022 2.926
Bilanzposten Latente Steueransprüche 31.12.2021
TEUR
Latente Steuerverbindlichkeiten 31.12.2021
TEUR
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 -30.300
Vorräte 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 -5.864
Sonstige Rückstellungen 64 0
Abgrenzungsposten 83 0
Leasingverbindlichkeiten 46 0
Zinsvortrag 2.702 0
Sonstiges 0 -28
Saldierung -2.895 2.895
Buchwert 0 -33.297
Buchwert zum 01.01.2021 -21.614
Erfolgsneutrale Steuereffekte -12.146
Latenter Steuerertrag 2021 463

Für die steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge, die in Zukunft voraussichtlich nicht nutzbar sind in der Luqom-Gruppe, wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert. Die nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge sowie körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sind nachstehend dargestellt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Zins- und steuerliche Verlustvorträge 9.788 6.472
Nicht erfasste latente Steueransprüche 2.851 1.885

(34) Leasingverbindlichkeiten

Die nicht abgezinsten Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Fälligkeit im 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Jahr 1 6.186 4.983
Jahr 2 5.468 4.786
Jahr 3 4.431 2.665
Jahr 4 1.734 1.932
Jahr 5 1.970 1.829
Danach 4.666 5.868
Gesamt 24.455 22.064
Abzüglich: Zinsaufwendungen -1.248 -2.342
Leasingverbindlichkeiten 23.207 19.722
Aufgeschlüsselt nach:
Langfristig 17.469 15.803
Kurzfristig 5.738 3.918

Die Leasingverbindlichkeiten umfassen den kurz- und langfristigen Teil der zukünftigen Leasingzahlungen und repräsentieren zusammen die Gegenposition zu den aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (siehe auch Anhang 18).

Die Luqom-Gruppe ist aus ihren Leasingverbindlichkeiten keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Der Gesamt-Auszahlungsbetrag für Leasing beträgt 6.167 TEUR im Geschäftsjahr 2022 (3.373 TEUR im Geschäftsjahr 2021).

(35) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.705 24.960
Gesamt 25.705 24.960

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen ausstehende Verpflichtungen, die sich aus der Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen ergeben, sowie laufende Kosten. Diese sind allesamt innerhalb eines Jahres fällig. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist hauptsächlich auf den starken Aufbau der Lagerbestände zurückzuführen.

(36) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten (Anhangsangabe 29) 24.550 22.636
Boni 1.647 1.290
Put-Call Option aus Unternehmenserwerb 13.567 0
Kaufpreisverpflichtung 4.959 4.592
Earn-out Verpflichtung 0 3.130
Übrige 272 93
Gesamt 44.994 31.741
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 7.346 9.210
Personalverpflichtungen 2.728 1.917
Rückerstattungsverpflichtungen 754 797
Versendete Artikel 216 223
Kreditorische Debitoren 1.588 853
Abgegrenzte Verbindlichkeiten 3.264 3.281
Gesamt 15.896 16.281
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt 60.890 48.023

Für Fremdkapital siehe Anhang 29.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten ausstehende Bonuszahlungen, eine unter einer Bedingung stehende Put-Call Option aus dem Unternehmenserwerb der Brumberg-Gruppe, eine Verbindlichkeit gegenüber der Mextal Capital B.V. aus dem Erwerb der QLF-Gruppe sowie eine earn-out-Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 3.130 zum 31. Dezember 2021 aus dem Erwerb von Lampemesteren A/S. Die earn-out Verpflichtung wurde im Geschäftsjahr 2021 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und um 800 TEUR aufwandswirksam erhöht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die earn-out Verpflichtung in voller Höhe bezahlt.

In den sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind der Saldo der Umsatzsteuerverpflichtungen, Personalverpflichtungen wie Urlaubstage, Überstunden und Steuern. Angaben zu den Rückerstattungsverpflichtungen sind in der Anhangsangabe 37 aufgeführt.

(37) Rückerstattungsverpflichtungen

Die Rückerstattungsverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Rückerstattungsverpflichtungen 754 797

Die Rückerstattungsverpflichtungen beziehen sich auf das Recht der Kunden, Produkte innerhalb von 14-30 Tagen nach dem Kauf zurückzugeben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird eine Rückerstattungsverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des Umsatzes für die Produkte, die voraussichtlich zurückgegeben werden, erfasst. Die Luqom-Gruppe nutzt ihre Erfahrungswerte, um die Summe der Rücklieferungen auf Gruppenebene unter Verwendung der Erwartungswertmethode zu schätzen. Rückerstattungsverpflichtungen werden als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Berichtszeitraum und in der Vergleichsperiode sind keine wesentlichen Veränderungen bei den Rückerstattungsverpflichtungen erfolgt. Der Unternehmenszusammenschluss im Geschäftsjahr 2022 hatte keine Auswirkungen auf die Rückerstattungsverpflichtungen.

(38) Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

Saldo zum 01.01.2022 Verbrauch/ Auflösung Zuführung Saldo zum 31.12.2022
Aufbewahrungsverpflichtung 18 0 0 18
Kurzfristige Gewährleistungsrückstellungen 1.805 -1.991 1.915 2.045
Gewährleistungsrückstellungen gesamt 1.823 -1.991 1.915 2.063
Saldo zum 01.01.2021 Verbrauch Zuführung Saldo zum 31.12.2021
Aufbewahrungsverpflichtung 18 0 0 18
Kurzfristige Gewährleistungsrückstellungen 1.463 -257 599 1.805
Gewährleistungsrückstellungen gesamt 1.481 -257 599 1.823

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Luqom-Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis hat, es wahrscheinlich ist, dass die Luqom-Gruppe diese Verpflichtung erfüllen muss und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlichen Gegenleistung dar, wobei die Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die Verpflichtung berücksichtigt werden. Wird eine Rückstellung anhand der für die Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung geschätzten Zahlungsabflüssen bewertet, so entspricht ihr Buchwert dem Barwert dieser Zahlungsabflüsse (wenn die Auswirkung des Zeitwerts des Geldes wesentlich ist).

Die Dauer der Gewährleistung für die verkauften Produkte beträgt 24 Monate nach deutschem Recht.

Gewährleistungsrückstellungen werden anhand von Erfahrungswerten aus den Vorjahren gebildet. Es gibt keine wesentlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung des Betrags.

(39) Ertragsteuerverpflichtungen

Die Ertragsteuerverpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2022 auf 1.857 TEUR und zum 31. Dezember 2021 auf 2.156 TEUR. Die Ertragsteuerverpflichtungen enthalten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerverbindlichkeiten.

(40) Vertragsverbindlichkeiten

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Erhaltene Anzahlungen 3.241 4.547
Vertragsverbindlichkeiten 3.241 4.547

Die Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Vertragsverbindlichkeiten führen zu einer Verpflichtung gegenüber Kunden, wenn die von den Kunden erhaltenen Zahlungen zugeflossen sind oder fällig werden, bevor die zugesagte Leistung erbracht wird. Vertragsverbindlichkeiten, die sich aus den von Kunden erhaltenen Zahlungen ergeben, werden zum Zeitpunkt der Leistungsberingung um den Betrag der erbrachten Leistung reduziert. Enthält ein Vertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen, ist nur ein vertraglicher Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit aus diesem Vertrag auf Nettobasis zu bestimmen.

Die im Berichtszeitraum erfassten Einnahmen, die zu Beginn des Berichtszeitraums in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, werden nachstehend dargestellt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Vertragsverbindlichkeiten zum 1.1. des Geschäftsjahres 4.547 4.744
Im Geschäftsjahr erfasste Umsatzerlöse 4.547 4.744
Vertragsverbindlichkeiten aus Vorjahren 0 0

(41) Erwerb von Tochtergesellschaften

Die Marktstrategie der Luqom-Gruppe ist darauf ausgerichtet, die eigene Marktposition in der Beleuchtungsbranche durch organisches und anorganisches Wachstum zu stärken. Anorganisches Wachstum wird durch den Erwerb und die Integration geeigneter Unternehmen in die Luqom-Gruppe gewährleistet.

Erwerb der Lampemesteren A/S

Mit Wirkung zum 31. März 2021 hat die Luqom Holding GmbH 100 % der Anteile an der Lampemesteren A/S, Dänemark, erworben und damit die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist der Verkauf und Vertrieb von Leuchtmitteln aller Art. Das Unternehmen ist einer der führenden Online-Shops für exklusive Lampen und hochwertiges Lichtdesign in Nordeuropa.

Mit dem Abschluss der Übernahme setzt die Luqom-Gruppe ihre Expansionsstrategie erfolgreich fort. Sie ist nun in allen Segmenten vertreten, von preisgünstigen Leuchten und Lampen bis hin zu High-End-Leuchten. Die Übernahme hat den Marktanteil des Konzerns in der Beleuchtungsbranche erheblich gesteigert. Lampemesteren A/S hat im Zeitraum zwischen dem Erwerbs- und Bilanzstichtag Umsatzerlöse von 26.992 TEUR und ein Ergebnis von 731 TEUR erzielt. Wäre Lampemesteren A/S seit dem 1.1.2021 in den Konzernabschluss einbezogen worden, wären die Umsatzerlöse um 36.273 TEUR und das Ergebnis der Periode um 1.578 TEUR höher gewesen.

Details zum Kaufpreis, zu den erworbenen Nettovermögenswerten und zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des zum 31. März 2021 erworbenen Unternehmens sind nachstehend aufgeführt:

31.03.2021
TEUR
Kaufpreis in Barmittel (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 12.760
MEP Kaufpreis (Reinvestition in Management Equity Program) 3.628
Kaufpreis Verkäuferdarlehen 8.204
Bedingte Gegenleistung 4.660
Kaufpreisanpassung an übernommene Nettofinanzmittel 2.678
Kaufpreis gesamt 31.930

Für die Übernahme von 100 % der Anteile wurde ein Kaufpreis von 31.930 TEUR vereinbart. Dieser wurde nach Abschluss der Transaktion zum Teil in bar bezahlt und darüber hinaus in Verkäuferdarlehen gewandelt.

31.03.2021
TEUR
Sachanlagen 47
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten 2.451
Finanzielle Vermögenswerte 32
Vorräte 3.644
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 743
Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten 32
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.426
Steuerrückstellung -538
Sonstige Rückstellungen -128
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.040
Leasingverbindlichkeiten -2.451
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten -754
Erworbene identifizierte Nettovermögenswerte 3.464
+ Geschäfts- oder Firmenwert 5.100
+ Software 400
+ Inhalt (des Webshops) 1.107
+ Internet-Domain/Marke 28.331
+ Auftragsbestand 118
- latente Steuerverbindlichkeiten -6.590
Erworbene Nettovermögenswerte 31.930

Zu den im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten immateriellen Vermögenswerten gehören Software, Inhalte (des Webshops), Internet-Domain/Marke, Auftragsbestand und latente Steuern. Zu den immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet wurden, gehört der Inhalt des Webshops. Der Webshop selbst wurde erworben und als immaterieller Vermögenswert erfasst. Da der Webshop alle 5 Jahre komplett erneuert wird, wurde kein Step-Up berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert wird nach dem Barwertverfahren in Form der Lizenzpreisanalogiemethode (Internet-Domain) und der Residualwertmethode (Auftragsbestand) ermittelt. Grundlage der Bewertung ist der dargestellte Businessplan bzw. die Unternehmensplanung.

Es wurden keine Eventualverbindlichkeiten bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.100 TEUR wurde als der verbleibende Überschuss der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 31.930 TEUR über die beizulegenden Zeitwerte der einzeln identifizierbaren und bewertbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet die Erwartungen an potenzielle künftige Marktanteile hinsichtlich des digitalen Geschäftsmodells und der Schaffung von Synergien durch eine Buy-and-Build-Strategie. Darüber hinaus ist das Mitarbeiter-Know-How im Geschäfts- oder Firmenwert enthalten.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum Erwerbszeitpunkt 743 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nur in unwesentlichem Umfang wertgemindert.

Es wurde ein Eigenkapitalwert (Equity Value; ohne Barmittel und Schulden) in Höhe von 3.464 Mio. EUR festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Geschäfts- oder Firmenwert für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist.

Bedingte Gegenleistung

Die Vereinbarung über die bedingte Gegenleistung verpflichtet die Luqom-Gruppe, dem ehemaligen Eigentümer von Lampemesteren A/S einen geplanten Betrag von jeweils 2.330 TEUR für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zu bezahlen. Die Earn-out-Ermittlung gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag basiert auf dem bereinigten EBITDA und den folgenden Meilensteinen:

Das bereinigte EBITDA entspricht oder überschreitet:

2.400 TEUR in 2021 (3.500 TEUR in 2022), dann beträgt der Earn-out 1.530 TEUR

2.800 TEUR in 2021 (3.900 TEUR in 2022), dann beträgt der Earn-out 2.330 TEUR und

3.000 TEUR in 2021 (4.100 TEUR in 2022), dann beträgt der Earn-out 2.730 TEUR.

Der maximale Earn-out-Betrag beläuft sich auf jeweils 3.130 TEUR.

Die als Verbindlichkeit erfasste bedingte Gegenleistung (earn-out) für das Geschäftsjahr 2021 und 2022 betrug 6.260 TEUR. Bei der Erst- und Folgebewertung wurde die bedingte Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Basis des geplanten Budgets bestimmt. Der earn-out für das Geschäftsjahr 2022 wurde ertragswirksam aufgelöst. Der earn-out für das Geschäftsjahr 2021 wurde um 800 TEUR aufwandswirksam erhöht und im Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt.

Kosten des Erwerbs

Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 301 TEUR sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Berichtszeitraum 2021 unter den Verwaltungskosten enthalten.

Erwerb der Brumberg-Gruppe (Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG, Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG)

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 hat die Luqom Holding GmbH unmittelbar und mittelbar (über die KMF-BGLicht GmbH) 70 % der Gesellschaftsanteile an der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und der Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG, Sundern/Deutschland, erworben und damit die Beherrschung über die Unternehmen erlangt. Das Unternehmen Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter von hochwertigen Beleuchtungslösungen für den Innen- und Außenbereich mit dem Schwerpunkt LED-Technologie und vertreibt seine Produkte und Lichtarrangements vorwiegend im B2B-Bereich in Deutschland. Das Produkt-Portfolio umfasst eine breite Palette von LED-Lichtlösungen und LED-Beleuchtungen. Die hochwertigen Beleuchtungslösungen des Unternehmens werden unter anderem von Anbietern im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel, in Bädern, Wellnessbereichen, Büros, Küchen, Wohnräumen oder kompletten Außenanlagen sowie Wohnungen/privaten Wohngebäuden eingesetzt. Neben dem direkten Verkauf von Produkten basiert die Verkaufsstrategie des Unternehmens auch auf der Planung und Realisierung von Projekten. Bei diesen Projekten handelt es sich im Grunde nach um den Vertrieb von großen Chargen bzw. Bestellungen von Lampen und Zusatzprodukten für große Immobilienprojekte. In der Regel gibt es keinen direkten Kontakt zu Endkunden, sondern die Projekte werden hier im Wesentlichen über den Elektrogroßhandel abgewickelt.

Mit diesem Erwerb setzt die Luqom-Gruppe ihre Expansionsstrategie erfolgreich fort. Die Luqom-Gruppe ist nun in allen Vertriebskanälen von B2B (Business-to-Business) bis B2C (Business-to-Consumer) stark vertreten. Durch den Erwerb konnte der Marktanteil der Luqom-Gruppe in der B2B Lampenbranche erheblich gesteigert werden. Die Brumberg-Gruppe hat im Zeitraum zwischen dem Erwerbs- und Bilanzstichtag Umsatzerlöse von 15.184 TEUR und ein Ergebnis von -1.253 TEUR erzielt. Wäre die Brumberg-Gruppe seit dem 1.1.2022 in den Konzernabschluss einbezogen worden, wären die Umsatzerlöse um 17.066 TEUR und das Ergebnis der Periode um 1.998 TEUR höher gewesen.

Die Einzelheiten des Kaufpreises, der erworbenen Nettovermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der zum 1. Juli 2022 erworbenen Unternehmen sind nachstehend aufgeführt:

01.07.2022
TEUR
Kaufpreis in Bar (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 31.500
Earn-out 920
Put-/Call-Option 13.567
Kaufpreis gesamt 45.987

Für die Übernahme von 70 % der Anteile wurde ein fester Kaufpreis von 31.500 TEUR in bar vereinbart. Zusätzlich wird eine Earn-out-Zahlung auf Basis des EBITDA für das Geschäftsjahr 2022 fällig. Für die verbleibenden 30 % der Gesellschaftsanteile wurde eine von bestimmten Ereignissen abhängige Put-/Call-Option vereinbart.

Die Kaufpreisallokation ist noch nicht abgeschlossen und daher vorläufig. Daher sind die folgenden Angaben vorläufig und basieren auf unvollständigen Informationen.

Die erworbenen Nettovermögenswerte belaufen sich auf 7.088 TEUR und stellen sich wie folgt dar:

30.06.2022
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 33
Sachanlagen 2.518
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten 461
Finanzielle Vermögenswerte 462
Vorräte 6.926
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.209
Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten 1.567
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.951
Steuerrückstellung -585
Sonstige Rückstellungen -316
Bankverbindlichkeiten -2.724
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.664
Leasingverbindlichkeiten -461
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten -7.289
Erworbene identifizierte Nettovermögenswerte 7.088
+ Geschäfts- oder Firmenwert 17.060
+ Kundenstamm 7.898
+ Inhalt (der Datenbank) 2.982
+ Internet-Domain/Marke 18.981
+ Auftragsbestand 356
- latente Steuerverbindlichkeiten -8.378
Erworbene Nettovermögenswerte 45.987

Zu den immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifiziert wurden, gehören die Content-Datenbank, die Marke, der Kundenstamm, der Auftragsbestand und die latenten Steuern.

Der beizulegende Zeitwert wird nach dem Barwertverfahren in Form der Lizenzpreisanalogiemethode (Marke) und der Residualwertmethode (Kundenstamm und Auftragsbestand) sowie nach der Reproduktionskostenmethode (Content-Datenbank) ermittelt. Grundlage der Bewertung ist der dargestellte Businessplan bzw. die Unternehmensplanung.

Es werden keine Eventualverbindlichkeiten bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17.060 TEUR wurde als der verbleibende Überschuss der übertragenen Gegenleistung von 45.987 TEUR über die beizulegenden Zeitwerte der einzeln identifizierbaren und bewertbaren erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet die Erwartungen an potenzielle künftige Marktanteile hinsichtlich des Geschäftsmodells (B2B-Vertriebskanal) und der Schaffung von Synergien durch eine Buy-and-Build-Strategie. Darüber hinaus ist das Mitarbeiter-Know-How im Geschäfts- oder Firmenwert enthalten.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich zum Erwerbszeitpunkt auf rund 5.209 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nur in unwesentlichem Umfang wertgemindert.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.991 TEUR ist für steuerliche Zwecke abzugsfähig.

Bedingte Gegenleistungen

Die Vereinbarung über die bedingte Gegenleistung verpflichtet die Luqom-Gruppe, den ehemaligen Eigentümern der Brumberg-Gruppe einen geplanten Betrag in Höhe von 920 TEUR für das Geschäftsjahr 2022 zu bezahlen. Die Earn-out-Ermittlung gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag basiert auf dem EBITDA und beträgt 130 TEUR für jede 50 TEUR, die der EBITDA über 6.300 TEUR liegt. Der maximale Earn-out-Betrag beläuft sich auf 2.500 TEUR.

Eine weitere Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung ermöglicht und verpflichtet die Gruppe, die verbleibenden Anteile (30 %) zu einem Kaufpreis zu erwerben, der auf dem letzten EBITDA basiert (begrenzt durch einen Mindestkaufpreis von 15.000 TEUR) und von bestimmten Ereignissen abhängt. Die Put- und Call-Optionen wurden auf der Grundlage des Barwerts des erwarteten EBITDA und des Eintretens eines auslösenden Ereignisses bewertet.

Kosten des Unternehmenserwerbs

Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 635 TEUR sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Berichtszeitraum 2022 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

(42) Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung stellt dar, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Luqom-Gruppe im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und kurzfristige Bankeinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten, abzüglich ausstehender Kontokorrentkredite. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums, wie sie in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesen sind, können mit den entsprechenden Posten in der Konzernbilanz, wie oben dargestellt, abgestimmt werden.

In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Zahlungsfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird auf der Grundlage der Zahlungen ermittelt, während der Zahlungsfluss aus der betrieblichen Tätigkeit indirekt auf Basis des Jahresüberschusses oder -fehlbetrages abgeleitet wird. Bei der indirekten Berechnung werden die Veränderungen der Bilanzpositionen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, um die Auswirkungen aus der Währungsumrechnung und der Änderung des Konsolidierungskreises bereinigt. Die Veränderungen der relevanten Bilanzpositionen können daher nicht mit den entsprechenden Werten auf Basis der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.

Die erhaltenen Zinsen werden als Zufluss aus betrieblicher Tätigkeit eingestuft. Gezahlte Zinsen werden als Abfluss aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz werden nachfolgend zur Kapitalflussrechnung abgestimmt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Zahlungsmittel und Guthaben bei Banken 27.174 18.377
Gesamt 27.174 18.377

In den nachstehenden Tabellen finden sich Einzelheiten über die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit der Luqom-Gruppe, wobei sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Veränderungen berücksichtigt sind. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeiten sind solche, deren Zahlungsflüsse in der Konzernkapitalflussrechnung der Finanzierungstätigkeit zugeordnet wurden oder in Zukunft zugeordnet werden.

2022
Zahlungsunwirksame Änderungen
01.01.
TEUR
Zufluss/Abfluss aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR
Neue Leasingverträge
TEUR
Erwerb einer Tochtergesellschaft
TEUR
Sonstige Änderungen
TEUR
31.12.
TEUR
Bankkredite 59.913 -2.687 0 2.724 192 60.142
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 151.238 52.000 0 0 1.288 204.526
Leasingverbindlichkeiten 19.722 -6.167 4.756 461 4.435 23.207
Gesamt 230.873 43.146 4.756 3.185 5.916 287.875
2021
Zahlungsunwirksame Änderungen
01.01.
TEUR
Zufluss/Abfluss aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR
Neue Leasingverträge
TEUR
Erwerb einer Tochtergesellschaft
TEUR
Sonstige Änderungen
TEUR
31.12.
TEUR
Bankkredite 45.290 14.853 0 0 -230' 59.913
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 106.983 41.925 0 0 2.330 151.238
Leasingverbindlichkeiten 12.228 -3.229 7.382 3.341 0 19.722
Gesamt 164.501 53.549 7.382 3.341 2.100 230.873

(43) Eventualverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

(44) Finanzinstrumente

In diesem Abschnitt wird ein umfassender Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten sowie zusätzliche Informationen über Bilanzposten, die Finanzinstrumente enthalten, gegeben. Die Finanzinstrumente sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:

a) Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten und ihre beizulegenden Zeitwerte

Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Informationen zu:

den Klassen von Finanzinstrumenten auf der Grundlage ihrer Art und Merkmale;

den Buchwerten der Finanzinstrumente;

den beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, bei denen der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert nahezu entspricht); und

zu den Fair-Value-Hierarchiestufen der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, für die der beizulegende Zeitwert veröffentlicht wird. Die Stufen 1 bis 3 der Fair-Value-Hierarchie richten sich danach, inwieweit der beizulegende Zeitwert beobachtbar ist:

Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Stufe 1 sind solche, die von notierten Preisen (nicht bereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten abgeleitet werden;

Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Stufe 2 sind solche, die von anderen Inputfaktoren als den in Stufe 1 enthaltenen notierten Preisen abgeleitet werden, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preise) oder indirekt (d. h. abgeleitet von Preisen) beobachtbar sind; und

Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Stufe 3 sind solche, die mit Hilfe von Bewertungsverfahren abgeleitet werden und Inputs für Vermögenswerte oder Verbindlichkeit verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare Inputs).

Der beizulegende Zeitwert jeder einzelnen Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert. Bei den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten entspricht der beizulegende Zeitwert mit Ausnahme der Gesellschafterdarlehen im Wesentlichen deren Buchwert; dies ist durch die variable Verzinsung zum Marktzinssatz verursacht.

Die Luqom-Gruppe setzt in Einzelfällen derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken ein. In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 hielt die Luqom-Gruppe nur ein Zinscap-Derivat (Kaufoption). Der beizulegende Zeitwert war in allen Geschäftsjahren gleich Null. Im Geschäftsjahr 2022 hielt der Konzern kein Derivat mehr. Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wird anhand von Referenzzinssätzen (z. B. EURIBOR) und Bewertungsmodellen (z. B. Optionspreismodellen) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert bedingter Gegenleistungen (Put-Call Optionen) wird auf der Grundlage des Barwerts des erwarteten EBITDA und des Eintretens eines auslösenden Ereignisses bewertet. Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Bank- und Gesellschafterdarlehen wird zum Barwert der erwarteten Auszahlungen unter Berücksichtigung aktueller Zinssätze ermittelt. Bei sämtlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert wurden Inputfaktoren der Stufe 3 verwendet. Die Beurteilung, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen vorzunehmen sind, erfolgt zum Bilanzstichtag.

Kategorie IFRS 9
TEUR
Buchwert 31.12.2022
TEUR
Fortgeführte Anschaffungskosten
TEUR
Bewertung nach IFRS 16
TEUR
Beizulegender Zeitwert 31.12.2022
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte AC 548 548 entfällt *
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 7.957 7.957 entfällt *
Sonstige Forderungen AC 5.266 5.266 entfällt *
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 27.174 27.174 entfällt *
Finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankdarlehen AC 36.321 36.321 36.619
Gesellschafterdarlehen AC 203.797 203.797 179.918
Darlehen von nahestehenden Unternehmen und Personen AC 9.382 9.382 entfällt *
Leasingverbindlichkeiten entfällt 17.469 17.469 entfällt **
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 entfällt *
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankdarlehen AC 23.820 23.820 entfällt *
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 25.705 25.705 entfällt *
Leasingverbindlichkeiten 5.738 5.738
Put-Call Option FVtPL 13.567 13.567
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 6.878 6.878 entfällt *
Zusammenfassung der Kategorien nach IFRS 9
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertete finanzielle Vermögenswerte 40.945
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVtPL) 13.567
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 305.903
Kategorie IFRS 9
TEUR
Buchwert 31.12.2021
TEUR
Fortgeführte Anschaffungskosten
TEUR
Bewertung nach IFRS 16
TEUR
Beizulegender Zeitwert 31.12.2021
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 3.493 3.493 entfällt *
Sonstige Forderungen AC 5.642 5.642 entfällt *
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 18.377 18.377 entfällt *
Finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankdarlehen AC 37.470 37.470 37.732
Gesellschafterdarlehen AC 148.908 148.908 145.867
Darlehen von nahestehenden Unternehmen und Personen AC entfällt *
Leasingverbindlichkeiten entfällt 15.803 15.803 entfällt **
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 entfällt *
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankdarlehen 22.636 22.636 entfällt *
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 24.960 24.960 entfällt *
Leasingverbindlichkeiten entfällt 3.918 3.918 entfällt **
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 9.105 9.105 entfällt *
Zusammenfassung der Kategorien nach IFRS 9
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertete finanzielle Vermögenswerte 27.513
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVtPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 94.172

AC: Fortgeführte Anschaffungskosten/FVtOCI: Beizulegender Zeitwert mit Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis

FVtPL: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

* Der Buchwert entspricht in etwa dem beizulegenden Zeitwert, so dass gemäß IFRS 7.29 keine gesonderte Angabe des beizulegenden Zeitwerts erforderlich ist

** Keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 7.29 (d)

b) Ziele des Finanzrisikomanagements

Die Finanzabteilung der Luqom-Gruppe erbringt Dienstleistungen für den Konzern, koordiniert den Zugang zu den inländischen und internationalen Finanzmärkten und überwacht und verwaltet die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe anhand interner Risikoberichte, in denen die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert werden. Zu diesen Risiken gehören das Marktrisiko (einschließlich Währungsrisiko, Zinsrisiko und Preisrisiko), das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko.

Die wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten der Luqom-Gruppe sind Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Luqom-Gruppe. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Barmittel und kurzfristige Anlagen, die direkt aus dieser Geschäftstätigkeit stammen.

a) Marktrisiko

Die Luqom-Gruppe ist aufgrund ihrer variabel verzinslichen Bankdarlehen, die auf dem EURIBOR basieren, generell Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Luqom-Gruppe hatte ein derivatives Finanzinstrument (Zinscap) abgeschlossen, um sich gegen Veränderungen des EURIBOR abzusichern, das im Vergleichszeitraum ausgelaufen ist. Die Zinsobergrenze von 0,25 % basierte auf dem EURIBOR. Die Bankdarlehen sehen eine Zinsuntergrenze von 0,0 % vor. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 lag der EURIBOR unter -0,5 %. Somit hatte ein Anstieg oder Rückgang des Marktzinssatzes um 0,5 % keine Auswirkungen auf das Zinsänderungsrisiko der Luqom-Gruppe. Im Geschäftsjahr 2022 und zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 unterlagen lediglich die Darlehen der Landesbank Hessen-Thüringen mit einem Nennwert von EUR 56,4 Mio. einem Zinsänderungsrisiko. Wären die Zinsen im Berichtsjahr um 1,0 % höher (-1,0% niedriger) gewesen, hätten die höheren (niedrigeren) Zinsaufwendungen zu einem um 569 TEUR geringeren (569 TEUR höheren) Ergebnis und Eigenkapital im Geschäftsjahr 2022 geführt.

b) Fremdwährungsrisiko-Management

Die Luqom-Gruppe ist bei Verkäufen und Käufen, die auf andere Währungen als die jeweiligen funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften lauten, Währungsrisiken ausgesetzt, und zwar hauptsächlich in Dänischen Kronen (DKK), in Norwegischen Kronen (NOK), Polnischen Zloty (PLN), Britischen Pfund (GBP), Schwedischen Kronen (SEK), Schweizer Franken (CHF), Tschechischen Kronen (CZK) und Amerikanischen Dollar (USD). Der überwiegende Teil der Kosten und Umsätze wird in Euro fakturiert, weshalb Wechselkursrisiken nur in den Fällen entstehen, in denen die Umsätze auf eine andere Währung lauten als die zugehörigen Kosten. Zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 gab es keine Terminkontrakte zur Absicherung dieses Risikos.

Die Luqom-Gruppe nimmt grundsätzlich keine Kredite in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken auf und vergibt keine solche Darlehen. Konzerninterne Finanzierungen oder Finanzanlagen erfolgen überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung des Finanzierungsgebers und etwaige Finanzinstrumente sind ausschließlich für das operative Geschäft zu verwenden.

Die Luqom-Gruppe hat nur in geringem Umfang Forderungen an Kunden oder Banken, die auf Fremdwährungen lauten.

Auswirkung von Fremdwährungsumrechnungen 31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR
-10
%
10
%
-10
%
10
%
PLN 323 -323 -37 37
DKK 16 -16 -260 260
NOK 229 -228 -88 88
CHF 33 -33 -62 62
SEK 234 -234 -78 78
GBP 268 -268 -172 172
CZK 46 -46 -52 52
USD 20 -20 -91 91
CNY -14 14 -10 10
HKD 0 0 0 0
HUF 3 -3 0 0

Die Luqom-Gruppe hält zum Bilanzstichtag Barmittel und Forderungen (in geringem Umfang) in Fremdwährungen. Es besteht ein potenzielles Risiko, dass Fremdwährungsschwankungen gegenüber dem EUR zu einem Gewinn oder Verlust und zu einer entsprechenden Erhöhung oder Verringerung des Eigenkapitals führen. In der obigen Tabelle sind diese Risiken auf der Grundlage der Annahme dargestellt, dass der Umrechnungskurs um 10 % steigt bzw. um 10 % sinkt. Die Geschäftsführung schätzt das Fremdwährungsrisiko als sehr gering ein, da sich die Währungskursschwankungen oft gegenseitig ausgleichen. Außerdem können die Barmittel sofort in Euro umgetauscht werden. Darüber hinaus werden die meisten Forderungen innerhalb weniger Tage bezahlt.

c) Management des Liquiditätsrisikos

Die letztendliche Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement liegt bei der Geschäftsführung, die einen angemessenen Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen des Konzerns geschaffen hat. Der Konzern steuert das Liquiditätsrisiko durch die Aufrechterhaltung angemessener Liquiditäts-Rücklagen, Bankdarlehen und zusätzlichen Kreditlinien, durch die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungszu- und -abflüsse und durch die Überwachung der Fälligkeitsstruktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

In den folgenden Tabellen sind die vertraglichen Fälligkeiten für die nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns mit den vereinbarten Rückzahlungsfristen aufgeführt. Die Tabellen wurden auf der Grundlage der frühestmöglichen vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsverpflichtungen erstellt. Die Tabelle enthält vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse aus Zins und Tilgung.

Die vertragliche Fälligkeit basiert auf dem frühesten Datum, an dem die Gruppe zur Zahlung verpflichtet werden kann.

Zum 31. Dezember 2022:

unter 1 Jahr
TEUR
1-5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.705 0 0 25.705
Bankdarlehen 25.025 34.993 2.119 62.137
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 730 262.335 0 263.066
Sonstige Verbindlichkeiten 36.341 9.382 0 45.723

Zum 31. Dezember 2021:

unter 1 Jahr
TEUR
1-5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.960 0 0 24.960
Bankdarlehen 22.442 37.470 0 59.912
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 194 2.330 148.908 151.432
Sonstige Verbindlichkeiten 9.105 0 0 9.105

d) Management des Kreditrisikos

Im Folgenden werden das maximale Kreditrisiko der Luqom-Gruppe und die zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste (ECL) verwendeten Bewertungsgrundlagen aufgeführt.

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit betrifft dies insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte.

Um das Ausfallrisiko bei den wichtigsten Finanzinstrumenten zu minimieren, werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen ergriffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten, die Durchführung von Bonitätsprüfungen auf der Grundlage von Kreditauskünften und historischen Daten sowie die Vornahme von Wertberichtigungen auf Forderungen.

Das Risiko aus Kundenforderungen gegenüber B2B-Kunden wird laufend überwacht. Dies erfolgt in der Regel bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Waren an die Kunden. Forderungen, die nach der Rechnungsstellung entstehen und in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen sind, sind nicht durch Bankgeschäfte oder Warenkreditversicherungen abgesichert, allerdings geht das Eigentum an den gelieferten Waren erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises über.

Der Konzern geht - sofern das folgende Kriterium erfüllt ist - aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zur Einbringlichkeit von finanziellen Vermögenswerten von einem Ausfallereignis für Zwecke des internen Kreditrisikomanagements aus: Intern entwickelte oder aus externen Quellen gewonnene Informationen deuten darauf hin, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Gläubiger, einschließlich der Luqom-Gruppe, in vollem Umfang bezahlen wird (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, die die Luqom-Gruppe hält).

Das Risiko aus Kundenforderungen gegenüber B2C-Kunden reduziert sich auf die Zahlungsdienstleister, über die die meisten Umsätze generiert werden. Die Zahlungsdienstleister verfügen über eine hohe Kreditwürdigkeit und die Zahlungen werden nach dem Verkauf umgehend an die Luqom-Gruppe weitergeleitet. Mit zwei Zahlungsdienstleistern wurden Factoring-Vereinbarungen abgeschlossen. Die Luqom-Gruppe überträgt die vertraglichen Rechte auf den Erhalt der Cashflows aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn die Kundenaufträge abgeschlossen werden. Folglich werden die Kundenforderungen unmittelbar nach Entstehen ausgebucht.

Beim Bezug von Materialien oder Dienstleistungen ist es in Einzelfällen notwendig, Vorauszahlungen an Lieferanten zu leisten. Daraus können sich auch Ausfallrisiken ergeben; die Beträge werden nach einer Bonitätsprüfung im Einzelfall durch Vorauszahlungsgarantien abgesichert.

Vertragspartner für Geld- und Kapitalanlagen sind verschiedene nationale und internationale Institutionen. Es gibt keine Risikokonzentration bei der Kreditvergabe durch den Konsortialkreditvertrag, allerdings werden die liquiden Mittel bei einigen wenigen Finanzinstituten angelegt.

Angemessene und verlässliche Informationen, die mit vertretbarem Aufwand gewonnen werden können, werden zur Bewertung der erwarteten Verluste herangezogen. Die Ausfallrisiken werden auf der Grundlage von externen Kreditratings und internen Bewertungen ermittelt. Zu jedem Berichtszeitpunkt werden die finanziellen Vermögenswerte daraufhin überprüft, ob eine Verschlechterung der Kreditqualität eingetreten ist, die eine Änderung der Klassifizierung gemäß IFRS 9 zur Folge hätte. Ein Indikator für eine Umklassifizierung eines Vermögenswerts von Stufe 1 (Bestimmung der erwarteten Kreditausfälle über ein Jahr) in Stufe 2 (Bestimmung der erwarteten Kreditausfälle über die gesamte Laufzeit) ist, dass dieser seit mehr als 90 Tagen überfällig ist. Die Luqom-Gruppe wendet bei der Bewertung von Forderungen überwiegend den vereinfachten Ansatz (Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit) an.

Ein Indikator für die Verschlechterung der Kreditqualität von Stufe 1 oder 2 nach Stufe 3 ist eine Überfälligkeit von mehr als 180 Tagen, erhebliche finanzielle Schwierigkeiten oder eine (wahrscheinliche) Insolvenz des Schuldners.

Die derivativen Finanzinstrumente werden unter den sonstigen finanziellen Forderungen (bei positivem Marktwert) oder finanziellen Verbindlichkeiten (bei negativem Marktwert) ausgewiesen. Die Luqom-Gruppe hielt weder zum 31. Dezember 2022 noch zum 31. Dezember 2021 ein derivatives Finanzinstrument.

e) Management des Kapitalrisikos

Die Luqom-Gruppe steuert ihr Kapital, um eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Unternehmen sicherzustellen und gleichzeitig die Rendite für die Gesellschafter durch eine Optimierung des Fremd- und Eigenkapitalmix zu maximieren. Die Strategie der Luqom-Gruppe insgesamt hat sich im Berichtszeitraum gegenüber der Vergleichsperiode nicht verändert.

Die Kapitalstruktur der Luqom-Gruppe ergibt sich aus der Nettoverschuldung (die in den Anhangsangaben 27 und 32 aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten nach Abzug von Zahlungsmitteln und Bankguthaben) und dem Eigenkapital der Luqom-Gruppe (bestehend aus gezeichnetem Kapital, Rücklagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen, wie in Anhangsangabe 26 dargestellt).

Die Luqom-Gruppe unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.

Der Risikomanagementausschuss der Luqom-Gruppe überprüft die Kapitalstruktur halbjährlich. Im Rahmen dieser Überprüfung werden die Kapitalkosten und die mit jeder Kapitalkategorie verbundenen Risiken untersucht. Die Luqom-Gruppe strebt einen Verschuldungsgrad von 250 % bis 300 % an, der als Verhältnis aus Nettoverschuldung und Eigenkapital ermittelt wird. Der Verschuldungsgrad zum Geschäftsjahresende 2020 lag aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse leicht über dem Zielbereich. Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu einem starken Anstieg der Schulden, der hauptsächlich auf den Erwerb von eigenen Anteilen durch die Luqom-Gruppe von 3i zurückzuführen ist, bei dem die Kaufpreisverbindlichkeit in ein Darlehen umgewandelt wurde. Diese Zunahme der Verschuldung ist der Hauptgrund für den Anstieg des Verschuldungsgrads, der zum Ende des Geschäftsjahres 2021 bei 624 % lag. Im Geschäftsjahr 2022 kam es zu einem starken Anstieg der Schulden, der hauptsächlich auf den Unternehmenserwerb und die Verluste im Geschäftsjahr zurückzuführen ist. Diese Zunahme der Verschuldung ist der Hauptgrund für den Anstieg des Verschuldungsgrads, der zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bei 1.467 % lag.

Verschuldungsgrad

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Schulden 297.258 231.065
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.174 18.377
Nettoverschuldung 270.084 212.688
Eigenkapital 18.405 34.093
Nettoverschuldung gegenüber Eigenkapitalquote 1.467 % 624 %

Schulden werden definiert als lang- und kurzfristige Darlehen und Leasingverbindlichkeiten, wie in den Anhangsangaben 29 und 34 aufgeführt.

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital und die Rücklagen der Gruppe, die als Kapital gesteuert werden.

(45) Nachtragsbericht

Aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Konsumzurückhaltung aufgrund steigender Preise, Verschiebung und Absage von Bauprojekten aufgrund steigender Zinsen) und der daraus resultierenden rückläufigen Nachfrage nach Lampen und Leuchten, hat das Management ein Kostenreduktionsprogramm beschlossen, um den rückläufigen Umsatzerlösen entgegenzuwirken. Das Kostenreduktionsprogramm beinhaltet auch den Abbau von Mitarbeitern.

(46) Abschlussprüferhonorare

2022
TEUR
2021
TEUR
Abschlussprüfung 246 238
Sonstige Bestätigungsleistungen 14 7
Sonstige Leistungen 0 0
Finanzkosten gesamt 260 245

(47) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, die die Luqom-Gruppe beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf sie ausüben bzw. die von der Luqom-Gruppe beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Daher wird gemäß IAS 24 die Angabe von Unternehmen und Personen verlangt, die die Luqom-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, sowie von (nahestehenden) Unternehmen und Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen der Gruppe ausüben können, d. h. auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens Einfluss nehmen können, dieses jedoch nicht beherrschen. Als nahestehende Personen der Luqom-Gruppe gelten die Mitglieder der Geschäftsführung, die Gesellschafter einschließlich ihrer Familienangehörigen sowie Unternehmen, auf die die Luqom GmbH, die Mitglieder der Geschäftsführung und deren nahestehende Unternehmen und Personen einen maßgeblichen Einfluss ausüben oder die sie kontrollieren können.

Die Luqom-Gruppe beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsmacht über das Unternehmen zu beeinflussen.

Die 3i Group Plc und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen "3i" genannt) finanzierten 2017 über die Luqom GmbH (ehemals firmierend als Blitz 16-812 GmbH und Aurela TopCo GmbH) und andere 100 %-ige oder 100 % beherrschte mittelbare Tochtergesellschaften durch Abschluss mehrerer Unternehmenskaufverträge den Erwerb der Lampenwelt GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 f. AktG im Mai 2017 sowie der QLF Holding B.V. und ihrer verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 f. AktG im Juli 2019 und Lampemesteren A/S im März 2021 sowie die Brumberg-Gruppe im Juni 2022.

Dementsprechend werden die Gesellschafter der Luqom GmbH, die Mitglieder der Geschäftsführung und des Beirats der Luqom GmbH sowie Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss der Luqom-Gruppe als nahestehende Unternehmen und Personen definiert.

Die unmittelbare Beherrschung über die Luqom-Gruppe wird von der nicht-operativen Muttergesellschaft Luqom GmbH ausgeübt, die 100 % der Anteile an der Luqom Holding GmbH hält. Darüber hinaus können die unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter der Luqom GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die Luqom-Gruppe ausüben. Dazu gehören u. a. folgende Unternehmen:

3i Group Plc

Gesellschafterdarlehen

Die Gesellschafter der Luqom-Gruppe haben Darlehen ausgegeben, deren Zinsen abgegrenzt werden.

Die ausstehenden Salden mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen waren wie folgt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
3i Group plc 94.980 55.823
3i PE 2016-19A LP 63.320 83.735
PE 2016-19 Co-Invest LP 956 842
Aurea I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 21.186 13
WiCo 01 GmbH 1.092 1
Gesamt 181.533 140.414

Die Zinsaufwendungen mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen waren wie folgt:

2022
TEUR
2021
TEUR
3i Group plc 5.204 2.620
3i PE 2016-19A LP 3.469 3.928
PE 2016-19 Co-Invest LP 52 39
Aurea I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 1.161 816
WiCo 01 GmbH 60 42
Gesamt 9.947 7.445

In den o.a. Beträgen sind die folgenden ausgegebenen Darlehen enthalten:

1.

Gesellschafterdarlehen der Luqom GmbH, wie unter Anhangsangabe (29) "FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN - Darlehen" beschrieben

2.

Wandelschuldverschreibungen der Luqom GmbH wie unter Anhangsangabe (30) "WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN" im Einzelnen beschrieben

Transaktionen mit Gesellschaftern

Während des Berichtszeitraums führten die Unternehmen der Luqom-Gruppe 3 Transaktionen mit Gesellschaftern durch:

Die betreffenden Verträge regeln Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen der Luqom-Gruppe und wurden zwischen der Lampenwelt GmbH und der Project A Ventures II GmbH & Co. KG, der Luqom GmbH und der 3i Deutschland Gesellschaft für Industriebeteiligungen mbH sowie der Luqom GmbH und der Wilms Consulting GmbH geschlossen. Die Wilms Consulting GmbH ist ein Unternehmen, das von Jochen Wilms geleitet wird, der ein Vertreter von 3i ist.

Die ausstehenden Salden mit diesen verbundenen Personen und Unternehmen waren wie folgt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Verbindlichkeiten 40 71
Gesamt 40 71

Die Aufwendungen mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen waren wie folgt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Beratungskosten 360 480
Gesamt 360 480

Transaktionen mit Familienmitgliedern von Personen in Schlüsselpositionen

In früheren Perioden hat die Lampenwelt GmbH zwei Transaktionen mit Familienmitgliedern von Personen in Schlüsselpositionen durchgeführt:

Ein Vertrag mit der Horze International GmbH, einem Unternehmen, das von der Ehefrau eines Geschäftsführers geleitet wird, regelt die von der Lampenwelt GmbH erbrachten Marketingleistungen.

Ein weiterer Vertrag mit zwei Ehefrauen der Geschäftsführung (in der Rechtsform einer GbR) regelt die Vermietung der von der Lampenwelt GmbH genutzten Immobilien.

Die ausstehenden Salden mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen waren wie folgt:

31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Forderungen 0 1
Verbindlichkeiten 0 0

Die Ertrags- und Aufwandsposten mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen waren wie folgt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Mietkosten 129 129
Einnahmen aus Beratungsleistungen 20 13

Vergütung des Beirats

Die Mitglieder des Beirats werden von den Gesellschaftern der Luqom-Gruppe, Project A und 3i, entsandt. Die Gesamtvergütung für diese Mitglieder beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 347 TEUR und im Jahr 2021 auf 83 TEUR.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen

Die Vergütung der Geschäftsführer, die die Gruppe der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns repräsentieren, wird nachstehend in aggregierter Form für jede der in IAS 24 genannten Kategorien angegeben.

Geschäftsführer für die unten aufgeführten Zeiträume waren Dr. Oliver Merz, Vanessa Stützle, Dr. Christian Korte, Jochen Wilms und Thomas Rebmann.

2022
TEUR
2021
TEUR
Langfristige Vergütungskomponente virtuelles Anteilsvergütungsprogramm 87 0
Kurzfristige Arbeitnehmervergütungen 1.890 1.343
Gesamt 1.977 1.343

Am 23. Juni 2021 wurde Thomas Rebmann als Geschäftsführer abberufen. Am selben Tag wurde Jochen Wilms als Geschäftsführer bestellt und am 29. April 2022 abberufen. Dr. Christian Korte wurde am 10. Februar 2022 als Geschäftsführer bestellt und am 1. März 2023 abberufen. Vanessa Stützle wurde am 1. September 2022 als Geschäftsführerin bestellt.

Mit dem Erwerb der Lampenwelt GmbH durch 3i wurde ein Management-Beteiligungsprogramm aufgelegt. An der Luqom GmbH (ehemals Aurela TopCo GmbH) sind Mitglieder der Geschäftsführung indirekt über ein Management Equity Programm (MEP) beteiligt. Die Teilnehmer am MEP haben ihre Gesellschaftsanteile zum Marktwert erworben.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein virtuelles Anteilsvergütungsprogramm (Virtual Participation Plan) aufgelegt. Das virtuelle Anteilsvergütungsprogramm mit einer Laufzeit von 5 Jahren wurde als sogenannte anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich gemäß IFRS 2 klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wurde auf Basis einer vereinfachten Unternehmensbewertung (Multiple-Methode) und eines festgelegten Prozentsatzes, diskontiert mit einem Zinssatz von 5,4 %, zum Bilanzstichtag mit TEUR 629 bewertet. Zum 31. Dezember 2022 wurden TEUR 87 als Personalaufwand und sonstige Verbindlichkeit berücksichtigt.

(48) Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Für folgende Tochtergesellschaften wurde die Offenlegungserleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

Luqom GmbH, Berlin (ehemals: Aurela TopCo GmbH, Schlitz)

Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz

Aurela MidCo GmbH, Schlitz

LUQOM Holding GmbH, Schlitz (ehemals: LUQOM GmbH)

Lampenwelt GmbH, Schlitz

Lampenwelt Logistik GmbH, Schlitz

Luqom Marketing Services GmbH, Düsseldorf

LUQOM Marketplaces GmbH, Köln

Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG, Sundern

Brumberg Immobilien GmbH & Co. KG, Sundern

(49) Oberstes Mutterunternehmen

Die Luqom GmbH mit Sitz in Berlin ist das Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 HGB, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird von der Luqom GmbH unter www.bundesanzeiger.de dauerhaft veröffentlicht. Die Aurela TopCo 2 GmbH mit Sitz in Schlitz stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf.

(50) Freigabe des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung am 30. Juni 2023 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Berlin, 09. Oktober 2023

Die Geschäftsführung

vertreten durch

gez. Vanessa Stützle
gez. Dr. Oliver Merz

Konzernkapitalflussrechnung

Anhang 2022
TEUR
2021
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres -13.413 -824
Abschreibung von Sachanlagen 18 2.550 2.213
Abschreibung von Vermögenswerten aus Nutzungsrechten 19 6.369 3.307
Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten 17 3.935 4.190
Ertragsteuern 15 -3.587 3.378
Gezahlte Ertragsteuern -1.372 -5.144
Finanzielles Ergebnis 14 11.558 11.013
Erhaltene Zinsen 3.286 7
Zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen -1.010 -711
Gewinne/(Verluste) aus dem Abgang von Vermögenswerten 12 -40
Zunahme/(Abnahme) von Vorräten 13.477 -38.602
Zunahme/(Abnahme) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 903 -1.549
Zunahme/(Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.208 9.504
Änderungen der übrigen kurzfristen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind sowie zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen -6.028 9.415
Zufluss/(Abfluss) aus der betrieblichen Tätigkeit 14.472 -3.843
Zahlungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 17 -10.320 -3.601
Zahlungen zum Erwerb von Sachanlagen 18 -1.814 -4.718
Zahlungen zum Erwerb von finanziellen Vermögenswerten -21 -26
Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 63 103
Zahlungen abzüglich erworbener Zahlungsmittel für erworbene Tochterunternehmen 41 -30.888 -13.788
Zufluss/(Abfluss) aus der Investitionstätigkeit -42.980 -22.030
Einzahlungen aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen 52.000 10.000
Auszahlungen an Gesellschafter -3.063 0
Einzahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten 200 17.000
Auszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten -2.887 -2.588
Gezahlte Zinsen -2.766 -2.553
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten -6.167 -3.159
Zufluss/(Abfluss) aus der Finanzierungstätigkeit 37.317 18.700
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres 26 18.377 25.510
Änderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente durch Wechselkursänderungen -13 40
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Jahres 26 27.174 18.377

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklagen
TEUR
Kumuliertes Ergebnis
TEUR
Rücklage für Währungsumrechnung
TEUR
Stand zum 1. Januar 2021 200 46.807 5.928 -12
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 -824 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 38
Gesamtergebnis 0 0 -824 38
Kapitalerhöhungen 5 3.628 0 0
Erwerb eigener Anteile -25 -35.190 0 0
Sonstige Eigenkapitaländerungen 0 19.117 -5.579 0
Stand zum 31. Dezember 2021 180 34.362 -475 26
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Eigenkapital
TEUR
Den Minderheitsbeteiligungen zuschreibbares Eigenkapital
TEUR
Eigenkapital gesamt
TEUR
Stand zum 1. Januar 2021 52.923 0 52.923
Ergebnis des Geschäftsjahres -824 0 -824
Sonstiges Ergebnis 38 0 38
Gesamtergebnis -786 0 -786
Kapitalerhöhungen 3.633 0 3.633
Erwerb eigener Anteile -35.215 0 -35.215
Sonstige Eigenkapitaländerungen 13.538 0 13.538
Stand zum 31. Dezember 2021 34.093 0 34.093
Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklagen
TEUR
Kumuliertes Ergebnis
TEUR
Rücklage für Währungsumrechnung
TEUR
Saldo zum 1. Januar 2022 180 34.362 -475 26
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 -13.413 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -57
Gesamtergebnis 0 0 -13.413 -57
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0
Erwerb eigener Anteile 0 0 0 0
Sonstige Eigenkapitaländerungen 0 0 0 0
Saldo zum 31. Dezember 2022 180 34.362 -13.888 -31
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Eigenkapital
TEUR
Den Minderheitsbeteiligungen zuschreibbares Eigenkapital
TEUR
Eigenkapital gesamt
TEUR
Saldo zum 1. Januar 2022 34.093 34.093
Ergebnis des Geschäftsjahres -13.413 0 -13.413
Sonstiges Ergebnis -57 0 -57
Gesamtergebnis -13.470 0 -13.470
Kapitalerhöhungen 0 0 0
Erwerb eigener Anteile 0 0 0
Sonstige Eigenkapitaländerungen 0 0 0
Saldo zum 31. Dezember 2022 20.623 0 20.623

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Luqom GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Luqom GmbH, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Luqom GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 9. Oktober 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Thomas Lüdke, Wirtschaftsprüfer

gez. Victoria Sting, Wirtschaftsprüferin

Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 27./30. Oktober 2023.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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35 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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