EWD GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Lanbach seit 9.2.2024 | Geschäftsführer |
Maria, geb. Bernard Dr. Bernard-Schwarz seit 28.10.2019 | Geschäftsführer |
Jost Hendrik Mazur seit 12.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bernard Gruppe Holding ZT GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
NET Bernard GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 20.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BERNARD Gruppe ZT GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
III. AnhangA. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
B. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend werden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund der Anwendung des § 267 Abs. 4 HGB wird der Jahresabschluss 2023 nach den Grundsätzen einer kleinen Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung des Anhangs nach § 288 HGB in Anspruch, nicht aber die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276 HGB. Die im Vorjahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden beibehalten. C. Erläuterungen der Bilanz I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i. V. m. 255 Abs. 1 HGB). Ist ihr Wert voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert, so werden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB). Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Bauten, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden sowohl linear als auch degressiv entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert ohne Umsatzsteuer bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung als Aufwand behandelt. Soweit für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über € 250,00 und bis € 1.000,00 in Vorjahren ein Sammelposten gebildet wurde, wird dieser weiterhin jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgt entsprechend dem Grad der Fertigstellung mit den Herstellungskosten. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Personalkosten auch angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Soweit durch den Leistungsempfänger bereits Anzahlungen geleistet wurden, werden diese aufgrund des Wahlrechtes gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen aktivisch von den Vorräten abgegrenzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen und Guthaben in Fremdwährung mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag umgerechnet. Bei Forderungen und Guthaben in Fremdwährung mit einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt der Ansatz mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag nur soweit dieser Wert niedriger ist als bei einer Umrechnung mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt des erstmaligen Ausweises der Forderung bzw. Guthabens. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) berücksichtigt. Rückstellungen, deren Laufzeit über ein Jahr geschätzt wird, waren nicht zu bilden. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung und einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag umgerechnet. Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung und einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt der Ansatz mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag nur soweit dieser Betrag höher ist als bei einer Umrechnung mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt des erstmaligen Ausweises der Verbindlichkeit. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind als Anlage zum Anhang dargestellt (Anlagenspiegel). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken gesichert. Die Geschäftsleitung hat zum Stichtag und in der Zeit bis zur Erstellung des Abschlusses neben ihrer eigenen Einschätzung eines geringen Ausfallrisikos aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der durch die Haftungsverhältnisse Begünstigten keine anderweitigen Anhaltspunkte erlangt, die eine Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesen Verhältnissen mit einer wesentlichen Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. D. Ergänzende Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herr Jost Mazur (Dipl.-Ing.) Herr Torsten Heinse-Nimms (Dipl.-Ing) Frau Dr. Maria Bernard-Schwarz (Dipl.-Ing) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Sachverhalte Betrag Forderungen 0,00 € Verbindlichkeiten 2.916.538,74 €
München, den 18. Juni 2024 gez. Jost Mazur gez. Dr. Maria Bernard-Schwarz, BERNARD Gruppe ZT GmbH sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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