Tele Columbus Glasfaser GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Meyer seit 26.3.2024 | Prokura |
Christian Karl Biechteler seit 25.9.2023 | Geschäftsführer |
Markus Oswald seit 22.2.2023 | Geschäftsführer |
Jens Alfred Kassner seit 18.4.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Telekom Holdings 2 S.à.r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.56% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tele Columbus AGBerlinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20211. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Tele Columbus AG mit Sitz in Berlin agiert als Konzernholding und ist die oberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft des Tele Columbus Konzerns (im Folgenden Tele Columbus oder Gruppe), welcher somit die Steuerung des gesamten Konzerns obliegt. Daher ist die Ergebnislage der Gesellschaft stark beeinflusst von den Ergebnissen der Tochtergesellschaften. Die Tele Columbus AG nimmt insbesondere sowohl die strategische Entwicklung der Gruppe als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen und Finanzierungen für verbundene Unternehmen wahr. Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen des Mutterunternehmens handelt es sich im Wesentlichen um Erträge, die aus der Ausübung der Holding- und Dienstleistungsfunktionen für die Tochtergesellschaften sowie aus Verkäufen von Modems und Receivern innerhalb des Konzernverbunds resultieren. Die Ertragslage der Tele Columbus AG unterscheidet sich in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Beteiligungserträgen und den Erträgen bzw. Aufwendungen aus den abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen. Tele Columbus ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland und besitzt eine starke Marktstellung vor allem in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie größere Marktanteile in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die Hauptstandorte der Gruppe befinden sich in Berlin und Leipzig. Darüber hinaus unterhält sie unter anderem weitere Standorte in Hamburg, Chemnitz, Ratingen und Unterföhring. Tele Columbus bietet seinen Kunden Zugang zu TV-Angeboten, Festnetztelefonie und schnellem Internet, mit Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s, an. Das Angebot umfasst den Service, die Wartung, sowie die Bereitstellung der oben genannten Produkte und Dienste, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Über dieses Kerngeschäft hinaus umfasst das Angebot auch das Bauleistungsgeschäft für Telekommunikationsinfrastruktur mit Bezug zum Telefonie- und Internetgeschäft sowie Individuallösungen für Kunden aus der Wohnungswirtschaft sowie Geschäftskunden. Im April 2021 wurde eine Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Erreichung einer nachhaltigen Kapitalstruktur und weiteren Umsetzung der Fiber Champion Strategie durchgeführt. Die neuen Aktien für die Bezugsrechtskapitalerhöhung stammten aus einer von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Januar 2021 im Zusammenhang mit der öffentlichen Übernahme durch die Kublai GmbH beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die Aktionäre der Gesellschaft. Der Emissionserlös betrug EUR 475 Mio. Die Tele Columbus AG war seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert. Mit Ablauf des 8. September 2021 wurde der Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wirksam. Die Aktien werden seitdem im Freiverkehr an regionalen Börsen in Deutschland gehandelt. Die Tele Columbus AG hält zum Bilanzstichtag Anteile an 42 direkten bzw. mittelbaren Tochterunternehmen, sowie vier weiteren assoziierte Unternehmen und einem Gemeinschaftsunternehmen. Das mittelbare Tochterunternehmen KSP - Kabelservice Prenzlau GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr veräußert. 2. Abhängigkeitsbericht Die Tele Columbus AG hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG für den Zeitraum vom 19. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, erhielten die Tele Columbus AG sowie ihre Tochterunternehmen bei jedem in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung und wurden dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt. Maßnahmen im Interesse auf oder Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen wurden." 3. Ziele und Strategien Die Strategie der Tele Columbus AG besteht in dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums der Gruppe. Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich Konsolidierung und Neupositionierung der Gruppe auf die strategischen Kernbereiche (Netzwerk, Produkte, Kundenerlebnis, Wohnungswirtschaft, B2B sowie Organisation & Kultur) haben sich im Geschäftsjahr als durchweg positiv und richtungsweisend erwiesen. Die Ausrichtung auf diese Maßnahmen wird daher fortgeführt und über ein konzernweites Transformationsprogramm weiter operationalisiert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Umsetzung der zuvor definierten "Fiber Champion Strategie" gestartet. Diese fußt auf drei Säulen:
4. Steuerungssystem Die Tele Columbus Gruppe wird vom Vorstand der Tele Columbus AG geführt. Eine separate Steuerung der Tele Columbus AG erfolgt dabei nicht. Somit wurden auf Ebene des Einzelabschlusses der Tele Columbus AG keine gesonderten wesentlichen finanziellen oder nicht-finanziellen Steuerungsgrößen definiert, welches durch die Holding-Funktion begründet ist. Das EBITDA (Ergebnis vor dem Finanzergebnis, welches sich aus dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstigem Finanzergebnis ergibt, Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen) ist die zentrale Steuerungsgrößen der Gruppe, welche separat für jedes operative Segment berichtet wird. Neben dem EBITDA stellen der Umsatz sowie die Investitionen (Capital Expenditure/ CAPEX) wesentliche finanzielle KPIs dar, die auf Basis der in der IFRS-Rechnungslegung ermittelten Wertansätze als Steuerungsgrößen verwendet werden. Die vertraglich gebundenen Wohneinheiten stellen den wesentlichen nicht-finanziellen KPI der Gruppe dar und werden auf Basis interner Definitionen ermittelt. Die KPI´s CAPEX und vertraglich gebundene Wohneinheiten werden auf Basis des Geschäftsmodells der Tele Columbus Gruppe nur auf Konzern- und nicht auf Segmentebene als Steuerungsgröße verwendet. 5. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als im Jahr 2020 (auch kalenderbereinigt). Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, laut Statistischem Bundesamt. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen, wenngleich die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat hob das Statistische Bundesamt hervor. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona- Pandemie, war das BIP 2021 noch um 2,0 % niedriger. Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener aus. Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern. 1 In Deutschland gibt es derzeit rund 37,4 Millionen Breitbandanschlüsse. Gemessen am Vorjahreswert ist dies ein Anstieg von 3,3 %. Dabei ist das Kabel-TV-Netz im deutschen Breitbandmarkt nach ADSL und VDSL die zweitwichtigste Zugangstechnologie mit ca. 9,0 Millionen genutzten Anschlüssen. Im Kabel-TV-Netz wurde 2021 ein überdurchschnittliches Wachstum von 3,5 % realisiert. Echte Glasfaseranschlüsse, definiert als FTTB- oder FTTH-Anschlüsse, verzeichneten mit 31,6 % Wachstum die stärkste Entwicklung im Jahresvergleich, von 1,9 Millionen auf 2,5 Millionen genutzten Anschlüssen. 2 Die bestehenden Kabel-TV-Netze, die ursprünglich nur für die Rundfunkübertragung gebaut worden sind und aus Koaxialkabeln bestanden, werden von den Kabel-TV-Anbietern zunehmend durch leistungsfähigere Glasfaserstrecken ergänzt. Die dadurch entstehenden hybriden Netze aus Koaxialkabeln und Glasfaser (HFC - Hybrid Fiber Coax) können immer größere Datenmengen transportieren und werden der Nachfrage nach zunehmend leistungsfähigeren Breitbandanschlüssen gerecht. Die Übertragungstechnik DOCSIS 3.1 ermöglicht bereits Download-Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s. Wettbewerber Der deutsche Kabelmarkt ist in NE3- und NE4-Netzbetreiber aufgeteilt. Nach zahlreichen Marktkonsolidierungen gehört der Großteil der regionalen NE3-Netze dem Vodafone-Konzern, der über diese Netze auch eigene NE4-Bestände versorgt. Dahinter folgt inzwischen direkt Tele Columbus mit mehr als 3 Mio. versorgten Haushalten im gesamten Bundesgebiet. Im Wettbewerb mit diesen Anbietern wurde in den vergangenen Jahren auch durch die traditionellen NE4-Betreiber eine eigene, unabhängige Signalzuführung über die NE3 aufgebaut und somit eine integrierte Netzinfrastruktur geschaffen. Bei den NE4-Betreibern war der Markt historisch bedingt zersplittert. In den vergangenen Jahren fand jedoch eine Konsolidierung der NE4-Netzbetreiber statt. Im Wettbewerb der Kabelnetzbetreiber verfügt Tele Columbus über eine starke Marktposition in den ostdeutschen Bundesländern. In Berlin wurden 2021 rund 43 % der Kabelhaushalte von Tele Columbus versorgt, in Brandenburg 65 %, in Sachsen 57 %, in Thüringen 46 % und in Mecklenburg-Vorpommern 21 %. In Sachsen-Anhalt besteht ein Marktanteil von rund 93 %. Der gesamte Marktanteil von Tele Columbus an den Kabelhaushalten in diesen Regionen lag somit 2021 bei etwa 54 %. In ausgewählten ostdeutschen Regionen, wie beispielsweise den Großstädten Leipzig, Erfurt oder Halle, verfügt Tele Columbus dabei über eine regionale Marktführerschaft. Im Süden und Westen Deutschlands fokussiert sich die Gruppe auf einzelne Regionen insbesondere in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Hessen. Tele Columbus versorgt zum Beispiel in München und Nürnberg viele Kabelhaushalte und kommt damit in Bayern aktuell auf einen Marktanteil von 18 %, in Hessen von 9 % und in Nordrhein-Westfalen von 11 %.
1 Quelle: Statistisches Bundesamt, 14. Januar
2022
Der deutsche Kabelmarkt befindet sich weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Tele Columbus beteiligt sich aktiv an diesem Prozess und geht davon aus, auch zukünftig von Konsolidierungen innerhalb der Branche profitieren zu können. 6. Unternehmenssituation und Geschäftsverlauf Nachdem es der Tele Columbus AG in 2020 gelungen war, den Wachstumskurs auf Konzernebene weiter zu verfolgen, stand das Jahr 2021 ganz im Zeichen der durchgeführten Eigenkapitaltransaktion und dem damit verbundenen Transformationsprozess. Insbesondere die Digitalisierung und Automatisierung von operativen Geschäftsprozessen wurde in den Vordergrund gerückt, dabei aber das Wachstumsfeld "Internet und Telefonie" nicht aus den Augen verloren. Das Hauptaugenmerk im Geschäftsjahr 2021 lag auf der Umsetzung der Fiber Champion Strategie und den Vermarktungsaktivitäten in den Bereichen TV, Internet und Telefonie. Nach der erfolgten Übernahme der Mehrheit der Anteile an der Tele Columbus AG durch die Kublai GmbH im Rahmen der im April 2021 durchgeführten Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde im September 2021 ein Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen. Die Aktie wird seitdem im Freiverkehr an regionalen Börsen in Deutschland gehandelt. Ebenso wurde im Dezember 2021 die Notierung der Anleihe von der Euronext Dublin an die "The International Stock Exchange" in Guernsey verlegt. Die Situation und der Geschäftsverlauf der Tele Columbus AG war im Hinblick auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage neben der Eigenkapitaltransaktion geprägt durch das deutliche gesunkene Beteiligungsergebnis, insbesondere den Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen. Das Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen ist zu einem Teil einmalig beeinflusst durch die Fehlerkorrektur von in den Vorjahren vereinnahmten Ergebnissen auf Grund von in dem Berichtsjahr bekannt gewordenen Fehlern in den Jahresabschlüssen eines (mittelbaren) Tochterunternehmens, die über den Ergebnisabführungsvertrag in laufender Periode berücksichtigt wurden (TEUR 24.899). 7. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die von der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse von TEUR 94.592 (Vj.: TEUR 72.010) resultieren im Wesentlichen aus Erlösen von Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften sowie Erlösen aus dem Verkauf von Modems, Receiver und Baumaterial an verbundene Unternehmen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Erlösen aus der Erbringung von Dienstleistungen (+ TEUR 10.780) sowie aus höheren Verkaufserlösen (+ TEUR 6.497). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 56.012 lagen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 56.347). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus Weiterberechnungen von verauslagten Kosten an verbundene Unternehmen. Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen für die Beschaffung von Modems, Receivern und Baumaterialien, die von der Tele Columbus AG an Konzernunternehmen weiterveräußert werden. Die Steigerung von TEUR 19.933 auf TEUR 26.451 ist im Wesentlichen auf höhere Umsatzerlöse aus Verkäufen zurückzuführen. Darüber hinaus stiegen die durch Veralterung und Verschrottung bedingten Ausgaben deutlich an. Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 6.151 ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (Vj.: TEUR 6.404). Dies resultiert hauptsächlich aus der geringeren Vorstandsvergütung, welche teilweise durch eine durchschnittlich höhere Mitarbeiteranzahl kompensiert wurde. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich von 22 auf 26 zum Ende des Geschäftsjahres 2021 erhöht. Die Mitarbeiter der Tele Columbus AG sind ausschließlich im Verwaltungsbereich tätig. Eine zufriedene und motivierte Belegschaft ist Grundlage für einen langfristigen geschäftlichen Erfolg. Die Attraktivität von Tele Columbus als Arbeitgeber ist hierbei ein wesentlicher Faktor für unser Unternehmen. Ziel ist es, durch ein positives Betriebsklima und gute Arbeitsrahmenbedingungen erfolgreich und dauerhaftgeeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Tele Columbus Gruppe zu gewinnen. Mitarbeiterzufriedenheit und Führungsqualität sind besonders eng miteinander verzahnt. Bei Tele Columbus wurde das sogenannte 360-Grad-Feedback für Direktorinnen und Direktoren sowie für die Geschäftsführung als Bonusbestandteil umgesetzt. Die Abschreibungen haben sich von TEUR 21.705 auf TEUR 26.358 erhöht, was im Wesentlichen auf den Zugang von Software zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von TEUR 115.463 auf TEUR 132.805 gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rechts- und Beratungskosten für die Kapitalmarkttransaktion sowie dem Anstieg der Aufwendungen aus verauslagten Kosten für verbundene Unternehmen auf Grund eines höheren Einkaufsvolumens zurückzuführen. Die Erträge aus Beteiligungen sind um TEUR 10.894 auf TEUR 10.899 gestiegen. Grund für den Anstieg ist die erstmalige phasengleiche Gewinnvereinnahmung des Ergebnisses mit der Tele Columbus Multimedia GmbH und Co. KG, die im Vorjahr noch über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Tele Columbus AG ihren Gewinn abgeführt hat. Erträge aus Gewinnabführungen wurden in Höhe von TEUR 24.041 vereinnahmt und zeigen einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu TEUR 76.432 im Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den formwechselbedingten Entfall des Ergebnisabführungsvertrages mit der Tele Columbus Multimedia GmbH und Co. KG, TEUR 0 (Vj.: TEUR 36.822) sowie dem Ergebnisrückgang bei der pepcom GmbH, TEUR 12.906 (Vj.: TEUR 24.915) zurückzuführen. Die Zinserträge haben sich mit TEUR 7.576 (Vj.: TEUR 8.804) leicht rückläufig entwickelt. Dies resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Zinserträgen aus dem konzerninternen Cash-Pooling. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Tele Columbus AG Abschreibungen auf Anteile an einem Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 6.321 vorgenommen. Der Rückgang der Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 2.323 ergibt sich durch die bessere Ertragskraft mehrerer mittelbarer Tochterunternehmen. Die Aufwendungen aus Korrekturen Ergebnisabführungen aus den Vorjahren in Höhe von TEUR 24.899 betreffen Anpassungen von in den Vorjahren vereinnahmten Ergebnissen auf Grund von in dem Berichtsjahr bekannt gewordenen Fehlern in den Jahresabschlüssen eines (mittelbaren) Tochterunternehmens. Auf Grund der höheren Rechts- und Beratungskosten sowie dem stark gesunkenen Ergebnis aus Gewinnabführungen von Tochterunternehmen schließt die Tele Columbus AG das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 82.067 (Vj.: TEUR -797) ab. Der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vermögenslage Die Bilanzsumme verzeichnet mit TEUR 2.572.938 einen leichten Anstieg gegenüber dem 31. Dezember 2020 (TEUR 2.514.577). Der Anstieg lässt sich auf der Aktivseite zu wesentlichen Teilen auf die Erhöhung des Zahlungsmittelbestands auf Grund der durchgeführten Kapitalerhöhung zurückführen. Auf der Passivseite spiegelt sich die Kapitalerhöhung ebenfalls in einem deutlichen gestiegenen Eigenkapital sowie gesunkenen langfristigen Darlehensverbindlichkeiten auf Grund der Verwendung des überwiegenden Teils des Emissionserlöses für die (vorzeitige) Tilgung von Krediten wider. Der Rückgang der immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 48.889 auf TEUR 44.609 resultiert aus planmäßigen Abschreibungen, die Investitionen im Zusammenhang mit neuen Softwarelösungen lagen unter den Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich um TEUR 6.291 auf TEUR 1.292.765 reduziert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung der Anteile an einem Tochterunternehmen zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 472.409 (Vj.: TEUR 493.519) resultieren wie im Vorjahr aus Cash-Pool Forderungen, Forderungen aus Dienstleistungen sowie Weiterberechnungen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf geringere Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen zurückzuführen. Der Bestand der liquiden Mittel hat sich von TEUR 37.295 auf TEUR 107.892 erhöht, was im Wesentlichen aus dem Zufluss der Barmittel aus der im April 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung resultiert. Das Eigenkapital der Tele Columbus AG beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 828.473. Am 17. April 2021 hat die Tele Columbus AG die Bezugsrechtskapitalerhöhung durchgeführt. Die Kapitalerhöhung wurde am 12. Mai 2021 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit durch Ausgabe von 146.109.887 neuen auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) von EUR 127.556.251 um EUR 146.109.887 auf EUR 273.666.138 erhöht. Durch die Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft Barmittel in Höhe von TEUR 474.857 zugeflossen, von denen TEUR 328.747 als Agio in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2021 32,2 % (Vj.: 17,3 %). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 9.343 auf TEUR 42.256. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Rückstellungen für Prüfungskosten sowie Prozesskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind von TEUR 833.628 auf TEUR 462.508 gesunken. Dieser Rückgang resultiert aus der vollständigen Rückzahlung zweier Term Loans in Höhe von insgesamt TEUR 115.000. Von der Term Loan Facility A3 wurde ein Betrag von TEUR 245.000 zurückgeführt. Für die Rückführung der Darlehensbeträge wurden die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung verwendet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt ein Rückgang in Höhe von TEUR 3.301 auf TEUR 11.902 zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 39.019 auf TEUR 568.661. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen gestiegene Cash-Pool Verbindlichkeiten, sowie höhere Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen. Finanzlage Die untenstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Entwicklung der Finanzlage dar.
Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Cash-Flow aus operativer Tätigkeit auf TEUR 62.515 und lag damit um 38,9 % unter dem Vorjahr. Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf dem geringeren EBITDA im Geschäftsjahr 2021. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -31.808 (Vj.: TEUR -31.071) resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Finanzanlagevermögen und in immaterielle Vermögensgegenstände. Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 17.313 sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 17.223) leicht gestiegen. Die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen für Investitionen, die in den folgenden Berichtsperioden zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von rund TEUR 53.530 führen, werden aus den bestehenden Cash-Beständen finanziert. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 39.890 (Vj.: TEUR -36.964) war geprägt durch die Erlöse aus der Emission von Aktien, welche unter Berücksichtigung der Transaktionskosten zu einem Netto-Zufluss von TEUR 471.943 geführt haben. Von dem Emissionserlös wurde ein Betrag von TEUR 360.000 für die Rückführung der beiden "Term Loan Facilities 75m / 40m" (TEUR 115.000) sowie der teilweisen Rückzahlung der "Term Loan Facility A3" (TEUR 245.000) verwendet. Im Geschäftsjahr 2021 waren die Tele Columbus AG und ihre Tochtergesellschaften jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Unternehmensführung überprüft mindestens monatlich die Liquiditätssituation und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein, um etwaig drohenden Liquiditätsengpässen rechtzeitig vorzubeugen. Eine revolvierende Kreditlinie über TEUR 10.000 wurde im Mai 2021 gekündigt und war zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen. Entsprechend dem Vertrag zur Verpfändung von Anteilen und Beteiligungen (Share and Interest Pledge Agreement) vom 3. Mai 2018 werden zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Term Loan Facility A3) sowie der Senior Secured Notes Anteile an verbundenen Unternehmen verpfändet. Die Pfandrechte an den Anteilen an verbundenen Unternehmen dürfen vollstreckt werden, wenn Pfandreife vorliegt und zusätzlich die damit besicherten Finanzierungsinstrumente gekündigt wurden. Zudem sind Darlehen der Unternehmen der Tele Columbus AG mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Die in den Finanzierungsverträgen enthaltenen Covenantsregelungen werden im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Zur Sicherung der gesamten Konzernfinanzierung wurden Anteile an Tochterunternehmen verpfändet. Gesamtaussage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bildet die Situation der Tele Columbus AG des Jahres 2021 ab. Per Jahresende 2021 verfügte Tele Columbus über eine auskömmliche Liquiditätsposition und eine langfristige Finanzierung. Um die geplanten Investitionen der kommenden Jahre zu finanzieren, sind weitere Kapitalbeschaffungen geplant. Der deutliche Rückgang des Jahresergebnisses, welches im Wesentlichen durch gesunkene Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen resultierte, soll nur vorübergehender Natur sein, mittelfristig wird eine Rückkehr zum positiven Geschäftsverlauf der Vorjahre auf Gruppenebene, und damit über das Beteiligungsergebnis auf Ebene der Tele Columbus AG erwartet. 8. Prognosebericht Die Ertragslage der Tele Columbus AG unterscheidet sich zwar in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns, wird allerdings von der Ergebnisabführung der Tochtergesellschaften wesentlich beeinflusst. Im Weiteren wird daher zunächst auf die Prognose der Gruppe eingegangen. Im Jahr 2021 konnte die deutsche Wirtschaft zu Wachstum zurückkehren, nachdem die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 zu einem Einbruch der Wirtschaft geführt hatte. Unter anderem Lieferengpässe, beispielsweise in der Automobilindustrie oder dem Maschinenbau, welche die Produktion beeinträchtigten, führten aber dazu, dass das BIP-Wachstum mit 2,7% hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Im vierten Quartal sank das BIP sogar leicht im Vergleich zum Vorjahr. Neben den Lieferengpässen und dem Sonderfaktor der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze führten auch steigende Energiepreise zu einer gestiegenen Inflation, die im Jahresschnitt 3,1% betrug. Die Energiepreise führten auch dazu, dass die Prognose des Leibnitz-Instituts zum Wirtschaftswachstum 2022 gesenkt wurde. Derzeit wird für 2022 ein geringeres Wirtschaftswachstum als 2021 prognostiziert, während die Inflationsrate über dem Niveau von 2021 erwartet wird. Auch in diesem Jahr sind diese Vorhersagen mit großen Unsicherheiten behaftet, noch verstärkt durch den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine. Am 1. Dezember 2021 trat das vollständig modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Das neue TKG hat für die deutsche Informations- und Telekommunikationsbranche tiefgreifende Änderungen in verschiedenen Bereichen gebracht. Unter anderem wurden die Verbraucherrechte gestärkt - so gibt es nun beispielsweise bei Entstörungen und Anbieterwechsel das Recht der Verbraucher auf pauschale Entschädigungen. Auch können Verträge nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Tele Columbus am stärksten beeinflussen werden vermutlich die neuen Regelungen zur Umlagefähigkeit der Kosten für Kabelfernsehen. Nach einer Übergangsregelung können diese ab 1. Juli 2024 nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Mieter einen individuellen Vertrag zum Bezug von TV-Signalen abschließen. Aufgrund der neuen Investitionsfähigkeit der Gesellschaft werden die Investitionen der Gruppe in 2022 deutlich gesteigert werden. Vor allem der weitere Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur und die Erweiterung der Anzahl zweikanalfähig ausgebauter Haushalte soll vorangetrieben werden. Auf Basis des Übertragungsstandards DOCSIS 3.0 können ebenfalls schnelle Internetverbindungen mit bis zu 400 Mbit/s realisiert werden. Für das Geschäftsjahr 2022 wird insgesamt für den Konzern ein leichter Rückgang bei den Umsatzerlösen und beim EBITDA im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Trotz eines Rückgangs bei den nicht-wiederkehrenden Aufwendungen wird das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr rückläufig erwartet, da insbesondere im Bereich Personal und Marketing von einem Anstieg der Aufwendungen auszugehen ist. Diese Investitionen sind Teil der Fiber Champion Strategie und stärken die kurz- und mittelfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe. Der Vorstand erwartet einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bei den Investitionen der Gruppe für den zuvor beschriebenen Aufbau eines modernen Glasfasernetzes. Dies betrifft insbesondere projektbasierte Investitionen infolge von neuen Gestattungsverträgen, den erforderlichen Kapazitätsausbau im Netz zur Deckung der zukünftig steigenden Bandbreitenbedarfe sowie Investitionen in die IT zur weiteren Digitalisierung der Gesellschaft. Die Geschäftsentwicklung der Tele Columbus AG wird auch in 2022 maßgeblich von der Entwicklung der Tochtergesellschaften und damit der Höhe des Beteiligungsergebnisses geprägt. Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung der Gruppe im Geschäftsjahr 2022 geht die Tele Columbus AG bei der Entwicklung des Beteiligungsergebnisses sowie des Ergebnisses aus Gewinnabführungen von einer wesentlichen Verbesserung gegenüber dem Vorjahresniveau aus. Insgesamt wird ein Jahresergebnis erwartet, das wesentlich über dem Niveau des Berichtsjahres liegen sollte, aber erneut negativ sein dürfte. Es werden in 2022 keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage erwartet. 9. Risikobericht Die Risiken und Chancen der Tele Columbus AG werden maßgeblich durch die Entwicklung ihrer (mittelbaren) Tochtergesellschaften geprägt. Somit gilt die Risikolandschaft der Konzerngesellschaften auch für die Tele Columbus AG. Risikomanagementsystem Grundsätzliche Einordnung Die frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für Tele Columbus ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie, resultierend aus der Erkenntnis, dass sich bei konsequenter Anwendung der Prinzipien eines funktionierenden Risikomanagements ebenso die Möglichkeit der Erkennung und Nutzung von Chancen ergibt. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Tele Columbus ein Risikomanagementsystem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 91 Abs. 2 AktG ein. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken. Die Gesamtrisikolage wird dadurch stets in einem tragbaren Rahmen gehalten. Risiken, die den Unternehmenserfolg signifikant gefährden, sind derzeit nicht erkennbar. Die grundsätzliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an dem international anerkannten Rahmenwerk COSO-Enterprise-Risk-Management-Framework (COSO: Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). In diesem Zusammenhang verfolgt Tele Columbus einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Compliance Managementsystem in einem Management-Ansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) vereint. Der Aufbau des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems gemäß dem COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk gewährleistet, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten an den Unternehmenszielen und deren inhärenten Risiken auszurichten. Das interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten. Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance Management- und das interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen deren Wirksamkeit. Strategie und Risikokultur Das Chancen- und Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich auf diejenigen Aktivitäten, die die Sicherung des künftigen Unternehmenserfolges, die Sicherung der Unternehmensziele, die nachhaltige Erhöhung des Unternehmenswertes und die Optimierung der Risikokosten maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven bedeutend sind. Ziel ist nicht die Vermeidung aller Risiken, sondern die Schaffung von Handlungsspielräumen, die ein bewusstes Eingehen unternehmerischer Risiken durch Gegenüberstellen von Gefahren und Chancen rechtfertigen. Dabei obliegt das Risikomanagement nicht nur der Verantwortung des Vorstands oder des Managements, sondern beinhaltet die aktive Beteiligung jedes einzelnen Mitarbeiters. Das Bewusstsein und Verständnis wird durch die Einbindung aller Fachbereiche geschärft und ist essentiell für den Erfolg des Chancen- und Risikomanagements. Struktur des Risikomanagements Das Risikomanagementsystem umfasst Regelungen zur Identifikation, Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung, die konzernweit einheitlich umgesetzt werden. Zielsetzung des Risikomanagements ist die systematische Erfassung und Bewertung und somit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen. Es soll die Tele Columbus AG in die Lage versetzen, ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um zeitnah gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und diese überwachen zu können. Ein gut gestaltetes und umgesetztes Risikomanagementsystem ermöglicht der Geschäftsleitung und den Aufsichtsorganen eine hinreichende Sicherheit über die Zielerreichung des Unternehmens. Das Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich dabei auf diejenigen Aktivitäten, die den zukünftigen Ertrag maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven der Tele Columbus bedeutend sind. Risiken werden nach dem folgenden Vorgehen im Risikomanagementsystem systematisiert:
Die erfassten Risiken werden strukturiert in folgenden Risikofeldern katalogisiert und berichtet:
Risiken Die Identifikation beinhaltet die möglichst vollständige und strukturierte Erfassung aller relevanten Chancen und Risiken. Relevant sind grundsätzlich Chancen und Risiken, die gegenwärtig oder in den nächsten zwei Jahren eintreten können. Die Risikobetrachtung erfolgt unter einer Brutto-Netto-Bewertung. Bei der Bruttobewertung werden die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Maßnahmen zur Verringerung der Schadenshöhe und/oder der Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet. Bei der Nettobewertung hingegen werden die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung berücksichtigt. Brutto-Netto-Methode bedeutet, dass beide Bewertungen vorzunehmen sind. Die Nettobewertung stellt das aktuelle Risikoausmaß dar. Die genannten Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die den Unternehmen der Tele Columbus derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. der Gruppe wesentlich beeinträchtigen. Um die Risikobetrachtung differenzierter vornehmen zu können, sind Risiken unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung Risikoklassen zugeordnet. Die Zuordnung der Risiken zu der jeweiligen Risikoklasse erfolgte dann entsprechend der nachfolgend beschriebenen Einordnung:
Die Zuordnung von Risiken zu den einzelnen Risikoklassen (A, B, C, D) entspricht dem in folgender Abbildung dargestellten Schema. Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der Risiken oder das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts der Gruppe dar. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ eintreten.
Branchenspezifische Risiken Risiken im Großkundengeschäft Tele Columbus hat mit Großkunden Kooperationsverträge abgeschlossen. Damit einher gehen entsprechende Annahmen und Prognosen hinsichtlich entsprechender Umsätze mit diesen Großkunden. Als Risiko wird eingeschätzt, dass entsprechende Annahmen und Prognosen bzgl. der Umsatzentwicklung nicht bzw. nicht im geplanten Volumen eintreffen können. Zur Überwachung und Steuerung dieses Risikos sind entsprechende Frühwarnindikatoren definiert und werden regelmäßig analysiert. Darüber hinaus begegnet Tele Columbus diesem Risiko durch die Neugestaltung bzw. den Ausbau von Produktangeboten (Discounts) insbesondere mit dem Ziel des Ausbaus des Großkundengeschäftes. (Latentes Risiko) Gesetzes- und Regulierungsänderungen Tele Columbus ist allgemeinen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Veränderung von Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung oder aus anderen Vorschriften ergeben. Solche Regelungen betreffen insbesondere das Telekommunikationsgesetz, die Landesmediengesetze sowie allgemein den Datenschutz, das Arbeits-, Verbraucher- oder Steuerrecht. Aufgrund der Beschränkung der Unternehmenstätigkeit auf Deutschland sind in der Regel etwaige Veränderungen im gesetzlichen Umfeld nicht überraschend zu erwarten, so dass eine ausreichende Reaktionszeit gewährleistet ist. Auswirkung Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Die in Kraft getretene TKG-Novelle hat wesentliche Neuerungen und Änderungen für Telekommunikationsunternehmen mit sich gebracht. Dies betrifft insbesondere Beschränkungen bzw. Einschränkungen sowie Dokumentationsanforderungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen am Telefon, bei der automatischen Verlängerung von Verträgen mit Kunden sowie beim Abschluss von Verträgen vor Ort beim Kunden (Haustürgeschäfte). Diesen neuen Anforderungen ist Tele Columbus mit wesentlichen Anpassungen bzw. Optimierungen interner prozessualer bzw. organisatorischer Aspekte sowie zusätzlichen Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen begegnet. Dies umfasst insbesondere den Ausbau kontextbezogener Analysen hinsichtlich des Wechselverhaltens von Kunden, die Implementierung neuer zusätzlicher Kombinationen von Produktangeboten sowie die Attraktivierung von Vertragsverlängerungsangeboten. (Hohes Risiko) Auswirkungen von Regulierungsentscheidungen Beim Telekommunikationsmarkt handelt es sich um einen stark regulierten Markt. Insbesondere die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation hat eine Reihe von Änderungen in der nationalen Gesetzgebung nach sich gezogen. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im Urheberrecht, Jugendmedien- und Verbraucherschutz, Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter folgen. Auch national werden etwa zum deutschen Rundfunkstaatsvertrag der Länder und im Telemediengesetz des Bundes sowie im Wettbewerbsrecht konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien regelmäßig thematisiert. Zudem greift die Bundesnetzagentur regulierend durch entsprechende Sicherheitsanforderungen in den Markt ein. So wurde Ende 2020 ein Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept nach § 109 Absatz 4 TKG durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht., welcher die Umsetzungen einer Reihe organisatorischer und prozessualer Maßnahmen nach sich gezogen hat. Diesbezüglich hatte Tele Columbus ein Projekt aufgesetzt, in dessen Rahmen zunächst eine Analyse der erforderlichen Maßnahmen erfolgte und im zweiten Schritt diese Maßnahmen umgesetzt wurden. (Latentes Risiko) Operationelle Risiken Beschaffungsrisiken Die effiziente, termingerechte und kostengünstige Beschaffung von Lieferungen und Leistungen ist wesentliche Grundlage insbesondere für die Erreichung der mit dem strategischen Ausbau des Glasfasernetzes verbundenen Zielstellungen (Fiber Champion). Im Geschäftsjahr war im gesamten Beschaffungsportfolio eine signifikante Verteuerung zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Verknappung zu beschaffener Güter, bspw. auf Grund des Chip-Mangels als auch erhöhter Wettbewerb im Bereich zu beschaffener Leistungen zu sehen (bspw. Baudienstleistungen). Tele Columbus begegnet den daraus resultierenden Beschaffungsrisiken mit der Optimierung von Beschaffungsstrukturen, der Identifizierung von Synergiepotentialen im Konzernverbund als auch mit der weiteren Etablierung bzw. dem Ausbau von strategischen Partnerschaften mit ausgewählten Lieferanten bzw. Dienstleistern. (Kritisches Risiko) Verändertes Kundenverhalten Des Weiteren ist ein sich stetig veränderndes Kundenverhalten zu verzeichnen. Klassische Fernsehprodukte werden vermehrt von Streaming-Diensten abgelöst. Dadurch steigen die Anforderungen an zusätzliche Netzkapazitäten und attraktiver on-demand-Produkte. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach linearem TV. Um diesen neuen Kundenanforderungen gerecht zu werden, hat Tele Columbus das Monitoring seiner Netzkapazitäten und Verfügbarkeiten intensiviert. Zudem wird weiterhin in den Netzausbau investiert. Die Nutzung neuer on-demand-Produkte befindet sich derzeit in der Prüfung. Das Risiko besteht bereits seit ein mehreren Jahren, hat sich im Rahmen des Corona Lockdowns und der damit angestiegenen Home Office-Tätigkeit vieler Kunden sowie dadurch gewonnener Freizeit leicht erhöht. (Hohes Risiko) Eintritt neuer Marktteilnehmer Tele Columbus ist im Kabel- und Telekommunikationsmarkt weiterhin einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Insbesondere die Deutsche Telekom wie auch neue Marktteilnehmer, z. B. regionale und lokale Anbieter von Infrastrukturnetzen, drängen stetig in den Markt vor, infolgedessen kommt es bei Ausschreibungen zu einem erhöhten Preisdruck. Die avisierten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden, wenn die Anzahl der Kundenkündigungen nicht durch Neukundengewinnung (über-) kompensiert werden kann. Hierbei ist Tele Columbus auch darauf angewiesen, Innovationen zu schaffen und existierende Produkte und Leistungen weiter zu entwickeln oder neue einzuführen sowie seinen Kunden störungsfreie qualitativ hochwertige Leistungen zu liefern. Insbesondere der Ausbau mit leistungsstarken Glasfasernetzen versetzt Tele Columbus in die Lage, sich von den Wettbewerbern abzuheben. Dafür sind jedoch ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. (Hohes Risiko) Sinkende Preise/ Erlöse Die Gruppe ist in allen Geschäftsbereichen einem signifikanten Preisdruck ausgesetzt, da regionale Märkte teils gesättigt sind und dort die Neukundengewinnung nur durch Abwerbung bei direkten Konkurrenten möglich ist. Die Branche unterliegt einem schnellen technologischen Wandel und die Wettbewerbsdichte in den Märkten steigt infolge von Weiterentwicklung der Technologie, was die Preise für traditionelle Angebote, wie zum Beispiel Festnetz Telefonie und Internet Angebote, in den letzten Jahren stark gedrückt hat. Tele Columbus kann diesem Risiko an vielen Stellen nur mit harten Verhandlungen und Kosteneinsparungen entgegentreten sowie mit hoher Qualität überzeugen. (Latentes Risiko) Zudem müssen die Konditionen für Einspeiseentgelte mit den Sendern immer wieder neu verhandelt werden. Im Zeitverlauf sich verändernde abrechnungsrelevante Parameter können hierbei auch Auswirkungen auf die Einspeiseentgelte haben. Datenschutz und Informationssicherheit In Anlehnung an die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft nimmt auch das Thema Datenschutz und Informationssicherheit weiterhin zu. Nach erfolgreicher Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung steht es für uns im Vordergrund, den Datenschutz im Konzern weiterzuentwickeln und prozessuale Veränderungen hinsichtlich ihrer Datenschutz-Konformität zu begleiten. Für uns an höchster Stelle steht der Schutz personenbezogener Daten. Um dies zu gewährleisten, findet ein enger Austausch zwischen internen Mitarbeitern und externer Datenschutzbeauftragter statt. So erfolgt bei der Einführung neuer Prozesse oder der Umsetzung von Projekten regelmäßig die Einbeziehung der internen Datenschutzorganisation bzw. der externen Datenschutzbeauftragten. Zudem schulen wir regelmäßig unsere eigenen Mitarbeiter, wie auch externe Dienstleister hinsichtlich der Anwendung der Datenschutzvorgaben. (Latentes Risiko) Cyber-Kriminalität in seinen verschiedenen Ausprägungen hat im Rahmen der Corona- bedingten Home-Office-Tätigkeit vieler Unternehmen stark zugenommen. Wir begegnen derartigen Angriffen vorwiegend mit präventiven Maßnahmen, wie ständig angepasster IT-Sicherheitsverfahren (Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner) sowie auch spezifischen Schulungen von Mitarbeitern. Da sich hinter den meisten Angriffen inzwischen nicht mehr Einzelpersonen, sondern ganze kriminelle Vereinigungen oder Unternehmen verbergen, hat die Entwicklung neuer gezielter Angriffsmethoden rasant an Geschwindigkeit gewonnen. Dem gegenüber stehen unternehmensintern nur knappe Ressourcen und zum Teil ältere Infrastruktur für eine entsprechende Abdeckung der IT-Sicherheit. Tele Columbus hat dies erkannt und geplant, sowohl in die technische als auch die personelle Ausstattung entsprechend zu investieren. Aktuell sehen wir diesbezüglich ein unverändertes latentes Risiko. Arbeits- und Gebäudesicherheit Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Gebäudesicherheit sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen unserer Anlagen und Einrichtungen notwendig. Ein Schaden durch technische Ausfälle oder mangelnden Brandschutz, z. B. an den technischen Empfangsanlagen oder im Rechenzentrum, kann zu Kundenunzufriedenheit, Vermögensschäden und Ausfällen beim Personal und den Partnerunternehmen führen. Da insbesondere unsere Kopfstellen über das ganze Land dezentral verteilt sind, ist eine permanente Überwachung nur in wenigen Fällen möglich. Dies kann dazu führen, dass Schäden erst verspätet erkannt und behoben werden. Um dem entgegenzuwirken, sollen die Verantwortlichkeiten für diese Anlagen neu strukturiert werden und Sicherheitsinspektionen in einem regelmäßigen Turnus erfolgen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. (Geringes Risiko). Rechtsverfahren, Kartell- und Verbraucherschutzverfahren Aktuelle Rechtsstreitigkeiten 2014 wurde die BIG Medienversorgung GmbH von der Tele Columbus Holding GmbH gekauft. Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus einem fixen und einem variablen Kaufpreis zusammen. Der fixe Kaufpreis wurde bereits gezahlt. Am 12. November 2018 hat der damalige Geschäftsführer der BIG Medienversorgung GmbH eine Stufenklage gegen die Tele Columbus AG eingereicht, zunächst auf Auskunftsverlangen und in zweiter Stufe zur Zahlung des variablen Kaufpreises. Die klageweise geltend gemachten Auskünfte wurden mit unserer Klageerwiderung vorgelegt und die streitgegenständlichen Ansprüche damit erfüllt. Aus der Sicht von Tele Columbus und deren Rechtsvertretern ist der vom Altgesellschafter der BIG Medienversorgung GmbH verlangte variable Kaufpreis deutlich zu hoch und entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Tele Columbus wird im Rechtsverfahren diesbezüglich entsprechende Gegenbeweise erbringen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. (Latentes Risiko). Derzeit noch anhaltend sieht sich die Tele Columbus AG einem wesentlichen Rechtsstreit ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hinsichtlich unseres Einspeisemodells. Im Zuge dessen hat Tele Columbus neue Einspeiseverträge mit den großen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendergruppen abgeschlossen. Da sich jedoch der Ausgang des noch anhängigen Verfahrens nicht zweifelsfrei abschätzen lässt, stufen wir das Risiko als nach wie vor latent ein. (Latentes Risiko) Allgemeines Risiko aus Rechtsstreitigkeiten Darüber hinaus bestehen für Tele Columbus Risiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren oder Schiedsverfahren mit Behörden, Wettbewerbern und weiteren Parteien ergeben könnten. Dies betrifft insbesondere Auseinandersetzungen bezüglich Handelsvertreteransprüchen und Verbraucherschutzklagen. Die Rechtsabteilung von Tele Columbus verfügt über die entsprechenden Kompetenzen, um solche Risiken einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden zudem externe Kanzleien hinzugezogen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. (Latentes Risiko) Finanzwirtschaftliche Risiken Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die Tele Columbus AG verschiedenen Risiken finanzieller Natur ausgesetzt, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken. Das Risikomanagement von Tele Columbus ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen Tele Columbus Finanzinstrumente wie Zinssicherungsgeschäfte, Forderungsverkäufe und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung. Das Finanz-Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und gesichert. Die Tele Columbus AG unterliegt schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Debitorenrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Finanzierungsverträgen geregelt sind. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt turnusmäßig. Inflationsrisiken Im Geschäftsjahr war ein signifikanter Anstieg der Endverbraucherpreise zu verzeichnen. Als ursächlich ist zunächst der Anstieg der Konjunktur auf Grund des Wegfalls von Covid-19 bedingten Einschränkungen zu sehen. Zum anderen spiegeln gestiegene Preise die Folgen weltumspannender Lieferketten wieder, die ebenfalls auf Grund von Auswirkungen im Zusammenhang mit Covid-19 aber auch von zeitweisen Einschränkungen im internationalen Transportwesen (Blockade Suezkanal) zu sehen sind. Darüber trägt eine signifikante Verteuerung von Energiepreisen u.a. auf Grund geopolitischer Fragestellungen zu einem Anstieg der Inflation bei. Diese zusammengefassten Inflationsrisiken überwacht Tele Columbus latent und systematisch auf Basis regelmäßiger Analysen sowie durch ein geeignetes Berichtswesen. Preissteigerungen im Bereich Lieferungen und Leistungen sind als spezifisches Risiko abgebildet. Gegenmaßnahmen zur Risikosteuerung in diesem Bereich sind etabliert. (Hohes Risiko) Liquiditätsrisiken Die Tele Columbus agiert in einem Markt, in dem große und nachhaltige Investitionen notwendig sind. Daraus ergibt sich ein hoher Kapital- und Liquiditätsbedarf. Die Tele Columbus aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind beschränkt und ermöglichen Investitionen nur in einem begrenzten Rahmen. Es erfolgt ein regelmäßiges und umfangreiches Reporting an den Vorstand über die laufende sowie geplante Liquidität. (Geringes Risiko) Weiterhin ist die Gruppe darauf angewiesen, zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit oder für Akquisitionen Fremdkapital zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Im Rahmen des Finanzierungsvertrags waren zum Bilanzstichtag verschiedene Auflagen zu erfüllen, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber die Möglichkeit gehabt hätten die Darlehen fällig zu stellen. Hierbei handelt es sich um Auflagen aus einem Finanzierungsverträgen der Gruppe. Die vorgegebenen Covenants werden regelmäßig eng überwacht und wurden im Geschäftsjahr eingehalten und werden auch in absehbarer Zeit nicht überschritten. (Geringes Risiko) Neben den Risiken im Konzern sind die im Folgenden aufgezeigten Risiken, welche direkt auf die Tele Columbus AG neben den oben genannten wirken, aufgelistet. Die Bedienung und damit die Werthaltigkeit der handelsrechtlich als Ausleihung bilanzierten endfälligen Gesellschafterdarlehen hängen von der Liquiditätsausstattung der begünstigten Gesellschaften ab. Des Weiteren ist die Tele Columbus AG eine Patronatserklärung mit diversen Tochtergesellschaften eingegangen, um deren Fortbestand des operativen Geschäftes zu sichern. Hieraus kann gegebenenfalls ein Liquiditätsrisiko für die Tele Columbus AG entstehen. Zinsrisiken Langfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen die Verzinsung an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem Risiko bezüglich der zukünftigen Zahlungsströme ausgesetzt. Das Marktzinsniveau wird beobachtet, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zur Absicherung bzw. Steuerung der Zinsen vorzunehmen. (Geringes Risiko) Risiken in Bezug auf Covid-19 Die Covid-19 Pandemie hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Weltwirtschaft und insbesondere auch auf die Wirtschaft in Deutschland. Gesetzliche Regularien zur Eindämmung der Pandemie führten zu wesentlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Funktionsfähigkeit von Unternehmen. Tele Columbus hat in seiner Verantwortung als systemkritisches Telekommunikationsunternehmen aktuelle Entwicklungen permanent analysiert und ein entsprechendes Risiko- und Maßnahmen-Management etabliert. Die getroffenen Maßnahmen waren sind geeignet, diesen Herausforderungen angemessen entgegen zu wirken. Aus Covid-19 resultierende Folgerisiken im Bereich Beschaffung von Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der verringerten Verfügbarkeit von Halbleiterteilen bzw. erforderlichen geplanten Bauleistungen wurden sachgerecht im Beschaffungsrisiken zugeordnet. (Latentes Risiko) Geopolitische Lage Das Risikomanagement der Tele Columbus überwacht systematisch intern und extern wirkende Risiken. Dies umfasst ebenfalls wesentliche Änderungen in der innen- und außenpolitischen Lage. In Bezug auf den Ukraine-Konflikt hat sich zum Ende des Geschäftsjahres die außenpolitische geostrategische Lage signifikant geändert. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat sich die Risikolage, auch aufgrund der damit einhergehenden Sanktionen, nochmals deutlich verschärft. Tele Columbus überwacht diese Änderungen nach Möglichkeit. Auswirkungen können sich insbesondere aus verschlechterten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterbrochenen Lieferketten für vom Unternehmen benötigte Investitionsgüter ergeben. Eine unmittelbare Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der Gruppe ist aktuell nicht absehbar, kann jedoch derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. 10. Chancenbericht Chancenmanagement Das Chancenmanagement von Tele Columbus wird weiter zu einem unternehmensinternen Steuerungssystem entwickelt. Ziel dabei ist es, Chancen möglichst frühzeitig zu erkennen, gegenüber möglichen Risiken abzuwägen und unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zu nutzen. Im Rahmen einer regelmäßigen Evaluierung werden identifizierte Chancen ergriffen und gemanagt. Das Management von Chancen erfolgt dezentral in den jeweiligen Fachabteilungen. Die Reihenfolge, in der die Chancen dargestellt sind, stellt keine Aussage über Eintrittswahrscheinlichkeit oder Bedeutung dar. Die Klassifizierung von Chancen entspricht im Wesentlichen dem Schema der Klassifizierung von Risiken. Chancen Transformation des Unternehmens Durch die Beteiligung eines strategischen Investors nutzt Tele Columbus die Chance, den Netzausbau weiter voranzutreiben, die sich im stark entwickelnden Markt gebotenen Potenziale auszunutzen sowie einen Teil der Fremdfinanzierung zurückzuführen. Die Öffnung der Netze der Tele Columbus Gruppe (Wholesale) einerseits und die Nutzung der Netze Dritter andererseits bietet für die Tele Columbus die Chance, stärkeres Wachstum zu generieren und neues Marktpotential zu erschließen. (Hohe Chance) Strategischer Ausbau Glasfasernetz Deutschland steht mit der Bereitstellung verfügbarer Bandbreiten weit hinter anderen Industrienationen. Im Koalitionsvertrag hat die deutsche Bundesregierung vereinbart, den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen bis 2025 voranzutreiben und eigens dazu ein Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau entwickelt. Im Rahmen von Förderprojekten wird die Tele Columbus enger mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten. Tele Columbus nutzt die Chance, sich am Ausbau des Glasfasernetzes noch stärker zu beteiligen. Insbesondere in Smart Cities kann sich die Tele Columbus Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Wettbewerbern schaffen. Der strategische Ausbau des Glasfasernetzes soll Tele Columbus hinsichtlich verfügbarer Bandbreiten gegenüber Wettbewerbern (insbes. im Internetgeschäft) einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch den Einsatz der Glasfaser-Technologie werden weniger Störungen auftreten, die Kundenzufriedenheit wird steigen, das Anruf-Volumen in den Call-Centern wird sich verringern sowie die Kosten werden sinken. Im Rahmen einer entsprechenden Kommunikationsstrategie kann dies eine hohe Medienaufmerksamkeit erreichen, die Vertriebsstrategien unterstützen zu Umsatzwachstum führen. (Hohe Chance) Aber auch der weitere Rollout des Daten-Übertragungsstandard DOCSIS 3.1. ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit - also 1000 Mbit - pro Sekunde. Dies bietet für Tele Columbus die Chance, deutlich höhere Geschwindigkeiten am Markt anzubieten und sich von DSL-Anbietern zu differenzieren. (Latente Chance) Fiber to the Terminal Die direkte Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz gewinnt bei allen Mobilfunkgenerationen weiter an Bedeutung. Neben dem Ausbau der mobilen Infrastruktur wird es auch einen weiteren Ausbau der Glasfasernetze geben müssen, denn ohne eine Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz können die vielen Vorteile der neuen Technologie nur bedingt genutzt werden. In dieser Entwicklung sieht auch Tele Columbus eine große Wachstumschance. Als Betreiber eines bereits breit gefächerten Netzes und durch den fortschreitenden Ausbau bietet Tele Columbus wesentliche Grundlagen für die Mobilfunk- Betreiber. (Latente Chance) Digitalisierung Wirtschaftliche, aber auch soziale und technologische, Bereiche haben sich infolge einer zunehmenden Digitalisierung signifikant verändert. Die gleichzeitige Nutzung verschiedener Medien, z. B. Fernsehen und Internet gehört inzwischen bei vielen Nutzern zum Alltag. Entsprechend steigt die Nachfrage nach kompatiblen Leitungen und Anschlüssen sowie hoher Flexibilität. Im Rahmen der Digitalumstellung schafft die Neubelegung der Kanäle zusätzliche Kapazitäten für neue Bandbreitenprodukte. (Latente Chance) Des Weiteren führt die Digitalisierung interner Prozesse und Systeme in der Tele Columbus zu einer Verschlankung und Beschleunigung einzelner Aktivitäten. Dies bietet die Chance, sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern als innovativer und leistungsstarker Partner zu positionieren. (Latente Chance) Verstärkung der regionalen Präsenz Eine Chance bietet sich durch die stärkere Ausrichtung der Vertriebsstrukturen auf regionale Märkte, die zu einer höheren Akzeptanz von PYUR bei den kommunalen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie auf Geschäftskunden- und Endkundenebene führt. Bereits erschlossene Regionen werden zukünftig verstärkt hinsichtlich einer möglichen Anbindung von weiteren Haushalten analysiert. Unterstützt wird dies durch eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Netzanbieter. Dadurch können die Reichweite erhöht und zusätzliche Regionen erschlossen werden. Insgesamt bieten diese Maßnahmen großes Potenzial, weitere Kunden zu gewinnen. (Latente Chance) Weitere Chancen Die Tele Columbus Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Optimierung interner Prozesse und Strukturen. Hierbei stehen vor allem die Kunden von Tele Columbus im Fokus. Ein wesentliches Ziel ist es, ein positives Kundenerlebnis zu schaffen und den Kunden als Partner auf Augenhöhe zu begegnen. Dies ist nur möglich, wenn man die Anliegen der Kunden kennt und versteht. Tele Columbus misst daher regelmäßig das Kundenfeedback über eine Net Promoter Score (NPS) und nutzt dies als Steuerungsinstrument, um den Kunden einen qualitativ höheren Service anbieten zu können. Das schließt eine Wiedereinführung von Mobilfunkangeboten aufgrund der stärkeren Kundennachfrage zu Fixed und Mobile Bundles mit ein. (Latente Chance) Positive Serviceleistungen für den Kunden hängen letztendlich auch von der Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter ab. Die TC Gruppe hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Marke PYUR für Kunden, aber auch für Mitarbeiter und zukünftige Mitarbeiter attraktiv zu gestalten. Dazu zählen u. a. die Optimierung unserer Prozesse, eine verbesserte und breitere Kundenwahrnehmung, die Implementierung eines Wertemanagementsystems, die Umsetzung von Work-Life-Balance, attraktive Büros, die Nutzung von Social Media usw. Diese Maßnahmen stärken die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit. Es ergibt sich daraus die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren und kompetente Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen. (Latente Chance) 11. Gesamtaussage zur Risiko- und Chancenlage Der Ausbau des Glasfasernetzes stellt für Tele Columbus weiter die größten Chancen, aber auch die höchsten Risiken dar. Der Weg ins Gigabitzeitalter ist nicht mehr abzuwenden. Obwohl Experten praktisch unstrittig in den Glasfasernetzen die Zukunft der Datenübertragung sehen, gibt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch noch kein gutes Bild ab. Insbesondere für die Kabelnetzanbieter bieten sich nun gute Chancen, ihre bereits vorhandenen Netze zu modernisieren und den Glasfaserausbau aktiv mitzugestalten. Dennoch ist der Ausbau teuer und muss sehr gut geplant werden. Die Tele Columbus Gruppe versucht, dieses Wachstum mit ihren zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aktiv mitzugestalten. Die Transformation der Unternehmensgruppe unter Beteiligung eines Investors hat somit eine entscheidende Bedeutung auf das gesamte Unternehmen. Tele Columbus ist sich der immanenten Chancen und Risiken sehr bewusst und steuert diese mit größtem Augenmerk. Die Tele Columbus AG verfügt über Kontrollsysteme, um Risiken frühzeitig und konsequent zu handhaben. Nach unserer Einschätzung sind für die Prognosejahre keine Risiken erkennbar, die einzeln - oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken - zu einer maßgeblichen bzw. dauerhaften Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen könnten. Die identifizierten Risiken haben keinen bestandsgefährdenden Charakter, auch in die Zukunft gerichtet. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts daher weiterhin als begrenzt und beherrschbar. Den Großteil der im letzten Geschäftsbericht dargestellten Sachverhalte stufen wir nach wie vor als geringes Risiko ein. Die Tele Columbus AG hat auf der Grundlage des beschriebenen Überwachungssystems die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um bestandsgefährdenden Entwicklungen entgegenzuwirken. Aus Sicht des Vorstands der Tele Columbus AG war der Fortbestand der Gesellschaft zu keiner Zeit gefährdet. Weiterhin sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Risiken bekannt, die sich bestandsgefährdend auf die Gesellschaft oder die Gruppe auswirken können oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dauerhaft negativ beeinflussen und damit eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen könnten. Der Vorstand schätzt die gesamte Risikolage als steuerbar ein und ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen und Herausforderungen auch in Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken eingehen zu müssen. Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021(1) Allgemein Die Tele Columbus AG mit Sitz in der Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 161349 B) ist das Mutterunternehmen des Tele Columbus-Konzerns und im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe tätig. Ihr Gegenstand ist die Verwaltung und Führung der beteiligten Unternehmen. Die Tele Columbus AG als oberste Muttergesellschaft war seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert. Mit Ablauf des 8. September 2021 wurde der Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wirksam. Die Aktien werden seitdem im Freiverkehr an regionalen Börsen in Deutschland gehandelt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, werden teilweise im Anhang gemacht. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet, so dass sich bei Additionen geringfügige Abweichungen ergeben können. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Basis der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") erstellt. (2) Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Alle Beträge im Anhang sind in Tausend Euro ausgewiesen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich seiner Anlagen). Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. (3) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr wie nachfolgend beschrieben ausgeübt: Bilanzierungsmethoden Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen werden ausschließlich im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB angesetzt worden. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es wird vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und das Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand erfasst. In den Herstellungskosten für Sachanlagevermögen werden die direkt zuordenbaren Kosten sowie ein angemessener Anteil der Gemeinkosten berücksichtigt. Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden planmäßig und linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen. Im Fall einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots bei den Sachanlagen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffung- oder Herstellungskosten bis zu EUR 250 sofort aufwandswirksam erfasst. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250, jedoch nicht mehr als EUR 800 betragen, erfolgt eine Aktivierung und vollständige Abschreibung im Zugangsjahr. Als Nutzungsdauern werden angesetzt:
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls gemindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auf Grund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen. Dies ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Ausleihungen werden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Umlaufvermögen Handelswaren werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Sofern erforderlich werden Gängigkeitsabwertungen vorgenommen. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Ausfallrisiken der Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen und pauschalisierte Einzelwertberichtigungen entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie unter Berücksichtigung der Altersstruktur berücksichtigt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nennwerten bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, sowie mit dem Unterschiedsbetrag (Disagio), der sich aus der Differenz zwischen Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem Ausgabebetrag ergibt, bewertet. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, bei Pensionsrückstellungen der vergangenen zehn Geschäftsjahre, abgezinst. Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wird der Gesamtbestand der Pensionsrückstellungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Beachtung der Vorschriften des HGB. Als Bewertungsmethode wurde, in Anlehnung an die internationalen Standards, die Projected Unit Credit Method verwendet. Bei der Ermittlung wurde ein 10-Jahresdurchschnittszinsatz in Höhe von 1,87 % (Vj.: 2,3 %) gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB berücksichtigt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 1,35 % (Vj.: 1,6 %) würde zum Bilanzstichtag zu einer um EUR 51.700 höheren Rückstellung führen. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen (1,75 %) wurden ebenfalls bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Bei der Bewertung wurden keine Entgeltsteigerungen berücksichtigt, weil die Zusagen nicht gehaltsabhängig sind. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu Umrechnungskursen am Tag ihrer Entstehung oder zu höheren Stichtagskursen bewertet. Soweit ihre Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, erfolgt eine Stichtagsbewertung gemäß § 256a HGB. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Gesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bestehen steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des ertragsteuerlichen Organkreises der Tele Columbus AG von 30,91 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 ergab sich insgesamt eine nicht bilanzierte aktive latente Steuer. Aktive Latenzen für zeitliche Unterschiede resultieren insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie für steuerliche Zwecke nicht ansetzbaren Rückstellungen für drohende Verluste, aus wertmäßigen Unterschieden bei Rückstellungen (u. a. Pensionen) und höheren steuerlichen Anschaffungskosten für Sachanlagen. (4) Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Anschaffungs- und Herstellkosten und der Abschreibungen aus dem nachfolgend beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung betreffen Beteiligungen an der BIG Medienversorgung GmbH (TEUR 3.246) sowie der Tele Columbus NRW GmbH (TEUR 3.074). Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Anteilsbesitzliste der Tele Columbus AG zum 31.12.2021
*) Werte zum 31.12.2020
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält zum 31. Dezember 2021 ein Disagio in Höhe von TEUR 2.515 (31.12.2020: TEUR 6.503) welches über die Vertragslaufzeit aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 386 (31.12.2020: TEUR 378) enthalten. Diese resultieren aus Kautionen an eine Geschäftsbank für Mietobjekte und Rückdeckungsversicherungen. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen Forderungen aus Cash Pooling in Höhe von TEUR 102.968 (31.12.2020: TEUR 194.503) sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 24.041 (31.12.2020: TEUR 76.432). Der verbleibende Teil resultiert im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Passiva Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Die Tele Columbus AG hat die am 17. April 2021 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Die Kapitalerhöhung wurde am 12. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit durch Ausgabe von 146.109.887 neuen auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) von EUR 127.556.251,00 um EUR 146.109.887,00 auf EUR 273.666.138,00 erhöht. Durch die Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft Erlöse in Höhe von TEUR 474.857 zugeflossen, von denen TEUR 328.747 als Agio in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt wurden. Das gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 273.666. Es besteht aus 273.666.138 Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Das gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich im Einzelnen insbesondere aus den §§ 12, 53a, 186 und 188 ff. Aktiengesetz ("AktG") ergeben. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 AktG). Die Gesellschaft hält wie im Vorjahr keine eigenen Aktien. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Die Angaben nach §160 Abs.1 Nr.8 AktG sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 848 ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beläuft sich auf TEUR 888. Zur externen Rückdeckung und Sicherung der Pensionsansprüche der Mitarbeiter hat die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung bei der Alten Leipziger Leben, Oberursel, abgeschlossen, die jedoch nicht die Anforderungen zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt. Der Zuführungsbetrag nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB betrug zum 1. Januar 2010 TEUR 203, wobei von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, diesen Betrag jährlich zu 1/15 bis zum 31. Dezember 2024 der Rückstellung zuzuführen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden TEUR 14 zugeführt, somit verbleibt zum Bilanzstichtag ein Verteilungsbetrag von TEUR 40. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Abschlussprüfung (TEUR 20.921; 31.12.2020: TEUR 22.449), Rückstellung für Risiken aus der Abspaltung der Tele Columbus Beteiligungs GmbH (TEUR 8.336; 31.12.2020: TEUR 6.930), Passivierung von Zuführungen zu Treuhandkonten aufgrund eines bestehenden Schiedsstellenverfahrens (TEUR 6.101; 31.12.2020: TEUR 0), Prozesskosten betreffend der BIG Medienversorgung GmbH ("Earnout"-Klausel) (TEUR 3.957; 31.12.2020: TEUR 483) Personalkosten, z.B. für Mitarbeiterprämien und Sonderzahlungen, Tantiemen, nicht genommene Urlaubs- und Überstundenansprüche und Abfindungen (TEUR 1.723; 31.12.2020: TEUR 2.252) sowie übrige sonstige Rückstellungen (TEUR 1.218; 31.12.2020: TEUR 799). Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen (in Klammern Vorjahresbeträge): Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammern)
Entsprechend dem Vertrag zur Verpfändung von Anteilen und Beteiligungen (Share and Interest Pledge Agreement) vom 3. Mai 2018 werden zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Term Loan Facility A3) sowie der Senior Secured Notes Anteile an verbundenen Unternehmen verpfändet (Darlehnsbetrag von TEUR 462.508). Die Gesellschaft hat am 30. April 2018 die Platzierung ihrer vorrangig besicherten Anleihe im Gesamtbetrag von EUR 650 Mio. mit einer Laufzeit bis 2025 zum Ausgabepreis von 99,243 % und mit einem Zinskupon von 3,875 % p. a. bekanntgegeben. Die Begebung der Anleihe war am 4. Mai 2018. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten aus Cash Pooling in Höhe von TEUR 336.589 (31.12.2020: TEUR 449.320) und Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 25.120 (31.12.2020: TEUR 2.543). Der verbleibende Teil ergibt sich für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Verträgen gegenüber Dritten setzen sich wie folgt zusammen:
Die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen für Investitionen, die in den folgenden Berichtsperioden zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von rund TEUR 53.530 führen, werden aus den bestehenden Cash-Beständen finanziert. Haftungsverhältnisse Die Tele Columbus AG hat Patronatserklärungen mit Rangrücktritt zugunsten einzelner Tochtergesellschaften abgegeben. Im Folgenden werden die Gesellschaften und die Forderungen, inklusive Ausleihungen, die zum Stichtag gegenüber diesen Gesellschaften bei der Tele Columbus AG bilanziert sind, dargestellt:
In diesen Patronatserklärungen verpflichtet sich die Tele Columbus AG, die Gesellschaften stets finanziell so ausgestattet zu halten, dass sie alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten gegenüber sämtlichen Gläubigern bei Fälligkeit erfüllen können. Darüber hinaus tritt die Tele Columbus AG gegenüber den Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass Tilgung, Verzinsung und Kosten nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO verlangt werden können. Alle Patronatserklärungen haben eine unbefristete Laufzeit und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Tele Columbus AG geht nicht davon aus, dass die Patronatserklärungen mit Rangrücktritt in Anspruch genommen werden, da nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag und auf Basis der bestehenden Unternehmensplanung der Tochtergesellschaften ausreichende Liquidität erwirtschaftet wird bzw. verfügbar ist, um sämtliche bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen. (5) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Als Umsatzerlöse werden die Erlöse aus dem Verkauf von Waren sowie aus Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer ausgewiesen.
Alle Umsatzerlöse wurden in Deutschland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterberechnung an verbundene Unternehmen. Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf TEUR 875 (2020: TEUR 428) und betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus Abgängen von Anlagevermögen. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen wie im Vorjahr TEUR 0. Außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 6.321 aufgrund dauerhafter Wertminderung betreffen Beteiligungen an der BIG Medienversorgung GmbH (TEUR 3.246) sowie der Tele Columbus NRW GmbH (TEUR 3.074). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen aus der zuschlagsfreien Weiterberechnung an verbundene Unternehmen. Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 787 (2020: TEUR 169) angefallen und betreffen im Wesentlichen Forderungsverluste. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 0 (2020: TEUR 0). Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge beinhalten Zinserträge aus langfristig gewährten Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 17.223 (2020: TEUR 17.223). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Unter den Zinserträgen sind im Wesentlichen Zinsen aus dem Cash Pooling mit verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 7.558 (2020: TEUR 8.783) enthalten. Die Erträge aus der Abzinsung betragen wie im Vorjahr TEUR 0. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 63.278 (2020: TEUR 65.234) handelt es sich im Wesentlichen um Zinsen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus der Anleihe und verbundenen Unternehmen. Aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen resultieren Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von insgesamt TEUR 569 (2020: TEUR 264). Aufwendungen aus Korrekturen Ergebnisabführungen aus den Vorjahren Die Aufwendungen aus Korrekturen Ergebnisabführungen aus den Vorjahren betreffen Fehlerkorrekturen von in den Vorjahren vereinnahmten Ergebnissen der pepcom GmbH in Höhe von TEUR 24.899, die in laufender Periode berücksichtigt wurden. Überleitung zum Bilanzergebnis
(6) Sonstige Angaben Organe Aufsichtsrat der Tele Columbus AG: Herr Marc van't Noordende (seit 28. Mai 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats Operating Partner, North Haven Infrastructure Partners, Managed by Morgan Stanley Infrastructure Partners Herr Martin Mildner (seit 28. Mai 2021) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Finanzvorstand der United Internet AG Frau Dr. Claudia Borgas-Herold (seit 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied Managing Director, borgas advisory GmbH, Head of CEO Office, Marquard & Bahls Herr Christoph Oppenauer (seit 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied Asset Management Officer für Infrastrukturinvestitionen bei Morgan Stanley Infrastructure Partners Frau Annelies van Zutphen (seit 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied Operating Partner, North Haven Infrastructure Partners, Managed by Morgan Stanley Infrastructure Partners Herr Ralph Dommermuth (7. Juni 2021 bis zum 9. Februar 2022) Aufsichtsratsmitglied Vorstandsvorsitzender (CEO) der United Internet AG, Herr Joachim Grendel (7. Juni 2021 bis zum 16. Februar 2022) Aufsichtsratsmitglied Unternehmensberater Herr Dr. Volker Ruloff (bis 28. Mai 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats Telekommunikations- und Medienberater Herr Claus Beck (bis 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied CTO der 1&1 Versatel GmbH Herr Hüseyin Dogan (bis 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied COO der 1&1 IONOS SE und der Strato AG Dr. Susan Hennersdorf (bis 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied Geschäftsführende Gesellschafterin cresc.-GmbH Herr Stefan Rasch (bis 28. Mai 2021) Aufsichtsratsmitglied Senior Partner & Managing Director der Boston Consulting Group Herr Michael Scheeren (bis zum 9. Februar 2022) Aufsichtsratsmitglied Vorsitzender des Aufsichtsrats der 1&1 Drillisch AG und der 1&1 Telecommunication SE Die Vergütungsansprüche des Aufsichtsrats im laufenden Jahr belaufen sich auf TEUR 327 (2020: TEUR 289). Anfang 2022 haben bisher mehrere Aufsichtsratsmitglieder auf ihren Vergütungsanspruch für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet (TEUR 136). Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. Vorstand der Tele Columbus AG: Dr. Daniel Ritz CEO der Tele Columbus AG, Berlin Eike Walters CFO der Tele Columbus AG, Berlin Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alt. befreit. Der Aufsichtsrat legt eine angemessene Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2021 Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 betragen insgesamt TEUR 1.872 (2020: TEUR 3.775). Frühere Mitglieder des Vorstands Für Leistungen und Ansprüche früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind sowohl im Jahr 2021 als auch in 2020 keine Bezüge abgeflossen. Sonstiges Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres 2021 waren im Durchschnitt 26 Mitarbeiter (2020: 22), davon 19 Arbeitnehmer und 7 leitende Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Honorare des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss der Tele Columbus AG enthalten. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es bestehen keine zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen. Konzernverhältnisse Die Morgan Stanley & Co. LLC mit Sitz in New York stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf und die Tele Columbus AG, Berlin, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, dem die Tele Columbus AG als Tochterunternehmen angehört. Der Konzernabschluss von Morgan Stanley & Co. LLC ist unter der Adresse: 1585 Broadway Avenue, New York, NY 10036, erhältlich. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Am 22. Februar 2022 hat die Tele Columbus AG sämtliche Geschäftsanteile an mehreren Tochterunternehmen, welche regional für die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandkabelnetzes verantwortlich sind, veräußert. Der Verkaufspreis betrug insgesamt TEUR 337 und wurde vollständig beglichen. Mit dem Einmarsch der russischen Armee in ukrainische Gebiete ist am 24. Februar 2022 der Ukraine-Krieg ausgebrochen. Die EU, die USA, Großbritannien und andere Staaten reagierten mit Sanktionen gegen Russland, Belarus sowie die ostukrainischen Separatistengebiete. Die Auswirkungen des Kriegs stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Tele Columbus ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten nicht in den am Krieg beteiligten Ländern aktiv tätig. Vor diesem Hintergrund erwartet die Tele Columbus AG zum aktuellen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Gleichwohl können die wirtschaftlichen Folgen des Krieges sowie der verhängten Sanktionen (humanitäre Krisen, Aufnahme von Flüchtlingen, Verknappung und Verteuerung von Öl, Gas und Rohstoffen) für Tele Columbus selbst heute noch nicht konkret eingeschätzt werden. Weitere potenzielle Auswirkungen auf Tele Columbus ist ebenfalls die Inflation mit Einfluss auf das B2C Geschäft sowie insbesondere eine signifikante Verteuerung von Bauleistungen. Nach dem Abschlussstichtag haben verschiedene Aufsichtsratsmitglieder ihre Ämter niedergelegt, Ralph Dommermuth und Michael Scheeren mit Wirkung zum 09.Februar 2022, Joachim Grendel mit Wirkung zum 16. Februar 2022 sowie Dr. Claudia Borgas-Herold mit Wirkung zum 21. März 2022. Gemäß Satzung ergeben sich hieraus jedoch keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Gesellschaft erwirtschaftet einen Jahresfehlbetrag, der ohne Beschluss vorgetragen wird.
Berlin, den 19. April 2022 Tele Columbus AG, Berlin Dr. Daniel Ritz, Vorstand Eike Walters, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Tele Columbus AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tele Columbus AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 17. Mai 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer Susanne Patommel, Wirtschaftsprüferin BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, Das Geschäftsjahr 2021 war im Wesentlichen geprägt durch den Erwerb der Mehrheitsanteile durch die Kublai GmbH ("Kublai"), die am 1. Februar 2021 ein öffentliches Übernahmeangebot veröffentlichte. Parallel dazu fanden Gespräche mit den Gläubigern der Tele Columbus AG statt, um einen Verzicht ihrer Kontrollwechselklausel zu verhandeln. Im Anschluss daran wurde eine Bezugsrechtskapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionsvolumen von 475 Millionen Euro durchgeführt. Die Erlöse wurden zur Tilgung ausstehender Finanzverbindlichkeiten zur Umsetzung der Fiber Champion Strategie genutzt. Im Mai 2021 führte die Gesellschaft ihre ordentliche Hauptversammlung aufgrund der anhaltenden COVID- 19 Pandemie erneut virtuell durch. In der ordentlichen Hauptversammlung 2021 wurden die acht durch Kublai vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Über den Sommer hinweg hat der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat ein angepasstes Budget für 2021 erarbeitet, welches im August erfolgreich verabschiedet und kommuniziert wurde. Über das gesamte vergangene Jahr hinweg haben Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam das Unternehmen letztlich erfolgreich durch die COVID-19 Pandemie gesteuert und die damit einhergehenden Herausforderungen bewältigt. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Interessenkonflikte Bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021 gehörten Dr. Volker Ruloff (Vorsitzender), Claus Beck, Hüseyin Dogan, Dr. Susan Hennersdorf, Stefan Rasch und Michael Scheeren dem Aufsichtsrat an. Wie bereits in 2020 veröffentlicht, konnten bei den Aufsichtsratsmitgliedern Michael Scheeren, Claus Beck und Hüseyin Dogan aufgrund ihrer Organfunktion bei Unternehmen der United Internet Gruppe, die in einigen Märkten ein Wettbewerber unserer Gesellschaft ist, potenziell Interessenkonflikte auftreten (vgl. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex vom 30.03.2021). Seit März 2021 ist Michael Scheeren nicht mehr in einer Organfunktion bei Unternehmen der United Internet Gruppe tätig. Der Aufsichtsrat prüfte vor jeder Sitzung, ob bei einzelnen Tagesordnungspunkten Interessenkonflikte entstehen könnten. In den Fällen, in denen das sein konnte, wurden vom Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen ergriffen. So haben die benannten Aufsichtsratsmitglieder an Beschlussfassungen mit potenziellen Interessenkonflikten nicht teilgenommen oder sich der Stimme enthalten. Die Kublai GmbH hatte in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot angekündigt, nach Vollzug des Angebots den Aufsichtsrat neu zu besetzen, um entsprechend ihrer Beteiligungshöhe repräsentiert zu sein. Sämtliche damals amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats haben am 14. April 2021 im Hinblick auf den bevorstehenden Kontrollwechsel ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG niedergelegt. In der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021 wurden Marc van't Noordende, Dr. Claudia Borgas-Herold, Martin Mildner, Christoph Oppenauer, Michael Scheeren und Annelies van Zutphen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Ralph Dommermuth und Joachim Grendel wurden mit Wirkung ab Eintragung der Satzungsänderung hinsichtlich der Größe des Aufsichtsrats in das Handelsregister am 7. Juni 2021 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Frage, ob die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claudia Borgas-Herold, Martin Mildner und Ralph Dommermuth auf Grund ihrer Organfunktion bei der United Internet AG bzw. bei Gruppengesellschaften des United Internet Konzerns als Aufsichtsratsmitglieder mit einer Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber des Unternehmens anzusehen sind, sorgfältig geprüft. Es sprechen gewichtige Argumente dagegen, die United Internet AG bzw. einzelne ihrer Konzerngesellschaften, in denen die vorgenannten Mitglieder Organfunktionen ausüben, als wesentliche Wettbewerber der Tele Columbus AG anzusehen, insbesondere, weil sich die Märkte, in denen diese Unternehmen und die Tele Columbus AG tätig sind, teilweise nicht decken. Aus Sicht der Gesellschaft wird die Arbeit des Aufsichtsrats hierdurch jedoch nicht nachhaltig behindert, weil etwaige auftretende Interessenkonflikte im Einzelfall durch geeignete Maßnahmen, die die Interessen der Gesellschaft wahren, bewältigt werden können. Darüberhinausgehende Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren wäre, sind dem Aufsichtsrat nicht bekannt. Michael Scheeren hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 22.12.2021 mit Wirkung zum 09.02.2022 niedergelegt. Ralph Dommermuth hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 15.01.2022 mit Wirkung zum 09.02.2022 niedergelegt. Joachim Grendel hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 19.01.2022 mit Wirkung zum 16.02.2022 niedergelegt. Dr. Claudia Borgas-Herold hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 16.03.2022 mit Wirkung zum 21.03.2022 niedergelegt. Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat tagte aufgrund der andauernden COVID-19 Pandemie und der geltenden Reise- und Kontaktbeschränkungen ausschließlich in Form von Videokonferenzen. Der Aufsichtsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Der Vorstand hat uns schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und Entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Unsere Entscheidungen basierten auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die wir eingehend geprüft haben. Wir haben die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und ihn bei seiner Führungsaufgabe, der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie bei wichtigen Einzelthemen beraten. Zudem ließ sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats außerhalb der Gremiensitzungen vom Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und relevante Vorgänge im Unternehmen informieren. Der Aufsichtsrat trat während des Jahres 2021 in neun ordentlichen Sitzungen zusammen, in denen der Vorstand über die Lage des Unternehmens sowie über alle wesentlichen aktuellen und auch strategisch bedeutsamen Themen berichtete. Nach dem Wechsel im Aufsichtsrat am 28. Mai 2021 befassten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse im Zuge der Einarbeitung in zahlreichen außerordentlichen Sitzungen vertiefend mit den einzelnen Geschäftsbereichen und der Unternehmensstrategie. Außerdem erstatteten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsrat im Rahmen der ordentlichen Sitzungen regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit. Am 1. Februar 2021 veröffentlichte die Kublai GmbH das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot. Daraufhin trat der Aufsichtsrat am 4. Februar 2021 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und befasste sich mit der Prüfung der Angemessenheit der im Übernahmeangebot angebotenen Gegenleistung für die Aktionäre der Gesellschaft und der zu veröffentlichenden Gemeinsamen Begründeten Stellungnahme durch Vorstand und Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsmitglieder mit Organfunktionen bei United Internet haben sich bei den Beschlussfassungen enthalten. In seiner ordentlichen Sitzung am 11. Februar berichtete der Vorstand über den Stand der Transaktion, die außerordentliche Hauptversammlung vom 20. Januar 2021 und die geplante Kapitalerhöhung. Darüber hinaus informierte der Vorstand zum operativen Geschäft und den Finanzkennzahlen. Des Weiteren nahm der Aufsichtsrat das Incentive-System für Führungskräfte sowie die Governance-Berichte billigend zur Kenntnis und verabschiedete den Prüfungsplan der Internen Revision für 2021. Anfang März 2021 hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren eine Anpassung des Vorstandsdienstvertrages von Eike Walters bezüglich der Andienung seiner im Rahmen des MSP Programms übertragenen Aktien im Zuge des Übernahmeangebots beschlossen. In seiner ordentlichen Sitzung am 30. März 2021 stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2020 fest und billigte den Konzernabschluss. Er beschloss, dem Vorschlag des Prüfungsausschusses zu folgen und der Hauptversammlung PricewaterhouseCoopers (PwC) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. Darüber hinaus wurde das Vergütungssystem inkl. der Zielvereinbarungen des Vorstands für 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht zur Unternehmensführung beschlossen. Der Vorstand berichtete über den aktuellen Stand der Annahme-Quote für das freiwillige Übernahmeangebot und den Prozess der Prospekterstellung im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung. Darüber hinaus informierte der Vorstand zur Umsetzungsplanung des Fiber-Champion-Projekts und zu Next Generation TV. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht zu einer internen Prüfung und den Bericht zum Stand der Verhandlungen bezüglich des Anteilsverkaufs an der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH zur Kenntnis. Am 14. April 2021 legten die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nieder. Am 17. April 2021 beschloss der Aufsichtsrat in einer telefonischen Sitzung die Zustimmung zur Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung in Umsetzung des Kapitalerhöhungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Januar 2021. Des Weiteren wurde der Transaktionsbonus für den Vorstand und die Tagesordnung der Ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021 beschlossen. In seiner ordentlichen Sitzung am 11. Mai befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Zwischenabschluss für das erste Quartal 2021. Zudem berichtete der Vorstand über den Abschluss der Transaktion mit Kublai und die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zur Zulassung von Kublai und der ODDO BHF Aktiengesellschaft zur Zeichnung der neuen Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung. In einer weiteren Sitzung am 26. Mai 2021 informierte der Vorstand zum Zwischenabschluss. Nach Beendigung der Hauptversammlung am 28. Mai 2021 trat der neu gewählte Aufsichtsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Es wurden der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie die jeweiligen Mitglieder und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Präsidialausschusses gewählt. In der ordentlichen Sitzung am 22. Juni 2021 wurde über das angepasste Budget für 2021 sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und Aufsichtsrats gesprochen und ein Maßnahmenplan erstellt. Die ordentliche Sitzung am 28. Juli 2021 hatte einen Bericht über die beschlossenen Maßnahmen inkl. des geänderten Prozesses für Budgetfreigaben zum Gegenstand. Der Aufsichtsrat hat am 12. August 2021 im Umlaufverfahren die Zustimmung zur gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum öffentlichen Delisting-Angebot der Kublai GmbH vom 4. August 2021 erteilt. In einem weiteren Umlaufverfahren am 12. August 2021 hat der Aufsichtsrat das Investment & Finance Committee (IFC) gegründet, seine Mitglieder ernannt und seine Befugnisse festgelegt. Der Halbjahresabschluss 2021 wurde in der regulären Sitzung am 25. August 2021 besprochen. Der Aufsichtsrat beschloss zudem das angepasste Budget 2021 und erteilte seine Freigabe zum Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse. Im September und Oktober fand weiterer Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere hinsichtlich der Strategie statt. Zudem wurden in mehreren Umlaufverfahren zuvor durch das IFC empfohlene Projekte freigegeben. In der ordentlichen Sitzung am 11. November 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Abschluss für das dritte Quartal 2021 und dem Entwurf des Strategischen Plans 2022-2026. Darüber hinaus berichtete die Geschäftsführung u.a. über den Aufbau des Transformation Office, die Umsetzung des Fiber Champion Projekts und Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung. Am 19. November 2021 erteilte der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren seine Freigabe zum Widerruf der Notierung der Anleihe an der Börse Euronext Dublin und zur Beantragung der Notierung zum Handel an der Wertpapierbörse Guernsey. In seiner letzten ordentlichen Sitzung am 10. Dezember 2021 gab der Aufsichtsrat u.a. den durch das IFC empfohlenen Kauf eines Glasfaserrings in Berlin und verschiedene WoWi-Projekte frei. Der Prüfungsausschuss berichtete über die Entwicklungen interner Ermittlungen und der Vorstand stellte den überarbeiteten Strategischen Plan 2022-26, das Budget 2022 und den Action Plan People & Organization vor. Ausschüsse des Aufsichtsrats Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat drei ständige Ausschüsse (Präsidialausschuss, Prüfungsausschuss und Investment & Finance Committee) gebildet. Präsidialausschuss Mitglieder des Präsidialausschusses waren bis zur Neuwahl des Aufsichtsrats am 28. Mai 2021 Dr. Volker Ruloff (Vorsitzender), Michael Scheeren und Claus Beck. Ab dem 28. Mai 2021 gehörten Marc van't Noordende (Vorsitzender), Dr. Claudia Borgas-Herold, Martin Mildner und Christoph Oppenauer dem Präsidialausschuss an. Seit dem 21. März 2022 sind Marc van't Noordende (Vorsitzender) und Christoph Oppenauer Mitglieder des Präsidialausschusses. Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 vier Mal, um u.a. die revidierten Bonus Scorecards des Vorstands aufgrund des revidierten Budgets 2021 zu besprechen. Des Weiteren wurden die Arbeitsweise des Vorstands und die Bonus Scorecards des Vorstands für 2022 diskutiert. Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zur Neuwahl des Aufsichtsrats am 28. Mai 2021 Michael Scheeren (Vorsitzender), Dr. Susan Hennersdorf und Hüseyin Dogan an. Ab dem 28. Mai 2021 waren Michael Scheeren (Vorsitzender), Joachim Grendel (ab 7. Juni 2021), Martin Mildner und Annelies van Zutphen Mitglieder des Prüfungsausschusses. Seit dem 17. Februar 2022 gehören dem Prüfungsausschuss Annelies van Zutphen (Vorsitzende) und Martin Mildner an. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2021 sieben reguläre Sitzungen ab. In den Sitzungen befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Wahl des Abschlussprüfers, den Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, den unterjährigen Zwischenabschlüssen, dem Jahresabschluss 2021 und dem internen Kontrollsystem. Zudem fiel die Prüfung des Verkaufs der Geschäftsanteile an der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH, das Relisting der Anleihe und die Überwachung von internen Ermittlungen in seinen Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus war der Prüfungsausschuss in intensivem Austausch mit der Geschäftsführung und den jeweiligen Direktoren, um sich mit den einzelnen Geschäftsbereichen der Tele Columbus und den Bereichen Finance, Legal, Internal Audit und Compliance vertraut zu machen. Investment & Finance Committee Das Investment & Finance Committee (IFC) wurde am 11. August 2021 neu gegründet und mit der Prüfung und Freigabe von Projekten mit einem Investitionsvolumen zwischen 0,5 und 5 Mio. EUR betraut. Dem IFC gehörten Christoph Oppenauer (Vorsitzender), Joachim Grendel, Martin Mildner und Michael Scheeren an. Seit dem 17. Februar 2022 gehören dem IFC Christoph Oppenauer (Vorsitzender) und Martin Mildner an. Das IFC tagte regelmäßig alle zwei Wochen im Geschäftsjahr 2021. Jahres- und Konzernabschlussprüfung Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Tele Columbus AG zum 31. Dezember 2021 und der gemäß §315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie die entsprechenden Lageberichte wurden von der PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Es wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich eingehend mit den Unterlagen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen dazu die Prüfungsberichte vor. Außerdem erläuterte der verantwortliche Abschlussprüfer zunächst im Prüfungsausschuss und dann während der Aufsichtsratssitzung am 19. April 2022 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, die jeweils in seiner Anwesenheit ausführlich besprochen wurden. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die Tele Columbus AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantworteten der Vorstand und die anwesenden Abschlussprüfer in der gebotenen Ausführlichkeit. Mitte 2021 wurde durch anonyme Hinweise an die Ombudsperson der Tele Columbus AG bekannt, dass es bei der Tochtergesellschaft HLKomm Telekommunikations GmbH. Leipzig, ("HL Komm") zu Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Umsatzerlösen gekommen ist. Die Vorfälle wurden durch die interne Revision und durch eine vom Aufsichtsrat beauftragte Sonderuntersuchung durch Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfassend aufgearbeitet. Der Vorstand kam hinsichtlich der bilanziellen Behandlung zu dem Ergebnis, dass die erforderlichen Korrekturen in der Darstellung des Vorjahresabschlusses im Rahmen des Konzernabschlusses 2021 vorgenommen werden können (siehe Abschnitt A.4 im Anhang des Konzernabschlusses). Der Abschlussprüfer hat sich dieser Behandlung angeschlossen. Der Aufsichtsrat diskutierte die Vorfälle bei der HLKomm, insbesondere die Untersuchungen der Gesellschaft während der Prüfung, die bilanzielle Behandlung und Maßnahmen zur Verbesserung des internen Kontrollsystems ausführlich mit dem Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer ist mit der rückwirkenden Korrektur des Konzernabschlusses 2020 innerhalb des Konzernabschlusses 2021 auf der Grundlage des Bilanzierungsstandards IAS 8 einverstanden. Er sieht keine Hinweise, dass auf der Grundlage dieser Korrekturen der Konzernabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tele Columbus Gruppe vermittelt. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwendungen und stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung des Konzernabschlusses zu. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. In einer weiteren Sitzung am 17. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss der Tele Columbus AG geprüft, keine Einwendungen erhoben und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der Tele Columbus AG ist folglich festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Arbeit und alles in 2021 Erreichte.
Berlin, den 18. Mai 2022 Marc van't Noordende, Vorsitzender des Aufsichtsrats PRÜFUNG DES ABHÄNGIGKEITSBERICHTS 2021 DURCH DEN AUFSICHTSRAT Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zum Mehrheitsaktionär Kublai GmbH und mit Kublai GmbH verbundene Unternehmen erstellt. Dieser Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer hat nach seiner Prüfung bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben im Abhängigkeitsbericht richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und die Bestätigung des Prüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und die Bestätigung durch den Prüfer zu erheben.
Berlin, den 20. Mai 2022 Marc van't Noordende, Vorsitzender des Aufsichtsrats Konzernlagebericht für das Geschäftsjahrzum 31. Dezember 2021Inhalt 4 Grundlagen des Konzerns 4 Geschäftsmodell des Konzerns 6 Ziele und Strategien 7 Steuerungssystem 9 Wirtschaftsbericht 9 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 11 Geschäftsvorlauf 13 Lage 19 Nachtagsbericht 19 Prognosebericht 21 Risikobericht 21 Risikomanagementsystem 22 Risiken 23 Branchenspezifische Risiken 23 Gesetzes- und Regulierungsänderungen 24 Operationelle Risiken 25 Rechtsverfahren, Kartell und Verbraucherschutzverfahren 26 Finanzwirtschaftliche Risiken 27 Risiken in Bezug auf Covid-19 27 Geopolitische Lage 28 Chancenbericht 28 Chancenmanagement 28 Chancen 29 Gesamtaussage zur Risiko und Chancenlage aus Sicht der Konzernleitung Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Allgemeines Die Tele Columbus AG mit Sitz in Berlin hält zum Bilanzstichtag 42 direkte bzw. mittelbare Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss voll konsolidiert werden, sowie vier weitere assoziierte Unternehmen und ein Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Tele Columbus AG ist das Mutterunternehmen des Tele Columbus-Konzerns (im Folgenden Tele Columbus oder Gruppe) und im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus tätig. Tele Columbus ist einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Kabel-Haushalten und vergleichsweise hohem Anteil an FTTB-erschlossenen Haushalten. Unter der Marke PYUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 200 TV-Sender auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt Tele Columbus maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in ausgewählten Regionen in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Unternehmen der Gruppe sind deutschlandweit tätig mit einer besonders starken Marktstellung in den ostdeutschen Bundesländern. Ca.38% der von Tele Columbus versorgten wohnungswirtschaftlichen Bestände verteilen sich auf das restliche Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt versorgt die Gruppe über bestehende Netze 9 % aller deutschen Haushalte. Tele Columbus bietet seinen Kunden Zugang zu TV-Angeboten, Festnetztelefonie und schnellem Internet, mit Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s, an. Das Angebot umfasst den Service, die Wartung, sowie die Bereitstellung der oben genannten Produkte und Dienste, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Über dieses Kerngeschäft hinaus umfasst das Angebot auch das Bauleistungsgeschäft für Telekommunikationsinfrastruktur mit Bezug zum Telefonie- und Internetgeschäft sowie Individuallösungen für Kunden aus der Wohnungswirtschaft sowie Geschäftskunden. Im Nachgang der im Dezember 2020 angekündigten und im April 2021 vollzogenen Übernahme der Mehrheit der Anteile an der Tele Columbus AG durch die Kublai GmbH startete Tele Columbus die Umsetzung der zuvor definierten "Fiber Champion" Strategie. Diese fußt auf drei Säulen:
Struktur des Konzerns Die Tele Columbus AG agiert als Konzernholding und ist die oberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft der Gruppe, welcher somit die Steuerung des gesamten Konzerns obliegt. Folglich nimmt die Tele Columbus AG insbesondere sowohl die strategische Entwicklung der Gruppe als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen und Finanzierungen für verbundene Unternehmen wahr. Unternehmenserwerbe und -veräußerungen Am 15. Dezember 2021 hat Tele Columbus ihren 90 %-Anteil an der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH verkauft. Der Kaufpreis betrug TEUR 6.838. Es resultierte aus der Entkonsolidierung ein Gewinn in Höhe von TEUR 2.688. Es wird auf die Angaben in Abschnitt "B.2 Veränderungen im Konsolidierungskreis" des Konzernanhangs verwiesen. Hauptmarkt und Kerngeschäft Tele Columbus ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland und besitzt eine starke Marktstellung vor allem in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie größere Marktanteile in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die Hauptstandorte der Gruppe befinden sich in Berlin und Leipzig. Darüber hinaus unterhält sie unter anderem weitere Standorte in Hamburg, Chemnitz, Ratingen und Unterföhring. Tele Columbus betreibt vornehmlich Kabelnetze der Netzebenen 3 und 4. Bei der Netzebene 3 - auch NE3 oder Level 3 genannt - handelt es sich um ein Kabelnetzwerk, das Signale von regionalen Verteilungsnetzwerken zum Übertragungspunkt außerhalb der Wohneinheit des Kunden transportiert. Mit Netzebene 4 - auch NE4 oder Level 4 genannt - wird ein Kabelnetzwerk innerhalb einer Wohnanlage bezeichnet, dass Signale ab dem Übertragungspunkt bis zur Anschlussdose in der Wohneinheit des Kunden verteilt. Als integrierter Netzbetreiber für beide Netzebenen ist die Gruppe auf die Bereitstellung hochwertiger und integrierter Endkundendienste aus einer Hand spezialisiert. An Standorten, an denen die Gruppe nicht auf den eigenen Netzbestand zurückgreifen kann, werden entsprechende Netzleistungen von Dritten eingekauft. Neben dem Betrieb von glasfaserbasierten Netzen ist die Tele Columbus auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie Netzmonitoring und Vermarktung von Rechenzentrumsdienstleistungen. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaser-Stadtnetzen, den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone, das mit dem Internet verbundene Kernnetz, sowie den Ausbau und die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden. Den Endkunden von Tele Columbus werden Leistungen in den Bereichen Fernsehen und Telekommunikation - insbesondere ein Grundangebot an Kabelfernsehkanälen (CATV), Premium TV Pakete (Premium TV) sowie Internet- und Telefondienste im Festnetz - angeboten. Zum 31. Dezember 2021 verzeichnete Tele Columbus rund 3,3 Millionen angeschlossene Haushalte. Rund 2,14 Millionen Haushalte hiervon bezogen mindestens eines der angebotenen Produkte. Die Gruppe generiert ihre Einnahmen hauptsächlich aus Anschlussgebühren, die von Endkunden für den Bezug eines CATV-Produktes gezahlt werden. Etwa 92 % der Endkunden sind Mieter in Mehrfamilienobjekten, die zum Bestand von Gesellschaften oder Genossenschaften der Wohnungswirtschaft zählen, oder von diesen verwaltet werden. Die Gruppe hat mit diesen Unternehmen dauerhafte Gestattungs- und Signallieferungsverträge abgeschlossen, was eine nachhaltige Erlösbasis sicherstellt. Der Anteil der über die Betriebskosten abgerechneten Kabel TV-Anschlüsse liegt zum 31. Dezember 2021 bei ca. 70 % (Vj.: 69 %). Geschäftssegmente Produkte und Leistungen von Tele Columbus werden in die zwei operativen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie" unterteilt. SEGMENT "TV" Tele Columbus bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Auf der digitalen Entertainment-Plattform werden mehr als 200 TV-Sender und über 60 digitale Radiosender angeboten und klassisches Fernsehen mit Video auf Abruf vereint. Die angebotenen Premium-Programme enthalten bis zu 50 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 20 Sender in HD-Qualität. Die Gruppe generiert im Segment "TV" Erlöse aus Kabelanschlussentgelten und wiederkehrenden Entgelten für Serviceoptionen sowie Erlöse aus dem Abschluss von Verträgen mit Neukunden und den entsprechenden Installationsservices. Des Weiteren erhält sie von den Programmanbietern Einspeiseentgelte für die Verbreitung diverser Programme über das Kabelnetz. Tele Columbus ist hierbei bemüht, ein einheitliches Einspeisemodell für alle Senderanbieter bereitzustellen. SEGMENT "INTERNET UND TELEFONIE" Im Segment "Internet und Telefonie" fasst die Gruppe Internet- und Telefondienste zusammen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen. SEGMENT "SONSTIGES" Unter dem Segment "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten ausgewiesen, die nicht direkt den beiden berichteten Segmenten zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere das B2B- und Baudienstleistungsgeschäft. Ferner werden diesem Segment auch allgemeine Verwaltungs- und Personalkosten zugeordnet. Ziele und Strategien Die Strategie von Tele Columbus besteht in dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums. Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich Konsolidierung und Neupositionierung der Gruppe auf die strategischen Kernbereiche (Netzwerk, Produkte, Kundenerlebnis, Wohnungswirtschaft, B2B sowie Organisation & Kultur), haben sich im Geschäftsjahr als durchweg positiv und richtungsweisend erwiesen. Die Ausrichtung auf diese Maßnahmen wird daher fortgeführt und über ein konzernweites Transfomationsprogramm weiter operationalisiert. Das Ziel soll mit Hilfe der folgenden strategischen Maßnahmen erreicht werden:
Unseren Zielen und Strategien tragen wir mit unserem Steuerungssystem und der Überwachung zentraler Kennzahlen Rechnung. Tele Columbus bewertet dabei den Erfolg anhand eines Steuerungssystems, das sich auf die wirtschaftlichen Parameter Umsatz, EBITDA und Capex stützt. Steuerungssystem Der Konzern wird vom Vorstand der Tele Columbus AG geführt. Er verantwortet das operative Geschäft und überwacht die oben beschriebenen berichtspflichtigen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie". Für den Gesamtkonzern und diese Segmente erhält und überprüft der Vorstand interne Managementberichte. Für das Segment "Sonstiges" werden dem Vorstand ebenfalls interne Managementberichte vorgelegt. Wesentliche finanzielle und nicht-finanzielle Steuerungsgrößen Das EBITDA (Ergebnis vor dem Finanzergebnis, welches sich aus dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstigem Finanzergebnis ergibt, Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen) ist für das Geschäftsjahr 2021 die zentrale Steuerungsgröße, die separat für jedes operative Segment berichtet wird. Neben dem EBITDA stellen der Umsatz sowie die Investitionen (Capital Expenditure/ CAPEX) wesentliche finanzielle KPIs dar, die auf Basis der in der IFRS-Rechnungslegung ermittelten Wertansätze als Steuerungsgrößen verwendet werden. Die vertraglich gebundenen Wohneinheiten stellen den wesentlichen nicht-finanziellen KPI dar und werden auf Basis interner Definitionen ermittelt. Die KPIs CAPEX und vertraglich gebundene Wohneinheiten werden auf Basis des Geschäftsmodells der Tele Columbus Gruppe nur auf Konzernebene als Steuerungsgröße verwendet. Weitere finanzielle und nicht-finanzielle Steuerungsgröße Neben den dargestellten wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen verwendet das Management weitere Steuerungsgrößen für Zwecke der Steuerung einzelner operativer Geschäftsaktivitäten: NORMALISIERTES EBITDA Diese durch das Management der Tele Columbus AG definierte Steuerungsgröße stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen dar. Darüber hinaus wird es um "Sondereffekte" bereinigt sowie um Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen, die keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Die Sondereffekte sind vom Vorstand als seltene oder außergewöhnliche Ereignisse definiert, die in den folgenden zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten werden und in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren nicht schon einmal aufgetreten sind. Beispiel dafür sind Rechts- und Beratungskosten für strategische Projekte. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Mit der Bereinigung des EBITDA wird eine Steuerungsgröße ermittelt, die zum einen die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Tele Columbus reflektiert und die zum anderen im Branchen- und Periodenvergleich genutzt werden kann. RGU'S (REVENUE GENERATING UNITS) Die RGU's bezeichnen die umsatzbringenden Einheiten - also alle Einzelleistungen, die ein Endkunde bezieht; jeder abonnierte Dienst (z.B. Kabelfernsehen, Premium TV, Internet, Telefonie) wird als RGU gezählt. Der Vorstand überwacht die RGU's für jeden einzelnen Dienst der Segmente sowohl für CATV und Premium TV Services, als auch für Internet- und Telefondienste. ARPU (AVERAGE REVENUE PER USER) Der Jahresdurchschnitts-ARPU wird berechnet als Umsatz aus Anschlussgebühren für das Jahr (einschließlich Rabatte, Gutschriften und Installationsgebühren) geteilt durch die Summe der monatlichen Gesamtzahl an Endkunden/ RGU's während des Jahres. ANTEIL DER WOHNEINHEITEN, DIE AM DIE EIGENE SIGNALZUFÜHRUNG ANGEBUNDEN UND RÜCKKANALFÄHIG SIND Dieser Prozentsatz bezeichnet den Anteil der Wohneinheiten, welche mit eigenen, NE3- / NE4-integrierten und rückkanalfähig aufgerüsteten Netzen verbunden sind - also die Vermarktung von Telefon- und Internetdiensten erlauben - bezogen auf die Gesamtanzahl der angeschlossenen Haushalte. Ein weiterer nicht-finanzieller Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheit. Aus diesem Grund misst Tele Columbus regelmäßig die Zufriedenheit der Kunden mit dem Tele Columbus Zufriedenheitsindexmittels NPS 1 )(Net Promoter Score). Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als im Jahr 2020 (auch kalenderbereinigt). Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, laut Statistischem Bundesamt. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen, wenngleich die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat hob das Statistische Bundesamt hervor. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2021 noch um 2,0 % niedriger. Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener aus.
1 Quelle: Statistisches Bundesamt, 14. Januar
2022
Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0% unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern. 1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen ÜBERBLICK In Deutschland gibt es derzeit rund 37,4 Millionen Breitbandanschlüsse. Gemessen am Vorjahreswert ist dies ein Anstieg von 3,3 %. Dabei ist das Kabel-TV-Netz im deutschen Breitbandmarkt nach ADSL und VDSL die zweitwichtigste Zugangstechnologie mit ca. 9,0 Millionen genutzten Anschlüssen. Im Kabel-TV-Netz wurde 2021 ein überdurchschnittliches Wachstum von 3,5 % realisiert. Echte Glasfaseranschlüsse, definiert als FTTB- oder FTTH- Anschlüsse, verzeichneten mit 31,6 % Wachstum die stärkste Entwicklung im Jahresvergleich, von 1,9 Millionen auf 2,5 Millionen genutzten Anschlüssen. 2 Die bestehenden Kabel-TV-Netze, die ursprünglich nur für die Rundfunkübertragung gebaut worden sind und aus Koaxialkabeln bestanden, werden von den Kabel-TV-Anbietern zunehmend durch leistungsfähigere Glasfaserstrecken ergänzt. Die dadurch entstehenden hybriden Netze aus Koaxialkabeln und Glasfaser (HFC - Hybrid Fiber Coax) können immer größere Datenmengen transportieren und werden der Nachfrage nach zunehmend leistungsfähigeren Breitbandanschlüssen gerecht. Die Übertragungstechnik DOCSIS 3.1 ermöglicht bereits Download-Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s.
2 Quelle: 23. TK-Marktanalyse des VATM 2021
Wettbewerber Der deutsche Kabelmarkt ist in NE 3 - und NE 4 -Netzbetreiber aufgeteilt. Nach zahlreichen Marktkonsolidierungen gehört der Großteil der regionalen NE3-Netze Vodafone, die über diese Netze auch eigene NE4-Bestände versorgen. Dahinter folgt inzwischen direkt Tele Columbus mit mehr als 3 Mio. versorgten Haushalten im gesamten Bundesgebiet. Im Wettbewerb mit diesen Anbietern wurde in den vergangenen Jahren auch durch die traditionellen NE4- Betreiber eine eigene, unabhängige Signalzuführung über die NE3 aufgebaut und somit eine integrierte Netzinfrastruktur geschaffen. Bei den NE4-Betreibern war der Markt historisch bedingt zersplittert. In den vergangenen Jahren fand jedoch eine Konsolidierung der NE4-Netzbetreiber statt. Im Wettbewerb der Kabelnetzbetreiber verfügt Tele Columbus über eine starke Marktposition in den ostdeutschen Bundesländern. In Berlin wurden 2021 rund 43 % der Kabelhaushalte von Tele Columbus versorgt, in Brandenburg 65 %, in Sachsen 57 %, in Thüringen 46 % und in Mecklenburg-Vorpommern 21 %. In Sachsen-Anhalt besteht ein Marktanteil von rund 93 %. Der gesamte Marktanteil von Tele Columbus an den Kabelhaushalten in diesen Regionen lag somit 2021 bei etwa 54 %. In ausgewählten ostdeutschen Regionen, wie beispielsweise den Großstädten Leipzig, Erfurt oder Halle, verfügt Tele Columbus dabei über eine regionale Marktführerschaft. Im Süden und Westen Deutschlands fokussiert sich die Gruppe auf einzelne Regionen insbesondere in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Hessen. Tele Columbus versorgt zum Beispiel in München und Nürnberg viele Kabelhaushalte und kommt damit in Bayern aktuell auf einen Marktanteil von 18 %, in Hessen von 9 % und in Nordrhein-Westfalen von 11 %.
3 Quelle: Digitalisierungsbericht 2021
Der deutsche Kabelmarkt befindet sich weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Tele Columbus beteiligt sich aktiv an diesem Prozess und geht davon aus, auch zukünftig von Konsolidierungen innerhalb der Branche profitieren zu können. FERNSEHEN Deutschland ist mit 16,9 Mio. versorgten Kabel-TV-Haushalten der größte Kabelmarkt in Europa; die Anzahl der versorgten Kabel-TV-Haushalte ist seit 2017 leicht rückläufig. Der zweite wichtige Übertragungsweg für TV-Dienste ist der Satellitenempfang. Diesen nutzten im Berichtsjahr knapp 16,8 Mio. Haushalte. 3 Die Verschiebung des Nutzerverhaltens vom linearen TV zu Streaming-Diensten über Internet Services hält weiterhin an, wodurch sich ein kontinuierlich wachsender Bedarf an schnellem Internetzugang ergibt. INTERNET UND TELEFONIE Neben dem digitalen und analogen TV-Angebot werden Internet- und Telefoniedienste immer stärker über den Kabelanschluss gefragt. Aktuell nutzen in Deutschland bereits rund 9,0 Mio. Haushalte ihren Kabelanschluss für einen schnellen Internetzugang. 4
4 Quelle: 23. TK-Marktanalyse des VATM 2021
Der deutsche Internetmarkt zeichnet sich zum einen durch eine wachsende Nachfrage nach höherer Bandbreite und zum andern durch einen weiterhin sehr niedrigen Anteil echter Glasfaser-Anschlüsse aus. Der Bereich Festnetztelefon hat einen erheblichen Preisverfall aufgrund des zunehmenden Angebots von Flatrate-Produkten in verschiedenen Kommunikationsdiensten erfahren. Der Wettbewerb im Festnetz-Segment hat sich durch das Aufkommen von Wiederverkäufern, alternativen Betreibern, sinkenden Mobilfunkgebühren (und der daraus resultierenden Substitution durch den Mobilfunk) sowie aufgrund von alternativen Zugangstechnologien und Providern anderer Dienste verstärkt. Im Berichtsjahr konnte Tele Columbus den Marktanteil von rund 1,7 % stabil halten. ZUKUNFTSOFFENSIVE GIGABIT DEUTSCHLAND Hinter der "Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland" steht eine Offensive der Netzallianz zum Ausbau gigabitfähiger konvergenter Netze bis 2025, initiiert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Um den Bedürfnissen einer fortgeschrittenen Informationsgesellschaft gerecht zu werden und den Übergang in die Gigabit-Gesellschaft umzusetzen, soll in einem ersten Zwischenschritt eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s für alle Haushalte bereitgestellt werden. Für den Ausbau der Infrastruktur bestehen in bestimmten Teilen Deutschlands verschiedenste staatliche Förderprogramme. Die zukünftige Technologie wird von Tele Columbus fortlaufend beobachtet. Geschäftsverlauf Nachdem es der Gruppe in 2020 gelungen war, den Wachstumskurs weiter zu verfolgen, stand das Jahr 2021 ganz im Zeichen der durchgeführten Eigenkapitaltransaktion und dem damit verbundenen Transformationsprozess. Insbesondere die Digitalisierung und Automatisierung von operativen Geschäftsprozessen wurde in den Vordergrund gerückt dabei aber das Wachstumsfeld "Internet und Telefonie" nicht aus den Augen verloren. Das Hauptaugenmerk im Geschäftsjahr 2021 lag auf der Umsetzung der Fiber Champion Strategie und den Vermarktungsaktivitäten in den Bereichen TV, Internet und Telefonie. Wie im Abschnitt "A.4. Korrektur nach IAS 8.42ff" im Konzernanhang beschrieben, hat der Konzern im Geschäftsjahr 2021 Kenntnis darüber erlangt, dass die Umsatzrealisierung/-abgrenzung eines Tochterunternehmens in Vorjahren unzutreffend war. Infolge dieser Fehler beinhaltet auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 sowie für Vorjahre wesentliche fehlerhafte Darstellungen, die gemäß IAS 8.41 ff. berichtigt werden müssen. Diese Berichtigungen sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 enthalten, in dem die Vergleichszahlen des Geschäftsjahres 2020 angepasst sind. Falschdarstellungen, die Vorjahre betreffen, wurden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 kumulativ angepasst. Einzelheiten und ausführliche Erläuterungen dieser Anpassungen sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Die nachfolgende Betrachtung des Konzerngeschäftsergebnisses für das Jahr 2021 in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und Kapitalflussrechnung basiert auf einem Vergleich der Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 mit den berichtigten Zahlen für das Geschäftsjahr 2020. Der Umsatz sank insgesamt gegenüber 2020 um TEUR 10.424 auf TEUR 462.844 und liegt unterhalb des prognostizierten Wertes von 465 bis 475 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2021. Die rückläufige Umsatzentwicklung ist im Wesentlichen durch einen Rückgang im Bereich der Geschäftskunden (TEUR -3.859) begründet. Die Entwicklung der übrigen Umsätze war in Summe positiv, wobei ein Rückgang im Bereich TV durch deutliches Umsatzwachstum im Bereich Internet/ Telefonie und Umsätzen mit den Programmanbietern kompensiert werden konnte. Das Segment "TV" erzielte im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 239.461 (Vj.: TEUR 243.608), welche 51,7% des Gesamtumsatzes 2021 (Vj.: 51,5%) ausmachten. Das "Internet und Telefonie" Segment erzielte im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 170.520 (Vj.: TEUR 164.418), welche 36,8% des Gesamtumsatzes 2021 (Vj.: 34,7%) ausmachten. Die Sonstigen Umsatzerlöse, welche hauptsächlich aus dem B2B- und Baudienstleistungsgeschäft bestehen, sanken um 19,0 % auf TEUR 52.863 (Vj.: TEUR 65.242) und machten damit 11,4 % (Vj.: 13,7 %) des Gesamtumsatzes aus. Das EBITDA betrug für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 202.363 und ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 20.540 gesunken. Die Prognose von 215 bis 230 Mio. Euro wurde nicht erreicht. Dies ist im Wesentlichen begründet durch Sondereffekte, insbesondere bei den Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Kapitalmarkttransaktion. Die getätigten Investitionen (Capex) inkl. Auszahlungen für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2021 173,8 Mio. Euro (37,6 % des Umsatzes) und liegen damit über den prognostizierten Erwartungen. Vor allem die Investitionen in Netzinfrastruktur und Kunden-Endgeräte waren höher als geplant. Die Anzahl der an die NE3 angeschlossenen und rückkanalfähig aufgerüsteten Wohneinheiten ging gegenüber dem Vorjahr um ca. 30.000 auf rund 2.337.000 Wohneinheiten zurück. Deren Anteil erhöhte sich leicht um rund 0,5 Prozentpunkte auf 71,5 % des Gesamtbestandes. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist zum Großteil durch den Abgang der Bestände der Tochtergesellschaft KSP-Kabelservice Prenzlau GmbHzu erklären. Zum Ende des Berichtsjahres sind mehr als 90 % der rückkanalfähigen und an die eigene Signalzuführung angebundenen Netze mit hybrider Glasfaserstruktur auf den Internet- Übertragungsstand DOCSIS 3.0 oder DOCSIS 3.1 aufgerüstet. Dies ermöglicht die Versorgung mit Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit/s. Die Anzahl der an das Kabelnetz der Gruppe angeschlossenen und vertraglich gebundenen Wohneinheiten betrug zum Ende des Jahres 2021 rund 3,3 Mio. und ist damit wie prognostiziert leicht um ca 65.000 Wohneinheiten gegenüber dem Vorjahr gesunken. Im Geschäftsjahr 2021 ist es Tele Columbus gelungen, die Kundenzufriedenheit (NPS) kontinuierlich weiter zu steigern. Der NPS betrug zum 31. Dezember 2021 plus 20 und hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag (plus 12) verbessert. Kundenbasis RGU's
Die Kundenbasis von Tele Columbus sank im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 84.000 Abonnenten auf 2,14 Mio. Die Summe der umsatzbringenden Einheiten (RGU's) sank für alle Dienste im Berichtsjahr um ca 56.000 auf 3,66 Mio. (Vj.: 3,72 Mio.). Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Abnahme der Kundenzahlen im klassischen Kabelfernsehen und daraus resultierend auch im gesamten Bereich TV. Beim Geschäft mit Internet und Telefonie ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positive Entwicklungen: Bei den Internetdiensten wurde eine Steigerung um 4,5 % von 602.000 auf 629.000 RGU's erzielt und auch das Telefoniegeschäft konnte um 3,4 % von 439.000 auf 454.000 RGU's gesteigert werden. Die RGU's für Kabel TV sanken um 4,9 % von 2,14 Mio. auf 2,03 Mio. RGU's. Die Abonnenten der Premium TV Produkte konnten aufgrund der positiven Absatzentwicklung bei Video-on-Demand (VOD) nahezu stabil gehalten werden und liegen leicht unter dem Vorjahreswert bei rund 539.000 RGU's. Die durchschnittliche Zahl der Produkte (RGU's) pro Kunde über alle Segmente stieg im Geschäftsjahr 2021 auf 1,71. ARPU
Der durchschnittliche Erlös pro Kunde und Monat aus allen Diensten - der "Average Revenue per User" (ARPU) oder auch "Jahresdurchschnitts-ARPU" - belief sich im Jahr 2021 auf EUR 17,52 und lag damit um 0,9 % niedriger als im Vorjahr (Vj.: EUR 17,67). Dies ist im Wesentlichen begründet durch den Rückgang des TV Geschäftes, den außergewöhnlich hohen Umsätzen im Bereich der Bauleistungen in 2020 sowie den geringeren B2B-Umsätzen in 2021. Die gegenläufigen Effekte aus dem Segment Internet & Telefonie sowie den Einspeiseentgelten konnten dies nicht vollständig kompensieren. Der TV ARPU für die Gruppe ist zum 31. Dezember 2021 auf EUR 8,80 gegenüber dem Vorjahr mit EUR 8,92 gesunken. Dies ist auf den allgemeinen Rückgang des TV Geschäftes sowie Preisanpassungen im Zuge von Prolongationen von Verträgen mit der Wohnungswirtschaft zurückführen. Der ARPU für gebündelte Internet- und Telefondienste fiel auf EUR 24,10 (Vj.: EUR 24,42). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Verkaufszahlen breitbandiger Internetprodukte, teilweise höheren Gesprächsumsätzen während der Lockdownphasen und erfolgreichen Promotionsaktionen in 2021. Lage Ertragslage Die untenstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Entwicklung der Ertragslage dar.
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Der Umsatz des Geschäftsjahres 2021 sank im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf TEUR 462.844. Die Erlöse aus dem Segment "TV" sanken um 1,7 % auf TEUR 239.461 (Vj.: TEUR 243.608). Bei den Umsätzen im Segment "Internet und Telefonie" war gegenläufig ein Anstieg um 3,7 % von TEUR 164.418 auf TEUR 170.520 zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse aus Bauleistungen verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von TEUR 9.368 auf TEUR 1.215, was im Wesentlichen auf den Abschluss von Bauprojekten im Geschäftsjahr zurückzuführen ist. Die aktivierten Eigenleistungen sind im Geschäftsjahr von TEUR 24.625 auf TEUR 22.446 um 8,8 % gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf ein geringeres Projektvolumen im Geschäftsjahr 2021 im Konzernverbund zurückzuführen. Die anderen Erträge in Höhe von TEUR 13.552 haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.442 erhöht. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus dem Entkonsolidierungsertrag aus dem Anteilsverkauf an der Tochtergesellschaft KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH (TEUR 2.688) und Erträgen aus der Auflösung von kreditorischen Debitoren (TEUR 3.105). Die Gesamtleistung, definiert als Summe aus den Umsatzerlösen, den anderen Erträgen sowie den aktivierten Eigenleistungen, sank im Berichtszeitraum um 1,2 % auf TEUR 498.842. Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2021 verringerte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 9.461 auf TEUR 137.866. Dieser Rückgang lässt sich vor allem auf die gesunkenen Aufwendungen für Bauleistungen (TEUR 6.585) sowie geringeren direkten Kosten aus dem Geschäftskundensegment (TEUR 6.671) zurückführen. Höhere Kosten waren jedoch im Bereich der Signalbezugskosten i.H.v. TEUR -2.562 und weiteren sonstigen direkten Kosten in Höhe von TEUR 1.831 zu verzeichnen. Der Personalaufwand hat sich von TEUR 80.437 in 2020 auf TEUR 84.638 in 2021 erhöht, was im Wesentlichen auf den in 2021 stattgefundenen Personalaufbau zurückgeführt werden kann. Vor allem durch höhere Kosten für Rechts- und Beratungsleistungen sind die anderen Aufwendungen deutlich auf TEUR 73.975 gestiegen.
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Die nicht wiederkehrenden Aufwendungen für strategische Projekte und Optimierungsmaßnahmen betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 14.176 (Vj.: TEUR 7.186). Der Anstieg beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Beratungsleistungen. In den sonstigen nicht wiederkehrenden Aufwendungen sind Personalkosten für Abfindungen und für strategische Projekte, Kapitalmarktkosten sowie Versicherungsaufwendungen enthalten. Im Berichtszeitraum ist die operative Marge, definiert als Quotient des Normalisierten EBITDA zu den Umsatzerlösen, auf 48,9 % (Vj.: 49,8 %) zurückgegangen. Bezogen auf das EBITDA sank die Marge in 2021 auf 43,7 % (Vj.: 47,1 %). Das negative Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 17.490 auf TEUR 82.114 verschlechtert. Hierin enthalten sind im Geschäftsjahr 2021, analog zum Vorjahr, vorwiegend die Zinsaufwendungen gegenüber Dritten mit TEUR 73.211 (Vj.: TEUR 59.616). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Transaktionskosten, die zuvor abgegrenzt waren und im Zuge der (teilweisen) Rückzahlung der Term Loan Facilities aufwandswirksam erfasst wurden, sowie einer Gebühr für die Verzichtserklärung der Darlehensgeber im Zusammenhang mit Change-of-Control Klauseln in Höhe von insgesamt TEUR 19.071. Das positive sonstige Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr TEUR 1.848 (Vj.: TEUR 2.981) und resultiert im Wesentlichen aus einer positiven Wertanpassung eingebetteter Derivate in Höhe von TEUR 873 (Vj.: negative Wertanpassung eingebetteter Derivate von TEUR 2.851). Die Abschreibungen/ Wertminderungen reduzierten sich signifikant auf TEUR 214.758 (Vj.: TEUR 354.291). Der Rückgang resultiert aus dem vorjährige Effekt der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment TV in Höhe von TEUR 149.937. Im Geschäftsjahr 2021 resultierte aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ein Ertrag in Höhe von TEUR 6.724 (Vj.: Aufwand von TEUR -2.855). Die laufenden Ertragsteueraufwendungen haben sich dabei leicht um TEUR 1.005 auf TEUR 3.822 reduziert, bei den latenten Steuererträgen kam es zu einem Anstieg um TEUR 8.574 auf TEUR 10.546. Das Geschäftsjahr 2021 wurde mit einem Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR 85.872 (Vj.: Fehlbetrag von TEUR 195.813) abgeschlossen. Ertragslage nach Segmentinformation Das operative Geschäft ist in zwei Segmente unterteilt. Neben diesen Berichtssegmenten gibt es ein weiteres Segment, in dem die sonstigen Geschäftsaktivitäten sowie bestimmte Kostenpositionen enthalten sind. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Umsatzerlösen der Berichtssegmente in den Geschäftsjahren 2021 und 2020:
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Die Umsatzerlöse aus dem Segment "TV" sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % auf TEUR 239.461 gesunken, was hauptsächlich auf einen Rückgang in den Kabel TV-RGU um ca. 88.000 zurückzuführen ist. Die Umsätze im Segment "Internet und Telefonie" sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7% auf TEUR 170.520 gestiegen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 konnten die Internet-RGUs um ca. 23.000 gesteigert werden. Die weitere Steigerung der Umsätze ist auf höhere Durchleitungsentgelte zurückzuführen.
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Die normalisierten Aufwendungen (exkl. der nichtwiederkehrenden Aufwendungen gemäß der Definition des Normalisierten EBITDA) sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht gestiegen.
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Finanzlage und Liquidität CASH FLOW In 2021 waren die Tele Columbus AG und ihre Tochtergesellschaften jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Unternehmensführung überprüft mindestens monatlich die Liquiditätssituation und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein, um etwaig drohenden Liquiditätsengpässen rechtzeitig vorzubeugen. Die benötigten finanziellen Mittel für Investitionen in den Netzausbau sowie in den Vertrieb und die Vermarktung der Telefon- und Internetdienste wurden aus dem operativen Geschäft und aus Barliquidität finanziert. Die zu leistenden Zinszahlungen für die Verbindlichkeiten aus Darlehen und aus der Anleihe wurden aus den Barmitteln bestritten. Die Finanzierung der Tele Columbus Unternehmen erfolgt derzeit im Wesentlichen über ein Langfristdarlehen (Term Loan Facility A3) und einer im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes) der Tele Columbus AG. Die beiden Term Loans über je TEUR 40.000 und TEUR 75.000 wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung im Mai 2021 zurückgezahlt. Des Weiteren wurde von der Term Loan Facility A3 ein Betrag von TEUR 245.000 zurückgeführt. Die revolvierende Kreditlinie über TEUR 10.000 wurde im Mai 2021 gekündigt und war zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen. Der zusammengefasste Cash Flow der Tele Columbus Gruppe in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 stellt sich wie folgt dar:
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
CASH FLOW AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Cash Flow aus operativer Tätigkeit auf TEUR 184.263 und lag damit um 19,6 % unter dem Vorjahr. Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf dem geringeren EBITDA im Geschäftsjahr 2021 sowie einer negativen Entwicklung des Working Capital. Die Ertragsteuerzahlungen stiegen um TEUR 2.226 auf TEUR 3.553, da im Vorjahr geringere Vorauszahlungen aufgrund der Verschmelzungen innerhalb des Konsolidierungskreises angefallen ist. CASH FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR- 126.728 (Vj.: TEUR -107.577) resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 99.701 sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 73.902) deutlich gestiegen. Daneben wurden (Netto-)Zahlungseingänge aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens in Höhe von TEUR 5.130 erzielt. Schwerpunkt der getätigten Investitionen ist die konsequente Fortführung der Unternehmensstrategie: Ein Schwerpunkt der in 2021 getätigten Investitionen lag in der Aufrüstung der bestehenden HFC-Netze auf eine glasfaserbasierte Infrastruktur. Auch in die allgemeine Netzinfrastruktur wurde investiert, um die Grundlagen für einen weiteren Ausbau des Netzes zu schaffen. Ein weiterer Investitionsschwerpunkt war die EDV und der Geschäftskundenbereich. Des Weiteren erfolgten bundesweite Investitionen für die gegenüber der Wohnungswirtschaft bestehenden eingegangenen Ausbauverpflichtungen im Rahmen von Neu-Akquisitionen beziehungsweise Vertragsprolongationen. Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2021 Investitionen in technische Anlagen und Anlagen im Bau inklusive nicht zahlungswirksamer Zugänge aus Leasingverhältnissen in Höhe von insgesamt TEUR 194.866 (Vj.: TEUR 169.097) vorgenommen. Die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen für Investitionen, die in den folgenden Berichtsperioden zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von rund TEUR 95.975 (Vj.: TEUR 99.173) führen, werden aus den bestehenden Cash-Beständen und aus dem operativen Cash Flow finanziert. CASH FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 4.745 (Vj.: TEUR -69.748) war geprägt durch die Erlöse aus der Emission von Aktien, welche unter Berücksichtigung der Transaktionskosten zu einem Netto-Zufluss von TEUR 471.943 geführt haben. Von dem Emissionserlös wurde ein Betrag von TEUR 360.000 für die Rückführung der beiden Term Loan Facilities 75m und 40m sowie ein Betrag von TEUR 245.000 für die teilweise Rückzahlung der Term Loan Facility A3 verwendet. Die weiteren wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse für Zinsen in Höhe von TEUR 62.186 (Vj.: TEUR 54.804), Leasing- und Dienstleistungskonzessionen in Höhe von TEUR 38.118 (Vj.: TEUR 35.449) sowie Transaktionskosten mit TEUR 7.414 (Vj.: TEUR 3.305) haben den Zufluss aus der Eigenkapitaltransaktion nicht vollständig kompensiert, so dass insgesamt ein positiver Cash aus Flow aus Finanzierungstätigkeit erzielt wurde. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet Tele Columbus, auf Basis der zum 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Leasingverhältnisse, Zahlungsmittelabflüsse für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von derzeit TEUR 33.699. Die Finanzierungsstruktur der Tele Columbus Gruppe hat zu rund 88 % einen langfristigen Charakter. Die revolvierende Kreditlinie in Höhe von TEUR 10.000 wurde im Mai 2021 gekündigt. Zur Sicherung der gesamten Konzernfinanzierung wurden Anteile an Tochterunternehmen verpfändet. Vermögenslage
1) Siehe Konzernanhang "A.4 Korrektur nach IAS
8.42ff"
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 um TEUR 95.579 auf TEUR 2.060.720 erhöht. Der Anstieg lässt sich auf der Aktivseite zu wesentlichen Teilen auf die Erhöhung des Zahlungsmittelbestands auf Grund der durchgeführten Kapitalerhöhung zurückführen. Auf der Passivseite spiegelt sich die Kapitalerhöhung ebenfalls wider in einem deutlichen gestiegenen Eigenkapital sowie gesunkenen langfristigen Darlehensverbindlichkeiten auf Grund der Verwendung des überwiegenden Teils des Emissionserlöses für die (vorzeitige) Tilgung von Krediten. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 um TEUR 64.280 auf TEUR 773.618. Dies ist neben den Investitionen in neue Projekte auch bedingt durch die Aktivierung von Sachanlagevermögen, das als Leasing gemäß IFRS 16 klassifiziert wurde und dementsprechend zu aktivieren ist. Gegenläufig wirken sich die planmäßigen Abschreibungen aus. Die immateriellen Vermögenswerte sind zum 31. Dezember 2021 um TEUR 42.823 von TEUR 1.117.462 auf TEUR 1.074.639 gesunken. Die Veränderung ist hauptsächlich auf die planmäßigen Abschreibungen der Kundenstämme der Vertragserlangungs- und Vertragserfüllungskosten zurückzuführen. Zusätzlich ist die Geschäfts- und Firmenwerte um TEUR 4.634 auf TEUR 885.026 gesunken. Dies resultiert aus dem Verkauf der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH und aus einer Wertminderung für Tochtergesellschaften, die als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe eingestuft sind. Ein gegenläufiger Effekt stellen die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen dar, welche im Wesentlichen Investitionen in die Verbesserung der IT-Infrastruktur beinhalten, sowie die im Geschäftsjahr 2021 neu aktivierten Vertragserlangungs- und -erfüllungskosten. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um TEUR 8.148 auf TEUR 43.283 gestiegen. Die Erhöhung ist hauptsächlich stichtagsbedingt. Das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 491.512 (Vj.: TEUR 106.554). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung. Darüber hinaus wurden Dividenden in Höhe von TEUR 1.880 an Minderheitsgesellschafter ausgeschüttet. Die langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. aus der Anleihe sind von TEUR 1.462.400 auf TEUR 1.112.149 gesunken. Dieser Rückgang resultiert aus der vollständigen Rückzahlung des Term Loans 75m sowie des Term Loans 40m. Von der Term Loan Facility A3 wurde ein Betrag von TEUR 245.000 zurückgeführt. Die Verschuldung des Konzerns aus verzinslichen Darlehen bzw. aus der Anleihe entspricht einem Anteil von 54,0 %(Vj.: 74,4 %) an der Bilanzsumme. Die langfristigen (TEUR 199.332; Vj.: TEUR 139.667) und kurzfristigen (TEUR 33.699; Vj.: TEUR 26.557) Leasingverbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, da die Gruppe im Berichtsjahr verschiedene neue Leasingverhältnisse eingegangen ist. Dabei hat Tele Columbus im Wesentlichen technische Anlagen (lokale und regionale Übertragungsleitungen) neu angemietet. Die langfristigen (TEUR 44.851; Vj.: TEUR 45.493) und kurzfristigen (TEUR 10.184; Vj.: TEUR 10.511) sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten, wie bereits im Vorjahr, im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung. Zum 31. Dezember 2021 wurden latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.826 ausgewiesen (Vj.: TEUR 18.390). Diese sind im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibungen auf den Kundenstamm gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind stichtagsbedingt um 5,8 % auf TEUR 81.384 gestiegen. Gesamtaussage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bildet die Situation der Gruppe des Jahres 2021 ab. Per Jahresende 2021 verfügte Tele Columbus über eine komfortable Liquiditätsposition und eine langfristige Finanzierung. Um die geplanten Investitionen der kommenden Jahre zu finanzieren, sind weitere Kapitalbeschaffungen geplant. Nachdem das EBITDA in 2020 noch auf Wachstumskurs war, konnte in 2021 ein deutlicher Rückgang beobachtet werden. Dieser soll nur vorübergehender Natur sein, mittelfristig wird eine Rückkehr zum positiven Geschäftsverlauf der Vorjahre erwartet. Nachtragsbericht Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Prognosebericht Pandemie mit maßgeblichem Einfluss auf die Wirtschaft Im Jahr 2021 konnte die deutsche Wirtschaft zu Wachstum zurückkehren, nachdem die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 zu einem Einbruch der Wirtschaft geführt hatte. Unter anderem Lieferengpässe, beispielsweise in der Automobilindustrie oder dem Maschinenbau, welche die Produktion beeinträchtigten, führten aber dazu, dass das BIP-Wachstum mit 2,7% hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Im vierten Quartal sank das BIP sogar leicht im Vergleich zum Vorjahr. Neben den Lieferengpässen und dem Sonderfaktor der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze führten auch steigende Energiepreise zu einer gestiegenen Inflation, die im Jahresschnitt 3,1% betrug. Die Energiepreise führten auch dazu, dass die Prognose des Leibnitz-Instituts zum Wirtschaftswachstum 2022 gesenkt wurde. Derzeit wird für 2022 ein geringeres Wirtschaftswachstum als 2021 prognostiziert, während die Inflationsrate über dem Niveau von 2021 erwartet wird. Auch in diesem Jahr sind diese Vorhersagen mit großen Unsicherheiten behaftet, noch verstärkt durch den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine. Branchenprognose Am 1.Dezember 2021 trat das vollständig modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Das neue TKG hat für die deutsche Informations- und Telekommunikationsbranche tiefgreifende Änderungen in verschiedenen Bereichen gebracht. Unter anderem wurden die Verbraucherrechte gestärkt - so gibt es nun beispielsweise bei Entstörungen und Anbieterwechsel das Recht der Verbraucher auf pauschale Entschädigungen. Auch können Verträge nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Unternehmen zu stärkeren Investitionen in den Gigabitnetzazusbau zu bewegen. Tele Columbus am stärksten beeinflussen werden vermutlich aber die neuen Regelungen zur Umlagefähigkeit der Kosten für Kabelfernsehen. Nach einer Übergangsregelung können diese ab 1.Juli 2024 nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Mieter einen individuellen Vertrag zum Bezug von TV Signalen abschließen. Obwohl die deutschen Telekommunikationsunternehmen im Jahr so viel Investiert haben wie noch nie und ca. 2 Mio. zusätzliche Glasfaseranschlüsse hinzu kamen, liegt Deutschland weiterhin auf einem der letzten Plätze der von der OECD betrachteten Länder - weit hinter den meisten europäischen Nachbarländern. Erwartete Entwicklung des Konzerns sowie zentrale Kennzahlen Die Tele Columbus AG arbeitet mit Jahres-, Mittel- und Langfristplanungen sowie unterjährigen Forecast-Modellen. Der Planungsansatz ist standardisiert und basiert unter den strategischen Prämissen der Unternehmensleitung auf einer Top-down-Methode. Die Jahresplanung wird final durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben. Vorstand und Aufsichtsrat berieten sich über einen längeren Zeitraum intensiv über die Planung für das Geschäftsjahr 2022 und gab diese im April 2022 frei. Der nachfolgend beschriebene Prognosezeitraum beträgt ein Jahr und wird durch mittelfristige Prognosen ergänzt. In dem Transformationsjahr 2021 wurde der Grundstein für die Umsetzung der FiberChampion Strategie gelegt. Im Geschäftsjahr 2022 geht es nun darum den neu gewonnenen finanziellen Spielraum zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. Im Fokus steht dabei die aktive und bedarfsgerechte Netzwerkmodernisierung durch den Überbau mit FTTH sowie Ertüchtigung auf den DOCSIS 3.1-Standard ebenso. Das Breitband-Kerngeschäft wird mit weiterhin hohen Investitionen in die Netzinfrastruktur fortgeführt. Die zunehmende Durchdringung der Bestände mit Internet- und Telefondiensten und die daraus resultierende Verbesserung des Produkt-Portfolios mit einem höheren Anteil margenstarker Produkte sollen sich stabilisierend auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auswirken. Getrieben durch eine weiterhin rückläufige Kundenzahl wird im TV-Geschäft auch im Geschäftsjahr 2022 mit einem geringfügigen Rückgang der Erlöse gerechnet. Im Internet- und Telefoniegeschäft hingegen soll sich in 2022 das Kundenwachstum des Vorjahres fortsetzen und insgesamt zu leicht steigenden Erlösen führen. Dieses Wachstum basiert sowohl auf steigenden Kundenzahlen als auch einer ARPU-Steigerung infolge größerer Nachfrage nach höchpreisigeren Endprodukten. Eine leicht steigende Umsatzentwicklung wird auch für das B2B Geschäft erwartet die im Wesentlichen auf eine positive Entwicklung in den Geschäftsfeldern Internet Geschäftskunden und Datacenter-Lösungen zurückzuführen ist. Der Vorstand der Tele Columbus AG erwartet eine konstante Anzahl der vertraglich gebundenen rückkanalfähigen Wohneinheiten und einen Rückgang bei den nicht-rückkanalfähig gebundenen Wohneinheiten. In der Regel geht ein Vertragsabschluss mit einem wohnungswirtschaftlichen Kunden einher mit einer Investitionszusage des Netzbetreibers in eine zukunftsfähige Netzinfrastruktur. Bei häufig sinkenden durchschnittlichen Erlösen pro Kunde haben diese Projekte/Verträge einen langfristigen Amortisationszeitraum. Vor diesem Hintergrund fokussieren wir uns auf die Steigerung der Breitbandpenetration im eigenen Netz und investieren neben ausgewählten Projekten in Marketing, Endkundenvertrieb und Kundenzufriedenheit, wo die Amortisationszeiträume kürzer sind. Aufgrund der neuen Investitionsfähigkeit der Gesellschaft werden die Investitionen in 2022 deutlich gesteigert werden. Vor allem der weitere Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur und die Erweiterung der Anzahl zweikanalfähig ausgebauter Haushalte soll vorangetrieben werden. Auf Basis des Übertragungsstandards DOCSIS 3.0 können ebenfalls schnelle Internetverbindungen mit bis zu 400 Mbit/s realisiert werden. Für das Geschäftsjahr 2022 wird insgesamt ein leichter Rückgang bei den Umsatzerlösen und beim EBITDA im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Trotz eines Rückgangs bei den nicht-wiederkehrenden Aufwendungen wird das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr rückläufig erwartet, da insbesondere im Bereich der Personal und Marketing von einem Anstieg der Aufwendungen auszugehen ist. Diese Investitionen sind Teil der FiberChampion Strategie und stärken die kurz und mittelfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe. Der Vorstand erwartet einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bei den Investitionen für den zuvor beschriebenen Aufbau eines modernen Glasfasernetzes. Dies betrifft insbesondere projektbasierte Investitionen infolge von neuen Gestattungsverträgen, den erforderlichen Kapazitätsausbau im Netz zur Deckung der zukünftig steigenden Bandbreitenbedarfe sowie Investitionen in die IT zur weiteren Digitalisierung der Gesellschaft. Risikobericht Risikomanagementsystem Grundsätzliche Einordnung Die frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für Tele Columbus ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie, resultierend aus der Erkenntnis, dass sich bei konsequenter Anwendung der Prinzipien eines funktionierenden Risikomanagements ebenso die Möglichkeit der Erkennung und Nutzung von Chancen ergibt. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Tele Columbus ein Risikomanagementsystem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 91 Abs. 2 AktG ein. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken. Die Gesamtrisikolage wird dadurch stets in einem tragbaren Rahmen gehalten. Risiken, die den Unternehmenserfolg signifikant gefährden, sind derzeit nicht erkennbar. Die grundsätzliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an dem international anerkannten Rahmenwerk COSO-Enterprise-Risk-Management-Framework (COSO: Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). In diesem Zusammenhang verfolgt Tele Columbus einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Compliance Managementsystem in einem Management-Ansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) vereint. Der Aufbau des Risikomanagementsystems und Internen Kontrollsystems gemäß dem COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk gewährleistet, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten an den Unternehmenszielen und deren inhärenten Risiken auszurichten. Das Interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten. Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance Management- und das Interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen deren Wirksamkeit. Strategie und Risikokultur Das Chancen- und Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich auf diejenigen Aktivitäten, die die Sicherung des künftigen Unternehmenserfolges, die Sicherung der Unternehmensziele, die nachhaltige Erhöhung des Unternehmenswertes und die Optimierung der Risikokosten maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven bedeutend sind. Ziel ist nicht die Vermeidung aller Risiken, sondern die Schaffung von Handlungsspielräumen, die ein bewusstes Eingehen unternehmerischer Risiken durch Gegenüberstellen von Gefahren und Chancen rechtfertigen. Dabei obliegt das Risikomanagement nicht nur der Verantwortung des Vorstands oder des Managements, sondern beinhaltet die aktive Beteiligung jedes einzelnen Mitarbeiters. Das Bewusstsein und Verständnis wird durch die Einbindung aller Fachbereiche geschärft und ist essentiell für den Erfolg des Chancen- und Risikomanagements. Struktur des Risikomanagements Das Risikomanagementsystem umfasst Regelungen zur Identifikation, Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung, die konzernweit einheitlich umgesetzt werden. Zielsetzung des Risikomanagements ist die systematische Erfassung und Bewertung und somit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen. Es soll die Tele Columbus AG in die Lage versetzen, ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um zeitnah gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und diese überwachen zu können. Ein gut gestaltetes und umgesetztes Risikomanagementsystem ermöglicht der Geschäftsleitung und den Aufsichtsorganen eine hinreichende Sicherheit über die Zielerreichung des Unternehmens. Das Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich dabei auf diejenigen Aktivitäten, die den zukünftigen Ertrag maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven der Tele Columbus bedeutend sind. Risiken werden nach dem folgenden Vorgehen im Risikomanagementsystem systematisiert:
Die erfassten Risiken werden strukturiert in folgenden Risikofeldern katalogisiert und berichtet:
Risiken Die Identifikation beinhaltet die möglichst vollständige und strukturierte Erfassung aller relevanten Chancen und Risiken. Relevant sind grundsätzlich Chancen und Risiken, die gegenwärtig oder in den nächsten zwei Jahren eintreten können. Die Risikobetrachtung erfolgt unter einer Brutto-Netto-Bewertung. Bei der Bruttobewertung werden die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Maßnahmen zur Verringerung der Schadenshöhe und/oder der Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet. Bei der Nettobewertung hingegen werden die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung berücksichtigt. Brutto-Netto-Methode bedeutet, dass beide Bewertungen vorzunehmen sind. Die Nettobewertung stellt das aktuelle Risikoausmaß dar. Die genannten Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die den Unternehmen der Tele Columbus derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe wesentlich beeinträchtigen. Um die Risikobetrachtung differenzierter vornehmen zu können, sind Risiken unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung Risikoklassen zugeordnet. Die Zuordnung der Risiken zu der jeweiligen Risikoklasse erfolgte dann entsprechend der nachfolgend beschriebenen Einordnung:
Die Zuordnung von Risiken zu den einzelnen Risikoklassen (A, B, C, D) entspricht dem in folgender Abbildung dargestellten Schema. Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der Risiken oder das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts der Gruppe dar. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ eintreten.
Branchenspezifische Risiken Risiken im Großkundengeschäft Tele Columbus hat mit Großkunden Kooperationsverträge abgeschlossen. Damit einhergehen entsprechende Annahmen und Prognosen hinsichtlich entsprechender Umsätze mit diesen Großkunden. Als Risiko wird eingeschätzt, dass entsprechende Annahmen und Prognosen bzgl. der Umsatzentwicklung nicht bzw. nicht im geplanten Volumen eintreffen können. Zur Überwachung und Steuerung dieses Risikos sind entsprechende Frühwarnindikatoren definiert und werden regelmäßig analysiert. Darüber hinaus begegnet Tele Columbus diesem Risiko durch die Neugestaltung bzw. den Ausbau von Produktangeboten (Discounts) insbesondere mit dem Ziel des Ausbaus des Großkundengeschäftes. (Latentes Risiko) Gesetzes- und Regulierungsänderungen Tele Columbus ist allgemeinen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Veränderung von Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung oder aus anderen Vorschriften ergeben. Solche Regelungen betreffen insbesondere das Telekommunikationsgesetz, die Landesmediengesetze sowie allgemein den Datenschutz, das Arbeits-, Verbraucher- oder Steuerrecht. Aufgrund der Beschränkung der Unternehmenstätigkeit auf Deutschland sind in der Regel etwaige Veränderungen im gesetzlichen Umfeld nicht überraschend zu erwarten, so dass eine ausreichende Reaktionszeit gewährleistet ist. Auswirkung Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKC) Die in Kraft getretene TKG-Novelle hat wesentliche Neuerungen und Änderungen für Telekommunikationsunternehmen mit sich gebracht. Dies betrifft insbesondere Beschränkungen bzw. Einschränkungen sowie Dokumentationsanforderungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen am Telefon, bei der automatischen Verlängerung von Verträgen mit Kunden sowie beim Abschluss von Verträgen vor Ort beim Kunden (Haustürgeschäfte). Diesen neuen Anforderungen ist Tele Columbus mit wesentlichen Anpassungen bzw. Optimierungen interner prozessualer bzw. organisatorischer Aspekte sowie zusätzlichen Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen begegnet. Dies umfasst insbesondere den Ausbau kontextbezogener Analysen hinsichtlich des Wechselverhaltens von Kunden, die Implementierung neuer zusätzlicher Kombinationen von Produktangeboten sowie die Attraktivierung von Vertragsverlängerungsangeboten. (Hohes Risiko) Auswirkungen von Regulierungsentscheidungen Beim Telekommunikationsmarkt handelt es sich um einen stark regulierten Markt. Insbesondere die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation hat eine Reihe von Änderungen in der nationalen Gesetzgebung nach sich gezogen. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im Urheberrecht, Jugendmedien- und Verbraucherschutz, Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter folgen. Auch national werden etwa zum deutschen Rundfunkstaatsvertrag der Länder und im Telemediengesetz des Bundes sowie im Wettbewerbsrecht konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien regelmäßig thematisiert. Zudem greift die Bundesnetzagentur regulierend durch entsprechende Sicherheitsanforderungen in den Markt ein. So wurde Ende 2020 ein Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept nach § 109 Absatz 4 TKG durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht., welcher die Umsetzungen einer Reihe organisatorischer und prozessualer Maßnahmen nach sich gezogen hat. Diesbezüglich hatte Tele Columbus ein Projekt aufgesetzt, in dessen Rahmen zunächst eine Analyse der erforderlichen Maßnahmen erfolgte und im zweiten Schritt diese Maßnahmen umgesetzt wurden. (Latentes Risiko) Operationelle Risiken Beschaffungsrisiken Die effiziente, termingerechte und kostengünstige Beschaffung von Lieferungen und Leistungen ist wesentliche Grundlage insbesondere für die Erreichung der mit dem strategischen Ausbau des Glasfasernetzes verbundenen Zielstellungen (Fiber Champion). Im Geschäftsjahr war im gesamten Beschaffungsportfolio eine signifikante Verteuerung zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Verknappung zu beschaffender Güter, bspw. auf Grund des Chip-Mangels als auch erhöhter Wettbewerb im Bereich zu beschaffender Leistungen zu sehen (bspw. Baudienstleistungen). Tele Columbus begegnet den daraus resultierenden Beschaffungsrisiken mit der Optimierung von Beschaffungsstrukturen, der Identifizierung von Synergiepotentialen im Konzernverbund als auch mit der weiteren Etablierung bzw. dem Ausbau von strategischen Partnerschaften mit ausgewählten Lieferanten bzw. Dienstleistern. (Kritisches Risiko) Verändertes Kundenverhalten Des Weiteren ist ein sich stetig veränderndes Kundenverhalten zu verzeichnen. Klassische Fernsehprodukte werden vermehrt von Streaming-Diensten abgelöst. Dadurch steigen die Anforderungen an zusätzliche Netzkapazitäten und attraktiver on-demand-Produkte. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach linearem TV. Um diesen neuen Kundenanforderungen gerecht zu werden, hat Tele Columbus das Monitoring seiner Netzkapazitäten und Verfügbarkeiten intensiviert. Zudem wird weiterhin in den Netzausbau investiert. Die Nutzung neuer on-demand-Produkte befindet sich derzeit in der Prüfung. Das Risiko besteht bereits seit ein mehreren Jahren, hat sich im Rahmen des Corona Lockdowns und der damit angestiegenen Home Office-Tätigkeit vieler Kunden sowie dadurch gewonnener Freizeit leicht erhöht. (Hohes Risiko) Eintritt neuer Marktteilnehmer Tele Columbus ist im Kabel- und Telekommunikationsmarkt weiterhin einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Insbesondere die Deutsche Telekom wie auch neue Marktteilnehmer, z. B. regionale und lokale Anbieter von Infrastrukturnetzen, drängen stetig in den Markt vor, infolgedessen kommt es bei Ausschreibungen zu einem erhöhten Preisdruck. Die avisierten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden, wenn die Anzahl der Kundenkündigungen nicht durch Neukundengewinnung (über-) kompensiert werden kann. Hierbei ist Tele Columbus auch darauf angewiesen, Innovationen zu schaffen und existierende Produkte und Leistungen weiter zu entwickeln oder neue einzuführen sowie seinen Kunden störungsfreie qualitativ hochwertige Leistungen zu liefern. Insbesondere der Ausbau mit leistungsstarken Glasfasernetzen versetzt Tele Columbus in die Lage, sich von den Wettbewerbern abzuheben. Dafür sind jedoch ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. (Hohes Risiko) Sinkende Preise/ Erlöse Die Gruppe ist in allen Geschäftsbereichen einem signifikanten Preisdruck ausgesetzt, da regionale Märkte teils gesättigt sind und dort die Neukundengewinnung nur durch Abwerbung bei direkten Konkurrenten möglich ist. Die Branche unterliegt einem schnellen technologischen Wandel und die Wettbewerbsdichte in den Märkten steigt infolge von Weiterentwicklung der Technologie, was die Preise für traditionelle Angebote, wie zum Beispiel Festnetz Telefonie und Internet Angebote, in den letzten Jahren stark gedrückt hat. Tele Columbus kann diesem Risiko an vielen Stellen nur mit harten Verhandlungen und Kosteneinsparungen entgegentreten sowie mit hoher Qualität überzeugen. (Latentes Risiko) Zudem müssen die Konditionen für Einspeiseentgelte mit den Sendern immer wieder neu verhandelt werden. Im Zeitverlauf sich verändernde abrechnungsrelevante Parameter können hierbei auch Auswirkungen auf die Einspeiseentgelte haben. Datenschutz und Informationssicherheit In Anlehnung an die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft nimmt auch das Thema Datenschutz und Informationssicherheit weiterhin zu. Nach erfolgreicher Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung steht es für uns im Vordergrund, den Datenschutz im Konzern weiterzuentwickeln und prozessuale Veränderungen hinsichtlich ihrer Datenschutz-Konformität zu begleiten. Für uns an höchster Stelle steht der Schutz personenbezogener Daten. Um dies zu gewährleisten, findet ein enger Austausch zwischen internen Mitarbeitern und externer Datenschutzbeauftragter statt. So erfolgt bei der Einführung neuer Prozesse oder der Umsetzung von Projekten regelmäßig die Einbeziehung der internen Datenschutzorganisation bzw. der externen Datenschutzbeauftragten. Zudem schulen wir regelmäßig unsere eigenen Mitarbeiter, wie auch externe Dienstleister hinsichtlich der Anwendung der Datenschutzvorgaben. (Latentes Risiko) Cyber-Kriminalität in seinen verschiedenen Ausprägungen hat im Rahmen der Corona-bedingten Home-Office-Tätigkeit vieler Unternehmen stark zugenommen. Wir begegnen derartigen Angriffen vorwiegend mit präventiven Maßnahmen, wie ständig angepasster IT-Sicherheitsverfahren (Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner) sowie auch spezifischen Schulungen von Mitarbeitern. Da sich hinter den meisten Angriffen inzwischen nicht mehr Einzelpersonen, sondern ganze kriminelle Vereinigungen oder Unternehmen verbergen, hat die Entwicklung neuer gezielter Angriffsmethoden rasant an Geschwindigkeit gewonnen. Dem gegenüber stehen unternehmensintern nur knappe Ressourcen und zum Teil ältere Infrastruktur für eine entsprechende Abdeckung der IT-Sicherheit. Tele Columbus hat dies erkannt und geplant, sowohl in die technische als auch die personelle Ausstattung entsprechend zu investieren. Aktuell sehen wir diesbezüglich ein unverändertes latentes Risiko. Arbeits- und Gebäudesicherheit Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Gebäudesicherheit sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen unserer Anlagen und Einrichtungen notwendig. Ein Schaden durch technische Ausfälle oder mangelnden Brandschutz, z. B. an den technischen Empfangsanlagen oder im Rechenzentrum, kann zu Kundenunzufriedenheit, Vermögensschäden und Ausfällen beim Personal und den Partnerunternehmen führen. Da insbesondere unsere Kopfstellen über das ganze Land dezentral verteilt sind, ist eine permanente Überwachung nur in wenigen Fällen möglich. Dies kann dazu führen, dass Schäden erst verspätet erkannt und behoben werden. Um dem entgegenzuwirken, sollen die Verantwortlichkeiten für diese Anlagen neu strukturiert werden und Sicherheitsinspektionen in einem regelmäßigen Turnus erfolgen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. (Geringes Risiko). Rechtsverfahren, Kartell- und Verbraucherschutzverfahren Aktuelle Rechtsstreitigkeiten 2014 wurde die BIG Medienversorgung GmbH von der Tele Columbus Holding GmbH gekauft. Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus einem fixen und einem variablen Kaufpreis zusammen. Der fixe Kaufpreis wurde bereits gezahlt. Am 12. November 2018 hat der damalige Geschäftsführer der BIG Medienversorgung GmbH eine Stufenklage gegen die Tele Columbus AG eingereicht, zunächst auf Auskunftsverlangen und in zweiter Stufe zur Zahlung des variablen Kaufpreises. Die klageweise geltend gemachten Auskünfte wurden mit unserer Klageerwiderung vorgelegt und die streitgegenständlichen Ansprüche damit erfüllt. Aus der Sicht von Tele Columbus und deren Rechtsvertretern ist der vom Altgesellschafter der BIG Medienversorgung GmbH verlangte variable Kaufpreis deutlich zu hoch und entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Tele Columbus wird im Rechtsverfahren diesbezüglich entsprechende Gegenbeweise erbringen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. (Latentes Risiko). Derzeit noch anhaltend sieht sich die Tele Columbus AG einem wesentlichen Rechtsstreit ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hinsichtlich unseres Einspeisemodells. Im Zuge dessen hat Tele Columbus neue Einspeiseverträge mit den großen privaten und öffentlich- rechtlichen Sendergruppen abgeschlossen. Da sich jedoch der Ausgang des noch anhängigen Verfahrens nicht zweifelsfrei abschätzen lässt, stufen wir das Risiko als nach wie vor latent ein. (Latentes Risiko) Allgemeines Risiko aus Rechtsstreitigkeiten Darüber hinaus bestehen für Tele Columbus Risiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren oder Schiedsverfahren mit Behörden, Wettbewerbern und weiteren Parteien ergeben könnten. Dies betrifft insbesondere Auseinandersetzungen bezüglich Handelsvertreteransprüchen und Verbraucherschutzklagen. Die Rechtsabteilung von Tele Columbus verfügt über die entsprechenden Kompetenzen, um solche Risiken einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden zudem externe Kanzleien hinzugezogen. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. (Latentes Risiko) Finanzwirtschaftliche Risiken Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die Tele Columbus AG verschiedenen Risiken finanzieller Natur ausgesetzt, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken. Das Risikomanagement von Tele Columbus ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen Tele Columbus Finanzinstrumente wie Zinssicherungsgeschäfte, Forderungsverkäufe und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung. Das Finanz-Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und gesichert. Die Tele Columbus AG unterliegt schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Debitorenrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Finanzierungsverträgen geregelt sind. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt turnusmäßig. Inflationsrisiken Im Geschäftsjahr war ein signifikanter Anstieg der Endverbraucherpreise zu verzeichnen. Als ursächlich ist zunächst der Anstieg der Konjunktur auf Grund des Wegfalls von Covid-19 bedingten Einschränkungen zu sehen. Zum anderen spiegeln gestiegene Preise die Folgen weltumspannender Lieferketten wieder, die ebenfalls auf Grund von Auswirkungen im Zusammenhang mit Covid-19 aber auch von zeitweisen Einschränkungen im internationalen Transportwesen (Blockade Suezkanal) zu sehen sind. Darüber trägt eine signifikante Verteuerung von Energiepreisen u.a. auf Grund geopolitischer Fragestellungen zu einem Anstieg der Inflation bei. Diese zusammengefassten Inflationsrisiken überwacht Tele Columbus latent und systematisch auf Basis regelmäßiger Analysen sowie durch ein geeignetes Berichtswesen. Preissteigerungen im Bereich Lieferungen und Leistungen sind als spezifisches Risiko abgebildet. Gegenmaßnahmen zur Risikosteuerung in diesem Bereich sind etabliert. (Hohes Risiko) Liquiditätsrisiken Die Tele Columbus agiert in einem Markt, in dem große und nachhaltige Investitionen notwendig sind. Daraus ergibt sich ein hoher Kapital- und Liquiditätsbedarf. Die Tele Columbus aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind beschränkt und ermöglichen Investitionen nur in einem begrenzten Rahmen. Es erfolgt ein regelmäßiges und umfangreiches Reporting an den Vorstand über die laufende sowie geplante Liquidität. (Geringes Risiko) Weiterhin ist die Gruppe darauf angewiesen, zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit oder für Akquisitionen Fremdkapital zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Im Rahmen des Finanzierungsvertrags waren zum Bilanzstichtag verschiedene Auflagen zu erfüllen, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber die Möglichkeit gehabt hätten die Darlehen fällig zu stellen. Hierbei handelt es sich um Auflagen aus einem Finanzierungsverträgen der Gruppe. Die vorgegebenen Covenants werden regelmäßig eng überwacht und wurden im Geschäftsjahr eingehalten und werden auch in absehbarer Zeit nicht überschritten. (Geringes Risiko) Zinsrisiken Langfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen die Verzinsung an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem Risiko bezüglich der zukünftigen Zahlungsströme ausgesetzt. Das Marktzinsniveau wird beobachtet, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zur Absicherung bzw. Steuerung der Zinsen vorzunehmen. (Geringes Risiko) Risiken in Bezug auf Covid-19 Die Covid-19 Pandemie hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Weltwirtschaft und insbesondere auch auf die Wirtschaft in Deutschland. Gesetzliche Regularien zur Eindämmung der Pandemie führten zu wesentlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Funktionsfähigkeit von Unternehmen. Tele Columbus hat in seiner Verantwortung als systemkritisches Telekommunikationsunternehmen aktuelle Entwicklungen permanent analysiert und ein entsprechendes Risiko- und Maßnahmen-Management etabliert. Die getroffenen Maßnahmen waren sund sind geeignet, diesen Herausforderungen angemessen entgegen zu wirken. Aus Covid-19 resultierende Folgerisiken im Bereich Beschaffung von Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der verringerten Verfügbarkeit von Halbleiterteilen bzw. erforderlichen geplanten Bauleistungen wurden sachgerecht im Beschaffungsrisiken zugeordnet. (Latentes Risiko) Geopolitische Lage Das Risikomanagement der Tele Columbus überwacht systematisch intern und extern wirkende Risiken. Dies umfasst ebenfalls wesentliche Änderungen in der innen- und außenpolitischen Lage. In Bezug auf den Ukraine-Konflikt hat sich zum Ende des Geschäftsjahres die außenpolitische geostrategische Lage signifikant geändert. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat sich die Risikolage, auch aufgrund der damit einhergehenden Sanktionen, nochmals deutlich verschärft. Tele Columbus überwacht diese Änderungen nach Möglichkeit. Auswirkungen können sich insbesondere aus verschlechterten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterbrochenen Lieferketten für vom Unternehmen benötigte Investitionsgüter ergeben. Eine unmittelbare Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der Gruppe ist aktuell nicht absehbar, kann jedoch derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Chancenbericht Chancenmanagement Das Chancenmanagement von Tele Columbus wird weiter zu einem unternehmensinternen Steuerungssystem entwickelt. Ziel dabei ist es, Chancen möglichst frühzeitig zu erkennen, gegenüber möglichen Risiken abzuwägen und unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zu nutzen. Im Rahmen einer regelmäßigen Evaluierung werden identifizierte Chancen ergriffen und gemanagt. Das Management von Chancen erfolgt dezentral in den jeweiligen Fachabteilungen. Die Reihenfolge, in der die Chancen dargestellt sind, stellt keine Aussage über Eintrittswahrscheinlichkeit oder Bedeutung dar. Die Klassifizierung von Chancen entspricht im Wesentlichen dem Schema der Klassifizierung von Risiken. Chancen Transformation des Unternehmens Durch die Beteiligung eines strategischen Investors nutzt Tele Columbus die Chance, den Netzausbau weiter voranzutreiben, die sich im stark entwickelnden Markt gebotenen Potenziale auszunutzen sowie einen Teil der Fremdfinanzierung zurückzuführen. Die Öffnung der Netze der Tele Columbus Gruppe (Wholesale) einerseits und die Nutzung der Netze Dritter andererseits bietet für die Tele Columbus die Chance, stärkeres Wachstum zu generieren und neues Marktpotential zu erschließen. (Hohe Chance) Strategischer Ausbau Glasfasernetz Deutschland steht mit der Bereitstellung verfügbarer Bandbreiten weit hinter anderen Industrienationen. Im Koalitionsvertrag hat die deutsche Bundesregierung vereinbart, den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen bis 2025 voranzutreiben und eigens dazu ein Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau entwickelt. Im Rahmen von Förderprojekten wird die Tele Columbus enger mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten. Tele Columbus nutzt die Chance, sich am Ausbau des Glasfasernetzes noch stärker zu beteiligen. Insbesondere in Smart Cities kann sich die Tele Columbus Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Wettbewerber schaffen. Der strategische Ausbau des Glasfasernetzes soll Tele Columbus hinsichtlich verfügbarer Bandbreiten gegenüber Wettbewerbern (insbes. im Internetgeschäft) einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch den Einsatz der Glasfaser-Technologie werden weniger Störungen auftreten, die Kundenzufriedenheit wird steigen, das Anruf-Volumen in den Call-Centern wird sich verringern sowie die Kosten werden sinken. Im Rahmen einer entsprechenden Kommunikationsstrategie kann dies eine hohe Medienaufmerksamkeit erreichen, die Vertriebsstrategien unterstützen zu Umsatzwachstum führen. (Hohe Chance) Aber auch der weitere Rollout des Daten-Übertragungsstandard DOCSIS 3.1. ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit - also 1000 Mbit - pro Sekunde. Dies bietet für Tele Columbus die Chance, deutlich höhere Geschwindigkeiten am Markt anzubieten und sich von DSL Anbietern zu differenzieren. (Latente Chance) Fiber to the Terminal Die direkte Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz gewinnt bei allen Mobilfunkgenerationen weiter an Bedeutung. Neben dem Ausbau der mobilen Infrastruktur wird es auch einen weiteren Ausbau der Glasfasernetze geben müssen, denn ohne eine Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz können die vielen Vorteile der neuen Technologie nur bedingt genutzt werden. In dieser Entwicklung sieht auch Tele Columbus eine große Wachstumschance. Als Betreiber eines bereits breit gefächerten Netzes und durch den fortschreitenden Ausbau bietet Tele Columbus wesentliche Grundlagen für die Mobilfunk-Betreiber. (Latente Chance) Digitalisierung Wirtschaftliche aber auch soziale und technologische Bereiche haben sich infolge einer zunehmenden Digitalisierung signifikant verändert. Die gleichzeitige Nutzung verschiedener Medien, z. B. Fernsehen und Internet gehört inzwischen bei vielen Nutzern zum Alltag. Entsprechend steigt die Nachfrage nach kompatiblen Leitungen und Anschlüssen sowie hoher Flexibilität. Im Rahmen der Digitalumstellung schafft die Neubelegung der Kanäle zusätzliche Kapazitäten für neue Bandbreitenprodukte. (Latente Chance) Des Weiteren führt die Digitalisierung interner Prozesse und Systeme in der Tele Columbus zu einer Verschlankung und Beschleunigung einzelner Aktivitäten. Dies bietet die Chance, sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern als innovativer und leistungsstarker Partner zu positionieren. (Latente Chance) Verstärkung der regionalen Präsenz Eine Chance bietet sich durch die stärkere Ausrichtung der Vertriebsstrukturen auf regionale Märkte, die zu einer höheren Akzeptanz von PYUR bei den kommunalen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie auf Geschäftskunden- und Endkundenebene führt. Bereits erschlossene Regionen werden zukünftig verstärkt hinsichtlich einer möglichen Anbindung von weiteren Haushalten analysiert. Unterstützt wird dies durch eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Netzanbieter. Dadurch können die Reichweite erhöht und zusätzliche Regionen erschlossen werden. Insgesamt bieten diese Maßnahmen großes Potenzial, weitere Kunden zu gewinnen. (Latente Chance) Weitere Chancen Tele Columbus arbeitet kontinuierlich an der Optimierung interner Prozesse und Strukturen. Hierbei stehen vor allem die Kunden von Tele Columbus im Fokus. Ein wesentliches Ziel ist es, ein positives Kundenerlebnis zu schaffen und den Kunden als Partner auf Augenhöhe zu begegnen. Dies ist nur möglich, wenn man die Anliegen der Kunden kennt und versteht. Tele Columbus misst daher regelmäßig das Kundenfeedback über eine Net Promoter Score (NPS) und nutzt dies als Steuerungsinstrument, um den Kunden einen qualitativ höheren Service anbieten zu können. Das schließt eine Wiedereinführung von Mobilfunkangeboten aufgrund der stärkeren Kundennachfrage zu Fixed und Mobile Bundles mit ein. (Latente Chance) Positive Serviceleistungen für den Kunden hängen letztendlich auch von der Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter ab. Die TC Gruppe hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Marke PYUR für Kunden, aber auch für Mitarbeiter und zukünftige Mitarbeiter attraktiv zu gestalten. Dazu zählen u. a. die Optimierung unserer Prozesse, eine verbesserte und breitere Kundenwahrnehmung, die Implementierung eines Wertemanagementsystems, die Umsetzung von Work-Life-Balance, attraktive Büros, die Nutzung von Social Media usw. Diese Maßnahmen stärken die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit. Es ergibt sich daraus die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren und kompetente Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen. (Latente Chance) Gesamtaussage zur Risiko- und Chancenlage aus Sicht der Konzernleitung Der Ausbau des Glasfasernetzes stellt für Tele Columbus weiter die größten Chancen aber auch die höchsten Risiken dar. Der Weg ins Gigabitzeitalter ist nicht mehr abzuwenden. Obwohl Experten praktisch unstrittig in den Glasfasernetzen die Zukunft der Datenübertragung sehen, gibt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch noch kein gutes Bild ab. Insbesondere für die Kabelnetzanbieter bieten sich nun gute Chancen, ihre bereits vorhandenen Netze zu modernisieren und den Glasfaserausbau aktiv mitzugestalten. Dennoch ist der Ausbau teuer und muss sehr gut geplant werden. Die Tele Columbus Gruppe versucht, dieses Wachstum mit ihren zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aktiv mitzugestalten. Die Transformation der Unternehmensgruppe unter Beteiligung eines Investors hat somit eine entscheidende Bedeutung auf das gesamte Unternehmen. Tele Columbus ist sich der immanenten Chancen und Risiken sehr bewusst und steuert diese mit größtem Augenmerk. Tele Columbus verfügt über Kontrollsysteme, um Risiken frühzeitig und konsequent zu handhaben. Nach unserer Einschätzung sind für die Prognosejahre keine Risiken erkennbar, die einzeln - oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken - zu einer maßgeblichen bzw. dauerhaften Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen könnten. Die identifizierten Risiken haben keinen bestandsgefährdenden Charakter, auch in die Zukunft gerichtet. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts daher weiterhin als begrenzt und beherrschbar. Den Großteil der im letzten Geschäftsbericht dargestellten Sachverhalte stufen wir nach wie vor als geringes Risiko ein. Die Tele Columbus AG hat auf der Grundlage des beschriebenen Überwachungssystems die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um bestandsgefährdenden Entwicklungen entgegenzuwirken. Aus Sicht des Vorstands der Tele Columbus AG war der Fortbestand des Konzerns zu keiner Zeit gefährdet. Weiterhin sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Risiken bekannt, die sich bestandsgefährdend auf die Gruppe auswirken können oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dauerhaft negativ beeinflussen und damit eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen könnten. Der Vorstand schätzt die gesamte Risikolage als steuerbar ein und ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen und Herausforderungen auch in Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken eingehen zu müssen.
Berlin, den 19. April 2022 Tele Columbus AG, Berlin Der Vorstand Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Elke Walters, Chief Financial Officer Inhalt 33 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 34 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 35 Konzern-Bilanz 38 Konzern-Kapitalflussrechnung 40 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 42 Konzernanhang 42 A. Allgemeine Grundlagen 48 B. Konsolidierungskreis 53 C. Grundlagen der Rechnungslegung 53 D. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden 71 E, Erläuterung zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und zur Konzernbilanz 98 F. Sonstige Erläuterungen 122 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-BilanzAktiva
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Passiva
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für das Geschäftsjahr 2021
Für das Geschäftsjahr 2020
KonzernanhangA. Allgemeine Grundlagen A.1. Einführung Die Tele Columbus AG als Muttergesellschaft mit Sitz in der Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, Deutschland (Handelsregister Berlin-Charlottenburg HRB 161349 B), war seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert. Zum 8. September 2021 erfolgte der Widerruf der Zulassung. A.2. Beschreibung der Geschäftstätigkeiten Die Gesellschaften der Tele Columbus AG sind als Glasfasernetzbetreiber im Wesentlichen in den östlichen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland tätig. Das Basisgeschäft besteht im Betrieb und in der Verwaltung von Breitbandkabelanlagen mit teilweise eigenen Satellitenempfangsanlagen zur Versorgung von Wohnanlagen diverser Wohnungsunternehmen bzw. deren Mietern mit Fernseh- und Hörfunksignalen, Internet sowie Telefonie. Zum Betrieb der Anlagen gehören der Service, die Wartung, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Neben dem Betrieb von Kabelnetzen sind die Unternehmen der Tele Columbus AG auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Carrier Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie die Netzüberwachung und Vermarktung von Datacentern. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaserstadtnetzen oder den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone. A.3. Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss der Tele Columbus AG zum 31. Dezember 2021 wurde in Anwendung von § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union ("EU") anzuwenden sind, erstellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang für das Geschäftsjahr 2021 sowie für die Vergleichsperiode 2020. Die funktionale Währung des Abschlusses ist Euro. Beträge sind, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (im Folgenden "TEUR") angegeben. Aufgrund der Angabe in TEUR kann es durch kaufmännische Rundung zu Rundungsdifferenzen kommen. In einigen Fällen ergeben solche gerundeten Beträge und Prozentangaben bei der Summierung möglicherweise nicht 100% und Zwischensummen in Tabellen können durch die kaufmännische Rundung geringfügig von ungerundeten Werten in anderen Abschnitten des Konzernabschlusses abweichen. In Bezug auf im Konzernabschluss enthaltene Finanzangaben bedeutet ein Strich ("-"), dass die betreffende Position nicht anwendbar ist, und eine Null ("0"), dass der jeweilige Wert auf Null gerundet wurde. Der Konzernabschluss wurde am 12. April 2022 durch den Vorstand der Tele Columbus AG aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss wurde auf Basis der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") erstellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. A.4. Korrektur nach IAS 8.42ff In 2021 hat der Konzern Kenntnis darüber erlangt, dass die vorgenommene Umsatzrealisierung bzw. Umsatzabgrenzung eines Tochterunternehmens unzutreffend war. So wurden Umsatzerlöse in voller Höhe erfasst, obwohl die Verfügungsgewalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf den Kunden übergegangen ist. Dies betraf vorab vereinnahmte Entgelte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bruchteilseigentum, bei dem der physische Besitz und das Recht am Eigentum noch nicht übergangen war sowie den Verkauf von Hardware, bei dem zum Zeitpunkt der Erlösrealisierung noch signifikante Rücknahmeverpflichtungen bestanden und signifikante Risiken und Chancen somit beim Tochterunternehmen verblieben sind. Zudem wurden Umsatzerlöse in voller Höhe zeitpunktbezogen realisiert, obwohl die Leistungserbringung zeitraumbezogen zu erfolgte hatte. Dies betraf vorab vereinnahmte Entgelte im Zusammenhang mit Bauleistungen und Dienstleistungsverträgen, bei dem die Leistungsverpflichtung noch nicht bzw. noch nicht vollständig erbracht wurde. Weiterhin wurden wechselseitige Leistungsbeziehungen mit Dritten unzutreffenderweise nicht als gemeinsame Bilanzierungseinheit abgebildet. Dies betraf vom Tochterunternehmen erbrachte Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich dem Leasingverhältnis zwischen dem Tochterunternehmen als Leasingnehmer und dem Dritten als Leasinggeber zuzurechnen waren. Schließlich kam es in wenigen Fällen zu einem unzutreffenden Bruttoausweis von Umsatzerlösen, da nachträgliche Stornierungen nicht umsatzmindernd, sondern direkt als Aufwand erfasst wurden. Zur Aufarbeitung des beschriebenen Sachverhalts (unzutreffende Umsatzrealisierung bzw. Umsatzabgrenzung) bzw. zur Identifizierung des konkreten Ausmaßes wurde eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sachverständiger Dritter beauftragt. Als Ergebnis der Analyse stellte sich heraus, dass es sich bei der Umsatzrealisierung bzw. Umsatzabgrenzung um einen wesentlichen Fehler gemäß IAS 8 handelt, der entsprechend den Vorgaben des IAS 8.42 rückwirkend im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 zu korrigieren war. Insofern wurden die Vergleichszahlen für das Vorjahr 2020 geändert und - da auch frühere Berichtsperioden betroffen waren - die Eröffnungsbilanz des Jahres 2020 korrigiert. Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen die Auswirkungen, die sich aus den Anpassungen in Bezug auf die Bilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung ergeben. Dabei sind sämtliche der dargestellten Anpassungen dem Segment "Other" zuzurechnen. KONZERN-BILANZ ZUM 1. JANUAR 2020Aktiva
Passiva
KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020Aktiva
Passiva
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2020
B. Konsolidierungskreis B.1. Konsolidierungsmethoden B.1.1. TOCHTERUNTERNEHMEN Tochterunternehmen sind von der Tele Columbus AG beherrschte Unternehmen. Die Tele Columbus AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung endet. Bei der Erstellung des Abschlusses wurden im Rahmen der Konsolidierung alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie alle unrealisierten Gewinne und Verluste aus Transaktionen der einbezogenen Gesellschaften eliminiert. B.1.2. ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER (NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE) Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens bewertet. Änderungen des Anteils der Tele Columbus AG an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. B.1.3. VERLUST DER BEHERRSCHUNG Verliert die Tele Columbus AG die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst. Jeder zurückgehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet. B.1.4. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN Die Anteile der Tele Columbus AG an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Tele Columbus AG einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die die Tele Columbus AG die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei sie Rechte am Nettovermögen besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, welche die Transaktionskosten einschließen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil der Tele Columbus AG am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Durch Verlustzuweisung und Wertminderungen kann es zu negativen Eigenkapitalwerten kommen. Dies wird fortlaufend überwacht. B.2. Veränderungen im Konsolidierungskreis VERKAUF DER KSP-KABELSERVICE PRENZLAU GMBH Am 15. Dezember 2021 hat die Tele Columbus AG ihren mittelbar über die PrimaCom Berlin GmbH, Leipzig gehaltenen 90 %-Anteil an der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH verkauft. Der Kaufpreis betrug TEUR 6.838 und wurde vollständig in bar beglichen. Aufgrund des einhergehenden Beherrschungsverlusts wurden sämtliche Vermögenswerte und Schulden der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH, die zuvor unterjährig als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, ausgebucht. Dabei resultierte aus der Entkonsolidierung ein Gewinn in Höhe von TEUR 2.688. B.3. Angaben zum Konsolidierungskreis Im Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden die Tele Columbus AG sowie die im Folgenden aufgeführten Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen, wobei die jeweiligen Kapitalanteile den Stimmrechtsanteilen entsprechen:
1) Die Gesellschaft hat für die
Jahresabschlüsse 2021 von den Befreiungsvorschriften
der §§ 264 Abs. 3, 264b HGB Gebrauch gemacht.
Die folgende Tabelle zeigt die Informationen der Tochtergesellschaften mit wesentlichen Minderheitsanteilen vor Konzernanpassungen: Für das Geschäftsjahr 2021
Für das Geschäftsjahr 2020
B.4. Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben einzeln und in ihrer Gesamtheit nur unwesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.
Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen zum 31.Dezember 2021 beläuft sich auf TEUR 437 (31. Dezember 2020: TEUR 406) und resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an der AproStyle AG, Dresden.
Im Vorjahr ist im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen noch ein Effekt enthalten in Höhe von TEUR 47 enthalten, der aus der Deutschen Netzmarketing GmbH resultiert. Der Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf TEUR 57 (31. Dezember 2020: TEUR 35).
Die Tele Columbus verfügt über einen Residualanspruch am Nettovermögen der GlasCom Salzlandkreis GmbH, Staßfurt-Brumby, und hat die Gesellschaft deshalb als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert. C. Grundlagen der Rechnungslegung Ausweis und Bewertung Die in den Konzernabschluss der Tele Columbus AG einbezogenen Unternehmen sind für alle Berichtsperioden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der IFRS dargestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Der Konzernabschluss wurde, mit Ausnahme der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und der derivativen Finanzinstrumente, auf Basis von historischen bzw. fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ergibt die jeweils bilanzierte Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Derivative Finanzinstrumente wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden D.1. Wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben. Auch die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte und Schulden, der Ausweis von Eventualforderungen und - verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die ausgewiesenen Umsatzerlöse und Aufwendungen während der Berichtsperiode sind betroffen. Obwohl das Management diese Schätzungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigung aktueller Ergebnisse vornimmt, können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Nachstehend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und anderer entscheidender Faktoren von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag, von denen ein wesentliches Risiko erheblicher Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im kommenden Geschäftsjahr ausgeht. Die Buchwerte sind in der Bilanz oder in den weiteren Erläuterungen zu den entsprechenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt.
D.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden D.2.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Erfüllung der Voraussetzungen von IAS 38 zu ihren Herstellungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft in der Regel linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 3 und 15 Jahre) abgeschrieben. Erworbene Kundenstämme werden über ihre Nutzungsdauer zwischen 7 und 8 Jahre - unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeiten - abgeschrieben. Entwicklungsleistungen zur Verbesserung und Erweiterung im Zusammenhang mit selbst geschaffener Software werden aktiviert, sofern die Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschrieben. Aufwendungen für die Akquisition neuer Kunden werden gemäß IFRS 15 aktiviert, sofern es sich um Auszahlungen handelt, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen. Die Abschreibung erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer. Kosten der Vertragserlangung umfassen Kosten der Vertragsanbahnung (im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Mitarbeiter im direkten und indirekten Vertriebskanal) sowie Vertragserfüllungskosten. Diese sind zu aktivieren, wenn davon auszugehen ist, dass die Kosten durch künftige Erlöse aus dem Vertrag kompensiert werden. Kosten der Vertragsanbahnung sind zusätzliche Kosten, die ohne den Vertragsabschluss nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten sind nach Vertragsbeginn anfallende, direkt zurechenbare Kosten, die der Vertragserfüllung dienen, dieser jedoch zeitlich vorgelagert sind und nicht unter einem anderen Standard zu aktivieren sind. Tele Columbus nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Vertragskosten, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, grundsätzlich als Aufwand zu erfassen. Kosten der Vertragserlangung sowie Vertragserfüllungskosten werden unter den immateriellen Vermögenswerten gesondert dargestellt. Kosten der Vertragserlangung und Vertragserfüllung haben eine Nutzungsdauer von 36 bzw. 31 Monaten. Die Kosten der Vertragserlangung und Vertragserfüllung unterliegen gesonderten Wertminderungsvorschriften des IFRS 15. Danach ist eine Wertminderung vorzunehmen, wenn der Buchwert höher ist als die verbleibende Gegenleistung, die aus den zu Grunde liegenden Verträgen generiert werden können, abzüglich der Kosten, die mit der Erbringung der Leistungsverpflichtung Zusammenhängen und nicht aufwandswirksam erfasst wurden. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich im Zuge eines Werthaltigkeitstests auf einen etwaigen Wertminderungsbedarf überprüft. Weitere Überprüfungen werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts des Vermögenswertes erfasst. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Wertminderungstest erfolgt dabei auf Basis der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs). Es bestehen drei einzelne ZGEs, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde und vom Management reviewt werden: TV (betrifft das Produkt-Segment "TV"), Internet und Telefonie (betrifft das Produkt-Segment "Internet und Telefonie") sowie HLkomm (betrifft insbesondere den Geschäftskundenbereich des Segments "Sonstiges"). Diese drei ZGEs stellen jeweils die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die Zahlungsmittelzuflüsse weitgehend unabhängig von anderen (Gruppen von) Vermögenswerten erzeugen, da nur mittels der zentralen Netzinfrastruktur des Konzerns die Leistungen des jeweiligen Bereichs erbracht werden können. Die zentrale Netzinfrastruktur kann nicht auf Kundengruppen oder Regionen innerhalb eines Bereichs aufgeteilt werden. Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufwendungen aus planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen und Wertminderung" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Abgängen werden in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst. Der Konzern erfasst einen immateriellen Vermögenswert aus einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung, wenn er das Recht zur Nutzung der Infrastruktureinrichtung hat. Ein als Gegenleistung für die Erbringung von Bau- oder Ausbauleistungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung erhaltener immaterieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert entsprechend dem beizulegenden Zeitwert der erbrachten Dienstleistungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der immaterielle Vermögenswert zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten und abzüglich kumulierter Amortisationen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. D.2.2. UNTERNEHMENSERWERBE Für Unternehmenserwerbe erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz identifizierte Vermögenswerte und Schulden der neuerworbenen Tochtergesellschaften werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dazu gehören auch identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Eventualverbindlichkeiten. Der verbleibende Unterschiedsbetrag entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Nicht beherrschende Anteile an dem erworbenen Unternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. D.2.3. SACHANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Wertminderungen werden aufgelöst, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen oder sich die Wertminderung verringert hat. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis und sämtliche direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zum Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu bringen. Sachanlagen werden grundsätzlich linear über einen Zeitraum von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Kabelnetzinfrastruktur umfasst technische Anlagen mit einer geschätzten Nutzungsdauer zwischen 8 und 15 Jahren. Bei Vorliegen eines Gestattungsvertrages bildet die Restlaufzeit des Gestattungsvertrages die Obergrenze für die Nutzungsdauer. Kundenendgeräte in Form von Modems und Receivern werden - sofern sie nicht im Rahmen des Vertrags an den Kunden veräußert wurden - als Teil der Netzinfrastruktur in den technischen Anlagen bilanziert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren für Modems und von zwei Jahren für Receiver abgeschrieben. Im Falle einer Rückgabe vor dem planmäßigen Ende des Vertrags wird das Kundenendgerät bis auf EUR 1 abgeschrieben und dem Vorratsvermögen zugeführt. Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag neu überprüft. Anpassungen werden nach Maßgabe der neuen Basis für die Bewertung vorgenommen. Der Wertminderungstest erfolgt auf der Ebene der drei ZGEs "TV", "Internet und Telefonie" und "HLkomm" (bzgl. der Abgrenzung der ZGE siehe D.2.1). Liegen für eine ZGE Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert der ZGE, wird zunächst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE abgewertet. Ein darüber hinaus gehender Wertminderungsaufwand vermindert anteilig die Buchwerte der anderen Vermögenswerte der ZGE. Der erzielbare Betrag einer ZGE ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden periodengerecht erfasst. Die Kosten für Sachanlagen werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen, der dem Unternehmen zufließt, den Nutzen übersteigt, der ohne den Erwerb möglich gewesen wäre. Aufwendungen aus linearer Abschreibung und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Abschreibungen und Wertminderung" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten werden erfolgswirksam in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen unter D.2.8 Sonstige Rückstellungen. D.2.4. LEASINGVERHÄLTNISSE Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. ALS LEASINGNEHMER Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Für alle Anlagenklassen hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns angesetzt. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes zieht der Konzern eine auf Marktdaten basierende kreditrisikoäquivalente Zinsstrukturkurve heran, welche zudem noch für die verschiedenen Anlagenklassen angepasst wird. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. Die wesentlichen Leasingsverhältnisse des Konzerns umfassen:
KURZFRISTIGE LEASINGVERHÄLTNISSE UND LEASINGVERHÄLTNISSE, DENEN VERMÖGENSWERTE VON GERINGEM WERT ZUGRUNDE LIEGEN Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. ALS LEASINGGEBER Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses nimmt der Konzern eine Gesamteinschätzung vor, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Als Leasinggeber tritt der Konzern überwiegend im Bereich der Vermietung von Netzinfrastruktur (Darkfiber) auf. Die korrespondierenden Leasingzahlungen aus den Darkfiber Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag erfasst. Die im Rahmen eines Finanzierungsleasings gehaltenen Vermögenswerte werden in der Bilanz als Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis dargestellt. Über die Laufzeit des Leasingverhältnisses werden Zinserträge im Finanzergebnis linear erfasst. D.2.5. VORRÄTE Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Vorräte erfolgt nach den gewichteten Durchschnittskosten. Der Nettoveräußerungswert wird auf der Basis von angemessenen Abschlägen vom im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös nach Gängigkeit ermittelt. D.2.6. FINANZINSTRUMENTE Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IAS 32 und IFRS 9 umfassen Finanzinstrumente sowohl nicht derivative Finanzinstrumente wie Forderungen, Verbindlichkeiten und Aktien als auch derivative Finanzinstrumente. a) Ansatz und Erstbewertung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmalig bilanziert, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen sind, bilanziert. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird. Finanzielle Vermögenswerte, mit der Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, werden zum Erfüllungsdatum angesetzt. Sofern Erwerbe oder Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten bestehen, die im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs stattfinden, so werden diese entsprechend dem Settlement Date Accounting bilanziert. Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern Finanzinstrumente im Rahmen der Klassifizierung nicht in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingeordnet werden, erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert inklusive des Erwerbs oder der Emission direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet. b) Klassifizierung und Folgebewertung Tele Columbus nimmt beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten eine Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungskategorien vor: "zu fortgeführten Anschaffungskosten", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital" sowie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien - mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten - erfolgt abhängig von dem identifizierten Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet, sofern diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen. Die ansonsten mögliche Fair Value Option wird aktuell nicht ausgeübt. Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" eingeordnet, wenn diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" wie oben beschrieben klassifiziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und deren Zielsetzung. Der Konzern hat gegenwärtig das Geschäftsmodell "Halten" für die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente identifiziert. Finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsmodell "Halten" und somit in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel sowie sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte. Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann Tele Columbus unwiderruflich bestimmen, die Wertänderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis darzustellen ("erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital"). Diese Entscheidung erfolgt für jedes einzelne Instrument. Derzeit wird das Wahlrecht nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr lagen keine entsprechenden Eigenkapitalinstrumente oder Beteiligungen vor. Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt unabhängig von weiteren Kriterien grundsätzlich in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sofern beim erstmaligen Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hiervon abweichende Bilanzierung vorgenommen werden. Neben der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten kann auch eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgen. Hierbei sind Derivate grundsätzlich immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zudem besteht die Möglichkeit zur Ausübung der Option "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Derzeit wird diese Option nicht ausgeübt. Für ausgegebene Kreditzusagen ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle vorzunehmen. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
Eingebettete Derivate, die trennungspflichtig sind, werden von den jeweiligen Basisverträgen nach IFRS 9 separiert und als eigenständige Instrumente unter der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" geführt. Die eingebetteten Derivate der Unternehmen der Tele Columbus AG bestehen in Verbindung mit Kreditverträgen und der Anleihe. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind derivative Finanzinstrumente. c) Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erlöschen oder die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme einer Transaktion, bei der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf einen Dritten übertragen oder weder übertragen noch zurückbehalten werden und keine Kontrolle über den finanziellen Vermögenwert besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit geht dann aus der Bilanz ab, wenn diese getilgt ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind, oder wenn die finanzielle Verbindlichkeit ausläuft. Bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert und der gezahlten Gegenleistung (einschließlich nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst. Sofern die Konditionen von bestehenden Finanzverbindlichkeiten wesentlich geändert werden, erfolgt eine Ausbuchung der bestehenden Finanzverbindlichkeit auf Basis der bisherigen Konditionen und eine Erfassung der Finanzverbindlichkeit auf Basis der geänderten Konditionen mit dem beizulegenden Zeitwert. d) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Vereinfachter Ansatz Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung in Höhe des lebenslangen Kreditausfalls über die Restlaufzeit zur Anwendung. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte, welche eine Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten sowie für Forderungen aus Leasingverhältnissen wird ebenfalls der vereinfachte Ansatz angewandt. Der (Netto- )Buchwert dieser Instrumente stellt jeweils das maximale Kreditrisiko dar. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertminderungskontos (Rückstellung für Wertminderungen) vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung gelten beispielsweise signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz beziehungsweise andere Sanierungsverfahren des Schuldners. Eine Ausbuchung erfolgt, sofern rechtliche Beitreibungsmaßnahmen als überwiegend nicht erfolgreich eingeschätzt werden. Ein Ausfallereignis sieht die Tele Columbus darin, dass ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % vor und es wird nicht länger mit einer Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gerechnet. Zudem erfolgt eine Abschreibung des Bestands, korrigiert um mögliche Sicherheiten. Weitere Angaben zu Ausfallereignissen werden in Abschnitt F.3.2.3 Debitorenrisiko (Ausfallrisiko) dargestellt. Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der Veränderung der relativen Ausfallwahrscheinlichkeit, berücksichtigt Tele Columbus neben zukunftsgerichteten makroökonomischen Faktoren auch schuldnerspezifische und branchenspezifische Eigenschaften. Weitere Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der relativen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit erfolgen in Abschnitt F.3.2.3 Debitorenrisiko (Ausfallrisiko) Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Sofern eine ähnliche Risikostruktur vorliegt, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Portfoliobasis auf Uneinbringlichkeit überprüft. Ein Portfolio vereint Forderungen mit ähnlicher Risikostruktur. Geschätzte Kreditverluste sowie Einzelwertberichtigungen werden auf Grundlage der Altersstruktur der Forderungen sowie Erfahrungen mit Kreditausfällen in der Vergangenheit bestimmt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Allgemeiner Ansatz Alle anderen Finanzinstrumente unterliegen dem allgemeinen Wertminderungsmodell, das grundsätzlich den folgenden drei Stufen unterliegt: Stufe 1: Alle relevanten Finanzinstrumente werden zunächst der Stufe 1 zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate ("12-Monats-Kreditausfall") nach Abschlussstichtag ist aufwandswirksam zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument verbundenen Zinserträge errechnen sich durch Multiplikation des Bruttobuchwerts zum Periodenbeginn mit dem zum Zugangszeitpunkt ermittelten Effektivzinssatz. Folglich erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge. Stufe 2: Finanzinstrumente, die gegenüber dem Zugangszeitpunkt ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko aufweisen, sind der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen. Die Wertminderung entspricht dem Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Zinserträge werden analog zu Stufe 1 berechnet. Stufe 3: Sofern sich neben einem signifikant erhöhten Kreditrisiko auch objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Finanzinstruments beobachten lassen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung weiterhin auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Vereinnahmung der Zinserträge erfolgt gegenüber der Stufe 1 und 2 jedoch auf Basis des Nettobuchwerts, das heißt Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Der Buchwert des finanziellen Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Sofern eine ähnliche Risikostruktur vorliegt, werden finanzielle Vermögenswerte auf Portfoliobasis auf Uneinbringlichkeit überprüft. Ein Portfolio vereint finanzielle Vermögenswerte mit ähnlicher Risikostruktur. Erwartete Kreditausfälle (bucket 2) werden auf Grundlage der Altersstruktur der finanziellen Vermögenswerte sowie Erfahrungen mit Kreditausfällen in der Vergangenheit bestimmt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Zur Bestimmung eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos gegenüber initialer Erfassung berücksichtigt Tele Columbus angemessene Informationen, die ohne übermäßige Kosten oder Bemühungen verfügbar sind. Finanzinstrumente im allgemeinen Ansatz ("general approach") unterliegen einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko bei einer (relativen) Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 20 %, spätestens wird jedoch ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen angenommen. Zu den Ausführungen hinsichtlich des Debitorenrisikos (Ausfallrisiko) verweisen wir auf Abschnitt F.3.2.3 Debitorenrisiko (Ausfallrisiko). Für Zahlungsmittel wird nach Möglichkeit die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko ("low credit risk exemption") zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Zur Einschätzung eines niedrigen Kreditrisikos tragen beispielhaft länder- und schuldnerspezifische Ratinginformationen sowie deren Ausblick bei. Die Anforderungen für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko werden für Zahlungsmittel mit mindestens einem Investment-Grade-Rating (bei Standard & Poor's AAA bis BBB-) als erfüllt angesehen, so dass keine Nachverfolgung des Kreditrisikos für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko erforderlich ist. Auf eine Wertberichtigung für Zahlungsmittel wird seitens Tele Columbus aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. D.2.7. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben kurzfristig fällig werdenden Leistungen auch Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällig werdende Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, das sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und -voraussetzungen des Planes ergibt, entweder als leistungsorientierte oder als beitragsorientierte Pläne klassifiziert. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand verbucht, in welcher die Leistung erbracht wird. Es wird eine Verbindlichkeit für den voraussichtlich zu zahlenden Betrag erfasst, wenn die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns aufgrund der in der Vergangenheit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung haben, diesen Betrag zu zahlen, und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN Der beizulegende Zeitwert der den Arbeitnehmern gewährten anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung wird grundsätzlich über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht. Der als Aufwand erfasste Betrag wird entsprechend der Anzahl der Ansprüche angepasst, für die erwartet wird, dass die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen erfüllt werden, so dass der letztlich erfasste Betrag auf der Anzahl der Ansprüche basiert, bei denen die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfüllt sind. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Nicht-Ausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung ermittelt, um diese Bedingungen zu berücksichtigen, und es wird keine Anpassung für Differenzen zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertsteigerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden im Gewinn oder Verlust erfasst. BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNE Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (z. B. einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der aktuellen Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Die Rentenversicherung stellt einen solchen beitragsorientierten Plan dar. Die Erfassung der Beträge erfolgt im Personalaufwand. LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNE Leistungsorientierte Pensionspläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen, d. h. aufgrund derer die jeweiligen Unternehmen zur Zahlung der zugesagten Leistungen an derzeitige und ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet sind. Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne erfolgt auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode, der verschiedenen Annahmen und Erwartungen bezüglich des zukünftigen Anstiegs der Gehälter und Pensionszahlungen sowie der Fluktuations- und Sterberate zugrunde liegen. Die Verpflichtungen werden jährlich durch unabhängige qualifizierte Versicherungsmathematiker berechnet. Die Ansammlung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird im Personalaufwand, im Zinsaufwand und im sonstigen Aufwand erfasst. Sofern für die leistungsorientierten Pläne ein Planvermögen besteht, das ausschließlich der Absicherung der Pensionsleistungen dient, wird dieses Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Wert der Pensionsrückstellungen auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode saldiert ausgewiesen. Unsaldiertes Vermögen wird als sonstige finanzielle Forderung ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Differenz zwischen den typisierten Zinssätzen auf das Planvermögen und den tatsächlichen Zinsen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. ALTERSTEILZEITVEREINBARUNGEN Mitarbeitern einiger Gesellschaften werden in bestimmten Fällen Altersteilzeitvereinbarungen angeboten. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter aus deren absolvierter Dienstzeit. JUBILÄUMSVERPFLICHTUNGEN Mitarbeitern einiger Gesellschaften werden bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von geleisteten Jahren als Mitarbeiter im Unternehmen Jubiläumsverpflichtungen ausgezahlt. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter auf Basis der geleisteten Dienstjahre. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Unternehmen der Tele Columbus AG das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückziehen können. Die Leistungen werden abgezinst, wenn erwartet wird, dass sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig erfüllt werden. D.2.8. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Eine Rückstellung ist nach IFRS dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wenn die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns erwarten, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen durch Abzinsung der voraussichtlichen künftigen Cashflows zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt und, sofern erforderlich, die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. In einigen Fällen ist der Konzern auf Basis bestehender Leasingverhältnisse (z.B. in Bezug auf das Gebäude der Hauptverwaltung) verpflichtet, die gemieteten Vermögenswerte bzw. Räumlichkeiten nach Ablauf der jeweiligen Mietdauer wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für den Barwert der geschätzten Aufwendungen, die zur Beseitigung jeglicher Mietereinbauten bzw. zum Rückbau erforderlich sind, wurde als Rückstellung erfasst. Diese Kosten wurden als Bestandteil der Anschaffungskosten des Sachanlagevermögens aktiviert und werden über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und Nutzungsdauer der Leasinggegenstände abgeschrieben. D.2.9. PASSIVER ABGRENZUNGSPOSTEN (NICHT FINANZIELL) Investitionszuschüsse und Kundenvorauszahlungen für Leistungen, die nach dem Stichtag erbracht werden, werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Zum Teil werden auch Zuwendungen der öffentlichen Hand (z.B. zur Kompensation von Wirtschaftlichkeitslücken in Erschließungsgebieten) gewährt, die ebenfalls als passiver Abgrenzungsposten berücksichtigt werden und für die in der Regel keine unerfüllten Bedingungen oder andere Erfolgsunsicherheiten bestehen. Die Auflösung erfolgt jeweils entsprechend der vertraglich vereinbarten Laufzeit in den Umsatzerlösen (Kundenvorauszahlungen) oder anderen Erträgen (Investitionszuschüsse). D.2.10. ERFASSUNG VON UMSATZERLÖSEN Bei Mehrkomponentengeschäften (z.B. Internet, Telefonie und TV) wird der Gesamttransaktionspreis des kombinierten Vertrags auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen, separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Dabei wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Komponente ins Verhältnis zur Summe der Einzelveräußerungspreise der vertraglichen Leistungsverpflichtungen gesetzt. Ein Vertragsvermögenswert ist anzusetzen, sofern Tele Columbus aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor - unabhängig von der Fälligkeit - die Voraussetzungen für eine Rechnungsstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen. Typischerweise erfolgt dies im Rahmen der Umsatzglättung aufgrund von gewährten Rabatten zu Beginn eines Endkundenvertrages sowie für Bauleistungen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegen den Kunden fällig wird, bevor Tele Columbus eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Typischerweise erfolgt dies durch gezahlte Bereitstellungsentgelte und andere vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden, die keine Gegenleistung für eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. Vertragsverbindlichkeiten werden regelmäßig in der Position "Abgrenzungsposten (nichtfinanziell)" ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten sind je Kundenvertrag mit Vertragsvermögenswerten zu saldieren. Tele Columbus stellt dem Kunden bei Vertragsabschluss im B2C-Segment ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Rechnung, welches nicht zurückerstattet wird. Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um eine separate Leistungsverpflichtung. Darüber hinaus wird dem Kunden mit dem Einrichtungsentgelt kein wesentliches Recht gewährt. Das Einrichtungsentgelt wird als nicht erstattungsfähiges, im Voraus zahlbares Entgelt (non-refundable upfront fee) kategorisiert. Gemäß IFRS 15 werden diese Vorauszahlungen passiviert und - im Einklang mit dem Übergang der Dienstleistung auf den Kunden - über den Zeitraum der Vertragsdauer als Erlös realisiert. Auf die Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente kann aus Wesentlichkeitsgründen auf Einzelvertragsebene verzichtet werden. Ein Großteil der Umsatzerlöse entsteht durch Kunden, welche bereits die ursprüngliche Vertragslaufzeit beendet haben und ihre Leistungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen mit Laufzeiten von maximal einem Jahr erhalten. Es werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2021 in der Bilanz enthaltenen Vertragskosten beträgt TEUR 30.132 (2020: TEUR 32.753) und beinhalten im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebskanal sowie an Mitarbeiter. LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN UND METHODEN DER ERLÖSERFASSUNG Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Im Folgenden werden Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung für die einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen des Konzerns gegeben. ANALOG, INTERNET / TELEFONIE, DIGITALE ZUSATZDIENSTE Dem Kunden werden die analoge Verbindung, die Internet-/ Telefon-Verbindung und der digitale Zusatzdienst über den Vertragszeitraum bereitgestellt. Die Überlassung von Endgeräten an die Kunden (z.B. Modems oder Receiver) stellt dabei keine separat abgrenzbare Leistungsverpflichtung dar, da diese integraler Bestandteil der jeweiligen TV-, Telefon- oder Internetleistungen sind. Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst und sind vom Kunden vorschüssig zu bezahlen (Bereitstellung einer Rechnung: Monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). Wenn die oben genannten Leistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird der Transaktionspreis zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Die Einzelveräußerungspreise werden, falls vorhanden, auf Grundlage der Listenpreise (beobachtbarer Einzelveräußerungspreise), zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Wenn keine beobachtbaren Einzelveräußerungspreise vorhanden sind, werden die Einzelveräußerungspreise gemäß den Anforderungen des IFRS 15 geschätzt mittels des Rückgriffes auf Marktpreise oder eines Kosten-plus-Marge Ansatzes. SONSTIGE DURCHLEITUNGS- UND EINSPEISEENTGELTE Die Umsatzerlöse für sonstige Durchleitungs- und diverse Einspeiseentgelte umfassen Vergütungen für die Einspeisung von Programmsignalen des Senders in die Kabelnetze der TC-Gruppe und deren Weiterleitung über die Kabelnetzte der TC-Gruppe zu den angeschlossenen Wohneinheiten. Sie werden über den Zeitraum der Vertragslaufzeit erfasst. In Abhängigkeit der verhandelten Vertragskonditionen erfolgt die Rechnungsstellung (monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die Erlöse werden monatlich realisiert und dabei unter Berücksichtigung der Anforderungen des IFRS 15 geschätzt, d.h. die Schätzung über variable Transaktionspreisbestandteile ist entsprechend den Anforderungen des IFRS 15.56-58 begrenzt. BAULEISTUNGEN Bei den Bauleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfasernetzen oder um den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone sowie den Ausbau oder die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden, welche im Besitz des Kunden sind. Bauleistungen werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Dauer der Leistungserbringung hängt vom Umfang der jeweiligen Bauleistung ab. Zu individual vertraglich abgestimmten Zahlungszeitpunkten erstellt Tele Columbus dem Kunden eine Rechnung gemäß dem Fertigstellungsgrad der Bauleistung. Es werden weiterhin vertraglich individuell Vorauszahlungen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Es wird eine inputbasierte Methode (Cost-to-cost-Methode) zur Erlöserfassung verwendet. Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Die mit Bau- oder Ausbauleistungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung verbundenen Umsatzerlöse werden zeitraumbezogen erfasst. Dies erfolgt analog zur Rechnungslegungsmethode des Konzerns zur Erfassung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen. Umsatzerlöse aus Betriebs- oder Dienstleistungen werden in der Periode erfasst, in der die Leistungen vom Konzern erbracht werden. Wenn die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mehr als eine Leistungsverpflichtung enthält, dann wird die erhaltene Gegenleistung entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise der erbrachten Einzelleistungen aufgeteilt. NETZKAPAZITÄT Großkunden wird eine vertraglich abgestimmte Bandbreite (Transfer-Kapazität) zur Übertragung von Daten via der Tele Columbus-Infrastruktur (Netze) zur Verfügung gestellt. Gemäß IFRS 15 werden die Erlöse über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). In Abhängigkeit der verhandelten Vertragskonditionen erfolgt die Rechnungsstellung i.d.R. monatlich oder quartalsweise. EINMALENTGELTE FÜR GESCHÄFTSKUNDEN Der Posten beinhaltet die Erlöse aus der Einrichtung von individuellen Anlagen beim Kunden. Die Erlöse werden nach IFRS 15 zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen. HARDWAREVERKÄUFE Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die spezifische Hardware übergegangen ist, d.h. in der Regel bei Auslieferung der Hardware, was dem Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung darstellt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen. D.2.11. BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT NACH IFRS 13 Die Unternehmen der Tele Columbus AG bewerten ihre eingebetteten derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Das eingesetzte Bewertungsmodell basiert auf einer Berechnung des beizulegenden Zeitwertes auf Basis von unterschiedlichen Zinsstrukturkurven und unterstellten Entscheidungsbäumen zur Berücksichtigung verschiedener Szenarien. Für detaillierte Ausführungen verweisen wir auf F.3.2 Risikomanagement im Bereich der Finanzinstrumente. Darüber hinaus wird der beizulegende Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in Abschnitt F.3.2 Risikomanagement im Bereich der Finanzinstrumenteausgewiesen. Die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der Inputfaktoren für Level 3 zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, trägt direkt die Finanz- und Buchhaltungsabteilung der aufstellenden Gesellschaft, die direkt an den Vorstand berichtet. Das Management der Tele Columbus führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie Bewertungsparameter durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Management die von den Dritten erlangten Nachweise hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Bewertungen mit den Anforderungen der IFRS, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwenden die Unternehmen der Tele Columbus AG soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren werden entsprechend dem eingesetzten Bewertungsverfahren in unterschiedliche Stufen ("Levels") der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value- Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Sofern Transfers zwischen einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie stattfinden, werden diese als am Ende der Berichtsperiode eingetreten beurteilt. Derivate werden dabei grundsätzlich in Level 2 ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2021 haben keine Transfers zwischen Level 1 und Level 2 der Fair-Value-Hierarchie stattgefunden. D.2.12. ERTRAGSTEUERN LAUFENDE ERTRAGSTEUERN Tatsächliche Steueransprüche und -verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird, sie werden nicht abgezinst. Der Berechnung des jeweiligen Betrags liegen die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten Steuersätze und gesetzlichen Regelungen zugrunde. Der Konzern ist ausschließlich in Deutschland tätig und erzielt hier das jeweils zu versteuernde Einkommen. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. LATENTE STEUERN Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Liability-Methode grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen dem Wert der Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, der für steuerliche Zwecke angesetzt wird, und dem Buchwert nach IFRS berücksichtigt. Latente Steuerschulden für temporäre Differenzen werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, ausgenommen latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, und die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Ebenfalls nicht angesetzt werden latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste verwendet werden können. Davon ausgenommen sind latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Gleiches gilt für latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche wird für das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) durch zukünftig generiertes steuerpflichtiges Einkommen bestimmt und jährlich überprüft. Ist es nicht wahrscheinlich, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann, wird eine Ansatzkorrektur der aktiven latenten Steuern in entsprechender Höhe vorgenommen. Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, bei denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt und überlegt, ob es wahrscheinlich erscheint, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird. Der Konzern bewertet die Auswirkung der Unsicherheit aus unsicheren steuerlichen Behandlungen entweder mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert - je nachdem, welche Methode sich besser zur Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Latente Steueransprüche und -schulden sind anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst. Latente Steueransprüche und -schulden sind unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Werden Veränderungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesen, wird die Veränderung der entsprechenden latenten Steueransprüche oder -schulden ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder gesondert im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz im Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraumes entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und - schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. D.2.13. ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein hochwahrscheinliches Veräußerungsgeschäft innerhalb der nächsten zwölf Monate und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert der Vermögenswerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert. In diesem Fall erfolgt keine planmäßige Abschreibung mehr. Eine Wertminderung dieser Vermögenswerte wird erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten wird die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfasste Wertminderung begrenzt. Wenn die Anforderungen für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht mehr erfüllt sind, dürfen die Vermögenswerte nicht mehr als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden. In der Berichtsperiode wurden die zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu Beginn der aktiven Suche nach dem Käufer angesetzt. Die Vermögenswerte sind zu Bedingungen, die in der Branche gängig und üblich sind, sofort veräußerbar; eine Veräußerung ist somit hochwahrscheinlich. D.3. Übereinstimmung mit IFRS In diesem Abschluss sind die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmalig angewendet:
Die oben aufgeführten Standards und Interpretationen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen neuen oder geänderten Standards (IAS/IFRS) und Interpretationen (IFRIC), die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, für welche Tele Columbus keine frühzeitige Anwendung plant. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft. Die Übersicht gliedert sich in bereits in EU-Recht übernommene Vorschriften und noch nicht in EU-Recht übernommene Vorschriften. Die Anwendungspflicht bezieht sich auf das Inkrafttreten gemäß EU-Endorsement - soweit nicht anders vermerkt:
1) Geschäftsjahre, die am oder nach dem
angegebenen Datum beginnen.
Es wird nicht erwartet, dass die IFRS-Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzberichterstattung der Unternehmen des Tele Columbus Konzerns haben werden. E. Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und zur Konzernbilanz E.1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Unternehmen der Tele Columbus AG beinhalten vor allem die monatlichen Teilnehmerentgelte und in geringem Umfang einmalige Installations- und Anschlussentgelte für das analoge und digitale Basiskabelfernsehangebot sowie für digitale Premium-Zusatzdienste. Ferner sind Entgelte für den Zugang zum Highspeed-Internet sowie Telefonieentgelte enthalten. Weitere Erlöse umfassen u. a. die sonstigen Durchleitungsentgelte und die Einspeiseentgelte, welche als Gegenleistung für die Verbreitung der Programme an die Unternehmen der Tele Columbus AG gezahlt werden sowie Bauleistungen. In der Miete Netzinfrastruktur sind Vermietungserlöse aus Operating-Leases in Höhe von TEUR 3.605 (2020: TEUR 3.356) sowie aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 2.886 (2020: TEUR 1.330) enthalten. Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 18 wurden im Geschäftsjahr 2021 realisiert, die zum 31. Dezember 2020 im Buchwert der Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.293 erfasst waren. E.2. Aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen von TEUR 22.446 in 2021 (2020: TEUR 24.625) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für erbrachte Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kabelnetzes durch eigene Mitarbeiter stehen. E.3. Andere Erträge
In den anderen Erträgen werden Leistungen und Wertzuwächse, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehen, erfasst. Die übrigen anderen Erträge setzen sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen. E.4, Materialaufwand
Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich um den Verbrauch von Gütern für Reparaturen und Instandhaltung. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren betreffen im Wesentlichen Signallieferungsentgelte, Bauleistungen, Wartungsaufwendungen, Provisionsleistungen, Strom und sonstige Dienstleistungen sowie die Veränderung der Bestände an Kundenendgeräten. E.5. Leistungen an Arbeitnehmer
Die Arbeitgeberbeiträge zur deutschen Rentenversicherung betrugen im Jahr 2021 TEUR 6.403 (2020: TEUR 5.756). E.6. Andere Aufwendungen
E.7. Abschreibungen Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte, das Sachanlagevermögen und die Nutzungsrechte belaufen sich auf TEUR 214.758 (2020: TEUR 354.291), davon entfallen auf Wertminderungen TEUR 948 (2020: TEUR 149.937). Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen ausschließlich auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Die Abschreibungen beinhalten einen Betrag von TEUR 21.166 (2020: TEUR 18.675) für Vertragserlangungs- und Vertragserfüllungskosten. E.8, Zinserträge und -aufwendungen
Die Zinsaufwendungen betreffen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe. Der Anstieg der Zinsaufwendungen im aktuellen Berichtsjahr resulitert insbesondere aus dem, im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Darlehen, enstandene Aufzinsungsaufwand in Höhe von TEUR 15.388 sowie TEUR 5.354 Waiver Fee, für den Verzicht der Gläubiger auf ihr vertragliches Rechts, die Kredite fällig zu stellen, was sich aus der Übernahme durch die Kublai GmbH ergeben hätte. E.9. Sonstiges Finanzergebnis
E. 10. Ertragsteueraufwand
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung zwischen dem Jahresergebnis multipliziert mit dem effektiven Steuersatz und den Ertragsteuern:
Der Gesamtsteuersatz von 30,91 % (2020: 30,82 %) entspricht dem Steuersatz der Tele Columbus AG. Für mögliche Steuernachzahlungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen auf der Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften wurden bei der Tele Columbus AG als ertragsteuerlichem Organträger bzw. bei den jeweiligen Gesellschaften, die Steuerschuldner sind, Verbindlichkeiten für unsichere Ertragsteuerschulden erfasst. Die "Anpassungen Ansatzkorrektur" resultieren insbesondere aus nicht erfolgter Aktvierung von Zinsvorträgen sowie aus der Korrektur der Verlustvorträge auf niedrigere Werte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen worden, die keine Auswirkungen auf laufende und latente Steuern hatten und insofern zu einem entsprechenden Effekt in der Überleitungsrechnung führen. Latente Steueransprüche und -schulden werden für die folgenden Arten von temporären Differenzen und Verlustvorträgen erfasst:
Die im Sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus Bewertungsunterschieden bei den Pensionsrückstellungen. Alle anderen Veränderungen der latenten Steuerpositionen wurden als latenter Ertragsteueraufwand/ -ertrag erfasst. Im Konzern sind Bauprojekte vorhanden, die im Gegensatz zum Steuerrecht nach IFRS auf Basis einer zeitraumbezogenen Erfolgsrealisierung nach IFRS 15 bilanziert werden. Entsprechend werden steuerlich Vorräte aktiviert und erhaltene Anzahlungen passiviert, während nach IFRS Forderungen bilanziert werden. Im Vorjahr ist für diese Sachverhalte ein entsprechender Anstieg an latenten Steuerposten für "Finanzanlagen (ohne Derivate) und sonstige Vermögenswerte" und "Verbindlichkeiten und Rückstellungen" zu verzeichnen gewesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dagegen weniger Bauprojekte dieser Art durchgeführt bzw. die laufenden Projekte aus dem Vorjahr abgeschlossen, was zu einem entsprechenden Rückgang der Latenzen geführt hat. Latente Steueransprüche für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren insbesondere aus höheren Ansätzen für diese Vermögenswerte in Ergänzungsbilanzen sowie aus Effekten der Zwischengewinneliminierung innerhalb des Konzerns. Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultieren insbesondere aus steuerlich nicht abzugsfähigen Drohverlustrückstellungen und aus der Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Leasing-Verträgen. Die passiven latenten Steuern resultieren insbesondere aus der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten (insbesondere Kundenstamm) im Rahmen von Unternehmenserwerben sowie der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertung von Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert. Auf die folgenden temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, weil die Erwirtschaftung von zukünftigen steuerlichen Gewinnen mit einer entsprechenden Planungsunsicherheit behaftet ist und daher nicht mit ausreichender Sicherheit belegt werden kann. Der Rückgang resultiert aus weggefallenen vororganschaftlichen Verlust- und Zinsvorträgen aufgrund des Gesellschafterwechsels im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Im Vorjahr waren die vororganschaftlichen Verlustvorträge i.H.v. TEUR 219 erfasst. Diese sind aufgrund des Anteilswechsels in 2021 nicht berücksichtigt. Nicht in die Bemessungsgrundlage der latenten Steuern eingeflossen sind 5 % der Differenzen aus dem Wertansatz zwischen dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften und den aktuell ermittelten niedrigeren korrespondierenden steuerbilanziellen Beteiligungsansätzen (sog. Outside Basis Differences) in Höhe von TEUR 1.505 (2020: TEUR 912). Eine Realisierung ist gegenwärtig nicht geplant. Bei einer Veräußerung würden die Veräußerungsgewinne zu 5 % der Besteuerung unterliegen. E.11. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten Im vierten Quartal 2021 fasste die Tele Columbus Gruppe den Beschluss mehrere Tochterunternehmen, welche regional für die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandkabelnetzes verantwortlich sind, innerhalb eines Jahres zu veräußern. Dementsprechend werden diese Tochterunternehmen als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe eingestuft und im Folgenden separat dargestellt. Zum 31. Dezember 2021 umfasst die Veräußerungsgruppe die folgenden Vermögenswerte und Schulden:
Die zu veräußernden Tochtergesellschaften sind dem Segment "TV" zugeordnet. Es wurden Wertminderungsaufwendungen in Höhe von TEUR 948 im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Es sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten. E.12. Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte Die folgenden Tabellen geben die Entwicklung der Buchwerte der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie für die Vergleichsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wieder. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2021
1) Siehe Abschnitt "E.11 Zur
Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und
zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten"
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2020
1) Bezüglich der Anpassungen wird auf den
Abschnitt "0 Abschnitt "A.4. Korrektur nach IAS 8.42ff"
verwiesen.
E.13. Wertminderungstest immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwertes Der jährliche Wertminderungstest auf den Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum 31. Dezember 2021 durchgeführt. E.13.1. ERGEBNIS DER WERTMINDERUNGSPRÜFUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTES ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDE EINHEITEN (ZGE) Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf der kleinsten identifizierten ZGE-Ebene überprüft, die zum Zeitpunkt des Erwerbs identifiziert wurden: Es bestehen drei ZGEs, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde und die vom Management reviewt werden: TV (betrifft das Produkt-Segment "TV"), Internet und Telefonie (betrifft das Produkt-Segment "Internet und Telefonie") sowie HLkomm (betrifft insbesondere den Geschäftskundenbereich des Segments "Sonstiges"). Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die ZGEs:
Der Rückgang des Geschäfts- und Firmenwertes gegenüber dem Vorjahr resultiert mit TEUR 3.465 aus dem Verkauf der KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH (Verweis auf B.2 Veränderungen im Konsolidierungskreis) und entfällt mit TEUR 1.159 auf die als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe (Verweis auf E.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten). Wenn der Buchwert einer ZGE einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird gem. IAS 36 ein Verlust aus Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zum 31. Dezember 2021 wurde der erzielbare Betrag als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Da der erzielbare Betrag anhand dessen für alle ZGEs oberhalb des Buchwertes lag, ergab sich keine Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes. Wie im Vorjahr wurde der beizulegende Zeitwert nach der Discounted Cashflow Methode (DCF) mittels Weighted Average Cost of Capital (WACC) ermittelt. Diese Bewertungsmethode basiert auf der vom Management genehmigten Finanzplanung je Segment bzw. je ZGE über einen Detailplanungshorizont von fünf Jahren, welche auch zur Steuerung der Segmente verwendet wird. Von zentraler Bedeutung sind dabei das EBITDA (über Umsatz- und Kostenentwicklung) und die Investitionsplanung (Capex). Ausgehend vom Normalisierten EBITDA und Capex - also den zentralen Steuerungsgrößen - wurden die Faktoren, die zur Normalisierung des EBITDAs herangezogen wurden, wieder hinzugerechnet sowie unter anderem unter Berücksichtigung der Investitionsplanung und der geplanten Veränderungen des Working Capitals der Free Cashflow nach Steuern ermittelt, der die Ausgangsgröße des DCF-Verfahrens im Detailplanungszeitraum ist. Für den Zeitraum nach der Detailplanung wird ausgehend vom letzten Detailplanungsjahr ein voraussichtlich nachhaltiger Cashflow je ZGE abgeleitet und eine geplante Wachstumsrate von 0,00 % (2020: 0,50 %) für die ZGE TV, von 1,00 % (2020: 1,00 %) für die ZGE Internet und Telefonie und von 1,00 % (2020: 1,25 %) für die ZGE HLkomm berücksichtigt. Die getroffenen Annahmen wurden aus Branchenvergleichs- und historischen Erfahrungswerten abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz wurde ausgehend von einem risikofreien Basiszins von -0,10 % (2020: 0,16 %) und einschlägigen Branchen-Parametern ermittelt. Der WACC nach Steuern beträgt für die ZGE TV und Internet und Telefonie 4,85 % (2020: 4,73 %), vor Steuern beträgt der WACC für die ZGE TV 6,87 % (2020: 6,92 %) bzw. 5,96% (2020: 6,28 %) für die ZGE Internet und Telefonie. Hinsichtlich der ZGE HLkomm wurde mit einem WACC nach Steuern von 7,66 % (2020: 7,43 %), vor Steuern 10,21 % (2020: 10,74 %) gerechnet. Die Abweichung im Zinssatz gegenüber den ZGE TV und Internet und Telefonie bildet das höhere Risiko des Geschäfts insbesondere mit Geschäftskunden ab. SENSITIVITÄTSANALYSE Der Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert basiert auf Annahmen, die im vorhergehenden Abschnitt - soweit wesentlich - dargestellt wurden. Für die Sensitivitätsanalyse hat das Management entsprechend definiert, welche Änderungen dieser Annahmen basierend auf Erfahrungswerten möglich sind, die zu einer möglichen Wertminderung führen können. Die Ermittlung wurde gem. IAS 36 unter der Prämisse vorgenommen, dass diese Änderungen keine weiteren Parameteränderungen nach sich ziehen (ceteris paribus). In einem normalen Geschäftsverlauf stehen solche Veränderungen in Korrelation mit anderen Faktoren und indizieren Veränderungen in der Art, wie das Management das Unternehmen führt. Die folgenden Tabellen stellen die für möglich gehaltenen Änderungen in Bezug auf die ZG Es dar, die in einem solchen Szenario zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen könnten. Des Weiteren stellt die folgende Tabelle den Wert der Änderung der Annahme dar, bei dem noch keine Wertminderung zu erwarten wäre (Grenzwert). Sensitivitäten IV
Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE TV übersteigt deren Buchwert um TEUR 24.453 (2020: TEUR -149.937) und war Ausgangspunkt der Sensitivitäts- und Grenzwertanalyse. Sensitivitäten Internet und Telefonie
Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE Internet und Telefonie übersteigt deren Buchwert um TEUR 38.976 (2020: TEUR 12.248) und war Ausgangspunkt der Sensitivitäts- und Grenzwertanalyse. Sensitivtäten Hilkomm
Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE Hlkomm übersteigt deren Buchwert um TEUR 77.735 (2020: TEUR 16.188) und war Ausgangspunkt der Sensitivitäts- und Grenzwertanalyse. Aufgrund der hohen Überdeckung in 2021 lagen bei der ZGE HLkomm im Berichtsjahr für alle Parameter keine möglichen Szenarien vor, die bei einer Änderung von Annahmen zur Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts geführt hätten. Darüber hinaus bestehen innerhalb eines Jahres keine vom Management für möglich gehaltenen Änderungen von Annahmen in der Berechnung, die zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen würden. E.13.2. ERGEBNIS DER WERTMINDERUNGSPRÜFUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE MIT BEGRENZTER NUTZUNGSDAUER Bei den immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Geschäfts- und Firmenwerte) lagen keine Indikatoren für Wertminderungen vor und eine anlassbezogene Überprüfung auf Werthaltigkeit insoweit nicht erforderlich. E.14. Vorräte
Die Vorräte umfassen Netzwerkmaterialien, elektronische und mechanische Bauteile, Ersatzteile für Reparaturen und Instandhaltung, Endkundenhardware sowie fertige Leistungen und Waren (hauptsächlich info smartscreens). Wertminderungen auf Vorräte werden im Materialaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 beliefen sich die Wertminderungen auf TEUR 1.389 (2020: TEUR 350). Von den Vorräten zu Beginn der Periode wurde, wie im Vorjahr, der wesentliche Teil als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst. E.15. Langfristige und kurzfristige Vermögenswerte Langfristige und kurzfristige Vermögenswerte umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Abgrenzungsposten sowie derivative Finanzinstrumente. E.15.1. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Teilnehmerentgelten sowie Forderungen aus Signallieferungs-, Durchleitungs- und Einspeiseentgelten. Die Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich deutlich reduziert um TEUR 10.390 aufgrund besseren Forderungsmanagements. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 8.222 (31.12.2020: TEUR 6.959) enthalten. Die Vertragsvermögenswerte entfallen auf Kundenverträge. Der Anstieg resultiert aus einer Werbeaktion, bei der die Kunden 6 Monate Rabatte bekommen haben. Zusätzlich bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen in Höhe von TEUR 123 (31.12.2020: TEUR 250). E.15.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen finanziellen Forderungen bestehen hauptsächlich aus Leasingforderungen, Barhinterlegungen für das Lastschriftlimit, Mietkautionen sowie Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen, die nicht als Planvermögen qualifiziert werden (siehe Abschnitt E.17 Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer). Zudem ist in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten auch eine Zahlungshinterlegung für bereits erhaltene Leistungen enthalten. Die Leasingforderungen in Höhe von TEUR 5.338 (2020: TEUR 1.160) bestehen mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 3.424 (2020: TEUR 180), zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von TEUR 511 (2020: TEUR 900) und über fünf Jahren in Höhe von TEUR 1.403 (2020: TEUR 80). E.15.3. SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND ABGRENZUNGSPOSTEN Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen geleisteten Anzahlungen. Abgrenzungsposten bestehen hauptsächlich aus Zahlungen im Zusammenhang mit Versicherungen und Wartungsverträgen. E.15.4. WERTMINDERUNG LANGFRISTIGER UND KURZFRISTIGER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE Wertminderungsaufwendungen werden in der Position "Andere Aufwendungen" saldiert. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Wesentlichen nach Mahnstufe bzw. Altersstruktur vorgenommen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Für die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte wurden eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 207 (2020: TEUR 0) erfasst. Auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden keine Wertberichtigungen erfasst. Auf sonstige kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Für weiterführende Ausführungen zur Wertberichtigung wir auf Abschnitt F.3.2.3 Debitorenrisiko (Ausfallrisiko). E.16. Eigenkapital Die Tele Columbus AG hat die am 17. April 2021 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Die Kapitalerhöhung wurde am 12. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit durch Ausgabe von 146.109.887 neuen auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) von EUR 127.556.251,00 um EUR 146.109.887,00 auf EUR 273.666.138,00 erhöht. Durch die Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft Erlöse in Höhe von TEUR 474.857 zugeflossen, von denen TEUR 328.747 als Agio in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung stehende Transaktionskosten reduzieren die Kapitalrücklage um TEUR 2.912, sodass effektiv TEUR 325.834 in der Kapitalrücklage erfasst wurden. Das Grundkapital zum 31. Dezember 2021 beinhaltet somit 273.666.138 auf dem Namen lautenden Stückaktien mit einem Nominalwert von einem Euro je Aktie und ist vollständig einbezahlt. BEWERTUNGSRÜCKLAGE IAS 19 Die Bewertungsrücklage setzt sich wie folgt zusammen: 31. Dezember 2021
31. Dezember 2020
ÜBRIGE EIGENKAPITALVERÄNDERUNGEN Der Eigenkapitalposten "Übrige Eigenkapitalveränderungen" umfasst ganz überwiegend Effekte, die sich historisch aus der Einführung bzw. Veränderung der Konzernstruktur in Vorbereitung des Börsengangs der Gesellschaft ergeben haben. Seither werden in den übrigen Eigenkapitalveränderungen ausschließlich die Eigenkapitalveränderungen erfasst, die sich aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen des Konzerns ergeben. Im Berichtsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 438 (2020: TEUR 474) aus anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital erfasst. Die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Ausschüttungen an nicht beherrschende Gesellschafter werden in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. E.17. Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer Pensionsansprüche bestehen für Mitarbeiter einzelner Unternehmen des Tele Columbus Konzerns und können von den berechtigten Mitarbeitern bzw. ehemaligen Geschäftsführern ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern sie mindestens fünf Jahre in der jeweiligen Gesellschaft beschäftigt waren. Der mögliche Renteneintritt zum erstmaligen Bezug der Pensionsleistungen liegt zwischen 60 und 65 Jahren, wobei teilweise gegen Abschläge auch ein früherer Bezug möglich ist. Die Pensionsleistungen können sowohl feste Rentenleistungen als auch Rentenleistungen beinhalten, die von der Gehaltsentwicklung des Anspruchsberechtigten abhängen. Ferner können die Pensionsleistungen auch Leistungen für eine Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente beinhalten. Teile der Rentenansprüche werden durch sogenanntes Planvermögen abgesichert, das auch im Falle einer Insolvenz nur dazu verwendet werden darf, die Ansprüche der Pensionsberechtigten zu bedienen. Die berechtigten Mitarbeiter leisten keine separaten Beiträge in die Versorgungspläne. Die Höhe der zukünftigen Auszahlungen hängt insbesondere von der Erhöhung der Pensionsansprüche nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie der Verzinsung des Planvermögens ab. Die leistungsorientierten Pläne belasten die Unternehmen der Tele Columbus AG mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko. Die Finanzierung der aus den Plänen resultierenden Verpflichtungen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Tochtergesellschaft. Der Zeitpunkt der Auszahlung von Pensionsansprüchen richtet sich nach den individuellen vertraglichen Regelungen der berechtigten Mitarbeiter. Der Beginn der Auszahlung ist unsicher, sofern der Anspruchsberechtigte die Möglichkeit hat, den Eintritt des Versorgungsfalles in einem bestimmten Rahmen frei zu bestimmen. Der angenommene Versorgungszeitraum richtet sich nach den Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck aus dem Jahre 2018. Die angenommene Lohn- und Gehaltsentwicklung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung bzw. die Höhe der Zahlungen, da für den überwiegenden Teil der Anspruchsberechtigten bereits der Versorgungsfall eingetreten ist. Die Verpflichtungen aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeit.
Die Pensionsverpflichtungen und die Verpflichtungen aus Jubiläen, die im folgenden Geschäftsjahr fällig werden, belaufen sich auf TEUR 485 (2020: TEUR 547). Folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Barwertes der Pensionsverpflichtung (DBO) auf den Bilanzwert:
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen teilt sich wie folgt auf kapitalgedeckte und nicht kapitalgedeckte Pläne auf:
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
Der Barwert wird wie im Vorjahr auf der Basis einer gewichteten durchschnittlichen Duration von zwölf Jahren berechnet. Die Duration gibt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit an, über welche die Pensionsleistungen an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden. Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
Das Planvermögen besteht aus Rückdeckungsversicherungen, deren Verwaltung und Kapitalanlage vollständig und ausschließlich der Versicherungsgesellschaft unterliegen. Die Versicherungsgesellschaften investieren vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und zusätzlich in geringem Umfang in Aktien und Immobilien. Eine besondere Risikokonzentration auf einzelne Anlageklassen im Rahmen des Planvermögens ist nicht vorhanden. Im Folgejahr werden - wie im vorangegangenen Jahr - keine Beiträge des Arbeitgebers erwartet. Die angefallenen Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb der Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Der Nettozinsaufwand wird innerhalb der Zinsaufwendungen erfasst. Der Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen liegen die folgenden wesentlichen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten) zugrunde:
Die Angabe bei den Gehaltssteigerungen (gewichtete Durchschnittswerte) berücksichtigt auch einen signifikanten Teil nicht aktiver Mitarbeiter. Bei den aktiven Mitarbeitern wurde eine Gehaltssteigerung von 3% (2020: 3%) berücksichtigt. Die Angabe bei den zukünftigen Rentenerhöhungen (gewichtete Durchschnittswerte) berücksichtigt sowohl die unterstellten Inflationsraten von 1,75% und die festzugesagten Steigerungen von 1%. Unter sonst gleichen Bedingungen hätte eine Veränderung einer der bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Änderungen einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
1) Die Sensitivitäten wurden ohne
Berücksichtigung des sogenannten Planvermögens
ermittelt.
Die Fluktuation und die erwartete Gehaltssteigerung werden als nicht erhebliche Bewertungsannahmen in Bezug auf die Sensitivität angesehen. Die erwartete Fluktuation und Gehaltssteigerung wirken sich wegen des geringen Anteils von aktiven Mitarbeitern nicht erheblich aus. Zusätzlich zum Planvermögen existieren Rückdeckungsansprüche in Höhe von TEUR 1.545 (31. Dezember 2020: TEUR 1.562), die nicht als Planvermögen im Sinne von IAS 19 qualifiziert und deshalb als Sonstige finanzielle Forderungen bilanziert sind. E.18. Anteilsbasierte Vergütungen Zur langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung der Tele Columbus AG traten zum 23. Januar 2015 zwei anteilsbasierte Vergütungsprogramme in Kraft: das Matching Stock Program (im Folgenden "MSP") für den Vorstand und das Phantom Options Program (im Folgenden "POP") für ausgewählte Führungskräfte. Das MSP und POP schaffen einen langfristig angelegten Anreiz, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung der Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat wurde für die Mitglieder des Vorstands eine neue aktienbasierte Vergütung im Form des Long Term Incentive Programs ("LTIP") geschaffen. Entsprechend war das "LTIP" bereits in dem in 2020 neu abgeschlossenen Vorstandsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden enthalten. Analog wurde mit dem Finanzvorstand ein neuer Diensvertrag gefasst, der mit Wirkung zum 1. Januar 2021 gilt und der ebenfalls das "LTIP" als aktienbasierte Vergütungskomponente enthält. Entsprechend ist das MSP seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr integrativer Bestandteil der Vorstandsvergütung. Gleichwohl gelten alle MSP-Tranchen, die bis zum 31. Dezember 2020 zugeteilt wurden bis zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit fort. BESCHREIBUNG DER ANTEILSBASIERTEN VERGÜTUNGSPROGRAMME MSP und POP gewähren - abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses und sonstigen Ausübungsbedingungen - die Option auf Aktien der Tele Columbus AG. Das MSP setzt ein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG (sog. MSP Aktien) voraus. Jede erworbene MSP Aktie erfolgt zum Bezug von 4,5 virtuellen Aktien (sog. MSP Phantom Stocks) je zugeteilter Tranche. Die Anzahl der Bezugsrechte, hier MSP Phantom Stocks, wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Die MSP Aktien werden für die gesamte Laufzeit des Programms in einem Sperrdepot hinterlegt. Darüber hinaus bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Die Aktien berechtigen somit auch zur vollen Teilnahme an Dividenden und Bezugsrechten. Die MSP Phantom Stocks unterliegen jedoch einer Veräußerungsbeschränkung. Das Vergütungsprogramm ist in fünf MSP-Tranchen gegliedert. Jede Tranche der zugeteilten MSP Phantom Stocks unterliegt einer Ausübungssperrfrist von vier Jahren. Erstmals am 23. Januar 2015 wurde eine MSP-Tranche zugeteilt, die Ausübungssperrfrist endete am 22. Januar 2019. Die zweite MSP-Tranche wurde am 23. Januar 2016 zugeteilt, die Sperrfrist endet am 22. Januar 2020. Die weiteren Tranchen werden jeweils am 23. Januar der Folgejahre zugeteilt. Die Tranche 4 wurde jedoch am 28. September 2018 zugeteilt. Eine MSP-Tranche kann in Abhängigkeit von der Erfüllung der Ausübungsbedingungen in steuerpflichtiges Entgelt umgewandelt werden. Dieses Entgelt ist verpflichtend zum Erwerb von Aktien der Tele Columbus AG zu verwenden. Der Kauf der Aktien erfolgt zu dem am Ausübungstag geltenden Börsenkurs und unterliegt einem Ausübungszeitraum von zwei Jahren, der mit dem Ende der Sperrfrist beginnt. Nach dem Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte ersatzlos. Entsprechend sind die Bezugsrechte aus der Tranche 2 nach dem Bilanzstichtag (mit Ablauf des Ausübungszeitraums im Januar 2022) ersatzlos verfallen. Die Ausübungsbedingungen jeder zugeteilten Tranche hängen von der Kursentwicklung während der Ausübungssperrfrist ab. Diese ermittelt sich aus dem Basispreis, Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem Xetra ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main am letzten Börsenhandelstag vor dem Gewährungszeitpunkt, und dem Ausübungskurs, definiert als der durchschnittliche gewichtete Aktienschlusskurs (XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) innerhalb der letzten 30 Handelstage vor Beginn des jeweiligen Ausübungsfensters. Die Ausübungshürde wird vom Aufsichtsrat bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche festgelegt und beträgt mindestens 120 % des Ausübungspreises. Sofern auf die MSP Phantom Stocks eine Dividendenzahlung oder ein anderes Bezugsrecht entfällt, wird dessen Wert von dem jeweiligen Basispreis abgezogen. Bei dem neuen aktienbasierten Vergütungsprgramm der Vorstandsmitglieder ("LTIP") erfolgt die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung zur Hälfte in Zahlungsmitteln und zur Hälfte in Aktien der Gesellschaft. Die damit verbundene Vergütung ist von der Aktienkurssteigerung der Gesellschaft abhängig und entsteht grundsätzlich nach Ablauf eines Performance-Zeitraums (3 bis 3,5 Geschäftsjahre). Im Fall eines Kontrollwechsels kann das Vorstandsmitglied durch schriftliche Erklärung eine vorzeitige Abrechnung des LTIP-Bonus mit vollständigem Barausgleich verlangen. Sofern das Vorstandsmitglied vor Ablauf des Performance-Zeitraums vorzeitig ausscheidet und hierbei keine Abberufung des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund erfolgt, das Vorstandsmitglied keine wesentlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat oder sein Amt eigenständig aus wichtigem Grund niederlegt, bleibt ein zeitanteiliger Anspruch auf die Vergütung bestehen. Andernfalls entfällt der Anspruch ersatzlos. Das Phantom Options Program für ausgewählte Führungskräfte setzt kein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG voraus. Jedem Teilnehmer wird vom Vorstand nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat eine bestimmte Anzahl von Phantom Options (sog. POP-Tranche) zugeteilt. Die weiteren Bedingungen dieses Programms ähneln denen des MSP. ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE Die beizulegenden Zeitwerte der ausgegebenen Bezugsrechte am Tag der Gewährung wurden von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis des Binomial-Optionspreismodells (Cox-Ross-Rubinstein) ermittelt. Die Inputfaktoren, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der anteilsbasierten Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet werden, umfassen die unten stehenden Annahmen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde vor dem Hintergrund der geänderten Vorstandsvergütung keine neue MSP Tranche zugeteilt. Gleichermaßen erfolgte auch im POP Programm keine Zuteilung einer neuen POP Tranche.
Da das LTIP zur Hälfte in Aktien gewährt wird, ist dieser Teil als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu behandeln. Entsprechend wurde der beizulegende Zeitwert zunächst zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt und festgeschrieben. Die andere Hälfte des LTIP stellt eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich dar, sodass der beizulegende Zeitwert zusätzlich zur erstmaligen Erfassung auch zu jedem Bewertungsstichtag neu zu ermitteln ist. Aufgrund des im zweiten Quartal 2021 eingetretenden Kontrollwechsels hatten die Vorstände zwischenzeitlich die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung eine vorzeitige Abrechnung des LTIP-Bonus mit vollständigem Barausgleich zu verlangen. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Bewertungsseitig bedingte der Kontrollwechsel jedoch eine Neubewertung des gesamten LTIPs, d.h. sowohl des Teils, der durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen wird als auch des Teils mit Barausgleich. Nachfolgend sind daher die Inputfaktoren zum Zeitpunkt der Neubewertung bzw. Gewährung (jeweils der 19. April 2021) und zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 dargestellt. Dabei erfolgt eine Differenzierung des "LTIP" für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand.
ÜBERLEITUNG DER AUSSTEHENDEN AKTIENOPTIONEN Die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise und die Anzahl der Aktienbezugsrechte für das MSP und das POP stellen sich wie folgt dar:
Die zum 31. Dezember ausstehenden Bezugsrechte der 1. Tranche haben eine gewichtete durchschnittliche vertragliche Laufzeit von vier Jahren, die der zweiten bis sechsten Tranche von fünf Jahren. Aufgrund der MSP und POP Programme wurde ein Betrag von TEUR 524 (2020: TEUR 592) als Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst, da der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu erfolgen hat. Aufgrund des LTIP Programms wurde der Personalaufwand - bedingt durch den eingetretenden Kontrollwechsel und die anschließende Neubewertung - in Höhe von TEUR -87 (2020: TEUR 97) aufgelöst und korrespondierend im Eigenkapital erfasst, da der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu erfolgen hat. Zusammen mit dem MSP und POP Programm ergibt sich somit in Summe für den Konzern eine Eigenkapitalveränderung aus der anteilsbasierten Vergütung von TEUR 438 (2020: TEUR 474). Für die andere Hälfte des LTIP Programms (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich) war zum Abschlussstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 3 (2020: TEUR 81) zu erfassen. Aufgrund des deutlich geringer ermittelten beizulegenden Zeitwerts führte dies dazu, dass der Personalaufwand in Höhe von TEUR -78 (2020: TEUR 0) aufgelöst wurde. Aus dem LTIP Programm resultierte im Berichtsjahr somit effektiv eine Auflösung des Personalaufwands in Höhe von TEUR -165 (2020: TEUR 178). Unter Hinzurechnung der MSP und POP Programme verzeichnete der Konzern insgesamt einen Personalaufwand von TEUR 359 (2020: TEUR 770) aus sämtlichen anteilsbasierten Vergütungsprogrammen. E.19. Sonstige Rückstellungen Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im aktuellen Geschäftsjahr:
Für mögliche Nachschusspflichten zum Ausgleich von zukünftigen Belastungen auf der Ebene von einzelnen Tochtergesellschaften haben die Unternehmen der Tele Columbus AG Rückstellungen gebildet. Die Prozessrückstellungen resultieren aus diversen strittigen Ansprüchen. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen im Wesentlichen den Hauptsitz der Gesellschaft in Berlin. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind zudem die geschätzten Kosten für bereits erhaltene Leistungen enthalten, für die im Berichtsjahr eine Zahlungshinterlegung erfolgte. Auf- bzw. Abzinsung wurde aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet. E.20. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe
Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich aus von der Tele Columbus AG aus dem Senior Facilities Agreement und Senior Secured Notes (Bond) von TEUR 1.108.690 (2020: TEUR 1.459.831) und weiteren Einzelkrediten bzw. -verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 3.459 (2020: TEUR 2.569) zusammen. E.20.1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN AUS DEM SENIOR FACILITIES AGREEMENT Im Rahmen des Senior Facilities Agreement beträgt das Volumen des im Bestand befindlichen "Term Loan Facility A3" TEUR 462.463. Die Marge hat sich im Zuge des Sonderkündigungsverzichts seitens der Gläubiger von 3,00% auf 3,50% p. a. plus EURIBOR für Term Loan Facility A3 erhöht. Ferner beinhaltet der Kreditvertrag für einen EURIBOR-Floor von 0 %. Für das Darlehen besteht ein Wahlrecht zwischen einem 1-Monats-, 3-Monats- oder 6-Monats-EURIBOR. Dem Term Loan lag zum Stichtag der 1-Monats-EURIBOR zugrunde. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden der Term Loan 75m sowie die der Term Loan 40m vollständig zurückgezahlt. Außerdem wurde von der Term Loan Facility A3 ein Betrag von TEUR 245.000 zurückgeführt. Die revolvierende Kreditlinie in Höhe von TEUR 10.000 wurde zum Stichtag gekündigt. Des Weiteren hat die Tele Columbus AG TEUR 650.000 aus einer im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes) mit einem Zinskupon über 3,875 % p. a. im Bestand. Der beschriebene Floor bezüglich des EURIBORs und die Rückzahlungsoptionen sind eingebettete Derivate (hybride) und unterliegen der Trennungspflicht in Ausweis und Bewertung nach IFRS 9. Zu den Abschlussstichtagen ergeben sich die folgenden Buchwerte nach IFRS der Kreditfazilitäten und Anleihe (inklusiv ausstehender Zinsen):
1) Ehemals Term Loan Facility A2., wurde
teilweise getilgt
Entsprechend dem Vertrag zur Verpfändung von Anteilen und Beteiligungen (Share and Interest Pledge Agreement) vom 3. Mai 2018 werden zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Term Loan Facility A3) sowie der Senior Secured Notes Anteile an verbundenen Unternehmen verpfändet. Die Pfandrechte an den Anteilen an verbundenen Unternehmen dürfen vollstreckt werden, wenn Pfandreife vorliegt und zusätzlich die damit besicherten Finanzierungsinstrumente gekündigt wurden. Zudem sind Darlehen der Unternehmen der Tele Columbus AG mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Die in den Finanzierungsverträgen enthaltenen Covenantsregelungen werden im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Der vorkonsolidierte Buchwert der gegebenen Sicherheiten für die Darlehen zu den jeweiligen Stichtagen stellt sich wie folgt dar:
E.20.2. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN Es bestehen weitere einzelvertragliche Darlehensvereinbarungen und Verbindlichkeiten zwischen Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG und Kreditinstituten. Aus diesen resultieren zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten von TEUR 3.459 (2020: TEUR 2.569). Die Laufzeit dieser Darlehensvereinbarungen bzw. Verbindlichkeiten beläuft sich auf 4 bis 60 Monate. Für die Darlehen wurden feste Zinssätze zwischen 0,68% p.a. bis 2,72% p.a. vereinbart. E.21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Signallieferungsverträgen, Dienstleistungen und nicht abgerechneten Lieferungen und Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag erbracht wurden. Bezüglich dem Bilanzposten enthaltenen Vertragsverbindlichkeiten wird auf den Abschnitt E.22.1. Vertragsverbindlichkeiten verwiesen. E.22. Passiver Abgrenzungsposten E. 22.1. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Die Summe aller Vertragsverbindlichkeiten per 31.12.2021 beträgt TEUR 10.447 (2020: TEUR 3.293). Davon sind in den passiven Abgrenzungsposten TEUR 2.701 (2020: TEUR 3.275) und in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten TEUR 7.746 (2020: TEUR 18) enthalten. E.22.2. SONSTIGE ABGRENZUNGSPOSTEN Ein wesentlicher Teil des Abgrenzungsposten (2021: TEUR 8.494; 2020: TEUR 6.422) ergibt sich aus Zuschüssen durch Städte und Gemeinden zum Ausbau von Glasfasernetzen. Zum Jahresende werden alle Bedingungen, die mit den Zuschüssen verbunden sind, eingehalten. E.23. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung (siehe Abschnitt F.1.5 Ausbau und Betrieb des Infrastrukturnetzes im Kreis Plön). Hierbei belaufen sich die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten auf TEUR 44.851 (2020: TEUR 45.493) und die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichlkeiten auf TEUR 10.184 (2020: TEUR 10.511). E.24. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen. F. Sonstige Erläuterungen F.1. Eventualforderungen. -verbindlichkeiten, Leasingverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen F.1.1. BESTELLOBLIGO Das Bestellobligo im Zusammenhang mit Investitionen betrug zum Abschlussstichtag TEUR 95.795 (2020: TEUR 99.173). F.1.2. AVALE Die Avale in Höhe von TEUR 7.916 (2020: TEUR 7.243) bestehen im Wesentlichen aus Mietbürgschaften sowie Bürgschaften für Gestattungsverträge. Davon sind Avale in Höhe von TEUR 7.550 (2020: TEUR 6.958) gemäß den Regelungen nach IFRS nicht in der Bilanz enthalten. F.1.3. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER Der Tele Columbus Konzern verfügt über eine große Anzahl von Leasingverhältnissen, wobei er fast ausschließlich als Leasingnehmer auftritt. Den größten Teil der Leasingverhältnisse macht die Anmietung von lokalen und regionalen Übertragungsleitungen (Fiberleases) aus. Weiterhin least der Konzern in größerem Umfang Gebäude und Räumlichkeiten. Diese dienen zur Unterbringung von Büros für die Verwaltungsmitarbeiter, von Ladengeschäften für die Endkunden und teilweise auch von technischen Anlagen (Rechenzentren). Für die Leasingverhältnisse bei denen der Tele Columbus Konzern als Leasingnehmer auftritt, ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 die im Folgenden dargestellten Beträge. Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden in der Bilanz als Sachanlagen dargestellt und haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Wesentliche Zugänge im Geschäftsjahr 2021 betreffen die Erweiterungen für das Rechenzentrum Leipzig in Höhe von TEUR 23.888 und Rechenzentrum Berlin in Höhe von TEUR 16.365 sowie die Anmietung einer Vielzahl weiterer Übertragungsleitungen (Fiber Lease).
Die Fristigkeiten der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar:
Die zukünftigen Leasingverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, betragen zum 31. Dezember 2021: 31. Dezember 2021
IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERFASSTE BETRÄGE Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrundeliegen, werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
1) Enthalten in der GuV-Position
"Abschreibungen"
IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG ERFASSTE BETRÄGE 1)
1) Der Konzern hat:
Aus Leasingverhältnissen, die der Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich nach derzeitigem Stand zukünftige zusätzliche Zahlungsmittelabflüsse von TEUR 212 pro Jahr für die nächsten 10 Jahre. Sale-and-Leaseback-Transaktionen waren im Geschäftsjahr 2021 nur von unwesentlicher Bedeutung. Für das Geschäftsjahr 2022 sind nach aktuellem Stand ebenfalls keine umfangreichen Sale-and-Leaseback-Transaktionen geplant. ALS LEASINGGEBER In wenigen Fällen tritt der Tele Columbus Konzern auch als Leasinggeber auf. Hierbei handelt es sich um die Vermietung von Netzinfrastruktur (Darkfiber), die im Anlagevermögen in den technischen Anlagen enthalten ist. Im Berichtsjahr 2021 wurden im Zusammenhang mit der Netzinfrastruktur Vermietungserlöse aus Operating-Leases in Höhe von TEUR 3.605 (2020: TEUR 3.356) sowie aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 2.886 (2020: TEUR 1.330) erzielt. Diese tragen insoweit nur in geringem Umfang zu den Gesamterlösen des Konzerns bei. Im Einklang mit der Ist-Entwicklung der vergangenen Jahre sowie unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten erwartet der Konzern, dass die Darkfiber-Operate-Leasingverhältnisse auch in den jeweiligen künftigen Perioden zu Leasingzahlungen führen, welche in etwa dem aktuellen Niveau des Berichtsjahrs 2021 entsprechen. F.1.4. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Zusätzlich zu den vorab dargestellten Leasingverhältnissen hat der Konzern noch andere vertragliche Verpflichtungen (im Wesentlichen Serviceverträge). Die zukünftigen Mindestzahlungen aus diesen Vertragsverhältnissen haben folgende Fristigkeiten:
Im Geschäftsjahr 2021 fielen Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 43.403 (2020: TEUR 30.959) an. F.1.5. AUSBAU UND BETRIEB DES INFRASTRUKTURNETZES IM KREIS PLÖN Am 28. Februar 2017 hat der Tele Columbus Konzern eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön "ZBP" (dem Konzessionsgeber) über den Bau und Betrieb eines Leerrohr- bzw. Glasfasernetzes im Gebiet des Kreises Plön abgeschlossen. Der Tele Columbus Konzern ist mit der Planung und dem Ausbau des passiven Breitbandnetzes beauftragt. Die Vereinbarung besitzt eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2041. Am 31. Dezember 2020 wurde der letzte Teilabschnitt fertiggestellt und zur Nutzung freigegeben. Gemäß den Vertragsbedingungen kauft der ZBP sukzessiv das fertiggestellte passive Breitbandnetz. Der Tele Columbus Konzern pachtet und betreibt das fertiggestellte und verkaufte Netz vom Zweckverband und ist hierbei ebenso verantwortlich für die laufende Instandhaltung. Tele Columbus, als Pächter, ist für die Lieferung von Multimediadiensten für die an das Breitbandnetz angeschlossenen Endkunden verantwortlich. Tele Columbus zahlt dem Zweckverband Breitbandversorgung Plön eine Pacht, die an die vom Verpächter getätigten Netto-Investitionskosten in die Netzinfrastruktur (Kaufpreis) gekoppelt ist und beträgt einen bestimmten Prozentsatz der von dem Verpächter getätigten Nettoinvestitionen im jeweiligen Kalenderjahr. Die nach diesem Verfahren zu zahlende Pacht wird unter Berücksichtigung der angefallenen Investitionskosten für jedes Investitionsjahr neu berechnet. Im Kalenderjahr, in dem die Investitionen getätigt werden, wird keine Pacht erhoben. Im ersten Kalenderjahr nach getätigten Investitionen beträgt der Pachtzins 1,5%, im 2. Kalenderjahr danach 3,0% und für jedes weitere darauffolgende Kalenderjahr 6,8%. Die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung enthält eine Verlängerungsoption von fünf Jahren, welche durch den Pächter (Tele Columbus) mindestens 25 Monate vor Vertragsende angezeigt werden muss. Der Konzessionsgeber hat nach Ablauf des Vertrages die Wahl, das Netz selber zu nutzen oder zu verkaufen. Bei Verkauf besitzt der Pächter ein Vorkaufsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Aufgrund der Fertigstellung wurden in 2021 keine Umsatzerlöse aus Bauleistungen und kein Gewinn erfasst (2020: Umsatzerlöse aus Bauleistungen von TEUR 9.833 bei einem Gewinn von TEUR 2.335). Der Konzern hat einen immateriellen Vermögenswert von TEUR 45.987 mit einer Nutzungsdauer bis zum 31. Dezember 2041 erfasst, welcher bei Erstansatz den Barwert der zukünftigen Pachtzahlungen darstellte. Die finanziellen Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem bilanzierten immateriellen Vermögenswert betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 48.217 (2020: TEUR 48.476). Der Zinsaufwand beträgt TEUR 2.242 (2020: TEUR 1.086) und die Abschreibung TEUR 2.384 (2020: TEUR 1.016). Der Tele Columbus Konzern hat zum 31. Dezember 2021 ausschließlich die oben beschriebene Dienstleistungskonzessionsvereinbarung abgeschlossen. F.2. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen F.2.1. RECHTLICHE BEZIEHUNGEN Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind sämtliche Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Unternehmen der Tele Columbus AG sowie Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen der Tele Columbus AG haben. Mit der Übernahme durch die Kublai GmbH und der anschließenden Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2021 haben sich auch die nahestehenden Unternehmen und Personen des Tele Columbus Konzerns ausgeweitet. So kann sowohl die nunmehr mehrheitlich beteiligte Kublai GmbH sowie die an der Kublai GmbH mittel- und unmittelbar beteiligten Gesellschafter (insbesondere die Morgan Stanley Infrastructure Inc. als oberster Gesellschafter der Kublai GmbH) definitionsgemäß maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen der Tele Columbus AG ausüben, sodass diese fortan als zusätzliche nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 einzustufen sind. Die Kublai GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf, dem die Tele Columbus AG als Tochterunternehmen angehört. Zu den nahestehenden Personen der Unternehmen der Tele Columbus AG gehören desweiteren den Mitgliedern des Vorstands auch die Mitglieder des Aufsichtsrats. F.2.2. TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Transaktionen der in den Abschluss einbezogenen Unternehmen der Tele Columbus AG mit der Tele Columbus AG sowie deren Tochtergesellschaften gelten als Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Die Kublai GmbH hat bei der durchgeführten Kapitalerhöhung im Mai 2022 sämtliche neu ausgegebenen Aktien übernommen. (Verweis E.16 Eigenkapital) In der folgenden Übersicht werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen den Leistungsaustausch im Rahmen des operativen Geschäftes und werden vor allem mit der AproStyle AG, Dresden, und Gesellschaften der United Internet Gruppe getätigt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen die Vergütung des Aufsichtsrats. F.2.3. AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN In der folgenden Übersicht werden Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle waren marktüblich.
F.2.4. ANGABEN ZUR MANAGEMENT-VERGÜTUNG Der Vorstand in Schlüsselpositionen der Tele Columbus AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus den folgenden Personen:
Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat legt eine angemessene Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Dabei bilden Aufgaben und Leistungen sowie die Lage der Gesellschaft die Rahmenbedingungen für die Angemessenheit der Bezüge. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung, die erfolgsunabhängig in zwölf monatlich gleichen Raten jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird und den fixen Vergütungsbestandteil darstellt. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder vertraglichen Anspruch auf Nebenleistungen und Sachbezüge, die im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens oder ein Ersatzentgelt und die Zahlung von Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen umfassen. Diese Kosten wurden nach steuerlichen Vorschriften bewertet. Den Vorstandsmitgliedern steht zudem eine kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form eines Jahresbonus zu. Diese wird innerhalb eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das relevante Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat ausbezahlt und bezieht sich auf verschiedene finanzielle und nicht finanzielle Erfolgsgrößen (im Wesentlichen EBITDA, Gapex, Umsatz, Free Cash Flow, Kundentreue, strategische Ausrichtung, Mitarbeiterzufriedenheit und Führungsqualität). Die Zielwerte der finanziellen Bemessungsgrundlagen werden aus dem jährlichen und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernbudget abgeleitet. Die Kundentreue-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach Treu und Glauben schriftlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgelegt. Die Mitarbeiterzufriedenheit bzw. das Führungsverhalten wird auf Basis von Mitarbeiterfragebögen respektive 360°-Feedbacks abgeleitet. Hinsichtlich der strategischen Ausrichtung erfolgt eine qualitative Beurteilung durch den Aufsichtsrat. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung der Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat wurde für die Mitglieder des Vorstands eine neue langfristige Vergütung in Form des Long Term Incentive Programms ("LTIP") geschaffen, welches zur Hälfe in Aktien der Gesellschaft und zur Hälfe in Barmitteln ausgezahlt wird. Dabei war das "LTIP" bereits in dem in 2020 neu abgeschlossenen Vorstandsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden enthalten. Analog wurde mit dem Finanzvorstand ein neuer Dienstvertrag gefasst, der mit Wirkung zum 1. Januar 2021 gilt und der ebenfalls das "LTIP" als aktienbasierte Vergütungskomponente enthält. Die bis dato bestehende aktienbasierte Vergütung (Matching Stock Program - MSP) einerseits sowie die an der langfristigen EBITDAEntwicklung ausgerichtete langfristige variable Vergütungskomponente anderseits sind folglich seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr integrativer Bestandteil der Vorstandsvergütung. Gleichwohl bleiben die Ansprüche des Finanzvorstands aus den bis 31. Dezember 2020 zugeteilten MSP-Tranchen bzw. den Bonusansprüchen aus den in früheren Geschäftsjahren gewährten variablen Incentivierungen des Altprogramms bestehen. Im Einklang mit der geänderten Vorstandsvergütung wurden im aktuellen Berichtsjahr keine neuen Anrechte aus dem MSP Programm gewährt (2020: 337.500 Anrechte mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von TEUR 144). Für den neuen LTIP-Bonus hatten die Vorstände aufgrund eines im zweiten Quartal 2021 eingetretenen Kontrollwechsels zwischenzeitlich die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung eine vorzeitige Abrechnung ihres LTIP-Bonus mit vollständigem Barausgleich zu verlangen. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Bewertungsseitig bedingte der Kontrollwechsel jedoch eine Neubewertung des gesamten LTIPs, d.h. sowohl des Teils, der durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen wird als auch des Teils mit Barausgleich. Zum Zeitpunkt der Neubewertung bzw. Gewährung (jeweils der 19. April 2021) betrug der beizulegende Zeitwert des LTIP Programms insgesamt TEUR 66 (2020: TEUR 929). Insgesamt wurde den Mitgliedern des Vorstands eine Vergütung in Höhe von TEUR 1.872 (2020: TEUR 3.775) gewährt. Hierin ist der aktienbasierte LTIP-Bonus mit dem zuvor genannten beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von TEUR 66 berücksichtigt. Für die Vergütung des Vorstands haben sich im Berichtsjahr Aufwendungen um TEUR 897 aufgrund der Neubewertung des Aktiensoptionsprogramms reduziert. Die Aufwendungen wurden in Höhe von TEUR 1.641 (2020: TEUR 2.538) erfasst, die sich wie folgt aufteilen:
Die Verpflichtungen gegenüber dem Vorstand umfassen ausstehende Salden für an Vorstandsmitglieder zu zahlende kurzfristige und langfristige variable Vergütungen (Boni) in Höhe von insgesamt TEUR 855 (2020: TEUR 1.014). Für die anteilsbasierten Vergütungen, die in bar abgegolten werden, bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3 (2020: TEUR 81). Weitere wesentliche Geschäfte, wie etwa die Erbringung von Dienstleistungen oder die Gewährung von Darlehen zwischen den Unternehmen der Tele Columbus AG und den Mitgliedern des Vorstands der Tele Columbus AG sowie deren nahen Familienangehörigen, fanden nicht statt. Für Leistungen und Ansprüche früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind sowohl in 2021 als auch in 2020 keine Bezüge abgeflossen. Die Vergütungsansprüche des Aufsichtsrats im laufenden Jahr belaufen sich auf TEUR 327 (2020: TEUR 289). Anfang 2022 haben bisher mehrere Aufsichtsratsmitglieder auf ihren Vergütungsanspruch für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet (TEUR 136). F.3. Finanzinstrumente und Risikomanagement F.3.1. BUCHWERTE UND NETTOERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN Die Buchwerte der Finanzinstrumente, gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9, betrugen zum 31. Dezember 2021: Finanzinstrumente nach Kategorien des IFRS 9 in TEUR
1) Leasingverbindlichkeiten werden unter
Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine
Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS
13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem
Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt
keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung
erfolgt nach den Regelungen des IFRS 16 Leasing
Verhältnisse.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden, gegliedert nach Bilanzposten, und die hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 wurde jeweils in Level 2 vorgenommen. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, sofern möglich, über am Markt verfügbare Preise für das jeweilige Instrument. Für Instrumente, für die kein direkter Marktpreis zur Verfügung steht, erfolgt die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes auf Basis eines DCF-Modells unter Berücksichtigung risikofreier Marktdaten sowie des TC spezifischen Kreditrisikos. Kurzfristige Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmitteln sowie gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen werden mit dem jeweiligen Buchwert angesetzt, der aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente eine angemessene Schätzung des Marktwerts darstellt. Der beizulegende Zeitwert des Term Loan A3 und der Senior Secured Notes (Bewertungslevel 2) beträgt TEUR 1.098.806 (2020: TEUR 1.483.552). Im Term Loan A3 sind Kündigungsrechte mit Floor und in den Senior Secured Notes sind Kündigungsrechte ohne Floor enthalten. Beide Instrumente erfüllen die Voraussetzungen für trennungspflichtige eingebettete Derivate nach IFRS und werden erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei den restlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird davon ausgegangen, dass die fortgeführten Anschaffungskosten annähernd dem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beträgt zum Stichtag TEUR 60.089 (2020: TEUR 61.454). Die hier beschriebenen beizulegenden Zeitwerte sind exklusive eingebetteter Derivate dargestellt, da diese separat bilanziert und bewertet werden. In den abgeschlossenen Kreditverträgen für Kreditfazilitäten sind eingebettete Derivate mit Zinsfloor und Rückzahlungsoption enthalten. Obwohl sie wirtschaftlich für die Unternehmen der Tele Columbus AG nicht die Funktion eines Derivats haben, sind sie nach IFRS 9 trennungspflichtig und werden daher als eigenständige Instrumente klassifiziert (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Die Instrumente sind an die Kreditverträge gebunden. Das Modell für die Bewertung der trennungspflichtigen Derivate bestimmt den Marktwert des gesamten kontrahierten Darlehens aufgeteilt in Basisvertrag und das eingebettete Derivat. Die Bewertung erfolgt auf Basis des "Hull White Two Factor"-Modells unter Verwendung von Zinsstrukturkurven für risikolose und risikobehaftete Anlagen. Das angewandte Modell wurde zudem an "Swaption"-Volatilitäten und dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Verbindlichkeit kalibriert. Die folgende Tabelle stellt die Wertentwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditfazilitäten und der Anleihe und den damit im Zusammenhang stehenden Derivaten dar:
1. Jan. bis 31. Dez. 2021
1) Veränderung aus Zeitwertbewertung
Zum 31. Dezember 2021 beträgt der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate (Bewertungslevel 2) TEUR -3.561 (2020: TEUR -5.289). Bei einer Erhöhung des Kreditrisikos um 0,5 %-Punkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR -4.982 betragen (2020: TEUR 167). Bei einem Rückgang des Kreditrisikos um 0,5 %-Punkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR 5.116 betragen (2020: TEUR -8.786). 1. Jan. bis 31. Dez. 2020
1) Leasingverbindlichkeiten werden unter
Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine
Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS
13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem
Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt
keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung
erfolgt nach den Regelungen des IFRS 16
Leasingverhältnisse
F.3.2. RISIKOMANAGEMENT IM BEREICH DER FINANZINSTRUMENTE Die Tele Columbus AG ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
Aus der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Tele Columbus AG ergeben sich unterschiedliche finanzielle Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken sowie Ausfallrisiken. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung des Konzerns zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen den Unternehmen der Tele Columbus AG Finanzinstrumente und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung. Das Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury durch kontinuierliche Überwachung. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Die Unternehmen der Tele Columbus AG unterliegen schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Kreditrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Facility Agreements geregelt sind. Das Management wird in regelmäßigen Abständen informiert. Tele Columbus zielt bei ihrer Kapitalsteuerung darauf ab ausreichend Liquidität vorzuhalten und ihre Kapitalstruktur zu optimieren mit dem Ziel Kosten zu reduzieren und ihre Fähigkeit zu verbessern opportunistische Refinanzierungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Im Rahmen des Senior Facilities Agreement beträgt das Volumen des im Bestand befindlichen "Term Loan Facility A3" TEUR 462.463, die dem Konzern im Rahmen des Senior Facilities Agreement als Kreditfazilität zur Verfügung steht sowie TEUR 650.000 aus einer im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes). Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden der Term Loan 75m sowie die der Term Loan 40m vollständig zurückgezahlt. Außerdem wurde von der Term Loan Facility A3 ein Betrag von TEUR 245.000 zurückgeführt. Die revolvierende Kreditlinie in Höhe von TEUR 10.000 wurde zum Stichtag gekündigt. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft alle externen Mindestkapitalanforderung erfüllt, die sich aus den Kreditverträgen ergeben. Diese beinhalten den Ausweis eines Gesamtverschuldungsgrads der Gruppe sowie eine definierte EBITDA Größe und die Darstellung des Bruttovermögens, welche quartalsweise überprüft werden. Nicht derivative Finanzinstrumente resultieren sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Dabei handelt es sich um:
F.3.2.1. LIQUIDITÄTSRISIKO Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass vorhandene Liquiditätsreserven nicht ausreichend sind, um den finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Liquiditätsrisiken können zudem entstehen, wenn Mittelabflüsse aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit oder der Investitionstätigkeit erforderlich werden. Die Steuerung der Liquidität in der Tele Columbus AG soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen. Liquiditätsrisiken aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich beispielsweise, wenn kurzfristige Mittelabflüsse zur Tilgung von Verbindlichkeiten erforderlich werden, jedoch keine ausreichenden Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit generiert werden können und gleichzeitig keine ausreichenden liquiden Mittel zur Tilgung zur Verfügung stehen. Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 124.284 (2020: TEUR 61.890). Weiterhin prüft der Tele Columbus Konzern regelmäßig weitere Finanzierungsoptionen. Auf Basis der bestehenden Finanzierungsinstrumente und der möglichen Finanzierungsoptionen besteht kurz- und mittelfristig kein Liquiditätsrisiko. Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine für die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus der Anleihe, es handelt sich dabei um nicht diskontierte Bruttobeträge:
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie anderen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 83.909 haben TEUR 81.384 (2020: TEUR 76.898) eine Fälligkeit im Sinne eines Mittelabflusses von bis zu einem Jahr. Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten haben eine Fälligkeit bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 14.839 (2020: TEUR 14.594) sowie über fünf Jahre in Höhe von TEUR 55.645 (2020: TEUR 59.355). Im Finanzierungsvertrag zur Einräumung von Kreditfazilitäten vom 7. April 2021 sind diverse Auflagen enthalten, bei deren Nichteinhaltung der Kreditgeber die Möglichkeit hat, die Darlehen fällig zu stellen. Die Einhaltung dieser Auflagen sowie das Kapitalrisiko, welchem Tele Columbus als Aktiengesellschaft unterliegt, werden fortlaufend durch den Vorstand überwacht. Das Liquiditätsrisiko bei Nichteinhaltung dieser Auflagen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.112.463 (31. Dezember 2020: TEUR 1.472.463). Das Risiko der Nichteinhaltung der Auflagen und der damit zusammenhängenden Finanzierungsregularien kann negative Auswirkungen auf die Kreditverfügbarkeit und die Annahme der Unternehmensfortführung der Unternehmen des Tele Columbus Konzerns haben. Zur Einhaltung bestehender Auflagen und Zahlungsverpflichtungen sind strategische Maßnahmen eingeleitet, um die Liquidität des Tele Columbus Konzerns langfristig sicherzustellen. Im Zuge der Konzernfinanzierung wird eine sukzessive Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten über die operativ erwirtschaftete Liquidität angestrebt. Eine Konzentration von Liquiditätsrisiken ist grundsätzlich nicht erkennbar. F.3.2.2. MARKTRISIKO Die Tele Columbus AG ist Marktrisiken ausgesetzt, insbesondere durch Zinssatzschwankungen. Diese haben Einfluss auf die Höhe der Zahlungspflichten aus Darlehensvereinbarungen mit variabler Zinsbindung. Das Management der Tele Columbus AG begegnet diesen durch eine enge Beobachtung der Entwicklung des Marktpreisniveaus und einer aktiven Suche nach alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten, auch durch Eigenkapitalinvestoren.
Die Berechnung basiert auf dem Bestand an variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und unter Berücksichtigung der derivativen Finanzinstrumente (Zinscaps und -floors) multipliziert mit der jeweiligen Zinsanpassung. Da gegenwärtig bereits der 1,3- sowie der 6-Monats-EURIBOR unterhalb von 0,5% liegen und die Darlehen einen Floor von 0% haben, ergibt sich bei einer Veränderung der EURIBOR-Sätze um 0,5% weder ein Anstieg noch Rückgang der Zinsaufwendungen. Eine Konzentration von Marktrisiken ist grundsätzlich nicht erkennbar. F.3.2.3. DEBITORENRISIKO (AUSFALLRISIKO) Das Kreditrisiko stellt das Risiko eines finanziellen Verlustes dar, sofern ein Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko der Tele Columbus AG resultiert neben den "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen", den "Leasingforderungen" und dem "Zahlungsmittelbestand" im Wesentlichen aus "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen". Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen sowohl gegen andere Unternehmen als auch gegen Privatkunden. Das Debitorenrisiko beruht auf dem Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners. Die damit einhergehenden Buchwerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Die auf die Leasingforderungen ermittelte Wertberichtigung ist unwesentlich und wurde deshalb nicht erfasst. Zur Minimierung des Debitorenrisikos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Präventiv- und sonstige Maßnahmen ergriffen sowie Inkassounternehmen eingeschaltet. Im Rahmen von Präventivmaßnahmen wird die Kreditwürdigkeit eines Kunden im Hinblick auf dessen Bonität, Erfahrungen aus der Vergangenheit und sonstige Faktoren geprüft, bevor eine vertragliche Beziehung eingegangen wird. Überfällige Forderungen werden je nach Mahnstufe oder Fristigkeitsintervallen mit unterschiedlichen Prozentsätzen wertberichtigt. Die Prozentsätze berücksichtigen die Einschätzung des Managements in Bezug auf die Einbringlichkeit der betreffenden Beträge. Diese wiederum basiert im Wesentlichen auf den Erfahrungen der Vergangenheit. Wertberichtigt wurden in den jeweiligen Berichtsperioden lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Unternehmen der Tele Columbus AG gehen daher davon aus, dass alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen eingezogen werden können. Sonstige Maßnahmen umfassen Mahnungen, die nach einem festgelegten Verfahren automatisch an den Kunden versendet werden. Für Großhandelskunden werden Mahnungen fallspezifisch versendet. Die zuständigen Abteilungen entscheiden unter Beachtung gesonderter Vereinbarungen mit diesen Kunden, ob die Mahnung versendet wird. Sofern der Kunde daraufhin seine offenen Posten nicht begleicht, werden Inkassounternehmen sowie, bei gewerblichen Kunden, Rechtsanwälte eingeschaltet und/ oder die Leistungserbringung wird gegenüber dem Kunden eingestellt. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich in zwei Portfolien geführt: (1) das Tagesgeschäft, welches sich in B2B und Privatkundengeschäft sowie Durchleitungs- und Einspeiseentgeltkunden unterteilt und (2) in Großprojekte, die einer Einzelbetrachtung unterliegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Tagesgeschäftes werden bilanziell im Sinne des vereinfachten Wertberichtigungsansatzes geführt. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko (keine beeinträchtigte Bonität) und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Sinne einer Einzelwertberichtigung (beeinträchtigte Bonität) zum 31. Dezember 2021 (Portfolio 1). Diese Bruttobuchwerte sowie die Wertberichtigungen beziehen sich ausschließlich auf die Inkassoforderungen. Die Bruttobuchwerte der Inkassoforderungen belaufen sich auf TEUR 4.496 (2020: TEUR 21.440). Diesen stehen Wertminderungen im Sinne einer Einzelwertberichtigung von TEUR 3.425 (2020: TEUR 12.990) entgegen. 31. Dezember 2021
31. Dezember 2020 (angepasst)
Die Tele Columbus AG hat hierbei folgendes Vorgehen gewählt: 1. Definition eines Ausfalls IFRS 9 enthält eine widerlegbare Vermutung, dass ein finanzieller Vermögenswert spätestens dann ausgefallen ist, wenn dieser 90 Tage überfällig ist (IFRS 9.B5.5.37). Aus diesem Grunde leitet die Tele Columbus AG aus eigenen historischen belastbaren Informationen ab, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als ausgefallen betrachtet werden können, wenn sie 360 Tage oder mehr überfällig geworden sind. 2. Ermittlung der "Rollrate", mit der eine Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe fortschreitet Basierend auf den Altersstrukturlisten der letzten zwölf Monate leitet die Tele Columbus AG die Rollraten ab, mit denen der jeweilige Forderungsbestand aus einer (Über)fälligkeitsstufe in die nächste Überfälligkeitsstufe voranschreiten. Dabei wird vereinfachend die Annahme zugrunde gelegt, dass z. B. die zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungen im nächsten Monat (d. h. zum 28. Februar) in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" voranschreiten. Der restliche Teil des zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungsbestands wurde basierend auf dieser Annahme vor Überfälligkeit beglichen. Daraus lässt sich eine Rollrate ermitteln. Diese stellt dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine noch nicht fällige Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" voranschreiten wird. Dieses Vorgehen wird für alle Felder der Altersstrukturliste analog wiederholt, sodass eine Matrix für die Rollraten entsteht. 3. Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über)fälligkeitsstufen Im nächsten Schritt wird die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt, mit der eine Forderung in der jeweiligen (Über)fälligkeitsstufe ausfallen wird. Das heißt, dass sie zu einer Forderung voranschreitet, die über 360 Tage überfällig ist. Dafür werden - vereinfachend - die Rollraten miteinander multipliziert. 4. Ermittlung der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über)fälligkeitsstufen Zur Eliminierung eventueller Sondereffekte in einzelnen Perioden werden entsprechende Durchschnittswerte für die Ausfallwahrscheinlichkeiten in den jeweiligen (Über)fälligkeitsstufen gebildet. 5. Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2021 Im letzten Schritt berechnet die Tele Columbus AG die erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2021. Forderungen aus Großprojekten (Portfolio 2) unterliegen der Einzelbetrachtung und umfassen insbesondere Hardwareverkäufe und die Vermarktung von Microduct-Kapazitäten. Diese Sonderprojekte werden durch die Geschäftsführung gesteuert und auf Ebene der Finanzbuchhaltung nachverfolgt. Aufgrund der Art der Projekte findet hier kein automatisches Mahnwesen statt, sondern die hinter den Projekten liegenden offenen Posten werden mit einer separaten Mahnstufe versehen und in regelmäßigen Abständen (wöchentlich) über das Controlling an die Geschäftsführung (der HL komm) gemeldet. Hier erfolgt eine direkte Ansprache der Kunden durch die Geschäftsführung. Im Rahmen der Bildung von Wertberichtigungen werden diese Posten erneut betrachtet und auf Basis von Erfahrungswerten, den Zusagen der Kunden sowie der Tatsache, dass teils wechselseitige Verpflichtungen bestehen einer Risikobewertung unterzogen, sodass die Wertberichtigung bereits auf individueller Ebene erfolgt. Das Portfolio der Großprojekte umfasst offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021 von TEUR 563 (2020: TEUR 711). Diesen stehen Wertminderungen im Sinne einer Einzelwertberichtigung von TEUR 383 (2020: TEUR 0) gegenüber. Die Wertberichtigung zum 31. Dezember 2021 beträgt insgesamt TEUR 8.235 (2020: TEUR 18.625):
Im Ergebnis ist die Veränderung des Wertes im Vergleich zur Vorperiode erfolgswirksam zu erfassen. Bei der Bestimmung der Wertberichtigung bezieht Tele Columbus neben zukunftsgerichteten makroökonomischen Faktoren auch schuldnerspezifische, geografische und branchenspezifische Charakteristika mit ein. Dies erfolgt je nach Marktlage - und insofern als potenziell wesentlich eingestuft - individuell in Bezug auf die Eingruppierung der jeweiligen Debitoren. Mit Verweis auf die Covid-19-Pandemie wurde im Zuge einer Analyse der Überfälligkeitsstruktur sowie einer schuldnerspezifischen Würdigung festgestellt, dass diesbezüglich kein wesentlicher Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Debitoren besteht. Es wird davon ausgegangen, dass der im Wert geminderte Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. Eine Konzentration von Kreditrisiken aus Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen ist grundsätzlich nicht erkennbar. F.4. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen ausschließlich Bargeld und Giroeinlagen. Es sind wie im Vorjahr keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente zur Besicherung von Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten verwendet worden.
F.5. Ergebnis je Aktie Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie ergibt sich aus dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn oder Verlust und den durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Die Aktienoptionsprogramme MSP und POP, siehe hierzu E.18 Anteilsbasierte Vergütungen, wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen. Die Aktienoptionen der Mitarbeiter haben wegen der Verlustsituation der Tele Columbus AG keinen Verwässerungseffekt auf das Ergebnis je Aktie.
I-.6. Segmentberichterstattung BESCHREIBUNG DER SEGMENTE Der Konzern berichtet sein operatives Geschäft in zwei Produkt-Segmenten: "TV" und "Internet und Telefonie". Für diese Segmente werden quartalsweise interne Managementberichte zur Steuerung erstellt. Beziehungen innerhalb einzelner Segmente werden eliminiert. SEGMENT "TV" Der Konzern bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Basis-Programme umfassen digitale TV- und Radiodienste. Die angebotenen TV Pakete enthalten bis zu 102 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 84 Sender in HD-Qualität. In der oben aufgeführten Gesamtzahl an digitalen Sendern sind die unverschlüsselten Programme nicht mit einbezogen. Zudem sind in diesem Segment auch sogenannte Einspeiseentgelte für die Verbreitung diverser Programme über das Kabelnetz enthalten. SEGMENT "INTERNET UND TELEFONIE" Im Segment "Internet und Telefonie" fasst der Konzern Internet- und Telefondienste zusammen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen. SEGMENT "SONSTIGES" In dem Segment "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten und Sachverhalte ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den anderen Segmenten des Konzerns stehen. Dazu zählen insbesondere das B2B- und Baudienstleistungsgeschäft. Aufwendungen und Erträge, die den anderen Segmenten nicht zugeordnet werden, entfallen im Wesentlichen auf die Zentralfunktionen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzen, Einkauf und IT. Die Umsatzerlöse betreffen hauptsächlich Umsatzerlöse mit Geschäftskunden und Bauleistungen gegenüber Dritten. Bei der Ermittlung des EBITDA für die berichtspflichtigen Segmente wurden die folgenden Zentralfunktionen zuzurechnenden Positionen nicht berücksichtigt:
Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten entweder direkt oder auf Basis angemessener Schlüssel zugeordnet. Daneben wurden zum Teil Sondereffekte (zur Definition wird auf die Erläuterungen unter "Segmentberichterstattung" verwiesen) in der Überleitung ausgewiesen, da diese ebenfalls nicht den beiden Segmenten zugeordnet werden können. Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen mit Ausnahme der Eliminierung der "Sondereffekte" den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen und sind analog den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verstehen. Dies gilt, sofern sich die Bewertungsmethoden und die Segmentabgrenzung nicht mehr ändern. Daher braucht keine Überleitungsrechnung aufgrund von Unterschieden zwischen interner Bewertung und Bewertung nach IFRS vorgenommen zu werden, sondern nur in Bezug auf Posten, die keinen berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet sind. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG ERLÄUTERUNG ZU DEN VERWENDETEN MESSGRÖßEN DER SEGMENTE Das EBITDA ist für das Geschäftsjahr 2021 die zentrale Steuerungsgröße, die separat für jedes operative Segment berichtet wird. Diese durch das Management der Tele Columbus AG definierte Steuerungsgröße stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen dar. Daneben wird im folgenden auch das normalisierte EBITDA auch dargestellt, welches um "Sondereffekte" sowie um Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen bereinigt wird, die keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Die Sondereffekte sind vom Vorstand als seltene oder außergewöhnliche Ereignisse definiert, die in den folgenden zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten werden und in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren nicht schon einmal aufgetreten sind. Beispiel dafür sind Rechts- und Beratungskosten für strategische Projekte. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Bei den einmaligen Aufwendungen in 2021 handelt es sich im Wesentlichen um die Kosten im Rahmen der Refinanzierung sowie weiteren strategischen und effizienzsteigenden Projekten. Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den berichtspflichtigen Segmenten "TV" und "Internet & Telefonie" sowie dem Segment "Sonstiges":
Die Überleitung des gesamten Periodenergebnisses der berichtspflichtigen Segmente auf das Konzernergebnis vor Steuern und auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
SONSTIGE SEGMENTANGABEN Eine sekundäre Segmentierung nach geografischen Kriterien wird nicht vorgenommen, da sämtliche Umsatzerlöse ausschließlich im Inland erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse werden mit einer Vielzahl von Kunden generiert, so dass kein wesentlicher Teil auf einen oder wenige externe Kunden entfällt. F.7. Angaben nach HGB MITARBEITER Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 1.313 (2020: 1.255) Mitarbeiter, davon 1.234 (2020: 1.176) Arbeitnehmer, 53 (2020: 54) leitende Angestellte und 26 (2020: 25) Auszubildende. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS Während des Geschäftsjahres 2021 hat die Tele Columbus die folgenden Dienstleistungen vom bestellten Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten.
F.8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 22. Februar 2022 hat die Tele Columbus AG sämtliche Geschäftsanteile an mehreren Tochterunternehmen, welche regional für die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandkabelnetzes verantwortlich sind, veräußert. Bei den Tochterunternehmen handelt es sich um die zum 31. Dezember 2021 als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe (vgl. Kapitel E.11). Der Kaufpreis betrug insgesamt TEUR 337 und wurde vollständig in bar beglichen. Mit dem Einmarsch der russischen Armee in ukrainische Gebiete ist am 24. Februar 2022 der Ukraine-Krieg ausgebrochen. Die EU, die USA, Großbritannien und andere Staaten reagierten mit Sanktionen gegen Russland, Belarus sowie die ostukrainischen Separatistengebiete. Die Auswirkungen des Kriegs stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Tele Columbus ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten nicht in den am Krieg beteiligten Ländern aktiv tätig. Vor diesem Hintergrund erwartet Tele Columbus zum aktuellen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Gleichwohl können die wirtschaftlichen Folgen des Krieges sowie der verhängten Sanktionen (humanitäre Krisen, Aufnahme von Flüchtlingen, Verknappung und Verteuerung von Öl, Gas und Rohstoffen) für Tele Columbus selbst heute noch nicht konkret eingeschätzt werden. Weitere potentielle Auswirkungen auf Tele Columbus ist ebenfalls die Inflation mit Einfluss auf das B2C Geschäft sowie insbesondere eine signifikante Verteuerung von Bauleistungen. Nach dem Abschlussstichtag haben verschiedene Aufsichtsratsmitglieder ihre Ämter niedergelegt, Ralph Dommermuth und Michael Scheeren mit Wirkung zum 09.02.2022, Joachim Grendel mit Wirkung zum 16.02.2022 sowie Dr. Claudia Borgas-Herold mit Wirkung zum 21.03.2022. Gemäß Satzung ergeben sich hieraus jedoch keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats. Es bestehen keine weiteren wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Berlin, den 19. April 2022 Tele Columbus AG, Berlin Der Vorstand Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Eike Walters, Chief Financial Officer "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die tele columbus AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Tele Columbus AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernsbschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thomas Schmid.
Berlin, den 19. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer Susanne Patommel, Wirtschaftsprüferin |
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