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RP US Equity GmbHLiquidiert
Am Fuchstanz 4, 61250 Usingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Herbert Wunderlich seit 11.3.2014 | Liquidator |
Karolin Prechtl seit 11.3.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RP US Equity GmbHUsingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010I. VorbemerkungDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Beachtung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften weitgehend in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Ansatz und die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, bewertet. Gleichartige Wertpapiere werden zu einer Gruppe zusammengefasst und nach §§ 240 Abs. 4, 256 Satz 2 HGB mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Feststellung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung wird für gleichartige Wertpapiere gesondert getroffen. Die voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung wird unter Anwendung bestimmter Aufgreifkriterien beurteilt. Soweit gleichartige Wertpapiere ein Aufgreifkriterium erfüllen, wird für sie einzeln geprüft, ob eine Abschreibung wegen dauerhafter Wertminderung erforderlich ist. In Anlehnung an die Verlautbarung des Versicherungsfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist ein Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Zeitwert gleichartiger Wertpapiere in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter ihrem Buchwert liegt. Liegt der Zeitwert länger als ein Geschäftsjahr unter dem Buchwert, so ist ein weiteres Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Durchschnittswert der täglichen Börsenkurse der gleichartigen Wertpapiere in den letzten zwölf Monaten um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Sofern eines der beiden Aufgreifkriterien erfüllt ist, wird der Abschreibungsbedarf nach dem Umfang der Wertminderung gleichartiger Wertpapiere beurteilt, der als voraussichtlich dauerhaft angesehen werden muss. Als Anhaltspunkt für den Umfang der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung dient der Stichtagskurs der Wertpapiere am Bilanzstichtag. Für Investmentfondsanteile richtet sich die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung nach den im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen. Zum Nachweis für den voraussichtlich nur vorübergehenden Teil der Wertminderung werden fundierte Aussagen unabhängiger Analysten zu den einzelnen im Fonds bzw. direkt gehaltenen Wertpapieren berücksichtigt. Daneben werden weitere Analyseverfahren auf Basis von Kursgewinnverhältnissen, Net Asset Values oder sonstigen Analysen der Kursverläufe der Wertpapiere verwendet. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wieder zugeschrieben. Im Geschäftsjahr 2010 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Die als Finanzanlagen gehaltenen Wertpapiere mit einem Buchwert von EUR 41,1 Mio. sind nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet. Der Zeitwert dieser Wertpapiere beträgt EUR 39,4 Mio. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit den Anschaffungskosten; Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Das Genussrechtskapital wird aufgrund der Genussrechtsbedingungen als bilanzielles Eigenkapital beurteilt. Nach den Genussrechtsbedingungen gewähren die Genussrechte eine Beteiligung am Gewinn, Verlust und Liquidationserlös. Die Rechte der Genussrechtsinhaber stehen ferner im Rang nach den Rechten der übrigen Gläubiger und nach den Genussrechtsbedingungen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Genussrechtskapital wird der Gesellschaft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gewährt. Nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (HFA 1/1994) sind daher die Kriterien zum Ausweis des Genussrechtskapitals als bilanzielles Eigenkapital erfüllt. In Erweiterung des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas wird das Genussrechtskapital als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes und der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die auf fremde Währung lautenden Fremdwährungskonten werden mit dem Devisenkurs im Zeitpunkt der Anschaffung umgerechnet. Änderungen des Devisenkurses werden unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips beachtet. Die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zu dem Devisenkurs im Zeitpunkt der Anschaffung oder jeweils ungünstigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag angesetzt worden. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungBei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens handelt es sich ausschließlich um Anteilscheine an dem Investmentfonds "Allianz RCM US Equity Fund - W (H-EUR)" (ISIN LU0266027183). Das Anlageziel des "Allianz RCM US Equity Fund - W (H-EUR)" besteht darin, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum vor allem durch Anlagen an den US-Aktienmärkten zu erwirtschaften. Es handelt sich um eine währungsgesicherte Anteilklasse, um das Risiko von Wechselkursänderungen zu verringern. § 285 Nr. 26 HGB: Im Geschäftsjahr 2010 floss der RP US Equity GmbH eine Ausschüttung aus dem Investmentfonds "Allianz RCM US Equity Fund - W (H-EUR)" i.H.v. € 690.180,00 zu. Etc. Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unterhalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. Erläuterungen zur GeschäftsführungDie Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. V. Angaben zum EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und wird zu 100 % von der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gehalten. Der Jahresabschluss der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt (HRB 51672). Das Eigenkapital der RP US Equity GmbH beträgt Ende 2010 EUR 43,2 Mio. Innerhalb des Eigenkapitals ist ein Genussrechtskapital mit einem Gesamtnominalbetrag zum 31. Dezember 2010 in Höhe von TEUR 41.000 ausgewiesen. Ursprünglich wurde ein Genussrechtskapital von TEUR 91.000 eingeworben und bestand aus der Ausgabe von 1.820 Genussscheinen mit einem Nominalbetrag von jeweils TEUR 50. Für das Geschäftsjahr 2010 beschloss die Gesellschafterversammlung am 21. Dezember 2010 eine Ausschüttung auf das Genussrechtskapital in Höhe von insgesamt TEUR 820, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist. VI. Angaben zur GewinnverwendungIn den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 2.198.066,74 ist der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 2.195.566,74 einbezogen worden. Die Geschäftsführung schlägt vor, an die Alleingesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.500,00 vorzunehmen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Usingen, 31. März 2011 RP US Equity GmbH Dietmar Becker Herbert Wunderlich Karolin Prechtl - Geschäftsführung - Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde noch nicht festgestellt. |
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