FD Textil GmbH & Co. KG

40549 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRA 27052
Eingetragen
1.9.2022

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FD Textil GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 127.860,50 100.436,50
127.862,50 100.438,50
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 34.474,82 35.410,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 163.067,71 576.848,66
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 46.868,06 101.187,29
244.410,59 713.446,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 12.145,87 8.137,30
384.418,96 822.022,09

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Festkapital 1.000,00 1.000,00
II. Variables Kapital 103.655,73 162.948,25
104.655,73 163.948,25
B. RÜCKSTELLUNGEN 14.800,00 430.553,00
C. VERBINDLICHKEITEN 264.933,23 227.520,84
384.388,96 822.022,09

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1. Allgemeine Angaben

Die FD Textil GmbH & Co. KG, Düsseldorf ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen HRA 27052 eingetragen.

Der vorliegenden Jahresabschluß ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen bezüglich der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 S. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264a HGB i. V. m. § 264 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 264a und § 267 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.

1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzposten

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften festgelegt und linear über einen Zeitraum von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über EUR 250,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren gemäß § 6 Abs. 2a EStG mit 20 % abgeschrieben (sog. Sammelposten).

Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten einschließlich notwendiger Anschaffungsnebenkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Der verlustfreien Bewertung wird Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen sind in Anlage 1 zu diesem Anhang dargestellt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und werden verzinst.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im wesentlichen Urlaubs- und Gewährleistungsverpflichtungen, ausstehende Eingangsrechnungen, Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der betrieblichen Steuererklärungen und den Berufsgenossenschaftsbeitrag.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die FD Textil Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf berechtigt und verpflichtet. Als Geschäftsführer der Komplementärin sind Frau Daniela Doliwa, Herr Enrico Doliwa und Frau Claudia Doliwa-Hryckiewicz bestellt. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Düsseldorf, den 21. Juni 2024

Daniela Doliwa

Enrico Doliwa

Claudia Doliwa-Hryckiewicz

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