KONE Montage GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
| Aktiva |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
€ |
T€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| Sachanlagen |
|
|
| 1. Gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte |
5.013,00 |
6 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
36.594,00 |
33 |
|
41.607,00 |
39 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
|
|
| Unfertige
Erzeugnisse |
25.567,51 |
38 |
|
25.567,51 |
38 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
60.518,64 |
0 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
2.664.402,22 |
2.359 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
61.813,38 |
35 |
|
2.786.734,24 |
2.394 |
| III. Guthaben bei
Kreditinstituten |
0,00 |
149 |
|
0,00 |
149 |
|
2.853.908,75 |
2.620 |
| Passiva |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
€ |
T€ |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
26.000,00 |
26 |
| II.
Kapitalrücklage |
28.244,78 |
28 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.034,85 |
0 |
|
100.279'63 |
54 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Steuerrückstellungen |
266.000,00 |
0 |
| 2. Sonstige
Rückstellungen |
330.346'32 |
378 |
|
596.346,32 |
378 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
29,80 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
96.154,77 |
30 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.023.174,09 |
2.102 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
37.924,14 |
56 |
|
2.157.282,80 |
2.188 |
|
2.853.908,75 |
2.620 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Informationen
Die KONE Montage GmbH, mit Sitz in Hannover, ist beim
Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB
216225 gemeldet.
Die KONE Montage GmbH ist zum Bilanzstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbH-
Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt teilweise die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die
Fremdwährungsumrechnung erfolgt zum
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden
grundsätzlich mit dem historischen Tageskurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aufwendungen und
Erträge aus der Währungsumrechnung werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
Zzu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen MNutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Immaterielle
Vermögensgegenstände bis € 250 werden sofort
in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei Zugängen erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis (monatsgenau).
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird seit
dem 1. Januar 2008 auch handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 (2) und (2a) EStG
angewendet. Bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das
einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen,
werden seit dem 1. Januar 2018 sofort in voller Höhe
aufwandswirksam erfasst. GWG ab € 250 bis € 1.000
werden in einen Sammelposten i.S.d. § 6 (2a) EStG
eingestellt. Der jährliche Sammelposten wird über
fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein
Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Anlagevermögen aus,
wird der Sammelposten nicht gemindert.
Die
unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten
sowie Fertigungs-, Materialgemeinkosten sowie angemessene
Teile des Wertverzehrs des Anlagevermögens.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Diese wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Alle
Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Nennwert bilanziert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird unter
Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagespiegel dargestellt:
|
€ |
€ |
|
Anschaffungskosten / Herstellungskosten
|
|
|
| Stand 01.01.2022 |
|
236.125,94 |
| Zugänge |
|
22.803,00 |
| Abgänge |
|
0,00 |
| Stand 31.12.2022 |
|
258.928,94 |
|
Abschreibungen
|
|
|
| Stand 01.01.2022 |
197.146,94 |
|
| Zugänge |
20.175,00 |
|
| Abgänge |
0,00 |
|
| Stand 31.12.2022 |
|
217.321,94 |
|
Buchwert
|
|
|
|
31.12.2022
|
|
41.607'00 |
|
31.12.2021
|
|
38.979,00 |
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen Forderungen aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt am
Bilanzstichtag € 26.000.
Die Kapitalrücklage betrifft Einzahlungen der
Gesellschafterin in Vorjahren.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Personalverpflichtungen und nachlaufende Kosten.
5. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben ebenso wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen i.H.v. T€ 222 (Vorjahr T€ 77) und
aus Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr (Cash-Pooling)
i.H.v. T€ 1.803 (Vorjahr T€ 2.027).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem
Steuern i.H.v. T€ 38 (Vorjahr T€ 48).
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr durchschnittlich
75 Arbeitnehmer (Vorjahr: 91) beschäftigt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus
Leasingverträgen und beträgt zum Bilanzstichtag
T€ 713 (Vorjahr T€ 934). Der Betrag gliedert sich
wie folgt auf:
|
T€ |
| Fällig bis
31.12.2023 |
329 |
| Fällig bis
01.01.2024 bis 31.12.2027 |
384 |
| Fällig nach
31.12.2027 |
0 |
|
713 |
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen
Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen
Geschäfte, die für die Finanzlage der
Gesellschaft von Bedeutung sind.
Die Gesellschaft wird in den nach International
Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind) aufgestellten
Konzernabschluss der KONE Oyj, einer
Kapitalgesellschaft mit Sitz in Helsinki / Finnland,
einbezogen (kleinster und größter
Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss kann in
englischer Sprache am Sitz der Gesellschaft angefordert
werden und ist im Übrigen in deutscher Sprache im
Unternehmensregister offengelegt.
Hannover, 31. März
2023
Gerhart
Silbereisen
(Geschäftsführer)
Jörg Nikolaus
(Geschäftsführer)
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