Retail
Support GmbH
Hoppegarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
1.1.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
148.978,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
148.978,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.844.071,71 |
3.330.986,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.659.142,81 |
1.423.113,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.184.928,90 |
1.907.873,80 |
| Aktiva |
2.844.071,71 |
3.479.964,96 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
1.1.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
553.474,16 |
267.384,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
242.384,42 |
242.384,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
286.089,74 |
|
| B.
Rückstellungen |
121.064,09 |
25.027,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.169.533,46 |
3.187.553,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.169.533,46 |
3.187.553,54 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
412.915,03 |
582.221,18 |
| Passiva |
2.844.071,71 |
3.479.964,96 |
Anhang
InhaltsverzeichnisA. Allgemeine Angabenl.
Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
3. Finanzanlagen
4. Vorräte
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände Rückstellungen
6. Verbindlichkeiten
III. Währungsumrechnung
IV. Betriebsaufspaltung
B. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
l. Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB
C. Sonstige Pflichtangaben
A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf
der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
l. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
II. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die
folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem
Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschemas.
Einzelne Positionen wurden, sofern vorhanden, wie
folgt bewertet:
1. Immaterielle VermögensgegenständeSofern
vorhanden, wurden erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden zehn Jahre angesetzt.
2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
3. FinanzanlagenFinanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder
mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
4. VorräteDie Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken wurden dabei berücksichtigt.
Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
831.754,91 EUR
Sonstige Vermögensgegenstände: 827.387,91
EUR
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich im Wesentlichen Forderungen gegen
verbundene Unternehmen.
6. RückstellungenRückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
7. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungs-/Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
412.915,03 EUR.
III. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind
keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
gelautet haben.
IV. Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung liegt nicht vor.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
B. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag
bestanden keine Haftungsverhältnisse.
C. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Mitarbeiter betrug 0.
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom
25.04.2022 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
genehmigt und festgestellt.
Gez. Hans-Peter Finkbeiner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2022
festgestellt.
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