RE-Schraub
GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.011,00 |
7.451,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.011,00 |
7.451,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.220.342,97 |
2.549.328,91 |
| I.
Vorräte |
3.055.849,82 |
2.403.105,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.571,95 |
141.860,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.921,20 |
4.362,44 |
| Aktiva |
3.227.353,97 |
2.556.779,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.028.205,52 |
906.135,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
881.135,16 |
590.449,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
122.070,36 |
290.685,79 |
| B.
Rückstellungen |
400.970,81 |
464.650,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.798.177,64 |
1.185.994,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.677.897,76 |
1.033.124,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
120.279,88 |
152.869,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
153.385,31 |
150.377,77 |
| Summe
Passiva |
3.227.353,97 |
2.556.779,91 |
Anhang
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2023
1.1Der Jahresabschluss 2023der RE-Schraub GmbH,
Recklinghausen, vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
1.2Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB).
1.3 Die Angaben der Vorjahreswerte in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in
ihrer Zusammensetzung denen zum 31. 12. 2022. (§ 265
Abs. 2 HGB).
1.4Der Jahresabschluss enthält keine Posten,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währungen lauteten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
1.5Es handelt sich gem. § 267 Abs. 1 HGB um
eine kleine GmbH.
2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2023 entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Für die Gliederung und Bewertung wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) erstellt.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls
berücksichtigt.
2.2 Anlagevermögen
2.2.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte und sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände waren nicht zu bewerten.
2.2.2 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert. Die Wertfindung ist aufgrund
einer EDV-gestützten Anlagenbuchführung
zweifelsfrei nachvollziehbar.
2.2.3 Finanzanlagen
Eine Beteiligung an anderen Unternehmen besteht nicht
(§ 285 Nr. 11 HGB).
2.3 Umlaufvermögen
2.3.1 Vorräte
Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung) und § 256 HGB (Lifo/Fifo) wurden
nicht angewendet. Eine Umrechnung nach § 284 Abs. 2
Nr. 4 HGB war somit nicht erforderlich.
2.3.2 Die Bewertung der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen erfolgte grundsätzlich zum
Nennwert. Soweit keine Einzelwertberichtigung vorgenommen
wurde, erfolgte wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine
angemessene Pauschalwertberichtigung.
Bei der Abschlusserstellung ergaben sich keine
Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4
HGB).
2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften der §§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG und 250
Nr. 1 HGB waren nicht auszuweisen.
2.5 Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungshöhe
erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung der Risiken und möglicher Verpflichtungen.
Rückstellungen zur Erfassung latenter
Steuerbelastungen sowie Rückstellungen nach § 249
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HGB waren nicht zu bilden.
2.6 Verbindlichkeiten
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4
Sonstige Anhangsvorschriften gem. §§ 285 ff.
HGB
4.1 Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gemäß §
285 Nr. 10 HGB
Als Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr bestellt:
Herr Niki Schröder, Recklinghausen
Herr Robin Schröder, Recklinghausen
gez. Niki
Schröder gez. Robin
Schröder
-Geschäftsführer-
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2024
festgestellt.
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