H-TEC
Systems GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.368.432,58 |
8.530.936,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.612.125,57 |
5.724.528,56 |
| II.
Sachanlagen |
2.755.807,01 |
2.805.907,84 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.678.095,62 |
8.644.838,61 |
| I.
Vorräte |
3.433.871,05 |
2.402.955,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
123.616,41 |
496.772,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.120.608,16 |
5.745.110,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.586,89 |
25.619,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.073.115,09 |
17.201.394,27 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.982.733,40 |
11.358.494,57 |
| I.
eingefordertes Kapital |
53.846,00 |
53.846,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
29.623.790,27 |
29.623.790,27 |
| III.
Verlustvortrag |
18.319.141,70 |
14.435.510,08 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.375.761,17 |
3.883.631,62 |
| B.
Rückstellungen |
835.518,90 |
323.094,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.254.862,79 |
5.519.805,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.073.115,09 |
17.201.394,27 |
Anhang
H-TEC SYSTEMS GmbH, Augsburg
(Amtsgericht Augsburg, HRB 33998)
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Bei
der Aufstellung wurden größenabhängige
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch genommen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatzmethoden und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a S. 1
HGB i. V. m. § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB
aktiviert und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer von 8 Jahren sowie bei
Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden
im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw.
rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert
und - sofern sie der Abnutzung unterliegen -
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 3
bis 20 Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter
planmäßiger und ggf.
außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß §
255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für
Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung,
angemessene Teile der Gemeinkosten und die
fertigungsbedingten Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen
werden über Nutzungsdauern von 8 bis 10 Jahren
(technische Anlagen und Maschinen) bzw. 3 bis 13 Jahren
(Betriebs- und Geschäftsausstattung) vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden sofort
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den
niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der
Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger
war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen die Wiederbeschaffungskosten, bei
unfertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren
Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch
anfallenden Kosten angesetzt.
In die Herstellungskosten werden neben den direkt
zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der
Fertigungsgemeinkosten einschließlich Kosten der
allgemeinen Verwaltung einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Kassen - und Bankbestände sind zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der sich nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit
erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen EUR 3.500,00 (Vorjahr EUR
0,00).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 8.550,00
(Vorjahr EUR 190.920,77) Forderungen gegen
Gesellschafter.
Von den Verbindlichkeiten (EUR 8.254.862,79)
haben EUR 5.044.260,26 (Vj. EUR 2.484.805,69)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
EUR 3.210.602,53 (Vj. EUR 3.035.000,00) eine
Restlaufzeit über einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 5.221.158,09 (Vj. EUR 3.175.576,30)
enthalten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern handelt es sich um sonstige
Verbindlichkeiten.
Es bestehen nicht bilanzierte finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie
Abnahmeverpflichtungen wie folgt:
Restlaufzeiten
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
ab 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Mietverträge
|
229
|
185
|
|
414
|
Leasingverträge
|
32
|
19
|
|
51
|
Abnahmeverpflichtungen
|
425
|
283
|
|
708
|
Summe
|
686
|
487
|
|
1.173
|
D
. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2020 wurden 49 Mitarbeiter
beschäftigt (Vorjahr 28).
Augsburg, den 19. Mai 2021
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Frank Zimmermann
|
Dr.
Joachim Herrmann
|
Dr.
Dominik Heiß
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2021 festgestellt.
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