OPmobility Lighting Germany GmbHLiquidiert

Oskar-Schlemmer-Straße 13, 80807 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 238806
Vorher
OSRAM Vermögensverwaltungs GmbHOSRAM CONTINENTAL GmbHOSRAM Automotive Lighting Systems GmbHams OSRAM Automotive Lighting Systems GmbHPlastic Omnium Lighting Systems GmbH
Eingetragen
8.2.2018
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Lampen und LeuchtenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Die Entwicklung, die Herstellung, die Lieferung und der Vertrieb von Lichtfunktionen im Bereich des sichtbaren und nicht sichtbaren Lichts sowie von entsprechenden Weiterentwicklungen, Neben- und Ersatzerzeugnissen für Fahrzeuge, insbesondere von Automobilbeleuchtung, sowie sämtliche verwandten Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Emanuele Picotti
seit 11.4.2025
Geschäftsführer
Kadri Engin Aygün
seit 6.12.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
OPmobility SEFRA
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
OPmobility Holding Germany GmbH
Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

OSRAM CONTINENTAL GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

JAHRESABSCHLUSS DER OSRAM CONTINENTAL GmbH zum 30. September 2020

Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

AKTIVA

30.09.2020 Vorjahresbilanz 30.09.2019
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 62.724.560,59 70.184.952,78
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.796.980,15 2.062.817,41
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.329.514,41 1.600.162,75
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.468,80 1.219.299,08
4.140.963,36 4.882.279,24
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 33.408.683,03 33.408.683,03
100.274.206,98 108.475.915,05
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 321.316,69 548.398,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.436.479,51 7.528.986,67
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 49.106.917,51 16.747.975,87
3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.960.109,18 2.254.425,20
4. sonstige Vermögensgegenstände 3.850.986,98 15.416.746,05
69.354.493,18 41.948.133,79
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.382.281,91 860.835,28
71.058.091,78 43.357.367,85
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.624.889,86 1.444.049,87
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 134.510,00 681.928,00
173.091.698,62 153.959.260,77

PASSIVA

30.09.2020 Vorjahresbilanz 30.09.2019
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 653.413.244,99 646.413.244,99
III. Verlustvortrag -595.028.813,21 -18.731.122,91
IV. Jahresfehlbetrag -58.310.142,66 -576.297.690,30
1.074.289,12 52.384.431,78
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 834.958,35 96.948,00
2. sonstige Rückstellungen 9.759.593,78 11.415.081,54
10.594.552,13 11.512.029,54
C. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 44.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.154.713,04 6.321.136,59
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.096.784,13 60.505.440,51
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74.582.991,67 22.544.670,20
5. sonstige Verbindlichkeiten 642.820,03 691.552,15
davon aus Steuern EUR 498.191,14 (Vi. EUR 492.352,04) 160.521.308,87 90.062.799,45
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 137.339,76 (Vj. EUR 140.755,47)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 901.548,50 0,00
173.091.698,62 153.959.260,77

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

01.10.2019 - 30.09.2020 01.10.2018 - 30.09.2019
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 69.236.989,28 53.354.473,27
2. sonstige betriebliche Erträge 19.514.506,23 33.767.072,49
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -49.611.270,45 -34.843.775,24
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -27.182.669,69 -26.710.343,43
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.519.527,92 -4.366.602,49
- davon für Altersversorgung EUR 3.079.764,66 (Vj. EUR 2.983.417,43) -31.702.197,61 -31.076.945,92
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -9.141.249,47 -187.306.410,47
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -174.287.134,54
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -62.563.279,50 -86.591.192,40
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.460.251,47 4.353.803,70
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.104.626,81 (Vj. EUR 4.353.803,70)
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -144.249.159,89
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.335.333,80 -8.809.174,85
davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen - EUR 404.299,00 (Vj. EUR 191.405,00)
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 314.425,06 (Vj. EUR 309.556,49)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -85.697,54 -552.121,16
11. Ergebnis nach Steuern -58.227.281,39 -576.240.565,01
12. sonstige Steuern -82.861,27 -57.125,29
13. Jahresfehlbetrag -58.310.142,66 -576.297.690,30

Anhang zum 30. September 2020

Allgemeine Angaben

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist mit Sitz in München im Handelsregister beim Amtsgericht München - Registergericht - unter der Nummer HRB 238806 eingetragen.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 Abs. 3 HGB um eine große Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. September 2020 wurden nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist ein Anbieter von Mobility Lighting im Automobilbereich.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosehorizont ist die Gesellschaft auch weiterhin auf die finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen. Aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum sei auf die Ausführungen in Abschnitt "Finanzlage" im Lagebericht verwiesen.

Bilanz

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Know-how und Kundenbeziehungen werden zwischen acht und zwölf Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die planmäßige Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 €, jedoch nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren aufgelöst wird. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Etwaige Abschreibungen auf Anteile an verbundene Unternehmen werden aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Vorräte umfassen im Geschäftsjahr Handelswaren und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden Abwertungen in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Etwaige Abschreibungen auf Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Ein Überhang passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen ist anzusetzen, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.

Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, besteht ein Wahlrecht zur Bildung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB, das von der OSRAM CONTINENTAL GmbH nicht ausgeübt wird. Soweit sich aktive latente Steuern und passive latente Steuern in gleicher Höhe gegenüberstehen, werden diese verrechnet. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden berücksichtigt, soweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

Die Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des zukünftig erwarteten Körperschaftsteuersatzes einschließlich Solidaritätszuschlags sowie des zukünftig erwarteten gewerbesteuerlichen Hebesatzes der OSRAM CONTINENTAL GmbH.

Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung

Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von bestimmten Verpflichtungen aus Pensionszusagen oder ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und werden bei der OSRAM CONTINENTAL GmbH zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Abzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der dafür von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt (siehe auch Abschnitt 8).

Sonstige Rückstellungen

In den Sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen gebildet. Diese sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem restlaufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung des Rückstellungsbetrages für Altersteilzeit basiert im Wesentlichen auf einem Abzinsungssatz von 0,52 % und einer Einkommensdynamik von 2,25 %.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Finanzanlagen, Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und Andere Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Hinsichtlich langfristiger Vermögenswerte und Schulden werden § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB beachtet. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens oder der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts.

Derivative Finanzinstrumente

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit trägt Risiken aus Wechselkurs, die zum Teil durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt bzw. eliminiert werden. Derivate werden bei der Gesellschaft ausschließlich zur Sicherung von Fremdwährungsforderungen eingesetzt.

In Berichtjahr betrug das Nominalvolumen der Geschäfte 81.773 Tsd. € (Vorjahr: 112.707 Tsd. €) und der Marktwert 2.954 Tsd. € (Vorjahr: -8.187 Tsd. €). Negative Marktwerte werden unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1 Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden entsprechend dem Realisationsprinzip bei Gefahrenübergang beziehungsweise bei Erbringung der Leistung erfasst. Als Umsatzerlöse werden neben den Erlösen aus dem Verkauf von Produkten auch die Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Erlösschmälerungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen, sofern diesen keine separaten Leistungen gegenüberstehen.

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 69.237 Tsd. € (Vorjahr: 53.354 Tsd. €). Die Auslandsumsätze lagen bei 61.745 Tsd. € (Vorjahr: 50.866 Tsd. €) und machten 89,2 % (Vorjahr: 95,3 %) des Gesamtumsatzes aus.

2 Sonstige betriebliche Erträge

Die OSRAM GmbH und die Continental Automotive GmbH haben einen Vertrag geschlossen mit dem die beiden Gesellschafter ihr jeweiliges Automotive Lighting-Geschäft insbesondere in Form von Kundenbeziehungen, Beteiligungen und Sachanlagevermögen in die OSRAM Continental GmbH in Form von Einlagen unentgeltlich und mittels Kaufverträgen entgeltlich übertragen haben. Soweit aufgrund noch andauernder technischer Anbindungsaktivitäten Kunden noch nicht durch die Gesellschaft beliefert werden konnten, führt der jeweils übertragende Gesellschafter die Kundenbeziehung bis zum jeweiligen Umstellungszeitpunkt fort und erstattet die damit der Gesellschaft entgehende Marge an die Gesellschaft. Diese Erstattungen werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 betragen diese Kompensationszahlungen von den Gesellschaftern für noch nicht an OSRAM CONTINENTAL GmbH übertragene Kunden 19.154 Tsd. € (Vorjahr: 26.413 Tsd. €)

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind ferner Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 323 Tsd. € (Vorjahr: 7.332 Tsd. €) enthalten.

3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 400 Tsd. € (Vorjahr: 262 Tsd. €) enthalten.

Des Weiteren sind 39.707 Tsd. € (Vorjahr: 60.210 Tsd. €) Aufwendungen im Zusammenhang mit in Anspruch genommenen Dienstleistungen von Verbund- oder Beteiligungsgesellschaften im Rahmen von Service Level Agreements (SLA) enthalten. Im Jahr 2020 wurden Dienstleistungsaufwendungen (12.422 Tsd. €, Vorjahr: 14.427 Tsd. €), R&D-Aufwendungen (25.648 Tsd. €, Vorjahr: 29.543 Tsd. €) sowie IT- und Verwaltungskosten (1.639 Tsd. €, Vorjahr: 5.165 Tsd. €) von Tochtergesellschaften an die Gesellschaft belastet.

4 Finanzergebnis

Die Zinserträge in Höhe von 7.460 Tsd. € (Vorjahr: 4.354 Tsd. €) sind Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.105 Tsd. € und Ergebnis aus der Marktwertänderung von Derivaten in Höhe von 4.355 Tsd. € (Vorjahr siehe Zinsaufwand).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Zinsaufwand

Tsd. € Geschäftsjahr 2020 Geschäftsjahr 2019
Zinsaufwand 1.335 8.809
davon an verbundene Unternehmen 314 310
davon nahestehenden Unternehmen 336 96
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen 245 585
davon Aufwände (Vj. Erträge) aus saldierungsfähigem Deckungsvermögen 159 -394

Des Weiteren beinhaltet die Position 281 Tsd. € im Wesentlichen aus Wechselkursänderungen und Aufzinsung von Rückstellungen. (Vorjahr: 8.188 Tsd. € im Wesentlichen aus Marktwertänderungen von Derivaten).

Erläuterungen zur Bilanz

5 Anlagevermögen

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsbestand 01.10.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge Endstand 30.09.2020
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 79.648 926 0 -536 80.039
2. Geschäfts- oder Firmenwert 183.377 0 0 0 183.377
263.025 926 0 -536 263.416
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.561 98 63 -1 2.720
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.134 556 1.015 -117 3.588
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.219 -127 -1.077 0 14
5.914 527 0 -118 6.323
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 177.658 91.948 0 269.606
177.658 91.948 0 269.606
446.597 1.453 91.948 -654 539.345
Abschreibungen
Anfangsbestand 01.10.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Umbuchungen Abgang Endstand 30.09.2020
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.463 7.948 -98 17.314
2. Geschäfts- oder Firmenwert 183.377 0 0 183.377
192.840 7.948 -98 200.691
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 498 425 0 924
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 534 768 -43 1.259
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
1.032 1.193 -43 2.182
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 144.249 91.948 0 236.197
144.249 91.948 0 236.197
338.121 9.141 91.948 -141 439.070
Buchwert Buchwert
Stand 30.09.2020 Stand 30.09.2019
Tsd. € Tsd. €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 62.725 70.185
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
62.725 70.185
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.797 2.063
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.330 1.600
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14 1.219
4.141 4.882
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 33.409 33.409
33.409 33.409
100.275 108.476

Aufgrund der Angabe in Tsd. € können Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Zusammenhang mit dem Finanzanlagevermögen wird auf Abschnitt 13 Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.

Zum 30. September 2020 beträgt das Anlagevermögen 100.274 Tsd. € (Vorjahr: 108.476 Tsd. €). Darin enthalten sind Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 33.409 Tsd. € (Vorjahr: 33.409 Tsd. €).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen 22.006 Tsd. € (Vorjahr: 22.006 Tsd. €) für die OSRAM CONTINENTAL Italia S.r.l..

Bei der OSRAM CONTINENTAL USA INC. wurde eine Forderung des Gesellschafters in Höhe von 91.948 Tsd. € im Rahmen eines Debt-to-Equity Swaps eingelegt. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes wurde vollständig abgeschrieben. Der Vorgang ist im Anlagespiegel in den Spalten "Umbuchungen" ausgewiesen.

6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Fristigkeit der Forderungen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Tsd. € Geschäftsjahr 2019/2020 davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Geschäftsjahr 2018/2019 davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.436 0 7.529 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 49.107 0 16.748 0
davon Forderungen gegen Gesellschafter 19.212 0 1.522 0
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.960 0 2.254 0
davon Forderungen gegen Gesellschafter 4.960 0 2.254 0
Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.851 95 15.417 108
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.354 95 41.948 108

Alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und alle Forderungen gegen Gesellschafter sind als Sonstige Forderungen zu klassifizieren.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten gewährte kurzfristige Darlehen an die OSRAM CONTINENTAL Austria GmbH in Höhe von 5.030 Tsd. € (Vorjahr: 7.250 Tsd. €), ein Darlehen gegen die OSRAM CONTINENTAL Shanghai Intelligent Lightning Co. Ltd in Höhe von 4.954 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Gegen die Gesellschafterin OSRAM GmbH, bestehen Forderungen in Höhe von 15.712 Tsd. € (Vorjahr: 1.522 Tsd. €) aus dem OSRAM Cash-Management.

Eine weitere Forderung besteht gegen die OSRAM GmbH aus einer eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 3.500 Tsd. € (Vorjahr: 0 €).

Weiterhin besteht die Position aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 12.477 Tsd. € (Vorjahr: 3.055 Tsd. €). Wesentlicher Posten sind Forderungen aus Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gegenüber die OSRAM CONTINENTAL Shanghai Intelligent Lightning Co. Ltd, Forderungen aus Sicherungsgeschäften mit den USA in Höhe von 2.955 Tsd.€ (Vorjahr: 0 Tsd. €) und Zinsforderung aus dem Darlehen USA in Höhe von 1.929 Tsd. € (Vorjahr: 4.420 Tsd. €).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Kompensationsleistungen gegen die Gesellschafterin Continental Automotive GmbH, Hannover, in Höhe von 1.460 Tsd. € (Vorjahr: 2.254 Tsd. €) (siehe auch Punkt 2 Sonstige betriebliche Erträge) und Forderungen aus einer eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Erhöhung der Kapitalrücklage, in Höhe von 3.500 Tsd. €.Bei der OSRAM CONTINENTAL USA INC. wurde eine Forderung des Gesellschafters in Höhe von 91.948 Tsd. € in die Gesellschaft eingelegt. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes wurde vollständig abgeschrieben. Der Vorgang ist im Anlagespiegel in den Spalten "Umbuchungen" ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen ein Vorsteuerguthaben in Höhe von 3.737 Tsd. € (Vorjahr: 14.832 Tsd. €). Der höhere Betrag im Vorjahr resultiert aus Vorsteuerguthaben aus Rechnungstellung der Gesellschafter für übernommene Vermögensgegenständen.

7 Eigenkapital

Das Stammkapital der OSRAM CONTINENTAL GmbH zum 30. September 2020 beträgt unverändert zum Vorjahr 1.000 Tsd. € und wurde jeweils zu 50 % von der OSRAM GmbH, München, und der Continental Automotive GmbH, Hannover, vollständig eingezahlt.

Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag 653.413 Tsd. € (Vorjahr: 646.413 Tsd. €). Die Erhöhung resultiert aus Einlagen der Gesellschafterinnen in Höhe von insgesamt 7.000 Tsd. € in die Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Dieser Betrag ist eingefordert aber noch nicht eingezahlt (siehe Punkt 6).

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019/2020 beträgt 58.310 Tsd. € (Vorjahr: 576.298 Tsd. €).

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum Stichtag 1.074 Tsd. € (Vorjahr: 52.384 Tsd. €).

8 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH bewertet die Leistungsverpflichtungen aus Altersversorgungsleistungen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt, sofern dies in der Zusage des Anspruchsberechtigten vorgesehen ist. Der Anwartschaftsbarwert wird auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten externer, unabhängiger Aktuare bestimmt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Für die Ermittlung der biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten werden die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde gelegt.

Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre (2,42 %; Vorjahr: 2,82 %) verwendet und eine Einkommensdynamik wie im Vorjahr von 2,25 % unterstellt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die vollen Versorgungsansprüche aus Altersversorgungsleistungen sowie die Ansprüche auf Übergangszuschüsse der verschiedenen Mitarbeitergruppen. Die Rückstellung der Gesellschaft umfasst dabei im Wesentlichen die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA), die im Jahr 2004 geschlossenen alten Pensionszusage-Programme und die Entgeltumwandlungen (Deferred Compensation). Im Rahmen der Programme zu Entgeltumwandlungen wurde im Jahr 2002 die Zusatzversorgung zur Wahl durch ein neues Programm zur Entgeltumwandlung abgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen der Mitarbeiter, die von einer der beiden Gesellschafterinnen in das Joint Venture OSRAM CONTINENTAL GmbH gewechselt sind, wurden vollständig übernommen und passiviert. Die Anschaffungskosten sind im nachfolgenden Absatz zu entnehmen.

Das Deckungsvermögen für die BOA, die alten Pensionszusage-Programme und die Deferred Compensation (DC) erfüllt die Voraussetzungen zur Saldierung mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen für die BOA 4.437 Tsd. € (Vorjahr: 4.435 Tsd. €), für die alten Pensionszusage-Programme 2.521 Tsd. € (Vorjahr: 2.519 Tsd. €) und für die DC 319 Tsd. € (Vorjahr: 292 Tsd. €). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt für die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) zum Stichtag 4.602 Tsd. € (Vorjahr: 4.695 Tsd. €) und für die im Jahr 2004 geschlossenen alten Pensionszusage-Programme 2.650 Tsd. € (Vorjahr: 2.707 Tsd. €). Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zu Marktwerten. Der Erfüllungsbetrag der BOA liegt zum Stichtag bei 5.335 Tsd. € (Vorjahr: 4.556 Tsd. €) und bei den alten Pensionszusagen bei 2.515 Tsd. € (Vorjahr: 2.163 Tsd. €).

Aus der Verrechnung von den Erfüllungsbeträgen mit den entsprechenden Deckungsvermögen ergibt sich bei den geschlossenen alten Pensionszusagen eine Überdeckung, die als Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung in Höhe von 135 Tsd. € (Vorjahr: 682 Tsd. € für die gesamten Zusagen) in der Bilanz ausgewiesen wird. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (2,42 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,71 %) ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von 564 Tsd. € (Vorjahr: 521 Tsd. €).

Zur Verrechnung von Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen, sowie zur Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen siehe »Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung«.

Die verrechneten Aufwendungen und Erträge aus Abzinsung und Erträge aus saldierungsfähigen Vermögensgegenständen betragen insgesamt 404 Tsd. € (Vorjahr: 191 Tsd. €) (siehe auch Punkt 4).

9 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.760 Tsd. € (Vorjahr: 11.415 Tsd. €) setzen wie folgt zusammen:

Sonstige Rückstellungen

Tsd. € Geschäftsjahr 2019/2020 Geschäftsjahr 2018/2019
sonstige Personalrückstellungen 3.845 4.951
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 3.186 3.108
Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 1.078 1.500
Altersteilzeit 791 360
sonstige Rückstellungen 473 1.135
Jubiläumsrückstellungen 386 361
9.760 11.415

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

Die sonstigen Personalrückstellungen verringerten sich im Wesentlichen aus dem Verbrauch und Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts in Berlin.

10 Verbindlichkeiten

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Verbindlichkeiten

Tsd. € Geschäftsjahr 2019/2020 davon Restlaufzeit 1 Jahr Geschäftsjahr 2018/2019 davon Restlaufzeit 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung 44 44 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.155 9.155 6.321 6.321
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.096 76.096 60.505 60.505
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 75.150 75.150 59.424 59.424
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74.583 74.583 22.545 22.545
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 74.583 74.583 22.545 22.545
sonstige Verbindlichkeiten 643 643 692 692
davon aus Steuer 498 498 492 492
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 137 137 141 141
160.521 160.521 90.063 90.063

Wie im Vorjahr sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmende und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehen im Wesentlichen aus Gesellschafterdarlehen.

11 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie für Dienstleistungen der Gesellschafterinnen (Service Level Agreement, SLA).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Tsd. € Gesamt bis zu 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre
Mietverpflichtungen 3.066 1.164 1.902 0
Verpflichtungen aus Service-Level-Agreements 17.242 3.468 11.600 2.173
sonstige Abnahmeverpflichtung 6.677 5.643 1.034 0
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen 26.985 10.275 14.536 2.173

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH hat sich für den Abschluss von außerbilanziellen Geschäften aus wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanzpolitischen Gründen entschieden. Aus den Leasing- und Mietverträgen bestehen Risiken in Form der vertraglich vereinbarten periodischen Zahlungen bzw. aus der Verpflichtung zur Abnahme der geleasten Vermögensgegenstände im Falle der Andienung. Die Leasing- und Mietverträge wurden geschlossen, um sich vorteilhaftere Finanzierungskonditionen im Vergleich zu anderen Fremdfinanzierungsformen zu sichern.

Sonstige Angaben

12 Beschäftigte

Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 250 (Vorjahr: 245) Mitarbeiter beschäftigt, wobei Teilzeitmitarbeiter anteilig einbezogen wurden. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig:

Anzahl Mitarbeiter

Anzahl Geschäftsjahr 2019/2020 Geschäftsjahr 2018/2019
Forschung und Entwicklung 96 101
Produktion und Vertrieb 43 44
Verwaltung 111 100
Gesamt 250 245

13 Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB

Anteilsbesitzliste

Jahresergebnis Eigenkapital Kapitalanteil
in Tsd. € in Tsd. € in %
OSRAM CONTINENTAL USA INC. (Hendersonville, USA) - 36.773 82.503 100
OSRAM CONTINENTAL Kunshan Intelligent Lighting Co., Ltd., China (Jiangsu, China) 3.764 350 100
OSRAM CONTINENTAL Italia S.r.l. (Treviso TV, Italy) 1.479 27.097 100
OSRAM CONTINENTAL Austria GmbH (Vienna Österreich) 2.693 6.449 100
OSRAM Continental Guadalajara Intelligent Lighting S de RL de CV, Mexico (Jalisco, Mexico) 1.546 12.798 99 *
OSRAM Continental Mexico Services S de RL de CV (Jalisco, Mexico) 160 3.926 99 *
OSRAM Continental Romania S.R.L. (lasi, Rumänien) 142 2.604 99 *
OSRAM Continental France SAS (Toulouse, Frankreich) 308 712 0 *
OSRAM Continental (Shanghai) Intelligent Lighting Co., Ltd. (Shanghai, P.R.C.) * - 9.900 - 6.311 100
OSRAM Continental India Private Limited (Bangalore Indien) * 257 1.422 99 *

* indirekter Kapitalanteil 100 %

14 Konzernzugehörigkeit und befreiender Konzernabschluss des Mutterunternehmens

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB nicht verpflichtet, einen eigenen Konzernabschluss und einen eigenen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss der OSRAM CONTINENTAL GmbH wird in den Konzernabschluss der OSRAM Licht AG mit Sitz in München einbezogen. Der den Voraussetzungen des § 291 Abs. 2 HGB entsprechende Konzernabschluss und Konzernlagebericht ihres Mutterunternehmens, der OSRAM Licht AG, München, wird nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und einschließlich des Bestätigungsvermerks in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt sowie beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt. Die OSRAM Licht AG stellt folglich den Konzernabschluss für den größten sowie den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

15 Geschäftsführung

Die Geschäftsführer sind:

Dr. Dirk Linzmeier, CEO (Vorsitzender)

Harald Renner, CFO

Auf die Angabe der Organbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Mitglieder des Beirats sind:

Mark Hamersma (Beiratsvorsitzender): Vorstand für Geschäftsentwicklung (CBO) und Mitglied des Vorstands der ams AG (bestellt seit 01. Juli 2021)

Kathrin Dahnke (Beiratsvorsitzende): Finanzvorstand (CFO) und Mitglied des Vorstands der OSRAM Licht AG, München (bestellt seit 2. Dezember 2020 bis 30 Juni 2021)

Dr. Stefan Kampmann (Beiratsvorsitzender): Chief Technology Officer (CTO) und Mitglied des Vorstands der OSRAM Licht AG, München (bestellt bis 30. November 2020)

Hans-Joachim Schwabe: Chief Executive Officer der Business Unit Automotive der OSRAM Licht AG, München

Andreas Wolf: Chief Executive Officer (CEO) und Geschäftsführer der Vitesco Technologies GmbH, Hannover (bestellt bis 19. Dezember 2019)

Gilles Mabire: Head of Business Unit Commmercial Vehicles and Aftermarket der Continental AG, Hannover (bestellt seit 20. Dezember 2019)

Klaus Binder: Vice President Finance and Controlling der Continental Automotive GmbH, Hannover

Im Geschäftsjahr haben die Mitglieder des Beirats wie im Vorjahr keine Bezüge erhalten.

16 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Im Hinblick auf das Honorar der Wirtschaftsprüfer wurde von der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers werden im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG berichtet.

17 Nachtragsbericht

Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und insbesondere Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind auch aus heutiger Sicht noch nicht verlässlich abschätzbar.

Bereits zum Bilanzstichtag hatte sich abgezeichnet, dass das bei Gründung des Gemeinschaftsunternehmens unterstellte Wachstum nicht erreicht werden kann. Die geschäftliche Entwicklung von OSRAM CONTINENTAL war nach Schluss des Geschäftsjahrs insbesondere durch ein eingetrübtes Marktumfeld, zusätzlich beeinträchtigt durch COVID-19, belastet.

Aus diesem Grund haben die beiden Gesellschafter OSRAM GmbH und Continental Automotive GmbH vereinbart, ihre in OSRAM Continental eingebrachten Geschäfte bis zum Herbst 2021 wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen zu übertragen. Die Verhandlungen über eine Rückführung wurden bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen. Bis zur erfolgten Reintegration bleiben bestehende Kundenbeziehungen bei OSRAM Continental unberührt, erteilte Aufträge und eingegangene Verpflichtungen werden bis dahin ebenso weiter von OSRAM Continental erfüllt. Ferner tritt das Unternehmen weiter am Markt auf und bietet auch weiterhin neue Produkte am Markt an. Mit dem Schritt der Rückführung reagieren OSRAM und Continental auf die schwierige Marktsituation, die durch die fortdauernd geringe weltweite Fahrzeugproduktion entstanden ist und die Konjunkturkrise, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verschärft wurde.

Die Trennung und Rückführung des von Continental eingebrachten Geschäfts wird im am 1. Oktober 2021 beginnenden Geschäftsjahr umgesetzt. Damit wird ab diesem Zeitpunkt die Ertragslage vor allem vom OSRAM Geschäft dominiert. Nach Umsetzung des Beschlusses ist folglich von einem niedrigeren Umsatzniveau auszugehen, eine Kompensationsleistung für noch nicht übertragene Kunden fällt ab diesem Zeitpunkt weg. Gleichzeitig wird die bisherige Finanzierung durch beide Gesellschafter zurückgeführt und das verbleibende Geschäft nurmehr ausschließlich von OSRAM finanziert. Die Vermögenslage wird mit Umsetzung des Beschlusses beeinflusst durch den Verkauf von Beteiligungen sowie insbesondere von Continental zuzuordnenden Kundenbeziehungen.

18 Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.310 Tsd. € (Vorjahr: 576.298 Tsd. €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

München, 17. September 2021

Die Geschäftsführung

Dr. Dirk Linzmeier

Harald Renner

LAGEBERICHT zum 30. September 2020

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftstätigkeit der OSRAM CONTINENTAL GmbH

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH mit Sitz in München ist ein global agierender Anbieter von Mobility Lighting im Automobilbereich OSRAM Continental hat sich zum Ziel gesetzt, effiziente digitale Technologien im Bereich Mobility Lighting zu entwickeln und somit zum Fortschritt der Mobilität beizutragen. Das Unternehmen kombiniert moderne Lichttechnologien mit Elektronik und Software und bietet ein breites Portfolio an intelligenten, innovativen Lichtlösungen für die Automobilindustrie.

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist Mutterunternehmen von insgesamt zehn (im Vj. zehn) unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften und trägt zentrale Verantwortung für das weltweite Geschäft der Gruppe. Folglich spiegelt sich der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft neben dem über die Gesellschaft abgewickelten EMEA-Geschäft insbesondere auch über Beteiligungserträge sowie die Werthaltigkeit der Finanzanlagen im Abschluss der Gesellschaft wider.

Organisatorische und rechtliche Struktur

Die Geschäftsanteile der OSRAM CONTINENTAL GmbH werden zu je 50 % von den beiden Unternehmen OSRAM GmbH und Continental Automotive GmbH gehalten. Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (in der Folge OSRAM Continental oder OSRAM Continental Teilkonzern) werden als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der OSRAM Licht AG einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2020 war OSRAM Continental Teil des Geschäftsbereichs Automotive (AM) des OSRAM Licht-Konzerns.

Sitz und Verwaltungsstandort der OSRAM CONTINENTAL GmbH mitsamt dem wesentlichen Teil seiner Zentralfunktionen ist München. OSRAM Continental ist an 14 (im Vj. 16) Standorten weltweit vertreten. Die OSRAM CONTINENTAL GmbH verfügt über operatives Geschäft mit eigenen Geschäftsfunktionen, unter anderem für Forschung und Entwicklung und Vertrieb.

Forschung und Entwicklung

Die Innovationskraft von OSRAM Continental ist ein elementarer Grundpfeiler für den mittel- und langfristig nachhaltigen Erfolg.

Durch den Wandel am Lichtmarkt nimmt die Bedeutung von Software und Elektronik kontinuierlich zu. Dem wurde Rechnung getragen, indem OC die jeweiligen Bereiche kombiniert, um Scheinwerfermodule sowie Lösungen für die Heck- und Innenbeleuchtung für Automobilhersteller und Zulieferer zu entwickeln.

Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind:

LED Projektionssysteme inklusive Elektronik

Integrierte Licht Module und Lichtsteuergeräte

Innovative Software Algorithmen für Lichtfunktionen

Matrix-Systeme auf Basis von LED

OSRAM Continental betreibt in verschiedenen Gesellschaften der Gruppe (insbesondere in Österreich, Rumänien, Mexico, Indien und Frankreich) Forschung und Entwicklung, bündelt diese Aktivitäten in der deutschen OSRAM CONTINENTAL GmbH, und reicht die Aufwendungen, soweit sie bestimmten Kundenprojekten in den umsatztragenden Einheiten (insbesondere in USA und China) zuordenbar sind, weiter. Die Gesellschaft fungiert damit als zentrale Drehscheibe für die gesamte OSRAM Continental Gruppe im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung der OSRAM CONTINENTAL GmbH betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 48.274 Tsd. € (im Vj. 55.943 Tsd. €). Bezogen auf den Umsatz liegt die Forschungsintensität (F&E-Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz) bei 69,7 % (im Vj. 104,9 %). Zum 30. September 2020 waren in der Forschung- und Entwicklung der OSRAM CONTINENTAL GmbH 85 (im Vj. 103) Mitarbeiter beschäftigt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die weltweite konjunkturelle Entwicklung war während des Geschäftsjahres 2020 aufgrund des globalen Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die globale Konjunktur hat im zweiten Kalenderquartal 2020 einen Einbruch verzeichnet. Durch die von COVID-19 ausgelösten Angebots- und Nachfrageschocks kam es in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität. Bereits vor der weltweiten Ausbreitung der Pandemie wurde die weltwirtschaftliche Dynamik durch zyklische Entwicklungen der globalen Industriekonjunktur, die Auswirkungen der Handelskonflikte der USA mit China und der EU und geopolitische Risiken gedämpft.

Nachdem sich im zweiten Kalenderquartal der stärkste Einbruch zeigte, deutet die Indikatorenlage zur Weltwirtschaft insgesamt auf eine Erholung der weltweiten Konjunktur hin. Es kam im April 2020 zu einem Rückgang der weltweiten Industrieproduktion um 12,1 % im Vergleich zum April 2019. Viele Länder in Europa und dem Rest der Welt verschärften aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 ihre Infektionsschutzmaßnahmen. Für das dritte Quartal 2020 signalisierten die vorausschauenden Stimmungsindikatoren steigende Zuversicht in der Wirtschaft. Der Globale Einkaufsmanagerindex von J.P. Morgan / IHS Markit verzeichnete von Juni bis August bereits deutliche Zuwächse. Er liegt mit zuletzt 51,8 Punkten wieder über seiner Wachstumsschwelle. Dabei bewegen sich die Teilindizes für den Dienstleistungssektor und die Industrie mittlerweile wieder auf ähnlichem Niveau. Während der Lockdown-Monate im März und April war der Teilindex für den Dienstleistungssektor deutlich stärker zurückgegangen als der Teilindex für die Industrie. Die von Consensus Economics zusammengefassten Vorhersagen von über 30 renommierten Instituten weltweit gehen im aktualisierten Oktoberbericht im Mittel für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts von 4,4 % aus.

Die Entwicklung der Weltwirtschaft war für die Geschäftsentwicklung von OSRAM CONTINENTAL GmbH im Geschäftsjahr 2020 ein relevanter Faktor. Aufgrund von COVID-19 trübte sich die Wachstumsentwicklung des für OSRAM Continental relevanten Endmarkts - der Automobilindustrie - stärker ein und die damit verbundenen Unsicherheiten stiegen deutlich. Prognosen zur Automobilindustrie können generell schwieriger getroffen werden als in den vergangenen Jahren.

Lichtmarkt-/Automobilmarktentwicklung

Die Einschätzungen bezüglich der Entwicklung des weltweiten Lichtmarkts basieren auf Statistiken des WSTS (World Semiconductor Trade Statistics), Prognosen von IHS Markit, Yole Developpement, Consensus Economics und internen Marktmodellen.

Der Lichtmarkt verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 prozentual ein Rückgang von rund 10 %. Nahezu alle Marktsegmente zeigten einen Rückgang aufgrund von COVID-19 nach Werksschließungen bei Kunden oder deutlichen Rückgängen der Nachfrage. Stärker betroffen von den Auswirkungen der Krise ist unter anderem der für den Umsatz von OSRAM Continental ausschlaggebende Automobilbereich.

In der Automobilproduktion gab es einen deutlichen Einbruch. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2020 betrug laut IHS Markit etwa 18 %, das sind mehr als 15 Millionen weniger Pkw als im Jahr zuvor. Vor allem die Auswirkungen von COVID-19 belasteten die Pkw-Produktion. Im Zeitraum von April bis Juni hatten viele Autohersteller ihre Werke geschlossen, die Produktion gedrosselt oder sogar gestoppt. Dafür gab es vielfältige Gründe: Schutz der Mitarbeiter, Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten und fehlende Zulieferteile sowie eine einbrechende Nachfrage. Die Verkaufszahlen gingen in der ersten Jahreshälfte deutlich zurück, zum Beispiel in China im Februar mehr als 80 %, im April in Europa um etwa 80 % und in den USA im gleichen Zeitraum etwa 50 %. Zwar haben sich die Automobilmärkte in Europa und den USA gegenüber den Tiefstständen wieder etwas erholt, liegen aber immer noch weit im Minus gegenüber den Vorkrisenniveaus. Die einzige Ausnahme ist China, hier werden seit Mai wieder mehr Fahrzeuge verkauft als ein Jahr zuvor.

Die beschriebenen Trends am Lichtmarkt im Automobilbereich, von dessen Entwicklung OSRAM Continental abhängig ist, spiegelten sich in seiner Geschäftsentwicklung wider.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2020 von OSRAM Continental war in weiten Teilen geprägt vom Aufsetzen und der Durchführung erster Maßnahmen eines unternehmensweiten Kostensenkungsprogramms sowie den Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie.

Mit der Einführung des Kostensenkungsprogramms im Dezember 2019 und der Implementierung und Umsetzung in den folgenden Monaten beabsichtigte OSRAM Continental, das Unternehmen mit einer klaren Vision noch zukunftsfähiger aufzustellen, und reagierte damit auch gleichzeitig auf die zunehmend angespannte Marktlage im Automobilbereich.

Im Bereich Projektionssysteme, eines der neuen Geschäftsfelder von OSRAM Continental, konnten im Geschäftsjahr 2020 bereits neue Kundenprojekte gewonnen werden. Lichtprojektionen erweitern die Möglichkeiten klassischer Scheinwerfer und ermöglichen OEMs und Mobilitätsanbietern, die Fahrzeugumgebung als eine Art Leinwand für kundenbezogenes Design und sicherheitsbezogene Beleuchtungsfunktionen zu nutzen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hatte OSRAM Continental die Schließung des auf die Entwicklung von Lasermodulen für das Zusatzfernlicht spezialisierten Standorts in Berlin zum 30. Juni 2020 angekündigt. Es wurde entschieden, keine weiteren Generationen der Lasermodule zu entwickeln, da der Markt für diese Nischenanwendung sehr limitiert ist. Die Schließung wurde bis Juni 2020 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Programms im März 2020 die Schließung des Standorts in Garching zum 30. September 2020 beschlossen und ebenfalls im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen.

Insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020 wurde der Geschäftsverlauf von OSRAM Continental von der weltweiten Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie den damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus negativ beeinflusst. Betroffen durch die allgemeine Absatzschwäche der Automobilindustrie sowie durch reduzierte Produktion oder sogar Produktionsstops der OEMs und Tier1 führte OSRAM CONTINENTAL GmbH zur Entlastung der Kostensituation für die Monate April bis Juli Kurzarbeit an allen deutschen Standorten ein. Darüber hinaus wurden angepasste Hygienestandards zum Schutz aller OSRAM Continental Mitarbeiter und die Ausweitung von Heimarbeit eingeführt. Per 30. September 2020 wurden keine weiteren Angebote aus Hilfspaketen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der COVID-19-bedingten negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in Anspruch genommen. Da OSRAM Continental kein Endkunden-Geschäft betreibt, bleibt die vorübergehende Verminderung der Steuersätze ohne Auswirkungen auf das Unternehmen. Durch die Geschäftsführung und die obersten Managementkreise wird die weltweite Entwicklung laufend weiter beobachtet und evaluiert, um gegebenenfalls auch kurzfristig mit entsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen reagieren zu können. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie waren zum Bilanzstichtag nicht absehbar. Zu den Entwicklungen nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf den Nachtragsbericht im Anhang. Am 23. September 2020 veröffentlichten OSRAM und Continental ihre Entscheidung zur geplanten Rückführung des Gemeinschaftsunternehmens in die Mutterunternehmen. Die Verhandlungen über die Rückführung des Gemeinschaftsunternehmens wurden von den beiden Mutterunternehmen zum Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen. Bis zur erfolgten Reintegration bleiben bestehende Kundenbeziehungen bei OSRAM Continental unberührt, erteilte Aufträge und eingegangene Verpflichtungen werden bis dahin ebenso weiter von OSRAM Continental erfüllt. Ferner tritt das Unternehmen weiter am Markt auf und bietet auch weiterhin neue Produkte am Markt an. Mit dem Schritt der Rückführung reagieren OSRAM und Continental auf die schwierige Marktsituation, die durch die fortdauernd geringe weltweite Fahrzeugproduktion entstanden ist und die Konjunkturkrise, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verschärft wurde. Die Continental Automotive GmbH, Hannover, wird vorrausichtlich im Oktober 2021 als Gesellschafter ausscheiden, inklusive Rückübertragung des von der Continental Automotive GmbH eingebrachten Geschäfts. Die OSRAM GmbH bleibt unverändert Gesellschafter der OSRAM CONTINENTAL GmbH und wird seinen Teil der Aktivitäten im Bereich der Automobilbeleuchtung in der Gesellschaft fortführen.

Unternehmenssteuerung

Die Geschäftsführung steuert OSRAM Continental auf Basis einer Vielzahl von Leistungsindikatoren. Die bedeutsamsten dieser Leistungsindikatoren werden grundsätzlich auf Ebene des gesamten OSRAM Continental Teilkonzerns ermittelt, stehen im Zusammenhang mit den strategischen Zielen, dienen zu ihrer Operationalisierung und können als Maßstab für ihre Zielerreichung die Vergütung des Managements von OSRAM Continental, insbesondere die Vergütung der Geschäftsführung, beeinflussen. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren werden regelmäßig an die Geschäftsführung und von dieser wiederum an den Beirat berichtet, dienen aber ganz allgemein der Kommunikation mit allen Stakeholdern.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ermöglichen es dem Management von OSRAM Continental, die globale Geschäftsentwicklung im Spannungsfeld der sich gegenseitig beeinflussenden Dimensionen Wachstum, Ergebnis und Liquidität im Hinblick auf das Ziel eines nachhaltigen, profitablen Wachstums zu optimieren. Profitables Wachstum ist nach Auffassung von OSRAM Continental eine Voraussetzung, um den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Die finanziellen Leistungsindikatoren von OSRAM Continental umfassen im Geschäftsjahr insbesondere Kenngrößen, die auf Umsatz und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Kaufpreisallokationen der OSRAM Continental Einheiten (EBIT before PPA) sowie Free Cash Flow fokussieren. Da es sich hierbei um konzernweite Leistungsindikatoren handelt, unterliegt auch die OSRAM CONTINENTAL GmbH diesem Konzern-Steuerungsinstrumentarium, das auf der Abbildung der International Financial Reporting Standards (IFRS) basiert. Die Planungen werden konzernweit erstellt. Auf Ebene der OSRAM CONTINENTAL GmbH erfolgt die Steuerung und Plausibilisierung insbesondere basierend auf Umsatz und EBIT before PPA.

Geschäftsergebnis der OSRAM CONTINENTAL GmbH

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 69.237 Tsd. € (im Vj. 53.354 Tsd. €).

Das negative Ergebnis vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Kaufpreisallokationen auf Ebene der OSRAM CONTINENTAL GmbH beläuft sich auf 57.146 Tsd. €. Das Ergebnis nach Steuern belief sich in der Folge im Geschäftsjahr 2020 auf einen Verlust von 58.310 Tsd. € (im Vj. Verlust von 576.298 Tsd. €).

Ertragslage

Die Ertragslage der Gesellschaft war insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2020 geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Der Umsatz der OSRAM CONTINENTAL GmbH betrug im Geschäftsjahr 2020 69.237 Tsd. € (im Vj. 53.354 Tsd. €). Die Auslandsumsätze lagen bei 61.745Tsd. € (im Vj. 50.866 Tsd. €) und machten 89,2 % (im Vj. 95,3 %) des Gesamtumsatzes aus. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist einerseits beeinflusst durch die im ersten Halbjahr positive Entwicklung bereits vorhandener Geschäftsverbindungen mit Kunden und andererseits durch weitere sukzessive Übertragungen von Kunden von den beiden Gesellschaftern. Kompensationsleistungen für die Umsätze mit noch nicht übertragenen Kunden wurden nicht als Umsatzerlöse, sondern wie im Vorjahr als sonstiger betrieblicher Ertrag vereinnahmt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 19.515 Tsd. € (im Vj. 33.767 Tsd. €) beinhalten Kompensationsleistungen von den Gesellschaftern für noch nicht an die OSRAM CONTINENTAL GmbH übertragene Kunden.

Der Materialaufwand belief sich auf 49.611 Tsd. € (im Vj. 34.844 Tsd. €), was 71,7 % (im Vj. 65,3 %) des Umsatzes beträgt. Die überproportionale Erhöhung des Materialaufwand im Vergleich zum Umsatz ist auf Preissteigerungen und eine veränderte Produktzusammensetzung zurückzuführen.

Der Personalstand per 30. September 2020 lag bei 234 (im Vj. 252) Mitarbeitern. Es ergaben sich Lohn- und Gehaltskosten von 27.183 Tsd. € (im Vj. 26.710 Tsd. €) im Geschäftsjahr 2020 und eine Personalkostenquote von 39,3 % (im Vj. 50,1 %). Die Personalaufwendungen beliefen sich insgesamt auf 31.702 Tsd. € (im Vj. 31.077 Tsd. €). Durch im Jahr 2020 enthaltene Restrukturierungsaufwendungen sind die Aufwendungen gegenüber 2019 angestiegen.

Die Abschreibungssumme betrug 9.141 Tsd. € (im Vj. 361.594 Tsd. €) für den Berichtszeitraum (im Vj. im Wesentlichen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie die Abschreibung einer Forderung an eine Tochtergesellschaft).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 62.563 Tsd. € (im Vj. 86.591 Tsd.€). Dazu trugen insbesondere die erhaltene Verrechnung von anteiligen betrieblichen Aufwendungen aus der Verrechnung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Headquarterkosten von Tochtergesellschaften in Höhe von 39.708 Tsd. € (im Vj. 60.210 Tsd. €) sowie bezogene Leistungen wie IT-Dienstleistungen bei.

Das Finanzergebnis lag bei 6.125 Tsd. € (im Vj. -148.705 Tsd. €) und entfällt überwiegend auf erhaltene Zinsen aus Darlehen gegenüber Tochterunternehmen (im Vj. aus der Abschreibung von Beteiligungen).

Ertragsteuern wurden - ausgenommen ausländische Ertragsteuern i.H.v. 86 Tsd. € - aufgrund des erzielten Jahresfehlbetrags und des Verzichts auf den Ansatz aktiver latenter Steuern nicht erfasst.

Zusammenfassend wurde damit ein Jahresfehlbetrag von 58.310 Tsd. € (im Vj. Jahresfehlbetrag von 576.298 Tsd. €) erzielt.

Finanzlage

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 527 Tsd. € (im Vj. 2.122 Tsd. €) getätigt.

Zum 30. September 2020 betrugen die Verbindlichkeiten 160.521 Tsd. € (im Vj. 90.063 Tsd. €) und die Rückstellungen 10.595 Tsd. € (im Vj. 11.512 Tsd. €), in Summe 171.116 Tsd. € (im Vj. 101.575 Tsd. €) beziehungsweise 98,9 % (im Vj. 66,0 %) der Bilanzsumme.

Für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes bediente sich die OSRAM CONTINENTAL GmbH einerseits in begrenztem Umfang des OSRAM Cash Management Systems, das zentral durch die OSRAM GmbH ausgeführt wird, und wodurch kurzfristige Zahlungsmittelüberschüsse der Gesellschaft angelegt und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft vergeben werden. Darüber hinaus haben die beiden Gesellschafter jeweils unwiderrufliche Kreditlinien im höheren zweistelligen Mio. €-Bereich zum 2. Juli 2018 für fünf Jahre zugesagt. Die beiden Gesellschafter haben jeweils im Laufe des Geschäftsjahres 2020 weitere kurzfristige Kreditlinien im niedrigen zweistelligen Mio. €-Bereich zugesichert. Die Kreditlinien wurden zum 30. September 2020 im hohen zweistelligen Mio. €-Bereich in Anspruch genommen.

Diese Kreditlinien werden aufgrund einer im Dezember 2020 zwischen den Gesellschaftern geschlossenen Vereinbarung über die Rückführung des Continental-Geschäfts an Continental voraussichtlich zum 1. Oktober 2021 wegfallen. Die Rückführung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gesellschafterdarlehen wird über die in diesem Zusammenhang von der Continental Automotive GmbH, Hannover, bzw. mit ihr verbundenen Unternehmen, zu leistende Kaufpreiszahlungen und bestehende Guthaben auf den OSRAM Verrechnungskonten erfolgen.

Da die Gesellschaft im Prognosezeitraum aufgrund von geplanten Jahresfehlbeträgen und negativen Cash Flows zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit auch weiterhin auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen ist, hat die OSRAM GmbH, München, am 14. September 2021 eine Patronatserklärung abgegeben und zugesagt, die Gesellschaft bis zum 30. September 2022 mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten, um den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auch nach der Rückübertragung des von der Continental Automotive GmbH, Hannover, eingebrachten Geschäfts und dem Ausscheiden von Continental als Gesellschafter aufrecht zu erhalten. Diese Patronatserklärung ist betragsmäßig auf 30 Mio. € begrenzt und deckt die gemäß der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft für den Zeitraum bis 30. September 2022 zusätzlich benötigten finanzielle Mittel vollständig ab. Zusätzlich tritt die Gesellschafterin mit allen während der Gültigkeit der Patronatserklärung gewährten Gesellschafterdarlehen im Rang zurück.

Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter ab, wodurch eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme liegt bei 173.092 Tsd. € (im Vj. 153.959 Tsd. €). Das Vermögen der OSRAM CONTINENTAL GmbH besteht per 30. September 2020 zu 57,9 % (im Vj. 70,5 %) aus Anlagevermögen, zu 41,1 % (im Vj. 28,2 %) aus Umlaufvermögen und zu 1,0 % (im Vj. 1,4 %) aus Rechnungsabgrenzungsposten und einem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Zum 30. September 2020 beträgt das Anlagevermögen 100.274 Tsd. € (im Vj. 108.476 Tsd. €). Darin enthalten sind insbesondere Anteile an verbundenen Unternehmen (33.409 Tsd. €; im Vj. 33.409 Tsd. €). Ferner umfasst das Anlagevermögen insbesondere vorwiegend aus Know-how und Kundenbeziehungen bestehende immaterielle Vermögensgegenstände, die weitgehend im Rahmen der im Dezember 2020 geschlossenen Vereinbarung über die Übertragung der Aktivitäten an die Gesellschafter im Herbst 2021 an die Continental Automotive GmbH, Hannover, rückübertragen werden.

Die kurzfristigen Forderungen (69.259 Tsd. €; im Vj. 41.840 Tsd. €) lagen zum 30. September 2020 erneut deutlich unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (160.521 Tsd. €; im Vj. 90.063 Tsd. €). Bei der OSRAM CONTINENTAL USA INC. wurde eine Forderung des Gesellschafters in Höhe von 91.948 Tsd. € in die Gesellschaft eingelegt. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes wurde vollständig abgeschrieben.

Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu sehen.

Der Anstieg der Forderungen gegen verbunden Unternehmen sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Zusammenhang mit dem gestiegenen Geschäftsvolumen zu sehen. Der Anstieg der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ist zurückzuführen auf den Anstieg von Inhouse Bankkonten (+14.190 Tsd. €) sowie auf einen Anstieg der Forderungen an die Tochtergesellschaften (+10.529 Tsd. €).

Gegenläufig reduzierten sich Vorsteuerguthaben innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände. Im Vorjahr bestanden Vorsteuerguthaben aus dem Erwerb des von Continental eingebrachten Geschäfts, die im Geschäftsjahr 2020 erstattet wurden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lagen bei 76.097 Tsd. € (im Vj. 60.505 Tsd. €) und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bei 74.583 Tsd. € (im Vj. 22.545 Tsd. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Darlehen der OSRAM GmbH (74.500 Tsd. €) und der Continental Automotive GmbH (74.500 Tsd. €).

Die Summe der Rücklagen belief sich auf 653.413 Tsd. € (im Vj. 646.413 Tsd. €). Das Eigenkapital der OSRAM CONTINENTAL GmbH betrug zum 30. September 2020 1.074 Tsd. € (im Vj. 52.384 Tsd. €). Dies entsprach - gemessen an der Bilanzsumme - einer Eigenkapitalquote von 0,6 % (im Vj. 34,0 %). Die Erhöhung resultiert aus Einlagen der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 7.000 Tsd. € in die Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Dieser Betrag ist eingefordert aber zum Bilanzstichtag noch nicht eingezahlt.

Gesamtaussage

Insgesamt blickt die OSRAM CONTINENTAL GmbH auf ein herausforderndes Geschäftsjahr 2020 zurück. Es war vorrangig geprägt von der globalen COVID-19-Pandemie sowie daraus resultierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus sowie dem Aufsetzen und der Implementierung erster Maßnahmen des unternehmensweiten Kostensenkungsprogramms. Die im Geschäftsjahr 2019 gesteckten Umsatzziele für 2020 wurden erfüllt (Umsatzerlöse von 69,2 Mio. € im Vergleich zu Planung eines Umsatzes im hohen zweistelligen Mio. €-Bereich). Auch das negative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Kaufpreisallokationen im mittleren zweistelligen Mio. €-Bereich entsprach der Prognose (negatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Kaufpreisallokationen im mittleren zweistelligen Mio. €-Bereich) auf Ebene der OSRAM CONTINENTAL GmbH.

Die nach Ende des Geschäftsjahrs innerhalb des Aufstellungszeitraum getroffenen Vereinbarungen der Mutterhäuser zur Rückführung der Geschäftsbereiche auf die jeweiligen Gesellschafter hat die zum Bilanzstichtag gewählten Wertansätze bestätigt.

Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarungen sowie der nach Rückübertragung der Geschäftsbereiche von OSRAM geplanten Fortführung der deutschen OSRAM Continental Gesellschaft sowie einer Patronatserklärung der OSRAM GmbH, München gehen wir von der Unternehmensfortführung aus. Bezüglich der bestehenden Abhängigkeit von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter und der damit bestehenden wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auch auf die oben dargestellten Ausführungen zur Finanzlage.

Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist eingebunden in das konzernweite Risikomanagement des OSRAM Licht-Konzerns. Die Risikomanagement Prozesse des OSRAM Continental Teilkonzerns orientieren sich weitestgehend am Risikomanagement des OSRAM Licht-Konzerns. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben den im OSRAM Continental Teilkonzern verfolgten Ansatz zum Risikomanagement und die Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung von OSRAM Continental.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen ist bei OSRAM Continental ein systematisches Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden "Risikomanagement") implementiert. Dabei bedient sich OSRAM Continental verschiedener Risikomanagement- und Kontrollmechanismen, die dabei unterstützen, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens oder das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Ziele gefährden können, frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen einzuleiten. Mit umgekehrten Vorzeichen gilt dies auch für Chancen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats von OSRAM ist dafür zuständig, die Effektivität des Risikomanagementsystems des OSRAM Licht-Konzerns zu überwachen. Zusätzlich überprüft die interne Konzernrevision im Rahmen ihrer regulären Prüfungstätigkeit von ausgewählten Unternehmenseinheiten auch die Einhaltung der Vorschriften der Konzernrichtlinien zum Risikomanagement. Als vollkonsolidiertes Unternehmen des OSRAM Licht-Konzerns ist auch OSRAM Continental durch diese Überwachungs- und Prüfmechanismen abgedeckt. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen finden im kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung des Risikomanagementsystems Berücksichtigung. Auf diese Weise stellt OSRAM Continental ein adäquates und funktionsfähiges Risikomanagementsystem sicher, durch das die Geschäftsführung von OSRAM Continental vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken und Chancen informiert wird.

Das Risikomanagementsystem von OSRAM Continental basiert auf dem Risikomanagementsystem von OSRAM, dem ein weltweit anerkanntes Rahmenkonzept zugrunde liegt, das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" ("COSO") entwickelte "Enterprise Risk Management - Integrated Framework", und verfolgt damit einen umfassenden, interaktiven und managementorientierten ERM-Ansatz (Enterprise Risk Management). Dabei wird der ERM-Prozess mit der unternehmensweiten Finanzberichterstattung verknüpft und wird so ein integrierter Bestandteil des internen Kontrollsystems, das damit gleichermaßen die Unternehmensstrategie, die Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung wie auch die Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen umfasst.

Das Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass unternehmensweit sämtliche relevanten Geschäftsrisiken und -chancen erfasst werden. Jedes Ereignis, das einen (negativen oder positiven) Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann, welcher über den Geschäftsplan hinausgeht, stellt ein Risiko bzw. eine Chance dar. Der Zeithorizont beträgt in der Regel drei Jahre.

Um eine umfassende Betrachtung zu gewährleisten, finden neben dem Identifizierungs-und- Bewertungs-Prozess quartalsweise Gespräche mit der Geschäftsführung und relevanten Zentralfunktionen statt. Dadurch werden potenzielle neue Risiken bzw. Chancen außerhalb des regelmäßigen Berichtswegs auf Geschäftsführungsebene diskutiert und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen. Die berichteten Risiken und Chancen werden nach möglichen kumulativen Eigenschaften analysiert und in ein OSRAM Continental Risiko-/ Chancen-Register konsolidiert. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich quartalsweise, wobei eine Ad-hoc-Berichterstattung den regulären Berichterstattungsprozess bei Bedarf ergänzt.

Um die Bedeutung der Risiken und Chancen für OSRAM Continental zu beurteilen, werden diese einerseits anhand ihrer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und andererseits mittels ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Dabei geht OSRAM Continental nach dem Nettoprinzip vor, indem Risiken unter Berücksichtigung bereits getroffener Maßnahmen bewertet werden, wenn diese bereits wirksam sind. Geplante oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen werden nicht vom Bruttorisiko abgezogen.

Aus seiner Bewertung resultiert die Klassifizierung eines Risikos als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering". Auf Gesamtunternehmensebene nimmt OSRAM Continental keine monetäre Quantifizierung der Risiken vor.

Für alle Risiken und Chancen legt OSRAM Continental Verantwortlichkeiten fest. Der Verantwortliche legt zunächst eine allgemeine Reaktionsstrategie fest und entwickelt, initiiert und überwacht anschließend angemessene und spezifische Reaktionsmaßnahmen. So schließt OSRAM Continental beispielsweise für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen ab, um den Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Risiken

Nachfolgend werden die Risiken beschrieben, die besonders nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OSRAM Continental haben können oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch ist. Die gegenwärtige Einschätzung des Risikomaßes kann sich im Zeitablauf ändern.

Aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum sei auf die Ausführungen in Abschnitt "Finanzlage" verwiesen.

Unternehmensstrategische Risiken

Wirtschaftliche Lage

Der globale Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Obwohl OSRAM Continental die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie soweit möglich in der finanziellen Planung berücksichtigt, bleiben Risiken aus dem volatilen Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen. Trotz einer gewissen Erholung wesentlicher makroökonomischen Indikatoren ist derzeit nicht vorhersehbar, über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß sich die wirtschaftliche Lage von den Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs erholen wird. Durch die weiterhin teilweise unkontrollierte Ausbreitung des Corona-virus bestehen erhebliche Risiken für eine kontinuierliche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung.

Neben der Ausbreitung und Verschärfung der COVID-19-Pandemie können weiterhin anhaltende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der internationalen Handels- und Zollpolitik Umsatz und Ertrag von OSRAM Continental negativ beeinflussen.

Außer dem Wandel in der Automobilindustrie, der mittelfristig zu rückläufigen Neuzulassungen führen kann, steht dieses Jahr die allgemeine Absatzschwäche aufgrund der negativen Folgewirkungen der Virusausbreitung im Fokus. Durch beide Aspekte besteht das Risiko, dass sich Änderungen der Priorisierung von Entwicklungsprojekten und bei der Einführung von Technologien durch die Automobilhersteller ergeben. Im Gegensatz zu der allgemeinen Schwäche des Automobilmarkts, die alle der Brache zugehörigen Unternehmen gleichermaßen trifft, ist OSRAM Continental von der Umstellung auf neue Antriebstechniken wie Elektroantrieb oder alternative Kraftstoffe, sowie auf neue Technologien wie autonomes Fahren, als Zulieferer im Bereich Automobilbeleuchtung im Vergleich zu anderen Zulieferbranchen allerdings wenig betroffen.

Um wirksame Antwortstrategien auf diese Risiken, insbesondere auf die pandemiebedingten Risiken zu entwickeln und regelmäßig anzupassen, werden Frühwarnindikatoren fortlaufend überwacht.

Zum Ausgleich der beschriebenen Effekte kommen stabilen Kernprozessen und optimierten Zahlungsabflüssen unter anderem einem effizienten Beschaffungswesen große Bedeutung zu. Im Rahmen eines effizienten Beschaffungswesens beispielsweise prüft OSRAM Continental seine Wertschöpfungskette, d.h. die globale und regionale Präsenz, und seine Prozesse regelmäßig, um mögliche Kosteneinsparungen zu identifizieren und die globale und regionale Reichweite entsprechend anzupassen. Auf diese Weise versucht OSRAM Continental, Kosteneinsparungen und operative Verbesserungen zu erzielen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Zölle zu vermeiden, sinkende Verkaufspreise sowie steigende Rohstoff- und Energiepreise und höhere Lohnkosten zu kompensieren. Darüber hinaus trifft OSRAM Continental bewusste Investitionsentscheidungen mit sorgfältiger "Make or buy"-Abwägung.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit, die Werthaltigkeit der Beteiligungen sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Strategische Produktplanung

Das Marktumfeld der halbleiterbasierten Beleuchtung bringt hohe Anforderungen an die Qualität der strategischen Produktplanung und an die Geschwindigkeit in operativen Produktentwicklungsprozessen mit sich. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Prozesse für Produktplanung und -entwicklung diesen Anforderungen nicht in allen Bereichen und in ausreichendem Maße gerecht werden. Zudem kann es Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte hinsichtlich Kostenposition und technischer Performanz haben, sollte es den Wettbewerbern gelingen, ihre Produkte schneller zu entwickeln oder in größeren Mengen abzusetzen, als dies bei OSRAM Continental der Fall ist.

Durch scharfen Wettbewerb besteht das Risiko, dass Marktveränderungen und veränderte Kundenanforderungen nicht frühzeitig und in adäquatem Maße Einfluss in strategische Produktplanung und operative Produktentstehung finden. Dies ist auch der Fall, wenn alternative Produkte oder Technologien auf den Markt gebracht werden, die kostengünstiger, qualitativ hochwertiger, funktioneller oder aus sonstigen Gründen wettbewerbsfähiger sind als eigene.

OSRAM Continental begegnet diesem Risiko durch spezifische Maßnahmen, unter anderem indem Marktanalysen ausgewertet, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stärker fokussiert und Prozess- und Systemlandschaft optimiert werden. Ferner investiert OSRAM Continental in die Forschung und Entwicklung von neuen Produkten.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die Maßnahmen zum Erfolg zu führen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Operative Risiken

Lieferanten- und Beschaffungsmarktrisiken

Als verarbeitendes Unternehmen mit einer breiten Produktpalette arbeitet OSRAM Continental für verschiedene Materialien und Dienstleistungen mit einer großen Anzahl von Lieferanten zusammen. Nicht in allen Fällen ist es möglich, neben den jeweils bevorzugten Anbietern mehrere Alternativen vorzuhalten. Dadurch ist OSRAM Continental in bestimmten Bereichen von der Lieferfähigkeit und Qualität einzelner Lieferanten abhängig. Sofern einer oder mehrere dieser Lieferanten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu Engpässen in der Produktion führen und damit die eigene Lieferfähigkeit beeinträchtigen.

Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus den Schwankungen bei Rohstoff- und Komponentenpreisen. Durch übergreifende Branchentrends und Verknappung von Produktionskapazitäten steigt aktuell beispielsweise die Nachfrage nach bestimmten elektronischen Komponenten erheblich an. Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung der Preise und zu deutlich längeren Lieferzeiten. Andererseits besteht aufgrund der Rückübertragung des von Continental eingebrachten Geschäfts das Risiko des Anstiegs von Komponentenpreisen nicht zuletzt aufgrund des reduzierten Einkaufsvolumens am Elektronikkomponentenmarkt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Produktkosten und die Kapazitätsplanung in den betroffenen Werken einerseits und gegebenenfalls Bestellverschiebungen auf Seiten der Kunden von OSRAM Continental.

OSRAM Continental begegnet den Risiken durch ein vorausschauendes Vorrats- und Beschaffungsmanagement. Zu den Hauptbestandteilen gehören langfristige Lieferverträge, Preisgleitklauseln und eine kontinuierliche Überwachung von Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung von nachteiligen Entwicklungen an Rohstoff- und Beschaffungsmärkten. Neben der Qualifizierung von alternativen Lieferanten für kritische Rohstoffe, Materialien und Komponenten und der engen Überwachung von verbliebenen Abhängigkeiten, entwickelt OSRAM Continental kontinuierlich Strategien, um auf Preissteigerungen und Engpässe reagieren zu können. Kurzfristige Nachfragespitzen bzw. Teileverknappungen werden ferner durch Beschaffung über Zwischenhändler abgefedert.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Vorrats- und Vertriebsrisiken

Gerade im Hinblick auf die durch die COVID-19-Pandemie bedingte, unsichere Marktlage erwarten die Kunden von OSRAM Continental ein höchstes Maß an Flexibilität und setzen zunehmend kürzere Fristen zur Erfüllung ihrer Anfragen und Lieferabrufe. Um Lieferstopps mit gegebenenfalls damit verbundenen Vertragsstrafen zu vermeiden, ist eine Vorhaltung von entsprechend hohen Vorratsständen erforderlich. Dies erhöht das Risiko von Ladenhütern oder sogar totem Inventar.

Um diesem Risiko zu begegnen, setzt OSRAM Continental auf ein vorausschauendes Projektmanagement, insbesondere in Bezug auf die Erwartungshaltung der Kunden. Einer möglichst expliziten Abstimmung und exakten Regelungen mit den Kunden von OSRAM Continental zu den Aufträgen und Abrufen der Produkte kommt an dieser Stelle eine besonders hohe Bedeutung zu.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu negativen Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Sicherheit der Systemlandschaft

Bei der fortschreitenden Digitalisierung der Geschäftsmodelle und Prozesse spielt die Systemlandschaft zunehmend eine tragende Rolle. OSRAM Continental nutzt in steigendem Maße internetbasierte Anwendungen. Gleichzeitig wachsen weltweit die regulatorischen Anforderungen an den Schutz, die Integrität und Verfügbarkeit von Daten. Neben dem möglichen Verlust von Geschäftsinformationen und geistigem Eigentum muss sich OSRAM Continental vor Angriffen auf seinen Bestand an personenbezogenen Daten schützen. Dabei spielen für OSRAM Continental nicht nur externe Cyberangriffe auf die IT-Systeme eine Rolle, sondern auch fehlendes Bewusstsein in der Organisation. Zusätzlich zum Diebstahl von Daten durch Dritte besteht die Gefahr des Verlusts von Daten sowie von signifikantem Aufwand zur Wiederherstellung.

Angriffe auf die IT-Systeme sowie der unsachgemäße Umgang mit ihnen können darüber hinaus zu Ausfällen führen, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinflussen würden. Nicht nur der Ausfall eines der ERP-Systeme, sondern auch die Leistungsverfügbarkeit kleinerer Systeme kann negative Folgen bis hin zu Ausfällen in der Produktion, Unterbrechung der Lieferkette und Nichtverfügbarkeit von Produkten haben.

OSRAM Continental begegnet diesen Risiken durch die Verlagerung von IT-Systemen und Anwendungen in ausreichend mit Sicherheitskonzepten versehene Cloud-Lösungen, mit unabhängigen Tests zur Verwundbarkeit seiner IT-Systeme und durch Vereinheitlichung der Systemlandschaft. Darüber hinaus führt OSRAM Continental regelmäßig Schulungen seiner Mitarbeiter durch.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Mangel an qualifizierten Mitarbeitern

Unternehmen, die in hohem Maße von Ingenieursleistungen und Technologien abhängen, stehen im starken Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Insbesondere aufgrund der Ankündigung der Rückführung des Geschäfts in die beiden Muttergesellschaften verlassen qualifizierte Mitarbeiter das Unternehmen. Ist OSRAM Continental nicht in der Lage, hoch spezialisierte Mitarbeiter für den Betrieb und die Ausweitung seines Geschäfts zu gewinnen, zu behalten und zu motivieren, so könnte dies die Fähigkeit einschränken, erfolgreiche Forschungsaktivitäten zu betreiben sowie vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln und zu verkaufen. Besonders in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Ingenieurswesen, sowie im Vertrieb gibt es starken Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Desgleichen könnte OSRAM Continental erfahrene Manager verlieren, die für das Geschäft wichtig sind, was OSRAM Continental mit seinen stark technologiebezogenen Produkten besonders treffen würde.

Daher setzt OSRAM Continental weltweit einen Fokus auf Nachfolgeplanung und die Identifizierung sowie Förderung von Talenten ebenso wie auf dedizierte Personalweiterentwicklungsmaßnahmen. Darüber hinaus setzt OSRAM Continental einen hohen Fokus auf seine Präsenz im Bereich der sozialen Medien und nutzt diese als primären Recruiting Kanal, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und seine Position als attraktiven Arbeitgeber nachhaltig sicherzustellen.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Qualitätsrisiken

Für den Geschäftserfolg von OSRAM Continental kommt der Einhaltung markt- und kundenspezifischer Anforderungen an seine Produkte besondere Bedeutung zu. Steigende Komplexität der Produkt- und Fertigungsprozesse sowie kürzere Entwicklungszyklen erhöhen das Risiko möglicher Qualitätsdefizite. Mangelnde Produktqualität kann zu hohen unmittelbaren Kosten im Falle von Rückrufen bei den Kunden in der Automobilindustrie führen. Darüber hinaus könnte es mittelbare negative Effekte auf die Reputation von OSRAM Continental geben.

OSRAM Continental begegnet diesem Risiko durch den Aufbau robuster, unternehmensweiter Qualitätsprozesse, die in regelmäßigen Abständen entlang etablierter Standards (wie ISO 9001 und IATF 16949) intern und durch seine Kunden auditiert sowie von externen Unternehmen zertifiziert werden. Für den Fall auftretender Qualitätsmängel und Produktsicherheitsvorfällen etabliert OSRAM Continental ein effektives Meldesystem, um eine zeitnahe Reaktion sicherzustellen.

Sollte es OSRAM Continental nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu negativen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Rechts- und Compliancerisiken

Wie andere global agierende Unternehmen, ist OSRAM Continental verschiedenen Rechts- und Compliancerisiken ausgesetzt. Hierzu zählt das Risiko aus Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Fällen, aus der Verletzung von Schutzrechten sowie aus Nichteinhaltung von regulatorischen Vorgaben.

Wie OSRAM Continental selbst, so sichern auch viele Wettbewerber, Zulieferer und Kunden ihre Technologien durch Patente oder andere Schutzrechte ab. Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten könnte beispielsweise zu Schadenersatzzahlungen, dem Erwerb von Lizenzen oder Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten führen. Im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche können hohe Verteidigungskosten entstehen. OSRAM Continental reduziert das Risiko durch den Abschluss von Lizenzverträgen.

OSRAM Continental unterliegt darüber hinaus weltweit vielfältiger staatlicher Regulierung wie zum Beispiel im Bereich von Zoll und Exportkontrollen, der Produktsicherheit und der Arbeitsbedingungen. Die Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu erheblichen Strafen und Reputationsrisiken führen. Um dies möglichst zu verhindern und zukünftige regulatorische Änderungen frühzeitig zu antizipieren, beobachtet OSRAM Continental die weltweite Entwicklung der Gesetzeslage zentral und dezentral auf Ebene seiner Tochtergesellschaften.

Sofern erforderlich bildet OSRAM Continental zudem für rechtliche Verfahren angemessene Rückstellungen. Soweit wirtschaftlich sinnvoll, wird ein Teil der Risiken zudem über Versicherungen abgedeckt. Zur Vermeidung und gegebenenfalls rechtzeitigen Identifizierung von Compliance-relevanten Vorgängen hat OSRAM Continental darüber hinaus ein konzernweites Compliance-Management-System aufgebaut.

Chancen

Regelmäßig identifiziert und bewertet OSRAM Continental im Rahmen seines umfassenden, interaktiven und managementorientierten ERM-Ansatzes auch die Chancen, die sich für OSRAM Continental ergeben, und handeln entsprechend. Die Methodik der Bewertung erfolgt nach demselben methodischen Ansatz wie bei den Risiken.

Wachstum des Marktanteils in China

Aufgrund der Größe, des Marktpotentials und der Wachstumsraten sind die APAC-Länder, insbesondere China, einer der wichtigsten Absatzmärkte für OSRAM Continental, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Erholungseffekte von den COVID-19-Pandemieeffekten in China bisher am stärksten waren. Die Nachverfolgung der dortigen Entwicklungen und Realisierung von Wachstumschancen ist für OSRAM Continental von besonderer Bedeutung. Vor allem im Bereich der Produktion von Hybrid- und Elektrofahrzeugen gestaltet sich der chinesische Automobilmarkt weiterhin äußerst dynamisch. Trotz steigender Konkurrenz durch einheimische Wettbewerber sieht OSRAM Continental die Möglichkeit, das Geschäft in China signifikant zu vergrößern. Dabei will OSRAM Continental auf der bereits vorhandenen Präsenz im Land aufbauen und sich als Partner der chinesischen Automobilindustrie positionieren, um vorhandenes Geschäft im Automobilbereich auszuweiten und neue Absatzpotentiale zu erschließen.

Der Eintritt dieser Chance könnte positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Wachstumsmarkt Projektionsmarkt und ShyTech

Im Bereich Automotive werden bei intelligenten Lichtlösungen, insbesondere im Bereich Projektion und ShyTech, die zum Beispiel beim autonomen Fahren und bei der Sensorfusion Anwendung finden, zweistellige Wachstumsraten in den kommenden zehn Jahren erwartet. OSRAM Continental trägt diesen Wachstumsmöglichkeiten mit gezielten Investitionen in die Entwicklung dieser Rechnung.

Die konsequente Fortsetzung von zukunftsorientierten Investitionen in diese Beleuchtungssysteme für die Automobilbranche stärkt die Marktposition des Unternehmens weiter. Durch die entsprechende Gestaltung effizienter Prozess- und Entwicklungsabläufe will OSRAM Continental eine Beschleunigung der Produkteinführungszeit erreichen, welche einen weiteren Wettbewerbsvorteil verschaffen würden.

Um diese Chance zu nutzen, verwendet OSRAM Continental einen integrierten Produkt- Roadmapping-Prozess, der auf der Analyse von Trends, Markt- und Kundenanforderungen aufsetzt. Ferner wendet OSRAM Continental bei seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivtäten sowie der Produkteinführung einen Multiprojektmanagement-Ansatz an.

Der Eintritt dieser Chance könnte positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen

Risiken ergeben sich zum einen insbesondere aus dem fortschreitenden technologischen Wandel im Lichtmarkt und den daraus resultierenden Veränderungen des Markts bzw. dem Nichtgreifen oder verspäteten Greifen von definierten Gegenmaßnahmen. Weiterhin geht der technologische Wandel mit kürzeren Produktlebenszyklen einher. Dies führt zu erhöhten Anforderungen an die Qualität der strategischen Produktplanung und die Geschwindigkeit in Produktentwicklungsprozessen. Ein weiteres Risiko resultiert aus dem Einfluss gesteigerter Marktdynamiken und dem Wettbewerbsumfeld, welche durch Konsolidierungsdynamiken entstehen können.

Verstärkte Chancen sieht OSRAM Continental in der Entwicklung von Produkten im Bereich ShyTech und Projektion sowie absatzseitig im dynamischen Wachstumsumfeld der APAC-Region insbesondere in China. Weiterhin sieht OSRAM Continental Chancen in der Stärkung der durchgängigen Prozessverantwortung und -gestaltung, um unternehmerisches Denken, Kostensensibilität, unternehmensweite Zusammenarbeit und die Klarheit von Rollen und Verantwortlichkeiten zu stärken, sowie im Erhalt von Fördermitteln für Investitionen in neue Technologien.

Aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum sei auf die Ausführungen in Abschnitt "Finanzlage" verwiesen.

Die Geschäftsführung erwartet unverändert, dass die erwartet positive Ertragskraft des Konzerns eine solide Grundlage für seine künftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt, um Chancen, die sich OSRAM Continental bieten, zu nutzen.

Für Vorgänge nach dem Bilanzstichtag wird auf den Nachtragsbericht als Bestandteil des Anhangs verwiesen.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr 2020 war vorrangig geprägt von der globalen COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Auch die fortgesetzten Aktivitäten zur Übertragung von Kunden, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht abgeschlossen werden konnten, sowie Unsicherheiten in der Geschäftsplanung hinsichtlich der künftigen Entwicklung von Bezugspreisen standen im Geschäftsjahr 2020 im Fokus. Die hinter den Erwartungen zurückbleibende Profitabilität des Unternehmens führte zur Implementierung eines Restrukturierungsprogramm, dass das Unternehmen über weite Teile des Geschäftsjahres 2020 beschäftigte. Als Obergesellschaft der OSRAM Continental-Gruppe ist der Geschäftsverlauf der OSRAM CONTINENTAL GmbH ferner von Zentralaufgaben geprägt.

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 lagen erstmals knapp im hohen zweistelligen Mio. €-Bereich. Für das Geschäftsjahr 2021 wird wieder ein Umsatz im hohen zweistelligen Mio. €-Bereich erwartet. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Kaufpreisallokationen (EBIT before PPA) war erneut im mittleren zweistelligen Mio. €-Bereich erwartet negativ und wird auch für das Geschäftsjahr 2021 negativ im mittleren bis hohen zweistelligen Mio. €-Bereich auf Ebene der OSRAM CONTINENTAL GmbH erwartet.

Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Entwicklung des Unternehmens, belastet auch durch das eingetrübte Marktumfeld und zusätzlich beeinträchtigt durch COVID-19, haben die beiden Mutterunternehmen OSRAM und Continental vereinbart, ihre in die OSRAM Continental-Gruppe eingebrachten Geschäfte bis zum Herbst 2021 wieder zu trennen. Die Verhandlungen über eine Rückführung waren bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen. Neben der anhaltenden COVID-19-Pandemie werden somit Aktivitäten rund um die Vorbereitung der Auflösung und Rückführung in Geschäftsaktivitäten an die Mutterunternehmen das Geschäftsjahr 2021 prägen. Nachdem die industriellen Aspekte, die zur Gründung von OSRAM Continental geführt hatten, jedoch auch weiterhin gültig sind - neue Lichtlösungen werden voraussichtlich auch in der Zukunft das enge Zusammenwirken von Elektronik, Softwarefunktionalität und modernen LED-Lichtquellen benötigen -, werden auch fortgesetzte Aktivitäten zur Gewinnung von Kundenprojekte im Fokus stehen. Es ist geplant, dass die Continental Automotive GmbH, Hannover, im Herbst 2021 als Gesellschafter ausscheidet, inklusive Rückübertragung des von der Continental Automotive GmbH eingebrachten Geschäfts. Die OSRAM GmbH bleibt unverändert Gesellschafterin der OSRAM CONTINENTAL GmbH und wird ihren Teil der Aktivitäten im Bereich der Automobilbeleuchtung in der Gesellschaft fortführen.

Zur Deckung des notwendigen Liquiditätsbedarfs und zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit nach dem Rückübertragungszeitpunkt im Herbst 2021 hat die OSRAM GmbH, München, der Gesellschaft im Rahmen einer Patronatserklärung eine Finanzierung von bis zu 30 Mio. € zugesagt, die den Liquiditätsbedarf bis 30. September 2022 abdecken soll. Mit allen während der Gültigkeit der Patronatserklärung gewährten Gesellschafterdarlehen tritt die OSRAM GmbH im Rang zurück. Wir verweisen hierzu auch auf den Abschnitt "Finanzlage".

 

München, 17. September 2021

OSRAM CONTINENTAL GmbH

Dr. Dirk Linzmeier

Harald Renner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die OSRAM CONTINENTAL GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OSRAM CONTINENTAL GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Finanzlage" des Lageberichts, in der die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft aufgrund für den Prognosezeitraum geplanten Jahresfehlbeträge und negativen Cashflows zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit auf die Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen ist.

Die mit den Gesellschaftern vereinbarten Kreditlinien werden aufgrund einer im Dezember 2020 zwischen den Gesellschaftern geschlossenen Vereinbarung über die Rückführung des Continental-Geschäfts an Continental und dem damit verbunden Ausscheiden der Continental Automotive GmbH, Hannover, aus der Gesellschaft voraussichtlich zum 1. Oktober 2021 wegfallen. Die Rückführung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gesellschafterdarlehen soll über die in diesem Zusammenhang von der Continental Automotive GmbH, Hannover, bzw. mit ihr verbundenen Unternehmen zu leistende Kaufpreiszahlungen und bestehende Guthaben auf den OSRAM Verrechnungskonten erfolgen.

Da die Gesellschaft im Prognosezeitraum aufgrund von geplanten Jahresfehlbeträgen und negativen Cash Flows zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit auch weiterhin auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen ist, hat die OSRAM GmbH, München, am 14. September 2021 eine Patronatserklärung abgegeben und zugesagt, die Gesellschaft bis 30. September 2022 bis zu einem Betrag von EUR 30 Mio. mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten und mit den während der Gültigkeit der Patronatserklärung gewährten Gesellschafterdarlehen im Rang zurückzutreten, um den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auch nach der Rückführung von Vermögenswerten und Schulden an die Continental Automotive GmbH, Hannover, aufrecht zu erhalten.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 20. September 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Keller, Wirtschaftsprüfer

Hinderer, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss und Lagebericht der OSRAM CONTINENTAL GmbH zum 30. September 2020 wurde am 27. September 2021 festgestellt.

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