Schulwerk
Mitte gGmbH
Nürtingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.318,00 |
83.678,11 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.302,00 |
19.132,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.016,00 |
64.546,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.181.785,37 |
2.064.311,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.029.634,08 |
891.536,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-9.000,00 |
45.323,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.152.151,29 |
1.172.774,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.775,36 |
9.153,26 |
| Aktiva |
2.247.878,73 |
2.157.142,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.991.934,15 |
1.906.533,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
582.223,43 |
582.223,43 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.299.310,38 |
1.167.592,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
85.400,34 |
131.717,52 |
| B.
Rückstellungen |
19.470,00 |
17.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.474,58 |
66.638,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.474,58 |
66.638,68 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
166.000,00 |
166.000,00 |
| Summe
Passiva |
2.247.878,73 |
2.157.142,49 |
Anhang
Geschäftsjahr
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart (HRB
- 761294), unter der Firma Schulwerk Mitte gGmbH
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Nürtingen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB,
selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
in die Bilanz aufzunehmen, wurde nicht in Anspruch
genommen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis netto € 800 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Darstellung eines
Anlagenspiegels im Anhang wurde verzichtet (§
288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Forderungen
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.007,9
|
1.007,9
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
21,7
|
21,7
|
0,0
|
Summe
|
1.029,6
|
1.029,6
|
0,0
|
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
40,3
|
40,3
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
30,1
|
30,1
|
0,0
|
Summe
|
70,4
|
70,4
|
0,0
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 36 Personen
beschäftigt (im Vorjahr 33).
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §
285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Nr. 3a HGB betragen T€ 452,3.
3. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
geführt durch
Herrn Jörg Freimuth, Reutlingen.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
4. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum Abschlussstichtag bestanden weder Forderungen
noch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
Mitgliedern der Geschäftsführung
Nürtingen, den
27.03.2025
Schulwerk Mitte gGmbH
gez.
Jörg Freimuth
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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