BLACK
FOREST PREMIUM SERVICE GmbH
Emmendingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.182,00 |
17.042,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.782,00 |
16.642,00 |
| II.
Finanzanlagen |
400,00 |
400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
554.351,74 |
920.500,59 |
| I.
Vorräte |
365.412,18 |
376.181,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.000,64 |
211.115,42 |
| davon
gegen Gesellschafter |
172,17 |
308,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.938,92 |
333.203,62 |
| Aktiva |
557.533,74 |
937.542,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
484.781,05 |
332.551,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
307.551,98 |
77.774,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
152.229,07 |
229.777,67 |
| B.
Rückstellungen |
14.600,00 |
99.382,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.152,69 |
505.608,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
58.152,69 |
505.608,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.899,70 |
1.461,69 |
| Passiva |
557.533,74 |
937.542,59 |
Anhang
Bei der BLACK FOREST PREMIUM SERVICE GmbH handelt es
sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 I HGB.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) aufgestellt und die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a und § 288 I HGB werden in
Anspruch genommen.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 II
nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
§ - HGB
268 IV
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
268 V
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
268 VII
Es bestehen keine nicht passivierten
Haftungsverhältnisse.
268 VIII
Es bestehen keine Ausschüttungssperren.
284 II Nr. 1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Sachanlagen sind zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die
Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu
800€/250€ werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag
angesetzt.
Die
Vorräte sind mit den niedrigst möglichen
Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. den niedrigeren
beizulegenden Werten am Bilanzstichtag wie in den Vorjahren
bewertet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet und decken alle
erkennbaren Risiken aus zukünftiger Inanspruchnahme
ab.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Latente Steuern (Wahlrecht) sind in der Bilanz/GuV
nicht berücksichtigt.
284 II Nr. 1
Umrechnungen in € zum Bilanzstichtag waren
nicht erforderlich.
284 II Nr. 3
Die im Vorjahr angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich beibehalten.
285 Nr. 1
a) Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt zu den heutigen Konditionen
€ 0,00.
b) Von den Verbindlichkeiten sind
keine durch
Sicherungsübereignungen / Grundschulden
abgesichert.
285 Nr. 7
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
weniger als 10.
285 Nr. 9 c)
Den
Geschäftsführern wurden keine
Darlehen gewährt.
Haftungsverhältnisse wurden für sie nicht
eingegangen.
§ - GmbHG
42 III
Gegenüber dem
Gesellschafter bestehen folgende
Forderungen/Verbindlichkeiten(-), die mit
3,62% verzinst werden.
|
Summe
|
Zinssatz
|
Konto
|
€
|
%
|
Carmen Mellal
|
172,17
|
3,62%
|
Koucila Mellal
|
-1.889,70
|
3,62%
|
Summen
|
-1.717,53
|
|
§ - EGHGB
Art. 42 III Das im Handelsregister
eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000€.
Emmendingen, den 03.05.2024
Koucila Mellal
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024
festgestellt.
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