Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 12561
Eingetragen
9.7.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Projektierung von Informationssystemen, deren Erstellung, Vertrieb und kundenspezifische Anpassung, der Vertrieb von Standard-Software sowie die Personalschulung, soweit dafür nicht eine besondere ordnungsbehördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Granderath
seit 9.7.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

maxence solutions gmbh

Dormagen

Jahresabschluss zum 30. Juni 2007

Bilanz zum 30. Juni 2007

Aktiva

  30.06.2007
Euro
30.06.2006
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 12.372,00 11.984,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.895,50 131.990,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.034,08 65.049,13
  180.929,58 197.039,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 731,25
  193.301,58 209.754,43

Passiva

   
  30.06.2007
Euro
30.06.2006
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 41.949,88 36.203,08
III. Jahresfehlbetrag -44.770,55 5.746,80
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 6.350,00 7.096,24
C. Rückstellungen 73.963,33 85.400,09
D. Verbindlichkeiten 90.808,92 50.308,22
  193.301,58 209.754,43

Anhang für das Geschäftsjahr 2006/07

maxence solutions gmbh, Dormagen

A. Allgemeine Angaben

1. Generalnorm

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn-und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn-und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

2. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Die Beträge des Geschäftsjahres sind insofern nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar, da es sich im Vorjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr handelte.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen

Bei der Bilanzierung werden die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie die besonderen Ansatz-und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) beachtet.

2. Anlagevermögen

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Daneben werden steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG in Verbindung mit § 254 HGB abgezogen.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

3. Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bilanziert. Wertberichtigungen sind nicht erforderlich.

4. Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Sonderposten wurde entsprechend § 247 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 7g EStG in Höhe von 40% der voraussichtlichen künftigen Anschaffungskosten neuer beweglicher Wirtschaftsgüter gebildet.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag angesetzt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

2. Forderungen gegen Gesellschafter

Die Forderungen entfallen mit TEuro 133 (i.Vj. TEuro 100) auf Forderungen gegen Gesellschafter.

3. sonstige Vermögensgegenstände

Von den sonstigen Vermögensgegenständen stellen TEuro 1 (i.Vj. TEuro 1) gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern dar.

4. Verbindlichkeiten

Die ungesicherten Verbindlichkeiten haben sämtlich, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten entfallen mit TEuro 40 (i.Vj. TEuro 20) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu den Organmitgliedern

Zu Geschäftsführern war im Geschäftsjahr bestellt:

 

Herr Ralf Granderath, Köln

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die in § 285 Nr. 9 lit. a) und b) HGB geforderten Angaben.

 

Dormagen, den 28. Februar 2008

maxence solutions gmbh

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