BabyOne
Franchise- und Systemzentrale GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.263.531,52 |
964.593,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
586.794,00 |
203.294,60 |
| II.
Sachanlagen |
676.737,52 |
761.298,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.951.690,98 |
4.230.765,66 |
| I.
Vorräte |
87.422,02 |
151.996,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.863.283,03 |
4.078.297,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
985,93 |
471,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
103.635,07 |
101.180,07 |
| Aktiva |
5.318.857,57 |
5.296.538,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
620.280,65 |
620.280,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
156.000,00 |
156.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
314.280,65 |
314.280,65 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.427.522,00 |
2.714.482,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.271.054,92 |
1.961.775,62 |
| Summe
Passiva |
5.318.857,57 |
5.296.538,83 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt.
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu Inhalt und
Gliederung des Jah resabschlusses
Die BabyOne Franchise- und Systemzentrale GmbH hat
ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Münster (HRB 10083).
Der Jahresabschluss der BabyOne Franchise- und
Systemzentrale GmbH, Münster, für das
Geschäftsjahr 2023 ist nach den geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren
die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind teilweise im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesell schaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände, die zwischen drei und
dreiunddreißig Jahren beträgt, linear vor
genommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Anschaffungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 250,00
werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll aufwandswirksam erfasst. Die Aufwendungen
für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 250,01 bis € 800,00
werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ausreichend Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der
Unterschiedsbetrag bei den Rückstellungen für
Pensionen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durch schnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt für das Jahr 2023
T€ 19,4.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich keiten
Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
(1.) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr existieren nicht.
(2.) Pensionsrückstellung
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangengen 10
Jahe ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergange nen 7 Jahre
ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 19,4.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
(3.) Verbindlichkeiten
Von den Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von
€ 2.271.054,92 (Vorjahr: € 1.961.775,62)
entfallen € 5.016,41 (Vorjahr: € 18.198,24) auf
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr. Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (€ 2.266.038,51; Vorjahr:
€ 1.943.577,38). Ver bindlich keiten mit einer
Restlaufzeit von größer als 5 Jahren existieren
nicht.
(4.) Ausleihungen sowie Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in
Höhe von€ 1.656.726,73 (Vorjahr: €
1.626.449,92).
(5.) Haftungsverhältnisse gegenüber
verbundenen Unternehmen
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für
Bankverbindlichkeiten verbundener Unternehmen in Höhe
von T€ 3.837,7 (Vorjahr: T€ 2.318,4) und für
Bankverbindlichkeiten fremder Unternehmen in Höhe von
T€ 410,7 (Vorjahr T€ 482,1). Weiterhin besteht
eine Patronatserklärung zur Erfüllung
finanzieller Verpflichtungen aus einem Mietvertrag eines
verbundenen Unternehmens.
(6.) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen in Summe sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe von T€
489,5 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von T€ 433,3).
IV. Sonstige Angaben
(1.) Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 85.
(2.) Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis wird auf der Grundlage des
Ergebnisabführungsvertrages an die Weischer Holding
GmbH abgeführt.
Münster, den 15. April 2024
(Dr. Anna
Weber)
(Dr. Jan-Willem Weischer)
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