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Famar GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
ANHANG für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Famar GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Vorschriften nach Maßgabe des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) fanden nur insoweit Beachtung, als dies bereits für das Geschäftsjahr 2009 gesetzlich verpflichtend war. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Famar GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von größer 150,00 bis 1.000,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs aktiviert (Sammelposten) und im Jahr der Anschaffung und den 4 folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Besondere Bewertungsvereinfachungen kamen im Wirtschaftsjahr insoweit in Betracht, als die gesetzliche Neuregelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro eine Poolbildung erfordert und die gewinnmindernde Auflösung mit 1/5 der Anschaffungskosten aus diese Pool verlangt. Auf Grund der Nachrangigkeit der getätigten Investitionen zum Unternehmenswert wurde diese rein steuerliche Regelung (§ 6 Abs. 2a EstG) auch handelsrechtlich übernommen. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften In den Abschreibungen sind 0,00 Euro Abschreibungen für das Anlagevermögen (und 0,00 Euro für das Umlaufvermögen) nach den steuerlichen Vorschriften gemäß § 7 EStG enthalten, da die Firma nicht über absetzbares Anlagevermögen verfügt und eine Abschreibung auf Umlaufvermögen nicht in Betracht zu ziehen war. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die VFE-Lage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Andreas Hessling Gerhard Krautmann Alexander Neuberger Dr. Johann de Vries Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
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