Beschichten von Metallen
SaniTec Produkthandel GmbH
Otto-Brenner-Straße 10A, 21337 Lüneburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Donnig seit 6.12.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.90% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SaniTec Produkthandel GmbHLüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lüneburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 1113 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der SaniTec Produkthandel GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und ggf. den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden aufgrund erstmaliger Anwendung der Änderungen durch das BilRUG durchbrochen (Art. 75 Abs. 1 EGHGB ). Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde dahingehend angepasst, dass der durch das BilRUG weggefallenen Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" gestrichen wurde. Im Zuge der Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" neu eingefügt. Die Vorjahreszahlen wurden dementsprechend umgegliedert. Bilanz (Anlage 1) und Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres. Gegenüber dem Vorjahr wurden bei folgenden Posten Ausweisänderungen vorgenommen:
Die Vorjahreszahlen wurden ausschließlich zur Verbesserung der Aussagefähigkeit entsprechend angepasst. Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um aufgelaufene Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer für die EDV-Software von 3 Jahren ermittelt. Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Für die ab dem 1. Januar 2008 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden jährlich Sammelposten gebildet, die jeweils über fünf Jahre linear abgeschrieben werden. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich wurden Abschläge zur Berücksichtigung des Niederstwertprinzips vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Das Forderungsausfallrisiko im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen berücksichtigt. Weiterhin erfolgen notwendige Abschreibungen auf Forderungen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener Höhe berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB n.F. abgezinst. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte die Neubewertung auf Grundlage eines durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (gemäß Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften). Unter zu Grundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich eine Pensionsverpflichtung von Euro 241.506,00. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 15.615,00 unterliegt einer Ausschüttungssperre. Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Minderung der Pensionsrückstellung erforderlich. Dies erfolgte i. H. v. Euro 15.615,00 als Auflösung und i. H. v. Euro 477,00 als Verbrauch, da ab 1. Januar 2016 der Versorgungsfall eingetreten ist. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Einnahmen passiviert, die Ertrag für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. III. Erläuterungen zur Bilanz Vom Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 0,00). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 0,00) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 0,00) enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen, Vorjahreszahlen in Klammern:
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Euro 900.000,00 (im Vorjahr: Euro 411.178,80) durch die Abtretung von Forderungen und Euro 55.319,14 (im Vorjahr: Euro 180.954,70) durch eine Grundschuld i. H. v. Euro 850.000,00 gesichert. IV. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 16 (Vj. 16)
Lüneburg, den 16. Mai 2017 gez. Bettina Drews Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.05.2017 |
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