Jetty Power Germany GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Tavernaro seit 27.3.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meyer Burger GmbHZülpichKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017der Meyer Burger GmbH in ZülpichA. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des Konzerns Die Meyer Burger GmbH, Zülpich gehört als Holding für die deutschen Tochtergesellschaften zur international aufgestellten Meyer Burger Technology AG, Thun/Schweiz (Meyer Burger). Tochtergesellschaften der Meyer Burger GmbH sind:
wobei die Tätigkeit der Somont GmbH zum 31. Mai 2016 aufgegeben wurde. Meyer Burger ist ein führendes und weltweit aktives Technologieunternehmen für innovative Systeme und Prozesse auf Basis von Halbleitertechnologien. Ihr Fokus liegt auf der Photovoltaik (Solarindustrie). Gleichzeitig setzt der Meyer Burger Gesamtkonzern seine Kompetenzen und Technologien auch in Bereichen der Halbleiter- und Optoelektronik-Industrie sowie in ausgewählten anderen Highend-Märkten für Halbleitermaterialien ein. Mit Präzisionsprodukten und innovativen Technologien hat sich das Unternehmen in den letzten zehn Jahren einen Spitzenplatz in der Photovoltaik erarbeitet und sich als internationale Premium-Marke etabliert. Das Spektrum an Systemen, Produktionsanlagen und Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette in der Photovoltaik umfasst die Prozesse Wafering, Solarzellen, Solarmodule und Solarsysteme. Durch den Fokus auf Kerntechnologien in der Wertschöpfungskette schafft der Meyer Burger Gesamtkonzern einen klaren Mehrwert beim Kunden und differenziert sich gegenüber ihren Konkurrenten. Das umfassende Angebot wird durch ein weltweites Servicenetzwerk mit Ersatz- und Verschleißteilen, Verbrauchsmaterial, Prozesswissen, Wartungs- und Kundendienst, Schulungen und weiteren Dienstleistungen ergänzt. Meyer Burger ist in Europa, Asien und Nordamerika in den jeweiligen Schlüsselmärkten vertreten und verfügt über Tochtergesellschaften und eigene Servicecenter in China, Deutschland, Italien Indien, Japan, Korea, Malaysia, Niederlande, Schweiz, Singapur, Taiwan und den USA. Gleichzeitig bearbeitet das Unternehmen auch intensiv die neuen PV Märkte in Südamerika, Afrika sowie im arabischen Raum. B. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Entwicklung der Gesamtwirtschaft Im Berichtsjahr blieb die globale Konjunktur bis zum Jahresende 2017 lebhaft. Im Vergleich zum hohen Tempo des Sommerhalbjahres verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum in den Industrieländern im Schlussquartal nur etwas. Die Weltindustrieproduktion lag im Dezember 2017 um 3,9% über dem Vorjahrsniveau. Für die Weltwirtschaft rechnen IWF und die OECD für die Jahr 2018 und 2019 mit einem Wachstum von jeweils 3,9%. Im Euroraum legte die Wirtschaftsleistung im Herbst 2017 erneut deutlich zu. Die japanische Wirtschaft konnte ihr zuvor stark gestiegenes Aktivitätsniveau noch geringfügig übertreffen. In den USA ist eine deutliche Expansion des BIP zu beobachten und ein stetiges Wachstum in der Gruppe der Schwellenländer, allen voran in China, rundet das Bild einer weitgehend synchronen Aufwärtsbewegung in der Weltwirtschaft ab. Die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland ist weiterhin ungebremst und nochmals stärker als erwartet. Das Wachstum war dabei so kräftig wie seit 2011 nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt nahm im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 2,2 % zu. Für 2018 wird zudem ein weiterer Zuwachs um 2,4 % erwartet, sodass mit einem weiteren gesamtwirtschaftlichen Aufwärtstrend zu rechnen sein dürfte. Die aktuellen Konjunkturindikationen sprechen dafür, dass sich der lang anhaltende Aufschwung weiter fortsetzt. Mit etwas Verunsicherung haben die Märkte die kürzlich eingeführten US-Zölle auf Stahl und Aluminium registriert. Die könnten den Handel in einigen Regionen zwar merklich beeinträchtigen, die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft dürften aber überschaubar bleiben. Eine weitere Eskalation eines Handelskrieges sowie steigende Unsicherheit unter den Marktteilnehmern könnten allerdings spürbare Einbußen im Welthandel verursachen. Entwicklung der Branche Photovoltaic (PV) Installationen verzeichneten im Berichtsjahr 2017 erneut einen starken Anstieg. Die zusätzlich installierte PV-Leistung bei privaten und kommerziellen Endkunden erreichte weltweit erstmals rund 100 GW im Jahr. Gerade mal fünf Jahre zurück, lag die vergleichbare Menge an installierter Kapazität bei 38 GW (im Jahr 2013). Mit einer Wachstumsrate von etwa 33% kam die kumulierte weltweit installierte Kapazität per Jahresende 2017 auf zwischen 400 und 410 GW zu liegen. China entpuppte sich einmal mehr als der führende Markt bei den Installationen und erreichte mit einer kumulativ installierten PV-Kapazität von rund 130 GW per Jahresende 2017 einen Rekordwert. Die verschiedenen weltweiten Engagements und Regierungspläne zum Ausbau von solarbetriebener Energie in Ländern wie China, Indien, der Türkei, Japan oder Deutschland, aber auch das im Dezember 2015 am UN-Weltklimagipfel in Paris von 195 Nationen unterzeichnete Abkommen zur Begrenzung der Erderwärmung durch Treibhausgase auf deutlich unter 2 Grad, werden Installationen und die Verwendung von Solar und anderen erneuerbaren Energien (z.B. auch Wind) in den nächsten 20 bis 30 Jahren weiter vorantreiben. Bis Februar 2018 haben 175 Nationen das Abkommen von Paris ratifiziert. Und obwohl die derzeitige US-Administration bekannt gegeben hat, dass sie vom Abkommen zurücktreten will, so haben dennoch verschiedene US-Staaten wie Kalifornien, Colorado, Massachusetts, New York, Oregon, Washington und andere bekannt gegeben, dass sie die vereinbarten Ziele des Pariser Abkommens respektieren und einhalten werden. Die langfristig positive Entwicklung und das Wachstum der weltweiten PV-Industrie werden weitergehen: Renommierte unabhängige Industrieexperten (z.B. Solar-Power Europe, IHS Markit oder PVMA) erwarten in den kommenden fünf Jahren erneut starke Wachstumsraten bei der neu installierten PV-Kapazität (bei Endkunden), was zu einer gesamthaft installierten Solar Kapazität von gegen 1 000 GW bis ins Jahr 2021 führen dürfte. Die International Energy Agency (IEA) rechnet ebenfalls mit einer rapiden Zunahme der Photovoltaik, insbesondere in China und Indien, was nach Ansicht der Experten dazu führen wird, dass Solar bis ins Jahr 2040 zur größten kohlenstoffarmen Energiequelle wird. Zu diesem Zeitpunkt rechnet die IEA mit einem Anteil von 40% der totalen Stromerzeugung durch erneuerbare Energien. In ihren direkten Absatzmärkten profitierte Meyer Burger von einer starken Marktdynamik. Mit dem anhaltend starken Wachstum der endinstallierten PV-Leistung lagen auch die Auslastungsraten der vorhandenen Produktionskapazitäten bei vielen Kunden auf hohem Niveau. Diese Situation, der weiter anhaltende Preisdruck bei Solarmodulen, sowie steigende Anforderungen in der Moduleffizienz führten bei vielen unserer Kunden zu Bestellungen von Upgrade-Technologien oder Equipment zur Erweiterung der bestehenden Produktionskapazitäten. Geschäftsverlauf Die Geschäftsentwicklung des Meyer Burger GmbH-Konzerns zeigt sich in 2017, wie bereits im Vorjahr, mit einem dynamischen Wachstum. Der Gesamtzuwachs innerhalb der Branche spiegelt sich dabei in der positiven Entwicklung der Umsatzerlöse wider. Die Gesamtleistung im Berichtszeitraum erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 2,9 Mio. EUR auf 44,7 Mio. EUR. Das EBIT im Jahr 2017 lag mit 5,6 Mio. EUR deutlich oberhalb des Vorjahresergebnisses. Im Vorjahr wurden noch -6,2 Mio. EUR ausgewiesen, wobei das Vorjahresergebnis noch deutlich durch außerplanmäßige Abschreibungen i. H. v. 8,5 Mio. EUR belastet war. Bereinigt um diesen Effekt ist dennoch eine Verbesserung des EBIT um 3,3 Mio. EUR zu verzeichnen. Das Ergebnis vor Steuern belief sich im aktuellen Wirtschaftsjahr auf +3,4 Mio. EUR, im Vorjahr wurden -8,4 Mio. EUR ausgewiesen, sodass nach Steuern ein Jahresüberschuss von 6,7 Mio. EUR ausgewiesen werden konnte. Dies bedeutet gegenüber dem Jahresfehlbetrag aus 2016 in Höhe von 8,7 Mio. EUR eine starke Ergebnisverbesserung um 15,4 Mio. EUR. Selbst unter Bereinigung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Vorjahr ergibt sich eine Ergebnissteigerung um 6,9 Mio. EUR. Neben Umsatz- und EBIT stellt der Cashflow des Konzerns einen wesentlichen Leistungsindikator dar. Dieser belief sich auf -1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR), wovon der Cashflow von 4,7 Mio. EUR aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert. Im Vorjahr bewegte sich dieser noch auf deutlichen schlechterem Niveau (2,4 Mio. EUR). Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Im Konzern der Meyer Burger GmbH konnten Umsatzerlöse in Höhe von 44,5 Mio. EUR (Vorjahr: 40,1 Mio. EUR) erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Bestandsminderung von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandserhöhung von 1,7 Mio. EUR) und anderen aktivierten Eigenleistungen von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) ergibt sich eine Gesamtleistung von 44,7 Mio. EUR, welche um 2,9 Mio. EUR über der Gesamtleistung des Vorjahres (41,9 Mio. EUR) liegt. Dieses bedeutet eine Steigerung um 6,9 %, welche ausschließlich aus einer deutlichen Steigerung der Umsatzerlöse um +11,0 % resultiert (Vorjahr: +23,7 %). Zu der gesteigerten Gesamtleistung ist ebenfalls eine Erhöhung des Materialaufwandes gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, allerdings erhöhte sich der Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr geringer um lediglich 2,4 Mio. EUR auf nunmehr 27,4 Mio. EUR. Hieraus resultierte außerdem eine leichte Erhöhung der Materialaufwandsquote von 59,9% im Vorjahr auf 61,3%. Der Materialaufwand beinhaltete Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (25,2 Mio. EUR) und bezogene Leistungen (2,2 Mio. EUR). Die Steigerung der Materialaufwandsquote ist dabei ausschließlich auf die Steigerung bei den bezogenen Leistungen zurückzuführen, da die Aufwandsquote für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sich sogar von 56,8% auf 56,4% reduzierte. Das Rohergebnis (Gesamtleistungabzüglich Materialaufwand) belief sich auf 17,3 Mio. EUR (Vorjahr 16,8 Mio. EUR). Dies entspricht einer Steigerung um 0,5 Mio. EUR. Positiv auf das Rohergebnis haben sich insbesondere die gestiegenen Umsatzerlöse ausgewirkt. Gegenläufig wirkten sich hingegen die gestiegenen Aufwendungen für bezogene Leistungen aus. Der Personalaufwand beträgt 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) bzw. 12,4 % der Gesamtleistung (Vorjahr: 16,0 %). Der deutliche Rückgang des Personalaufwands ist auf die starke Reduzierung des Personalbestands zurückzuführen. Durchschnittlich wurden im Konzern 77 Arbeitnehmer (Vorjahr 103), davon 4 Auszubildende beschäftigt. Die Abschreibungen betragen im Berichtsjahr 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,1 Mio. EUR). Hierin enthalten sind 0,5 Mio. EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR), welche im Rahmen der Verschmelzung einer Konzerngesellschaft aktiviert wurden. Im Vorjahr waren zudem noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte auf den bei der Somont aktivierten Firmenwert in Höhe von 8,5 Mio. EUR enthalten. Die verbliebenen immateriellen Vermögensgegenstände aus der Konsolidierung haben noch eine Restnutzungsdauer von zwei Jahren. Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen belief sich in 2017 auf 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR und zeigt dabei wie bereits im Vorjahr eine weiter sinkende Tendenz. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR). Darin enthalten sind 2017 noch 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) aus der Auflösung des zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung gebildeten Ausgleichspostens aus der Kapitalkonsolidierung. Im Berichtsjahr erfolgte die vollständige Auflösung des verbliebenen Ausgleichspostens. Das Finanzergebnis schloss in 2017 mit einem negativen Saldo von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: -2,2 Mio. EUR) und beinhaltet nahezu ausschließlich Zinsaufwendungen aus der Konzernfinanzierung. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: -8,7 Mio. EUR). Dieses entspricht einer Verbesserung um 15,4 Mio. EUR. Der Steuerertrag beläuft sich auf 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von TEUR 264) und ergibt sich überwiegend aus der erstmaligen Aktivierung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz von TEUR 3.736 sowie TEUR 193 Nachzahlungen zur Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2015. Weiterhin wurden TEUR 233 den Ertragsteuerrückstellungen für den aktuellen Veranlagungszeitraum auf Seiten der Meyer Burger GmbH zugeführt. Die Meyer Burger GmbH schloss das Geschäftsjahr mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 6,7 Mio. EUR ab (Vorjahr - 8,7 Mio. EUR). Das Jahresergebnis hat sich somit um 15,4 Mio. EUR verbessert. Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug +4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Der positive Cashflow resultiert vor allem aus einem weiter verbesserten Jahresergebnis und bewegt sich gegenüber dem Vorjahr auf einem immer stabileren Niveau. Als Cashflow aus der Investitionstätigkeit waren -0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden hierbei im Vergleich zum Vorjahr etwas mäßigere Investitionen in das Anlagevermögen mit TEUR 424 getätigt (Vorjahr: TEUR 669). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf -5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) und resultiert aus der Rückführung von Darlehen an die Gesellschafterin Meyer Burger Technology AG von 4,9 Mio. EUR bei gleichzeitiger Neuaufnahme von 1,8 Mio. EUR und Zinszahlungen an die Gesellschafterin von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR). Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres zu jedem Zeitpunkt gesichert. Zum Bilanzstichtag wurden liquide Mittel in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 6,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Es bestehen weiterhin keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten über 43,9 Mio. EUR (ohne Anzahlungen) haben mit 10,7 Mio. EUR eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und mit 33,2 Mio. EUR eine Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren. Gegenüber verbundenen Gesellschaften bestehen insgesamt Verbindlichkeiten von 41,3 Mio. EUR. Die Meyer Burger Technology AG, Thun/Schweiz, hat mit Datum vom 26. Juni 2018 auf die Tilgung ihrer Forderungen, mit einem Saldo von 33,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017, gegenüber der Meyer Burger GmbH bis zum 30. Juni 2019 verzichtet. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich zum Bilanzstichtag auf 47,2 Mio. EUR (Vorjahr: 48,4 Mio. EUR). Dieses entspricht einem Rückgang von 1,2 Mio. EUR. Der Anteil der Posten, die auf die Konsolidierung zurückzuführen sind, hat sich aufgrund der vollständigen Abschreibung der Geschäfts- und Firmenwerte im Geschäftsjahr 2016 deutlich reduziert. Es verbleiben noch 1,0 Mio. EUR in den immateriellen Vermögensgegenständen aus Fortschreibungen der Erstkonsolidierung des Konzerns zum 1. Januar 2011. Das Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Investitionen von 432 TEUR (Vorjahr: 671 TEUR) stehen Abschreibungen von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,1 Mio. EUR) gegenüber. Im Vorjahr waren in den Abschreibungen noch außerplanmäßige Abschreibungen auf den bei der Somont aktivierten Firmenwert von 8,5 Mio. EUR enthalten. Das Umlaufvermögen wurde mit 24,9 Mio. EUR (Vorjahr: 22,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Hierin sind neben Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR), Vorräte in Höhe von 11,0 Mio. EUR (Vorjahr: 10,9 Mio. EUR), Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) und liquide Mitteldes Konzerns in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 6,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Der Bestand an aktiven latenten Steuern beträgt zum Bilanzstichtag 4,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) und beinhaltet die Aktvierung von Steuerlatenzen auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei einer der Konzerngesellschaften sowie auf Verlustvorträge bis zu Höhe der auf der Passivseite ausgewiesenen passiven latenten Steuern. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetragreduzierte sich auf 14,2 Mio. EUR. Im Vorjahr wurde ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 21,0 Mio. EUR ausgewiesen. Als Ausgleichsposten aus der Kapitalkonsolidierung wurde im Vorjahr noch ein Betrag von 0,2 Mio. EUR ausgewiesen, welcher ausschließlich aus der Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften zum 1. Januar 2011 resultierte. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Posten in Höhe von 0,2 Mio. EUR planmäßig aufgelöst. Das Fremdkapital in Höhe von 46,9 Mio. EUR (Vorjahr: 47,8 Mio. EUR)besteht im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen 42,1 Mio. EUR (Vorjahr: 43,9 Mio. EUR) und aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,3 Mio. EUR). Ferner werden Rückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Unternehmensfinanzierung erfolgt durch erhaltene Anzahlungen und wird zusätzlich durch Darlehen der Gesellschafterin, der Meyer Burger Technology AG, sichergestellt. Die passiven latenten Steuern belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR). C. Chancen- und RisikoberichtDie Meyer Burger GmbH und deren Tochtergesellschaften sind in das Risikomanagement der Meyer Burger Technology AG eingebunden. Risikomanagementsystem Die Meyer Burger Gesellschaften und damit auch die Gesellschaften des Meyer Burger GmbH-Konzerns sind als Teile eines internationalen Unternehmens verschiedenen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit des Konzerns verbunden sind. Die definierten Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr bestimmt, die finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. Mit klar definierten Managementinformations- und Kontrollsystemen werden die Risiken, denen Meyer Burger ausgesetzt ist, gemessen, überwacht und kontrolliert. Ein entsprechendes detailliertes Reporting wird halbjährlich erstellt und gegenüber dem Verwaltungsrat berichtet. Zur Sicherstellung der Effektivität des Risikomanagements, der Transparenz und der Aggregation von Risiken im Rahmen der Berichterstattung hat sich Meyer Burger für einen unternehmensweit einheitlichen und integrierten Ansatz zum Management von Unternehmensrisiken entschieden. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schadenhöhe der Risiken betrachtet. Dabei setzt Meyer Burger sowohl quantitative also auch qualitative Methoden ein, die unternehmensweit einheitlich gestaltet sind und damit eine Vergleichbarkeit der Risikobewertung über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg ermöglichen. Entsprechend dem Ergebnis aus Eintrittswahrscheinlichkeit und erwarteter Tragweite wird eine übersichtliche Risikobewertungsmatrix erstellt. Als bedeutsame Risiken können angesehen werden: Branchenrisiken Für die wichtigsten Endkunden der Meyer Burger GmbH, die Solarzellen- und Modulhersteller, gestaltete sich das Geschäftsjahr 2017, wie schon das Vorjahr, herausfordernd. Die Reduktion der Einspeisetarife in verschiedenen Ländern und andere politische Entscheidungen in diversen Ländern haben dazu geführt, dass die Nachfragedynamik von privaten und industriellen Endkunden großen Volatilitäten unterliegt. Im Jahr 2017 konnten durch das rasante Wachstum des Endmarkts bei vielen Produzenten die Überkapazitäten abgebaut werden aufgrund der zukünftigen Wachstumserwartungen wurden weitere Produktionsanlagen bestellt. Mittlerweile werden rund 80% der Solarmodule in Asien, zu einem großen Teil in China, hergestellt. Westliche Anbieter können nur mit Mühe kompetitiv bleiben. Diesen heftigen Strukturumbruch in der gesamten Solarindustrie bekam auch die Meyer Burger GmbH zu spüren. Für einige Kunden der Meyer Burger GmbH führte das schwierige Marktumfeld in den letzten Jahren zu einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung, speziell in Bezug auf Bestellungen von neuem Produktionsequipment. Ein längerfristiges Fortbestehen dieser Situation wird als gering wahrscheinlich eingeschätzt. Renommierte Energieexperten gehen davon aus, dass Solarenergie zu einem wichtigen Element des zukünftigen Energie-Mix entwickeln wird und durch die Erreichung einer bestimmten Größe die Volatilität abnehmen sollte. Die Meyer Burger GmbH und die Gesellschafterin, die Meyer Burger Technology AG, wie auch verschiedene renommierte Industrieexperten, sind ebenfalls davon überzeugt, dass Photovoltaik-Anlagen langfristig betrachtet einen substanziellen Anteil an Energie im zukünftigen Energiemix liefern werden. Die Diskussionen um den Energiewandel und die Notwendigkeit, erneuerbare Energien vermehrt einzusetzen, haben sich weiter verstärkt und bewirken einen Marktumbruch in Richtung eines sich stetig entwickelnden globalen Absatzmarktes. Mit langfristig ausgerichteten Regierungsprogrammen zur Förderung erneuerbarer Energien in arabischen Ländern, Indien, Südostasien, China, Japan, aber auch den USA eröffnen sich neue Endverbraucher-Märkte für die Photovoltaik, die in den kommenden Jahren zu einer verstärkten Nachfrage und einer noch breiteren globalen Marktabstützung führen werden. In diesen neuen Märkten werden die Innovationen und die damit verbundenen höheren Energieausbeuten bei modernen Zellen und Modulen zu einem wichtigen Entscheidungsfaktor hinsichtlich Neuprojekten und Investitionsentscheidungen. Absatz- und Preisrisiken Angesichts der in der Solarmodulfertigung vorhandenen Skalenerträgen, welche erfordern, dass Produktionsunternehmen von Wafern, Zellen oder Solarmodulen eine gewisse Größe haben, ist weiterhin von einer Marktbereinigung auf Herstellerseite und einem anhaltenden Preisdruck auszugehen. Die unter den Branchenrisiken dargestellten Folgen könnten dazu führen, dass Produkte der Meyer Burger GmbH nicht in der zur Deckung der Fixkosten notwendigen Anzahl und/oder nicht kostendeckend abgesetzt werden könnten. Mit zukunftsorientierten Innovationen gibt Meyer Burger die einzig richtige Antwort auf diese Risiken und die derzeitige Marktsituation in der Photovoltaik-Industrie. Heute liegen die LCOE Kosten (levelized cost of electricity: Stromgestehungskosten) für photovoltaisch erzeugten Strom in Europa in gewissen Ländern bereits unter 0.10 Euro/kWh. Industriell hergestellter Solarstrom wird heute in sonnenreichen Regionen bereits für unter 0.05 $/KWh verkauft. Netzparität wurde in vielen, unter anderem auch europäischen Ländern schon erreicht. Für die Photovoltaik ist es eine herausfordernde Situation. Einerseits ist die Solarenergie mit bestehenden Energietechniken durchaus kompetitiv, andererseits zwingt die globale Wettbewerbssituation grundsätzlich zu immer neuen Kostenreduktionen bezüglich Prozessen, Materialien und Yield/Ausbeuten. Gerade hier zeigt sich die hervorragende technologische Position der Meyer Burger Gruppe. Als Systemintegrator von Wafer bis PV Module kann Meyer Burger aus ihrem Produktportfolio die optimale Kundenkonfiguration auswählen und umsetzen. Auf diese Weise ist es möglich, die Vorteile der einzelnen Produktionsschritte zu kombinieren und die Kosten von Solarenergie weiter zu senken. Liquiditätsrisiken Längerfristig anhaltende negative Ertragslagen könnten dazu führen, dass ein stetiger Mittelabfluss die Liquiditätssituation negativ beeinflussen könnte und die Meyer Burger GmbH ihre finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen könnte. Aufgrund der erwarteten Aussichten wird dieses Risiko als gering eingeschätzt. Die Liquidität der Meyer Burger GmbH wird durch die Muttergesellschaft, der Meyer Burger Technology AG, welche ebenfalls der Meyer Burger Gruppe angehört, sichergestellt. Der von der Meyer Burger Technology AG im ersten Quartal 2015 mit mehreren Schweizer Finanzinstituten zur Akquisitions- und Betriebsmittelfinanzierung verlängerte Rahmenkreditvertrag wäre im April 2017 ausgelaufen. Der Vertrag konnte im vierten Quartal 2016 erfolgreich bis Dezember 2019 verlängert werden. Die Betriebsmittel-Limits wurden bedarfsgerecht auf CHF 60 Mio. angepasst. Zum Jahresende 2017 verfügte die Meyer Burger Gruppe insgesamt über Nettoliquidität. Die Sicherung der Liquidität der Meyer Burger GmbH wird permanent überwacht und monatlich an das Management berichtet und analysiert. Zudem stellt der Meyer Burger Technology AG-Konzern bei Bedarf Sicherheiten für die Gesellschaften des Meyer Burger GmbH-Konzerns zur Verfügung. Diesbezüglich gibt es derzeit einen Rangrücktritt für Forderungen gegenüber der Somont GmbH sowie einen Rückzahlungsverzicht bis 30. Juni 2019 für Forderungen gegenüber der Meyer Burger GmbH. Als weniger bedeutsame Risiken können angesehen werden: Produktionsrisiken bestehen aufgrund von möglichen technischen Störungen oder Bedienfehlern durch unsere Mitarbeiter an den Produktionsmaschinen. Um diesem Vorzubeugen wurden Prozess- und Qualitätsstandards entwickelt. Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist hierbei ein großes Anliegen. Durch sorgfältige Analysen der Arbeitsabläufe und mit Schulungen der Mitarbeitenden können Risiken minimiert und eine höhere Prozesssicherheit sichergestellt werden. Die IT-Systeme und deren Netzwerke bilden die Grundlage nahezu aller Geschäftsprozesse und der Informationsflüsse innerhalb des Unternehmens. Ausfälle und Störungen können zu Unterbrechungen der Produktions- und Arbeitsabläufe führen, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben könnten. Ebenfalls bestände ein Risiko im Falle von Datenverlusten oder Industriespionage. Für die Gewährleistung der Aufrechterhaltung der IT-Systeme und deren Sicherheit wurden entsprechende Prozess- und Organisationsstrukturen etabliert. Für den Fall einer wesentlichen Störung oder von Datenverlusten bestehen Notfallpläne. Die Meyer Burger GmbH ist Wechselkursschwankungen aus betrieblichen Aufwendungen und Umsatzerlösen ausgesetzt. Der Konzern setzt hierfür im Bedarfsfall Devisenterminkontrakte ein. Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen werden durch regelmäßige Überwachung der Altersstruktur und ein effizientes Mahnwesen begegnet. Investitionen werden vor Umsetzung analysiert und nur im Falle von positiven erwarteten Ergebnisbeiträgen durchgeführt. Vor Abschluss wesentlicher Vertragsverhältnisse werden diese juristisch überprüft. Aktuell ergeben sich daher keine Risiken, die als bestandsgefährdend einzustufen sind. D. PrognoseberichtDer Konzern der Meyer Burger GmbH verfügt insbesondere aufgrund der Zugehörigkeit zur Meyer Burger Technology AG über eine starke Marktposition. Die sich bereits in den Vorjahren andeutende Erholung der Solarindustrie hat sich weiter fortgesetzt. Neben den sich weiterhin verbessernden Kapazitätsauslastungen im Solarzellen- und Modulproduktionssektor und sich weiter stabilisierenden Zell- und Modulpreisen sind Technologieerneuerungen und Produktionserweiterungen die wichtigsten und aussagekräftigsten Indikatoren für einen sich erholenden Markt. Die prognostizierte stabile Umsatzentwicklung, mit leichter Steigerung gegenüber dem Vorjahr, konnte im Berichtszeitraum erzielt werden. Das Ende September 2016 veröffentlichte Strukturprogramm der Meyer Burger Gruppe zeigte indessen ebenfalls Wirkung, sodass insgesamt eine Verbesserung der Ergebnissituation erzielt werden konnte. Nach wie vor verfügt Meyer Burger über eine signifikante Projekt-Pipeline an Großprojekten und erwartet, dass sich im laufenden Berichtsjahr 2018 eine rege Nachfrage zum einen seitens neuer Kundenkreise, zum anderen aber auch aus bestehenden Geschäftsbeziehungen heraus entwickeln wird. Bei Letzteren wird der Schwerpunkt auf den Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen und auf der technischen Erweiterung durch den Einsatz von Upgrade-Technologien liegen. Umsätze aus im Jahre 2017 erteilten Aufträgen kommen aufgrund der Zeitspanne der Produktion und Realisation der Umsatzerlöse nach Fertigstellung teilweise erst im Verlaufe des 1. Halbjahres 2018 zum Tragen. Dasselbe gilt für im 2018 erteilte Aufträge. Sie werden daher nur bedingt eine positive Auswirkung auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Jahres 2018 haben. Für das Geschäftsjahr 2018 wird mit einem stabilen Umsatz und Gesamtleistung im Vergleich zum Berichtsjahr 2017 gerechnet. Den langfristigen Trend für die Solarenergie, als einen wichtigen Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung, sieht Meyer Burger weiterhin positiv. Das Unternehmen ist mit seinem breiten Produktportfolio und einer schlagkräftigen globalen Sales Organisation richtig positioniert, um von der Verbreiterung der Solarmärkte in neue Regionen und einer allgemein anziehenden Nachfrage nach Photovoltaik-Equipment nachhaltig zu profitieren.
Zülpich, den 27. Juni 2018 Michel René Hirschi, Geschäftsführer Johann Paul Brändle, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017I. Allgemeine Angaben zum KonzernabschlussDie Meyer Burger GmbH mit Sitz in Zülpich ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn (HRB 19855). Der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und den Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS) erstellt. Die Verpflichtung zur Aufstellung ergibt sich aus § 290 HGB. Sofern Angaben wahlweise in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, wurde der Angabe im Anhang der Vorrang gegeben. Maßgebliche Veränderungen der Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG nicht zu verzeichnen. II. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss wurden neben der Meyer Burger GmbH als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen (kleinster Kreis):
Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Stichtage der Einzelabschlüsse dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaften der Meyer Burger GmbH werden für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis in den Konzernabschluss der Meyer Burger Technology AG, Thun, Schweiz einbezogen. Der Konzernabschluss kann auf der Internetseite der Unternehmensgruppe eingesehen werden. III. Konsolidierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 der Meyer Burger GmbH einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Für die erstmalige Pflicht der Aufstellung des Konzernabschlusses wurde eine Vollkonsolidierung nach den §§ 300 bis 307 HGB durchgeführt. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB angewandt. Die Einbeziehung der Tochterunternehmen erfolgte gemäß § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Zeitpunkt des Beginns des Geschäftsjahres, für das erstmals ein Konzernabschluss erstellt wurde (1. Januar 2011). Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden die im Einzelabschluss der Muttergesellschaft ausgewiesenen Beteiligungen gegen das in den Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften ausgewiesene Eigenkapital verrechnet. Ein sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebender passiver Unterschiedsbetrag wurde entsprechend § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB auf der Passivseite als "Ausgleichsposten aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen und wird gemäß DRS 4 Tz. 41 planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögenswerte vereinnahmt. Durch die Folgekonsolidierungen fließen alle nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung ausgewiesenen Ergebnisse der Tochterunternehmen in das Konzernergebnis ein. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden gegeneinander verrechnet. Ergebniswirksame Differenzen haben sich daraus nicht ergeben. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind alle Umsatzerlöse und Erträge aus Lieferungen und Leistungen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verrechnet. Aus den konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen ergab sich keine Notwendigkeit einer Zwischengewinneliminierung. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB werden grundsätzlich nicht aktiviert. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden über 15 Jahre abgeschrieben. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Für Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen werden Nutzungsdauern zwischen drei und neun Jahren angesetzt. Für Gebäude und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden Nutzungsdauern zwischen 10 und 33 Jahren zu Grunde gelegt. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und Maschinen werden bis zu vier Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis dreizehn Jahre abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Wert angesetzt, der sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen und fertigen Erzeugnisse sowie Waren werden mit Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nennwert angesetzt und offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennwerten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden einzelwertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag passiviert. Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Sie werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für temporäre Bilanzierungsunterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen aus der Aktivierung von Zeitwerten im Rahmen der Erstkonsolidierung bei den immateriellen Vermögensgegenständen gebildet. Erstmalig werden zudem für temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei einer der Konzerngesellschaften aktive latente Steuern ausgewiesen. Durch den erfolgten Ausweis wird eine Verbesserung des true and fair view im Einzel- und Konzernabschluss erreicht. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der individuellen Steuersätze der einzelnen Gesellschaften. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuer bis zur Höhe der passiven latenten Steuern berücksichtigt. Eine Ausschüttungssperre im Einzelabschluss der Meyer Burger GmbH gem. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich durch den Überhang aktiver latenter Steuern, der sich aufgrund eines Erhöhungsbetrags nach § 23 UmwStG und daraus resultierender Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanz ergibt. Die Salden der gebildeten latenten Steuern des Geschäftsjahres sind nachfolgend dargestellt:
V. Angaben zur BilanzDie Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens werden Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen ausgewiesen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 7.017 (Vorjahr: TEUR 3.298) sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind wie im Vorjahr keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind, wie bereits im Vorjahr, nur solche mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten. Zum Stichtag ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 14.210 (Vorjahr: TEUR 20.956). In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und ausstehende Löhne und Gehälter, sowie Gewährleistungen enthalten. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten zusammengefasst dargestellt:
Im Vorjahr waren in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 33.500 und keine mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 42.103 (Vorjahr: TEUR 43.929) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 742 (Vorjahr: TEUR 330) und Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 41.361 (Vorjahr: TEUR 43.599) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 41.554 (Vorjahr: TEUR 36.281) enthalten. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Darüber hinaus sind von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an die Gläubiger gesichert. Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Buchwerten der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren Steuerwerten wurden latente Steuern gebildet. Der Berechnung lagen die individuellen Steuersätze der einzelnen Gesellschaften zu Grunde. Diese befanden sich in einer Bandbreite zwischen 28,075% und 32,433%. Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern bis zur Höhe der passiven latenten Steuern berücksichtigt. Vom Wahlrecht der Aktivierung darüber hinaus gehender Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht. Die Positionen der aktiven und passiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden im Berichtsjahr jeweils in Höhe von TEUR 145 gegenläufig aufgelöst. Für Steuerlatenzen auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei einer der Konzerngesellschaften wurden erstmalig TEUR 3.736 an aktiven latenten Steuern zur Verbesserung des true and fair view zugeführt. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Gebäudemietverträgen über jährlich TEUR 307. Teilweise sind Verträge bis Mitte 2017 und teilweise bis 2018 geschlossen. Die Mietgeschäfte dienen insbesondere der Optimierung der Finanzierung des Meyer Burger GmbH-Konzerns. VI. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Verkauf an Drittkunden erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2015 konzernweit einheitlich über die Meyer Burger (Switzerland), Thun, Schweiz. Dementsprechend wurden auch die Umsätze im Geschäftsjahr 2017 fast ausschließlich mit dieser Konzerngesellschaft getätigt. Sie gliedern sich nach Regionen der Kunden wie folgt:
Die Umsätze gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere Erträge aus der regelmäßigen Auflösung des Ausgleichspostens aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von TEUR 177 (Vorjahr: TEUR 530) enthalten. Die Auflösung des verbliebenen Ausgleichspostens erfolgte über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögenswerte und ist im Geschäftsjahr 2017 vollständig erfolgt. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen von TEUR 193 für Steuernachzahlungen im Rahmen der Betriebsprüfung bei der Somont GmbH enthalten. Ansonsten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 3.310 (Vorjahr: Aufwand TEUR 264) begünstigen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Steueraufwand der Somont von TEUR 193 für Nachzahlungen aus der Betriebsprüfung und TEUR 232 für laufenden Steueraufwand der Meyer Burger GmbH. Die Aktivierung des Unterschiedsbetrags, der aus dem Erhöhungsbetrag nach § 23 UmwStG resultierte, führt zu einem Steuerertrag in Höhe von TEUR 3.736. Die Aktvierung der aktiven latenten Steuern erfolgt zum 31.12.2017 erstmalig zur Verbesserung des true and fair view. VII. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung wurde gemäß DRS 21 entsprechend der so genannten "indirekten Methode" abgeleitet. In den Finanzmittelfonds werden sämtliche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Der der Kapitalflussrechnung zugrunde gelegte Finanzmittelfonds betrifft ausschließlich Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. VIII. Sonstige AngabenDie durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen während des Geschäftsjahres beträgt 77 (Vorjahr: 103), davon 77 Angestellte (Vorjahr: 103) und keine gewerblichen Arbeitnehmer (Vorjahr: 0). Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Der Konzern unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:
Die wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich unterteilt nach Geschäftsarten wie folgt:
Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 49 (Vorjahr TEUR 52). Die im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften
nehmen Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 in Anspruch. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen haben auf die Aufstellung und Offenlegung von Lagebericht und Anhang, auf die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet. Ein entsprechender Beschluss der Meyer Burger GmbH nach § 325 HGB wurde durch Einreichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offengelegt. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2017 Herr Peter Pauli, Uetendorf/Schweiz, bis 31.12.2016 Chief Executive Officer der Meyer Burger Technology AG, Thun/Schweiz (bis 2. März 2017), und Herr Michel Hirschi, Bern/Schweiz, Chief Financial Officer der Meyer Burger Technology AG, Thun/Schweiz, bestellt. Mit Wirkung zum 2. März 2017 wurde Herr Johann Paul Brändle, Walenstadt/Schweiz, der seit dem 01.01.2017 Nachfolger von Herrn Peter Pauli als Chief Executive Officer der Meyer Burger Technology AG, Thun/Schweiz, ist, zum Geschäftsführer bestellt., Auf die Angaben gem. § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB im Anhang kann gemäß § 313 Abs. 3 S. 1 HGB verzichtet werden. Die Angaben § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden entsprechend § 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht. IX. NachtragsberichtEs sind keine Ereignisse zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem 27. Juni 2018 eingetreten, die eine wesentliche Auswirkung auf die ausgewiesenen Buchwerte von Aktiven und Passiven der Meyer Burger GmbH zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
Zülpich, den 27. Juni 2018 Michel René Hirschi, Geschäftsführer Johann Paul Brändle, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2017
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017(indirekte Methode)
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2017
Das Eigenkapital der Konzernobergesellschaft Meyer Burger GmbH beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf T€ 44.291 (Vorjahr T€ 39.785). Bei der Konzernobergesellschaft Meyer Burger GmbH besteht keine Ausschüttungssperre die sich aus der Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag ergibt. Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich durch den Überhang aktiver latenter Steuern. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Meyer Burger GmbH, Zülpich Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Meyer Burger GmbH, Zülpich, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Meyer Burger GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 28. Juni 2018 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hans-Peter Kreibich, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Dennler, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde noch nicht gebilligt. |
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