Grohe International GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Caroline Gilles seit 26.4.2018 | Prokura |
Jens Hildebrand seit 26.4.2018 | Prokura |
Michael Mager seit 18.2.2014 | Geschäftsführer |
Michael Josef Rauterkus seit 18.2.2014 | Geschäftsführer |
Thomas Fuhr seit 18.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LIXIL Europe S.à.r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BerichtigungAufgrund eines technischen Versehens seitens des Bundesanzeiger Verlages ist die Veröffentlichung vom 21.02.2018 fehlerhaft.Grohe Holding GmbHHemerKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017Konzernlagebericht und Konzernabschluss zum 31. März 2017 sowie BestätigungsvermerkKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Konzernbilanz zum 31. März 2017
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 20171. Informationen zum Unternehmen Die Grohe Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften ("der Konzern") sind gemessen am Umsatz Europas größter und weltweit einer der führenden Hersteller von Sanitärarmaturen. Die breit gestreute Palette der vom Konzern entwickelten, hergestellten und vertriebenen Produkte unter dem Markennamen "GROHE" umfasst Sanitär- und Küchenarmaturen, Brausen und Duschsysteme, Installations- und Spülsysteme sowie weitere Bad- und Sanitärprodukte. Die Grohe Holding GmbH, Hemer, (im Folgenden auch "die Gesellschaft") wurde am 17. Mai 2004 gegründet; sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5040 eingetragen. Die Muttergesellschaft der Grohe Holding GmbH ist die Grohe Group S.à r.l., Luxemburg, die 100,0 % der Anteile an der Grohe Holding GmbH hält. An der Grohe Group S.à r.l. hält die GraceA Co., Ltd., Tokio, Japan ("GraceA"), einen Anteil von 87,5 %; die restlichen 12,5 % werden von der LIXIL Corporation, Tokio, Japan, ("Lixil") gehalten. Mit Wirkung vom 28. Februar 2017, ist die GraceB S.à r.l, Luxemburg, vormals 87,5%ige Anteilseignerin der Grohe Group S.à r.l, auf die Grohe Group S.à r.l. verschmolzen worden. Die Grohe Group S.à r.l. und die Grohe Holding GmbH sind somit indirekt mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaften der LIXIL Corporation. Die Grohe Holding GmbH wird in den Konzernabschluss der Grohe Group S.à r.l. (kleinster Kreis) sowie in den Konzernabschluss der LIXIL Group Corporation (größter Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Grohe Group S.à r.l. ist unter www.rcsl.lu, der Konzernabschluss der LIXIL Group Corporation unter http://www.lixil.com/en/inverstor/ abrufbar. Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. Oktober 2015 wurde das Geschäftsjahresende auf den 31. März umgestellt. Die Vergleichsperiode vom 1. Januar bis zum 31. März 2016 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. Das Geschäftsjahr umfasst die Periode vom 1. April 2016 bis 31. März 2017. Die Veröffentlichung des Abschlusses erfolgt nach der Freigabe durch die Geschäftsführung am 20. Juli 2017. Die Grohe Beteiligungs GmbH, Hemer, macht für das Geschäftsjahr 2017 von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Verpflichtung, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Vierten Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches offenzulegen, Gebrauch. Die Grohe North America GmbH, Hemer, macht für das Geschäftsjahr 2017 von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Verpflichtung, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, Gebrauch. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1 Grundlagen für die Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der Grohe Holding GmbH wurde gemäß § 315a HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Grohe Holding GmbH umfasste in der Vergangenheit den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Zur Anpassung des Geschäftsjahres an das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, der LIXIL Group Corporation, Tokio, Japan, hat die Gesellschafterversammlung der Grohe Holding GmbH am 19. Oktober 2015 beschlossen, dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2016 umgestellt wird. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 bildete ein Rumpfgeschäftsjahr. Angaben in diesem Konzernanhang zur Gewinn- und Verlustrechnung, die mit "2016" bezeichnet sind, beziehen sich im Folgenden jeweils auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2016. Das Geschäftsjahr 2017 umfasst die Periode vom 1. April 2016 bis 31. März 2017. Aufgrund des oben genannten Wechsels des Geschäftsjahres ist eine Vergleichbarkeit der beiden Perioden nur eingeschränkt gegeben. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem international gebräuchlichen Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Zur Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS müssen bei einigen Posten Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Grohe Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zum Abschlussstichtag eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden grundsätzlich unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Tochtergesellschaften, deren Geschäftsjahr aufgrund von länderspezifischen Vorschriften nicht am 31. März endet, stellen grundsätzlich zu diesem Termin einen Zwischenabschluss auf. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Die Grohe Holding GmbH ist am Abschlussstichtag an den unter Anhangsangabe 26 aufgeführten Unternehmen beteiligt, die mit Ausnahme der Grome Marketing (Cyprus) Ltd., Nikosia, Zypern, und der Grome İç ve Dış Ticaret Limited Şirketi, Istanbul, Türkei, im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die jeweils 50-prozentigen Beteiligungen an der Grome Marketing (Cyprus) Ltd. sowie an der Grome İç ve Dış Ticaret Limited Şirketi, die indirekt über die Grohe AG gehalten werden, werden als Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen unter Punkt 25 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" bzgl. der sogenannten Grome-Transaktion. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von Ermessensentscheidungen sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Die nachstehend wiedergegebenen wesentlichen Schätzungen und Annahmen sind für die Einschätzung der Risiken der Finanzberichterstattung von großer Bedeutung. Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie das Markenrecht "GROHE" betreffen einen erheblichen Anteil der Bilanzsumme. Da diese Posten nicht planmäßig abgeschrieben werden, kommt dem jährlichen verpflichtenden Wertminderungstest große Bedeutung zu. Aufgrund der fehlenden Abschreibung repräsentieren daher die Buchwerte die Verhältnisse beim Erwerb der Grohe-Posten im Jahr 2004, soweit zwischenzeitlich keine Wertminderung vorzunehmen war. Der Wertminderungstest erforderte zunächst die Festlegung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppe von solchen Einheiten, denen diese Posten zugeordnet werden. Diese Struktur bleibt grundsätzlich erhalten, bis eine Änderung der Umstände eine Neuausrichtung erfordert. Bei Grohe folgt diese Struktur der regionalen Ausrichtung der Grohe-Geschäftsaktivitäten. Hierauf aufbauend ist jährlich eine Schätzung des erzielbaren Betrages jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Hierzu zieht Grohe den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten heran. Zur Ermittlung dieses Betrages muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Cashflows werden grundsätzlich aus der jeweils aktuellen Planung des Unternehmens abgeleitet. Der Abzinsungssatz wird unter Heranziehung aktueller Marktdaten bestimmt. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts betrug zum 31. März 2017 TEUR 763.455 (31. März 2016: TEUR 763.455); der Buchwert des Markenrechtes "GROHE" betrug TEUR 585.934 (31. März 2016: TEUR 585.934). Für weitere Informationen zu den immateriellen Vermögenswerten wird auf Anhangsangabe 6, für weitere Informationen zur Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der sonstigen immateriellen Vermögenswerte wird auf Anhangsangabe 8 verwiesen. Entwicklungskosten Entwicklungskosten werden entsprechend der in Anhangsangabe 2.2 dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Dies bezieht sich insbesondere auf Produktentwicklungen. Die Anwendung dieser Rechnungslegungsmethode setzt einen klar dokumentierten Prozess der Erfassung der Kosten für Entwicklungsprojekte und deren Überwachung voraus. Grohe setzt hierfür einen sogenannten Stage-Gate-Prozess ein, d.h. ein Phasenmodell mit definierten Kontrollpunkten für Produktentwicklungsprojekte. Die im Stage-Gate-Prozess definierten Phasen reichen von dem Beginn einer Produktidee bis hin zur Vermarktung der Produkte. Vor dem Übergang in eine neue Phase innerhalb des Stage-Gate-Prozesses gibt es jeweils eine formalisierte Entscheidung, ob das Projekt fortgeführt wird. Die Aktivierung der Kosten für ein Entwicklungsprojekt erfolgt erst ab der Phase, in der nach Einschätzung des Managements die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des jeweiligen Projekts nachgewiesen ist. Die Kosten werden nur aktiviert, soweit diese durch den erwarteten zukünftigen Nutzen aus dem Projekt gedeckt sind. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Beträge trifft das Management dabei Annahmen über die Höhe und den Zeitraum der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt und die anzuwendenden Abzinsungssätze. Mit Eintritt der Nutzbarkeit der Projektergebnisse setzt die planmäßige Abschreibung ein. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten betrug zum 31. März 2017 TEUR 32.526 (31. März 2016: TEUR 30.874). Vgl. auch Anhangsangabe 6. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im Konzern existiert eine Reihe nicht durch Fonds gedeckter Pensionspläne, die hauptsächlich die in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter einschließen. Im Ausland bestehen einige weniger umfangreiche Pläne. Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen und anderen medizinischen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen inhärenten Unsicherheiten. Die Neuberechnung zum jeweiligen Stichtag führt regelmäßig zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die in voller Höhe im Sonstigen Ergebnis und damit außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Der Abzinsungssatz ist ein wesentliches Element der Bewertung von Pensionen, da mit ihm der Zinsaufwand für den nächsten Berichtszeitraum bestimmt wird. Die für die Pensionsbewertung relevanten Abzinsungssätze sind grundsätzlich aus dem Kapitalmarkt unter Heranziehung hoch qualitativer Unternehmensanleihen in derselben Währung abzuleiten, soweit ein hinreichend liquider Markt vorliegt. Zum 31. März 2017 blieb der Abzinsungssatz für die deutschen leistungsorientierten Pensionspläne mit 2,1 % auf Vorjahresniveau. Eine Sensitivitätsanalyse ist in Anhangsangabe 18 enthalten. Die Änderungen der finanziellen Annahmen, im Wesentlichen der Anstieg des Abzinsungssatzes, der bei der Bewertung der leistungsorientierten Pensionspläne und der medizinischen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Anwendung kommt, führte im Geschäftsjahr zu einem versicherungsmathematischen Verlust in Höhe von TEUR 1.119 (2016: versicherungsmathematischer Verlust von TEUR 44.050). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. März 2017 TEUR 401.913 (31. März 2016: TEUR 396.361). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangsangabe 18 zu finden. Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Wertaufhellung Die Bewertung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder ähnlichen Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ist in erheblichem Umfang von der Einschätzung des Managements abhängig. So beruht die Wahrscheinlichkeit, ob aus einem anhängigen Verfahren eine Verbindlichkeit entsteht, auf der Einschätzung der spezifischen Sachverhalte und Gegebenheiten der Situation. Der spätere Urteilsspruch oder ein geschlossener Vergleich können in erheblichem Umfang von der Einschätzung abweichen. Zum 31. März 2017 wurden für anhängige Rechtsverfahren und Restrukturierungsmaßnahmen Rückstellungen von TEUR 2.896 (31. März 2016: TEUR 2.865) gebildet. Weitere Informationen über Rückstellungen sind in Anhangsangabe 17 enthalten. 2.2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Fremdwährungsumrechnung Die Währungsumrechnung des Konzerns erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach IAS 21. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs von der jeweiligen Landeswährung in Euro umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie die entsprechenden Jahresergebnisse zu Durchschnittskursen des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral erfasst. Die Wechselkurse wichtiger Währungen entwickelten sich hierbei wie folgt: Entwicklung der Wechselkurse wichtiger Währungen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten der laufenden Instandhaltung werden als Aufwand erfasst. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Die Abschreibungen auf die jeweiligen Vermögenswerte beginnen, wenn die Vermögenswerte für ihren vorgesehenen Verwendungszweck bereit sind. Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlösen und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Für weitere Einzelheiten zu den Sachanlagen wird auf Anhangsangabe 5 verwiesen. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, sie fallen für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts an. Bei qualifizierten Vermögenswerten nimmt der Erwerb oder die Herstellung zwingend einen wesentlichen Zeitraum in Anspruch. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung wird erreicht, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Der Konzern hat die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen, wenn er: • Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat (d.h. über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen) • eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat • die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass der Besitz der Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Um diese Annahme zu stützen, berücksichtigt der Konzern bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, alle maßgeblichen Sachverhalte und Umstände. Gleiches gilt, wenn er nicht über die Mehrheit der Stimmrechte oder ähnlicher Rechte des Beteiligungsunternehmens verfügt. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Bei Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt die Einbeziehung unter Anwendung der Erwerbsmethode. Danach bemessen sich die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird am Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden entweder ergebniswirksam oder im Eigenkapital erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Erwerbers diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, • stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird und • ist nicht größer als ein Segment des Konzerns. In den Fällen, in denen der Geschäfts- oder Firmenwert einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) darstellt und ein Teil des Geschäftsbereichs dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und dem Teil der zurückbehaltenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Nettovermögen zuzüglich der kumulierten Fremdwährungsdifferenzen und des nicht amortisierten Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgswirksam erfasst. Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden, soweit sie aktivierungsfähig sind, mit den Herstellungskosten angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Nutzungsdauer wird im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer kommt ausschließlich die lineare Abschreibung zur Anwendung. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Überprüfung auf Wertminderung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ferner wird die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Für weitere Informationen zu den immateriellen Vermögenswerten wird auf Anhangsangabe 6 verwiesen. Entwicklungskosten Entwicklungskosten sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als immaterieller Vermögenswert aktivierungspflichtig, während Forschungskosten in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand zu berücksichtigen sind. Kosten, die in der Entwicklungsphase eines neuen Produktes entstehen und diesem direkt zurechenbar sind, werden aktiviert, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: • Technische Möglichkeit zur Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, sodass dieser genutzt oder verkauft werden kann • Vorhandensein der Absicht und der Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen • Erzielung von künftigem wirtschaftlichen Nutzen durch den immateriellen Vermögenswert • Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen zum Abschluss der Entwicklung und anschließendem Verkauf bzw. Nutzung des immateriellen Vermögenswertes • Verlässliche Bewertung der dem immateriellen Vermögenswert zuzurechnenden Kosten. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten beginnt, sobald die entwickelten Produkte für ihre vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen. Die Abschreibungen für Produktentwicklungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzkosten erfasst. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Der Konzern ist an gemeinsamen Vereinbarungen in Form von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen wird als eine vertragliche Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt, definiert. Ein Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet die Gründung eines eigenständigen Unternehmens, an dem jedes Partnerunternehmen beteiligt ist. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an den Gemeinschaftsunternehmen unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen (wie Jahresergebnisse, Ausschüttungen etc.) des Gemeinschaftsunternehmens erfasst. Der mit einem Gemeinschaftsunternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und - sofern zutreffend - im Sonstigen Ergebnis oder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend den Anteilen an den Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Der Bilanzstichtag und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter vergleichbaren Umständen der Gemeinschaftsunternehmen und des Konzerns stimmen überein. Für weitere Informationen zu den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen wird auf Anhangsangabe 7 verwiesen. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Für in Vorjahren wertgeminderte Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung wird sofort im Periodenergebnis erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird zum Neubewertungsbetrag erfasst. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Für die Vermögenswerte "Geschäfts- und Firmenwert" sowie "Markenrecht" sind zusätzlich folgende Kriterien zu berücksichtigen: Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrecht Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts und des Markenrechts wird mindestens einmal jährlich überprüft. Ein Wertminderungstest wird auch dann durchgeführt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert und das Markenrecht zugeordnet wurden. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), der der Geschäfts- oder Firmenwert und das Markenrecht zugeordnet wurden, unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf nicht in den nachfolgenden Berichtsperioden aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts und des Markenrechts auf Werthaltigkeit zum 31. März vor. Wir verweisen hinsichtlich der Prüfung auf Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und des Markenrechts auf Anhangsangabe 8. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen erstmals Vertragspartei wird. Die eingebetteten Derivate werden vom Basisvertrag getrennt, wenn dieser nicht zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird, und eine Analyse ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Im Geschäftsjahr 2017 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2016 lagen keine eingebetteten Derivate im Bereich der finanziellen Vermögenswerte vor. Die Einstufung der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erforderlich erscheinen, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres vorgenommen. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d.h. am Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von derivativen finanziellen Vermögenswerten wird anhand von Mark-to-market-Bewertungen unter Zugrundelegung von Zinssätzen, die für den entsprechenden Zeitraum gelten, bestimmt. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Geschäftsjahr 2017 und in Vorjahren wurden vom Konzern keine Finanzinvestitionen dieser Art gehalten. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung für Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagien und Agien beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste nicht direkt im Eigenkapital, sondern im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Bei Abgang oder Wertminderung von Finanzinvestitionen werden die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Erhaltene oder gezahlte Zinsen aus Finanzinvestitionen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Zinserträge oder Zinsaufwendungen ausgewiesen. Dividenden aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf die Zahlung erfolgswirksam als "Erhaltene Dividenden" erfasst. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie Derivate und Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Anhangsangabe 23 aufgeführt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für diesen Vermögenswert bzw. die Schuld stattfindet oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht angepasste) Preise Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Es wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder zusammen besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen individuell untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, ordnet er den Vermögenswert einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen zu und untersucht sie zusammen auf Wertminderung. Vermögenswerte, die individuell auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung erfasst wird, werden nicht in die pauschale Wertminderungsbeurteilung auf Portfoliobasis einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Sie wird ergebniswirksam erfasst. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z.B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden zusammen mit den Forderungsbeträgen ausgebucht, wenn die entsprechenden Forderungen als uneinbringlich eingestuft werden. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten. Die Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von weniger als drei Monaten. Finanzielle Verbindlichkeiten Verzinsliche Darlehen Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen erstmals Vertragspartei wird. Die eingebetteten Derivate werden vom Basisvertrag getrennt, wenn dieser nicht zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird, und eine Analyse ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die vom Konzern gehaltenen derivativen Finanzinstrumente, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht erfüllen. Derivate, welche die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht erfüllen Die finanziellen Verbindlichkeiten enthalten auch Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Derivaten, welche die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht erfüllen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts gemäß dem anzuwendenden Hedge-Accounting-Modell erfasst werden (siehe unten). Der beizulegende Zeitwert von derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wird anhand von Mark-to-market-Bewertungen unter Zugrundelegung von Zinssätzen, die für den entsprechenden Zeitraum gelten, bestimmt. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte Die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt regelmäßig bei Erlöschen der Rechte. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn die Zahlung erfolgt, das Recht erloschen ist oder dem Recht durch die Gegenseite erfolgreich widersprochen wurde. Da im Konzern keine ABS-Transaktionen durchgeführt und Forderungen nur in geringem Maße im Rahmen des Factorings verkauft werden, erfolgt die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte dann, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken, bezogen auf den Cashflow aus dem finanziellen Vermögenswert, übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen Durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Grohe Beteiligungs GmbH stellen die nicht beherrschenden Anteile an der Grohe AG nach IAS 32 Fremdkapital dar, da den Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen eine Abfindung gemäß § 305 AktG zusteht. Die Grohe Holding GmbH ist zu 100 % an der Grohe Beteiligungs GmbH beteiligt. Für weitere Informationen wird auf die Anhangsangaben 16 und 21 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe ist der Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum entsprechenden Stichtag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im Konzern existieren eine Reihe nicht durch Fonds gedeckter Pensionspläne, die nahezu alle in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter einschließen, die vor dem 1. Januar 2001 eingetreten sind. Darüber hinaus existieren Pensionspläne in den USA und Großbritannien, die durch Planvermögen unterlegt sind. Der Konzern hat sich darüber hinaus verpflichtet, zusätzliche medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Mitarbeiter in den USA zu erbringen. Die Bewertung der aus den Pensionsplänen resultierenden Verpflichtungen erfolgte in allen Fällen durch sachverständige Dritte. Die Bewertung der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung erfolgt gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) sowie der Ermittlung von laufendem Dienstzeitaufwand und Zinsaufwendungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und auch künftig nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung wirksam. Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Planvermögenswerts entspricht dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Der Dienstzeitaufwand im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen wird den Kosten der betroffenen Funktionsbereiche in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Die Verzinsung der Verpflichtungen wird unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Leasingverhältnisse Konzern als Leasingnehmer Im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Sachanlagen werden nach IAS 17 im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Wert bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umsatzrealisierung Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge sind zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung zu bemessen. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder andere Abgaben bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Ansatzkriterien voraus. Verkauf von Waren und Erzeugnissen Umsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang an den Kunden erfasst, sofern ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Zinserträge Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (gegebenenfalls unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des bei der erstmaligen Erfassung bestimmten Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Dividenden Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden nach IAS 1.35 saldiert unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Konzernbilanz als passiver Abgrenzungsposten dargestellt. Der passive Abgrenzungsposten wird über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts in gleichen jährlichen Raten erfolgswirksam aufgelöst. Steuern Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der: • latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und der • latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, mit dem die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können, mit Ausnahme von: • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und • latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem die temporären Differenzen verrechnet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem der latente Steueranspruch verrechnet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Sonstigen Ergebnis bzw. Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisen- und Rohwarentermingeschäfte, um sich gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im Sonstigen Ergebnis erfasst wird. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z.B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, so werden die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht-finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht-finanziellen Schuld. Es wurden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hochwirksam waren. Es werden derzeit nur Cashflow Hedges zur Absicherung zukünftig erwarteter Transaktionen als Sicherungsinstrumente verwendet. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder Überrollen des Sicherungsinstrumentes in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im Sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange im Sonstigen Ergebnis, bis die erwartete Transaktion das Ergebnis beeinflusst. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste in die Gewinn-und Verlustrechnung umgebucht. Fremdwährungen (Cashflow Hedges) Für einen Großteil der abgeschlossenen Devisentermingeschäfte liegt eine Designation als effektive Sicherungsgeschäfte im Sinne des IAS 39 vor und der wirksame Teil wird als Sonstiges Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung des Cashflows erfasst. Hinsichtlich der unwirksamen Teile sowie der übrigen nicht nach IAS 39 designierten Kontrakte erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im Finanzergebnis bzw., sofern eine wirtschaftliche Sicherung vorliegt, im operativen Ergebnis. Rohstoffeinkäufe (Cashflow Hedges) Für die im Rumpfgeschäftsjahr 2016 abgewickelten Rohwarentermingeschäfte sowie die zum 31. März 2017 bestehenden und für Rohstoffeinkäufe im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Rohwarentermingeschäfte liegt eine Hedge-Accounting-Dokumentation im Sinne des IAS 39 vor. Die beizulegenden Zeitwerte wurden als Sonstiges Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung des Cashflows erfasst. Für weitere Informationen zu den Finanzinstrumenten wird auf Anhangsangabe 23 verwiesen. 2.3. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS-Standards Das IASB hat die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der Europäischen Union noch nicht übernommen wurden. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Diese Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umgesetzt. Ausführungen zum Inhalt und zu möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden im Anschluss an die Übersicht detailliert dargestellt.
Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden. Die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung sowie die geänderten Wertminderungsvorschriften werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung ziehen wesentliche Erleichterungen im Bereich der Designation von Sicherungsbeziehungen sowie des Effektivitätsnachweises nach sich. Die Analyse, ob sich aus der erstmaligen Anwendung wesentliche Änderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben werden, ist noch nicht abgeschlossen. IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden Im Mai 2014 hat das IASB IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden veröffentlicht. IFRS 15 wird für alle Sektoren und alle Kundenverträge über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen anzuwenden sein und alle bestehenden Bestimmungen für die Umsatzrealisierung ersetzen. Das Grundprinzip von IFRS 15 besagt, dass Umsatzerlöse in der Höhe der Gegenleistung, die das Unternehmen voraussichtlich erhalten wird, zu erfassen sind. Die Bestimmungen des Standards werden in einem 5-Schritte-Modell umgesetzt. IFRS 15 regelt auch die Erfassung der zusätzlichen Kosten, die für den Erhalt eines Auftrags anfallen, sowie die Erfassung der Kosten, die im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags anfallen. Darüber hinaus enthält I FRS 15 umfangreichere Angabepflichten. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. IFRS 15 ist rückwirkend anzuwenden. IFRS 15 wird Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, deren Ausmaß derzeit analysiert wird. IFRS 16: Leasingverhältnisse Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. Dieser sieht für Leasingnehmer für die meisten Leasingverhältnisse den verpflichtenden Ansatz des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit vor. Für Leasinggeber gibt es hingegen lediglich geringfügige Änderungen im Vergleich zur Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. IFRS 16 erfordert sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erweiterte Anhangsangaben. IFRS 16 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist unter der Maßgabe zulässig, dass IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bereits angewendet wird oder zusammen mit IFRS 16 zum gleichen Zeitpunkt angewendet wird. Der Konzern hat begonnen, die bestehenden Leasingverträge nach den Vorgaben des IFRS 16 zu analysieren. Eine finale Aussage über die Auswirkungen ist noch nicht möglich. 3. Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die im Posten "Finanzierungs-, Reorganisationskosten und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesenen Finanzierungskosten erfüllen nicht die Definition von Transaktionskosten und wurden daher nicht von den entsprechenden Schulden abgesetzt. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 sind Nettoverluste aus der Währungsumrechnung entstanden. 3.2 Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden saldiert ausgewiesen. 3.3 Finanzergebnis Finanzergebnis
In den Funktionskosten enthaltene Abschreibungen
In den Umsatzkosten enthaltene Materialaufwendungen
In den Funktionskosten enthaltene Leistungen an Arbeitnehmer
In den sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen in Höhe von TEUR 21.897 (2016: TEUR 5.033) enthalten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitarbeiterzahl setzt sich im Durchschnitt wie folgt zusammen:
Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzkosten ausgewiesen und betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 33.508 (2016: TEUR 7.449). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Betrag von TEUR 12.231 (2016: TEUR 3.229) aktiviert. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 10.862 (2016: TEUR 3.186). 4. Ertragsteuern Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Der erwartete Steuersatz für das Geschäftsjahr 2017 von 31,525 % (2016: 31,325 %) resultiert aus der erwarteten Gewerbesteuerbelastung von 15,7 % sowie aus der Körperschaftsteuer von 15 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer in Deutschland, da der wesentliche Teil der Geschäftstätigkeit in Deutschland erfolgt. Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzpositionen des Konzerns: Latente Steuern
Auf die steuerlichen Verlustvorträge und Zinsvorträge ausländischer Tochtergesellschaften wurden insgesamt latente Steueransprüche von EUR 8,1 Mio. gebildet. Diese resultieren im Wesentlichen aus Verlust- und Zinsvorträgen der amerikanischen Tochtergesellschaft. Aufgrund des Einbezugs in den LIXIL-Konzernabschluss ergeben sich hier erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Verlust- und Zinsvorträge. Zum 31. März 2017 wurden latente Steuerschulden für kumulierte, aber noch nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 4,1 Mio. (2016: EUR 4,1 Mio.) erfasst, da der Konzern plant, in absehbarer Zeit Ausschüttungen vorzunehmen. 5. Sachanlagen Sachanlagen
Wertminderung von Sachanlagen Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertminderungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 3 erfasst (2016: TEUR 0). Nutzungsdauern Die Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden wie folgt geschätzt:
Finanzierungsleasingverhältnisse Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen und Mietkaufverträgen gehaltenen Maschinen und anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug zum 31. März 2017 TEUR 515 (31. März 2016: TEUR 1.336). Im Geschäftsjahr 2017 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2016 waren keine Zugänge zu verzeichnen. Sicherheiten Zum 31. März 2017 dienten keine Sachanlagen als Sicherheit für die Darlehen der Grohe Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (Anhangsangabe 15) (31. März 2016: TEUR 0). 6. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte (in TEUR)
Der Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 763.455 ist auf den Erwerb der ehemaligen Grohe Aktiengesellschaft im Jahr 2004 zurückzuführen. Die Marke bezieht sich im Wesentlichen auf die Marke "GROHE". Die Nutzungsdauer der Marke "GROHE" ist weder wirtschaftlich noch technologisch begrenzt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Marke keiner bestimmbaren Nutzungsdauer unterliegt. Die Schutzrechte können ohne wesentlichen Aufwand verlängert werden. Neben dem Geschäfts- oder Firmenwert wird daher auch die Marke "GROHE" nicht planmäßig abgeschrieben, sondern unterliegt dem jährlichen Wertminderungstest. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2017 sind im Wesentlichen einzeln erworbene oder selbst geschaffene Vermögenswerte. Die Zugänge bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 13.077 (2016: TEUR 3.281) setzen sich ausschließlich aus aktivierten Entwicklungsleistungen in Zusammenhang mit Produktentwicklung in Höhe von TEUR 10.374 (2016: TEUR 2.497) sowie weiteren aktivierten selbst geschaffenen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 2.703 (2016: TEUR 784) zusammen. Der Ausweis der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgte im Wesentlichen im Posten "Umsatzkosten". Wertminderungen Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertminderungen von TEUR 290 für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte und TEUR 337 für andere immaterielle Vermögenswerte erfasst und im Posten "Umsatzkosten" ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte Wertminderungen von TEUR 183 im Posten "Umsatzkosten" ausgewiesen. Sicherheiten Zum 31. März 2017 dienten keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (Anhangsangabe 15) (31. März 2016: TEUR 0). Nutzungsdauern Die geschätzten Nutzungsdauern der sonstigen und der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte liegen zwischen drei und fünf Jahren. 7. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Die Grohe Holding GmbH ist zum Geschäftsjahresende zu 50 % an der Grome Marketing (Cyprus) Ltd. sowie an der Grome İç ve Dış Ticaret Limited Şirketi, die indirekt über die Grohe AG gehalten werden, beteiligt. Diese Beteiligungen werden zum Abschlussstichtag als Anteile an Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen und nach der Equity-Methode bewertet. Hinsichtlich der Veränderungen im Anteils-besitz nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf Punkt 25 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". Darüber hinaus wird auf Punkt 22 "Angabe über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen. Die Art der Leistungsbeziehungen der Grome-Gesellschaften erstreckt sich auf den Vertrieb und Marketingaktivitäten sowie Service Support im Raum Middle East auf Kommissionsbasis. Das Geschäftsjahresende der Gesellschaften ist abweichend zum Geschäftsjahr der Grohe Holding GmbH der 31.12.2016. Anteile an Joint Ventures
8. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde zur Überprüfung auf Wertminderung den nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet: • Deutschland • Europa (ohne Deutschland) • Amerika • Mittlerer Osten • Asien Die Aufteilung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht im Wesentlichen den Segmenten. Das Segment "Europa" besteht aus zwei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Geschäftstätigkeiten in Deutschland bilden eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit, da Deutschland sich aufgrund der hier durch die Grohe AG verankerten Produktion sowie der Forschung und Entwicklung von den Tätigkeiten im übrigen Europa unterscheidet. Die Tätigkeiten im übrigen Europa konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Vertrieb und sind innerhalb der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sehr homogen. Die vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerte und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. In Übereinstimmung mit dem Budgetierungsprozess werden diese Tests jeweils im letzten Quartal des Geschäftsjahres durchgeführt. Die Durchführung eines weiteren Wertminderungstests aufgrund kritischer Ereignisse innerhalb des Geschäftsjahres war nicht notwendig. Die im Rahmen des Erwerbs aller Anteile an der ehemaligen Grohe Aktiengesellschaft, Hemer, im Jahr 2004 erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte teilen sich nunmehr wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf: Zahlungsmittelgenerierende Einheiten
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Deutschland" Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Deutschland" wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die nach diesem Zeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,5 % (2016:1,5 %) extrapoliert. Der im Geschäftsjahr verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 7,0 % (2016: 7,0 %) Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Europa (ohne Deutschland)" Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Europa (ohne Deutschland)" wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die nach diesem Zeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,5 % (2016: 1,5 %) extrapoliert. Der im Geschäftsjahr verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 8,2 % (2016: 8,0 %). Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Amerika" Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Amerika" wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die nach diesem Zeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,5 % (2016: 1,5 %) extrapoliert. Der im Geschäftsjahr verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 6,9 % (2016:7,0 %). Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Mittlerer Osten" Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Mittlerer Osten" wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die nach diesem Zeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,5 % (2016: 1,5 %) extrapoliert. Der im Geschäftsjahr verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 10,4 % (2016: 10,0 %). Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asien" Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Asien" wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die nach diesem Zeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,5 % (2016: 1,5 %) extrapoliert. Der im Geschäftsjahr verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 8,8 % (2016: 9,0 %). Markenrechte "GROHE" In der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Deutschland" sind ferner Markenrechte mit einem Buchwert zum 31. März 2017 von TEUR 585.934 (31. März 2016: TEUR 585.934) bilanziert. Das Markenrecht wurde zum Zeitpunkt der Akquisition der vormaligen Grohe Aktiengesellschaft durch die Grohe Holding GmbH mittels Anwendung der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet. Die Überprüfung auf Wertminderung erfolgt im Rahmen der Überprüfung der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Deutschland". Grundannahmen für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind folgende Annahmen von besonderer Bedeutung und unterliegen Schätzungsunsicherheiten: • Umsatzerlöse • Margenentwicklung (Bruttomarge) • Abzinsungssätze • Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen jenseits des Planungszeitraums zugrunde gelegt wird. Umsatzerlöse und Wachstumsraten - Den geschätzten Umsatzerlösen und Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden interne Annahmen getroffen. Für den Planungszeitraum von fünf Jahren geht die Gesellschaft von einem deutlichen Umsatzwachstum aus. Dies ist Ausdruck der angestrebten weiteren Internationalisierung von Grohe. Margenentwicklung (Bruttomarge) - Im Einklang mit den Umsatzplanungen geht die Geschäftsführung von einer leichten Margenverbesserung aus. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze werden durch die Unternehmensleitung als WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Hierbei werden die folgenden wesentlichen Inputfaktoren zugrunde gelegt: • risikoloser Zins von 1,20 % • Marktrisikoprämie von 6,50 % • Planungszeitraum - Die Jahre 2017/18 bis 2021/22 bilden den Planungszeitraum. Daneben erfordert die WACC-Ermittlung Annahmen zu den Fremdkapitalkosten, dem Beta-Faktor und der Kapitalstruktur, die sich aus einer unveränderten Peer Group ableiten. Darüber hinaus werden gegebenenfalls Risikofaktoren abgebildet, die spezifisch für die zahlungsmittelgenerierende Einheit sind. Sensitivität der getroffenen Annahmen Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt. • Abzinsungssätze - Eine Veränderung der Abzinsungssätze um einen Prozentpunkt führt nicht zu einer Wertminderung. • Wachstumsrate - Eine Verminderung der Wachstumsrate um einen Prozentpunkt führt nicht zu einer Wertminderung. 9. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte
Die bestehenden Forderungen sind zum Bilanzstichtag überwiegend nicht fällig. Es deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken. Der Rückgang der "Darlehen und Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" (TEUR -34.109) ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung von Darlehen durch das Mutterunternehmen Grohe Group S.à.r.l. an die beiden Gesellschaften Grohe AG und Grohe Holding GmbH zurückzuführen. Zum 31. März 2017 dienten keine sonstigen finanziellen Vermögenswerte als Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (31. März 2016: TEUR 0). Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der sonstigen Vermögenswerte (in TEUR)
10. Vorräte
Insgesamt wurden Abwertungen von Vorräten in Höhe von TEUR 185 aufwandswirksam erfasst (2016: TEUR 821). Die Aufwendungen aus Verschrottungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 4.128 (2016: TEUR 2.244). Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Umsatzkosten. Mit dem Nettoveräußerungswert sind Fertige Erzeugnisse und Ware unterwegs in Höhe von TEUR 1.798 (2016: TEUR 1.594) bewertet. Sicherheiten Zum 31. März 2017 dienten keine Vorräte als Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (Anhangsangabe 15) (31. März 2016: TEUR 0). 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von bis zu 120 Tagen. Zum 31. März 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 2.395 (31. März 2016: TEUR 2.258) in voller Höhe wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: Entwicklung des Wertberichtigungskontos
Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. März stellt sich wie folgt dar: Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sicherheiten Zum 31. März 2017 dienten keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (Anhangsangabe 15) (31. März 2016: TEUR 0). 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 185.741 (2016: TEUR 148.312) enthalten fast ausschließlich Bank- und Kassenbestände von operativen Tochtergesellschaften. Die Entwicklung der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen kann der Kapitalflussrechnung entnommen werden. Sicherheiten Zum 31. März 2017 dienten keine Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen als Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (Anhangsangabe 15) (31. März 2016: TEUR 0). 13. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Nach der Entscheidung, die Fertigungsstätte in Kanada mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 zu schließen, hatte das zuständige Management beschlossen, einen Teil der diesbezüglichen Vermögenswerte zu veräußern, da die bisher im GROHE-Werk in Mississauga durchgeführten Produktionsaktivitäten in ein Werk in Mexiko der ASD Americas Holding Corporation (bekannt als American Standard Brands ("ASB")) verlagert wurden. Da auch die anderen Kriterien des IFRS 5 für eine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfüllt waren, waren im Rumpfgeschäftsjahr 2016 noch technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von TEUR 827 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Es wurden keine Wertminderungen in Bezug auf diese Vermögenswerte erfasst. Die Vermögenswerte wurden im 2. Quartal 2016 zum Buchwert verkauft. 14. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital besteht aus zwei Geschäftsanteilen in Höhe von EUR 24.900 sowie EUR 100. Die Grohe Group S.à r.l. hält sämtliche Anteile an der Gesellschaft. Die Kapitalanteile wurden vollständig eingezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 50.000 resultiert aus einer sonstigen Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB aus dem Jahr 2004. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2013 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 46.100 in Eigenkapital umgewandelt. Der Betrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Die Position "Gewinnrücklagen und Konzernergebnis" enthält die aufgelaufenen Ergebnisse der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. In den kumulierten Konzernergebnissen werden außerdem versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Pensionsbewertung erfasst. Zum 31. März 2017 beliefen sich die aufgelaufenen versicherungsmathematischen Gewinne (+) bzw. Verluste (-) nach Steuern auf TEUR -90.527 (31. März 2016: TEUR -89.842). Sonstige Rücklagen Unter den sonstigen Rücklagen sind die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung der ausländischen Abschlüsse ausgewiesen. Diese betragen zum 31. März 2017 TEUR 10.089 (2016: TEUR 5.752). Des Weiteren erfolgt hier der Ausweis der kumulierten Wertveränderung von Sicherungsinstrumenten in Höhe von TEUR 334 (2016: TEUR 960). 15. Finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Zum 31. März 2017 hat die Grohe Holding GmbH drei unbesicherte Gesellschafterdarlehen der LIXIL Group Finance Corporation über insgesamt EUR 961 Mio. in Anspruch genommen. Darüber hinaus steht der Grohe AG, einer Tochtergesellschaft der Grohe Holding GmbH, eine Betriebsmittelkreditlinie über EUR 120 Mio. zur Verfügung. Von den drei Gesellschafterdarlehen sind zwei Darlehen (über ursprünglich EUR 380 Mio. bzw. EUR 311 Mio.) endfällig und stehen der Grohe Holding GmbH bis zu ihrem Fälligkeitstermin am 22. April 2020 zur Verfügung. Sie werden mit einem variablen Zinssatz von 6M-EURIBOR plus 0,9 % Aufschlag verzinst. Das dritte Darlehen (über ursprünglich EUR 400 Mio.) ist in halbjährlichen Raten, beginnend am 15. Juni 2015, zu tilgen und wird mit der letzten Ratenzahlung am 15. Dezember 2019 vollständig zurückgezahlt sein. Es wird mit einem variablen Zinssatz von 6M-EURIBOR plus 0,8 % Aufschlag verzinst. Zum 31. März 2017 waren von diesem Darlehen noch EUR 270 Mio. ausstehend. Die Betriebsmittelkreditlinie steht für allgemeine Unternehmenszwecke und zur Deckung des Working-Capital-Bedarfs der Grohe AG bis zum 9. April 2020 zur Verfügung. Der Zinssatz auf die Betriebsmittelkreditlinie für Barziehungen ist EU RIBOR plus 0,325 % Aufschlag. Zum 31. März 2017 war die Betriebsmittelkreditlinie nicht durch Barziehungen in Anspruch genommen. Die Betriebsmittelkreditlinie ist durch eine Garantie der LIXIL Group Corporation besichert. 16. Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen Nach der Verschmelzung der Grohe Water Technology AG & Co. KG mit der Grohe AG als aufnehmende Gesellschaft waren die nicht beherrschenden Anteile aufgrund des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags mit dem Abfindungsbetrag nach § 305 AktG zu bewerten; auf der Basis eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags sowie eines Gerichtsentscheids in einem vorangegangenen Spruchverfahren wird der Wert der Verbindlichkeit geschätzt. Wir verweisen auf Anhangsangabe 21 (Rechtsstreitigkeiten). Durch die Neubewertung im Geschäftsjahr 2017 ist ein Bewertungsaufwand von TEUR 260 (2016: TEUR 106) angefallen. Die Bewertungsergebnisse sind innerhalb des sonstigen Finanzergebnisses ausgewiesen. Sollte der vorgeschlagene Vergleich des Gerichts 10 % höher ausfallen als derzeit erwartet, würde die entsprechende Verbindlichkeit ebenfalls um 10 % steigen. Dies würde zu einem finanziellen Aufwand von TEUR 599 führen. 17. Rückstellungen
Gewährleistungen Die Rückstellungen für Gewährleistungen beruhen auf den Erfahrungswerten der Kundenreklamationen aus den Vorjahren. Die entsprechenden Kosten werden im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen. Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich Die Rückstellungen aus dem Personal- und Sozialbereich umfassen hauptsächlich Jubiläumsgelder, Verpflichtungen aus Altersteilzeit sowie ähnliche Verpflichtungen. Sie sind in der Regel langfristig. Restrukturierung sowie rechtliche Risiken Die Rückstellungen für Restrukturierung und rechtliche Risiken betreffen insbesondere das Spruchverfahren (siehe hierzu Anhangsangabe 21). 18. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im Konzern existiert in Deutschland eine Reihe nicht durch Fonds gedeckter Pensionspläne, die nahezu alle in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter einschließen, die vor dem 1. Januar 2001 eingetreten sind. Seit diesem Stichtag sind die deutschen Pensionspläne für neue Mitarbeiter geschlossen. Die Pläne dienen zur Erfüllung der Pensionszusagen und gewähren bestimmte Arbeitsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erwirbt ein Arbeitnehmer ein unverfallbares Recht auf zukünftige Leistungen. In den meisten Fällen bemessen sich die zu zahlenden Leistungen nach der Dienstzeit, dem Einkommen und der Position im Unternehmen. Für die Mitarbeiter in den USA und in Großbritannien hat der Konzern fondsbasierte Pensionspläne aufgelegt. Diese Pläne wurden für neue Mitarbeiter geschlossen und es können auch von bestehenden Mitarbeitern keine zusätzlichen Ansprüche mehr erworben werden. Der Konzern gewährte seinen Mitarbeitern in den USA bestimmte sonstige Leistungen nach Rentenbeginn. Der entsprechende Plan deckte Beiträge für Krankenversicherung und zahnärztliche Versicherung ab. Dieser Plan wurde im Geschäftsjahr beendet. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt: Angefallene Aufwendungen für Versorgungsleistungen
Der Dienstzeitaufwand entfällt auf die folgenden Aufwandspositionen:
Der Finanzierungsstatus der leistungsorientierten Pensionspläne stellt sich wie folgt dar: Finanzierungsstatus (in TEUR)
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtung aus Pensionen
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellen sich wie folgt dar: Entwicklung des Planvermögens der Pläne im Ausland
Ziele der Anlagepolitik für das Fondsvermögen sind Kapitalerhalt und eine langfristige Kapitalvermehrung. Zu diesem Zweck wird ausschließlich in offene Investmentfonds mit einem ausgewogenen Portfolio investiert. Die Hauptgruppen des Planvermögens stellen sich als prozentualer Anteil des beizulegenden Zeitwerts des gesamten Planvermögens wie folgt dar: Hauptgruppen des Planvermögens im Ausland
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2018 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt TEUR 84. Zum 31. März 2017 betrug die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen 17,9 Jahre. Das Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtungen im Zusammenhang mit den deutschen Pensionsplänen stellt sich wie folgt dar: Fälligkeit der undiskontierten Versorgungsleistungen für die Pensionspläne in Deutschland
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen, die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden, ergeben sich wie folgt: Im sonstigen Ergebnis erfasste (Erträge) und Aufwendungen nach Steuern
Zum 31. März 2017 ergaben sich kumulierte versicherungsmathematische Verluste nach Steuern in Höhe von TEUR -90.527 (31. März 2016: TEUR -89.842). Nachfolgend werden die wesentlichen versicherungsmathematischen Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen für die Pensionspläne in Deutschland dargestellt: Versicherungsmathematische Grundannahmen für die Pensionspläne in Deutschland
Der Abzinsungssatz ist nach IFRS aus dem Kapitalmarkt abzuleiten. Hierfür sind grundsätzlich hoch qualitative Unternehmensanleihen heranzuziehen, soweit ein hinreichend liquider Markt gegeben ist. Die Gesellschaft verwendet für die zur Bestimmung des Abzinsungssatzes notwendige Ermittlung der Zinsstrukturkurve nicht die verdichteten Renditeinformationen der iBoxx-Subindices, sondern legt die Renditeinformationen jedes einzelnen Bonds zugrunde. Das Zinsermittlungsverfahren auf Einzelpapierbasis lieferte zum Stichtag 31. März 2017 wie im Vorjahr einen Rechnungszins in Höhe von 2,1 %. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich Änderungen der entsprechenden versicherungsmathematischen Annahmen, die nach vernünftigem Ermessen zum Stichtag 31. März 2017 hätten möglich sein können, auf die leistungsorientierten Pensionspläne in Deutschland ausgewirkt hätten: Auswirkungen von Annahmeänderungen für die Pensionspläne in Deutschland für 2017
19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. 20. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht besichert und setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern sowie der Zuwendungen der öffentlichen Hand sind sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten. Zuwendungen der öffentlichen Hand Die ausgewiesenen Zuwendungen resultieren im Wesentlichen aus einem Investitionszuschuss in Portugal. Dieser wird über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. 21. Erfolgsunsicherheiten und andere Verpflichtungen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen - Konzern als Leasingnehmer Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge, Hardware, diverse Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Maschinen und Mietverträge für Gebäude abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge für die Mobilien liegt bei drei bis fünf Jahren. Die Leasingverträge beinhalten zum Teil Verlängerungsoptionen. Zum 31. März 2017 bestehen folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen: Mietleasingzahlungsverpflichtungen
Die erfolgswirksam erfassten Leasing- und Mietzahlungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 21.004 (2016: TEUR 17.125). Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen Der Konzern hat Leasingverträge für Gegenstände der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen, die wegen der Gestaltung der ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge ("Finance Leases") dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen sind. Die Verträge beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Kaufoptionen, jedoch in der Regel keine Preisanpassungsklauseln. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden: Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen
Rechtsstreitigkeiten Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Grohe Water Technology AG & Co. KG auf die Grohe AG hat die Grohe AG den Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen ein gesetzlich vorgeschriebenes Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 33,11 pro Aktie unterbreitet. Mehrere Eigentümer von nicht beherrschenden Anteilen haben ein Spruchverfahren gegen die Grohe AG eingeleitet und beantragt, das Barabfindungsangebot zu erhöhen und eine Bar-Zuzahlung entsprechend dem Umtauschverhältnis festzusetzen. Die Grohe AG hat nach Wirksamwerden der vorgenannten Verschmelzung einen neuen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Grohe Beteiligungs GmbH abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Grohe Beteiligungs GmbH den Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen der Grohe AG ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebenes Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 35,19 pro Aktie unterbreitet und eine feste jährliche Ausgleichszahlung zugesichert. Auch hier haben Eigentümer von nicht beherrschenden Anteilen ein Spruchverfahren gegen die Grohe Beteiligungs GmbH eingeleitet, um die angebotene Barabfindung und die zugesicherte Ausgleichszahlung überprüfen zu lassen. Die Aktionäre können nur eines der Barabfindungsangebote annehmen. 2011 hat das Landgericht Dortmund in beiden Spruchverfahren einen Gutachter bestellt. Dieser hat seinen Bericht im August 2013 vorgelegt. Im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag hat das Landgericht Dortmund am 6. März 2014 entschieden, dass die festgesetzte Barabfindung sowie die feste jährliche Ausgleichszahlung angemessen sind. Einige Antragsteller haben gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund Beschwerde eingelegt. Am 12. November 2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz entschieden, dass die festgesetzte Barabfindung sowie die feste jährliche Ausgleichszahlung nicht angemessen sind und auf EUR 37,06 bzw. EUR 2,79 je Aktie der Grohe AG anzuheben sind. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Im Spruchverfahren zur Verschmelzung hat das Landgericht Dortmund am 25. Juni 2015 entschieden, dass die festgesetzte Barabfindung auf EUR 52,08 je Aktie der Grohe AG anzuheben ist und eine zusätzliche Ausgleichszahlung von EUR 2,42 je Aktie zu zahlen ist. Die Grohe AG hat gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund Beschwerde eingelegt. Das Verfahren ist jetzt in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Von den beiden Entscheidungen könnten insgesamt 218.678 Aktien betroffen sein, davon maximal 97.240 Aktien im Rahmen der Barabfindung aus dem Verschmelzungsvertrag. Sollte eine höhere Barabfindung rechtskräftig festgesetzt werden, ergibt sich eine entsprechende finanzielle Belastung. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht unter "Rechtliche Risiken". 22. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die Grohe Holding GmbH beherrschen oder von ihr beherrscht werden oder die unter ihrer gemeinschaftlichen Führung oder ihrem maßgeblichem Einfluss stehen (oder umgekehrt), zusammen mit etwaigen Geschäftsvorfällen angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Grohe Holding GmbH einbezogen werden. Die Grohe Group S.à r.l. ist Inhaberin aller Geschäftsanteile der Grohe Holding GmbH. Die Grohe Group S.à r.l. hält ferner 100 % der Anteile an der Grohe Luxembourg Three S.à r.l., Luxemburg, die wiederum mit einem 100 %-Anteil die Grohe Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen, beherrscht. Ferner beherrscht die Grohe Group S.à r.l. über die Grohe Four S.A. auch die Grohe Dawn Watertech Holding (Pty) Ltd., South Africa. Seit dem 21. Januar 2014 wird ein Anteil von 87,5 % an der Grohe Group S.à r.l. von der GraceB S.à r.l., gehalten; am 1. April 2015 schloss die LIXIL Corporation den Kauf des von der Cai GmbH gehaltenen Anteils von 12,5 % an der Grohe Group S.à r.l. ab. Die Grohe Group S.à r.l. und die Grohe Holding GmbH sind seit diesem Zeitpunkt indirekt mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaften der LIXIL Corporation. Mit Wirkung vom 28. Februar 2017 ist die GraceB S.à r.l., Luxemburg auf die Grohe Group S.à r.l. verschmolzen worden. Grohe Group S.à r.l. wird zu 100 % von der Muttergesellschaft GraceA Co. Ltd. gehalten, die wiederum gemeinschaftlich von der LIXIL Corporation und der Development Bank of Japan geführt wurden. Im September 2016 erwarb die LIXIL Corporation die Anteile der Development Bank of Japan. Somit werden am 31. März 2017 indirekt alle Anteile der Grohe Holding GmbH von der LIXIL Corporation gehalten. Das oberste beherrschende Mutterunternehmen LIXIL Group Corporation Die wesentlichen Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr 2017 waren neben der in Abschnitt 15 dargestellten Finanzierung durch die LIXIL Group Finance Corporation Verkäufe und Käufe von Halbfertigwaren zwischen der LIXIL Group Corporation bzw. ihren Tochtergesellschaften und den Grohe-Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2017 betrug das Gesamtvolumen der Käufe von LIXILI-Unternehmen TEUR 47.917 (2016: TEUR 9.967). Grohe verkaufte Produkte an LIXIL und ihre Tochtergesellschaften für insgesamt TEUR 14.396 (2016: TEUR 3.173). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden darüber hinaus TEUR 2.679 im Wesentlichen für IT-, Design- und Managementleistungen seitens LIXIL an Grohe weiterbelastet. Mutterunternehmen Grohe Group S.à r.l. Im Wesentlichen werden zwischen den Mutterunternehmen Grohe Group S.à r.l. / GraceB S.à r.l. und den Konzernunternehmen Managementleistungen in Höhe von TEUR 10.438 (2016: TEUR 5.748) verrechnet. Im März 2014 erhielt die Grohe Holding GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 54.400 von ihrem Mutterunternehmen, der Grohe Group S.à r.l., die wiederum ein Gesellschafterdarlehen in gleicher Höhe von ihrem Mutterunternehmen, der GraceB S.à r.l., erhielt. Die Rückzahlung seitens der Grohe Holding erfolgte im Rumpfgeschäftsjahr 2016 in voller Höhe. Die Darlehen wurden mit dem EURIBOR plus 0,9 % Aufschlag verzinst. Die im Rumpfgeschäftsjahr 2016 hieraus resultierenden Zinsaufwendungen betrugen TEUR 61. Demgegenüber erhielt die Grohe Group S.à r.l. Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 35.000 zum 31. März 2016. Dieses Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2017 in drei Tranchen komplett zurückgeführt. Hierfür wurden Zinsen in Höhe von TEUR 178 (Rumpfgeschäftsjahr 2016: TEUR 222) berechnet. Im Geschäftsjahr 2017 verkaufte die Grohe AG Produkte im Gesamtwert von TEUR 654 (2016: TEUR 1.655) an die Grohe Dawn Watertech Holding (Pty) Ltd. Grohe Polen ist als Vertriebsagent für die Grohe AG tätig und erhält dafür eine entsprechende Kommission. Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Bis September 2016 hatten die Anteilseigner der Development Bank of Japan maßgeblichen Einfluss auf den Konzern. In diesem Zeitraum gab es im Geschäftsjahr 2017 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2016 keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit der Development Bank of Japan. Gemeinschaftsunternehmen Die Grohe Holding GmbH ist am Abschlussstichtag zu 50 % an der Grome Marketing (Cyprus) Ltd. sowie an der Grome İç ve Dış Ticaret Limited Şirketi, die indirekt über die Grohe AG gehalten werden, beteiligt. Diese Beteiligungen werden als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und sind im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Grome fungiert in der Regel als Handelsvertreter des Grohe-Konzerns. Es bestehen reguläre Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den Gemeinschaftsunternehmen mit marktüblichen Konditionen. Es wurden im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 22.857 (2016: TEUR 7.919) erzielt. Daneben verzeichnete Grome im Geschäftsjahr 2017 Provisionserträge in Höhe von TEUR 19.323 (2016: TEUR 5.303) sowie Marketingbeiträge in Höhe von TEUR 7.576 (2016: TEUR 2.140). Die Forderungen zum Stichtag 31. März 2017 betrugen TEUR 7.206 (31. März 2016: TEUR 7.755) und die Schulden TEUR 0 (31. März 2016: TEUR 232). Mit Wirkung zum 9. Mai 2017 erwarb die Grohe AG die restlichen Anteile an den beiden Grome-Gesellschaften. Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen sowie erbrachte bzw. bezogene Dienstleistungen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Schulden gegenüber nahestehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien oder Besicherungen. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahre 2017 und im Rumpfgeschäftsjahr 2016 nicht wertberichtigt. Ein Wertminderungstest wird jährlich durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Finanzlage des nahestehenden Unternehmens oder der nahestehenden Person sowie die Entwicklung des Markts, in dem diese tätig sind. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns Führungspersonen in Schlüsselpositionen sind die nachfolgenden Mitglieder des Vorstands der Grohe AG und der Geschäftsführung der Grohe Holding GmbH. Dem Vorstand der Grohe AG gehörten im Geschäftsjahr 2017 an: • Michael Rauterkus (Vorstand Vertrieb/Chief Sales Officer) • Thomas Fuhr (Vorstand Technik/Chief Operations Officer) • Michael Mager (Vorstand Personal/Chief of Staff) • Adam Bryson (Vorstand Finanzen, Controlling & Informationstechnologie/Chief Financial Officer) Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf TEUR 7.757 (Vorjahr: TEUR 1.900). Bei diesen Bezügen handelt es sich ausschließlich um kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich Bonuszahlungen. Für ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bzw. ihrer Vorgängergesellschaften bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 14.879 (2016: TEUR 15.508). Die Ruhegehälter ehemaliger Vorstandsmitglieder belaufen sich auf TEUR 917 (Vorjahr: TEUR 229). Der Geschäftsführung der Grohe Holding GmbH gehörten im Geschäftsjahr 2017 an: • Michael Rauterkus • Thomas Fuhr • Michael Mager • Adam Bryson Im Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 gehörten folgende Personen dem Aufsichtsrat der Grohe AG an: • Herr Kinya Seto, Chief Executive Officer der LIXIL Group Corporation (ab 10. Juni 2016) (Aufsichtsratsvorsitzender ab 7. Juli 2016) • Herr Ahmet Karademir *, Geschäftsführer (1. Bevollmächtigter), IG Metall Offenburg (Stellvertretender Vorsitzender) • Herr Laurence W. Bates, Executive Officer der LIXIL Group Corporation • Herr Marc Dobro, Corporate Officer der LIXIL Corporation • Herr Katsuhiro Hidaka, Executive Officer der LIXIL Group Corporation (ab 14. Februar 2017) • Herr Sachio Matsumoto, Executive Officer der LIXIL Group Corporation • Frau Jin Song Montesano, Executive Officer der LIXIL Group Corporation (ab 13. Oktober 2016) • Frau Sabine Bauer *, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall - Bezirksleitung NRW • Herr Timo Mai *, freigestellter Betriebsrat • Frau Ulrike Heuser-Greipr, Senior Vice President - Public & Investor Relations/Press Officer der Grohe AG (ab 29. April 2016) • Herr Peter Paulokat * , freigestellter Betriebsrat • Frau Martina Pflum *, freigestellte Betriebsrätin Folgende Mitglieder sind im Geschäftsjahr 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: • Herr Yosuke Yaki, Executive Officer der LIXIL Group Corporation (bis 22. November 2016) • Herr Chihiro Shima, Direktor der DBJ Investment Advisory Co., Ltd. (bis 30. September 2016) Mit Wirkung zum 1. Mai 2017 ist Herr Sachio Matsumoto aus dem Aufsichtsrat der Grohe AG ausgeschieden. Zum 9. Mai 2017 ist Herr Tomomi Hagiwara, Senior Manager der LIXIL Group Corporation, durch das Amtsgericht Iserlohn als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt worden. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 betragen TEUR 398 (2016: TEUR 110). Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen bzw. den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen für außertarifliche Mitarbeiter. Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns Es gab sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr neben den genannten Vergütungen keine weiteren Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns. 23. Weitere Informationen zu Finanzinstrumenten Die vom Konzern verwendeten Finanzinstrumente sind Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungs-Leasingverhältnisse, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte und aufgenommene Darlehen. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern auch über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Rohwaren- und Devisentermingeschäfte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen resultieren. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde im Geschäftsjahr 2017 und in 2016 und wird auch künftig kein Handel mit Derivaten betrieben. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflowrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Rohstoffpreis-, Kredit- und sonstige Marktrisiken. Die Unternehmensleitung legt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten fest, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsänderungsrisiko Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Da zur Unternehmensfinanzierung variabel verzinsliche Schuldinstrumente eingesetzt werden, ist Grohe Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Diese Zinsänderungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus Gesellschafterdarlehen der LIXIL Group Finance Corporation in Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze (aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen). Alle anderen Variablen bleiben konstant. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus wird auf eine Sensitivitätsanalyse für weiter sinkende Zinssätze zum 31. März 2016 und 31. März 2017 verzichtet. Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten
Währungsrisiko Der Konzern steht im Wesentlichen einem operativen Währungsrisiko aufgrund von Erlösen in Fremdwährung gegenüber. Wesentliche Risiken im Finanzierungs- bzw. Investitionsbereich bestehen demgegenüber nicht. Ein erheblicher Teil (rund 41 %) der Faktura erfolgte im Geschäftsjahr 2017 nicht in Euro. Wesentliche Teile dieser Fremdwährungen betreffen aber die jeweilige funktionale Währung, sodass insoweit kein direktes Risiko für das Konzernergebnis besteht. Dennoch bestehen verbleibende Währungsrisiken durch die Faktura in Fremdwährungen. Der Konzern minimiert seine Währungsrisiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften, die sich in erster Linie auf den US-Dollar und in geringerem Umfang auf den japanischen Yen und das britische Pfund beziehen. Risiken aus einer Veränderung der Währungsrelationen begegnet das Unternehmen mit einer Absicherung der in Fremdwährung abzurechnenden Umsätze und der daraus resultierenden Forderungen. Zur Absicherung werden Devisentermingeschäfte verwendet, mit denen die Zahlungseingänge in Fremdwährung zu einem festen Kurs in Euro getauscht werden. Der Sicherungszeitraum beträgt für erwartete Umsätze grundsätzlich bis zu einem Jahr. Abhängig von den Erwartungen über die Währungsentwicklung und die Einschätzung des Gesamtrisikos kann der Sicherungszeitraum jedoch auch jederzeit verlängert oder verkürzt werden. Zum Bilanzstichtag betrug der durchschnittliche Sicherungszeitraum (Laufzeit der zum Stichtag bestehenden Verträge) ca. sechs Monate. Die Planung der erwarteten Zahlungseingänge (aus Umsatzerlösen) basiert auf den Daten und Erfahrungswerten der Vorjahre. Da die erwarteten Zahlungseingänge nicht vollständig gesichert werden (generell ca. 50 %), sind die in ein Hedge Accounting eingebundenen antizipativen Transaktionen zum Bilanzstichtag hoch wahrscheinlich. Zum 31. März 2017 wurde über insgesamt 73 Kontrakte mit einzelnen Nominalvolumen von USD 0,3 Mio. bis zu USD 5,0 Mio. insgesamt ein Nominalvolumen von USD 116,8 Mio. (31. März 2016: über insgesamt 67 Kontrakte mit einzelnen Nominalvolumen von USD 0,5 Mio. bis zu USD 5,0 Mio. insgesamt ein Nominalvolumen von USD 110,3 Mio.) für operative Zwecke abgesichert. Der hierbei durchschnittlich abgesicherte Kurs ist USD/EUR 1,10 (31. März 2016: USD/EUR 1,12). Die durchschnittliche Restlaufzeit der Kontrakte ist 166 Tage (31. März 2016: 174 Tage). Zusätzlich zu den aufgeführten Kontrakten bestanden zum 31. März 2017 weitere kurzfristige Kontrakte in Höhe von TEUR 84.668 für die Absicherung der Kaufpreiszahlungen in US-Dollar im Rahmen des Erwerbs der restlichen 50 % der Anteile an Grome (siehe Punkt 25 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Darüber hinaus bestanden Kontrakte zur Sicherung von Wechselkursrisiken aus dem japanischen Yen und dem britischen Pfund in deutlich geringerem Umfang. Diese werden je nach Bedarf von Zeit zu Zeit abgeschlossen. Der Großteil der Devisentermingeschäfte für zukünftige Umsätze wurde in eine Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden und demnach wurde der beizulegende Zeitwert für eben diese Kontrakte in der Cashflow Hedge Reserve im Eigenkapital erfasst. Die Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows aus den erwarteten künftigen Umsatzerlösen für die nachfolgenden Geschäftsjahre wurden zum Stichtag als hoch wirksam eingestuft. Die nicht effektiven Kontrakte sind wirtschaftlich auch in Sicherungsbeziehungen eingebunden. Die beizulegenden Zeitwerte je Währung stellen sich wie folgt dar:
Marktwerte je Währung
Zur Darstellung von Währungsrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die die hypothetischen Auswirkungen von Änderungen der relevanten Währungskurse auf Eigenkapital und Ergebnis darstellen. Risiken dieser Art bestehen gemäß IFRS 7 durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben hierbei unberücksichtigt. Die vorhandenen Risiken bestehen daher in den vorhandenen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie in den Währungsderivaten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern sowie die Auswirkungen ergebnisneutraler Buchungen im Eigenkapital aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung verschiedener Währungen. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Fremdwährungsrisiko
Kreditrisiko Der Konzern schließt grundsätzlich Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, um wesentliche Ausfallrisiken für den Konzern zu vermeiden. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Eine besondere Abhängigkeit des Konzerns von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses berücksichtigt die erwartete Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die operative Geschäftsentwicklung und Investitionen. Zum 31. März 2017 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zins- und Tilgungszahlungen. In der nachfolgenden Aufstellung sind die Barwerte aller künftigen Cashflows dargestellt. Der Konzern hält dies für eine geeignete Darstellung der Cashflows, die zur Zahlung anstünden, wenn die Position geschlossen werden müsste. Derivate werden als kurzfristig fällig dargestellt, da in dieser Position der früheste Liquiditätsabfluss abgebildet wird. Die tatsächliche Vertragslaufzeit kann sich auf eine längere Periode beziehen. Die Buchwerte der Zinsuntergrenzen sind für diese Darstellung in den Buchwerten der zugrundeliegenden finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns führen in Zukunft zu den folgenden Auszahlungen: Liquiditätsrisiko
Rohstoffpreisrisiken Als Hersteller hochwertiger Armaturen ist Grohe Preisrisiken bezüglich der notwendigen Rohstoffe ausgesetzt. Ein wesentliches Rohmaterial ist Messing sowie aus Messing gefertigte Teile. Hauptbestandteile von Messing sind Kupfer und Zink. Um diese Risiken zu minimieren, erfolgt der Abschluss von Preis- und Mengenkontrakten mit Lieferanten zur Sicherung des Rohstoffpreises für einen Zeitraum von maximal einem Jahr im Voraus. Die physischen Lieferverträge mit den Lieferanten fallen unter die sogenannte "Own Use Exemption" nach IAS 39 und gelten damit nicht als derivative Finanzinstrumente. Gegebenenfalls sind Drohverlustrückstellungen zu berücksichtigen, sofern das Endprodukt keine Marge mehr erzielt. Ferner werden Rohstoffeinkäufe von Kupfer und Zink auch seit dem Jahr 2010 durch Rohwarentermingeschäfte abgesichert. Mithilfe der Rohwarentermingeschäfte wird die Preisschwankung der zukünftigen, sehr wahrscheinlich zu erwartenden Zahlungsströme für Rohstoffe abgesichert, indem der Preis für eine bestimmte Menge und für einen bestimmten Zeitpunkt im Voraus festgelegt wird. Der Sicherungszeitraum beträgt für erwartete Einkäufe in der Regel bis zu einem Jahr. Die Termingeschäfte wurden im Geschäftsjahr 2017 und im Rumpfgeschäftsjahr 2016 in effektive Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 eingebunden. Die Planung der erwarteten Zahlungsausgänge (aus Rohstoffeinkäufen) basiert auf den Daten und Erfahrungswerten der Vorjahre und der Produktionsplanung der Werke für das kommende Jahr. Da die erwarteten Zahlungsausgänge nicht vollständig gesichert werden (generell max. 70 %), sind die in die Bewertungseinheiten eingebundenen antizipativen Transaktionen zum Bilanzstichtag hoch wahrscheinlich. Die beizulegenden Zeitwerte und abgeschlossenen Tonnagen setzen sich am Ende des Geschäftsjahres 2017 wie folgt zusammen: Rohwarentermingeschäfte per 31. März 2017
Rohwarentermingeschäfte per 31. März 2016
Kapitalsteuerung Der Konzern unterliegt neben den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands keinen weiteren Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Wesentliches Unternehmensziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Die Steuerung des bilanziellen Kapitals spielt insoweit nur eine untergeordnete Rolle. Als Steuerungsgröße für dieses Ziel setzt der Konzern im Wesentlichen auf erfolgsorientierte Größen wie Umsatz, Betriebsergebnis und das operative Ergebnis/EBIT. Beizulegender Zeitwert und Bewertungskategorie Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente; ferner erfolgt eine Einordnung in die Bewertungskategorien des IAS 39. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte haben für gewöhnlich Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Daher entsprechen die Buchwerte dieser Vermögenswerte zum Bilanzstichtag annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten zu diesem Datum. Bei sonstigen langfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten weisen regelmäßig Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Daher stellen auch hier die Buchwerte näherungsweise die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von verzinslichen Darlehen und Ausleihungen werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der währungsdifferenziert bestimmten Credit-Spread-Strukturkurve bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente und der Darlehen wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Floating Rate Notes wurden auf der Basis von Marktpreisen ermittelt: Buchwerte und beizulegende Zeitwerte zum 31. März 2017
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte zum 31. März 2016
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 in verschiedene Bewertungslevel eingeteilt. Hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die
Zum 31. März 2017 verfügte der Konzern über die folgenden Klassen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten: Buchwerte und Fair Values zum 31. März 2017
Buchwerte und Fair Values zum 31. März 2016
Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten setzen sich wie folgt zusammen:
Neben den obigen Währungseffekten resultierten aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen weitere Aufwendungen und Erträge. Sicherungsbeziehungen Grohe setzt derivative Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken ein. Zum 31. März 2017 erfüllt der Großteil der zum Stichtag bestehenden Devisen- und Rohwarentermingeschäfte die formellen Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Sinne des IAS 39. Die Wertveränderungen (nach Abzug hierauf gebildeter latenter Steuern) von TEUR -626 wurden daher direkt in das Eigenkapital eingestellt. In den anderen Fällen liegen die formellen Voraussetzungen nicht vollständig vor, sodass die derivativen Instrumente am Bilanzstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 24. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr 2017 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 738 als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt: Abschlussprüferhonorare
25. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Konzernabschluss der Grohe Holding GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. März 2017 wurde am 20. Juli 2017 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. Am 9. Mai 2017 hat die Grohe AG die verbliebenen 50 % der stimmberechtigten Anteile an den beiden bisher als Gemeinschaftsunternehmen geführten Gesellschaften Grome Marketing (Cyprus) Limited, Zypern inkl. deren Tochtergesellschaften sowie der Grome İç ve Dış Ticaret, Türkei, (beide im Folgenden "Grome" genannt) zu einem Kaufpreis von TEUR 85.227 erworben. Dieser wurde ausschließlich über liquide Mittel beglichen. Im Jahr 1993 wurden 50 % des Unternehmens Grome Marketing (Cyprus) Limited erworben. Seitdem gelang es Grome, das Geschäft mit GROHE-Produkten erfolgreich auszubauen, sodass es heute eine führende Position in seinen Schlüsselmärkten einnimmt. Grome ist im Wesentlichen als Agent auf Provisionsbasis für den Konzern tätig, aber erzielt auch in einigen Ländern direkten eigenen Umsatz (Umsatz des Konzerns mit den jeweiligen Grome-Gesellschaften und von dort aus dann Erzielung des externen Umsatzes mit den jeweiligen Kunden). Aufgrund der Tatsache, dass Grome auch bislang im Wesentlichen als Agent tätig war und die Umsatzerlöse extern durch die Grohe AG erfolgt sind, wird die Vollkonsolidierung zu einem leichten Anstieg der externen Umsatzerlöse sowie geringen Anpassungen in den Vertriebs- und Verwaltungskosten führen. Insgesamt wird derzeit ein Anstieg des operativen Ergebnisses verbunden mit gegenläufigen Effekten aus der Kaufpreisallokation (Amortisierung aufgedeckter stiller Reserven) erwartet, trotz Wegfall des Ergebnisses aus Gemeinschaftsunternehmen. Die Kaufpreisallokation wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 1. April 2017 - 31. März 2018 durchgeführt und war zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses noch nicht final abgeschlossen. Die dargestellten Zahlen stellen daher noch vorläufige Werte dar, bei denen jedoch keine materiellen Anpassungen mehr erwartet werden. Die Aufwertung der bestehenden Anteile basiert ebenso auf vorläufigen Werten aus entsprechend gutachterlichen Stellungnahmen. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 93.577 umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem Erwerb der verbliebenen Anteile. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend die Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden dar:
Der Zeitwert der erworbenen Forderungen entspricht den Nominalwerten, es wurden keine Wertberichtigungen inkludiert. Der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalanteils an Grome zum 31. März 2017 beträgt TEUR 77.661. Durch die Neubewertung des vor dem Unternehmenserwerb gehaltenen Eigenkapitalanteils an Grome hat der Konzern im Geschäftsjahr 2018 einen Gewinn in Höhe von TEUR 74.543 in den sonstigen betrieblichen Ertragen erfasst. Die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbes wurden im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 958 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bis zur Feststellung des Konzernabschlusses sind weitere TEUR 346 als Aufwand im Geschäftsjahr 2018 verbucht worden. Im zweiten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres ist geplant, die beiden Tochtergesellschaften Grohe America Inc., Bloomingdale, USA und Grohe Canada Inc., Mississauga, Kanada, an die American Standard Unternehmesgruppe (ASB), eine weitere Sparte des Geschäftsbereichs Water Technology des LIXIL-Konzerns, zu verkaufen. Auch Grohe gehört diesem Geschäftsbereich innerhalb der LIXIL-Gruppe an. Die Umsätze im amerikanischen Vertriebsmarkt würden nach der Transaktion nicht mehr direkt über Grohe generiert, sondern über ein Schwesterunternehmen innerhalb des LIXIL-Konzerns, welches wiederum die benötigten Produkte von Grohe erwerben würde. Diese Transaktion soll den Marktauftritt seitens LIXIL auf dem amerikanischen Markt vereinheitlichen sowie für Synergie-Effekte sorgen. Konkrete Maßnahmen, Pläne und Analysen hinsichtlich dieser Transaktion wurden nach dem Bilanzstichtag 31. März 2017 aufgenommen. 26. Anteilsbesitz
Das Eigenkapital von Gesellschaften, die ihre Abschlüsse in Fremdwährung aufstellen, wurde zum Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Bilanzstichtags umgerechnet; Ergebnisse wurden zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet.
1) Der Jahresabschluss wird zum 31.12. eines
jeden Jahres aufgestellt. Das Eigenkapital und das Ergebnis
werden hier auf den 31.03.2017 fortgeführt.
Hemer, den 20. Juli 2017 Michael Rauterkus Thomas Fuhr Adam Bryson Michael Mager Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 20171 UNTERNEHMENSPROFIL 1.1 Geschäftsmodell
1.2 Forschung und Entwicklung 1.3 Nachhaltigkeit 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung des Markts für Sanitärtechnik 2.2 Ertragslage
2.3 Finanzlage 2.3.1 Finanzierungsstruktur und Liquidität 2.3.2 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.3.3 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.3.4 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.3.5 Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.4 Vermögenslage 2.5 Mitarbeiter 3 COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM 4 RISIKOBERICHT 5 AUSBLICK 6 CHANCENBERICHT 1 Unternehmensprofil1.1 Geschäftsmodell 1.1.1 Allgemeine Informationen Die Grohe Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften ("der Konzern") sind gemessen am Umsatz Europas größter und weltweit einer der führenden Hersteller von Sanitärarmaturen. Die breit gestreute Palette der vom Konzern entwickelten, hergestellten und vertriebenen Produkte unter dem Markennamen "GROHE" umfasst Sanitär- und Küchenarmaturen, Brausen und Duschsysteme, Installations- und Spülsysteme sowie weitere Bad- und Sanitärprodukte. Im Folgenden bezeichnet "Grohe" oder "der Konzern" die Grohe Holding GmbH und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften. 1.1.2 Rechtliche Konzernstruktur und -leitung Die Grohe Holding GmbH wurde am 17. Mai 2004 gegründet und hält 100 % der Anteile an der Grohe Beteiligungs GmbH. Zwischen beiden Gesellschaften besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Grohe Holding GmbH und die Grohe Beteiligungs GmbH sind Verwaltungs- und Holdinggesellschaften des Konzerns und übernehmen die entsprechenden Aufgaben einer Holding. Hierzu gehören z.B. die strategische Planung und Ausrichtung des Konzerns, die Bereitstellung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen und die Finanzierung dieser Unternehmen. 1.1.2.1 Konzernstruktur Die Grohe Beteiligungs GmbH hält unter Berücksichtigung von 0,07 %, die von der Grohe AG als eigene Anteile gehalten werden, insgesamt 99,9 % der Anteile an der Grohe AG, die nicht börsennotiert sind. Die restlichen 0,13 % werden von Minderheitsaktionären gehalten. Zwischen der Grohe Beteiligungs GmbH und der Grohe AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Grohe AG ist innerhalb des Konzerns die wichtigste operative Gesellschaft. Darüber hinaus bestehen weitere Vertriebs- und Produktionsgesellschaften in verschiedensten Ländern. Die Grohe Holding GmbH hält 100 % der Anteile an der Grohe North America GmbH, unter deren Dach das Amerika-Geschäft des Konzerns zusammengefasst ist. Zwischen der Grohe Holding GmbH und der Grohe North America GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Muttergesellschaft der Grohe Holding GmbH ist die Grohe Group S.à r.l., Luxemburg ("Grohe Group S.à r.l."), die 100,0 % der Anteile an der Grohe Holding GmbH hält, und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die "Grohe Gruppe" bildet. Die Grohe Gruppe wird in den Konzernabschluss der LIXIL Group Corporation, Tokio, Japan, als oberstes Mutterunternehmen der Grohe Group S.à r.l. einbezogen. 1.1.2.2 Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2017 gehörten die folgenden Personen der Geschäftsführung der Grohe Holding GmbH an: Michael Rauterkus (Vorstandsvorsitzender der Grohe AG), Thomas Fuhr (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Vorstand Technik der Grohe AG), Adam Bryson (Vorstand Finanzen, Controlling & Informationstechnologie der Grohe AG) und Michael Mager (Vorstand Personal & Organisation sowie Arbeitsdirektor der Grohe AG). 1.1.2.3 Aufsichtsrat Bei der Grohe AG besteht ein Aufsichtsrat, der paritätisch mit je sechs Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt wird. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Ergibt sich bei einer Abstimmung Stimmengleichheit, so hat der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen und gibt damit den Ausschlag. Der Aufsichtsrat hat insgesamt drei Ausschüsse eingerichtet: den Prüfungsausschuss, den Personal- und Exekutivausschuss sowie den Vermittlungsausschuss. 1.1.2.4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Konzerns umfasst seit dem 1. April 2016 den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Diese Umstellung wurde auf der Gesellschafterversammlung am 19. Oktober 2015 beschlossen und diente der Anpassung an das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens LIXIL Group Corporation, Tokio, Japan, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 stellt das laufende Geschäftsjahr dar (im Folgenden Geschäftsjahr 2017); der Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 bildete folglich ein Rumpfgeschäftsjahr (im Folgenden Geschäftsjahr 2016). 1.1.3 Märkte Mit 32 eigenen Vertriebsgesellschaften, 35 Niederlassungen sowie Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen selbständigen Handelsvertretungen verfügt Grohe über ein weit verzweigtes Vertriebsnetz, das es dem Unternehmen ermöglicht, seine Produkte in über 130 Ländern zu vermarkten. Die Grohe-Gesellschaften vertreiben ihre Produkte im Wesentlichen über den Sanitärgroßhandel an Installateure und Einzelhändler, die wiederum private und gewerbliche Abnehmer zu ihren Kunden zählen. Die Vertriebsaktivitäten werden bei Bedarf den entsprechenden landestypischen Erfordernissen angepasst. Den jeweiligen regionalen und nationalen Marktgegebenheiten Rechnung tragend, erfolgt so die operative Umsetzung der zentral definierten Ziele. 1.1.4 Produktion Grohe betreibt drei Produktionsstätten in Deutschland, die sich in Hemer, Lahr und Porta Westfalica befinden, sowie weitere in Portugal und Thailand. Die einzelnen Grohe-Werke sind jeweils auf die Herstellung bestimmter Produkte wie Sanitärarmaturen, Duschen und Sanitärsysteme spezialisiert. 1.1.5 Marktpositionierung Grohe konzentriert sich auf mittlere und obere Marktsegmente und ist Marktführer in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Ländern, Österreich, Italien, Russland und zahlreichen Ländern des Nahen/Mittleren Ostens. In vielen anderen Ländern, einschließlich der USA, Japan und Indien, ist Grohe ein Marktführer im Segment der europäischen Sanitärarmaturen. 1.1.6 Struktur der Vertriebsorganisation Die Vertriebsorganisation des Konzerns ist regional aufgebaut, wobei die Grohe-Produkte größtenteils weltweit vertrieben werden. Alle Grohe-Produkte werden von dieser einheitlichen Vertriebsorganisation vermarktet. Entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur wird unsere Geschäftstätigkeit folgendermaßen aufgeteilt: • Europa. Hierzu zählen die geschäftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Produkten, die hauptsächlich unter dem Markennamen "GROHE" im Wesentlichen in folgenden Ländern vertrieben werden: Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Vereinigtes Königreich, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine und Ungarn. • Mittlerer Osten und Afrika. Hierzu zählen die geschäftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Produkten, die hauptsächlich unter dem Markenamen "GROHE" im Wesentlichen in folgenden Ländern vertrieben werden: Ägypten, Bahrain, Griechenland, Israel, Jordanien, Katar, Kenia, Kuwait, Libanon, Marokko, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Südafrika, Tunesien, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate. • Asien. Hierzu zählen die geschäftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Produkten, die hauptsächlich unter dem Markennamen "GROHE" im Wesentlichen in folgenden Ländern vertrieben werden: Australien, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Neuseeland, Thailand und Vietnam. • Amerika. Hierzu zählen die geschäftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Produkten, die hauptsächlich unter dem Markennamen "GROHE" im Wesentlichen in folgenden Ländern vertrieben werden: Kanada, Mexiko, USA sowie Mittel- und Südamerika. 1.2 Forschung und Entwicklung Leistungsstarke und nachfrageorientierte Innovationen sichern das nachhaltige Wachstum und den langfristigen Erfolg einer globalen Marke. Dies spiegelt sich auch in unseren Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wider. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2017 EUR 33,5 Mio. (2016: EUR 7,4 Mio.). Darüber hinaus wurde 2017 ein Betrag von EUR 12,2 Mio. aktiviert (2016: EUR 3,2 Mio.). Die in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthaltenen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2017 EUR 10,9 Mio. (2016: EUR 3,2 Mio.). Die Aktivierungsquote belief sich somit auf 36,4 % (2016: 43,0 %). Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug zum 31. März 2017 EUR 30,9 Mio. (2016: EUR 29,5 Mio.). Zum 31. März 2017 arbeiteten 131 Mitarbeiter (31. März 2016: 128 Mitarbeiter) für Grohe an der Entwicklung neuer und der Optimierung vorhandener Produkte. Unsere Forschungs- und Entwicklungsabteilung arbeitet bei Produktneuentwicklungen eng mit unserem hauseigenen Designteam, unserem Produktmanagement, unseren Werken und wichtigen Lieferanten zusammen. Dabei wird eine große Anzahl von neuen Produkten entwickelt und es konnten zahlreiche neue Grohe-Produkte für die Serienproduktion freigegeben werden. In den vergangenen Monaten wurde eine Reihe technischer Neuerungen entwickelt: Besonders erwähnt seien hier GROHE Sense und GROHE Sense Guard. Beide Produkte sind zentrale Innovationen, die entwickelt wurden um häusliche Wasserschäden, ein ebenso bedeutendes wie auch stark unterschätztes Risiko, effektiv zu verhindern. GROHE Sense erkennt auslaufendes Wasser, Frostgefahr, misst die Feuchtigkeit und warnt unverzüglich per Smartphone App, um Haus und Eigentum vor den Folgen zu schützen. GROHE Sense Guard, die intelligente Wassersteuerung, überwacht den Wasserverbrauch, erkennt selbst kleinste Undichtigkeiten sowie Frostgefahr und unterbricht bei einem geplatzten Rohr automatisch die Wasserzufuhr. Das SmartControl Showersystem, bei dem die Auswahl der Strahlart und die Regulierung der Wassermenge in nur einem Bedienelement vereint sind, wurde um eine Unterputzlösung erweitert. Zusätzlich wurde GROHE Sensia Arena, eine Duschtoilette mit einer innovativen, spülrandlosen Keramik, randlosem Design mit GROHE Triple Vortex-Technologie und einfacher Bedienung durch Smartphone App für die Serienproduktion freigegeben. Darüber hinaus wurde GROHE BLUE Home entwickelt, das alle Vorteile einer hochwertigen Küchenarmatur und eines anspruchsvollen Wasserkühlers kombiniert. Über den Kühler wird Wasser entnommen, gefiltert und gekühlt und ebenso mit Kohlensäure versetzt. Getrennte innere Wasserwege ermöglichen die Wahl zwischen ungefiltertem und gefiltertem Trinkwasser. Eine effiziente Entwicklung insbesondere neuer Produkte und relativ kurze Entwicklungszeiten werden dabei durch den Einsatz von qualitativ hochwertigen und geprüften Komponenten forciert, die in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt werden können. Als Neuerung im Bereich der Funktionskomponenten wurde die GROHE SmartControl Druck- und Drehknopf-Kartusche für den Einsatz in Europa entwickelt. Die Produktstandardisierung und die Reduzierung der Komplexität sichern außerdem eine wettbewerbsfähige Kostenposition bei hohem Qualitätsstandard. Durch die im Jahr 2014 entstandenen Kooperationen mit LIXIL/INAX und American Standard Brands wurden zudem weitere neue Potentiale erschlossen. Ein wichtiger Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ergibt sich unverändert durch die Notwendigkeit der Einhaltung internationaler Normen, wie z.B. den Vorschriften zur Wassereinsparung und den sich global verschärfenden Grenzwerten zur Abgabe von Stoffen in das Trinkwasser. Die weiter zunehmende Anzahl an elektrischen und elektronischen Produkten erforderte außerdem einen wachsenden Aufwand hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sowie hinsichtlich der weltweiten elektrischen Zulassungen nach länderspezifischen Richtlinien und Auflagen. 1.3 Nachhaltigkeit Grohe zählt zu den nachhaltigsten Großunternehmen Deutschlands und arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung seiner Nachhaltigkeit. So konnte Grohe zum dritten Mal in Folge eine Top-Platzierung bei der Vergabe des Deutschen Nachhaltigkeitspreises erzielen. Außerdem wurde Grohe 2017 für die konsequente Weiterentwicklung im Nachhaltigkeitsbereich mit dem CSR ("Corporate Social Responsibility")-Preis der Bundesregierung in der Kategorie "Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten" ausgezeichnet. Dabei sind das innovative Produkt GROHE BLUE Home (wir verweisen auf Punkt "1.2 Forschung und Entwicklung"), unser Engagement zur Qualifizierung von Straßenkindern in Indien und auf den Philippinen (wir verweisen auf Punkt "2.5 Mitarbeiter") oder die Errichtung von Blockheizkraftwerken an den Standorten Hemer und Lahr nur einige wenige Beispiele, die unsere Nachhaltigkeit belegen. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung des Markts für Sanitärtechnik Die Sanitärnachfrage wird beeinflusst durch die Entwicklung der Baukonjunktur, die Investitionsneigung der Verbraucher für langlebige Gebrauchsgüter sowie den anfallenden Ersatzbedarf. Ungefähr 65 % der weltweiten Nachfrage nach Sanitärprodukten sind auf Ersatzbedarf und Renovierungsaktivitäten und ca. 35 % auf den privaten, öffentlichen und gewerblichen Neubau zurückzuführen. In der Vergangenheit hat sich die Ersatzbedarfsnachfrage im Allgemeinen weniger zyklisch als die Neubaunachfrage entwickelt, da der Ersatzbedarf im Wesentlichen von der Altersstruktur der Sanitärprodukte im Bestand abhängt. Nachdem im Jahre 2015 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds ("IMF"; World Economic Outlook vom April 2017) trotz mehrerer geopolitischer Krisen ein reales Wachstum der Weltwirtschaft von 3,4 % erreicht werden konnte, wurde in 2016 mit 3,1 % ein etwas geringeres Wachstum verzeichnet. Eine deutliche Wachstumsabschwächung in den Industriestaaten (von 2,1 % in 2015 auf 1,7 % in 2016) wurde durch die weitgehende Kontinuität der Wachstumsdynamik in den Entwicklungs- und Schwellenländem abgemildert (4,2 % in 2015 und 4,1 % in 2016). Besonders deutlich fiel der in 2016 verzeichnete Rückgang in den USA aus (v.a. aufgrund eines schwachen ersten Halbjahres), von 2,6 % in 2015 auf 1,6 % in 2016, während in der Eurozone nur ein leichter Rückgang des Wachstums von 2,0 % in 2015 auf 1,7 % in 2016 zu verzeichnen war. In Wachstumsmärkten war insbesondere eine weitgehende Stabilisierung der Wirtschaftslage in Russland zu verzeichnen, der Rückgang der Wirtschaftsleistung betrug in 2016 nur noch 0,2 %, während in 2015 noch -2,8 % ausgewiesen wurden. Wichtigste Wachstumstreiber waren auch in 2016 nach wie vor China (+6,7 %) und Indien (+6,8 %), auch wenn in beiden Ländern eine leichte Abmilderung der Wachstumsdynamik verzeichnet werden musste. Einen deutlichen Wachstumsrückgang gab es - vor allem aufgrund gefallener Rohstoffpreise - in Saudi Arabien, von 4,1 % in 2015 auf 1,4 % in 2016. Die realen Bauinvestitionen in Gebäude haben nach Schätzungen des Marktforschungsinstituts IHS GLOBAL INSIGHT (April 2017) in 2016 um 3,0 % zugenommen, womit das globale Wachstum der Bauinvestitionen in Gebäude fast das Niveau des gesamtwirtschaftlichen Wachstums von 3,1 % erreichte. Eine Besonderheit lag dabei in 2016 darin, dass das Wachstum der Bauinvestitionen in Gebäude in den reifen Märkten mit 4,1 % sehr viel stärker ausfiel als in den Wachstumsmärkten mit 1,9 %. Ein wesentlicher Wachstumstreiber in den reifen Märkten war dabei die weitere Erholung der bauwirtschaftlichen Aktivitäten in den USA, wo die Bauinvestitionen in Gebäude um 5,9 % zunahmen und damit wesentlich zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 1,6 % beigetragen haben. Dabei lagen sie allerdings in 2016 in realer Betrachtung noch immer nur bei 68 % des im Jahre 2005 erreichten bisherigen Höchstwerts. Daneben war in 2016 mit 7,8 % auch in den entwickelten Staaten in Asien (ohne Japan, also in Australien, Neuseeland, Hongkong, Südkorea, Singapur und Taiwan) ein starkes Wachstum der Bauinvestitionen zu verzeichnen, während die entsprechende Entwicklung in den asiatischen Wachstumsmärkten mit 3,6 % nur relativ verhalten ausfiel. Neben dem schwachen Wachstum der Bauinvestitionen im Mittleren Osten von 1,8 % haben aber vor allem die Rückgänge in Osteuropa um 7,8 % und in Lateinamerika um 1,5 % zum deutlichen Rückstand der Wachstumsmärkte bei den Bauinvestitionen in Gebäude beigetragen. In der Europäischen Union sind in 2016 die Bauinvestitionen in Gebäude mit 2,4 % (bezogen auf die bei IHS GLOBAL INSIGHT berücksichtigten EU-Hauptmärkte) stärker gewachsen als die Gesamtwirtschaft (EU-weit +1,9 % laut IMF). Der Bericht des Marktforschungsinstituts EUROCONSTRUCT vom Dezember 2016 geht für die dort abgedeckten 19 europäischen Märkte von einem realen Wachstum der Bauinvestitionen in Gebäude in 2016 von 2,9 % aus, was eine signifikante Steigerung der Wachstumsdynamik im Vergleich zum Vorjahr (+1,3 %) bedeutet. Unter den für EUROCONSTRUCT einbezogenen GROHE-Hauptmärkten gab es den deutlichsten Anstieg der realen Bauinvestitionen in Gebäude in den Niederlanden (+6,8 %) und in Spanien (+6,6 %). Auch in Belgien fiel das Wachstum mit 4,0 % deutlich überdurchschnittlich aus, während in Frankreich mit 2,9 % genau der Durchschnitt der EURO-CONSTRUCT-Länder erreicht wurde. Unterdurchschnittliches Wachstum wurde dagegen in Deutschland (+2,5 %), Italien (+1,9 %), Österreich (+1,7 %) Großbritannien (+1,1 %) sowie Polen (+0,9 %) verzeichnet. Die Zahl der in den EUROCONSTRUCT-Ländern fertiggestellten Wohnungen, die im Jahre 2015 um 1,4 % zugenommen hatte, wuchs in 2016 um weitere 2,3 % auf 1,47 Millionen. Insgesamt wird geschätzt, dass die asiatischen Schwellenländer mit einem Wachstum der Bauinvestitionen in Gebäude von 64 Milliarden US-Dollar (zu Preisen von 2010) in 2016 den größten Beitrag zum Wachstum der globalen Bauinvestitionen in Gebäude erbracht haben, gefolgt von Westeuropa (45 Milliarden US-Dollar) und Nordamerika (39 Milliarden US-Dollar). Diese drei Regionen zusammen erzielten mehr als 90 % des globalen Wachstums der Bauinvestitionen. Weiter wurden diesbezüglich in den reifen asiatischen Märkten einschließlich Japan in 2016 ca. 30 Milliarden US-Dollar Wachstum verzeichnet und weitere 5 Milliarden US-Dollar im Mittleren Osten und Afrika, während die entsprechenden Investitionen in Lateinamerika um 5 Milliarden US-Dollar und in Osteuropa um 16 Milliarden US-Dollar zurückgingen. Angetrieben durch ein reales Wachstum des globalen BIP von 3,1 % und der Bauinvestitionen in Gebäude von 3,0 % ist der Nominalwert der weltweiten Nachfrage nach Wassertechnologie-Produkten nach Schätzungen von BRG Research Services (aus Oktober 2016) in 2016 um 4,7 % gestiegen. Nach Einschätzung von BRG Research Services nahm die Nachfrage nach Wassertechnologie-Produkten in Europa um 2,7 % zu, wohingegen in Asien (ohne Japan) eine Zunahme um 6,4 %, auf dem amerikanischen Kontinent um 5,6 % und im Mittleren Osten/Afrika um 2,4 % verzeichnet wurde. Damit haben die asiatischen Länder in 2016 fast 45 % zum weltweiten Wachstum der Nachfrage nach Wassertechnologie-Produkten beigetragen, davon China 27 % und Indien 9 %, während 38 % des Wachstums aus den Ländern der amerikanischen Hemisphäre kamen. Demgegenüber entfielen auf Gesamt-Europa 13 % und auf den Mittleren Osten und Japan jeweils ca. 2 % des weltweiten Wachstums der Nachfrage nach Produkten sanitärer Wassertechnologie. Die dargestellte Entwicklung des Kalenderjahres 2016 hat sich im 1. Quartal 2017 auf sehr ähnlichem Niveau fortgesetzt. Für das Jahr 2017 wird vom IWF ein leicht beschleunigtes Wachstum der Weltwirtschaft von 3,5 % erwartet. Bei den Sanitärherstellern lag der Schwerpunkt vor der Finanz- und Wirtschaftskrise sowohl auf der organischen Globalisierung führender Marken durch beschleunigte Marktpenetration - insbesondere in den Ländern Osteuropas sowie des Mittleren und Fernen Ostens - als auch auf der forcierten Globalisierung der Produktionsaktivitäten. Dies geschah zum einen durch Neuinvestitionen und zum anderen durch die Übernahme lokaler Hersteller. Im Zeitraum 2009 bis 2012 gab es relativ wenige Akquisitionen von Sanitärherstellern durch andere Sanitärhersteller. Seitdem ist jedoch eine deutliche Belebung der Akquisitionsdynamik zu verzeichnen. Dazu gehört auch die Akquisition von GROHE durch LIXIL, durch die die führende Sanitärhersteller-Gruppe im globalen Sanitärmarkt entstanden ist. Zudem hat der Sanitärtechnik-Hersteller GEBERIT inzwischen die Badausstattungs-Herstellergruppe SANITEC übernommen, wodurch die größte Sanitär-Herstellergruppe in Europa entstanden ist. 2.2 Ertragslage 2.2.1 Besonderheiten aufgrund des Geschäftsjahreswechsels zum 1. April 2016 Aufgrund des unter Punkt 1.1.2.4. genannten Wechsels des Geschäftsjahres ist eine Vergleichbarkeit des aktuellen Geschäftsjahres mit dem Rumpfgeschäftsjahr 2016 insbesondere für die Ertragslage nur eingeschränkt möglich. Um die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Ertragslage zu erleichtern, werden für diese im Folgenden den Zahlen des Geschäftsjahres 2017 entsprechende Zahlen der Vorjahresperiode vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 gegenübergestellt, jeweils mit dem Hinweis "ermittelte Vergleichszahl". 2.2.2 Umsatz Der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 1.391,2 Mio. und teilt sich nach Vertriebsmärkten wie folgt auf:
Der Hauptgrund für den Anstieg der Umsätze im Vergleich zur ermittelten Vergleichszahl (EUR 1.321,1 Mio.) liegt vor allem in weiter steigenden Absatzmengen in den großen Vertriebsmärkten, insbesondere aufgrund der neuen Entwicklungen im Bereich Shower Toilets sowie der neuen Innovationen wie Smart Control. Die Umsatzerlöse folgen dabei grundsätzlich einer weiterhin günstigen Branchenentwicklung. Im Mittleren Osten, Afrika und Amerika kommt es dagegen zu einem Umsatzrückgang. 2.2.2.1 Europa Der Umsatz im Vertriebsmarkt "Europa" erhöhte sich um 9,8 % von EUR 803,9 Mio. (ermittelte Vergleichszahl) auf EUR 882,3 Mio. im Geschäftsjahr 2017. Zurückzuführen ist dieser Anstieg in erster Linie auf höhere Umsätze im Bereich E-Commerce, aber auch im klassischen Abholmarkt (OTC/PU) und "Do-lt-Yourself" (DIY) Business in den größten europäischen Absatzmärkten. Das Umsatzwachstum in Osteuropa wurde insbesondere auch durch eine fast 3%ige Steigerung des Marktanteils in Russland unterstützt. Das Umsatzwachstum in den Niederlanden wurde hauptsächlich durch höhere Umsätze im Projektgeschäft und die stärkere Präsenz in den Showrooms erzielt. Der Umsatz in den größten europäischen Absatzmärkten von Grohe setzt sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt zusammen: • In Deutschland beträgt der Umsatz EUR 268,8 Mio. • In Frankreich beträgt der Umsatz EUR 143,8 Mio. • In Osteuropa beträgt der Umsatz EUR 119,3 Mio. • In den Niederlanden beträgt der Umsatz EUR 91,1 Mio. 2.2.2.2 Asien Der Umsatz im Vertriebsmarkt "Asien" ist im Geschäftsjahr 2017 gegenüber der ermittelten Vergleichszahl (EUR 186,7 Mio.) um EUR 18,1 Mio. bzw. 9,7 % auf EUR 204,8 Mio. gestiegen. Dies lag vor allem an dem starken Umsatzwachstum in den kleineren Märkten wie Indonesien, Vietnam und Hongkong. Untergliedert in einzelne Regionen und Länder stellen sich die wesentlichen Umsätze in Asien im Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar: • Der Umsatz in China beträgt EUR 72,9 Mio. • Der Umsatz in Indien beträgt EUR 50,2 Mio. • Der Umsatz in Japan beträgt EUR 16,6 Mio. 2.2.2.3 Mittlerer Osten und Afrika Der Umsatz im Vertriebsmarkt "Mittlerer Osten und Afrika" ist im Geschäftsjahr 2017 gegenüber der ermittelten Vergleichszahl (EUR 196,5 Mio.) um EUR 15,2 Mio. bzw. 7,7 % auf EUR 181,3 Mio. gesunken. Dieser Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Projektgeschäfts bedingt durch den Ölpreis, vor allem in Saudi-Arabien, zurückzuführen. 2.2.2.4 Amerika Der Umsatz im Vertriebsmarkt "Amerika" ist im Geschäftsjahr 2017 gegenüber der ermittelten Vergleichszahl (EUR 129,1 Mio.) um EUR 11,0 Mio. bzw. 8,5 % auf EUR 118,1 Mio. gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch eine Reorganisation des Vertriebsmarkts und den damit einhergehenden Wegfall des OEM-Geschäftszweiges begründet. 2.2.2.5 Sonstige Unter "Sonstige" werden Umsätze aus dem Verkauf von Komponenten an das oberste Mutterunternehmen LIXIL Group Corporation bzw. an andere Tochtergesellschaften dieser Gruppe ausgewiesen. Der Umsatz im Segment "Sonstige" liegt mit EUR 4,8 Mio. für das Geschäftsjahr 2017 leicht unter dem der ermittelten Vergleichszahl für 2016 (EUR 5,0 Mio.). 2.2.3 Bruttoergebnis vom Umsatz und Bruttomarge Im Geschäftsjahr 2017 erzielte Grohe bei Umsatzerlösen von EUR 1.391,2 Mio. (ermittelte Vergleichszahl: EUR 1.321,1 Mio.) ein Bruttoergebnis vom Umsatz von EUR 625,8 Mio. (ermittelte Vergleichszahl: EUR 586,7 Mio.). Das entspricht einer Bruttomarge von 45,0 %, die leicht über dem Niveau der ermittelten Vergleichszahl (44,4 %) liegt. 2.2.4 Sonstige wesentliche Erträge und Aufwendungen Die Vertriebskosten sind auf EUR 375,1 Mio. gestiegen (ermittelte Vergleichszahl: EUR 334,9 Mio.). Sie beinhalten neben Vertriebskosten für Direktumsätze ebenso Vertriebskosten für die Lagerung und den Versand von Produkten an Vertriebsgesellschaften. Die Relation der Vertriebskosten zu den Umsatzerlösen (Vertriebskostenquote) erhöhte sich gegenüber der ermittelten Vergleichszahl leicht von 25,4 % auf 27,0 %. Ursächlich für den Anstieg der Vertriebskosten sind vor allem höhere Kosten für Werbung und Marketing, insbesondere für die alle zwei Jahre stattfindende Messe ISH, die Weltleitmesse für die Erlebniswelt Bad, Gebäude-, Energie-, Klimatechnik und Erneuerbare Energien. Die allgemeinen Verwaltungskosten betragen EUR 44,3 Mio. und sind im Vergleich zur ermittelten Vergleichszahl (EUR 40,6 Mio.) um EUR 3,7 Mio. gestiegen. Die Relation der allgemeinen Verwaltungskosten zu den Umsatzerlösen (Verwaltungskostenquote) von 3,2 % für das Geschäftsjahr 2017 liegt dabei auf dem Niveau der ermittelten Vergleichszahl von 3,1 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge (+)/Aufwendungen (), netto, belaufen sich auf EUR -5,2 Mio. und liegen damit auf dem Niveau der ermittelten Vergleichszahlen von EUR -4,8 Mio. In dieser Position sind im Geschäftsjahr 2017 Nettowährungsverluste in Höhe von EUR 1,6 Mio. enthalten, in der ermittelten Vergleichszahl in Höhe von EUR 0,6 Mio. Im Geschäftsjahr 2017 stehen Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 5,3 Mio. Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 5,8 Mio. gegenüber; für die ermittelte Vergleichszahl stehen Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 8,9 Mio. entsprechende Erträge von EUR 9,1 Mio. gegenüber. Diese Aufwendungen und Erträge entstehen durch Kostenweiterbelastungen bzw. Kostenerstattungen insbesondere seitens der Muttergesellschaft für Management bzw. Personalleistungen. Das Finanzergebnis für das Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR -17,4 Mio. und liegt damit unter der ermittelten Vergleichszahl von EUR -25,3 Mio. In der ermittelten Vergleichszahl enthalten die Zinsaufwendungen noch Effekte aus der Refinanzierung bzw. vorzeitigen Ablösung des Senior Term and Revolving Facility Agreements durch entsprechende Gesellschafterdarlehen der LIXIL Group Corporation. Das Finanzergebnis umfasst außerdem Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen, insbesondere der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, in Höhe von EUR 8,4 Mio. (ermittelte Vergleichszahl: EUR 11,4 Mio.). Der Nettosteueraufwand betrug im Berichtszeitraum EUR 46,3 Mio. (ermittelte Vergleichszahl: EUR 65,9 Mio.). Davon entfallen EUR 56,1 Mio. auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand (ermittelte Vergleichszahl: EUR 67,8 Mio.) und EUR 9,8 Mio. auf den latenten Steuerertrag (ermittelte Vergleichszahl: EUR 2,0 Mio.). Der Rückgang im Nettosteueraufwand ist neben einem gesunkenen tatsächlichen Steueraufwand insbesondere auf den erhöhten latenten Steuerertrag aufgrund der Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen im Geschäftsjahr 2017 zurückzuführen. 2.2.5 Gesamtergebnis Die im Folgenden genannten Vorjahreswerte beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr 2016. Das Gesamtergebnis nach Steuern ist im Geschäftsjahr 2017 auf EUR 144,6 Mio. gestiegen (Vorjahr: EUR -2,5 Mio.). Dies lag vor allem am positiven Periodenergebnis in Höhe von EUR 140,8 Mio. Auch die Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Höhe von EUR 5,1 Mio. trug zur Steigerung des Gesamtergebnisses bei. Kleinere gegenläufige Effekte ergaben sich aus den Cashflow Hedges mit EUR 0,6 Mio. sowie aus leistungsorientierten Pensionsplänen mit EUR 0,7 Mio. Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 wurde das Periodenergebnis in Höhe von EUR 27,8 Mio. dagegen vollständig durch das negative Ergebnis aus leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von EUR 30,2 Mio. nach Steuern aufgezehrt. 2.2.6 Steuerungsgrößen des Konzerns: Umsatz, Betriebsergebnis und operatives Ergebnis Die wesentlichen Steuerungsgrößen des Konzerns sind der Umsatz, das Betriebsergebnis und das operative Ergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr wird dabei als neue wichtige Steuerungsgröße das Betriebsergebnis (Core Earnings) angewendet. Dieses wird im Konzern verwendet, um den Reporting-und Steuerungsanforderungen des obersten Mutterunternehmens gerecht zu werden. Das Betriebsergebnis wird ermittelt aus dem Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs- und Verwaltungskosten und der Zinsen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen. Die Steuerung des Konzerns anhand der Kennzahlen Umsatz und Betriebsergebnis erfolgt jeweils unter Nutzung der zu fixierten Umrechnungskursen - sogenannter Budgetraten - ermittelten Werte. Die Kennzahl operatives Ergebnis ergibt sich aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Der Umsatz zu Budgetrate ist von EUR 1.344,9 Mio. in der Vorjahresperiode 2016 um EUR 81,4 Mio. bzw. 6,1 % auf EUR 1.426,3 Mio. aufgrund wachsender Absatzmengen gestiegen. Für die Entwicklung zu aktuellen Umrechnungskursen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 2.2.2. Das Betriebsergebnis zu Budgetraten ist von EUR 201,2 Mio. in der Vorjahresperiode 2016 aufgrund höherer Profitabilität und höherer Umsatzerlöse auf EUR 213,2 Mio. gestiegen. Das operative Ergebnis (EBIT) des Konzerns - bemessen anhand der aktuellen Umrechnungskurse - ist von EUR 213,5 Mio. für die Vorjahresperiode 2016 auf EUR 204,5 Mio. gesunken, im Wesentlichen aufgrund der unvorteilhaften Währungseffekte. Insgesamt konnte ein Umsatzplus gegenüber Vorjahr von 6 % und in gleicher Höhe eine prozentuale Steigerung des Betriebsergebnisses erzielt werden. Diese Entwicklung lag somit in den budgetierten Erwartungen für das Geschäftsjahr. Die Ergebnisentwicklung zu aktuellen Raten lag für das Geschäftsjahr 2017 leicht unter den Erwartungen aufgrund von negativen Wechselkursentwicklungen. 2.3 Finanzlage 2.3.1 Finanzierungsstruktur und Liquidität Die Finanzierung des Konzerns erfolgt im Wesentlichen über die von der LIXIL Group Finance Corporation im April 2015 erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1.031,0 Mio. Die hieraus verbliebenen Verpflichtungen werden zum Bilanzstichtag mit EUR 871,2 Mio. überwiegend in den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen und machen 39,5 % der Konzernbilanzsumme aus. Einen weiteren wesentlichen Aspekt der Finanzierung der Geschäftstätigkeit stellen die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 401,9 Mio. (Vorjahr: EUR 396,4 Mio.) bzw. 18,2 % der Konzernbilanzsumme dar. Insgesamt decken die langfristigen Schulden (EUR 1.455,4 Mio.) zusammen mit dem bilanziellen Eigenkapital (EUR 227,8 Mio.) einen Anteil von 76,3 % der Konzernbilanzsumme ab. Die liquiden Mittel des Konzerns betragen zum Bilanzstichtag EUR 185,7 Mio. (Vorjahr: 148,3 Mio.). Darüber hinaus steht der Grohe AG seit dem 23. April 2015 eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von EUR 120 Mio. für allgemeine Unternehmenszwecke zur Verfügung. Die Kreditlinie hat eine Laufzeit bis 9. April 2020. Sie wird variabel auf Basis des EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags verzinst. Die Be-triebsmittelkreditlinie ist nicht mit Sicherheiten der Gruppe, sondern durch eine Garantie der LIXIL Group Corporation besichert und unterliegt marktüblichen Informationspflichten. Weitere Ausführungen zur Finanzierungsstruktur finden sich in Abschnitt 2.4. 2.3.2 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Die im Folgenden genannten Vorjahreswerte beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr 2016. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2017 EUR 201,1 Mio. (Vorjahr: EUR 47,4 Mio.). Wesentliche Einflussfaktoren sind im Geschäftsjahr 2017 neben dem Ergebnis vor Steuern von Mio. 187,1 Mio. (Vorjahr: EUR 45,3 Mio.) Steuerzahlungen in Höhe von EUR 72,8 Mio. (Vorjahr: EUR 10,1 Mio.) sowie zahlungsunwirksame Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 44,5 Mio. (Vorjahr: 11,8 Mio.) und Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 17,5 Mio. (Vorjahr: EUR 5,5 Mio.). Diese bewegen sich nach der im Jahr 2015 erfolgten Refinanzierung auf einem niedrigeren Niveau; gezahlte Zinsen, die das Ergebnis vor Steuern reduzieren, werden innerhalb der Kapitalflussrechnung dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich aus den Veränderungen der sonstigen Bilanzposten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind und im Wesentlichen das Working Capital des Konzerns ausmachen, insgesamt ein positiver Effekt in Höhe von EUR 26,1 Mio. auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Vorjahr: negativer Effekt in Höhe von EUR 0,1 Mio.). Im Einzelnen sind die folgenden Effekte zu beobachten: Sowohl bei den Vorräten als auch bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Geschäftsjahr 2017 eine Zunahme um EUR 23,9 Mio. (Vorjahr: Abnahme um EUR 6,6 Mio.) bzw. EUR 17,4 Mio. (Vorjahr: Abnahme um 2,0 Mio.) mit entsprechend negativer Wirkung auf den Cashflow zu verzeichnen. Bei den sonstigen Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, ergab sich eine Abnahme in Höhe von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 7,0 Mio.) mit entsprechend positiver Wirkung auf den Cashflow. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 jeweils eine Zunahme um EUR 25,9 Mio. (Vorjahr: Zunahme um 14,6 Mio.) bzw. EUR 34,3 Mio. (Vorjahr: Abnahme um EUR 30,3 Mio.), welche sich positiv auf den Cashflow auswirken. 2.3.3 Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Berichtszeitraum EUR -41,1 Mio. (Vorjahr: EUR -10,3 Mio.). Grohe investierte im Geschäftsjahr 2017 EUR 73,4 Mio. (Vorjahr: EUR 21,2 Mio.) in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie EUR 3,6 Mio. in Finanzanlagen. Von den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte entfielen im Geschäftsjahr 2017 EUR 10,3 Mio. und im Rumpfgeschäftsjahr 2016 EUR 3,2 Mio. auf aktivierte Entwicklungskosten. Rückführungen von Krediten, die dem Mutterunternehmen gewährt wurden, führten zu einem entsprechenden gegenläufigen Effekt auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 35,0 Mio. (Vorjahr: EUR 10,0 Mio.). 2.3.4 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Der Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 EUR -123,9 Mio. (Vorjahr: EUR -48,9 Mio.). Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Wesentlichen durch die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 81,6 Mio. (Vorjahr: EUR 54,4 Mio.) sowie die Zahlung von Dividenden an die Anteilseigner in Höhe von EUR 40,0 Mio. beeinflusst. Zinszahlungen verursachten im Geschäftsjahr 2017 einen Mittelabfluss von EUR 10,1 Mio. (Vorjahr: 0,1 Mio.). 2.3.5 Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Unter Berücksichtigung von Wechselkurseinflüssen stiegen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von EUR 148,3 Mio. zu Beginn des Berichtszeitraumes auf EUR 185,7 Mio. zum Ende des Berichtszeitraumes. 2.4 Vermögenslage Vermögenswerte, Eigenkapital und Schulden
Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich auf EUR 1.620,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1.583,3 Mio.) und machen ca. 73 % der Bilanzsumme in Höhe von EUR 2.207,3 Mio. aus. Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen EUR 1.391,1 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: EUR 1.389,3 Mio.). Diese enthalten vor allem den aus Anteilserwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 763,4 Mio. sowie Markenrechte in Höhe von EUR 585,9 Mio. und darüber hinaus selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 32,5 Mio. Das Sachanlagevermögen beträgt EUR 200,0 Mio. (Vorjahr: EUR 170,6 Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen zum 31. März 2017 EUR 586,9 Mio. bzw. rund 27 % der Bilanzsumme (Vorjahr: EUR 537,1 Mio.). Von den EUR 586,9 Mio. entfallen EUR 165,4 Mio. auf Vorräte (Vorjahr: EUR 140,1 Mio.), EUR 183,2 Mio. auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: EUR 166,0 Mio.) und EUR 185,7 Mio. auf Bankguthaben (Vorjahr: EUR 148,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten betrugen zum 31. März 2017 EUR 1.979,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1.996,9 Mio.). Darin enthalten sind Finanzverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 991,9 Mio. aus den ursprünglich gewährten Darlehen in Höhe von EUR 1.031,0 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31. März 2017 auf EUR 141,2 Mio. (Vorjahr: EUR 115,3 Mio.). Die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Rückstellungen betrugen zum 31. März 2017 EUR 436,3 Mio. (Vorjahr: EUR 431,2 Mio.). Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 401,9 Mio. (Vorjahr: EUR 396,4 Mio.) gebildet. Die Steuerrückstellungen von Grohe betrugen EUR 18,6 Mio. (Vorjahr: EUR 30,6 Mio.). Zum 31. März 2017 betrug das Eigenkapital EUR 227,8 Mio. Der Anstieg um EUR 104,3 Mio. im Vergleich zum 31. März 2016 (EUR 123,6 Mio.) ist auf das positive Periodenergebnis in Höhe von EUR 140,8 Mio. zurückzuführen, welches durch Auszahlungen an Anteilseigner des Mutterunternehmens in Höhe von EUR 40 Mio. verringert wurde. Die Unternehmensleitung schätzt die wirtschaftliche Lage aufgrund der erfreulichen operativen Ergebnisse, der stabilen Liquiditätslage und der gesicherten Finanzierung insgesamt als gut ein. 2.5 Mitarbeiter Im Konzern wurden im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 5.926 Mitarbeiter (Rumpfgeschäftsjahr 2016: 5.872) beschäftigt. Zum Geschäftsjahresende betrug die Mitarbeiterzahl 5.972 (Geschäftsjahresende 2016: 5.858). Darüber hinaus wurden zum Geschäftsjahresende 75 (Geschäftsjahresende 2016: 70) junge Menschen bei Grohe ausgebildet. Durch den Einsatz verschiedener personalwirtschaftlicher Instrumente ist es Grohe in den vergangenen Jahren gelungen, Beschäftigungsschwankungen aufzufangen und die Zahl der Beschäftigten sogar leicht zu erhöhen. Die Steigerung der Mitarbeiterzahlen folgte der Entwicklung von Umsatz und Ergebnis. Wie auch in den Jahren zuvor legen wir großen Wert auf die Ausbildung junger Menschen. So freuen wir uns über die große Zahl der herausragenden Ausbildungsabschlüsse im abgelaufenen Ausbildungsjahr 2016, die in verschiedenen Kategorien eindrucksvoll die Leistungsbereitschaft unserer Auszubildenden unterstrichen haben. Die jungen Absolventen wurden wie auch in den Jahren zuvor durch eine entsprechende betriebliche Unterstützung der Ausbilder gefördert. Praktisch allen Ausgebildeten wurde eine Festanstellung angeboten. Gerade im Zeichen der sich verändernden Märkte und des demografischen Wandels ist die Mitarbeiterqualifikation ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Qualität wird vor allem durch qualifizierte Mitarbeiter geschaffen. Um dies weiter zu sichern und auszubauen, gründeten wir im Berichtsjahr die Grohe Master Academy, in der wir alle Weiterbildungsaktivitäten für Mitarbeiter und Kunden bündeln. Wir bauen dabei auf die Mischung zwischen externen und internen Weiterbildungsprogrammen sowie ein produktives Zusammenwirken von jüngeren und erfahreneren Mitarbeitern. Die Erfolge zeigen sich unter anderem in der sich positiv entwickelnden Zahl der Kursteilnehmer. Soziale Verantwortung übernehmen wir durch die traditionelle Förderung bestimmter Bildungseinrichtungen sowie die Fortführung der in 2009 gestarteten Grohe Jal Academy in Indien. Die Grohe Jal Academy ist ein Projekt zur Qualifizierung von Straßenkindern in Indien nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, dessen Erfolg mittlerweile national wie international große Beachtung und Anerkennung findet. Unser entsprechendes Engagement wurde 2012 mit dem Innovationspreis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausgezeichnet. Im Jahr 2014 haben wir eine Zusage zur finanziellen Förderung weiterer Projekte seitens des BMZ erhalten. Daher wurden auch in Manila und Delhi weitere Ausbildungszentren eröffnet. Das bestehende Ausbildungszentrum in Mumbai wird weitergeführt. Unsere Bemühungen um unsere Mitarbeiter werden schließlich auch in unseren Anstrengungen beim Thema Gesundheitsmanagement sichtbar. Durch gezielte Kampagnen in Gesundheitsfragen sowie Beratung der Mitarbeiter in Fragen der Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu Betriebsvereinbarungen, die Anreize zur Gesunderhaltung bieten, haben wir die Gesundheitsquote auf ein für unsere Industrie überdurchschnittlich positives Niveau gehoben. Das Gesundheitsmanagement wurde mit einer großen Veranstaltung während einer Betriebsversammlung in Lahr gestartet, die Aktivitäten zur Reduzierung der psychischen Belastung starteten mit einem Pilotprojekt in Hemer. Weitere Gesundheitsprojekte wurden und werden an den Standorten durchgeführt. Unser Gesundheitsmanagement würde aber nur unzureichend wirken, wenn wir nicht gleichzeitig das Thema Arbeitsschutz mit höchster Priorität betreiben würden. So muss jeder Arbeitsunfall nicht nur gemeldet werden, sondern es sind daraus unverzüglich geeignete Maßnahmen zu implementieren, die eine Wiederholung ausschließen. In den letzten Jahren konnte nicht nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Arbeitsunfälle signifikant reduziert werden. 3 Compliance Management System Grohe ist ein innovatives und leistungsstarkes Unternehmen. Als solches stellen wir uns den Herausforderungen des Wettbewerbs und sind mit ihnen gewachsen. Es ist für uns von großer Bedeutung, von unseren Kunden und Endverbrauchern als Unternehmen wahrgenommen zu werden, das fair im Markt unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben agiert. Um dies zu gewährleisten, hat Grohe schon seit einigen Jahren ein Compliance-Risk-Managementsystem implementiert, welches wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung geworden ist. Compliance steht dabei für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und unternehmensinterner Vorgaben. Grundlage ist der LIXIL Code of Conduct, der eine klare Vorgabe enthält, welchen Prinzipien sich das Unternehmen verpflichtet fühlt und welches Verhalten es von seinen Mitarbeitern erwartet. Daneben gibt es verbindliche Richtlinien für die Bereiche Anti-Korruption, Kartellrecht, Trade Compliance, Interessenkonflikte, Anti-Diskriminierung sowie Datenschutz, die die jeweiligen Bereiche detailliert regeln. Für das operative Compliance Management ist im Unternehmen der Chief Compliance Officer verantwortlich. Er wird hierbei vom Trade Compliance Officer, dem Konzerndatenschutzbeauftragten sowie dem Compliance Committee unterstützt. Mitglieder des Compliance Committees sind Vertreter aus verschiedenen Unternehmensbereichen. Grohe hat ein weltweites Hinweisgeber-System aufgebaut, bei dem sich Mitarbeiter und Dritte unter Wahrung ihrer Anonymität an externe Ombudsmänner (auch in ihrer jeweiligen Landessprache) wenden können. Zusätzlich können Hinweise und Beschwerden über die weltweite LIXIL Speak Up!-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter von Grohe werden zu den wesentlichen Inhalten des Compliance Managements und hier insbesondere zu den einzelnen Richtlinien durch Online- und Präsenztrainings regelmäßig geschult. 4 Risikobericht Grohe verfolgt mittels eines effizienten Risikomanagementsystems die aus der weltweiten Geschäftstätigkeit entstehenden Risiken und versucht, unangemessene Risiken weitestgehend zu vermeiden. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung von Grohe haben: Absatzmarktrisiken. Aufgrund der nachhaltigen Intensivierung des Wettbewerbs ist Grohe mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert und konkurriert sowohl mit international agierenden Wettbewerbern als auch mit zahlreichen regionalen und spezialisierten Anbietern. Grohe ist dabei nicht nur von allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklungen, sondern auch von branchenspezifischen Einflüssen wie beispielsweise der Baukonjunktur abhängig. Beschaffungsrisiken. Auf der Beschaffungsseite ist Grohe Risiken durch Preisschwankungen bei den Rohstoffen ausgesetzt. Ein wesentliches Rohmaterial ist Messing sowie aus Messing gefertigte Teile. Hauptbestandteile von Messing sind Kupfer und Zink, die in den letzten Jahren an der London Metal Exchange eine hohe Volatilität der Preise und Bestandsmengen verzeichneten. Grohe begegnet diesem Risiko durch Preis- und Mengenfixierungen mit Lieferanten und durch derivative Finanzgeschäfte mit Banken (vornehmlich Rohwarentermingeschäfte), wodurch die Planungssicherheit im Bereich der Herstellungskosten sowie der Rohmaterialbeschaffung erhöht wird. Weitere Ausführungen zu den Sicherungsgeschäften sind im Anhang zu finden. Währungsrisiken. Grohe ist in mehr als 130 Ländern tätig und wickelt Geschäfte in mehr als 10 Währungen ab. Ungefähr 41 % der Umsatzerlöse des Konzerns werden in anderen Währungen als dem Euro erzielt. Die Währungsrisiken beziehen sich in erster Linie auf den US-Dollar. Weitere Währungsrisiken für Grohe ergeben sich aus dem russischen Rubel, dem chinesischen Renminbi, dem britischen Pfund, der indischen Rupie sowie aus weiteren Währungen von Ländern, in denen Umsätze erzielt werden. Risiken aus einer Veränderung der Währungsrelationen begegnet Grohe mit einer teilweisen Absicherung der in Fremdwährung abzurechnenden Umsätze und der daraus resultierenden Forderungen. Zur Absicherung werden Devisentermingeschäfte verwendet, mit denen die Zahlungseingänge in Fremdwährung zu einem festen Kurs in Euro getauscht werden. Wir verweisen ferner auf die Darstellung der zum Geschäftsjahresende 2017 bestehenden Devisenterminkontrakte im Anhang. Zinsänderungsrisiko. Zum 31. März 2017 bestehen drei unbesicherte Gesellschafterdarlehen der Lixil Group Finance Corporation über ursprünglich Mio. EUR 1.031,0. Diese werden mit EURIBOR zzgl. einer Marge verzinst. Das sich aus der variablen Verzinsung dieses Kredits ergebende Zinsänderungsrisiko wurde im Geschäftsjahr 2017 nicht abgesichert. Finanzierungsrisiko. Neben den drei unbesicherten Gesellschafterdarlehen der Grohe Holding GmbH steht der Grohe AG eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von Mio. EUR 120,0 für allgemeine Unternehmenszwecke bis zum 9. April 2020 zur Verfügung, die durch eine Garantie der LIXIL Group Corporation besichert ist. Zum 31. März 2017 ist die Betriebsmittelkreditlinie nicht in Anspruch genommen. Rechtliche Risiken. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Grohe Water Technology AG & Co. KG auf die Grohe AG hat die Grohe AG den abfindungsberechtigten ehemaligen Kommanditisten der Grohe Water Technology AG & Co. KG, die Widerspruch gegen die Verschmelzung eingelegt hatten, ein gesetzlich vorgeschriebenes Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 33,11 pro Aktie der Grohe AG unterbreitet. Mehrere ehemalige Kommanditisten haben ein Spruchverfahren gegen die Grohe AG eingeleitet und beantragt, das Barabfindungsangebot zu erhöhen und eine bare Zuzahlung hinsichtlich des Umtauschverhältnisses festzusetzen. Die Grohe AG hat nach Wirksamwerden der vorgenannten Verschmelzung einen neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Grohe Beteiligungs GmbH abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Grohe Beteiligungs GmbH den außenstehenden Aktionären der Grohe AG ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebenes Barabfindungs-angebot in Höhe von EUR 35,19 pro Aktie der Grohe AG unterbreitet und eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,72 pro Aktie der Grohe AG zugesichert. Auch hier haben außenstehende Aktionäre ein Spruchverfahren gegen die Grohe Beteiligungs GmbH eingeleitet, um die angebotene Barabfindung und die zugesicherte feste jährliche Ausgleichszahlung überprüfen zu lassen. Die Aktionäre können nur eines der Barabfindungsangebote annehmen. 2011 hat das Landgericht Dortmund in beiden Spruchverfahren einen Gutachter bestellt. Dieser hat seine Gutachten im August 2013 vorgelegt. Im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat das Landgericht Dortmund am 6. März 2014 entschieden, dass die Barabfindung sowie die feste jährliche Ausgleichszahlung angemessen sind. Einige Antragsteller haben gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat als das in zweiter Instanz zuständige Gericht am 12. November 2015 entschieden, dass die Barabfindung sowie die feste jährliche Ausgleichszahlung nicht angemessen sind und hat die angebotene Barabfindung auf einen Betrag von EUR 37,06 je Aktie der Grohe AG und die feste jährliche Ausgleichszahlung auf einen Betrag von EUR 2,79 je Aktie der Grohe AG erhöht. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Grohe AG hat den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Februar 2016 bekanntgemacht und die Abwicklung der Nachbesserung durchgeführt. Im Spruchverfahren zur Verschmelzung hat das Landgericht Dortmund am 25. Juni 2015 entschieden, dass die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 52,08 je Aktie der Grohe AG erhöht wird und dass eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 2,42 je Aktie der Grohe AG zu zahlen ist. Die Grohe AG hat gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund Beschwerde eingelegt. Das Verfahren ist jetzt in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Von den beiden Entscheidungen sind insgesamt 218.678 Aktien betroffen, davon maximal 97.240 Aktien im Rahmen der Barabfindung aus dem Verschmelzungsvertrag. Sollte eine höhere Barabfindung rechtskräftig festgesetzt werden, ergibt sich eine entsprechende finanzielle Belastung. Bei Grohe wird die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Genehmigungsauflagen sowie die kontinuierliche Verbesserung im Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement durch die direkt unterhalb des Vorstandes angesiedelte Zentralfunktion Corporate EHS & Sustainability Management mit Hilfe systematischer Aufbau- und Ablaufstrukturen und regelmäßiger interner und externer Environmental, Health and Safety (EHS) Performance und Management System Audits in allen relevanten Bereichen sichergestellt und überwacht. Das Umweltmanagementsystem der Grohe AG wurde erstmals 2003 für alle europäischen Standorte und 2004 für den Produktionsstandort in Thailand nach der ISO 14001 zertifiziert. Im Jahr 2011 folgte eine erfolgreiche Erst-Zertifizierung der Grohe Gruppe nach OHSAS 18001, der weltweit führenden Norm für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement-Systeme (zukünftig: ISO 45001). Die aktuell gültigen Re-Zertifizierungen datieren aus 2015 (sowohl Umweltmanagement, ISO 14001:2009, als auch Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement, OHSAS 18001:2007). Zertifizierungsgesellschaft ist der TÜV Nord in Essen. Bereits seit mehreren Jahren nimmt der Einfluss der Europäischen Chemikalienverordnung REACH auf die europäische Industrie und damit auch auf Grohe zu. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Ausgewählte Stoffe werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung ("Verbot", Nutzungsbeschränkung) zugeführt. Mit Einrichtung des "GROHE REACH Radar" analysiert Grohe die Verwendung von Chemikalien im Unternehmen, um frühzeitig auf drohende Stoffverbote aufmerksam zu werden und reagieren zu können. Um dem aktuellen Anwendungsverbot von Chromtrioxid (Juristisch: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) innerhalb der EU zu begegnen (Ablaufdatum: 21. September 2017), ist Grohe als aktives Mitglied im CTAC Konsortium (Chromium Trioxide Application Consortia) tätig geworden, das am 7. August 2015 Zulassungsanträge gestellt hat. Grohe hat zudem am 7. Oktober 2015 einen eigenen Zulassungsantrag für die weitere Nutzung von Chromtrioxid bei der ECHA - European Chemicals Agency in Helsinki -gestellt. Die ECHA hat bereits in beiden Fällen (CTAC und Grohe) entsprechende Handlungsempfehlungen ("final opinions") an die EU-Kommission ausgesprochen. Hinsichtlich Grohe empfahl die ECHA 12 Jahre für die Nutzung von Chromtrioxid in der galvanischen Oberflächenbeschichtung und 10 Jahre für das Ätzen von Kunststoffen, einem Vorbehandlungsprozess in der Kunststoffgalvanik. Das entsprach den von Grohe beantragten Zeiträumen. Anfang Februar 2017 hat die EU-Kommission Grohe die Zulassung für die beantragten Zeiträume erteilt. Neben Gesetzen und Vorschriften, die unsere Produktionsstätten und Fertigungsprozesse betreffen, können sich auch gesetzliche Auflagen im Umweltschutz-, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsbereich auf unser Produktportfolio auswirken, indem Substanzen, die von uns verwendet werden, in Art oder Umfang beschränkt oder verboten werden können. Grohe geht davon aus, dass alle derzeit relevanten gesetzlichen Umweltvorschriften eingehalten sind. Aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle der Gesellschaft entziehen (wie die Entdeckung bislang nicht erkannter Altlasten oder Änderungen der bestehenden Umweltgesetzgebung bzw. der Auslegung durch entsprechende Behörden), kann eine Belastung aus Umweltrisiken jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die vorgenannten Risiken werden durch das bestehende Risikomanagementsystem überwacht und regelmäßig kontrolliert. Wir schätzen die positive Entwicklung des Konzerns trotz dieser Risiken nicht als gefährdet ein, sondern gehen - auch aufgrund der Ausführungen im Chancenbericht - von einer weiterhin positiven Gesamtentwicklung des Konzerns aus. 5 Ausblick Trotz einer Vielzahl fortwährender währungs-, finanz-, geo- und handelspolitischer Risiken ist unser Ausblick angesichts weiterhin positiver allgemein- und bauwirtschaftlicher Wachstumsprognosen wie auch unserer derzeitigen Umsatzentwicklung auch für das Geschäftsjahr 2018 optimistisch. Die zahlreichen monetären und budgetären Maßnahmen in vielen Ländern scheinen nicht nur die realwirtschaftlichen Auswirkungen der anhaltenden weltweiten Finanz- und Schuldenkrise weiterhin abmildern zu können, sondern auch zu einer leichten Wachstumsbelebung in 2017 beizutragen. Auch dürften die Migrationsbewegungen in Europa wegen des Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum eher zu einer Belebung unseres Geschäftes führen. Der IWF rechnet in seiner Prognose vom April 2017 mit einer leichten Beschleunigung des weltwirtschaftlichen Wachstums von real 3,1 % 2016 auf 3,5 % 2017. Die positiven Umsatzerwartungen von Grohe sind darüber hinaus insbesondere dadurch begründet, dass die realen Bauinvestitionen in Gebäude nach den aktuellen Prognosen von IHS GLOBAL INSIGHT (April 2017) im vergangenen Jahr 2016 weltweit um real 3,0 % sowie in den reifen Märkten, in denen Grohe den größten Teil seiner Umsätze erzielt, sogar um 4,1 % gewachsen sind. Obwohl erwartet wird, dass sich die Wachstumsdynamik der Bauinvestitionen in 2017 im globalen Durchschnitt leicht auf 2,4 % abschwächt, gehen wir davon aus, dass viele der Baumaßnahmen, in die 2016 investiert wurde, erst in 2017 fertiggestellt werden, so dass insgesamt mit einer ähnlich lebhaften Nachfrage nach unseren Produkten wie im Vorjahr gerechnet werden kann, da sie in der Regel erst zum Ende der Fertigstellung der Baumaßnahmen installiert werden. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird es in 2017 aber nur relativ moderate regionale Unterschiede geben. Wie für alle reifen Märkte erwartet IHS GLOBAL INSIGHT auch für die realen Bauinvestitionen in Gebäude in Westeuropa eine deutliche Wachstumsberuhigung von 3,3 % 2016 auf 2,1 % 2017. Gleiches bestätigt auch EUROCONSTRUCT, welche für die 19 EUROCONSTRUCT-Länder einen entsprechenden Wachstumsrückgang von 2,9 % in 2016 auf 2,2 % in 2017 prognostiziert. Auch für Nordamerika wird erwartet, dass sich das Abflachen der Erholungsdynamik fortsetzt, von 10,2 % Wachstum in 2015 über 5,0 % in 2016 auf 3,4 % in 2017. In den reifen Märkten Asiens (ohne Japan) wird eine Beruhigung von 7,8 % auf 3,1 % in 2017 prognostiziert, für Japan von 2,6 % auf 1,1 %, und für die reifen Märkte insgesamt von 4,1 % auf 2,4 %. Demgegenüber wird für die Wachstumsmärkte eine leichte Wachstumsbeschleunigung erwartet, von 1,9 % in 2016 auf 2,4 % in 2017. Gedämpft wird diese Belebung vor allem durch eine leichte Wachstumsberuhigung in den asiatischen Wachstumsmärkten von 3,6 % auf 2,9 %. Demgegenüber stehen eine Stabilisierung in Osteuropa von -7,8 % auf +0,9 % und in Lateinamerika von -1,5 % auf +0,4 %, sowie eine leichte Wachstumsbeschleunigung im Mittleren Osten/Afrika von 1,8 % auf 2,6 %. Angesichts der derzeit vorliegenden Prognosen wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich wegen des Nachhalls des Aufschwungs der Bauinvestitionen in 2016 im Bereich der Fertigstellungen trotz einer gewissen Abschwächung der Baukonjunktur im Geschäftsjahr 2018 auf sehr ähnlichem Niveau wie im Kalenderjahr 2016 entwickeln werden. Grohe hat seine Marktpositionen in den vergangenen Jahren sowohl bezüglich des Produktangebots als auch der Penetration der relevanten Ländermärkte und Vertriebswege systematisch weiter ausgebaut und in vielen Ländern Marktanteile gewonnen. Damit ist Grohe in einer ausgezeichneten Ausgangssituation, in einem nach wie vor in den meisten Regionen wachsenden baukonjunkturellen Umfeld Marktchancen konsequent nutzen und damit Marktpositionen weiter ausbauen zu können. Vor diesem Hintergrund blickt Grohe optimistisch auf das angelaufene Geschäftsjahr 2018. Grohe strebt nicht nur an, die durch die außerordentlich starke Globalisierung der Marktposition der Marke "GROHE" entstehenden Chancen konsequent zu nutzen und Geschäftsfelder, Sortimente und Vertriebswege weiterhin systematisch auszubauen, sondern auch in zunehmendem Maße von Synergien mit anderen Marken und Aktivitäten in der LIXIL-Gruppe zu profitieren. Grohe wird auch im laufenden Geschäftsjahr 2018 eine weiterhin offensive und innovative Produktpolitik verfolgen, konsequent Märkte mit hohem Potenzial erschließen und seine Vertriebsaktivitäten in allen wichtigen Kanälen intensivieren, um weitere Marktanteile zu gewinnen. Wir rechnen daher mit einer im laufenden Geschäftsjahr weiter positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses und einem Anstieg des operativen Ergebnisses (EBIT) im einstelligen Prozentbereich, ohne Berücksichtigung der sich aus der Akquisition im Zuge der Grome-Transaktion und der Neubewertung der bisherigen Anteile ergebenden positiven Effekte auf das Ergebnis. Ebenso gehen wir von einem Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich aus. Hinsichtlich der Vermögens- und Finanzlage erwarten wir neben der Akquisition im Zuge der Grome-Transaktion (siehe hierzu Konzernanhang unter Punkt 25 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag") keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum 31. März 2017. 6 Chancenbericht Grohe sieht seine Stärken und damit Chancen in der weltweiten Bekanntheit von Grohe als Premiummarke für Wassertechnologie-Produkte im Sanitärbereich mit hohen Qualitäts- und Innovationsstandards sowie den zahlreichen langjährigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden in vielen Ländern der Welt. Neben dem hohen Wiedererkennungswert der Marke "GROHE" stärkt auch die universal attraktive, funktionsorientierte Formensprache der Grohe-Produkte, die von einem in-house Designteam gepflegt wird, die Kundenakzeptanz und stärkt damit nicht nur die Kundenbindung, sondern verbessert auch den Zugang zu weiteren Absatzmärkten und Kunden. Durch diese Vorteile ergeben sich für uns vielversprechende Möglichkeiten, Umsatz und Profitabilität weiter zu steigern und das Wachstum des Unternehmens zu sichern. Darüber hinaus erhofft sich Grohe durch die Zusammenarbeit mit LIXIL, den nachhaltigen Wachstumskurs konsequent fortzusetzen und neue Synergien zu nutzen. Mit der Umgestaltung der LIXIL-Gruppe in vier technologische Geschäftseinheiten in 2015 wurde auch das Sanitärgeschäft der Gruppe mit den Marken GROHE, American Standard und LIXIL/INAX als LIXIL Water Technology (LWT) zusammengefasst. Mit den einzelnen, weiterhin eigenständig geführten Marken werden weltweit führende Marktpositionen in den entscheidenden Kernmärkten besetzt, Aktivitäten in 150 Märkten vorangetrieben, zwei Forschungs- und Entwicklungskompetenzzentren - in Deutschland und Japan - betrieben und Produkte in 50 Produktionsstätten weltweit gefertigt. Alle Marken zusammen nehmen dadurch eine global ausgerichtete Marktführungsposition ein. Durch Bündelung und Austausch von ausgewiesener Expertise und breitem Know-how profitiert auch Grohe und hat dadurch beste Voraussetzungen, sich erfolgreich weiterzuentwickeln und profitabel zu wachsen.
Hemer, den 20. Juli 2017 Die Geschäftsführung Michael Rauterkus Thomas Fuhr Adam Bryson Michael Mager Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Grohe Holding GmbH, Hemer, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Grohe Holding GmbH, Hemer, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 20. Juli 2017 Deloitte
GmbH
gez. Graetz, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Brüggemann, Wirtschaftsprüfer |
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