Hähn Bau Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hähn seit 15.11.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hähn & Müller Bau GmbHStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.03.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB) Die Hähn & Müller Bau GmbH hat ihren Sitz in Stolberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. HRB22879). 2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB) Die Gesellschaft ist eine normale Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für normale Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 8000,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB) Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. 2. Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB) Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH) Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 1.362,03 ausgewiesen. 4. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB) In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 5. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. 6. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH) Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen. Gewinn und Verlustrechnung1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§ 277 Abs. 3 S. 1 HGB) Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,00 vorgenommen. Sonstige Angaben1. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 c HGB) Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Kredite wird berichtet: Es wurde Kontokorrentkredit in Form eines Verrechnungskontos gegenüber Herrn Jürgen Hähn vergeben. 2. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 0 Mitarbeiter beschäftigt. Stolberg, den 03.05.2021 Jürgen Hähn Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2021. |
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