Mynaric Lasercom GmbH
Gilching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2020
1.
Grundlagen der Gesellschaft
Die Mynaric Lasercom GmbH, Gilching, (kurz: Lasercom)
ist die zentrale operative Organisationseinheit der
Mynaric-Gruppe (kurz: Mynaric), in welcher die Entwicklung
und Produktion angesiedelt ist; ihre Anteile werden
vollständig von der Mynaric AG gehalten.
Die Gesellschaft erbringt Entwicklungsleistungen im
Bereich der Laserkommunikationstechnologie und befindet
sich in der Aufbauphase einer Serienfertigung von
Laserkommunikationsprodukten.
2.
Wirtschaftsbericht
I.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Entwicklung der Weltwirtschaft war im Jahr 2020
geprägt durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie.
Dies führte zur schwersten Rezession seit der
Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre. Infolgedessen sank
das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 um
3,5%, während im Vorjahr noch ein Wachstum von 3,0%
erzielt wurde.
1
Infolge der Corona-Pandemie geriet auch die deutsche
Wirtschaft in eine der schwersten Rezessionen seit
Jahrzehnten. Während im Vorjahr noch ein Wachstum von
0,6% zu verzeichnen war, ging das Bruttoinlandsprodukt im
Jahr 2020 um 5,0% zurück. Nach dem Ende des harten
Lockdowns im April 2020 war das konjunkturelle Tal aber
bereits im Mai 2020 durchschritten. Die deutsche Wirtschaft
kämpft sich nach dieser ersten schnellen Erholung
allmählich weiter aus der Krise. Die
Wirtschaftsleistung vor der Krise dürfte jedoch erst
zur Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden.
2
Auch in den USA entwickelte sich das Wirtschaftswachstum
rückläufig mit 3,4% im Vergleich zum Wachstum des
Vorjahres von 2,2%. Wesentlich größer waren die
Folgen von COVID-19 für die Wirtschaft der Länder
der EURO-Zone, deren BIP sogar um 7,2% im Verhältnis
zum Vorjahrswachstum von 1,3% zurückging. China
hingegen konnte weiterhin Zuwachsraten beim BIP
verzeichnen, wenngleich mit 2,3% (Vj. 6,0%) auf einem
wesentlich niedrigeren Niveau.
3
1 IWF, WORLD ECONOMIC OUTLOOK UPDATE January
2021
2 BMWi Jahreswirtschaftsbericht 2021
3 IWF, WORLD ECONOMIC OUTLOOK UPDATE January
2021
II.
Branchenumfeld
Trotz aller Corona-Widrigkeiten hat das Jahr 2020
gezeigt, dass die Laserkommunikation ein wichtiger
strategischer Faktor bei vielen Beteiligten ist - nicht nur
bei den multinationalen kommerziellen Luft- und
Raumfahrtunternehmen, die Konstellationen in einer erdnahen
Umlaufbahn (Low Earth Orbit, LEO) aufbauen, sondern auch
bei Regierungen und Politik. Kommerzielle Aktivitäten
haben stark zugenommen und vor allem die USA hat sich zum
großflächigen Einsatz der Laserkommunikation in
der nahen Erdumlaufbahn entschieden. Die SDA (Space
Development Agency) bezeichnet optische
Inter-Satelliten-Verbindungen als eine der kritischsten
Technologien. Laserkommunikationsterminals sind wichtige
Bestandteile der zukünftigen Satellitenkonstellationen
im Low Earth Orbit des Verteidigungsministeriums, die
optische Verbindungen von Satellit zu Satellit
benötigen, um Daten schnellstmöglich
international zu verteilen.
4 Die SDA hat allein im Jahr 2020 mehr
Laserkommunikationsterminals bestellt, als die gesamte
weltweite Industrie in den 30 Jahren zuvor gefertigt
hat.
Der Markt für optische Satellitenkommunikation wird
voraussichtlich in den nächsten Jahren eine
vielversprechende Entwicklung nehmen, vor allem wegen der
sich schnell entwickelnden Nachfrage nach
Satellitenkonstellationen. Die fortscheitende
technologische Reife der letzten Jahre hat eine neue Welle
des Interesses an optischer Satellitenkommunikation
ausgelöst. Der Fortschritt in diesem Markt hängt
stark von den Fortschritten der Betreiber von
LEO-Konstellationen ab. Bis 2029 wird eine Nachfrage von
fast 11.000 Laserkommunikationsterminals von diesen
Konstellationsbetreibern erwartet, wobei die meisten von
ihnen planen, zwischen zwei und fünf Laserterminals
pro Satellit zu verwenden. Laut Northern Sky Research wird
voraussichtlich bis Ende 2029 ein kumuliertes Marktvolumen
von 3,8 Mrd. USD für optisches Kommunikationsequipment
im Satellitenbereich erreicht werden.
5
Im Rückblick auf ein turbulentes Jahr 2020 war das
anhaltende Wachstum der Raumfahrtindustrie ein Lichtblick.
Es wurden 25,6 Mrd. USD in Raumfahrtunternehmen investiert.
Als im 1. und 2. Quartal 2020 die COVID-19 Lockdowns
eintraten, sagten viele Branchenkenner eine Welle von
Insolvenzen und einen allgemeinen Rückzug der
Investoren voraus, der jedoch nicht eintraf. Mit der
Dominanz von SpaceX oder OneWeb werden gerne die sich
beschleunigenden Weltraumambitionen von Amazon und
Microsoft übersehen, die auch 2021 und darüber
hinaus einen bedeutenden Einfluss haben werden.
6 Über den Einsatz im Weltraum hinaus
überzeugt auch der Nutzen von Laserkommunikation
für luftgestützte Plattformen. Die Anwendungen
sind hierbei vielfältig: Es geht nicht nur um
Breitbandkommunikation, sondern auch um Erdbeobachtung und
das Versprechen einer absolut sicheren
Datenübertragung. Die zunehmende Häufigkeit und
Intensität von Naturkatastrophen, technologische
Innovationen und nicht zuletzt die globale Pandemie haben
im Jahr 2020 zu einer stärkeren Akzeptanz von
unbemannten Flugobjekten und zu mehr Drohneneinsätzen
geführt. Wichtige Branchen wie Versorgungsunternehmen
und Telekommunikation mussten schnell herausfinden, wie sie
ihre Arbeit ohne Unterbrechung fortsetzen konnten. Sie
passten sich an Pandemieausfälle an, indem sie nur
wenige Mitarbeiter vor Ort beschäftigten und die
meisten Teams aus der Ferne arbeiteten. Hierbei wurden auch
von Drohnen gesammelte Daten für die Inspektion von
Standorten und die Überwachung kritischer
Infrastrukturen genutzt. Auch Regierungen haben den Einsatz
von Drohnentechnologie zur Bereitstellung wichtiger Dienste
genutzt.
7 Langfristig werden unbemannte autonome
luftgestützte Plattformen voraussichtlich nicht allein
mit Radiofrequenz-Kommunikationsequipment ausgestattet
werden. Die Anforderungen an sichere
Hochgeschwindigkeitsverbindungen über lange Distanzen,
insbesondere über örtlich begrenzte Gebiete
hinaus, bietet ein attraktives Anwendungsfeld für
Laserkommunikationsequipment.
4
https://www.sda.mil/dod-to-test-laser-communications-terminals-in-low-earth-orbit/
5
https://www.nsr.com/research/optical-satellite-communications-2nd-edition/
6
https://www.spacecapital.com/publications/space-investment-quarterly-q4-2020
7
https://seraphimcapital.passle.net/post/102gpes/covid-impact-on-the-commercial-drone-industry-and-2021-outlook
III.
Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Lasercom ihre Ziele,
insbesondere die selbst gesteckten Produktreifegrade sowie
den Aufbau einer Vorserienproduktion voll erreicht. Die
Geschäftsführung beurteilt den
Geschäftsverlauf daher als überwiegend
zufriedenstellend.
Diese positive Einschätzung basiert auf den
folgenden wettbewerbsentscheidenden Faktoren:
1. Das Produkt HAWK Air, geeignet für die
Laserkommunikation von, zu und zwischen Flugplattformen,
hat gegen Jahresende einen Reifegrad erreicht, der
kundenseitig erste Systemtests und Demonstrationen
erlaubte. Erste Einheiten wurden im vierten Quartal an
einen Kunden geliefert und erste Einsatzszenarien erprobt.
Der Dokumentationsstand und die Prozessqualität der
Vorserienproduktion wurden maßgeblich erhöht, um
den Ansprüchen der Branche gerecht zu werden. Im
Rahmen der Vorserienproduktion wurden im Geschäftsjahr
über ein Dutzend unverkäufliche Vorserienmodelle
gebaut, welche durch iterativ implementierte
Produktverbesserungen, durch eine weitere Qualifikation und
Verbesserung der Lieferkette und durch eine Stabilisierung
des Produktionsprozesses maßgeblich zum gesteigerten
Produktreifegrad beigetragen haben. Die kundenseitige
Nachfrage nach für den Einsatz auf Flugvehikeln
geeigneten Laserkommunikationsgeräten hat sich derweil
insbesondere im öffentlichen Sektor weiter
verstärkt. Der Mynaric-Konzern sieht sich daher
exzellent positioniert die Industrialisierung der
Laserkommunikation weiter anzuführen und das damit
verbundene Marktpotential der Laserkommunikation im
Luftfahrsektor in den kommenden Jahren bestens zu
monetarisieren.
2. Die Produktentwicklung der ersten Produktgeneration
zum Einsatz im Weltraum für
Laserkommunikationsverbindungen von Satellit zu Satellit
konnte maßgeblich voran getrieben werden, sodass der
kritische Entwicklungsmeilenstein des sogenannten "Critical
Design Reviews" in der Entwicklung der ersten
Produktgeneration der CONDOR-Produktlinie erfolgreich
passiert wurde. Der durch den erreichten technischen
Reifegrad ermöglichte Austausch mit Erstkunden sorgte
für eine weitere Schärfung der
Produktanforderungen und konnte in die Definition der
zweiten Produktgeneration übertragen werden. Die
Lieferkette für die anlaufende Vorserienproduktion des
CONDOR-Produkts wurde erfolgreich aufgebaut und weiter
stabilisiert. Die besonders kritische Liefersituation
bezüglich spezieller optischer Bauelemente konnte
durch die Lizensierung des Fertigungsknowhows eines
Technologiepartners perspektivisch gesichert werden, sodass
ab 2021 eine Eigenfertigung der betroffenen optischen
Komponenten stattfinden kann. Die kundenseitige Nachfrage
nach für den Einsatz auf Satelliten geeigneten
Laserkommunikationsgeräten hat sich derweil
insbesondere im öffentlichen Sektor weiter
verstärkt. Durch den erreichten
Entwicklungsfortschritt und die sich abzeichnende
Lieferfähigkeit konnte das CONDOR-Produkt im
Geschäftsjahr im Rahmen von US-Regierungsprogrammen an
erste Kunden verkauft werden. Hierdurch positionierte der
Mynaric-Konzern sich international als einer der
führenden Anbieter von Laserkommunikationsprodukten
für Satellitenanwendungen.
3. In Oberpfaffenhofen ist eine neue Produktionshalle
entstanden. Die Büro- und Produktionsfläche in
Europa steigt damit auf über 6.100 m
2 , was voraussichtlich ausreichen wird, um die
jährliche Produktionskapazität für
Laserterminals auf einen dreistelligen Bereich zu
erhöhen. Auch in Los Angeles hat die Mynaric USA Inc.
ein neues, hochmodernes Produktions-/Bürogebäude
bezogen. Hier wird auf einer Fläche von 1.000 m
2 unter anderem an der Entwicklung von
Elektronik und Software gearbeitet.
4. Die durch den Start der Vorserienproduktion und
allgemeinen Unternehmensaufbau gestiegenen Anforderungen an
Know-how und Fachpersonal konnte das Unternehmen durch eine
Vielzahl von Neueinstellungen zufriedenstellend abdecken.
Ein reibungsloser An- sowie Ablauf des Produktionsprozesses
und eine weitere Erhöhung des Reifegrads der Produkte
wurde damit personalseitig in der ersten Stufe
gewährleistet. Tina Ghataore, eine der bekanntesten
Persönlichkeiten der Satellitenkommunikationsbranche,
ist als President der Mynaric USA für Mynaric an Bord
gekommen und wird in 2021 das Global Sales & Business
Development Team auf beiden Seiten des Atlantiks mit
Spezialisten, aus dem Regierungs- und dem kommerziellen
Sektor deutlich ausbauen.
Ende Juli 2020 hat der Mynaric-Konzern jegliche
Geschäftsbeziehungen auf dem chinesischen Markt
eingestellt. Per Einzelbescheid vom 23. Juli 2020 hat die
Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, den Export von
Laserkommunikationsterminals nach China untersagt. Dem
vorausgegangen war eine proaktive Anfrage seitens Mynaric
zur Klärung einer geplanten Ausfuhr an einen
chinesischen Kunden.
Dieser Eingriff zum Schutz der auswärtigen
Interessen hat die geo-politische Bedeutung der
Laserkommunikation als Schlüsseltechnologie in als
kritisch einzustufenden
Kommunikations-Infrastrukturprojekten sowie die
strategische Wichtigkeit der Mynaric Produkte eindeutig
bewiesen. Mynaric hat deshalb die sich daraus ergebende
Verantwortung übernommen und sich mit sofortiger
Wirkung im Juli verpflichtet, die Interessen der nationalen
Sicherheit seiner Kernmärkte über alles andere zu
stellen.
Als Folge des Exportverbotes wurden im chinesischen
Markt bereits mit großen Anstrengungen und Kosten
verfolgte sowie langfristig laufende Projekte nicht
fortgeführt und finalisiert. Infolgedessen konnten die
hieraus für das Geschäftsjahr 2020 in
wesentlicher Höhe geplanten Umsätze nicht
realisiert werden.
Dennoch konnte die Lasercom als Teil der Mynaric-Gruppe
die meisten ihrer für das Geschäftsjahr 2020
gesetzten finanzwirtschaftlichen Ziele erreichen.
So war ein signifikanter Anstieg bei den
Auftragseingängen insbesondere von Kunden aus den USA
gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Trotz des
Wegfalls der geplanten Umsätze aus dem
China-Geschäft konnte die Gesamtleistung um 61,1%
gesteigert werden. So erhöhten sich aufgrund
gesteigerter Anstrengungen in der Entwicklung der Produkte
der Mynaric die aktivierten Eigenleistungen wesentlich. In
Folge des weiteren Ausbaus der Produktionskapazitäten
und der weiter vorangetriebenen Vorbereitungen für den
Start der Serienproduktion erhöhten sich auch die
Bestandsveränderungen und auch im geplanten Umfang die
Material- und Personalaufwendungen.
Insgesamt konnte Lasercom die meisten ihre für das
Geschäftsjahr gesteckten Ziele erreichen. Die
Geschäftsführung beurteilt den
Geschäftsverlauf daher als überwiegend
zufriedenstellend.
IV.
Wirtschaftliche Lage der Lasercom GmbH
a) Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Lasercom erhöhte sich im
Berichtszeitraum um TEUR 18.969 und damit um 101,5% auf
TEUR 37.658 (Vj. TEUR 18.689).
Wesentliche Ursache hierfür war der Anstieg des
Anlagevermögens welches sich von TEUR 14.716 auf TEUR
30.226 mehr als verdoppelte.
Zurückzuführen ist dies unter anderem auf die
im Geschäftsjahr erfolgten umfangreichen Investitionen
in die immateriellen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 10.206 (Vj. TEUR 7.107) welche im
Wesentlichen aus der weiteren Aktivierung von
Entwicklungskosten resultieren. Zudem wurde in die
Erweiterung der Produktionskapazitäten investiert,
eine neu errichtete Produktionshalle angemietet und mit dem
Aufbau einer weiteren Produktionslinie begonnen. Daneben
wurden Erweiterungsinvestitionen in die IT-Infrastruktur
und die Büroausstattung vorgenommen. Insgesamt waren
hierdurch Zugänge in Höhe von TEUR 6.352 (Vj.
TEUR 1.545) bei den Sachanlagen zu verzeichnen.
Der Anteil der langfristigen
Vermögensgegenstände an der Bilanzsumme
erhöhte sich dabei leicht auf 80,3% (Vj. 78,7%).
Beim Umlaufvermögen war ein Anstieg von TEUR 3.432
bzw. 88,2% auf TEUR 7.326 (Vj. TEUR 3.894) zu verzeichnen.
Eine wesentliche Ursache waren die um 56,2% auf TEUR 5.308
(Vj. TEUR 3.397) erhöhten Vorräte aufgrund der
anlaufenden Vorserienproduktion. Des Weiteren
ursächlich waren die auf TEUR 1.325 (Vj. TEUR 12)
gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, davon
TEUR 880 aus den zum Stichtag noch offenen
Einlageverpflichtungen der Mynaric AG in die
Kapitalrücklage. Der Bestand an liquiden Mittel
erhöhte sich gegenüber dem Ende des
Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 522 (Vj. TEUR 357).
b)
Finanzlage
Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr von
TEUR 6.588 auf TEUR 28.633. Hierdurch verbesserte sich die
Eigenkapitalquote auf 76,0% (Vj. 35,3%). Die Erhöhung
resultiert im Wesentlichen aus weiteren Zuführungen
zur Kapitalrücklage von insgesamt TEUR 34.000 durch
die Muttergesellschaft Mynaric AG. Gegenläufig wirkten
sich der Jahresfehlbetrag und die Zunahme der Bilanzsumme
aus.
Die Muttergesellschaft Mynaric AG, mit ihrer Listung im
Scale Segment des Freiverkehrs der Deutschen Börse und
ihrem Zugang zu Investoren-Netzwerken, stellt der Lasercom
die Mittel zur Finanzierung der
Geschäftstätigkeit überwiegend als
Eigenkapital sowie in Form von Gesellschafterdarlehen zur
Verfügung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
verminderten sich im Geschäftsjahr, nach Verrechnung
mit offenen Forderungen aus der Erhöhung der
Kapitalrücklage, um TEUR 4.204 auf TEUR 6.000 (Vj.
TEUR 10.204).
Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf TEUR
1.325 (Vj. TEUR 757) bzw. TEUR 1.485 (Vj. TEUR 1.047).
c)
Ertragslage
Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr ihren Umsatz von
TEUR 254 auf TEUR 894 wesentlich verbessern. Hiervon
betreffen TEUR 842 (Vj. TEUR 0) Umsätze mit
Gesellschaften der Mynaric-Gruppe. Die innovativen
Lösungsansätze und Entwicklungsaktivitäten
der Gesellschaft ermöglichen es der Gesellschaft, von
entsprechenden Institutionen Fördermittel zu erhalten.
Im Geschäftsjahr 2020 sind in den Umsatzerlösen
TEUR 52 (Vj. TEUR 140) Fördermittel enthalten.
Insbesondere zu erwähnen ist die Auftragslage, die
sich gegenüber dem Vorjahr weiter sehr positiv
entwickelt hat.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die
größtenteils die aktivierten Entwicklungskosten
umfassen, haben im Vergleich zum Vorjahr um 4.277 TEUR
zugenommen. Zu den Entwicklungsaktivitäten der
Lasercom verweisen wir auf die Erläuterungen im
Kapitel "Forschung und Entwicklung". Aufgrund der
anlaufenden Vorserienproduktion erhöhten sich die
Bestandveränderungen um TEUR 135.
Im Zuge dieser Entwicklungen stieg der Materialaufwand
um TEUR 3.638 auf TEUR 6.394 (Vj. TEUR 2.756). Aufgrund der
Einstellung von weiterem Personal erhöhte sich die
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter auf 108 (Vj. 56)
und infolgedessen auch der Personalaufwand um TEUR 4.336
auf TEUR 9.151 (Vj. TEUR 4.816).
Die Abschreibungen erhöhten sich um TEUR 1.902 auf
TEUR 2.754 (Vj. TEUR 852). Im Berichtsjahr wurden
Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.755 (Vj. TEUR 324)
bei den unfertigen Erzeugnissen vorgenommen. Diese
betreffen Abwertungen der Bestände an
Hawk-Air-Terminals sowie an GS-200 und GS-400
Bodenstationen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen um 48,9% auf TEUR 6.929 (Vj. TEUR 4.654)
resultiert hauptsächlich aus dem weiteren Ausbau der
Entwicklungs- und Produktionskapazitäten der
Gesellschaft. Wesentlichen Anteil der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sind die von dem Gesellschafter
weiterverrechneten Shared Service Aufwendungen über
TEUR 5.460 insbesondere für das gemeinsam mit der
Muttergesellschaft genutzte Bürogebäude in der
Dornierstraße.
In Folge des im Geschäftsjahr 2020 erfolgten
Ausbaus der Produktions- und Entwicklungskapazitäten
und dem Aufbau des Personalstammes ging das
Betriebsergebnis von TEUR -4.760 auf TEUR -11.833
zurück.
Das ausschließlich aus der Verzinsung der von der
Mynaric AG an die Lasercom ausgereichten Darlehen
bestehende Finanzergebnis blieb konstant bei TEUR -122 (Vj.
TEUR -122).
Der Jahresfehlbetrag 2020 beläuft sich auf TEUR
-11.955 (Vj. TEUR -4.882).
3.
Forschung und Entwicklung
2020 wurde die Entwicklung der Produkte der 1.
Generation fortgesetzt sowie die erste Vorserienproduktion
sowohl der HAWK- als auch der CONDOR-Terminals begonnen.
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden im Jahr 2021 in
der Entwicklung der Produkte der 2. Generation verwendet
werden, um diese weiter zu verbessern. Die Testanlagen
für Qualifizierung der Produkte wurden erweitert.
Somit kann die Lasercom bis auf Strahlungstests und
spezielle EMC Messungen nahezu alle Tests im Haus
durchführen. Dies trägt wesentlich zu einem
schnellen Entwicklungszyklus bei und erlaubt es
Produktinnovationen schneller in den Markt zu bringen.
Beispielhaft zu nennen ist hier das Link Testbed, das alle
signifikanten Einflussfaktoren zweier optischer Terminals
während des Betriebs im Weltall simulieren und die
Leistungsfähigkeit vermessen kann.
In der Berichtsperiode investierte die Gesellschaft
insgesamt TEUR 18.243 (Vj. TEUR 8.287) in die Entwicklung
ihrer Produkte (Gesamtaufwand der Forschungs- und
Entwicklungsleistungen), von denen TEUR 10.190 (Vj. TEUR
6.086) aktiviert wurden.
Zur Vorbereitung auf die Großserie wurde die
Entscheidung zum internen Aufbau der Optikproduktion
getroffen. Eine neu gebaute und speziell auf die
Bedürfnisse der Gesellschaft adaptierte
Produktionshalle wurde geplant und angemietet und zum
Jahresende hin waren alle Maschinen und Messgeräte
für die erste Produktionszelle vorhanden.
4.
Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
I.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Aufgrund der Transition der Gesellschaft von einer
Entwicklungs- zu einer Produktionsgesellschaft sind aktuell
die wichtigsten Steuerungsgrößen der
Auftragseingang sowie die Gesamtleistung.
II. Nicht
finanzielle Leistungsindikatoren (Mitarbeiter)
Während des Geschäftsjahres 2020 waren
durchschnittlich 108 Mitarbeiter (Vj. 56 Mitarbeiter) im
Unternehmen tätig.
Für die Gesellschaft sind ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ein essenzieller Erfolgsfaktor. Zum einen
beruht der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft
maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Zum
anderen ist die Gesellschaft im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit auf hochqualifiziertes
Personal angewiesen.
Aus diesem Grund bietet Mynaric seinen Mitarbeitern eine
Reihe von Sozialleistungen sowie von qualifizierenden und
motivierenden Maßnahmen an. Hierzu gehören neben
kostenlosen Getränken, frischem Obst auch ein
Mittagsessenzuschuss bzw. wahlweise ein 44 EUR Sachbezug.
Gefördert werden zudem gemeinschaftliche soziale,
sportliche und Teambuilding-Aktivitäten. Hervorzuheben
sind vor allem die flexiblen Arbeitszeiten.
Mynaric legt Wert auf die individuelle und die
bedarfsgerechte Personalentwicklung pro Mitarbeiter.
Jährliche Feedback- und Entwicklungsgespräche
ermitteln benötigte Qualifizierungsprogramme und
Schulungsmaßnahmen. Eine interne Stellenbörse
bietet Entwicklungs- und
Veränderungsmöglichkeiten innerhalb des
Unternehmens.
5. Risiko-,
Chancen- und Prognosebericht
I.
Risikobericht
Die Lasercom ist im Rahmen ihres unternehmerischen
Handelns einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zur
Identifikation und Steuerung dieser Risiken sind interne
Kontroll- und Überwachungssysteme implementiert.
Risiken werden hierdurch frühzeitig erkannt, so dass
schnell geeignete Maßnahmen im Umgang mit den
identifizierten Risiken definiert und implementiert werden
können.
a) Umfeld-
und Branchenrisiken
Volkswirtschaftliche Risiken
Die allgemeine Wirtschaftsentwicklung beeinflusst auch
die ökonomische Situation der Kunden der Lasercom,
sodass negative Entwicklungen der Wirtschaft auch diese
negativ beeinflussen können. Eine Reduzierung,
Verschiebung oder Aufgabe geplanter Investitionsprojekte
seitens der (potenziellen) Kunden der Lasercom könnte
daher mit einem entsprechenden Nachfragerückgang nach
Produkten einhergehen.
Für nähere Informationen zu der
wirtschaftlichen Entwicklung und der hieraus resultierenden
Risken verweisen wir auf unsere Ausführungen im
Prognosebericht.
Risiko
aufgrund von COVID-19
Die Lasercom informiert sich weiterhin tagesaktuell
über die wichtigsten offiziellen Quellen
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege, Robert-Koch-Institut, Livestreams der
Pressekonferenzen der Bundesregierung, etc.) zum Stand der
allgemeinen Situation, Risiken, Einschränkungen und
aktuellen Empfehlungen. Der Mynaric Corona-Krisenstab
bestehend aus Geschäftsführung, Personalwesen,
Prozessmanagement und Administration ist unvermindert im
Einsatz. Das Team steuert und exekutiert verantwortlich die
Erstellung und Aktualisierung von Handlungsanweisungen,
Maßnahmen zur Betriebskontinuität,
Informationsbeschaffung, Mitarbeiterkommunikation und
Risikoanalysen für Dienstreisen und externe Besucher.
Wichtige Aufgaben fielen dem Team auch beim Hygienekonzept
und der frühzeitigen Umsetzung des breiten Home-Office
Angebots sowie Ermöglichung von flexiblen
Arbeitszeiten zu. So wurde und wird weiterhin ein
möglichst reibungsloser und verantwortungsvoller
Betrieb der Geschäftstätigkeit umgesetzt.
Mark- und
Branchenrisiko
Unser Erfolg und zukünftiges Wachstum ist
abhängig von den Investitionen unserer potenziellen
Kunden in die Entwicklung eines Marktes für drahtlose
Laserkommunikation, insbesondere für
Kommunikationsnetzwerke in der Luft- und Raumfahrt. Die
Investitionsbereitschaft unserer potenziellen Kunden ist
wiederum abhängig von dem makroökonomischen
Umfeld und insbesondere von der Entwicklung des
Konstellationsmarktes.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Markt
für Laserkommunikationsanlagen im Besonderen und
Konstellationen im Allgemeinen sich noch einen einem
frühen Entwicklungsstadium befindet.
Derzeit bestehen nach unserer Kenntnis keine operativen
Konstellationen, die in großem Maßstab durch
Laserkommunikation verbunden sind. Die zukünftige
Realisierung von Konstellationen durch die potenziellen
Kunden der Mynaric unterliegt erheblichen technologischen
und finanziellen Risiken.
Soweit die Laserkommunikation ein Nischenmarkt bleibt,
würde die Nachfrage nach den von Mynaric hergestellten
Produkten wesentlicher geringer bleiben als derzeit durch
die Lasercom angenommen. Das Ausbleiben der Entwicklung
dieser Märkte würde sich nachteilig auf die
Geschäftstätigkeit, die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage und die Aussichten der Lasercom,
insbesondere auf die Umsatzerlöse auswirken.
Der Erfolg der Lasercom hängt zu einem großen
Teil von der Richtigkeit unserer Annahmen in Bezug auf die
zukünftige Entwicklung des kommerziellen
Laserkommunikationsmarktes ab. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die erwartete Marktentwicklung, oder dass die
Nachfrage nach den Produkten der Lasercom hinter den
Schätzungen der Geschäftsführung
zurückbleibt.
Diesem allgemeinen Zusammenhang unbenommen geht die
Lasercom davon aus, dass das prognostizierte
Branchenwachstum (siehe Kapitel III. Prognosebericht) in
Verbindung mit dem zunehmenden Bedarf an sicherer
drahtloser Breitbandkommunikation günstige Bedingungen
für die weitere Marktentwicklung schafft. Dies bietet
eine solide Grundlage für die schnelle Einführung
und Industrialisierung von Laserkommunikationsprodukten in
der Luft- und Raumfahrt und somit für das weitere
Unternehmenswachstum.
Regulatorische Risiken
Die Lasercom unterliegt regulatorischen Risiken,
insbesondere in Bezug auf sich entwickelnde
Sanktionsgesetze und staatlichen Exportkontrollen in einer
Reihe von Ländern, die den Kundenstamm
einschränken und zu höheren Compliance-Kosten
führen könnten.
Besondere Vorschriften, die für das Geschäft
der Gesellschaft von Bedeutung sind, sind Produkt-,
Maschinen- und Lasersicherheits- und
Konformitätsstandards sowie
Exportkontrollvorschriften.
Insbesondere unterliegt die Lasercom komplexen
Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen in einigen
der Gerichtsbarkeiten, in denen das Unternehmen tätig
ist, einschließlich der USA und der EU.
Exportkontrollgesetze erlegen Kontrollen,
Exportlizenzanforderungen und Beschränkungen für
den Export von bestimmten Artikeln und Technologien
auf.
Darüber hinaus regulieren verschiedene Länder
die Einfuhr bestimmter Produkte durch Einfuhrgenehmigungen
und haben Gesetze erlassen, die die Fähigkeit der
Lasercom, ihre Produkte zu vertreiben, einschränken
könnten.
Die deutsche Regierung hat im Juli eine Entscheidung
erlassen, die die Lieferung von
Laserkommunikationsprodukten an einen chinesischen Kunden
im Juli 2020 untersagte. Solche Entscheidungen erhöhen
die Wahrscheinlichkeit, dass die Laserkommunikation
zumindest in einigen Ländern als Dual-Use-Gut
eingestuft wird, was die Fähigkeit der Lasercom
einschränken könnte, Produkte in bestimmte
Märkte zu verkaufen.
Im Hinblick auf die Vereinigten Staaten besteht das
Risiko, dass die Produkte der Lasercom aufgrund von
Waffenkontrollbestimmungen, wie z. B. den International
Traffic in Arms Regulations (ITAR), eingeschränkt
werden. Der damit verbundene Zulassungsprozess könnte
sich einerseits nachteilig auf die Nachfrage potenzieller
Kunden auswirken und könnte den potenziellen
Kundenstamm auf jene Unternehmen beschränken, die nach
den einschlägigen Vorschriften Waffenprodukte
importieren und kaufen dürfen.
Des Weiteren könnte die Laserkommunikation in
Zukunft stärker reguliert werden. Die Einführung
vergleichbarer regulatorischer Bestimmungen für die
Laserkommunikation wie solche, die für die
Kommunikation per Funk gelten, könnte erhebliche
negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Ertrags- und
Finanzlage sowie die Aussichten der Lasercom haben.
Mynaric-Gruppe begegnet diesen Risiken durch den
weiteren Ausbau ihrer Exportkontroll- und
Compliance-Abteilung. Darüber steht Mynaric in engen
und regelmäßigen Kontakt mit auf diesen
Rechtsgebieten spezialisierten Rechtsanwälten und
Beratern.
Politische
Risiken
Eine positive Marktentwicklung im Bereich der drahtlosen
Laserkommunikation könnte zu einem immer
stärkeren politischen Interesse und Einfluss auf das
Geschäft der Lasercom führen. Die
zuverlässige Bereitstellung und der Ausbau kritischer
Infrastrukturen steht im Mittelpunkt nationaler Interessen
und Kommunikation wird als kritische Infrastruktur
angesehen.
Ein solcher Einfluss könnte impliziter und
expliziter Natur sein und die Auswirkungen könnten
außerhalb der Kontrolle der Lasercom liegen.
Dies ist besonders relevant nach der Entscheidung der
deutschen Regierung, die Lieferung von Laser-Terminals
durch die Mynaric-Gruppe an einen chinesischen Kunden im
Juli 2020 zu verbieten. Diese Entscheidung führte
unmittelbar zur Aufgabe des gesamten chinesischen Marktes
durch die Gesellschaft und des damit verbundenen
Marktpotenzials, ohne für den Verlust des
Geschäfts angemessen oder überhaupt
entschädigt worden zu sein.
Aus diesen Gründen könnte die politische
Einflussnahme eine wesentliche negative Auswirkung auf die
Geschäfts-, Ertrags- und Finanzlage der Lasercom
haben.
Die Möglichkeiten von Mynaric diese Risiken zu
minimieren sind eingeschränkt. Bzgl. des Eingriffs der
Bundesregierung hat Mynaric eine Klage beim
Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht und hierzu einen
auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt
beauftragt.
Beschaffungsmarktrisiken
Die Lasercom ist bei der Herstellung ihrer Produkte auf
die Verfügbarkeit von einzelnen Waren und Bauteilen
wie optischen Komponenten, Spezialelektronik und
Strukturbauteilen angewiesen. Soweit solche Waren und
Bauteile nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen von
Lieferanten auf dem freien Markt verfügbar sind,
könnte dies die Herstellung einzelner Produkte
erschweren oder sogar unpraktikabel machen.
Auch der Ausfall eines einzelnen Lieferanten könnte
die Produktion behindern oder zum Stillstand bringen.
Einige der derzeitigen Lieferanten der Lasercom sind
Speziallieferanten, die Waren oder Komponenten liefern, die
nur von einer Handvoll oder sogar nur von einzelnen
Lieferanten auf der ganzen Welt erhältlich sind. Die
ansonsten angestrebte Strategie mindestens zwei Zulieferer
für alle Komponenten zu qualifizieren, ist daher nicht
immer möglich. Folglich besteht das Risiko, dass die
Lasercom die für die Herstellung ihrer Produkte
benötigten Komponenten nicht rechtzeitig oder nicht zu
wirtschaftlich vertretbaren Kosten beschaffen kann und
somit nicht in der Lage ist, ihre Produkte herzustellen und
zu liefern.
Den möglichen Risiken steigender Beschaffungskosten
oder fehlender Materialverfügbarkeiten wird durch ein
aktives Lieferantenmanagement begegnet. Die Lasercom strebt
eine langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Zulieferern an, die die Versorgung der Gesellschaft mit den
benötigten Materialien und Vorprodukten sicherstellt.
Nichtsdestotrotz kann eine Unterbrechung der Lieferketten
zu Verzögerungen in der Produktion führen.
Für einzelne Komponenten war im Jahr 2020 durch
temporäre Produktionsengpässe bei Lieferanten in
Folge der weltweiten Corona-Pandemie die Verfügbarkeit
zeitweise eingeschränkt, wenngleich für den
Großteil der verwendeten Teile nur unwesentliche
Verzögerung festzustellen waren.
Wettbewerbsrisiken
Nach den der Gesellschaft vorliegen Informationen, gibt
es derzeit nur wenige Unternehmen, die auch aktiv drahtlose
Laserkommunikationsmöglichkeiten anbieten. Im Bereich
der Luft- und Raumfahrt sind dies Unternehmen wie TESAT
Spacecom (eine Airbus-Tochtergesellschaft), SA Photonics,
Thales Alenia Space und Ball Aerospace, sowie sowie eine
Handvoll anderer Unternehmen, die grundsätzlich
über das notwendige technische Know-how und die
Ressourcen verfügen.
Der Markt für kommerzielle Anwendungen der
Laserkommunikation befindet sich noch in einem frühen
Entwicklungsstadium. Es gibt jedoch Anzeichen dafür,
dass sich ein solcher Markt weiter entwickeln wird. Zum
Beispiel haben SpaceX und Telesat erklärt, dass sie
die Laserkommunikation als Teil ihrer zukünftigen
Systeme betrachten. Öffentlich zugängliche
Informationen wie diese erhöhen sichtbar das
potenzielle Marktvolumen für Laserkommunikation und
könnten zu einem intensiveren Wettbewerb und dem
Markteintritt großer multinationaler Unternehmen
führen.
Große Informationstechnologieunternehmen wie
Cisco, Huawei, Comscope, Coriant und Corning haben bereits
einschlägige Erfahrungen in der kabelgebundenen
Laserkommunikation für Glasfasernetzwerke am Boden,
und könnten unter Einsatz großer Investitionen
in den Markt der drahtlosen Laserkommunikation für
Luft- und Raumfahrtanwendungen eintreten und den Wettbewerb
verstärken. Luftfahrtunternehmen wie Boeing und
militärische Ausrüster wie Raytheon und Hensoldt,
die ebenfalls über deutlich höhere finanzielle
Mittel verfügen, könnten ebenfalls in den
relevanten Markt eintreten. Dabei ist insbesondere zu
beachten, dass solche Unternehmen im Vergleich zu Mynaric
über deutlich höhere Finanzmittel verfügen.
Mit aggressiven Strategien, wie Preisdumping durch
Subventionen, Lobbying bei Kunden, Partnern, Investoren und
den Medien, könnten diese Unternehmen einen hohen
Druck auf die Mynaric-Gruppe ausüben und versuchen die
Mynaric-Gruppe aus dem Markt zu verdrängen.
Darüber hinaus könnte ein verschärfter
Wettbewerb und das damit einhergehende erhöhte Angebot
auch zu einem Preisverfall und zu einer Verringerung der
Margen der Lasercom führen. Ein solcher zunehmend
intensiverer Wettbewerb auf dem Markt für
Laserkommunikation könnte eine wesentliche nachteilige
Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, das
Betriebsergebnis, die Finanzlage und die Aussichten der
Lasercom und insbesondere auf die Kosten haben.
Preisänderungsrisiken
Eine der Voraussetzungen für die Schaffung einer
zukünftigen Nachfrage nach
Laserkommunikationsprodukten im Allgemeinen, und den
Produkten der Lasercom im Besonderen ist, dass langfristig
der Preis pro übertragener Datenvolumeneinheit
für Kommunikationsnetze in der Luft-und Raumfahrt
langfristig niedriger oder mindestens so hoch ist wie der
vergleichbare Preis für bodengestützte
Kommunikationsnetze. Infolgedessen könnten niedrigere
Preise in konventionellen Netzen oder anderen
konkurrierenden Netzarchitekturen zu einer geringeren
Nachfrage nach Kommunikationsnetzen für die Luft- und
Raumfahrt und zu einer geringeren Nachfrage nach
Laserkommunikation und den Produkten der Gesellschaft
führen, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
das Geschäft und die Ertragslage der Lasercom haben
könnte.
b)
Unternehmensspezifische Risiken
Unternehmensstrategische Risiken
Grundsatz für unsere Geschäftstätigkeit
ist Wachstum und Geschäftserfolg. Investitions- und
Beteiligungsentscheidungen unterliegen grundsätzlich
diesen Kriterien. Unternehmensstrategische Risiken
können daraus resultieren, dass möglicherweise
die Erwartungen, die wir in Projekte und strategische
Entscheidungen gesetzt haben, nicht erfüllt werden.
Die damit erfolgten Investitionen können sich
möglicherweise nicht amortisieren.
Die Unternehmensstrategie der Lasercom als Teil der
Mynaric-Gruppe ist auf die Serienproduktion von
standardisierten Laser-Kommunikationsgeräten für
die Luft- und Raumfahrt und den damit verbundenen
Skaleneffekten, die zu einer Reduzierung der Kosten
für die Entwicklung und Herstellung führen,
ausgerichtet. Die Nutzung von Serienprodukten und die damit
verbundene Senkung der Preise für Laserkommunikation
werden voraussichtlich die Nachfrage erhöhen und den
kosteneffizienten Einsatz von drahtloser Laserkommunikation
in Konstellationen und im großen Maßstab
ermöglichen.
Ein großvolumiger Markt für
Laserkommunikationsanlagen muss sich jedoch erst noch
etablieren. Der Ansatz von Mynaric, standardisierte
Produkte für eine große Anzahl von Kunden zu
entwickeln, könnte sich daher als erfolglos erweisen,
wenn bestimmte Kunden eine große Vielfalt an
Produktspezifikationen und deutlich geringere Mengen an
identischen Einheiten verlangen. Infolgedessen wäre
eine projektbezogene Einzelfertigung anstelle einer
Serienfertigung notwendig und die erwarteten Skaleneffekte
würden nicht oder nicht in vollem Maße zum
Tragen kommen.
Der Erfolg der Gesellschaft hängt zu einem
großen Teil von der Richtigkeit der Annahmen in Bezug
auf die zukünftige Entwicklung des kommerziellen
Laserkommunikationsmarktes ab. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die erwartete Marktentwicklung oder dass die
Nachfrage nach den Produkten Lasercom hinter den
Schätzungen zurückbleibt.
Risiken
bzgl. der Kundenakquise
Unser potenzieller Kundenstamm für den Einsatz
unserer Produkte ist begrenzt. Angesichts der
technologischen Herausforderungen und der hohen
Investitionen, die für den Einsatz unserer Produkte
erforderlich sind, ist unser potenzieller Kundenstamm nach
unserer Einschätzung auf eine zweistellige Zahl im
Satellitenbereich und eine dreistellige Zahl im Bereich der
Luftfahrtanwendungen beschränkt.
Der Erfolg bei der Kundenakquise und -bindung solcher
signifikanter Erstkunden ist sehr wichtig, um
Folgegeschäfte aus der Implementierung und Wartung
entsprechender Produkte generieren zu können. Daher
ist unsere Fähigkeit, Laserkommunikationsprodukte in
großem Umfang zu verkaufen, stark an unsere
Fähigkeit gebunden, erfolgreich Erstkunden zu
akquirieren und zu binden, indem wir deren Geschäft in
einem frühen Stadium gewinnen.
Die Mynaric-Gruppe hat hierfür im
Geschäftsjahr 2020 weitere erfahrende
Vertriebsmitarbeiter mit sehr guten Kontakten in der Luft-
und Raumfahrindustrie gewinnen können, die
insbesondere das Geschäft in den USA weiter
voranbringen werden und auch bereits erste Erfolge in der
Kundenakquise verzeichnen konnten.
Organisationsrisiken bzgl. der Produktion
Die Lasercom stellt ihre Laserkommunikationsprodukte
selbst her. Die von Kunden bestellten Produkte müssen
zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt an den Kunden
geliefert werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen,
muss die Gesellschaft im Rahmen des
Auftragsabwicklungsmanagements sicherstellen, dass
adäquate interne logistische und produktionstechnische
Abläufe implementiert werden und projektbezogene
Risiken minimiert werden.
Da die Gesellschaft bisher nur über begrenzte
Erfahrungen mit der Auftragsabwicklung und Serienproduktion
von Laserterminals verfügt, besteht das Risiko, dass
eine unerwartete oder spontane Nachfrage nach ihren
Produkten zu Verzögerungen in den internen
logistischen und produktionstechnischen Abläufen
führt und die Lieferzeit nicht wie vereinbart
eingehalten werden kann.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Aufbau einer
weiteren Produktionslinie in einer hierzu angemieteten
Halle durch umfangreiche Investitionen weiter
vorangetrieben, um hierdurch die
Produktionskapazitäten signifikant zu erhöhen.
Des Weiteren wird seit Ende des Geschäftsjahres die
Implementierung eines neuen Enterprise Resource Planning
(ERP)-Systems vorbereitet, die die Organisation
sämtlichen betrieblicher Abläufe weiter
wesentlich verbessern wird. Auch konnten wir weitere
Mitarbeiter für die Lasercom gewinnen, die über
umfangreiche Erfahrungen und Wissen in dem Aufbau und der
Umsetzung von logistischen und produktionstechnischen
Abläufen von Hightech-Unternehmen verfügen.
Personelle
Risiken
Für die Lasercom sind ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ein essenzieller Erfolgsfaktor. Die
Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Geschäftstätigkeit im besonderen Maße auf
hochqualifiziertes Personal angewiesen, um erfolgreich sein
zu können. Mögliche Risiken im Personalbereich
sind sowohl die Abwanderung von Mitarbeitern in
Schlüsselpositionen als auch die fehlende
Möglichkeit, neue Wissensträger zu gewinnen und
an das Unternehmen binden zu können. In der Region
herrscht nach wie vor ein starker Wettbewerb um
qualifizierte Mitarbeiter, der auch für die Lasercom
eine Herausforderung darstellt.
Dennoch konnten wir im Geschäftsjahr 2020 eine
Vielzahl von neuen hochqualifizierten Mitarbeitern für
die Lasercom gewinnen. Infolgedessen erhöhte sich zum
Stichtag 31. Dezember 2020 die Mitarbeiterzahl von 69 auf
139.
Technologische Risiken
Die Produkte der Lasercom wurden bisher noch nie
operationell und in großem Umfang eingesetzt. In
diesem Zusammenhang können erfolglose
Ersteinführungen der Produkte der Lasercom durch
bestimmte Erstkunden für die künftige Leistung
der Produkte der Gesellschaft im Allgemeinen als indikativ
angesehen werden. Mögliche Schwierigkeiten im
Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus
Verträgen mit Erstkunden, wie z.B.
Lieferverzögerungen, technische Leistung oder
Qualität, könnten zu Verlusten des direkt
betroffenen Kunden sowie anderer bestehender oder
potenzieller Kunden führen.
Risiken
bzgl. des geistiges Eigentums
Der Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der
Lasercom hängen zu einem großen Teil vom Schutz
des geistigen Eigentums und des Know-hows ab, auf dem die
eigene Entwicklung und Herstellung ihrer
Laserkommunikationsprodukte beruhen. Die Gesellschaft
versucht ihr geistiges Eigentum durch eine Kombination von
Vertraulichkeitsverfahren, vertraglichen Bestimmungen und
anderen Methoden zu schützen.
Die Gesellschaft hat sich bewusst gegen die Anmeldung
von Patenten entschieden, da diese u.a. keinen
ausreichenden Schutz gegen unrechtmäßige Nutzung
ihres Know-hows durch Dritte bieten. So würde die
Anmeldung eines Patents die Offenlegung des Know-hows von
Mynaric bedeuten, bei gleichzeitig schwerer
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus einer Verletzung
von Patentrechten auf internationaler Ebene.
Die Lasercom schließt im Allgemeinen
Vertraulichkeits- oder Lizenzvereinbarungen mit
Mitarbeitern, Beratern, Lieferanten, Partnern und Kunden ab
und beschränkt im Allgemeinen den Zugang zu und die
Verbreitung von geschützten Informationen. Die
Gesellschaft kann jedoch nicht garantieren, dass die
getroffenen Vereinbarungen nicht verletzt werden.
Des Weiteren besteht das Risiko, dass Mitarbeiter, die
die Gesellschaft verlassen und zu Wettbewerbern wechseln,
Know-how an Wettbewerber weitergegeben.
Informationstechnische Risiken
Die Lasercom ist einer Reihe von Risiken im Bereich der
Informationssicherheit ausgesetzt; dazu gehören u.a.
unzureichende Verfügbarkeit der IT-Systeme und
Applikationen oder der unberechtigte Zugriff auf (sensible)
Unternehmensdaten. Die Mynaric Gruppe begegnet diesen
Risiken mit einem mehrstufigen Sicherheitskonzept, das
Schutzmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen
Unternehmensnetzwerk und öffentlichem Internet ebenso
beinhaltet wie Sicherheitsvorkehrungen auf den Servern und
Client-Geräten. Im Einzelnen beinhalten diese
Maßnahmen (u.a. aber nicht ausschließlich)
Firewalls, ein segmentiertes Netzwerk, nutzerspezifische
Zugriffsrechte auf Daten und Applikationen,
Datenverschlüsselung und tägliche Backups, inkl.
Auslagerung an einen externen Lagerort. Unterstützt
werden diese Maßnahmen durch Monitoring der IT und
einen durchgängigen IT-Change Management Prozess.
Jeder Mitarbeiter wird auf die Einhaltung der
IT-Sicherheitsrichtlinie verpflichtet. Den geltenden
Datenschutzanforderungen wird vom Management, in
Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, Rechnung
getragen.
c)
Finanzwirtschaftliche Risiken
Liquiditätsrisiken
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung
bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten, um
fällige Verpflichtungen erfüllen zu können.
Das Management überwacht mittels rollierender
Prognosen die Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der erwarteten
Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen zentral für den
Mynaric-Konzern.
Der Mynaric-Konzern finanziert seinen
Geschäftsbetrieb im Wesentlichen durch den Einsatz von
Eigenkapital. Es besteht das Risiko, dass weitere
Finanzierungen in Form von Eigen- oder Fremdkapital nicht
zum Zeitpunkt des Bedarfs oder in ausreichender Höhe
zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen zur
Verfügung stehen.
Die Möglichkeit weiteres Eigenkapital akquirieren
zu können, hängt davon ab, Investoren davon zu
überzeugen, die Geschäftstätigkeit und das
Wachstum des Unternehmens weiterhin zu finanzieren. Die
Investitionsbereitschaft der Eigenkapitalgeber hängt
wesentlich von deren Einschätzung hinsichtlich des
Wachstums des Laserkommunikationsmarktes ab, sowie vom
Erfolg der Mynaric-Gruppe bei der Sicherung von
Marktanteilen und der Umsetzung eines attraktiven
Geschäftsmodells in diesem Markt.
Die Möglichkeit der Beschaffung von Fremdkapital
ist direkt verknüpft mit den erzielten
Finanzergebnissen der Mynaric-Gruppe. Da die Mynaric-Gruppe
und der Industriesektor, in dem sie tätig ist, sich
noch in einem sehr frühen Stadium befinden und
aufgrund der intensiven Entwicklungstätigkeit der
letzten Jahre hat die Mynaric-Gruppe durchgehend keinen
Gewinn erzielt, was sich negativ auf die
Bonitätsbeurteilung der Banken und Kreditgeber
auswirkt.
Um diesen Risiken entgegen zusteuern überwacht das
Management mittels rollierender Prognosen die
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis
der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen
zentral für den Konzern. Durch die im
Geschäftsjahr erfolgten Kapitalerhöhungen und die
Begebungen der Wandelschuldverschreibung wurde die
Liquidität des Konzerns wesentlich verbessert und das
Liquiditätsrisiko signifikant vermindert. Die
Liquidität zum Bilanzstichtag einschließlich
vorgesehener Finanzierungsmaßnahmen reicht aus, um
den bestehenden Finanzbedarf im Geschäftsjahr 2021 zu
decken.
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken haben derzeit für die Lasercom nur
eine geringe Bedeutung. Grundsätzlich bestehen
allgemeine Ausfallrisiken, die durch wirtschaftliche
Gegebenheiten generell jederzeit eintreten können. Das
Forderungsportfolio teilt sich im Wesentlichen auf
öffentliche Auftraggeber bzw. gewährte
Fördermittel sowie Großkunden, die einer
Bonitätsanalyse unterzogen werden, auf. Daher wird das
Ausfallrisiko der Forderungen als überschaubar
betrachtet. Aus diesem Grund wird im gesamten Konzern auf
die Versicherung von Forderungen verzichtet. Die
Berücksichtigung aktueller und zukunftsorientierter
Informationen beruht auf Einschätzungen des Konzerns
in Bezug auf das Kreditausfallrisiko der Kundenstruktur,
insbesondere bezogen auf öffentliche Auftraggeber.
Währungsrisiken
Infolge von Geschäftsvorfällen in
Fremdwährungen können sich Änderungen der
Wechselkurse auf die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung auswirken. Diese Risiken resultieren u.a.
aus Käufen und Verkäufen einer operativen Einheit
in einer anderen Währung als der funktionalen
Währung dieser Einheit.
Die Lasercom ist als Teil des Mynaric-Konzerns zum
überwiegenden Teil innerhalb der Euro-Zone und im
US-amerikanischen Markt tätig. Verkäufe werden
daher auch in Fremdwährungen (USD) durchgeführt.
Insgesamt werden die Währungsrisiken derzeit als
gering eingestuft.
Zinsrisiken
Zum Bilanzstichtag verfügt die Lasercom über
keine von fremden Dritten ausgereichte verzinsliche
finanzielle Verbindlichkeiten. Konzernintern sichert die
Muttergesellschaft Mynaric AG teilweise den
Finanzierungsbedarf der Lasercom über
Intercompany-Darlehen, die mit marktüblichen 2,0%
verzinst sind. Besondere Zinsrisiken über die
Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus hinaus bestehen
somit nicht.
d)
Rechtliche Risiken
Produkthaftungsrisiken
Die Produkte, die die Lasercom entwickelt, könnten
Fehler aufweisen oder aus anderen Gründen die
Qualitätsanforderungen der Kunden nicht erfüllen.
Bislang wurden nur Vorserienprodukte und einzelne
Prototypen zu Demonstrations- und Testzwecken an
interessierte Kunden geliefert. Serienprodukte waren
allerdings bisher nicht im Einsatz.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass
Produkte, die im Rahmen der geplanten breiteren
Serienproduktion hergestellt werden, mangelhaft sind oder
anderweitig nicht den Qualitätsanforderungen des
Kunden entsprechen, was zu Haftungsansprüchen gegen
die Lasercom führen würde, oder dass Kunden
Folgeschäden erleiden, die den Wert der Produkte
wesentlich übersteigen.
Rechtliche
Risiken
Dritte könnten behaupten, dass die Lasercom ihr
geistiges Eigentum verletzt, und die Gesellschaft
könnte erheblichen Prozess- oder Lizenzierungskosten
ausgesetzt werden oder daran gehindert werden Produkte oder
Dienstleistungen zu verkaufen.
Die Lasercom wird solche Ansprüche von Fall zu Fall
analysieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Jede Auseinandersetzung oder jeder Rechtsstreit in Bezug
auf geistige Eigentumsrechte, insbesondere in den
Vereinigten Staaten, könnte aufgrund der
Komplexität der Technologie der Lasercom und der
Ungewissheit, ob die Rechte an geistigem Eigentum verletzt
werden, kostspielig und zeitaufwendig sein. Dieses Risiko
ist besonders relevant, da das Unternehmen mit großen
Unternehmen auf dem Markt für
Laserkommunikationsgeräte konkurriert, die über
wesentlich mehr finanzielle Mittel zur Verfolgung von
Rechtsansprüchen verfügen und oft eine
umfangreiche Patentierungs- und Schutzrechtsstrategie
verfolgen.
Der Vorwurf der Verletzung von Rechten an geistigem
Eigentum Dritter könnte die Lasercom auch dazu zwingen
neue alternative Produkttechnologien zu entwickeln oder auf
die Nutzung bestimmter Technologien zu verzichten, was
wiederum zur Unterbrechung oder Einstellung der
Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung bestimmter
Produkte führen könnte. Darüber hinaus
könnte die Gesellschaft in solchen Fällen
gezwungen sein, kurzfristig die Entwicklung in andere
Bereiche zu verlagern, in denen die Rechte Dritter nicht
berührt würden.
e)
Zusammenfassende Betrachtung
Die Lasercom hat sich zum Ziel gesetzt
Laserkommunikation aus der technologischen Nische in die
breite industrielle Massenanwendung zu überführen
und sieht sich Risiken ausgesetzt, die typisch für die
Etablierung neuer hochtechnologischer Produkte in einem
neuen zukunftsträchtigen Markt sind. Seit
Gründung der Lasercom konnten bereits diverse Risiken
Stück für Stück minimiert und der Umgang mit
verbleibenden Risiken verbessert werden. Aufgrund ihrer
Risikoüberwachungs- und Steuerungsmechanismen sieht
sich die Gesellschaft im Umgang mit weiter bestehenden
Risiken daher gut aufgestellt. Die
Geschäftsführung sieht für das
Geschäftsjahr 2021 keine Risiken, die den Fortbestand
der Lasercom gefährden. Vor dem Hintergrund des
weiterhin starken Wachstums der Mynaric-Gruppe sowie dem
Aufbau der Produktion prüft das Management laufend
weitere Eigen- sowie Fremdkapitalmaßnahmen und
Förderoptionen.
II.
Chancenbericht
Trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie setzten die
meisten Raumfahrtunternehmen ihre starke Performance im
Jahr 2020 fort, was eine weitere Bestätigung
dafür ist, dass die Branche, vor allem aufgrund ihrer
langfristigen Regierungsverträge, von kurzfristigen
wirtschaftlichen Unruhen weiterhin abgepuffert ist. Der
Einsatz von Kommunikationssatelliten im Jahr 2020 stieg um
477% gegenüber dem Rekordjahr 2019 mit 175
Kommunikationssatelliten. Dieses Wachstum kam
hauptsächlich von zwei Breitbandunternehmen - SpaceX
und OneWeb.
8 SpaceX ist führend mit den sieben
erfolgreichen Starts der Starlink-Satelliten (und
mittlerweile über 1.000 Satelliten im All) und einer
überzeichneten Kapitalrunde von 2 Mrd. USD im August.
OneWeb ist aus dem Konkurs mit einer Investition von 1 Mrd.
USD von der britischen Regierung und Bharti Global
hervorgegangen.
9
Die staatliche Finanzierung zur Unterstützung der
kommerziellen Raumfahrt wurde während der Pandemie
immer wichtiger. Während immer mehr Nationen ihre
eigenen Raumfahrtprogramme gestartet haben, sind die
Ausgaben der US-Regierung für die Raumfahrt nach wie
vor bei weitem die Größten - getrieben von
nationalen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen. Das
US-Raumfahrtbudget für 2021 umfasst 18 Mrd. USD
für das Verteidigungsministerium, um die neu
gegründete Space Force zu finanzieren, und 25 Mrd. USD
für die NASA.
10
Es wird erwartet, dass die Laserkommunikation als Teil
der Mega-Satellitenkonstellationen zum Zweck der
Datenübertragung mit hohem Durchsatz zwischen den
Satelliten und somit zum Aufbau von großskaligen
optischen vermaschten Netzen im Weltraum eingesetzt wird.
Hier ist Mynaric als Subsystemlieferant im Markt für
Luft- und Raumfahrtnetzwerke bestens positioniert.
Der im November 2020 veröffentlichte Northern Sky
Research Bericht "Government and Military Satellite
Communications" stellt fest, dass der Markt für
Regierungs- und Militärsatellitenkommunikation trotz
der Herausforderungen der COVID-19 ein Gesamtumsatzwachstum
für 2019/2020 verzeichnete und bis 2029 ein Volumen
von 93 Mrd. USD erreichen wird. Die kommerzielle
Satellitenkonnektivität ist weiterhin eine tragende
Säule dieses Marktes. Mit einer Bandbreitennachfrage
von über 900 Gbit/s bis 2029, wird der Markt weiterhin
robustere, zuverlässigere und widerstandsfähigere
Konnektivität von kommerziellen Märkten fordern.
11
Unbemannte Flugsysteme (UAVs) werden laut Analysten der
Teal Group in diesem Jahrzehnt einer der dynamischsten
Wachstumssektoren der weltweiten Luft- und
Raumfahrtindustrie sein. Die Marktstudie 2020/2021 des
Unternehmens schätzt, dass die UAV-Produktion von
derzeit jährlich 5,6 Mrd. USD im Jahr 2020 auf 14 Mrd.
USD im Jahr 2029 ansteigen wird, was insgesamt 95,5 Mrd.
USD in den nächsten zehn Jahren bedeutet. Die Ausgaben
für die militärische UAV-Forschung würden im
Laufe des Jahrzehnts weitere 64,5 Mrd. USD einbringen
12 . Die zunehmende Genauigkeit, der in UAVs
eingesetzten modernen Sensorsysteme und die damit
verbundene Zunahme der erzeugten Daten führt zu einem
Bedarf an hohem Durchsatz und sicherer Konnektivität,
der die Nachfrage nach Laserkommunikationsprodukten wie die
der Mynaric-Gruppe auslöst.
Die Lasercom als Teil der Mynaric-Gruppe befindet sich
in einem hochinnovativen Marktsegment mit signifikanten
Wachstumschancen. Insgesamt gehen wir für die Lasercom
weiterhin von einer nachhaltig vielversprechenden
Marktentwicklung und somit einer positiven
Geschäftsentwicklung aus.
8 https://www.thespacereport.org/
9
https://seraphimcapital.passle.net/post/102gnob/2020-space-year-in-review-resilient-and-robust-despite-pandemic
10
https://seraphimcapital.passle.net/post/102gnob/2020-space-year-in-review-resilient-and-robust-despite-pandemic
11
https://www.nsr.com/research/government-military-satellite-communications-17th-edition/
12
https://www.tealgroup.com/index.php/pages/press-releases/66-teal-group-predicts-worldwide-civil-drone-production-will-more-than-triple-over-the-next-decade-despite-pandemic-2
III.
Prognosebericht
Mehrere Impfstoffzulassungen und der Start der Impfung
in einigen Ländern im Dezember haben die Hoffnung auf
ein mögliches Ende der Pandemie gestärkt. Den
Prognosen des IWF zufolge ist für das Jahr 2021 mit
einem Wachstum von 5,5% mit einer Erholung der
Weltwirtschaft zurechnen. Für die Industrieländer
wird hinsichtlich der Wirtschaftsleistung eine Zunahme von
4,3% prognostiziert. Während für die
US-Wirtschaft ein Wachstum von 5,1 % erwartet wird, ist
für den Euroraum mit einem Anstieg von 4,2% zu
rechnen. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland soll sich
nach den Berechnungen des IWF bei 3,5% liegen.
13
Die Ökonomen von Oxford Economics rechnen mit
anhaltenden negativen Auswirkungen der Coronavirus-Krise
auf die Weltproduktion. Die Basisprognose geht davon aus,
dass die Krise das langfristige Niveau des Welt-BIP um etwa
2,0% bzw. 2,1 Billionen USD senken wird. Ein
schwächeres Wachstum des Welthandels ist
wahrscheinlich, wobei bestimmte Bereiche für einige
Zeit unter Druck stehen werden. Dies impliziert eine
weniger offene Weltwirtschaft. Eine große Gefahr ist
ein Rückgang der Investitionen. Dies könnte
über verschiedene Kanäle geschehen, die die
Hürde für Investitionen anhebt. Politische
Maßnahmen zur Erhaltung der Angebotsseite können
dieses Risiko reduzieren, aber nicht ausschalten.
14
Trotz des Teil-Lockdowns hat die Industrieproduktion
laut Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vom 14. Januar 2021 im November 2020 weiter
zugenommen. Sie erhöhte sich gegenüber dem
Oktober um 0,9%. Im November konnten sowohl die Industrie
als auch das Baugewerbe ihre Erzeugung ausweiten (+1,2%
bzw. +1,4%). Innerhalb der Industrie kamen die
stärksten Wachstumsbeiträge vom Kfz-Bereich, den
EDV- und optischen Geräten sowie dem Maschinenbau, die
Produktionszuwächse um 2,2%, 6,7% bzw. 1,8%
verbuchten. Dies deutet darauf hin, dass die Industrie -
anders als noch im Frühjahr - von den Maßnahmen
bisher weniger stark betroffen ist.
15 Für die Branche der Optischen Industrien
lässt sich im Allgemeinen ein ähnlicher Verlauf
der wirtschaftlichen Entwicklung beobachten, wie im Bereich
des produzierenden Gewerbes, so dass wir auch langfristig
einen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vergleichbaren
Trend erwarten.
Ganz speziell auf das Potenzial für
Laserkommunikationsprodukte bezogen lässt sich
folgendes festhalten:
1. Das Marktforschungsunternehmen Northern Sky Research
(NSR) rechnet mit einem kumulativen Umsatz für
Laserkommunikations-Inter-Satellitenverbindungen von 3,8
Mrd. USD und einer Nachfrage von über 11.000 Einheiten
zwischen 2020 und 2029
16 . Wichtige Marktteilnehmer wie SpaceX, Amazon
oder OneWeb sind entweder bereits aktiv und/oder werden die
Konstellationsprojekte auf Tausende von Satelliten
ausweiten. Die Laserkommunikation ist hierbei eine wichtige
Schlüsselkomponente für die
Konstellationsbetreiber, was für Mynaric eine
beträchtliche Geschäftsmöglichkeit
bedeutet.
2. Laserkommunikation ist von zunehmendem nationalem
Interesse und aktuelle geopolitische Entwicklungen wie
insbesondere die zunehmenden Spannungen zwischen den USA
und China ein Katalysator für die
Geschäftsentwicklung von Mynaric. Eine Fortsetzung
dieses Trends ist auch unter der neuen US-Regierung zu
erwarten. So erklärt US-Präsident Joe Biden, er
würde Investitionen von "veralteten Systemen, die
nicht mehr relevant sind" auf "intelligente Investitionen
in Technologien und Innovationen - einschließlich
Cyber, Weltraum, unbemannte Systeme und künstliche
Intelligenz - verlagern.
17
Die in 2020 getätigten Investitionen stellen
sicher, dass die Mynaric Produktion mit den Anforderungen
Schritt hält, die im kommenden Jahr zu erwarten sind.
Die Zahl der Mitarbeiter wächst von Monat zu Monat.
Die Erfahrungen und Kenntnisse dieses stark
diversifizierten Teams von Experten und
Führungspersönlichkeiten sorgen für eine
kontinuierliche Weiterentwicklung auf höchstem
Niveau.
Das für 2021 geplante Investitionsvolumen liegt bei
den Entwicklungsleistungen leicht unter dem Niveau des
aktuellen Berichtsjahres sowie bei technischen Anlagen und
Maschinen durch den weiteren Aufbau
Produktionskapazitäten auf dem Niveau des aktuellen
Berichtsjahres.
Durch die bisherige Entwicklungstätigkeit sowie die
Produkte der Lasercom ist es nur zum Teil möglich, die
aus der Geschäftstätigkeit resultierenden
Aufwendungen durch Verkaufserlöse oder
Fördermittel abzudecken. Die Geschäftsplanung der
Lasercom sieht in den nächsten Geschäftsjahren
einen dynamischen Anstieg der Umsatzerlöse aus
Produktverkäufen vor, die die Erzielung von
Einzahlungsüberschüssen aus der laufenden
Geschäftstätigkeit mittelfristig ermöglichen
werden.
Die Liquidität und der Finanzbedarf der Lasercom
werden durch die Geschäftsführung laufend
überwacht. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit
der Muttergesellschaft Mynaric AG. Ausgehend von den dabei
erstellten Szenariorechnungen und den Planungen des Mynaric
Konzerns gehen wir davon aus, dass die Fortführung der
Lasercom innerhalb der entsprechenden Szenarien
sichergestellt ist. Wir gehen von der Fortführung und
der positiven Entwicklung der Unternehmenstätigkeit
aus, die auch der Bilanzierung und Bewertung im
Jahresabschluss 2020 zugrunde gelegt wurde.
Der Markt für Laserkommunikationsprodukte für
die Luft- und Raumfahrt ist immer noch in einer relativ
frühen Phase ohne relevante historische
Vergleichswerte oder Trends. Genauere finanzielle Prognosen
sind wegen der dynamischen Entwicklung in der aktuellen
Marktphase noch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Die
Lasercom rechnet allgemein aber mit einem starken Wachstum
der Nachfrage von Laserkommunikationsprodukten in den
nächsten Jahren und durch die Marktposition der
Mynaric-Gruppe bedingt eine ebenso positive Entwicklung der
Gesellschaft selbst. Basierend auf der aktuellen
Marktentwicklung erwartet die Lasercom für das
Geschäftsjahr 2021 einen deutlichen Anstieg der
Auftragseingänge sowie der Umsatzerlöse sowie der
Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr und wegen des
weiteren Ausbaus der Produktion ebenfalls stark steigende
Kosten.
Gilching, 6. Juli 2021
Bulent
Altan, Geschäftsführer
Stefan
Berndt-von Bülow, Geschäftsführer
Joachim
Horwath, Geschäftsführer
13 IWF, WORLD ECONOMIC OUTLOOK UPDATE January
2021
14
https://blog.oxfordeconomics.com/coronavirus/the-scars-of-covid-19
15
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2021/20210114-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2021.html
16
https://www.nsr.com/research/optical-satellite-communications-2nd-edition/
17
https://www.defensenews.com/global/the-americas/2020/10/09/find-out-where-trump-and-biden-stand-on-defense-and-security-issues/
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
21.846.437,98 |
12.044.918,75 |
| 2.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
16.399,00 |
12.525,00 |
|
|
21.862.836,98 |
12.057.443,75 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
3.769.867,08 |
1.640.991,78 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.235.150,98 |
517.413,40 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
2.358.261,39 |
500.363,63 |
|
|
8.363.279,45 |
2.658.768,81 |
|
|
30.226.116,43 |
14.716.212,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
3.822.105,95 |
733.264,71 |
| 2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
1.299.217,21 |
2.299.293,15 |
| 3.
geleistete Anzahlungen |
186.575,19 |
364.618,26 |
|
|
5.307.898,35 |
3.397.176,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
75.760,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
1.324.936,82 |
11.824,23 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
171.823,27 |
51.569,37 |
|
|
1.496.760,09 |
139.153,60 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
521.625,14 |
357.481,06 |
|
|
521.625,14 |
357.481,06 |
|
|
7.326.283,58 |
3.893.810,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
105.161,48 |
78.207,20 |
|
|
105.161,48 |
78.207,20 |
|
SUMME AKTIVA |
37.657.561,49 |
18.688.230,54 |
|
PASSIVA
|
|
|
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
32.455,00 |
32.455,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
55.564.203,78 |
21.564.203,78 |
| III.
Bilanzverlust |
-26.963.742,25 |
-15.008.359,44 |
| B.
Rückstellungen |
28.632.916,53 |
6.588.299,34 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.325.342,82 |
757.325,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.325.342,82 |
757.325,00 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.485.191,19 |
1.046.525,54 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
6.000.000,00 |
10.203.586,87 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
214.110,95 |
92.493,79 |
|
davon aus Steuern |
157.553,10 |
78.770,56 |
|
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
52.741,27 |
13.468,23 |
|
|
7.699.302,14 |
11.342.606,20 |
|
SUMME PASSIVA |
37.657.561,49 |
18.688.230,54 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
2020
|
|
01.01.2020- 31.12.2020
EUR |
01.01.2019- 31.12.2019
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
893.727,99 |
254.478,56 |
| 2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an
unfertigen Erzeugnissen und Leistungen |
755.240,21 |
620.371,61 |
|
|
1.648.968,20 |
874.850,17 |
| 3.
andere aktivierte Eigenleistung |
11.497.840,48 |
7.220.385,96 |
| 4.
sonstige betriebliche Erträge |
248.631,61 |
222.075,72 |
|
davon aus Währungsumrechnung |
24.899,17 |
585,84 |
|
Gesamtleistung |
13.395.440,29 |
8.317.311,85 |
| 5.
Materialaufwand |
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
-4.767.471,99 |
-1.193.663,95 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-1.626.446,74 |
-1.562.058,29 |
|
|
-6.393.918,73 |
-2.755.722,24 |
| 6.
Personalaufwand |
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
-7.724.576,55 |
-4.132.828,65 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
-1.426.838,47 |
-682.701,62 |
|
|
-9.151.415,02 |
-4.815.530,27 |
| 7.
Abschreibungen |
|
|
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
-998.837,04 |
-527.819,39 |
| b)
auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten |
-1.755.316,16 |
-324.382,01 |
|
|
-2.754.153,20 |
-852.201,40 |
| 8.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
-6.929.320,15 |
-4.654.109,23 |
|
davon aus Währungsumrechnung |
-27.287,70 |
-1.365,10 |
|
Betriebsergebnis |
-11.833.366,81 |
-4.760.251,29 |
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-122.016,00 |
-121.973,06 |
|
davon an verbundene Unternehmen |
-122.000,00 |
-121.666,00 |
|
Finanzergebnis |
-122.016,00 |
-121.973,06 |
| 10.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
0,00 |
0,00 |
| 11.
Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag |
-11.955.382,81 |
-4.882.224,35 |
|
Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
-15.008.359,44 |
-10.126.135,09 |
|
Bilanzverlust |
-26.963.742,25 |
-15.008.359,44 |
Entwicklung
des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr
2020
|
|
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten |
|
|
Stand 01.01.2020
€ |
Zugänge
€ |
Umgliederung
€ |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2020
€ |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Werte und Rechte |
12.119.902,48 |
10.190.102,54 |
0,00 |
-218.303,21 |
22.091.701,81 |
| 2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
29.028,75 |
16.008,00 |
0,00 |
0,00 |
45.036,75 |
|
|
12.148.931,23 |
10.206.110,54 |
0,00 |
-218.303,21 |
22.136.738,56 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
2.099.895,70 |
1.902.686,75 |
541.885,29 |
-127.550,54 |
4.416.917,20 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
673.681,62 |
1.559.037,59 |
490.497,98 |
-120.788,76 |
2.602.428,43 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
500.363,63 |
2.890.281,01 |
-1.032.383,27 |
|
2.358.261,39 |
|
|
3.273.940,95 |
6.352.005,35 |
0,00 |
-248.339,30 |
9.377.607,02 |
|
Anlagevermögen gesamt |
15.422.872,18 |
16.558.115,89 |
0,00 |
-466.642,51 |
31.514.345,58 |
|
|
Abschreibung |
Buchwerte |
|
|
Stand 01.01.2020
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2020
€ |
Stand 31.12.2019
€ |
Stand 31.12.2020
€ |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Werte und Rechte |
74.983,73 |
388.583,31 |
-218.303,21 |
245.263,83 |
12.044.918,75 |
21.846.437,98 |
| 2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
16.503,75 |
12.134,00 |
0,00 |
28.637,75 |
12.525,00 |
16.399,00 |
|
|
91.487,48 |
400.717,31 |
-218.303,21 |
273.901,58 |
12.057.443,75 |
21.862.836,98 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
458.903,92 |
304.321,74 |
-116.175,54 |
647.050,12 |
1.640.991,78 |
3.769.867,08 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
156.268,22 |
293.797,99 |
-82.788,76 |
367.277,45 |
517.413,40 |
2.235.150,98 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
500.363,63 |
2.358.261,39 |
|
|
615.172,14 |
598.119,73 |
-198.964,30 |
1.014.327,57 |
2.658.768,81 |
8.363.279,45 |
|
Anlagevermögen gesamt |
706.659,62 |
998.837,04 |
-417.267,51 |
1.288.229,15 |
14.716.212,56 |
30.226.116,43 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Mynaric Lasercom GmbH hat ihren Sitz in Gilching und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
München (Reg. Nr. HRB 179806).
Mynaric Lasercom GmbH ist am Bilanzstichtag eine
mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.v. §267 Abs.
2 HGB.
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den sie
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Der
Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der
§§ 265 ff. HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
Gliederungsvorschriften des § 275 HGB und wird nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft erbringt Forschungs- und
Entwicklungsleistungen im Bereich der
Laserkommunikations-Technologie und befindet sich in der
Aufbauphase einer Serienfertigung von
Laserkommunikationsprodukten. Der dadurch entstehende
Finanzierungsbedarf wird durch das Mutterunternehmen
Mynaric AG gedeckt.
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde
hinsichtlich der Bewertung von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Finanzierung
der Gesellschaft wird durch die Muttergesellschaft die
Mynaric AG sichergestellt. Die Liquidität und der
Finanzbedarf der Mynaric Lasercom GmbH werden von der
Geschäftsführung laufend überwacht; es
erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Vorstand der Mynaric
AG. Ausgehend von den dabei erstellten Szenariorechnungen
und den Planungen der Gesellschaft gehen wir davon aus,
dass die Fortführung der Gesellschaft innerhalb der
entsprechenden Szenarien sichergestellt ist.
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Vermögensgegenstände des
Sachanlagenvermögens wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige und
- soweit erforderlich - außerplanmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände
(Entwicklungsprojekte) beinhalten Materialeinzel- und
Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und
Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, und angemessene Teile der allgemeinen
Verwaltungskosten.
Die Abschreibungen erfolgten linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Zugänge
des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig für den
vollen Monat der Anschaffung und auf die folgenden Monate
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250
wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten zwischen
EUR 250 und EUR 800 wurden als geringwertige
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben. Auf die Herstellungskosten von
Entwicklungsprojekten wurden Abschreibungen ab dem
Zeitpunkt vorgenommen zu denen die jeweiligen Projekte
abgeschlossen werden bzw. zum früheren Zeitpunkt der
Nutzung.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip ist
beachtet worden.
Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter
Beachtung der verlustfreien Bewertung bilanziert. Die
Herstellungskosten beinhalten Materialeinzel- und
Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und
Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, und angemessene Teile der
Verwaltungskosten. In den Herstellungskosten sind keine
Fremdkapitalzinsen enthalten.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Tageswert bewertet.
Abzinsungen waren nicht notwendig.
Die Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
vor dem Stichtag, die Aufwendungen für das
Geschäftsjahr 2021 darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem
Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgte
grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.
Auf fremde Währung lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet. Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den
Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem
niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den
Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw.
dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
Für Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden nach
dem bilanzorientierten Konzept latente Steuern gebildet.
Die sich aus temporären Abweichungen ergebenden
aktiven und passiven latenten Steuern wurden miteinander
verrechnet. Ein verbleibender passiver Saldo wird in der
Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern"
angesetzt. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern
wird nicht angesetzt.
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
enthalten in Höhe von TEUR 21.846 (Vj. TEUR 12.045)
aktivierte Entwicklungskosten.
Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Gesamtbetrag der
Forschungs- und Entwicklungskosten TEUR 18.243 (Vj. TEUR
9.764); davon entfielen auf die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens TEUR 10.190 (Vj. TEUR 7.105).
Das Sachanlagevermögen enthält technische
Anlagen und Maschinen in Höhe von TEUR 3.770 (Vj. TEUR
1.641) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung in
Höhe von TEUR 2.235 (Vj. TEUR 517). Die Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 2.358
(Vj. TEUR 500) beziehen sich im Wesentlichen auf technische
Anlagen und Maschinen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens am Ende des
Anhang dargestellt.
2.
Unfertige Erzeugnisse
Die unfertigen Erzeugnisse beinhalten in der Produktion
befindliche Terminals. Im Berichtsjahr wurden
Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.755 (Vj. TEUR 324)
bei den unfertigen Erzeugnissen vorgenommen. Diese
betreffen Abwertungen der Bestände an
Hawk-Air-Terminals sowie an GS-200 und GS-400
Bodenstationen.
3.
Forderungen und sonstige Vermögengegenstände
Sämtlich Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Die in Höhe von TEUR 1.325 (Vj. TEUR 12)
ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen in Höhe von TEUR 880 (Vj. TEUR 0) den
Gesellschafter Mynaric AG, die Mynaric USA Inc. in
Höhe von TEUR 444 (Vj. TEUR 0) und die Mynaric Systems
GmbH in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 11).
Die in Höhe von TEUR 173 (Vj. TEUR 52)
ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Zulagen und
Zuschüssen, geleistete Kautionen sowie debitorische
Kreditoren.
4. Aktive
Rechnungsabgrenzung
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
TEUR 105 (Vj. TEUR 78) resultiert im Wesentlichen aus
Software Lizenzen.
5.
Bankvermögen
Die Flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei
Kreditinstituten.
6.
Eigenkapital
Der Allein-Gesellschafter Mynaric AG hat im Berichtsjahr
Zuführungen zur Kapitalrücklage in Höhe von
TEUR 34.000 vorgenommen. Hiervon ist zum Bilanzstichtag
nach erfolgter Verrechnung mit fälligen Forderungen
der Mynaric Lasercom noch ein Teilbetrag in Höhe von
TEUR 880 zu leisten, die unter den Forderungen gegen
verbundene Unternehmen ausgewiesen werden.
7. Sonstige
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich im
Wesentlichen zusammen aus Personalrückstellungen in
Höhe von TEUR 897 (Vj. TEUR 509), Rückstellungen
für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 275
(Vj. TEUR 150), Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten in Höhe von TEUR 49 (Vj. TEUR 41)
und Gewährleistungsrückstellungen in Höhe
von TEUR 8 (Vj. TEUR 19).
8.
Verbindlichkeiten
Die in Höhe von TEUR 6.000 (Vj. TEUR 10.204)
ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen ausschließlich vom
Alleingesellschafter Mynaric AG ausgereichte Darlehen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sämtliche anderen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
9. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich
wie folgt dar:
31.12.2020
in TEUR |
bis 1 Jahr |
1
bis 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Summe |
|
Software und Lizenzen |
35 |
0 |
0 |
35 |
|
Summe |
35 |
0 |
0 |
35 |
10. Latente
Steuern
Aktive latente Steuern wurden bis zur Höhe der
passiven latenten Steuern berücksichtigt. Der
verbleibende Überhang an aktiven latenten Steuern
über TEUR 7.436 (Vj. TEUR 4.061) wurde nicht in der
Bilanz aktiviert.
| in
TEUR |
2020 |
2019 |
|
Aktive latente Steuern auf temporäre
Differenzen |
14 |
0 |
|
Passive latente Steuern auf temporäre
Differenzen |
6.057 |
3.343 |
|
Passivüberhang |
6.043 |
3.343 |
|
Aktive latente Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge |
13.479 |
7.404 |
|
Aktivüberhang |
7.436 |
4.061 |
Die steuerlichen Verlustvorträge betrugen zum
Stichtag für die Körperschaftsteuer TEUR 48.694
(Vj. TEUR 26.987) und für die Gewerbesteuer TEUR
48.516 (Vj. TEUR 26.894). Der Ermittlung der latenten
Steuern lag ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe
von 27,725% (Vj. 27,725%) zugrunde.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1.
Umsätze
In den Umsatzerlösen sind
Investitionszuschüsse aus Förderprojekten in
Höhe von TEUR 52 (Vj. TEUR 140) ausgewiesen.
2.
Abschreibungen auf Gegenstände des
Umlaufvermögens
Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von
TEUR 1.755 (Vj. TEUR 324) bei den unfertigen Erzeugnissen
vorgenommen. Diese betreffen Abwertungen der Bestände
an Hawk-Air-Terminals sowie an GS-200 und GS-400
Bodenstationen.
3.
Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB
In dem Bilanzverlust sind zum Bilanzstichtag
ausschüttungsgesperrte Erträge aus der
Aktivierung von Entwicklungskosten in Höhe von TEUR
15.790 (Vj. TEUR 8.705) enthalten.
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 26.963.742,25, bestehend
aus dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 15.008.359,44
und den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR
11.955.382,81, auf neue Rechnung vorzutragen.
E. SONSTIGE
ANGABEN
1.
Mitarbeiterzahl
Während des Geschäftsjahres 2020 waren
durchschnittlich 108 Mitarbeiter (Vj. 56 Mitarbeiter) bei
der Mynaric Lasercom beschäftigt, welche sich auf die
einzelnen Funktionsbereiche wie folgt aufteilen:
|
|
2020 |
2019 |
|
Forschung und Entwicklung |
64 |
16 |
|
Vertrieb |
15 |
19 |
|
Operations |
27 |
20 |
|
Verwaltung |
2 |
1 |
|
Gesamt |
108 |
56 |
2.
Geschäftsführer
Im Jahr 2020 waren als Geschäftsführer
tätig:
| ― |
Herr Joachim Horwath,
Dipl.-Ing., Gilching
|
| ― |
Sven Meyer-Brunswick,
Geschäftsführer und
Chief-Operation-Officer, München, (ab 16.
März 2020)
|
| ― |
Hubertus Edler von Janecek,
Dipl.-Ing., Haimhausen (bis 31. März 2020)
|
3.
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung gemäß § 285 Nr.
9 HGB wurde unter Anwendung der Klausel des § 286 Abs.
4 HGB unterlassen.
4.
Prüfungs- und Beratungsgebühren
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar
des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu
werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der
Muttergesellschaft einbezogen wird.
5.
Konzernzugehörigkeit
Die Mynaric Lasercom GmbH wird in den Konzernabschluss
ihres Alleingesellschafters, der Mynaric AG mit Sitz in
Gilching, einbezogen (kleinster und größter
Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss der Mynaric
AG, Gilching wird im elektronischen Bundesanzeiger
offengelegt.
6.
Nachtragsberichterstattung
Wie sich die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche
Entwicklung in einzelnen Ländern und letztlich auf die
Mynaric Lasercom GmbH auswirken wird, hängt sehr stark
von der weiteren Ausbreitung des Virus ab und davon wie
schnell und effektiv die Maßnahmen zu dessen
Eindämmung Wirkung zeigen. Wie lange die Wirtschaft
aufgrund der Corona-Pandemie leiden wird und wie stark die
negativen Folgen auf die Wirtschaft ausfallen werden,
lässt sich aufgrund der gegenwärtig vorliegenden
Informationen nur äußerst schwer
abschätzen. Gleichermaßen sind die finanziellen
Auswirkungen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die
Mynaric Lasercom GmbH aktuell nicht vorhersehbar. In diesem
Zusammenhang verweisen wir zudem auf die Ausführungen
im Lagebericht unter Punkt 5. Risiko-, Chancen- und
Prognosebericht.
Mit Erklärung vom 10. Februar 2021 legte Sven
Meyer-Brunswick sein Amt als Geschäftsführer mit
sofortiger Wirkung nieder.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.
Februar 2021 wurden Bulent Altan und Stefan Bernd-von
Bülow als Geschäftsführer bestellt.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und
einen wesentlichen Einfluss und Auswirkungen auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft
gehabt hätten, sind uns nicht bekannt.
F.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Gilching, 6. Juli 2021
Bulent
Altan, Geschäftsführer
Stefan
Bernd- von Bülow, Geschäftsführer
Joachim
Horwath, Geschäftsführer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Mynaric Lasercom GmbH, Gilching
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric Lasercom GmbH,
Gilching - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mynaric
Lasercom GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
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| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
Grundlage
für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut für
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
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| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
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| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
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| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung sowie Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im Internen Kontrollsystem die wir während
unserer Prüfung feststellen.
München, den 06. Juli
2021
RSM
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Zelger,
Wirtschaftsprüfer
Schön,
Wirtschaftsprüfer
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