Lifttechnik
Fritsche GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.309,00 |
52.963,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.209,00 |
48.863,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.100,00 |
4.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.413.474,30 |
893.514,66 |
| I.
Vorräte |
150.302,40 |
69.940,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
891.495,92 |
342.524,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
605.351,95 |
193.548,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.675,98 |
481.049,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.145,06 |
128,50 |
| Aktiva |
1.475.928,36 |
946.606,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
766.341,86 |
537.476,28 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
322.151,80 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
202.824,48 |
| IV.
Bilanzgewinn |
753.841,86 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
388.976,28 |
|
| B.
Rückstellungen |
251.590,61 |
295.575,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
457.995,89 |
113.554,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
457.995,89 |
113.554,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
130,00 |
0,00 |
| Passiva |
1.475.928,36 |
946.606,16 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten
der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen des Betriebs.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren .
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betragen 244.300,86 €.
2. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses bzw. der Steuererklärungen.
3. Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 90.214,58
€.
4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Markus Fritsche.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leipzig, den 19.12.2024
Lifttechnik Fritsche GmbH
gez.
Markus Fritsche, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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