memoryking GmbH & Co. KG

13581 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRA 41220
Vorher
memoryking e.K.
Eingetragen
15.5.2008

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

memoryking GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.705,00

1.705,00

II. Sachanlagen

90.316,00

92.021,00

111.447,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.739.940,31

3.239.356,12

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.745.639,13

1.089.589,78

III. Guthaben bei Kreditinstituten

306.804,83

5.792.384,27

2.049.401,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.050,20

19.250,73

Summe Aktiva

5.892.455,47

6.510.749,63



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Kommanditkapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

0,00

25.000,00

0,00

B. Rückstellungen

632.210,84

835.911,78

C. Verbindlichkeiten

5.235.244,63

5.649.837,85

Summe Passiva

5.892.455,47

6.510.749,63

ANHANG

Die Gesellschaft ist als Handelsgesellschaft nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Die Buchhaltung enthält neben Sachkonten Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Bilanzwerte zum 01.01.2023 sind richtig auf den Konten vorgetragen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bewertungsmethoden wurden fortgeführt, soweit im Folgenden nichts anderes vermerkt ist.
Entgeltlich angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlich zugelassenen Zeiträume zeitanteilig und linear vorgenommen. Entsprechend den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG und der Verfahrensweise in den Vorjahren werden, bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten von bis zu € 1.000,00 im Jahr der Anschaffung, die Anschaffungskosten in voller Höhe als Abschreibung erfasst. Bei solchen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten nicht mehr als € 250,00 betrugen, wurde sofort abzugsfähiger Aufwand erfasst, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.

Zum Abschlussstichtag vorhandene Handelsware wurde mit den vom Unternehmen aufgewendeten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Es sind Abschreibungen auf den niedrigeren Wert angesetzt worden, soweit die Marktpreise für den Warenbestand zum Abschlussstichtag gesunken sind. Soweit keine Marktpreise mehr feststellbar waren, wurden Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, der retrograd anhand der voraussichtlich zu erzielenden Verkaufspreise allgemein für den vorhandenen Warenbestand oder für bestimmte Gruppen des Warenbestands zum Bilanzstichtag ermittelt wurde.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nennwerten angesetzt.
Es wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, aktiv abgegrenzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Schuld notwendig ist. Wegen geringer wirtschaftlicher Auswirkung wurde, soweit auch eine voraussichtliche Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gegeben ist, auf die Abzinsung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr verzichtet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der Einbringung des Einzelunternehmens in die Gesellschaft wurde die Differenz zwischen dem bilanziellen Eigenkapital und der vereinbarten Kommanditeinlage als Geschäftswert aktiviert. Der Geschäftswert wurde über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 773.352,59 eine Restlaufzeit von über einem Jahr, im Übrigen von bis zu einem Jahr.
Es sind im Geschäftsjahr Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von € 250.436,20 angefallen. Sie betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Es bestehen gegenüber Gesellschaftern Forderungen in Höhe von € 276.409,15. Wie im Vorjahr erfolgte die Verrechnung mit dem Jahresüberschuss. Es wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen.
Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war im Geschäftsjahr Herr Diemar Ring.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRA 41220 B eingetragen

 

Berlin, den 28. Dezember 2024

gez. Diemar Ring

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Dezember 2024

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