memoryking
GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
1.705,00
|
|
1.705,00
|
|
II. Sachanlagen
|
90.316,00
|
92.021,00
|
111.447,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
3.739.940,31
|
|
3.239.356,12
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.745.639,13
|
|
1.089.589,78
|
|
III. Guthaben bei
Kreditinstituten
|
306.804,83
|
5.792.384,27
|
2.049.401,00
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
8.050,20
|
19.250,73
|
|
Summe Aktiva
|
|
5.892.455,47
|
6.510.749,63
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
I. Kommanditkapital
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
|
II. Bilanzgewinn
|
0,00
|
25.000,00
|
0,00
|
|
B. Rückstellungen
|
|
632.210,84
|
835.911,78
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
5.235.244,63
|
5.649.837,85
|
|
Summe Passiva
|
|
5.892.455,47
|
6.510.749,63
|
ANHANG
Die Gesellschaft ist als Handelsgesellschaft nach §
238 HGB buchführungspflichtig. Die Buchhaltung
enthält neben Sachkonten Personenkonten für
Gläubiger und Schuldner. Die Bilanzwerte zum
01.01.2023 sind richtig auf den Konten vorgetragen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die
Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet
worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte
gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der
Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres in € angegeben.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren
Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die
angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen,
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1
und Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet worden, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bewertungsmethoden wurden fortgeführt,
soweit im Folgenden nichts anderes vermerkt ist.
Entgeltlich angeschaffte immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden anhand der voraussichtlichen
betrieblichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Beachtung der
steuerlich zugelassenen Zeiträume zeitanteilig und
linear vorgenommen. Entsprechend den steuerlichen
Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG und der
Verfahrensweise in den Vorjahren werden, bei
selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen
mit Anschaffungskosten von bis zu € 1.000,00 im Jahr
der Anschaffung, die Anschaffungskosten in voller Höhe
als Abschreibung erfasst. Bei solchen
Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten
nicht mehr als € 250,00 betrugen, wurde sofort
abzugsfähiger Aufwand erfasst, der unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.
Zum Abschlussstichtag vorhandene Handelsware wurde
mit den vom Unternehmen aufgewendeten durchschnittlichen
Anschaffungskosten bewertet. Es sind Abschreibungen auf den
niedrigeren Wert angesetzt worden, soweit die Marktpreise
für den Warenbestand zum Abschlussstichtag gesunken
sind. Soweit keine Marktpreise mehr feststellbar waren,
wurden Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen, der retrograd anhand der voraussichtlich
zu erzielenden Verkaufspreise allgemein für den
vorhandenen Warenbestand oder für bestimmte Gruppen
des Warenbestands zum Bilanzstichtag ermittelt wurde.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den
Nennwerten angesetzt.
Es wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB
Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen, aktiv abgegrenzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung der Schuld notwendig ist.
Wegen geringer wirtschaftlicher Auswirkung wurde, soweit
auch eine voraussichtliche Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr gegeben ist, auf die Abzinsung der Rückstellung
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr verzichtet.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der Einbringung des Einzelunternehmens in die
Gesellschaft wurde die Differenz zwischen dem bilanziellen
Eigenkapital und der vereinbarten Kommanditeinlage als
Geschäftswert aktiviert. Der Geschäftswert wurde
über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in
Höhe von € 773.352,59 eine Restlaufzeit von
über einem Jahr, im Übrigen von bis zu einem
Jahr.
Es sind im Geschäftsjahr Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag in Höhe von € 250.436,20
angefallen. Sie betreffen das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Es bestehen gegenüber Gesellschaftern
Forderungen in Höhe von € 276.409,15. Wie im
Vorjahr erfolgte die Verrechnung mit dem
Jahresüberschuss. Es wird ein Bilanzgewinn
ausgewiesen.
Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
war im Geschäftsjahr Herr Diemar Ring.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRA 41220 B
eingetragen
Berlin, den 28. Dezember
2024
gez.
Diemar Ring
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 28. Dezember 2024
|