Primavera
ProAir GmbH
(vormals:
AROMATA International GmbH)
Oy-Mittelberg
(vormals:
Sulzberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.345,01 |
17.525,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.926,01 |
14.410,01 |
| II.
Sachanlagen |
11.419,00 |
3.115,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
447.582,52 |
472.301,06 |
| I.
Vorräte |
274.393,84 |
248.904,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
172.251,36 |
213.507,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
937,32 |
9.888,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.461,87 |
2.383,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
467.389,40 |
492.209,32 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.688,08 |
8.688,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.911,92 |
24.633,01 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
7.721,09 |
| B.
Rückstellungen |
9.685,00 |
16.808,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.016,32 |
466.713,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
467.389,40 |
492.209,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1.1 Der Jahresabschluss der Aromata Int. GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
1.2 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.3 Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind den
Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres
gegenübergestellt. Die Bewertung der einzelnen
Bilanzpositionen erfolgte nach den gleichen Methoden wie im
Vorjahr.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Erworbene
immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2.2 Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen auf Grundlage steuerlich anerkannter
Höchstsätze abgeschrieben. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und
werden dabei nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a
EStG ein Sammelposten gebildet, der über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird.
2.3 Die Bewertung der
fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu
Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Soweit Verluste aus
der Verwertung der fertigen Erzeugnissen zu erwarten sind,
wird diesen durch Abwertungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert Rechnung getragen. Bestandsrisiken bei
den Waren, die sich aus der Lagerdauer und einer
geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird bei der Bewertung
durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen.
2.4
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden, soweit
erforderlich, durch individuelle Bewertungsabschläge
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt.
2.5 Die
Liquiden Mittel sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten
angesetzt.
2.6 Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden
Verlusten aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
2.7
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
2.8 Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Aromata
Int. GmbH gemäß § 274a Nr. 5 HGB auf die
Bilanzierung von aktiven und passiven latenten Steuern
verzichtet.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1 Anlagevermögen
Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Aromata Int.
GmbH gemäß § 274a HGB auf die Erstellung
eines Bruttoanlagenspiegels entsprechend § 268 Abs. 2
HGB verzichtet.
3.2 Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres
fällig. Gegen Gesellschafter bestehen Forderungen in
Höhe von TEUR 167 (Vj. TEUR 0).
3.3 Verbindlichkeiten
Die Position enthält Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
TEUR 2 (Vj. TEUR 0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen TEUR 449
(Vj. TEUR 467).
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3a HGB)
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen
sich jährlich auf TEUR 10 (Vj. TEUR 16) und
resultieren aus einem Mietvertrag. Davon betreffen
TEUR 10 (Vj. TEUR 16) verbundene Unternehmen.
5. Ergänzende Angaben
5.1 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte und die
Vertretung der Gesellschaft obliegt dem
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern:
Herr Kurt Nübling, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Aromata Int. GmbH hat bezüglich der
Verpflichtung zur Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer von der Befreiungsvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Oy-Mittelberg, 26. Oktober 2011
Aromata Int. GmbH
Der Geschäftsführer
Kurt Nübling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.
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