BELLA International Trading GmbHLiquidiert

20148 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 62633
Eingetragen
24.10.1996
Branche
Großhandel mit SchuhenHerstellung von SchuhenGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Gegenstand
Handel im In- und Ausland mit und die Produktion von Schuhen sowie Accessoires.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

SCS Mercedeh Altare & Cie.
MCO
50.000 DM
86.96%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BELLA International Trading GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 11.089,00 15.284,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 11.088,00 15.283,00
B. Umlaufvermögen 747.295,76 767.172,63
I. Vorräte 695.584,73 712.514,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.991,87 14.574,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.719,16 40.084,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 363,97 1.022,13
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 234.570,34 134.848,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 993.319,07 918.327,68

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
III. Verlustvortrag 210.413,51 151.778,76
IV. Jahresfehlbetrag 99.721,42 58.634,75
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 234.570,34 134.848,92
B. Rückstellungen 2.500,00 3.320,00
C. Verbindlichkeiten 990.819,07 915.007,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 990.819,07 915.007,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 993.319,07 918.327,68

Anhang


1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und unter Beachtung der gesellschaftlichen Regelungen.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im An­hang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
3 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft. Auf die größenabhängigen Erleichterungen zum Aus­weis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde teilweise ver­zichtet.

Die Erleichterungen nach § 274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch genommen.

Im Rahmen der Offenlegung wurde von sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht
4 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BiLRUG unverändert vergleichbar.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
6 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB wurden beachtet.
7 Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Abschreib­ungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen nach der betriebs­ge­wöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 410 € sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben oder als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
8 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Markt­wert bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedri­ger waren, wurden diese angesetzt.
9 Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte grundsätz­lich zum Nominalwert.
10 Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet.
11 Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassen­bericht und eine Saldenbestätigung der Bank belegt.

Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
12 Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Sie sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungszinssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungs­abzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. 
13 Die Verbindlichkeiten sind vollständig erfasst und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
14 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgte gegenüber dem Vor­jahr bei der Bewertung der Rückstellungen.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
15 Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 
16 Der im Eigenkapital enthaltene Verlustvortrag beträgt 310.134,93 € (Vorjahr: 210.413,51 €).
17 Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 990.819,07 € (Vorjahr 915.007,68 €) ist ein Teilbetrag von 925.970,68 € innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr, aber unter 5 Jahren liegen in Höhe von 64.848,39 € (Vorjahr 94.018,88 €) vor.
18 Der Jahresfehlbetrag von 99.721,42 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 58.634,75 €) erhöht den aus dem Vorjahr vorgetragenen Bilanz­verlust auf 310.134,93 € (Vorjahr: 210.413,51 €).

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterver­samm­lung vorschlagen, den in der Gewinn-und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 99.721,42 € auf neue Rechnung vorzutragen.
4. SONSTIGE ANGABEN
19 Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62633 mit der Geschäftsanschrift Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg, eingetragen.
20 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war als Geschäftsführerin bestellt:
Frau Mercedeh Altare, operative Geschäftsleitung, Monte-Carlo
21 Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: Das Ladenlokal wurde geschlossen, die Liquidation der Gesellschaft wird eingeleitet.
22 Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unterneh­menstätigkeit nach § 252 Abs. 2 HGB.

Die positive Fortführungsprognose der Gesellschaft war trotz der buchmäßigen Überschuldung grundsätzlich gegeben.
5. UNTERSCHRIFT
Hamburg, 29. Dezember 2017
Mercedeh Altare
- Geschäftsführerin -

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.

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