energy cubes GmbH
Leagplatz 1, 03050 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Schiller seit 15.8.2025 | Geschäftsführer |
Michael Johannes Beienburg seit 18.6.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
energy cubes GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht Abschluss zum 31. Dezember 2023 der energy cubes GmbH (EC) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang LageberichtGeschäft und organisatorische Struktur Die Aktivitäten in den Lausitzer Braunkohletagebauen und -kraftwerken, einschließlich des Kraftwerkes Lippendorf in Mitteldeutschland, sind unter der gemeinsamen Marke LEAG organisiert. Die EC ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B). Die LE-B und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LE-K) gehören mittelbar zu je 70 % der EP Energy Transition, a.s.. Unmittelbare Mehrheitseigentümerin der LE-B und LE-K ist die Lausitz Energie Verwaltungs GmbH (LEV). Sie gehört ihrerseits zu 100 % der LEAG Holding a.s. mit Sitz in Prag. Die LE-B und LE-K sind auf verschiedenen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette aktiv. Dazu gehören Braunkohlebergbau und -veredlung, Strom- und Wärmeerzeugung sowie der Vertrieb von Strom, Braunkohle und Veredlungsprodukten. Die EC ist Dienstleister für die Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) - im Rahmen der Direktvermarktung und über Power Purchase Agreements - und für die Vermarktung von Regelenergie. Dabei vernetzt sie dezentrale Stromerzeuger, Speicher und Verbraucher zu virtuellen Kraftwerken und optimiert so Menge und Ergebnis der Vermarktung aus energiewirtschaftlicher Gesamtsicht. Steuerungsgrößen Die Steuerung erfolgt nach den für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft relevanten finanziellen Leistungsindikatoren, wie dem Umsatz, EBIT, Cashflow, Deckungsbeitrag pro Vertrag und wichtigen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, wie der Portfoliogröße (MW) und der räumlichen Verteilung des Portfolios durch die gezielte Aufnahme von Anlagen in den Fokusgebieten. Im Hinblick auf die Erläuterungen zu den finanziellen Leistungsindikatoren und den weiteren Kennzahlen des Geschäftsjahres 2023 wird auf die Ausführungen in den diesbezüglichen Abschnitten im Lagebericht verwiesen. Forschung und Entwicklung Für den wirtschaftlichen Erfolg der Direktvermarktung sind Monitoring-, Analyse und Prognoseprozesse unabdingbar. Diese Prozesse wurden insbesondere im letzten Jahr stark weiterentwickelt. So wurden u.a. weitere Wetterprognosen in die anlagenspezifische Prognose der Netzeinspeisung integriert. Ziel ist es, die Prognosegenauigkeit der zu erwartenden Netzeinspeisung gegenüber der tatsächlichen Netzeinspeisung durch quantitative und KI-gestützte Verfahren zu steigern, um Abweichungen auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Dies hat bereits nach kurzer Zeit zu einer deutlichen Verbesserung der Prognosegüte geführt. In einem weiteren Projekt wurde eine KI-gestützte Risikobewertung von EE-Anlagen eingeführt. Beide Aktivitäten sind auch ein wesentlicher Baustein für den Betrieb der künftigen LEAG GigawattFactory. Im Bereich Batteriespeicher ist EC für die LE-K am Verbundvorhaben "BMSmart Neuhardenberg" beteiligt. Dieses Projekt, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), wird gemeinsam mit der NOVUM engineering GmbH, Technischen Universität Dresden sowie der UPSIDE Group durchgeführt. LE-K ist hierbei assoziierter Partner und unterstützt das Projekt inhaltlich. Ziel ist es, anhand eines Bestandsspeichers eine praktisch erprobte und auf andere Batteriegroßspeicher übertragbare Umsetzungsmöglichkeit für die Maximierung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit solcher Anlagen zu erarbeiten und so die Energiewende in Deutschland zu unterstützen. Wirtschaftsbericht Politisches Umfeld Durch die am 20. November 2023 in Kraft getretene Novelle der europäischen "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" (sog. "RED III") wurde das verbindliche EU-Ziel für den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 von 32 % auf 42,5 % angehoben sowie zahlreiche Regelungen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien, Energiespeichern und Netzen verabschiedet. Die Richtlinie muss durch die Mitgliedstaaten bis spätestens zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Daraus werden sich im Folgenden nationale Bestimmungen für den EE-Ausbau ergeben und ggf. so auch die Rahmenbedingungen für Anlagenbetreiber und Vermarkter angepasst. Wirtschaftliches Umfeld Das wirtschaftliche Umfeld der EC bestimmt sich im Wesentlichen durch die Entwicklung der Strom- und Regelenergiemarktpreise. Entsprechend der Veröffentlichungen der Strombörse und Netztransparenz haben sich die verschiedenen Strompreise und Marktwerte gegenüber dem Jahr 2022 deutlich reduziert. Der durchschnittliche Day-Ahead Strompreis betrug im Jahr 2023 95,18 €/MWh (-59,8 %), der durchschnittliche Intra Day 1-Strompreis betrug 98,32 €/MWh (-59,7 %). Die Vergütung der Netzeinspeisung für EE-Anlagenbetreiber richtet sich im Wesentlichen nach dem technologie-spezifischen Marktwert. Für Windenergieanlagen an Land betrug dieser durchschnittlich 78,07 €/MWh (-59,9 %). Der Marktwert Solar betrug durchschnittlich 80,03 €/MWh (-61,8 %). Der durchschnittliche Ausgleichenergiepreis betrug 96,77 €/MWh (-55,8 %). Laut Bundesnetzagentur reduzierte sich sowohl die (Netto-) Stromerzeugung (448,5 TWh, -9,1 %) als auch die Netzlast (456,8 TWh, -5,3 %) im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022. Die erneuerbaren Energien leisteten bezogen auf die Nettostromerzeugung einen Beitrag von 251,2 TWh und damit 7,5 % mehr als im Vorjahr. Insbesondere der Anteil von Windenergieanlagen an Land stieg im Vergleich zum Vorjahr an (+18,0 %) und kompensierte damit auch die geringere Erzeugung aus Offshore-Windkraftanlagen. Die Preisentwicklung im Regelenergiemarkt unterscheidet sich in den verschiedenen Produkten. Während der Primärregelleistungspreis (PRL) in jedem Quartal deutlich unterhalb Vorjahresniveau lag, überstieg der Sekundärregelleistungspreis (SRL) das Vorjahresniveau, teils deutlich. Im Jahr 2023 ließen sich mit der PRL-Vermarktung durchschnittlich am gesamtdeutschen Markt 113,64 €/MW erzielen (2022: 200,79 €/MW). Die Bereitstellung positiver SRL brachte durchschnittlich 124,49 €/MW (2022: 114,13 €/MW) ein und die Bereitstellung negativer SRL durchschnittlich 149,14 €/MW (2022: 115,75 €/MW). Wettbewerbsumfeld Die Vermarktung von Strom aus EE-Anlagen im Rahmen der Direktvermarktung ist seit 1. Januar 2016 ab einer Anlagengröße von 100 kWp gesetzlich verpflichtend. Mit dem voranschreitenden Zubau von EE-Kapazitäten wächst so auch der Markt der zu vermarktenden EE-Anlagen stetig. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Direktvermarktern, mit denen die EC in direktem Wettbewerb steht. Dabei stellt sich die EC den Anforderungen von preissensiblen Kunden und Anlagenbetreibern. Im Bereich der Vermarktung von Batteriespeichern ist EC deutschlandweit Marktführer. Grundlage für diese starke Wettbewerbsposition ist das Komplettangebot aus Vermarktung von Regelenergie, Großhandelsvermarktung und intelligentem Lademanagement. Umweltschutz Die Aktivitäten der EC als Dienstleister führen zu keinen Belastungen der Umwelt. Lage des Unternehmens Geschäftsverlauf Im Bereich der Direktvermarktung lag der Fokus auf der Stabilisierung des Ergebnisses sowie der Risikominimierung im stark wettbewerblich geprägten und veränderten energie-wirtschaftlichen Umfeld mit externen Einflussfaktoren (bspw. Auswirkungen der Ukraine-Krise). Als Teil dieses Prozesses wurde die Vertragsgestaltung weiterentwickelt, u.a. mit angepassten Vertragslaufzeiten sowie einem neuen Dienstleistungsentgeltsystem. Die Akquise von neuen EE-Anlagen erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Ausbalancierung des Portfolios. Im Bereich der Batteriespeicher lag der Fokus auf Akquise von Neuanlagen sowie den Ausbau des Batteriespeicherportfolios in Verbindung mit einer stetigen Weiterentwicklung der Vermarktungs- und Handelsaktivitäten. Weiterhin wurden erste Projekte in der Innovationsausschreibung bestehend aus PV-Park und Batteriespeicher akquiriert. Ertragslage Die EC erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein positives Ergebnis nach Steuern in Höhe von 2.540 T€. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das Ergebnis um 6.520 T€. Ursachen hierfür waren insbesondere die deutlich geringeren Ausgleichskosten zwischen Einspeiseprognose und tatsächlicher Erzeugung bei den EE-Anlagen sowie eine bessere Vermarktung der Anlagen mittels automatisierter Stromhandelsprozesse. Das für das Geschäftsjahr 2023 geplante Ergebnis wurde leicht unterschritten. Dies resultierte insbesondere aus einem hinter den Erwartungen zurückbleibenden Ergebnis bei der Direktvermarktung. Teilweise kompensierend wirkten höhere SDL-Preise und eine deutlich verbesserte Kostenstruktur.
Betrieblichen Erträgen von insgesamt 105.479 T€ (Vorjahr: 332.935 T€) stehen betriebliche Aufwendungen von 102.961 T€ (Vorjahr: 336.913 T€) gegenüber. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse von insgesamt 105.199 T€ (Vorjahr: 332.373 T€) erzielt, was einem Rückgang um 68,3 % entspricht. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Stromerlöse um 72,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Betriebsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Strombezugskosten von 84.855 T€ (Vorjahr: 316.533 T€), Aufwendungen für Systemdienstleistungen 15.286 T€ (Vorjahr: 17.207 T€) und Serviceleistungen in Höhe von 1.484 T€ (Vorjahr: 1.617 T€) zusammen. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafterin LE-B abgeführt. Vermögenslage
Den Investitionen in das Anlagevermögen von 191 T€ stehen Abschreibungen von 376 T€ gegenüber. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betreffen im Wesentlichen Software und die damit verbundenen Fremdleistungen. Die Abschreibungen resultieren hauptsächlich aus den Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes. Wesentliche Ursachen für die Reduzierung des Umlaufvermögens sind geringere Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die mittel- und kurzfristigen Fremdmittel reduzierten sich aufgrund der niedrigeren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Anlagevermögen ist durch Eigenmittel zum aktuellen Bilanzstichtag vollständig finanziert. Finanzlage Über den zwischen der EC und der LE-B bestehenden Cash-Pooling-Vertrag war die Finanzierung der Gesellschaft jederzeit sichergestellt. Aufgrund des Cash-Poolings mit der LE-B haben sich keine unmittelbaren Auswirkungen der Finanzmarktsituation auf die Finanzierung der Gesellschaft ergeben. Zum Jahresende 2023 wies das Cash-Pooling-Konto der EC eine Forderung aus. Forderungen aus dem Cash-Pooling sind täglich verfügbar. Gesamtaussage zum Geschäftsjahresverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung schätzt den Verlauf des Geschäftsjahres und die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag insgesamt positiv ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für die EC arbeiten insgesamt acht Mitarbeiter, die nicht direkt bei EC, sondern in verbundenen Konzernunternehmen angestellt sind und auf Basis von Dienstleistungsverträgen die Aufgaben für EC wahrnehmen. Prognosebericht Für das Jahr 2024 geht das Unternehmen von einem positiven Ergebnis nach Steuern im niedrigen einstelligen Millioneneuro-Bereich aus. Dies resultiert aus der Annahme, dass der Wettbewerbsdruck im Bereich der Batteriespeicher wie auch der Direktvermarktung weiter steigen wird und tendenziell von geringeren Marktpreisen für Strom- und Regelenergie auszugehen ist. Chancen- und Risikobericht Risikomanagementsystem Das Risikomanagement der EC gewährleistet die ordnungsgemäße Erfassung der Risiken und Risikobewältigungsmaßnahmen sowie ein aktuelles Berichtswesen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und ist in das Risikomanagement der LE-B integriert. Das Risikomanagementsystem stellt relevante Informationen bereit, sodass das Management unternehmerische Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage unter Abwägung von Risiken, aber auch unter Berücksichtigung von Chancen sowohl bezogen auf Wertschöpfung als auch auf Wettbewerbsfähigkeit treffen kann. Der Risikomanagementprozess ist als fortlaufender Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung, Bewältigung und Überwachung der unternehmerischen Risiken organisiert. Die Bereitstellung der Informationen zur Erfassung der Risiken und die Durchführung von Maßnahmen zur Risikobewältigung obliegen der Geschäftsführung bzw. den organisatorisch Verantwortlichen innerhalb des Unternehmens. Der Risikomanagementprozess, inkl. der Risikodokumentation, wird durch die Abteilung Risikomanagement organisatorisch gesteuert und begleitet. In quartalsweisen Sitzungen des Risikoausschusses erfolgt eine Abstimmung der Risikosituation und -steuerung auf Managementebene. Ergänzend dazu wird der Risikolage an den Absatz- und Beschaffungsmärkten durch regelmäßige Abstimmungen des Risiko-Komitees Stromgeschäft im besonderen Maße Rechnung getragen. Regelmäßige Berichte an Vorstand und Aufsichtsrat über relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der Gesellschaft und der LEAG insgesamt, stellen die umfassende Information der Entscheidungsträger jederzeit sicher. Chancen und Risiken Für die EC bestehen im Wesentlichen folgende Risiken, die entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft innerhalb der Risikofelder sortiert sind. Risiken Compliance und rechtliche Risiken Die Grundlage aller unternehmerischen Handlungen der LE-B bilden geltende Gesetze und interne Richtlinien bzw. Regelungen. Durch regelmäßige Compliance-Schulungen der Mitarbeiter wird ein Höchstmaß an präventiver Sensibilisierung im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und Regelungen erreicht. Dies ist elementarer Bestandteil des etablierten Compliance Management-Systems, welches sämtliche Compliance-Aktivitäten koordiniert und steuert. Finanzrisiken Finanzwirtschaftliche Risiken sind für die Gesellschaft aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der LE-B sowie der Einbindung in das Cash-Pooling und Finanzstruktur der LE-B von untergeordneter Bedeutung. Technische Risiken Die EC unterliegt im Rahmen der Vermarktungsaktivitäten technischen Risiken der durch sie vermarkteten Anlagen. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Anlagenbetreibern wird fortlaufend daran gearbeitet, die Verfügbarkeit der Anlagen zu erhöhen und insbesondere kurzfristige Nicht-Beanspruchbarkeiten rechtzeitig in der Prognose abzubilden, um größere finanzielle Schäden zu vermeiden. Risiken am Absatz- und Beschaffungsmarkt Wesentliche Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der Strommarktpreise, v.a. der Preise für Ausgleichsenergie im Rahmen des kurzfristigen Stromhandels. Der reBAP, regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis, wird für die Abrechnung von Bilanzungleichgewichten der Bilanzkreisverantwortlichen, wie es auch EC im Rahmen des Stromhandels ist, genutzt. Die Ausgleichsenergiepreise sind stark volatil und erreichten 2023 Werte zwischen -6.686,37 €/MWh und 13.609,40 €/MWh. Um die auszugleichenden Bilanzkreisabweichungen möglichst gering zu halten, ist nicht nur die bereits beschriebene Prognosequalität zur Netzeinspeisung aus den EE-Anlagen relevant, sondern auch die Meldetreue der Anlagenbetreiber im Falle von Anlagenstörungen oder -ausfällen. Umweltrisiken Die EC selbst weist keine Umweltrisiken auf, da Sie als Dienstleister einer kaufmännischen Funktion keinen Einfluss auf selbige nimmt. Personalrisiken Im Risikomanagement erfasste Personalrisiken resultieren beispielsweise aus dem Abgang von Leistungsträgern (insbesondere in Schlüsselpositionen), kurzfristigen ungeplanten Anpassungsbedarfen, der Entwicklung der Altersstruktur von Beschäftigten sowie unter finanziellen Gesichtspunkten aus höheren Tarifabschlüssen. In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld ist die Bindung von qualifizierten Fach- und Führungskräften besonders wichtig. Informationsverarbeitung Informations- und Kommunikationstechnologien sind entscheidend für die Steuerung und Abwicklung der Geschäftsprozesse der EC. Daher ist die Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit und Umsetzung abgestimmter Standards von zentraler Bedeutung. Regelmäßige Funktionskontrollen, sorgsame Datensicherung und die stetige Überwachung des Systembetriebs sichern die Aufrechterhaltung und Optimierung der IT-Systeme. Aus der Zunahme der Cyber-Kriminalität und entsprechender Angriffe auf institutionelle sowie Firmennetzwerke und der zunehmenden Digitalisierung resultiert eine geänderte Bedrohungslage. Vor diesem Hintergrund erfolgt u.a. eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Informationssicherheit, einschließlich der Definition von entsprechenden Sicherungsmechanismen. Kompensation aus RD 2.0 Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Abrechnung des Redispatch-Prozesses. Bestimmt der Netzbetreiber zur Sicherung des Stromnetzes eine Leistungseinsenkung z.B. bei EE-Anlagen, so sind die daraus entstehenden Erlösausfälle zu kompensieren. Aus der Kompensation ergeben sich zwei Risiken. Zum einen decken die Kompensationsleistungen in der Regel den mit dem Kunden vereinbarten Vergütungsanspruch. Zum anderen erfolgt die Zahlung der Kompensation häufig mit einem starken zeitlichen Versatz, denn Netzbetreiber haben bis zu drei Jahre Zeit, diese zu bewerten, zu korrigieren und abzurechnen. Grundsätzlich unterliegen alle Einflussfaktoren des Geschäftserfolges der EC einem kontinuierlichen Review und Risikomanagement und werden unter Abwägung von Markt- und Preisentwicklungen angepasst. Zur Minimierung der Risiken aus der Vermarktung betreibt EC ein anlagen- und kundenspezifisches Monitoring, um Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen und mit adäquaten Maßnahmen gegenzusteuern. Auch die Bewertung neuer Anlagen und Kunden erfolgt auf Grundlage spezifischer Faktoren. Die Monitoring- und Bewertungsmodelle werden stetig weiterentwickelt und durch die Nutzung von KI künftig auf ein neues Niveau gehoben. Chancen Aus der Entwicklung der Marktpreise ergeben sich auch potenzielle Chancen, voraussichtlich v.a. im Bereich der Regelenergie. Im zweiten Halbjahr 2023 entwickelten sich die Preise für Regelenergie (Leistungs- und Arbeitspreise) positiv und ermöglichten gesteigerte Erlöse aus der Vermarktung von Regelenergie. Die stetige Optimierung der ganzheitlichen Vermarktung von Batteriespeichern auf dem Regelenergie- sowie Stromgroßhandelsmarkt birgt ebenfalls Chancen, je nach Entwicklung der jeweiligen Marktpreise höhere Erlöse zu erzielen. Grundsätzlich kann EC vom starken Zubau von EE-Anlagen und Batteriespeichern partizipieren. Das angepasste Vergütungssystem berücksichtigt in gewissem Maße Marktpreisschwankungen und soll auch für die künftige Vermarktung die entstehenden Kosten adäquat abdecken, um mit weiteren EE-Anlagen Erlöse zu erzielen. Gesamtrisikolage Für die Gesellschaft ergaben sich im Jahr 2023 weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierte Risikoposition eine Bestandsgefährdung. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der energy cubes GmbH (EC), mit Sitz in Cottbus, wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die EC ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Registernummer HRB 15781 eingetragen. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Werte sind in Tausend Euro ausgewiesen. Die EC wird in den Konzernabschluss der Lausitz Energie Verwaltungs GmbH (LEV) mit Sitz in Cottbus einbezogen (kleinster und größter Kreis). Der Konzernabschluss der LEV wird nach deutschem Recht erstellt und im Unternehmensregister offengelegt. Zwischen der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) und der EC besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. EC ist in den körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organkreis der LE-B sowie in den umsatzsteuerlichen Organkreis der LEV einbezogen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Für angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die ab dem Geschäftsjahr 2013 angeschafft wurden, werden als Sammelposten ausgewiesen und linear über fünf Geschäftsjahre abgeschrieben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. PASSIVA Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals werden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den sonstigen Rückstellungen erfassten Jubiläumszuwendungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Versicherungsmathematische Prämissen
Da zum Jahresende keine Mitarbeiter mehr beschäftigt waren und die Verpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen wurden, bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Pensions- und Personalrückstellungen. Für die Abzinsung der Rückstellung im Vorjahr wurden auf den 31. Dezember 2022 hochgerechnete Zinssätze angewandt. Basis für die Hochrechnung waren die von der Deutschen Bundesbank ermittelten und am 30. November 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze. Bei Pensionsrückstellungen wurden zur Durchschnittszinsermittlung die vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei den anderen Rückstellungen die vergangenen sieben Geschäftsjahre einbezogen. Für langfristige Pensions- und Personalrückstellungen wurde eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen wird mit den Zuführungsbeträgen zur Rückstellung verrechnet. Ein sich daraus ergebender Aufwand wird für Pensionsrückstellungen im Personalaufwand und für sonstige Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, ein sich daraus ergebender Ertrag wird innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Die anderen sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszins für die Abzinsung handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und für den 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern EC ist in den ertragsteuerlichen Organkreis der LE-B einbezogen. Latente Steuern auf temporäre oder quasipermanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden auf Ebene des Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang nach Saldierung auch dort bilanziert. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bewertet. Am Bilanzstichtag erfolgt für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eine Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Das Niederstwertprinzip für Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Wertansatz beachtet. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten im Geschäftsjahr 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann (vgl. § 253 Absatz 3 Satz 4). Entwicklung des Anlagevermögens
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 8.120 T€ (Vorjahr: 29.894 T€) Lieferungen und Leistungen, 2.043 T€ (Vorjahr: 4.158 T€) sonstige Forderungen aus Umsatzsteuer sowie Forderungen gegen die Gesellschafterin LE-B für die verzinsliche kurzfristige Geldanlage in Höhe von 1.976 T€ (Vorjahr: 235 T€). (3) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der LE-B, Cottbus, gehalten. Die Kapitalrücklage betrifft eine Einzahlung der Gesellschafterin LE-B. (4) Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich um Aktivwerte bei Rückdeckungsversicherungen. Aufgrund des Personalübergangs 2023 sind zum Bilanzstichtag keine Pensionsrückstellungen bilanziert.
Der Zeitwert der Vermögenswerte entspricht den Anschaffungskosten zuzüglich aufgelaufener Zinsen. (5) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin LE-B bestehen nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse
(7) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Weiterverrechnung der Marktprämie von der LE-K. (8) Materialaufwand
Von den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfällt der überwiegende Teil auf den Strombezug (84.855 T€; Vorjahr: 316.533 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Systemdienstleistungen (15.286 T€; Vorjahr: 17.207 T€). (9) Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
(10) Abschreibungen Die Abschreibungen sind im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Im Geschäftsjahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(12) Finanzergebnis
(13) Gewinnabführung Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafterin LE-B abgeführt. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am 31. Dezember 2023 bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer Herr Harald Altmann Diplom-Wirtschaftsingenieur Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.
Cottbus, 20. März 2024 Geschäftsführung der energy cubes GmbH Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die energy cubes GmbH, Cottbus VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der energy cubes GmbH, Cottbus - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der energy cubes GmbH, Cottbus, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das vorhergehende Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 bildet, wurde nicht geprüft. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Berlin, den 20. März 2024 Deloitte
GmbH
Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer Christoph Henry Krause, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der energy cubes GmbH zum 31.12.2023 wurde am 27.03.2024 festgestellt. |
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