JetPrint Digital GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Aktiva
|
|
31.12.2014 |
31.12.2013 |
|
|
EUR |
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
7.889,00 |
15.500,00 |
| II. Sachanlagen |
68.047,78 |
71.517,00 |
| |
75.936,78 |
87.017,00 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
|
|
| I. Vorräte |
26.718,34 |
40.960,26 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
116.432,18 |
127.468,45 |
| III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten |
1.188.015,45 |
814.885,82 |
| |
1.331.165,97 |
983.314,53 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
2.552,47 |
7.687,71 |
| |
1.409.655,22 |
1.078.019,24 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2014 |
31.12.2013 |
| |
EUR |
EUR |
| A. EIGENKAPITAL |
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
68.342,56 |
0,00 |
| III. Bilanzgewinn |
238.404,15 |
704.111,77 |
| |
331.746,71 |
729.111,77 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
366.534,70 |
279.680,69 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
711.373,81 |
69.226,78 |
| - davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 711.373,81
(Vorjahr: EUR 69.226,78) |
|
|
| - davon gegenüber
Gesellschaftern: EUR 486.722,50 (Vorjahr: EUR
13.829,93) |
|
|
| |
1.409.655,22 |
1.078.019,24 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2014
der
JetPrint Digital GmbH, Dreieich
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages zwischen der ppo
plus GmbH, Hausen, auf die JetPrint Digital GmbH, Dreieich,
vom 21. August 2014 (Handelsregistereintragung am 10.
September 2014) wurde das ehemalige Mutterunternehmen ppo
plus GmbH, Hausen, (übertragende Gesellschaft) mit
Wirkung zum 1. Januar 2014 auf die JetPrint Digital GmbH,
Dreieich, (übernehmende Gesellschaft) im Wege der
Verschmelzung durch Aufnahme übertragen.
Dabei wurde das Stammkapital der übernehmenden
Gesellschaft nicht erhöht.
Weitere Auswirkungen der Verschmelzung auf den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 werden im Folgenden
dargestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklasen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Angaben gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
3. Bewertungsmethoden
Erworbenes immaterielles Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern es der Abnutzung
unterlag, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen in Form von Beteiligungen werden zu
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter
der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag waren,
gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten,
und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive latente Steuern
wurden nicht angesetzt.
4. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
II. Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz
1. Folgen der Verschmelzung zwischen der ppo plus GmbH,
Hausen, und der JetPrint Digital GmbH, Dreicheich
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 68.342,56
resultiert aus oben genannter Verschmelzung. Sie ergibt
sich rechnerisch aus der Differenz zwischen dem
Eigenkapital der übertragenden ppo plus GmbH, Hausen,
und dem Beteiligungsbuchwert der JetPrint Digital GmbH,
Dreieich, bei der übertragenden Gesellschaft und ist
gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 4 HGB
auszuweisen.
Die Steuerrückstellungen enthalten
Rückstellungen in Höhe von EUR 8.128,00 für
die Verpflichtungen der ppo plus GmbH, Hausen, die aufgrund
der Gesamtrechtsnachfolge von der JetPrint Digital GmbH,
Dreieich, getragen werden müssen.
2. Gewinnvortrag
Zum 31. Dezember 2014 besteht ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 204.111,77 (Vorjahr: EUR 185.523,99),
welcher in den Bilanzgewinn einbezogen wird.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| Detlef Hilbert |
ausgeübter
Beruf: |
gesamtverantwortlicher
Geschäftsführer |
| Thomas Friedrich |
ausgeübter
Beruf: |
gesamtverantwortlicher
Geschäftsführer |
2. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Dreieich, den 28. August
2015
Detlef
Hilbert
Thomas
Friedrich
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterversammlung
vom 21. Oktober 2015 festgestellt.
|