Quell Eule Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Uelhoff seit 6.6.2025 | Prokura |
Till Fabian Gegner seit 15.5.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Paul Uehlhoff seit 28.4.2022 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCHNIGGE Capital Markets SEHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2018
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.20181. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft war im Berichtsjahr unter der Firma SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE unter der Nummer 108601 in Abteilung B des Handelsregisters beim Frankfurt am Main eingetragen. Aktuell ist die Gesellschaft unter der Firma SCHNIGGE Capital Markets SE unter der Nummer 162626 in Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Da sie kapitalmarktorientiert ist, § 264d HGB, gilt sie jedoch gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 als große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der SCHNIGGE Capital Markets SE für das Geschäftsjahr 2018 wurde daher nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG sowie des SEAG beachtet. Nachdem die Gesellschaft im August 2018 nicht mehr in der Lage war, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung eines Kreditinstituts zu erfüllen, wurde am 27. August 2018 die Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften sowie die Durchführung von Finanzdienstleistungen zurückgegeben und das entsprechende erlaubnispflichtige Geschäft eingestellt. Der Vorjahresabschluss zum 31.12.2017 wurde nach dem Banken-Gliederungsschema in der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredVO) aufgestellt. Da am 27. August 2018 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zurückgegeben und das erlaubnispflichtige Geschäft eingestellt wurde, entließ die BaFin die Gesellschaft aus dem Instituts-Status. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde daher unter Beachtung der Gliederungsvorschriften von § 266 und 275 HGB aufgestellt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Werte des Vorjahres entsprechend umgegliedert. Am 11. Oktober 2018 stellte die Gesellschaft einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Am 15. Oktober 2018 wurde vom Insolvenzgericht Frankfurt am Main die vorläufige Sachverwaltung angeordnet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Abweichungen zu den im HGB enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen für große Kapitalgesellschaften werden nicht vorgenommen. Die Bilanz ist nach dem vollständigen Schema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem vollständigen Schema des § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert ausgewiesen. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Sonstige Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert (gemäß § 253 Abs. 4 HGB) bewertet. Flüssige Mittel Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert. Eigenkapital Als buchmäßiges Eigenkapital wird das voll eingezahlte gezeichnete Kapital zuzüglich der Rücklagen abzüglich des Bilanzverlusts und des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital Das satzungsmäßige Grundkapital der SCHNIGGE Capital Markets SE setzt sich am Bilanzstichtag zusammen aus 5.204.682 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 je Aktie. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert mit € 1.681.071,- aus der im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2008 erfolgten Ausgabe von 560.357 neuen Stückaktien zu einem Ausgabepreis von € 4,- je Aktie (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), sowie mit € 440.000,- aus der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erfolgten Ausgabe von 110.000 neuen Stückaktien zu einem Ausgabepreis von € 5,- je Aktie (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) im Geschäftsjahr 2007. Weiterhin resultiert € 1,- aus der Herabsetzung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2005 durch Einziehung einer Inhaberstückaktie in vereinfachter Form nach § 234 Abs. 3 Nr. 1 AktG. Aufgrund von Handelsergebnissen eigener Aktien ergab sich zum 31. Dezember 2017 eine Kapitalrücklage von € 2.120.751,97. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen einer Anteilsveräußerung an einen Investor € 250.000,- der Kapitalrücklage zugeführt. Der Betrag wurde in voller Höhe eingezahlt. Gesetzliche Rücklage Nach § 150 Abs. 1 AktG ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Diese muss gemeinsam mit der Kapitalrücklage, da die Satzung keinen höheren Wert bestimmt hat, 10 % des Grundkapitals betragen, § 150 Abs. 2 AktG. Die Gesetzliche Rücklage ist somit voll dotiert. Sie beträgt unverändert € 66.328,91. Genehmigtes Kapital Das genehmigte Kapital beträgt unverändert € 1.099.333,-. Am Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten. Es wurden auch keine eigenen Aktien gehandelt. Beteiligungen an der Gesellschaft, § 33 WpHG Zum 31. Dezember 2018 bestehen folgende Beteiligungen:
Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Ende des Geschäftsjahrs bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt T€ 79, die in voller Höhe auf den zinsbedingten Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionen entfallen (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB). Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag nach den Bestimmungen des § 153 Abs. 1 und 2 HGB unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes von 3,21 % angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die im Jahr 2018 angepassten neuen Heubeck-Richttafeln 2018G, die Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method). Der Rententrend wurde mit 2,0 % angesetzt. Der Gehaltstrend wurde mit 0 % angesetzt auf Grund vertraglicher Vereinbarungen. Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 249 HGB in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Rückstellungen für latente Steuern sowie aktive Steuerabgrenzungsposten nach § 274 HGB wurden aufgrund des bestehenden Wahlrechts nicht angesetzt. Die Bildung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich gegen die entsprechenden Aufwandspositionen. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt unter Minderung der jeweiligen Aufwandsposten als Rückstellungsverbrauch. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 4. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG und § 285 Nr. 16 HGB Der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren haben letztmals im Dezember 2018 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit wenigen Ausnahmen entsprochen wird. Diese Erklärung ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. 5. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung der Immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen wird auf den Anlagenspiegel auf Seite 7 des Anhangs verwiesen. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft hat noch als Wertpapierhandelsbank mit Anteilskaufvertrag vom 9. Mai 2017 die SCM Trust S.A. (vormals SCHNIGGE Trust S.A.), Moersdorf, Luxemburg, vollständig erworben. Die SCM Trust S.A. ist eine Verbriefungsplattform für institutionelle Anleger. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung der SCM Trust S.A. gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Mit Vertrag vom 15. Juni 2018 hat die Gesellschaft sämtliche Anteile von nominal € 30.000,- an der SCM Administration & Service Management S.A. (vormals SCHNIGGE ADMINISTRATION & SERVICE MANAGEMENT S.A.), Luxemburg erworben. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaft verzichtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Im ausgewiesenen Betrag sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 5.898,- (Vorjahr € 0,00) enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Kautionen für die Geschäftsräume. Die Restlaufzeit beträgt in Höhe von T€ 14 bis zu einem Jahr und in Höhe von T€ 32 über einem Jahr. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von T€ 79. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rechtsanwaltskosten (T€ 95), Kosten für Jahresabschlusserstellung und Prüfung (T€ 41), Sachverwalterkosten (T€ 26) sowie Personalkosten (T€ 17). Die Laufzeiten betragen bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten für Lohn und Gehalt (T€ 36). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 4 enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren sind nicht vorhanden. 6. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der GuV Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere periodenfremde Erträge (T€ 47), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 54), Erträge aus PKW-Nutzung (T€ 22) und Erstattungen AAG (T€ 8). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem Rechts- und Beratungskosten (T€ 301), Kosten für Informationsdienste (T€ 233), Mietkosten (T€ 134), Kursverluste Futures (T€ 115), Buchhaltungskosten (T€ 92), EDV-Kosten (T€ 72), Fremdarbeitenkosten (T€ 65), Versicherungen und Beiträge (T€ 57) und Meldewesenkosten (T€ 52). Honorare für Prüfungsleistungen Als Honorar für den Prüfer des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 wurden € 15.000,- erfasst, § 285 Nr. 17 HGB. Latente Steuern Unter Berücksichtigung aller Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, besteht ein aktiver Überhang. Der für die Bewertung zu Grunde zu legende Steuersatz beträgt 31,9 %. Von einer Aktivierung des aktiven latenten Steuerüberhangs wurde auf Grund des bestehenden Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB abgesehen. 7. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht. Angaben zu den Organmitgliedern und deren Bezügen Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft: Dr. Jürgen Frodermann, Rechtsanwalt, Düsseldorf, Vorsitzender des Verwaltungsrates bis 15.10.2018, Florian Weber, Bankkaufmann, Krefeld bis 15.10.2018, Jochen Heim, Wirtschaftsmathematiker, Katzweiler bis 13.08.2018, Stefan Volk, Kaufmann, Ehrengutstraße 19, München bis 15.10.2018, Stephan Blohm, Kaufmann, Leipzig bis 15.02.2018. Ab dem 16.10.2018 trat an Stelle des Verwaltungsrates der (vorläufige) Sachwalter Herr Dr. Stefan Laubereau und die beiden geschäftsführenden Direktoren gem. Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt am Main (Akt Zeichen 810 IN 1173/18 SCH) wurden als Eigenverwalter ernannt. Geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft: Florian Weber, Bankkaufmann, Krefeld Jochen Heim, Wirtschaftsmathematiker, Katzweiler Christian Maria Kreuser, Aschheim Dornach bis 31.08.2018 Herr Florian Weber und Herr Jochen Heim waren zudem auch Mitglieder des Verwaltungsrats der SCHNIGGE Trust S.A., Moersdorf, Luxemburg, und Mitglieder im Board of Directors der SCHNIGGE ADMINISTRATIONS & SERVICE MANAGEMENT S.A., Luxemburg. Die Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 2018 T€ 30. Die Gesamtbezüge der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2018 betrugen T€ 290, davon entfielen auf Herrn Florian Weber T€ 110, Herrn Jochen Heim T€ 47 und Herrn Cristian Maria Kreuser T€ 123. Für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat wurden den Herren Weber und Heim keine Vergütungen gezahlt. 8. Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 10 Mitarbeiter beschäftigt. 9. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Bilanzergebnis entwickelte sich wie folgt:
Der Bilanzverlust beträgt zum 31.12.2018 € -8.128.623,90. Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 10. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01. Januar 2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.04.2020 wurde das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Gesellschaft wird mit anderem Geschäftszweck fortgesetzt.
Hamburg, den 22. September 2020 SCHNIGGE Capital Markets SE Florian Weber Jochen Heim ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2018
VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg: VERSAGTES PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE EINES PRÜFUNGSURTEILS ZUM LAGEBERICHT Wir haben den Jahresabschluss der SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn - und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und dem Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 zu prüfen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat, und versagen daher den Betätigungsvermerk. Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht Zur Fortführung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 war eine weitere Kapitalerhöhung geplant, um für ein ausgeglichenes Ergebnis sorgen zu können. Diese Kapitalerhöhung konnte jedoch nicht durchgeführt werden. In der Folge gab die Gesellschaft am 27. August 2018 ihre Erlaubnis als Wertpapierhandelsbank zurück. Am 11. Oktober 2018 wurde beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, dem am 15. Oktober 2018 vorläufig und am 1. Januar 2019 endgültig entsprochen wurde. Am 11. Juli 2019 wurde der Insolvenzplan unter Zustimmung aller Gläubigergruppen bestätigt und am 12. Juli 2019 durch das zuständige Amtsgericht angenommen. Im Zuge dieses Verfahrens wurde sämtliche operativen Mitarbeiter freigestellt und die Betriebs- und Geschäftsausstattung veräußert. Am 12. September 2019 wurden sämtliche Aktien der Gesellschaft auf einen neuen Eigentümer übertragen. Die Gesellschaft soll künftig mit einem neuem Geschäftsmodell, neu einzustellenden Mitarbeitern und neuer Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgestattet werden. Die Umstrukturierung und monetäre Neuausrichtung soll in 2023 abgeschlossen werden. Die gesetzlichen Vertreter haben den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Da lediglich die Rechtseinheit fortgeführt werden soll, die Unternehmenstätigkeit dagegen beendet wurde, ist unbeschadet der beabsichtigten Aufnahme einer neuen Unternehmenstätigkeit die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht angemessen. Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die in einem Lagebericht darzustellende Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Außerdem wurde uns weder eine Kapitalflussrechnung noch ein Eigenkapitalspiegel zur Prüfung vorgelegt. Diese sind aber nach § 264 Abs. 1 HGB Bestandteile des erweiterten Jahresabschlusses bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften. Ein nach § 317 Abs. 2 HGB prüfungspflichtiger Lagebericht wurde uns pflichtwidrig nicht von den gesetzlichen Vertretern zur Prüfung vorgelegt. Eine Prüfung konnte hierzu nicht durchgeführt werden. Daher geben wir kein Prüfungsurteil zum Lagebericht ab. Darüber hinaus haben die gesetzlichen Vertreter der SCHNIGGE Capital Markets SE keine Bestätigung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen (Vollständigkeitserklärung) an uns abgegeben. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser versagtes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben - mit Ausnahme der Sachverhalte, die im Abschnitt "Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" dargestellt wird - bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Versagungsvermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen "Vorwort des Vorstands bzw. der geschäftsführenden Direktoren", "Die Gesellschaft", "Aktienkursentwicklung", "Corporate Governance Bericht", "Bericht des Verwaltungsrats", "Investor Relations". Derartige sonstige Informationen wurden uns nicht vorgelegt. Unsere versagten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Es liegt in unsere Verantwortung, eine Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschussprüfung durchzuführen sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung zur Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden vom Amtsgericht Hamburg am 03. Juni 2021 zum Abschlussprüfer bestellt. Daraufhin hat uns der Vorsitzende des Verwaltungsrats am 22. Juni 2021 mit der Abschlussprüfung nach Ermächtigung durch den Verwaltungsrat am 10. Juni 2021 beauftragt. Wir sind für das Geschäftsjahr 2018 erstmalig Abschlussprüfer der SCHNIGGE Capital Markets SE tätig. Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Verwaltungsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Über die Abschlussprüfung 2018 hinausgehende Leistungen wurden von uns nicht erbracht. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Udo Bensing.
Hamburg, den 12. Mai 2023 TAXON
GmbH
Udo Bensing, Wirtschaftsprüfer Jan Ballnus, Wirtschaftsprüfer |
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