Beetz
Bauelemente Handelsgesellschaft mbH
Wallenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
370.342,00 |
612.030,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
116.000,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.342,00 |
2.030,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250.000,00 |
610.000,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
292.105,73 |
241.624,91 |
| I.
Vorräte |
2.500,00 |
2.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.699,71 |
239.005,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.906,02 |
119,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
662.447,73 |
853.655,35 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
272.337,82 |
197.683,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.500,00 |
102.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
95.183,27 |
12.349,11 |
| III.
Bilanzgewinn |
74.654,55 |
82.834,16 |
| B.
Rückstellungen |
22.775,00 |
29.843,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
367.334,91 |
626.129,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
662.447,73 |
853.655,35 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung
des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden
in Anspruch genommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buchesdes HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Ansatzwahlrechte
Die Ansatzmethode wurde gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB erstellt.
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften im
Geschäftsjahr linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 150,-- € (geringwertige Wirtschaftsgüter)
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens von mehr als
150,-- € bis 1.000,-- € wurden in einen
jahresbezogenen Sammelposten (Pool) eingestellt, der im
Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wurde (ohne
Berücksichtigung von Abgängen, Wertminderungen,
etc.).
Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die
Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung, soweit zulässig durch
Gruppenbewertung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern, unter Berücksichtigung
latenter Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
der voraussichtlichen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. SONSTIGE ANGABEN
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung
oblag im Berichtsjahr
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht. Im übrigen bestehen die
handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
c) Informationen zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen
| • |
1.278,19 € zum 31.12.2009
|
| • |
1.000,00 € zum
31.12.2008
|
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betrugen
| • |
0,00 € zum 31.12.2009
|
| • |
0,00 € zum 31.12.2008
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V. WEITERE ANGABEN
Gemäß § 264 II HGB sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt. Derartige Umstände sind nicht
erkennbar.
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