Stadtsparkasse Essen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Jung seit 12.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Timo Kluge seit 31.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Oliver Bohnenkamp seit 10.2.2016 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse EssenEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023der Stadtsparkasse Essen
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum JahresabschlussA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen. Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr 2023 nicht geändert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Schuldverschreibungen, die dazu bestimmt wurden dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Hierbei handelt es sich um Schuldverschreibungen mit einen Nominalvolumen von 734,2 Mio. EUR (Buchwerte von 733,8 Mio. EUR). Die Fähigkeit, diese Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten, ist gewährleistet. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Zurückgekaufte, eigene Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden jeweils nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenAnteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Bei der Bewertung einer Beteiligung (Wohnungsgesellschaft) haben wir die Bewertungsparameter hinsichtlich der langfristigen Ertragserwartungen gegenüber dem Vorjahr angepasst. Bei der Ermittlung der nachhaltigen Überschüsse der "Ewigen Rente" erwarten wir für die Bestandsimmobilien ein nicht in der Unternehmensplanung der Gesellschaft (Detailplanungszeitraum) berücksichtigtes jährliches Mietanpassungspotential in Höhe der durchschnittlichen Mietsteigerung der Gesellschaft der letzten fünf Jahre. Im Vorjahr orientierten wir uns bei dieser Einschätzung an dem geringsten Steigerungswert der letzten fünf Jahre. Zur Unterlegung der geänderten Annahme zum Mietsteigerungspotential haben wir im Jahresabschluss 2023 die Mietentwicklung auf dem Essener Wohnungsmarkt sowie einer weiteren Peergroup herangezogen. Die im Vergleich zum Vorjahr abweichende Vorgehensweise erfolgte, um ein näher den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Sparkasse zu vermitteln. Die Parameteränderung hat sich in Höhe von rd. 7 Mio. EUR positiv auf den anteiligen Unternehmenswert ausgewirkt. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSelbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden wird die für das Gebäude geltende Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Einbauten in gemieteten Gebäuden werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Erfolge aus einer geänderten Schätzung der Laufzeit werden in dem Posten erfasst, in dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrags erfolgte. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % sowie Rentensteigerungen von 2 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 gemäß dem abgeschlossenen Tarifvertrag sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde vom Pensionsgutachter der von der Deutschen Bundesbank für November 2023 veröffentlichte Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % sowie Rentensteigerungen von 2 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 gemäß dem abgeschlossenen Tarifvertrag sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 3 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches (Zinsbuches) einbezogen. Derivate, die nicht in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen wurden, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst -entsprechend dem internen Risikomanagement- alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. WährungsumrechnungAuf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 91.769.920,25 EUR bzw. 99.977.711,13 EUR. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.
Nicht mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet sind insgesamt festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von zusammen 446,7 Mio. EUR und beizulegenden Zeitwerten zum 31.12.2023 von zusammen 427,2 Mio. EUR. Im Zusammenhang mit der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir dargelegt, unter welchen Voraussetzungen wir von einer dauernden bzw. nur vorübergehenden Wertminderung ausgehen. Bei den Wertpapieren, die nicht mit dem beizulegenden (Zeit-)Wert bewertet wurden, ist nach derzeitiger Erkenntnis damit zu rechnen, dass die vertragsgemäßen Leistungen in vollem Umfang erbracht werden. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse Essen hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:
1 Die Rückgabe der Anteile am
Immobilienfonds S-Domus Fonds ist unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 5 Monaten möglich.
Der Rentenfonds SKE-Corporate ist international ausgerichtet und investiert in Euro-Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating breit diversifiziert in verschiedenen Branchen. Der Mischfonds Aktien-Inter-Essen ist international ausgerichtet und investiert in Euro-Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating breit diversifiziert in verschiedenen Branchen. Daneben enthält der Fonds Aktien und Derivate. Der Mischfonds Inter-Essen ist international ausgerichtet und investiert in Euro-Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating breit diversifiziert in verschiedenen Branchen, hochverzinsliche Euro-Unternehmensanleihen sowie Aktien und Derivate. Der Mischfonds SE-Rendite ist international ausgerichtet und investiert schwerpunktmäßig sowohl in Euro-Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating breit diversifiziert in verschiedenen Branchen als auch in hochverzinsliche Euro-Unternehmensanleihen. Daneben befinden sich Aktien und Derivate in dem Fonds. Der Immobilienfonds S-Domus ist in europäischen Immobilien verschiedener Nutzungsarten investiert. Der Dachfonds HI-Assindia Immobilienfonds investiert in Immobilienspezialfonds zum Aufbau eines breit diversifizierten Portfolios mit europäischen Immobilien verschiedener Nutzungsarten. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 7 - BeteiligungenAngabe von Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Bei den folgenden Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften verfügt die Sparkasse über mehr als 5 % der Stimmrechte:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 8 - Verbundene UnternehmenAngabe von Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Essen wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 12 - Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 528.575.654,44 EUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Passiva 3 - Verbriefte Verbindlichkeiten
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2.481.397,00 EUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 394.898 EUR. Ein Teil der Verpflichtungen aus den Pensionsrückstellungen ist durch Vermögensgegenstände und Rückdeckungsversicherungsverträge, welche an die Pensionsberechtigten verpfändet sind, gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände sowie die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Pensionsrückstellungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden im Geschäftsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen wie folgt verrechnet:
Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände und Rückdeckungsversicherungen betragen 380.801,00 EUR. Die beizulegenden Zeitwerte der Vermögensgegenstände entsprechen dem Marktpreis. Die beizulegenden Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital und damit den Anschaffungskosten. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge verrechnet:
Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung 2 - ZinsaufwendungenIn diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von 10.307,4 Tsd. EUR aus der vorzeitigen Schließung von Swaps enthalten. E. Sonstige AngabenAusschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB und § 268 Abs. 8 HGBFür die Ausschüttung gesperrte Beträge bestehen in Höhe von 791.374,00 EUR. Davon entfallen auf:
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,8 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen, Sachanlagen sowie Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus dem Ansatz des Planvermögens. Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse Essen hat im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.
* Aus Sicht der Sparkasse Essen negative
Zeitwerte werden mit Minus angegeben.
Da bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten keine offizielle Kursfestsetzung erfolgt, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt. Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31. Dezember 2023 Verwendung. Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (Clean-Price). Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der nicht in der Bilanz enthaltenen finanziellen Verpflichtungen beträgt 29,9 Mio. EUR. Davon entfallen 25,2 Mio. EUR auf die Finanzierungszusage des in 2019 neu aufgelegten Spezialfonds HI-Assindia Immobilienfonds. Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Sparkasse Essen hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden. Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 62.293,6 Tsd. EUR im Geschäftsjahr 2023 4.813,8 Tsd. EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 188.129,2 Tsd. EUR. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip). Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd. EUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 25,7 Mio. EUR. Bis zum 31.12.2023 wurden 25,0 Mio. EUR eingezahlt. Für den größeren Teil der noch ausstehenden Beiträge hat die Sparkasse bereits eine Rückstellung in Höhe von 665 Tsd. EUR gebildet, es erfolgte keine Aufstockung in 2023. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV mit rund 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen West LB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen. Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (4,9 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. w. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt. Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 22,1 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge, Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie die KreditgewährungenFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Neben den festen Bezügen (Jahresfestgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 13,04 % des Jahresfestgehaltes gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Den aktiven Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.243,4 Tsd. EUR gewährt, die sich wie folgt aufteilen: Oliver Bohnenkamp 621,2 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 66,8 Tsd. EUR); Timo Kluge 622,2 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 26,5 Tsd. EUR; davon für ein zusätzliches Alterseinkommen 95,0 Tsd. EUR). Sachbezüge und Nebenleistungen sind in dem erfolgsunabhängigen Teil einbezogen. Sie betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt. Im Jahr 2023 wurden den Pensionsrückstellungen für Oliver Bohnenkamp 213,8 Tsd. EUR zugeführt. Nach den Zuführungen in 2023 und den bereits in den Vorjahren gebildeten Pensionsrückstellungen bestehen zum 31.12.2023 für ein aktives Vorstandsmitglied folgende barwertige Pensionsansprüche: Oliver Bohnenkamp (6.095,5 Tsd. EUR). Die Altersversorgung beträgt für Herrn Bohnenkamp maximal 55% der festen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegeldzahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Die Pensionsansprüche des zum 31.07.2023 aus dem Vorstand der Sparkasse Essen ausgeschiedenen Herrn Schiffer sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene berücksichtigt. Herrn Schiffer wurden im Geschäftsjahr bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand zum 31.07.2023 Gesamtbezüge in Höhe von 448,2 Tsd. EUR (davon erfolgsabhängig 73,5 Tsd. EUR) gewährt. Mit Beendigung seines Dienstvertrages zum 31.07.2023 erhält Herr Schiffer ab dem 01.08.2023 ein Ruhegehalt in Höhe von 55 % der bisherigen festen Bezüge. Auf Basis des ab dem 01.01.2021 verlängerten Dienstvertrages hat Herr Bohnenkamp Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalles, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Bohnenkamp beträgt 40 % ab dem 01.01.2021. Der Anspruch steigt im Falle einer Wiederbestellung um jeweils 5 %-Punkte auf maximal 55 % an. Hinsichtlich der Versorgungsbezüge besteht bei Herrn Bohnenkamp eine Regelung für Hinterbliebenenbezüge. Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 402,1 Tsd. EUR. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 1.904,3 Tsd. EUR gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 33.334,2 Tsd. EUR. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse Essen einschließlich seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Hauptausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 550 EUR je Sitzung gezahlt. Für ihre Tätigkeit in den Kuratorien der Stiftungen der Sparkasse Essen (Alten-, Behinderten- und Jugendförderung der Stadtsparkasse Essen, Sportstiftung der Sparkasse Essen, Philharmonie-Stiftung der Sparkasse Essen) wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 150 EUR je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 2,7 Tsd. EUR p. a. sowie für die Tätigkeit im Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 2,0 Tsd. EUR p. a. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 170,2 Tsd. EUR gewährt. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder / stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder
Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) wurden an Verwaltungsratsmitglieder / stellvertretende Verwaltungsratsmitglieder in Höhe von insgesamt 4.372,8 Tsd. EUR ausgereicht. Mitarbeiter/-innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer KapitalgesellschaftenFolgende Mitglieder des Vorstandes bzw. Mitarbeiter der Sparkasse Essen sind Mitglieder des Aufsichtsrates folgender Kapitalgesellschaften:
OFFENLEGUNG DER ANGABEN GEMÄß DER VERORDNUNG (EU) NR. 575/2013 ÜBER AUFSICHTSANFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND WERTPAPIERFIRMEN DURCH INSTITUTEDie offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-essen.de) unter der Rubrik "Ihre Sparkasse vor Ort" veröffentlicht. Angaben zu PfandbriefenDie Sparkasse hat im Geschäftsjahr weitere Pfandbriefe nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Pfandbriefgesetz - PfandBG) emittiert. Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet über www.sparkasse-essen.de erfüllt. Zum 31.12.2023 stellt sich die Deckungsrechnung wie folgt dar: Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur (Angaben in Mio. EUR)§ 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Verhältnis Umlauf zur Deckungsmasse
3 Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
§ 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfrist und Fälligkeitsverschiebung
§ 28 (1) Nr. 5 PfandBG - Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe
§ 28 (1) Nr. 6 PfandBG Liqui-Kennzahlen
§ 28 (1) Nr. 13 PfandBG Kennzahlen
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) Fremdwährung
Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)
nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)
Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)§ 28 (1) Nr. 12 PfandBG Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen überschreiten
§ 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen
Übersicht über rückständige Leistungen (Angaben in Mio. EUR)
§ 28 (2) Nr. 2 PfandBG
ISIN-Liste der Inhaberpapiere§ 28 (1) Nr. 2 PfandBG ISIN-Liste nach Pfandbriefgattung (nur Inhaberpfandbriefe)
Anhang des Jahresabschlusses§ 28 (2) Nr. 5 PfandBG
Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen (967,59 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe (70,00 Mio. EUR) finden sich in der Bilanz unter Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Vorstand
Essen, 15.03.2024 Der Vorstand Jung Bohnenkamp Kluge Anlage AnlagespiegelFinanzanlagevermögen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Anteilige Zinsen werden nicht in den Anlagespiegel einbezogen. Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadtsparkasse Essen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Essen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Essen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt 307.773 Tsd. EUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 874. Der Gewinn vor Steuern beträgt 56.522 Tsd. EUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 44.009 Tsd. EUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Essen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse Essen ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Essen unter der Nummer A 7029 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Essen. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und der Regierungsbezirk Düsseldorf, die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, der Kreis Recklinghausen und der Ennepe-Ruhr-Kreis. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte. Die Gesamtzahl der Beschäftigten der Sparkasse hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 % auf 1.211 verringert, von denen 794 vollzeitbeschäftigt, 349 teilzeitbeschäftigt sowie 68 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist auf Austritte von Mitarbeitenden wegen Beendigung der Altersteilzeit bzw. wegen Rentengewährung und auf Kündigungen zurückzuführen. Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um vier auf 27 reduziert. Insgesamt haben wir im gesamten Geschäftsjahr unser vollständiges Leistungsangebot unter verstärkter Nutzung der Möglichkeiten digitaler Kommunikationswege aufrechterhalten. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%), wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4% zu, statt wie prognostiziert um 2,4% zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3% (arbeitstäglich bereinigt: -0,1%), die Prognosen hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3% war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5% verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6% zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7% zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4% jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0%). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1% zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1% auf 11,4%. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9%). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3% im Jahr 2022 auf 5,7% im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7% nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8%). Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5% auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2%) und im Handel (+26%). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8%), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9% gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9% betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14% verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4%) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30% über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6%) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4% (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8% rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7%). Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2%. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60% über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5% geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5% zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5% (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2% auf 4% angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert. Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19%; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14% zu. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5% (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06%. BranchenumfeldDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5% im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9%), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3%) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4%), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7%). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: KennzahlenCost-Income-Ratio 1 Betriebsergebnis vor Bewertung 2 Risikoaufwandsquote in Prozent 3
1 Cost-Income-Ratio =
2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
Das Geschäftsjahr 2023 war maßgeblich geprägt von folgenden Aspekten, auf die wir im weiteren Verlauf näher eingehen
2.3.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 9.890,7 Mio. EUR auf 9.799,9 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 9.774,7 Mio. EUR auf 9.663,3 Mio. EUR zurückgegangen. Hauptgrund für den Rückgang des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme ist der Abbau der Kundenverbindlichkeiten um mehr als 187 Mio. EUR. Dieses spiegelt sich auch im Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute um 130 Mio. EUR und der Forderungen an Kunden um 64 Mio. EUR wider. 2.3.2 Aktivgeschäft2.3.2.1 Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute gingen um 129,8 Mio. EUR auf 1.366,9 Mio. EUR zurück. Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die im Vergleich zum Vorjahr verminderte Anlage von Guthaben bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten und der Deutschen Bundesbank unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen. 2.3.2.2 KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) reduzierten sich von 6.809,0 Mio. EUR auf 6.745,1 Mio. EUR. Die mittel- und langfristigen Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 869,0 Mio. EUR und unterschreiten damit den Wert des Vorjahres (1.265,7 Mio. EUR). Insbesondere das Neugeschäft in Baufinanzierungen war mit 276,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (589,3 Mio. EUR) deutlich rückläufig. Die hohe Inflation in Verbindung mit nur langsam zurückgehenden Immobilienpreisen erschwerten die Anschaffung einer Immobilie. Bei den gewerblichen Krediten bewegte sich das Neugeschäft mit 468,3 Mio. EUR auf dem Niveau von 2022 (463,7 Mio. EUR). 2.3.2.3 WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 95,4 Mio. EUR auf 1.183,7 Mio. EUR. Für den Anstieg waren Investitionen in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren aufgrund von Fälligkeiten und darüber hinaus eine angepasste Liquiditätsplanung maßgeblich. 2.3.2.4 Beteiligungen / AnteilsbesitzIm Geschäftsjahr 2023 verringerte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen von 171,2 Mio. EUR auf 157,6 Mio. EUR. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen in Höhe von 13,6 Mio. EUR. 2.3.2.5 SachanlagenDie Sachanlagen verringerten sich, bedingt durch planmäßige Abschreibungen und eine Zuschreibung in Summe von 69,6 Mio. EUR auf 68,5 Mio. EUR. 2.3.3 Passivgeschäft2.3.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich in geringem Umfang von 1.071,3 Mio. EUR auf 1.063,4 Mio. EUR. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Während der Bestand an Pfandbriefen aufgestockt wurde, gingen die zweckgebundenen Weiterleitungsmittel zurück. 2.3.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 7.654,4 Mio. EUR auf 7.467,0 Mio. EUR. Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das weiter gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder und der Spareinlagen sowohl in mittel- und längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen. Der Rückgang des Mittelaufkommens der Kunden resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Sichteinlagen (-603,4 Mio. EUR auf 4.787,4 Mio. EUR) und der Spareinlagen (-275,1 Mio. EUR auf 1.506,2 Mio. EUR). Dennoch machen die Sichteinlagen 49,5 % nahezu die Hälfte unserer Bilanzsumme aus. Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen. So stiegen die befristeten Einlagen von 343,4 Mio. EUR auf 832,1 Mio. EUR. Der Zuwachs entfiel überwiegend auf Firmenkunden und öffentliche Haushalte. Sparkassenbriefe wurden von unserer privaten Kundschaft verstärkt nachgefragt. Ihr Bestand nahm um 243,2 Mio. EUR auf 291,9 Mio. EUR zu. Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen (leichtes Wachstum der Kundeneinlagen) konnten nicht realisiert werden, weil die Kunden ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen Anlageformen umgeschichtet haben. 2.3.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDer Bestand an Privatgirokonten nahm gegenüber dem Vorjahr um 1.859 auf 251.628 zu. Die im Vorjahr formulierte Erwartung steigender Provisionserträge hat sich im Wesentlichen erfüllt. Dies ist auf gestiegene Erträge bei Kontoführungsgebühren, im Zahlungsverkehr und im Kartengeschäft zurückzuführen. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen erneut geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Der Schwerpunkt lag beim Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen und Rentenpapieren. Das gestiegene Zinsniveau und der Kursanstieg an den an den Börsen führte zu einer deutlichen Belebung des Wertpapierumsatzes festverzinslichen Wertpapieren, Fonds und Aktien. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 49,1 % zu und erreichten einen Wert von 902,7 Mio. EUR. Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Steigerung der Provisionserträge konnte daher auch für die Vermittlung von Wertpapieren realisiert werden. Vermittlung von VersicherungenLebensversicherungen konnten mit einer Versicherungssumme von 33,4 Mio. EUR vermittelt werden. Dies entspricht dem im Vorjahr vermittelten Volumen. AuslandsgeschäftDie Erträge im Auslandsgeschäft stiegen insbesondere durch den nicht dokumentären Zahlungsverkehr sowie die Auslandsfinanzierungen- und anlagen um 8,2 %. 2.3.5 DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.4.1 VermögenslageDie zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen betragen 506,1 Mio. EUR. Über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 hat der Träger am 30.08.2023 entschieden. Er wurde im Umfang von 4,3 Mio. EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 518,1 Mio. EUR (Vorjahr 508,5 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von 52,9 Mio. EUR auf 429,0 Mio. EUR erhöht. Im Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt, enthalten; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 17,3 % (Vorjahr 16,9 %) und übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag in Höhe von 0,5 % sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 5.187,7 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 899,7 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 16,4 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die Gesamtkapitelquote lag per 31.12.2023 bei 17,3 %. Der für 2023 prognostizierte Wert von 16,46 % wurde aufgrund einer Reduzierung der Eigenmittelanforderungen im Unternehmens- und Retailgeschäft übertroffen. Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,10 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten. 2.4.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag im Jahr 2023 zwischen 154,9 % und 213,2 % und damit deutlich oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 213,2 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) 1 lag in einer Bandbreite von 122,6 % bis 129,3 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. 2.4.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16 Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,72 % (Vorjahr 0,71 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der Rheinischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,15 % wurde aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsüberschusses übertroffen. Dies gilt auch für die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen Risikoaufwandsquote und Cost-Income-Ratio. Im Jahr 2023 haben sich diese wie folgt entwickelt: Die Risikoaufwandsquote verbesserte sich im Jahr 2023 deutlich auf 17,9 %. Gründe hierfür sind ein deutlich gestiegenes Betriebsergebnis vor Bewertung sowie ein verbessertes Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Der prognostizierte Wert für die Risikoaufwandsquote in Höhe von 16,4 % wurde nahezu erreicht Die Cost-Income-Ratio verringerte sich deutlich von 65,7 % auf 45,7 %. Der prognostizierte Wert von 56,8 % wurde aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsüberschusses unterschritten. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 88,3 Mio. EUR auf 230,5 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging insbesondere auf eine marktzinsbedingt erhebliche Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen zurück. Darüber hinaus leisteten kurz- und mittelfristige Anlagen bei der Zentralbank bzw. anderen Kreditinstituten einen positiven Beitrag zum Zinsüberschuss. Damit blieb der Zinsüberschuss weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse Essen. Der Provisionsüberschuss ist über den prognostizierten Wert gestiegen. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge im Giroverkehr und im Wertpapiergeschäft um 7,9 % über dem Vorjahreswert. Entgegen der Prognose im Lagebericht des Vorjahres ist der Personalaufwand um 6,1 % auf 82,3 Mio. EUR zurückgegangen. Die Personalaufwendungen gingen insbesondere aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr geringeren Rückstellungsbedarfs für Pensionsanwartschaften und laufende Pensionen zurück. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich aufgrund eines straffen Sachkostenmanagements nahezu wie prognostiziert von 46,9 Mio. EUR auf 53,7 Mio. EUR. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf -45,8 Mio. EUR (Vorjahr: -29,1 Mio. EUR). Im Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von -19,4 Mio. EUR (Vorjahr: -7,9 Mio. EUR) . Dieser Wert ist um 7,4 Mio. EUR höher als der prognostizierte Wert. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen entwickelte sich wie prognostiziert positiv. Es belief sich aufgrund von Zuschreibungen bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Kursgewinnen bei festverzinslichen Wertpapieren in Summe auf +0,4 Mio. EUR, und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von -10,4 Mio. EUR. Darüber hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 19,5 Mio. EUR vermieden. Sonstige Bewertungsmaßnahmen entfielen auf Beteiligungen und ergaben sich primär infolge der Zinsentwicklung. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 52,9 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 29,9 Mio. EUR auf 44,5 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Der erhöhte Steueraufwand resultiert aus der verbesserten Ertragssituation der Sparkasse in 2023. Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als zufriedenstellend beurteilt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,124 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir den Geschäftsverlauf des Jahres 2023 insgesamt als erfreulich. Infolge der gestiegenen Zinsen war jedoch beim privaten Wohnungsbau und damit auch bei der Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Mit der Ertragsentwicklung des Jahres 2023 konnten wir das prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung steigern, da gestiegene Zinsüberschüsse den Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich übertroffen haben. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme waren Rückgänge im Kreditgeschäft mit Kreditinstituten und Kunden sowie ein geringeres Mittelaufkommen unserer Kunden. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Verweis auf die Veröffentlichung des nichtfinanziellen Berichts auf der InternetseiteDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der auf unserer Internetseite https://www.sparkasse-essen.de/content/dam/myif/spk-essen/work/dokumente/ihre-spar-kasse/nachhaltigkeit/Nachhaltigkeitsbericht-2023.pdf?n=true veröffentlicht wird. 5. Risiko- und Chancenbericht5.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.361,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 637,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite nicht überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikokategorien Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Per 31. Dezember 2023 haben die Verlustlimite für 2024 Gültigkeit. Die zuständigen Bereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario, für ein adverses Szenario und für ein Stagflationsszenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Im Rahmen eines anlassbezogenen Stresstests haben wir regelmäßig auch mögliche Auswirkungen der Zins- und Inflationsentwicklung sowie des Ukrainekrieges auf die Risikolage der Sparkasse untersucht. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen (schwerer konjunktureller Abschwung, Markt- und Liquiditätskrise, Immobilienkrise aufgrund eines Zinsanstieges) die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung sowie Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Planung und Risikocontrolling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereiches Planung, Bilanzen und Controlling. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt. 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten, wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
1 nach Abzug von Verbindlichkeiten aus
Konsortialkrediten
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 41,05 % die Ausleihungen an das Kredit- und Versicherungsgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Unternehmen der Branche Beratung, Planung, Sicherheit. Darüber hinaus entfallen 21,69 % auf Unternehmen der Branchen Dienstleistungen für Unternehmen, verarbeitendes Gewerbe und Energie, Wasser, Bergbau. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 57,65 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,75 Mio. EUR. 16,77 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 20,0 Mio. EUR. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 0,74 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des §19 Abs. 1 KWG. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Risikokonzentration in Form der RSGV-Beteiligung im Rahmen des Beteiligungsportfolios sowie Konzentrationen im Bereich der wohnwirtschaftlichen grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung der Neubildungen um fast 50%. Sie liegen damit deutlich über den Neubildungen der Jahre 2014 bis 2022 und sind im Wesentlichen durch die seit 2020 herrschenden Multirisiken (Konsumzurückhaltung infolge Ukrainekonflikt, Energiekrise und Inflation, Lieferkettenproblematik, Corona) geprägt. Bei 4 Engagements überschritt die Neubildung 1 Mio. EUR. 5.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.264,9 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (733,8 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (446,1 Mio. EUR) und Geldmarktgeschäfte (1.085,0 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Die Direktanlagen des Eigenportfolios bestehen mit Ausnahme von 7 Emittenten (Aareal Bank AG, Commerzbank AG, DKB AG, Deut. Pfandbriefbank AG, Münchener Hypothekenbank AG, DZ Hyp AG und UniCredit Bank GmbH) ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Kreditnehmern, die mit den Sparkassen einen Haftungsverbund bilden oder der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Bundesländern. Diese Konzentrationen resultieren im Wesentlichen aus dem Geschäftsmodell und werden in CPV nur mit einem Migrationsrisiko, aber ohne ein Ausfallrisiko, abgebildet. Risikokonzentrationen resultieren aus diesen Positionen daher nicht. 5.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkursen, Volatilitäten etc. ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 5.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich: Cashflow-Konzentration in der Fristigkeit bis zu 3 Monaten. Da es sich hierbei um den (risikolosen) Zeitraum des Planungshorizontes handelt, werden keine Risiken aus dieser Cashflow-Konzentration gesehen. Aufgrund der in Folge der im mittel- bis längerfristigen Bereich rückläufigen Zinsentwicklung im Jahr 2023 deutlich gestiegenen Bar- und Marktwerte zinstragender Geschäfte verringerten sich die Risiken aus der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. (Drohverlustrückstellung) im Risikofall deutlich. Zinsanstiege können zu einem Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen führen. 5.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. 5.2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird daher als vertretbar eingestuft. 5.2.2.5 WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit unseren Kunden entstehen, sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Eine besondere Deckung liegt vor, wenn das Wechselkursrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition. Darüber hinaus befinden sich in den Spezialfonds Wertpapiere, die in Fremdwährungen notieren. Diese sind im Verhältnis zum gesamten Volumen der Spezialfonds von untergeordneter Bedeutung. Zudem ist das mögliche Anlagevolumen in Anleihen, die in Fremdwährungen notieren, durch die Anlagerichtlinien begrenzt. Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Es liegt eine Risikokonzentration in US-Dollar in Höhe von 22,7 Mio. EUR vor, die aus Aktienpositionen der Spezialfonds resultiert. Vergebene Fremdwährungsdarlehen werden währungs- und laufzeitkongruent refinanziert. Von Kunden hereingenommene Sichteinlagen in Fremdwährung werden ebenfalls währungskongruent und laufzeitkongruent angelegt. 5.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio "Strategischer Bereich": Beteiligung am RSGV. Aufgrund des Geschäftsmodells wird diese Konzentration akzeptiert. 5.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 in allen Stress-Szenarien länger als 5 Jahre. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Artikel 412 CRR beträgt zum 31.12.2023 213,24%; sie lag im Jahr 2023 zwischen 154,87% und 213,24%. Auf Ebene des Zahlungsunfähigkeitsrisikos konzentrieren sich die juristischen Fälligkeiten im Laufzeitband bis eine Woche. Im Rahmen der Ermittlung der Survival Period können derzeit hieraus keine kritisch hohen Fälligkeitsvolumina zu einem zukünftigen Zeitpunkt beobachtet werden. Auf Ebene des Refinanzierungskostenrisikos werden derzeit ebenfalls keine Konzentrationen im Hinblick auf einzelne Mittelgeber im Kundenbereich beobachtet. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.5 Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Bereich der operationellen Risiken konzentrieren sich die Risiken auf die Outsourcing-Partner Finanz Informatik GmbH & Co. KG, S-Rating- und Risikosysteme GmbH und dwpbank. Es handelt sich hierbei um strategische Partner, die für die gesamte Sparkassenorganisation Dienstleistungen erbringen. Die Sparkasse Essen hat entsprechende Prozesse implementiert, um die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen und operationelle Risiken frühzeitig zu erkennen und ggf. Maßnahmen einzuleiten. 5.3 ChancenberichtUnser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir künftig insbesondere die Produktnutzung von privaten Baufinanzierungen, persönlichen Krediten, Wertpapieranlagen sowie das Versicherungs- und Vorsorgegeschäft mit unseren privaten Kunden intensivieren. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren. Durch die Umsetzung der Vertriebsstrategie hat die Sparkasse das Ziel, eine Filialfamilie - bestehend aus stationären, digitalen und medialen Angeboten - aufzubauen, die den jeweils gewünschten Zugang bietet, erreicht. Der "klassische" Marktbereich (Filialen, Firmenkunden, Private Banking) stellt weiterhin das Rückgrat des Vertriebes. Im oben beschriebenen Umfeld ist die Fokussierung auf Vertriebskontakte zu stärken. Das bereits eingesetzte Instrument "Data Analytics" hilft dabei, Potenzialkunden zu ermitteln und die Anspracheprozesse effizient zu gestalten. Der Online-Vertrieb sowie der Vertrieb über die "Mediale Filiale" (inkl. "Business Center" und "Digitale Beratungsfiliale") werden an Bedeutung zunehmen, Produktabschlüsse sollen zukünftig möglichst flächendeckend mit einem Fallabschluss verbunden werden. Gesteuert werden die Einheiten über das Vertriebsmanagement, das eine effiziente Kunden und Kanalsteuerung mit einem integrierten Ansprache-Management sukzessive über alle Vertriebsbereiche sowie die Unterstützung des Vertriebes sicherstellt. Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.4 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 65,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Dies gilt auch für unsere Untersuchungen möglicher Auswirkungen der Folgen des Ukraine-Krieges (Risiken für Lieferketten, steigende Rohstoff- und Energiepreise sowie die Gefahr eines Import-Stopps von Erdgas) auf die Risikolage der Sparkasse. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind auf der Grundlage unserer internen Risikoberichterstattung derzeit nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen (Ukraine-Konflikt, Nahost-Konflikt), durch die Regulatorik und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit. Im Hinblick auf die tendenziell weitersteigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Da unser Risikodeckungspotential die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage insgesamt als ausgewogen. 6. Prognosebericht6.1 RahmenbedingungenDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren. Ausblick 2024Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1% angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3% (2023: +0,4%). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2% und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6%. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5% bis +0,9% im Jahr 2024 und um 1,0% bis 1,4% im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2% für das laufende und 1,0% für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9% niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate). Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6% bis -2,5%. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8% bis 5,9% und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2%). Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9%) und 2023 (+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2% bis +3,0% nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8% bis +2,3% wieder weitgehend der 2%-EZB-Zielmarke entsprechen. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40% über dem Wert vor einem Jahr und 20% über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,31 %. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen. 6.1.1 GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der langjährigen Bestandsentwicklung rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Firmenkunden. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen (exklusive Wertpapiere). Darüber hinaus gehen wir von einer Verlagerung der variablen Kundeneinlagen in Sparkassenbriefe aus. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 weiterhin von einer Steigerung der Provisionserträge im Wertpapiergeschäft aus. 6.1.2 FinanzlageAuf der Basis unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind folgende größere Investitionen geplant: Vollumbauten von Filialen aufgrund der Umsetzung des Vertriebskonzeptes "Vertrieb der Zukunft Privatkunden" und Fortführung des Projektes "Arbeitswelt 4.0". 6.1.3 Ertrags- und VermögenslageNach dem Ende der Niedrigzinsphase und der damit einhergehenden Erholung der Passivmargen hat sich unsere Ertrags- und Vermögenslage im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr deutlich verbessert. Aufgrund der unter den aktuellen Rahmenbedingungen besonderen Unsicherheit gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 von einem weiterhin sehr guten, jedoch im Vorjahresvergleich deutlich geringeren Betriebsergebnis vor Bewertung aus. Wir rechnen aufgrund des leicht rückläufigen Zinsniveaus und einem steigenden Wettbewerb im Einlagengeschäft mit einen um 23,4 Mio. EUR sinkenden Zinsüberschuss. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 1,9 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die rückläufigen Erträge aus dem Barzahlungsverkehr und höhere Aufwendungen für Vermittlungsprovisionen verantwortlich sind. Auf Basis unserer Aufwandsplanung erwarten wir, dass der Verwaltungsaufwand um bis zu 6,9% steigen wird. Die tendenziell steigenden Personalkosten entstehen insbesondere aus dem höheren Tarifabschluss. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,32 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 9,8 Mrd. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Im Rahmen der Unternehmensplanung wurde aus den erwarteten Verlusten ein abgeleitetes Bewertungsergebnis in Höhe von -11,0 Mio. EUR berücksichtigt. Aus den eigenen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds und Immobilienfonds rechnen wir vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo im Gegensatz zum Vorjahr leicht negativen Bewertungsergebnis. Das sonstige Bewertungsergebnis ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren, so dass auch künftig weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden können. Daher haben wir im Rahmen der Unternehmensplanung aus Vorsichtsgründen ein abgeleitetes Bewertungsergebnis in Höhe von -12,0 Mio. EUR berücksichtigt. Bei der CIR erwarten wir für 2024 einen gegenüber dem Vorjahr um 7,99 %-Punkte höheren Wert. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel, so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs-, antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) nach unserer Einschätzung auch künftig deutlich überschritten werden. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) liegt per 31. Dezember 2023 bei 9,10 % und wird voraussichtlich weiterhin deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:
Für die DBS gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs gehen wir aufgrund von erwarteten Wachstumsraten von einer leichten Steigerung aus. Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände ein moderates Wachstum. Beim Mittelaufkommen von Kunden erwarten wir auf Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände erneut eine Zunahme. Darüber hinaus rechnen wir mit einer weiteren Verschiebung der Bestände auf Geldmarkt- und Sparkonten hin zu den Sparkassenbriefen. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir bei steigender DBS einen deutlichen Rückgang um rd. 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem geplanten Zinsüberschuss und Verwaltungsaufwand. Insgesamt erwarten wir deshalb eine deutliche Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf rd. 18,26 %. Daneben gehen wir trotz der insgesamt rückläufigen Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr leicht höheren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus. Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine deutliche Steigerung um rd. 62,1 Mio. EUR, die leicht unter dem Vorjahreswert liegen wird. Insbesondere bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich gleichwohl Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. erhöhte Kapitalanforderungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 6.2 GesamtaussageUnsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Bei der prognostizierten Entwicklung des Jahresergebnisses sollte eine weitere deutliche Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Insgesamt rechnen wir mit einer leicht negativen Entwicklung der Ertragslage. Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Essen, 28. März 2024 Der Vorstand Bernd Jung Oliver Bohnenkamp Timo Kluge Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse Essen (im Folgenden "Sparkasse"). Essen A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31,12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlicht wurde, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar. a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltIm Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 6.709,0 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 69 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 371,3 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d.h. die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches VorgehenIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden. Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7. c) Verweis auf weitergehende InformationenWeitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 23.2.2, 2.4.3 und 5.2.1.1). C. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen:
Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen folgende Berichte, die uns erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
G. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Eiting.
Düsseldorf, 14. Mai 2024 Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes Eiting, Wirtschaftsprüfer Crombach, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschriftüber die Sitzung des Ratesvom 25.09.2024- Öffentlicher Teil -Tagesordnungspunkt:6. Sparkasse Essen 1343/2024/OB a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2023 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses Bericht erstattet: Oberbürgermeister Kufen Der Rat der Stadt nimmt den vom Verwaltungsrat vorgelegten Jahresabschluss der Sparkasse Essen zum 31. Dezember 2023 mit dem dazugehörigen Lagebericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt a) gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkGNW) - mit Ausnahme der Mitglieder des Rates, die im Jahr 2023 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten -, den Organen der Sparkasse, und zwar dem Verwaltungsrat und dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023, Entlastung zu erteilen, (einstimmig) b) gem. § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG NW in Verbindung mit § 25 SpkG NW auf Vorschlag des Verwaltungsrates, einen Nettobetrag von 5.444.357,56 Euro an den Träger auszuschütten (Brutto 6.467.903,25 Euro) und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 5.510.349,72 Euro in die Sicherheitsrücklage einzustellen sowie (einstimmig) c) den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse in den Lokalteilen der NRZ und WAZ veröffentlichen zu lassen. (einstimmig)
Für die Richtigkeit gez. Filip |
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