LEDA gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Herty seit 2.4.2025 | Prokura |
Markus Benjamin Metz seit 23.11.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Behindertenhilfe Leonberg e. V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atrio Leonberg gGmbHLeonbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeines Die Atrio Leonberg gGmbH mit Sitz in Leonberg ist unter der Nummer HRB 252554 in das Handelsregister B beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Atrio Leonberg gGmbH wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Atrio Leonberg gGmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist als gemeinnützige Körperschaft von den Ertragsteuern befreit. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden und orientieren sich grundsätzlich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Das abnutzbare Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der technischen Anlagen und Maschinen liegt in der Regel zwischen drei und zehn Jahren, Fahrzeuge werden auf sechs Jahre und die übrige Geschäftsausstattung drei bis acht Jahre abgeschrieben. Bei den übrigen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entspricht sie im Regelfall den steuerlichen AfA-Tabellen. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen, erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2019 eine Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs. Im Finanzanlagevermögen werden Wertpapiere des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten bzw. alternativ mit den niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag bewertet. Zuschreibungen auf gestiegene Kurswerte wurden vorgenommen (teilweise Wertaufholung). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten. Vorräte eigener fertiger und unfertiger Erzeugnisse werden zu Herstellkosten angesetzt. Die Herstellkosten umfassen die Einzelkosten zuzüglich eines Material- und Fertigungsgemeinkostenzuschlags. Ersatzteile werden im Rahmen der kaufmännischen Vorsicht voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen; für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Altersteilzeitrückstellung wurde in Anlehnung an IDW RS HFA 3 gebildet. Die Gewährleistungsrückstellung wird in Höhe von 0,5 % der entsprechenden durchschnittlichen Umsätze, bezogen auf den Gewährleistungszeitraum, gebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind zu voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen gebildet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem beigefügten Bruttoanlagenspiegel. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten T€ 474 für rückwirkende Preisvereinbarungen, für die die Gutschriften zum Abschlusszeitpunkt nicht vorliegen. Hierfür wurde ein erhöhter wertberichtigender Risikoabschlag von 20% bezogen auf Liefervolumen und Preisdifferenz berücksichtigt. T€ 300 betreffen das Lieferjahr 2022 und sind in der GuV als periodenfremde Erlöse ausgewiesen, T€ 174 als Umsatzerlöse Werkstatt für das Jahr 2023. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von T€ 218 (Vorjahr: T€ 165) sowie den Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 11). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist im gemeinnützigen Bereich zweckgebunden, Ausschüttungen sind nur im Rahmen der abgaberechtlichen Vorschriften möglich. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese sind in der Übersicht dargestellt:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Berichtsjahr im Wesentlichen ausstehende Nachberechnungen (rückwirkende Preiserhöhungen) von Automobilteilen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen branchenüblichen Eigentumsvorbehalten. Die weiteren Verbindlichkeiten sind nicht besichert und haben sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erstattungen auf Grund von Coronatestungen in Höhe von T€ 53,5 (Vorjahr: T€ 284) enthalten. D. Ergänzende Angaben Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK-KVBW). Der KVBW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dem KVBW ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK) als rechtlich unselbständige Einrichtung angeschlossen. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Der Beitrag ist im Berichtsjahr in Höhe von 6,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen. Das zusätzlich vom Arbeitgeber zu zahlende Sanierungsgeld beträgt für 2023 2,2 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter € 3.670.654,01. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Jahr 2023 nach Köpfen beträgt 88 Arbeitnehmer und setzt sich wie folgt zusammen:
Die Organe der Gesellschaft sind:
Der Beirat erhielt für seine Tätigkeit im Berichtsjahr keine Vergütung. Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Die Gesellschaft schlägt vor, den Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und ins neue Geschäftsjahr vorzutragen.
Leonberg, am 21. Juni 2024 Atrio Leonberg gGmbH gez. Markus Metz Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen Die Atrio Leonberg gGmbH (Atrio gGmbH) betreibt Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne der §§ 219 ff SGB IX. Sie unterhält dazu Betriebsstätten/Werkstätten an den Standorten Leonberg-Ramtel und Leonberg-Höfingen. Alleingesellschafter der Atrio gGmbH ist der Atrio Leonberg e.V. (Atrio e.V.). Die Grundstücke und Gebäude sind im Eigentum des Alleingesellschafters und werden an die Atrio gGmbH verpachtet. Atrio gGmbH und Atrio e.V. firmieren seit Anfang 2013 im Unternehmensverbund unter dem gemeinsamen Namen und Logo "Atrio Leonberg". Der Name Atrio steht für:
Der Atrio e.V. bietet selbst verschiedene Leistungsangebote für Menschen mit Behinderungen an. Dazu gehören differenzierte Wohnangebote und Angebote in Fördergruppen ab dem Erwachsenenalter bis hin zur Seniorenbetreuung. Außerdem ist er Alleingesellschafter der Inklusionsfirma LEDA gemeinnützige GmbH (LEDA). In der Gesamtschau wird somit ein regionales, umfassendes Gesamtangebot zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen, Berufliche Bildung, Arbeiten und Assistenz im Rahmen von Fördergruppen vorgehalten. Atrio e.V., Atrio gGmbH und LEDA gemeinnützige GmbH bilden eine umsatzsteuerliche Organschaft. Auftrag der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung, insbesondere im Berufsbildungsbereich der Werkstatt, zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen im Arbeitsbereich zu bieten. Durch geeignete Maßnahmen soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und sozialpolitische Entwicklungen Im Jahr 2023 war die deutsche Wirtschaft von hohen Inflationsraten und einer wirtschaftlichen Stagnation geprägt. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Bereich des privaten Konsums im Zuge der Energiepreiskrise und enormen Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten. Hinzu kam das deutlich geringere Wachstum der Weltwirtschaft durch bestehende Spannungen und Krisen, wie dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Zum Jahresende hin war eine deutliche Entspannung der wirtschaftlichen Lage zu spüren. Insgesamt bleiben die weltwirtschaftlichen Wachstumsaussichten lt. BMWK aber verhalten. Im Wirtschaftszweig Automotive stieg die Ausbringung um 0,7%, während andere Wirtschaftszweige, eher stagnierten. Die Inflationsrate schwächte sich vor allem aufgrund des deutlichen Rückgangs der Energiepreise auf 3% ab und lag damit zum Jahresende deutlich unter dem Niveau der vergangenen zwei Jahre. Trotzdem ist die enorme Kostensteigerung der vergangenen zwei Jahre insgesamt deutlich zu spüren. Die hohen Preissteigerungen im Bereich Handwerk, Bau und Dienstleistung schlagen zu Buche. In der Sozialwirtschaft war das Jahr 2023 in Baden-Württemberg das Jahr der beginnenden Verhandlungen nach dem neuen Bundesteilhabegesetz - BTHG. Die Wirtschaftsplanung gestaltete sich schwierig, da es zum Jahresende 2022 noch immer keine Klarheit darüber gab, wie und wann Verhandlungen möglich wären und in welchem Bereich man sich auf welche Leistungssystematik einigen würde. Leistungserbringer, Verbände und Kostenträger rangen miteinander, was viele Personalressourcen band und dazu führte, dass die tägliche Arbeit bis heute auf allen Seiten kaum bewältigt werden kann. Atrio Leonberg ist es gelungen, mit dem zuständigen Kostenträger für alle Leistungsarten im Jahr 2023 Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach BTHG abzuschließen. Die Bescheidung und Umsetzung seitens der Kostenträger erfolgen allerdings erst im laufenden Jahr 2024. Die Sozialwirtschaft sieht sich mit den neuen Herausforderungen wie der ökologischen Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Hinweisgeberrichtlinie konfrontiert und muss damit zunehmenden regulatorischen Anforderungen entsprechen, auch wenn sie bereits einen weitreichenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leistet. 2.2 Geschäftsverlauf und -ergebnis Für die Atrio Leonberg gGmbH war das Jahr 2023 sehr erfolgreich. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zum Vorjahr um 4,96% gesteigert werden und übertrafen mit 24,3 Mio. Euro die Erwartung in hohem Maß. Assistenz in Beruflicher Bildung und Arbeit Der Atrio gGmbH wurde im Zuge des Anerkennungsverfahrens als Werkstatt für behinderte Menschen von der Agentur für Arbeit ein bestimmtes Einzugsgebiet zugeordnet. Dieses umfasst im Wesentlichen den nördlichen Teil des Landkreis Böblingen und den südlichen Teil des Landkreis Ludwigsburg u.a. mit den Städten und Gemeinden Leonberg, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gerlingen, Ditzingen und Korntal-Münchingen. Die Leistungsangebote zur Teilhabe und Assistenz im Bereich Arbeit werden fast ausschließlich regional von Menschen mit Behinderungen aus diesem Einzugsgebiet nachgefragt. Dabei genießt das Leistungsangebot hohe Akzeptanz, die Belegungssituation ist stabil. Die Werkstätten Leonberg und Höfingen haben als Zielgruppe Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung, in der Werkstatt Pfad arbeiten Menschen mit einer psychischen Behinderung. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt nach wie vor darin, ein breites, vielfältiges Arbeitsangebot vorzuhalten und Praktika auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen und im ersten Arbeitsmarkt anzubieten. Mit vielfältigen Angeboten und Wahlmöglichkeiten in der Beruflichen Bildung und in den Arbeitsbereichen soll den unterschiedlichen Interessen und Wünschen der Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden. Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (BBB) der Werkstätten Leonberg und Pfad wird ein von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Agentur für Arbeit genehmigtes Durchführungskonzept angewandt. Neben übergreifender Kompetenzbildung und allgemeinen Bildungsmodulen werden Bildungsschwerpunkte in drei Berufsfeldern gesetzt:
Daneben bietet Atrio Jobcoaching-Maßnahmen im Rahmen der KoBV (Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) an, die ebenfalls von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Hier arbeiten die Karl Georg Haldenwang Schule Leonberg (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) bzw. die Berufsschule Leonberg, der Integrationsfachdienst und ein Jobcoach der Atrio gGmbH zusammen, um Schüler direkt in Firmen für die Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren und in der jeweiligen Firma in ein Anstellungsverhältnis zu bringen. Voraussetzung dafür, dass die Atrio gGmbH die Leistungsangebote im BBB und KoBV erbringen kann, ist seit 1.1.2013 die Zulassung als Bildungsträger durch die Agentur für Arbeit. Dazu müssen regelmäßig eine Zertifizierung bzw. Überwachungsaudits nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) absolviert werden. Das letzte Rezertifizierungsaudit fand im Juni 2020 statt. Das nächste Überwachungsaudit wird im Juni 2024 stattfinden. Im Arbeitsbereich umfasst das Angebot von Atrio Leonberg
Für Personen mit einem höheren Assistenzbedarf oder einem Bedarf an besonderen Rahmenbedingungen, wie z.B. einer reizreduzierten Umgebung, wurde das Leistungsangebot Werkstatt-Transfer mit dem Landkreis Böblingen als örtlich zuständigem Leistungsträger vereinbart. Es wurden besondere Arbeitsgruppen für diesen Personenkreis eingerichtet, damit sie weiterhin am Arbeitsleben teilhaben oder den Wechsel von Fördergruppen in den Arbeitsbereich bewältigen können. Im Jahr 2023 waren 18 Personen innerhalb dieses speziellen Angebots tätig. Neben der täglichen Arbeit am Arbeitsplatz werden Qualifizierungskurse in den Bereichen Berufliche Bildung, persönlichkeitsfördernde Maßnahmen und arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten, die den Beschäftigten aus Berufsbildungs- und Arbeitsbereich offenstehen. In diesem Rahmen werden Beschäftigte zu inklusiven Kursen der VHS Stuttgart begleitet. Darüber hinaus bietet Atrio gGmbH für interessierte Beschäftigte eine sogenannte Orientierungsgruppe an. Ziel ist es, dass die Beschäftigten sich innerhalb eines Jahres durch Qualifizierungen und Praktika über ihren beruflichen Werdegang bewusstwerden und Erfahrungen außerhalb der WfbM sammeln. Ergebnis der beruflichen Weiterentwicklung kann z.B. ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz, ein Arbeitsplatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt oder nach wie vor der Arbeitsplatz innerhalb einer WfbM sein. Mit dem genannten Angebotsspektrum werden einerseits unterschiedliche inhaltliche Themenfelder abgedeckt, um den Interessen der Beschäftigten gerecht werden zu können. Andererseits gibt es unterschiedliche Anforderungsstufen, um persönliche Entwicklungen der Beschäftigten bis hin zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Interne und betriebsintegrierte Arbeitsplätze können kombiniert werden, indem beispielsweise eine betriebsintegrierte Tätigkeit nur für bestimmte Wochentage vereinbart wird. Der Großteil der Beschäftigten arbeitet innerhalb der Werkstätten Leonberg, Höfingen und Pfad. Der Anteil der ausgelagerten Plätze in betriebsintegrierten Arbeitsgruppen und als betriebsintegrierte Einzelarbeitsplätze ist gegenüber dem Vorjahr mit 11% fast unverändert geblieben. Im Durchschnitt des Jahres 2023 waren rund 277 Menschen (2022: 284 Personen) in den Berufsbildungsbereichen, im KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) und in den verschiedenen Arbeitsangeboten der Werkstätten beschäftigt. Damit reduzierte sich die Anzahl der in diesem Bereich betreuten Klienten im Vergleich zum Vorjahr um 7 Personen. Fertigung Bei den industriellen Aufträgen steht Atrio im Wettbewerb mit allen anderen Marktteilnehmern, auch mit anderen Werkstätten. Die Umsätze verteilen sich auf vier große Bereiche:
Während im Bereich Automotive internationale Konzerne zum Kundenkreis gehören und die Produkte auch ins Ausland geliefert werden, ist Atrio bei den übrigen Geschäftsfeldern überwiegend für ortsansässige Firmen tätig. Durch die Diversifizierung werden das Risiko von Auftragsschwankungen und die Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern auf die verschiedenen Branchen verteilt. Es wird versucht, Umsatz und Wertschöpfung auf die verschiedenen Bereiche ausgewogen zu verteilen; der Schwerpunkt liegt derzeit im Bereich der Automobilbranche. Kennzeichnend für diesen Bereich ist die Auftragsbindung an Produktlebenszyklen. Durch neue Automobil-Modelle ergeben sich regelmäßig neue Chancen und Risiken für neue Aufträge. Im Jahr 2023 ist keiner der bestehenden Fertigungsaufträge ausgelaufen. Der erhöhte Jahresumsatz im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 beruht im Wesentlichen auf die gute Konjunktur. Die Produktstruktur ist nahezu konstant geblieben. Bei Atrio Leonberg gibt es nach wie vor eine "Vollbeschäftigung" bei den Menschen mit Behinderung. Ergebnis Die Planung des Wirtschaftsjahres 2023 wurde konservativ vorgenommen. Zur Zeit der Planung war nicht abzusehen, wie die Entgeltverhandlungen nach BTHG verlaufen würden und welches Ergebnis zu erzielen sei. Hinzu kamen die zu erwartenden hohen Tarifabschlüsse im AVR und SuE. Die Automobilindustrie hatte sich nach der Corona-Zeit nicht erholt und der Umsatz wurde vorsichtig geplant. Der Jahresüberschuss 2023 lag mit 567 T€ (2022: 411 T€) weit über der negativen Planung i.H.v. -294 TEUR. 2.3 Lage der Atrio Leonberg gGmbH 2.3.1 Ertragslage Die Atrio gGmbH finanziert sich aus Leistungsentgelten von öffentlichen Leistungsträgern und aus Produktionserlösen aus Aufträgen industrieller Kunden. Zur Höhe der Leistungsentgelte für die Leistungen zur Teilhabe an Arbeit und Assistenz nach SGB IX im Arbeitsbereich der Werkstätten werden jährlich Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen öffentlichen Leistungsträger geführt. In den Entgeltverhandlungen werden Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifsteigerungen für das Personal und im Bereich der Sachaufwendungen, geltend gemacht. Die Atrio gGmbH ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg und verpflichtet, die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Württemberg anzuwenden. Mit dem örtlichen Leistungsträger wurde zunächst eine Entgelterhöhung ab 01.01.2023 von 12,5 % vereinbart. Beide Seiten nahmen damit den auf Verbandsebene geeinten Vorschlag zur pauschalen Erhöhung an. Bereits zuvor hatte Atrio Leonberg zu Vergütungsverhandlungen nach BTHG aufgefordert. Zum 01.06.2024 einigte man sich auf eine nochmalige Erhöhung um 4,29 %. Einher ging die lt. Landesrahmenvertrag künftige Entgeltkürzung um 12 % bei Inanspruchnahme der WfbM-Leistung in Teilzeit (< 70 %) und die Entgeltkürzung bei Fehlzeiten ab dem 92. Kalendertag. Wie diese Fehltage zu berechnen sind, wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts auf Landesebene noch diskutiert. Leistungsträger im Berufsbildungsbereich ist die Agentur für Arbeit. Mit der Agentur wurde eine Entgelterhöhung zum 01.01.2023 um 8,8 % vereinbart. Die Erlöse aus Leistungsentgelten lagen mit 5.177 TEUR um 10,83 % über dem Vorjahr. Wie die Vorjahre, war auch das Jahr 2023 wieder geprägt von großen Preisveränderungen beim Bezug von Fertigungsmaterial. Da Atrio fast ausschließlich Ware von kundenseitig gesetzten Lieferanten bezieht, konnten die Preiserhöhungen überwiegend direkt weitergegeben werden. Der Umsatz lag mit 24.315 TEUR um 11,67 % über dem Planansatz. Dies lag vor allem an rückwirkenden Preiskorrekturen zu Gunsten von Atrio, welche im Vorfeld aber auch entsprechend den Materialaufwand erhöht hatten. Durch die Tarifabschlüsse im AVR und SuE stieg der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr um 8,63 % auf 8.656 TEUR. Die Instandhaltungskosten lagen weit unter Plan. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Fördergelder für die geplante Erneuerung der Fenster in der Werkstatt Leonberg gestrichen wurden und die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund dessen in das Folgejahr verschoben wurden. Der Aufwand für Beschäftigtenlöhne stieg deutlich um 21,3 %. Durch die nachträglichen Preiskorrekturen des VW-Konzerns, ergab die Arbeitsergebnisrechnung die Notwendigkeit für eine Rückstellung für die Entgeltzahlungen an die Beschäftigten i.H.v. 195 TEUR. Das Jahresergebnis lag mit 567 TEUR sehr deutlich über der Prognose. Die Entwicklungen und die Gesamtlage und die damit einhergehenden Unwägbarkeiten durch das BTHG, die erwartbare Inflation, durch hohe Tarifabschlüsse und die internationalen Krisen nötigten ungeachtet dessen zu einer vorsichtigen und konservativen Jahressplanung für 2023. 2.3.2 Finanzlage Das Jahr 2023 war von einer stabilen Finanzlage geprägt. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um 226 TEUR auf 2.810 TEUR erhöht. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jeder Zeit gewährleistet. Notwendige Investitionen konnten vollumfänglich aus Eigenmitteln finanziert werden. 2.3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um 11,1 % auf 8,9 Mio. EUR erhöht. Die Eigenkapitalquote liegt bei 77,7 % (Vorjahr 79,2 %). Das Anlagevermögen ist, wie in den Vorjahren, vollumfänglich durch langfristiges Kapital finanziert. Erfreulich ist, dass sowohl die Umsatzrentabilität (2,3 %) als auch die Eigenkapitalrentabilität (8,2 %) nach dem Tiefstand im Jahr 2018 kontinuierlich steigen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 260 TEUR getätigt. Die geplante Instandhaltung der Fenster der Werkstatt Leonberg i.H.v. 90 TEUR wurde ins Folgejahr verschoben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind bedingt durch rückwirkende Preiskorrekturen des VW- Konzerns deutlich angestiegen. 2.3.4 Personal Die Atrio gGmbH verfügt trotz herausfordernder Bedingungen am Arbeitsmarkt nach wie vor über eine ausreichende Zahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemäß der Werkstättenverordnung entsprechend qualifiziert sind. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 219 SGB IX erfüllt. Im Jahr 2023 arbeiteten durchschnittlich 75 Vollkräfte in der Atrio gGmbH. Die Atrio gGmbH ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg und damit verpflichtet, die Arbeitsvertragsrichtlinien der Landeskirche und Diakonie in Württemberg anzuwenden. Die Atrio gGmbH ist Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes (ZVK). Zum Personal im weiteren Sinne rechnen auch die in der Werkstatt betreuten Beschäftigten mit Behinderungen. Die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich hat im Jahr 2023 leicht abgenommen und lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 279 Beschäftigten. 2.3.5 Qualitätsmanagement / Arbeitssicherheit Ziel der Assistenzbereiche-und in der Produktion ist es, Arbeitsergebnisse in höchster Qualität für unsere Klienten und Kunden zu erbringen. Dies wird durch die im Punkt 4.1. beschriebene Zertifizierung der gesamten Arbeitsorganisation nach DIN EN ISO 9001:2015 durch den TÜV SÜD Management Service (TÜV) und die damit verbundene kontinuierliche Qualitätsentwicklung erreicht. Das aktuelle Zertifikat bestätigt die Funktionsfähigkeit des QM-Systems und ist bis 16.08.2026 gültig. Voraussetzung dafür, dass die Atrio gGmbH die Leistungsangebote im Berufsbildungsbereich und in der KoBV (Kooperative berufliche Vorbereitungsmaßnahme) erbringen kann, ist die seit 01.01.2013 bestehende Zulassung als Bildungsträger durch die Agentur für Arbeit. Dazu müssen regelmäßig eine Zertifizierung bzw. Überwachungsaudits nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) absolviert werden (siehe Ausführungen Ziff. 2.2 - Assistenz Berufliche Bildung und Arbeit). 2.3.6 Nachhaltigkeit Atrio Leonberg steht für verantwortliches Handeln und hat sich im Rahmen der Visionen und Strategischen Ziele 2025 auf den Weg gemacht, ihre Nachhaltigkeitsleistungen stark zu verbessern. In den Bereichen Gebäudetechnik, Mobilität, Beschaffung, Abfallmanagement und Informationspolitik wird Atrio seine Anstrengungen erhöhen, um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Eine Einführung eines zertifizierten Umweltmanagementsystems ist nicht geplant. Vielmehr wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt, bei dem einzelne Themen ganz konkret untersucht und umgesetzt werden. Im Jahr 2023 wurden u.a. folgende Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt:
2.3.7 Gesamtaussage Die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen nach den Bildungs- und Arbeitsangeboten der Atrio Leonberg gGmbH besteht unverändert. Es besteht eine hohe Akzeptanz und Anerkennung der fachlichen Arbeit sowie eine stabile Belegung. Im Jahr 2023 konnte die neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach BTHG erfolgreich mit dem KVJS und dem Landkreis verhandelt werden. Die Umsetzung wurde zum 01.06.2023 vereinbart. Auf Seiten der Kostenträger erfolgte die formale Umsetzung in 2023 nicht. Im laufenden Jahr 2024 wurde die Erstellung der Kostenzusagen rückwirkend zugesagt. Neu ist, dass künftig Entgelte bei Inanspruchnahme der Leistung in Teilzeit < 70 % oder ab dem 92. Fehltag bezogen auf 365 Tage pro Jahr gekürzt wird. Welche Auswirkungen das haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur zu schätzen. Auf Landesebene wurde beschlossen, dass die Fehltage auf Öffnungstage der WfbM zu beziehen sind und infolgedessen, ab dem 61. Fehltag eine Kürzung des Entgelts erfolgt. Hier tagt ein Arbeitskreis auf Landes- und Verbandsebene, um die konkrete Umsetzung zu diskutieren und Vorschläge zu unterbreiten. Die industrielle Produktion im Bereich der Werkstätten gestaltete sich weiterhin stabil und die Umsatzerlöse konnten gesteigert werden. Insgesamt ist die finanzielle Lage und die Vermögenslage der Atrio gGmbH als sehr stabil zu bewerten. 3. Prognosebericht Das Jahr 2024 wurde in der Wirtschaftsplanung vorsichtig geplant, da zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanung nicht abzusehen war, wie sich die Inflation insbesondere für den Bereich Energie und Materialeinkauf und der Krieg in der Ukraine entwickeln würden. Im ersten Quartal 2024 lagen die Umsatzerlöse und das Quartalsergebnis im Plan. Atrio Leonberg hat nach wie vor eine stabile Auftragslage, auch wenn die Bestellmengen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2023 gesunken sind. Die Höhe der Reduzierung ist abhängig von der Branche und Produkt. Speziell in der Baubranche gibt es Produktlinien mit unerwartet starken Reduzierungen. Insgesamt entspricht die aktuelle Situation den Erwartungen und der vorsichtigen Planung. In der Energieversorgung konnte für das Jahr 2024 ein Gasliefervertrag mit der KSE zu deutlich besseren Konditionen (8 Cent pro kwh) abgeschlossen werden. Der Stromvertrag läuft noch bis Ende 2024, was uns in diesem Bereich Stabilität und günstige Konditionen einbrachte. Für die Jahre 2025-2026 wurden bereits Folgeverträge abgeschlossen, um hier Planungssicherheit zu haben. Die adäquaten Verhandlungsergebnisse der Entgelte sichern die Einnahmen im Leistungsbereich ab. Die Personalkosten konnten weitestgehend nach dem IST verhandelt werden. Für den Folgezeitraum ab 01.06.2024 sind wir in den Verhandlungen und erwarten die Einigung Ende Mai 2024. Aus heutiger Sicht rechnen wir damit, das für 2024 avisierte Planergebnis von 109 TEUR deutlich zu steigern. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem Geschäftsführung und Leitungen setzen verschiedene Instrumente ein, um die wirtschaftliche und inhaltliche Entwicklung des Unternehmens zu planen, zu kontrollieren und zu steuern. Dazu gehören:
Die Atrio gGmbH nimmt am verbandlichen Risikomanagement des Diakonischen Werks Württemberg mit dem Frühwarninstrument EB-CARE teil. In das Risikomanagement fließen die jährlichen Daten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ein. Zusätzlich werden qualitative Daten erhoben. Hieraus wird eine jährliche Risikoanalyse mit Frühwarnindikatoren erstellt. Zudem wird ein Branchenvergleich für den Bereich der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie erstellt. Der Bericht gibt Hinweise an Geschäftsführung und Aufsichtsgremien, inwieweit sich das Unternehmen in "sicherem Fahrwasser" befindet bzw. zeigen spezifische Indikatoren potenzielle Gefahren- und Handlungsbedarfe auf. Das bestehende Qualitätsmanagementsystem wurde um ein internes Risikomanagement ergänzt, welches die internen Prozesse regelmäßig bewertet. Prozesse, die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit von Abweichungen mit weitreichenden Auswirkungen ausweisen, haben ein hohes Risiko. Diese hochriskanten Prozesse werden mit dem Ziel der Risikominimierung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. In der Atrio gGmbH kommt in Assistenz und Produktion ein nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung (siehe oben 2.3.5). Damit wird nicht nur ein durchgängiges Qualitätsniveau in den Werkstätten und bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen/Assistenzdienstleistungen gesichert, sondern auch aktiv vermeidbare Risiken minimiert. Es unterliegt der regelmäßigen internen und externen Auditierung und bietet somit Sicherheit, dass Qualitätsstandards eingehalten, Abweichungen mit geeigneten Maßnahmen angegangen und Verbesserungsmöglichkeiten stringent umgesetzt werden. 4.2 Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken Die Prognosen für die deutsche Wirtschaft sind im Jahr 2024 verhalten. Noch deutet nichts auf eine konjunkturelle Trendwende hin. Die Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen ist gedämpft, der Krankenstand hoch und Tarifverhandlungen von langen Streiks begleitet. Hohe Energiepreise und erhöhte Zinsen führen dazu, dass Unternehmen weniger investieren und Verbraucher noch sehr vorsichtig agieren. Durch die anhaltenden Kriege haben sich Transportkosten per Schiff drastisch erhöht und die Lieferzeiten verlängert. Die Entwicklung der Rohstoffpreise stellt ein hohes Risiko dar. Es ist nicht abzusehen, wie sich die damit einhergehenden Kosten für Lebenshaltung, Transport und Energie entwickeln. Ein weiteres Risiko besteht in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Dringend nötige Reformen und Investitionen liegen aufgrund der Schuldenbremse auf Eis. Dies lähmt die Konjunktur und führt zu Unsicherheit in der Wirtschaft. Die Inflationsrate wird weiter sinkend prognostiziert und liegt im Mai bei 2,2 %. Auch die Energiepreise sind weiter gesunken und es ist eine deutliche Beruhigung am Energiemarkt zu spüren. 4.3 Branchen- und Unternehmensspezifische Chancen und Risiken Die zögerliche Umsetzung der erfolgten Verhandlungen nach BTHG seitens der Kostenträger führt zu einem deutlichen Anstieg von offenen Posten und belastet die Liquidität der Unternehmen in der Sozialwirtschaft. Der anhaltende Fachkräftemangel führt auf Seiten der Leistungserbringer zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Personalschlüssel. Personaldienstleister können eklatant überhöhte Preise ansetzen, da ohne sie nicht auszukommen ist. Die "neue" Fehlzeiten- und Teilzeitregelung für die Bemessung der Leistungsentgelte nach Landesrahmenvertrag stellt ein weiteres reales Risiko dar. Die Gruppen der in der WfbM beschäftigten Menschen mit Behinderung sind mit Fachkräften (Gruppenleitungen) zu besetzen, um die Assistenz und Betreuung am Arbeitsplatz abzusichern. Auch wenn einer Arbeits-Gruppe Klienten (Menschen mit Behinderung) angehören, die Teilzeit arbeiten oder krankheitsbedingt oft und lange ausfallen/fehlen. Unabhängig dieser Vorgabe, wird künftig bei Fehl- bzw. Teilzeiten das Leistungsentgelt für die betreffenden Beschäftigten (Klienten) nach Regelung des Landesrahmenvertrags reduziert/gekürzt. Hier bedarf es neuer organisatorischer Konzepte, um mit geringerem Entgelt die Leistung für die Anwesenden Beschäftigten erbringen zu können. Im Bereich der industriellen Produktion liegen die Hauptrisiken in der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bedingt durch Inflation, Krieg, Materialengpässe, Rohmaterialpreissteigerungen, Technologiewandel uvm. ist die Entwicklung im Jahr 2024 und darüber hinaus nicht sicher prognostizierbar. Speziell in der Baubranche sind durch viele Faktoren wie beispielsweise die Zinserhöhung die Aufträge stark reduziert. Diese Veränderungen spüren auch zwei großen Kunden, Geze und perma trade, von Atrio Leonberg. Eine Abhängigkeit von den Hauptauftraggebern ist sicherlich gegeben. Durch die jahrelangen Kundenbeziehungen konnten und können diese jedoch die Erfahrung machen, dass die Werkstätten ihre Arbeitsaufträge qualitativ hochwertig und zuverlässig bearbeiten. Der technologische Wandel z.B. in der Automobilindustrie birgt Chancen und Risiken zugleich. Die Anzahl an Einzelteilen, die von Atrio montiert werden kann, reduziert sich bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu den Verbrennern. Gleichzeitig werden neuartige Teile verwendet, für die Lieferanten gesucht werden. Seit November 2023 bereitet sich die Atrio gGmbH auf die TISAX-Zertifizierung vor. Der Volkswagenkonzern hat diese Anforderung im Jahr 2023 gestellt, das Audit ist für Herbst 2024 geplant. Die Umsetzung führt zu einer relevanten Weiterentwicklung im Bereich IT- und Informationssicherheit. Auch wenn die TISAX-Zertifizierung eine große Herausforderung darstellt, begrüßen wir die damit einhergehende Neustrukturierung und Abbildung in Prozessen. Ein Risiko stellen die mangelnden personellen Ressourcen dar, mit denen die Umsetzung gestemmt werden muss. Am Standort Werkstatt Leonberg befindet sich das ehemalige Gärtnereigelände. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Alleingesellschafters, der Atrio Leonberg e.V. Das bislang dort avisierte Bauvorhaben wurde gestoppt. Diese Entscheidung wurde aufgrund der völlig veränderten fachlichen und sozialpolitischen Betrachtungsweisen getroffen, die den Überlegungen für eine Erweiterung der Atrio Angebote, der Gebäude- und Flächennutzung heute im Gegensatz zu den ursprünglichen Überlegungen zugrunde gelegt werden müssen. Seit den ersten Planungsüberlegungen 2014 haben sich die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen und fachlich-pädagogischen Implikationen dahingehend verändert, dass eine weitere Konzentration bzw. der Ausbau vorhandener Tagestruktur- und Assistenzangebot für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung an einem Standort (und zudem in Ortsrandlage) als fachlich nicht mehr "zeitgemäß" bzw. innovativ bewertet werden muss. Derzeit setzt sich Atrio entsprechend nochmals mit der strategischen Fragestellung der baulichen Nutzung der Flächen auseinander. Die bisher vorgesehene Teilnutzung des Baugrundstücks zur Deckung des Bedarfs an zusätzlichen Lagerflächen für die Produktion der Werkstätten, besteht damit nur noch eingeschränkt/bzw. nicht mehr. Eine zeitnahe Erweiterung der Lagerkapazitäten ist unabhängig dieser Entwicklung weiterhin geplant, da diese Chancen und Möglichkeiten eröffnet, die Arbeit der Werkstätten bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und die Attraktivität für industrielle Kunden zu erhöhen. Alternativen für einen Erweiterungsbau im/am Bestandsgebäude der Werkstatt Leonberg oder eine etwaige Kauf- bzw. Miet-Lösung werden daher aktuell geprüft. 4.4 Gesamtaussage Für die Atrio gGmbH bestehen weiterhin Risiken bezüglich der Nachfrage und in der Refinanzierung der Leistungsangebote zur Teilhabe an Arbeit. Die Belegungszahlen im Arbeitsbereich für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind wie auch in den Vorjahren leicht rückläufig, wohingegen die Nachfrage für ein Werkstatt-Platz-Angebot für Menschen mit einer psychischen Erkrankung leicht ansteigt. Die nun im zweiten Verhandlungszyklus seit Umsetzung nach BTHG-Rahmenbedingungen laufenden Leistungsentgeltverhandlungen lassen die Prognose zu, dass die Kondition für die Jahre 2024/2025 die steigenden Sach- und Personalkosten vollumfänglich abbilden werden. Durch die tragfähigen Beziehungen zu den industriellen Auftraggebern, eine ausgewogene Verteilung der Produktionsaufträge auf verschiedene Branchen und die bestehende Nachfrage an Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe an Arbeit, ist der Bestand und das Leistungsangebot der Atrio gGmbH nicht gefährdet. In der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 wurden die bestehenden Chancen und Risiken berücksichtigt und spiegeln sich in einem verhalten positivem Plan-Ergebnis wider.
Leonberg, am 21. Juni 2024 Atrio Leonberg gGmbH gez. Markus Metz Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Atrio Leonberg gGmbH, Leonberg PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Atrio Leonberg gGmbH, Leonberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung fürdas Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge-prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atrio Leonberg gGmbH,Leonberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 21. Juni 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Niko Ballarini, Wirtschaftsprüfer Christian Hesse, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Atrio Leonberg gGmbH in 71229 Leonberg wurde am 03.07.2024 durch den Beirat festgestellt. Die Geschäftsführung wurde entlastet.
gez. Metz, Geschäftsführer |
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