Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Knöfel seit 6.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 85.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
evoxa GmbHEigenbeteiligung | 15.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
evoxa GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wurde in den Vorjahren nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 €. In der Position Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe von 12.621,88 € enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 €. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 0,00. Die Zusammensetzung sowie die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus folgendem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen: Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Dipl.-Kfm. Sandro Wagner Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe von € 10.829,26. Angaben zu Investmentvermögen Die Gesellschaft hält keine Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investvermögens i.S. des § 1 InvG. Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB sind nicht zu machen. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Der Jahresabschluss wurde nach vollständigerweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Verlustvortrag beträgt € 12.621,88. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
Chemnitz, 04. August 2011 evoxa GmbH gez. Dipl.-Kfm. Sandro Wagner, Geschäftsführer |
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