GiPA GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Maria Forisch seit 6.5.2025 | Prokura |
Stefan Figge seit 8.3.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Maximilian Otto Post seit 16.9.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH | 75.00% |
rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Langenfeld GmbHLangenfeldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäftsmodell Der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Langenfeld GmbH ("Stadtwerke") als kommunales Energieversorgungsunternehmen umfasst die sichere, preiswürdige und umweltgerechte Versorgung mit Energie sowie die Bereitstellung von energienahen Dienstleistungen. Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke umfasst die Tätigkeiten Gas- und Stromvertrieb, Gas und Stromversorgungsnetz, Breitbandnetz und Kommunikationsdienstleistungen. Für die Versorgung der Langenfelder Kunden mit Erdgas waren Ende 2023 sechs Übernahmestationen, 20 Schrankregelanlagen und 13.766 Hausanschlüsse vorhanden. Aus zwei Ferngasleitungen führen die Stadtwerke das Erdgas über das eigene Mittel- und Niederdrucknetz ihren Kunden zu. Die Stadtwerke werden wie bisher in Gemeinschaft mit der Verbandswasserwerk Langenfeld- Monheim GmbH & Co. KG ("Verbandswasserwerk") geführt. Das Personal, das für die Werke tätig ist, ist beim Verbandswasserwerk beschäftigt. Personal- und andere Aufwendungen, die den Werken direkt zugerechnet werden können, werden diesem unmittelbar belastet. Für die Verrechnung der gemeinsamen Aufwendungen gilt ein Verteilungsschlüssel. Dieser Verteilungsschlüssel berücksichtigt das Volumen der Investitionen, die Anzahl der Buchungsvorgänge und die Anzahl der Kunden. Hierbei sind die Zahlen des Vorjahres maßgeblich für das laufende Jahr. Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 für die Stadtwerke Langenfeld ein Aufteilungsschlüssel von 53 % (Vorjahr 51 %). Seit 2009 werden Anteile durch den Erwerb einer strategischen Beteiligung an der Thüga AG indirekt über die KOM9 GmbH & Co. KG gehalten, an der eine Vielzahl von Stadtwerken Gesellschafter beteiligt sind. Durch den Austritt der Thüga AG, Sitz in München, bei den Stadtwerken Langenfeld GmbH hat die KOM9 zum Oktober 2023 die Stadtwerke aus der KOM9 ausgeschlossen und es wurden Verhandlungen zum Ausscheiden aus der Gesellschaft aufgenommen. Darüber hinaus werden Beteiligungen an der Gewerbepark Langenfeld West Verwaltungs GmbH und der Gewerbepark Langenfeld West GmbH & Co. KG gehalten, welche Eigentümer der Immobilie sind, die die Stadtwerke als Betriebs- und Verwaltungsgebäude nutzen. Mit der Gründung der Stromnetzgesellschaft, bestehend aus den Gesellschaften Stromnetzgesellschaft Langenfeld GmbH & Co. KG und der Stromnetzgesellschaft Langenfeld Verwaltung GmbH, sind die Stadtwerke zu 51 % an den Gesellschaften beteiligt. Das Stromnetz ist vollständig an die Westenergie AG verpachtet. Die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH ist mit 74,99 % am Stammkapital der Stadtwerke beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft mit 25,01%. Die Anteile der Westenergie AG wurden im Laufe des Jahres 2023 auf die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft übertragen. Zum 27. Juni 2023 ist die Thüga AG, München, aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Anteile wurden auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH und auf die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft verteilt. Die Digital- und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld mbH (DIL), Langenfeld, soll bis Ende August 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf die Stadtwerke Langenfeld GmbH verschmolzen werden. Somit wird das verbleibende Geschäftsfeld Straßenbeleuchtung Langenfeld der DIL als eine separate Sparte in die Stadtwerke integriert. Durch die Integration eröffnen sich Synergien mit den bestehenden Sparten. Mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, stagniert im Jahr 2023 bzw. ist um -0,1 % geschrumpft. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandproduktes sind wesentliche Sektoren rückläufig. Das produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) verzeichnet einen Rückgang von -2 % gegenüber dem Vorjahr. Ebenfalls rückläufig sind die Bereiche Handel, Verkehr, Gastgewerbe (-1 %) und Finanz- und Versicherungsdienstleister (-0,4 %). Die übrigen Bereiche weisen einen Zuwachs von 0,3 % bis 4,9 % auf. Wesentliche Bereiche, die dem Rückgang entgegenwirken sind die Bereiche öffentliche Dienstleister (+1 %), Unternehmensdienstleister (+0,3 %) und Grundstück- und Wohnungswesen (+1 %). (Quelle: Statisches Bundesamt, Fachserie 18 Reihe 1.1 ,2023) Der Verbraucherpreisindex ist gegenüber 2022 um 3,7 % auf 117,4 gestiegen. (Quelle: Statisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex: Deutschland, Jahre Genesis-online) 2.1.2. Energiewirtschaftliche und -rechtliche Rahmenbedingungen Der Primärenergieverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2023 insgesamt 10.791 PJ (Peta Joule). Gegenüber dem Vorjahr nahm der Verbrauch damit um -7,9 % ab. Hauptursachen für diesen Rückgang sind das hohe Energiepreisniveau, die schwache Konjunktur und der milde Verlauf der Heizmonate. Der Anteil der Atomkraft sinkt weiterhin stark. So beträgt der Anteil am Primärenergieverbrauch von Atomstrom nur noch 0,7 %. Der Erdgasverbrauch sank um -4,3 %. Die Verringerung der Abnahme von Steinkohle um -16,9 % und von Braunkohle um -21,9 % auf einen Anteil von 17,2 % beruht auf der reduzierten Nachfrage der Kraftwerke. Dagegen ist der Produktionsanteil aus erneuerbaren Energien um +2,3 % auf 19,6 % gewachsen. Der gesunkene Gesamtverbrauch führt zu einer Abnahme der CO 2 -Emmissionen von rd. 10 %, was einer Reduzierung von 66 Mio. t entspricht.
Wichtigster Energieträger bleibt in Deutschland auch 2023 das Mineralöl mit einem Anteil von 35,9 % (Vorjahr: 35,8 %). Erdgasverbrauch und Verwendung: Der Erdgasverbrauch in Deutschland nahm 2023 nach den vorläufigen Daten gegenüber dem Vorjahr um gut -4,3 % auf 813 Mrd. kWh ab. Das Jahr 2023 mit einer vorl. Jahresmitteltemperatur von 10,6°C liegt mit +0,1°C über dem Vorjahreswert von 2018. Gegenüber dem langjährigen Mittel waren alle Monate bis auf den April zu warm. Insbesondere die Heizperioden Januar, März und Dezember fielen wärmer aus als im Vorjahr.
Der Rückgang beim Erdgasverbrauch wird im Wesentlichen durch den gesunkenen Verbrauch bei den Haushalten (-4,5 %), Fernwärme (-1,3 %) und durch die Kundengruppe Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (-6,5 %) sowie die Industrie (-8,5 %) hervorgerufen. Die Stromversorgung (+1,2 %) verzeichnet eine Zunahme. Die Erdgaspreise für die Kundengruppe Haushalt außerhalb der Grundversorgung (Jahresverbrauch: 20.000 kWh) haben sich durchschnittlich von 18,15 ct/KWh im 1. Quartal 2023 bis zum Ende des 4. Quartal 2023 auf 11,53 gesenkt. Im gesamten Zeitraum des Geschäftsjahres 2023 betrug die Umsatzsteuer 7 % und es galt die Energiepreisbremse. Stromverbrauch Der Stromverbrauch in Deutschland beträgt in 2023 466 Mrd. kWh und fällt damit um -3,8 % niedriger aus als gegenüber dem Vorjahr. Die Industrie (-5,0 %), Handel, Gewerbe und Dienstleistungen (-4,0 %) und Haushalte (-2,8 %) tragen zum Verbrauchsrückgang bei. In der Verbrauchsgruppe Verkehr wird ein Anstieg um 7 % gemessen.
Die Bruttostromproduktion in 2023 beläuft sich auf 508,1 Mrd. kWh (Vorjahr: 569,2 Mrd. kWh). Die erneuerbaren Energien mit 267 Mrd. kWh machen rd. 53 % der Stromerzeugung aus. Gegenüber dem Vorjahr ist der Stromaustauschsaldo umgeschlagen, so dass Deutschland mehr Strom importiert als exportiert hat. Der Stromaustauschsaldo stieg von -29 Mrd. kWh auf 9,2 Mrd. kWh. (Quelle: BDEW, Energieversorgung 2023) Rechtliche preisliche Entwicklungen Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse und Wärme- und Gaspreisbremse auf das Jahr 2023 begrenzt. Für Haushaltskunden, die Erdgas beziehen, wird der Arbeitspreis von 12 ct/kWh auf 80 % des Verbrauchs "gedeckelt". Für Haushaltskunden, die Strom beziehen, wird der Arbeitspreis auf 40ct/kWh für 80 % des Verbrauchs und bis 30.000 kWh/a begrenzt. Die Alarmstufe des Gasnotfallplanes der Bundesnetzagentur ist weiterhin in Kraft, auch wenn sich die derzeitige Lage als stabil darstellt. Die zum 1.Oktober 2022 eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh hat sich mittlerweile im Laufe des Jahres 2023 von 0,145 ct/kWh auf 0,186 ct/kWh in 2024 erhöht. Das nationale Emissionshandelssystem hat für 2023 einen Preis von 30 €/t festgesetzt und die Erhöhung auf 35 €/t ausgesetzt. Dagegen wurde für 2024 eine Erhöhung um 15 €/t auf 45 €/t festgesetzt. Für 2025 ist ein Preis von 55 €/t festgelegt. Nach 2025 erfolgt keine Festlegung mehr. Die Entwicklung der Strompreise ab 2023 wird im KWK-Index abgebildet, der dem durchschnittlichen Baseloadpreis am EPEX Spot je Quartal entspricht.
Beim Erdgas soll die preisliche Entwicklung 2023 anhand des EGIX Germany verdeutlicht werden. Dieser wird auf Basis börslicher Handelsgeschäfte in den jeweils aktuellen Frontmonatskontrakten der Marktgebiete THE berechnet.
2.2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurde der weitere Ausbau des Glasfasernetzes durch Investitionen in Höhe von T€ 7.115 vorangetrieben. Die Erlöse im Breitbandbereich haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 103 auf T€ 3.428 gesteigert. Die Gasabsatzmenge liegt mit 229 GWh um 26 GWh unter dem Vorjahresniveau. Die Gasverkaufserlöse haben sich um T€ 13.955 auf T€ 42.422 verbessert. Die Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2022 und 1. Januar 2023 unter dem Eindruck einer Energiekrise und dem Zugewinn von Kunden, die von ihren Energieversorgern gekündigt wurden, haben diesen Effekt verstärkt. Die Preissenkung zum 1. Juli 2023 hat den Umsatzanstieg dagegen abgemildert. Die Stromabgabemenge im Geschäftsjahr 2023 liegt mit 36 GWh unter dem Vorjahresniveau (40 GWh). Die Stromverkaufserlöse sind infolge vorgenommener Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 unter dem Eindruck der Energiekrise auf T€ 16.088 gestiegen. Entsprechend den Regelungen im Ergebnisabführungsvertrag wird, nach Einstellung eines Teilbetrages in Höhe von T€ 500, das verbleibende Jahresergebnis in Höhe von T€ 2.583 an die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH abgeführt. Ergebnisentwicklung Der betriebliche Rohertrag hat sich um T€ 533 auf T€ 12.756 vermindert. Infolge der Zunahme des Personalaufwands (T€ +281) und der Abschreibungen (T€ +216) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ +117), ergibt sich ein Betriebsergebnis von T€ 2.621 (Vorjahr: T€ 2.704). Unter Berücksichtigung des um T€ 557 verbesserten Finanzergebnisses und gestiegenen Steuern (T€ +17) ist ein um T€ 458 besseres Jahresergebnis vor Gewinnabführung von T€ 3.083 (Vorjahr: T€ 2.625) erzielt worden. Investitionsmaßnahmen Die Investitionen belaufen sich auf T€ 7.774. Insgesamt wurden davon T€ 7.115 in den Glasfaserausbau investiert. Finanzierungsmaßnahmen Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr bestehende langfristige Kredite planmäßig getilgt. Maßnahmen im Personalbereich Das gesamte Personal ist beim Verbandswasserwerk angestellt, jedoch verpflichtet, auch für die Stadtwerke tätig zu sein. Deshalb werden den Stadtwerken anteilige Personalkosten weiterberechnet. Die Gehälter der Mitarbeiter, die für die Stadtwerke und das Verbandswasserwerk tätig sind, werden nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel verteilt, der im Berichtsjahr 53 % (Vorjahr: 51 %) zu Lasten der Stadtwerke beträgt. Der Kostenverteilschlüssel wurde Ende 2022 überarbeitet und berücksichtigt die betrieblichen Tätigkeiten zeitgemäßer. Der Schlüssel wird aus den Investitionen, der Anzahl der Buchungsvorgänge und der Anzahl der Kunden ermittelt. Soweit eine direkte Zuordnung der Kosten auf die Stadtwerke erfolgt, wird der Kostenschlüssel nicht angewendet. Die Mitarbeiter, die ausschließlich für die Stadtwerke tätig sind, werden vollständig weiterberechnet. Bei den Löhnen erfolgt die Verteilung nach den Stundenaufschreibungen. 2.3. Lage des Unternehmens 2.3.1. Vermögenslage In der folgenden Übersicht zur Vermögenslage wurden die bis zum 31. Dezember 2023 erhaltenen Baukostenzuschüsse rechnerisch vom Anlagevermögen abgezogen, da die Baukostenzuschüsse, welche der Gesellschaft ab dem 01. Januar 2003 zufließen, aktivisch von den Anlagenzugängen abgesetzt werden. Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 7.244 auf T€ 86.438 erhöht. Wesentliche Investitionen wurden im Breitbandgeschäft vorgenommen. Das Umlaufvermögen hat sich im Berichtsjahr um T€ 6.969 auf T€ 39.802 erhöht. Dies beruht insbesondere auf der Umgliederung der KOM9 Beteiligung (T€ 5.010) und der Zunahme der liquiden Mittel. Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 25.864. Danach beträgt die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag 29,92 %, nach 32,03 % im Vorjahr. Das abzuführende Jahresergebnis wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 14.173 auf T€ 23.265 erhöht. Insbesondere sind die Rückstellungen für drohende Energiebeschaffungs- und Absatzrisiken sowie Energierisiken gestiegen. Die Verbindlichkeiten haben sich vor allem durch kreditorische Debitoren aus dem Strom- und Gasvertrieb verringert. 2.3.2. Finanzlage Der Finanzmittelfonds hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.301 verbessert und stellt sich wie folgt dar:
Der Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 26.111 (Vorjahr T€ 22.810). Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ -4.321 verringert. Wesentliche Gründe sind die Erhöhung von Rückstellungen sowie der Abbau von Verbindlichkeiten und Forderungen. Der negative Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 792 verringert. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich um T€ 13.950 gegenüber dem Vorjahr auf T€ -4.306 verschlechtert. Die vorhandenen liquiden Mittel und zugesagten Kreditlinien von Banken stellen sicher, dass der Finanzmittelbedarf jederzeit gedeckt werden kann. 2.3.3.Ertragslage Die Ertragslage hat sich wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse teilen sich im Berichtsjahr wie folgt auf:
Die um T€ 21.350 gestiegenen Umsatzerlöse resultieren mit T€ 13.955 besonders aus den höheren Erlösen aus Erdgasvertrieb und -netz sowie mit T€ 7.104 aus der Zunahme der Erlöse aus Strom. Der um T€ 22.623 gestiegene Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Energiekosten sowie erforderlichen Rückstellungszuführungen. Der Personalaufwand in Höhe von T€ 4.181 ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 281 gestiegen. Die Änderungen des Kostenverteilschlüssels und die Inflationsausgleichsprämie sind verantwortlich für die Erhöhung. 3. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie die wesentlichen Chancen und Risiken des Unternehmens Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Die Stadtwerke haben ein Risikomanagementsystem installiert, um bestandsgefährdende und für die wirtschaftliche Lage wesentliche Risiken zu erkennen und effektiv zu steuern. Es kommt das softwarebasierte Risikomanagementsystem "Ready4Risk" zur frühzeitigen Identifikation, Analyse und Steuerung von Risiken in der Versorgungswirtschaft zum Einsatz. Der zentrale Risikocontroller überwacht das Gesamtsystem und die dezentralen Risikobeauftragten übernehmen die Funktion von Ansprechpartnern in den einzelnen Abteilungen. Grundsätzlich wird als Risiko die Abweichung vom Wirtschaftsplan verstanden sowie solche Risiken, die einen negativen Einfluss auf die Versorgungssicherheit haben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben keine den Fortbestand gefährdende Risiken bestanden und sind derzeit nicht erkennbar. Risiken Das Mahn- und Sperraufkommen 2023 hat sich gegenüber 2022 nicht verändert. Wir rechnen in 2024 mit einem gleichen Aufkommen. Die unternehmerischen Tätigkeiten der Stadtwerke sind mit rechtlichen Risiken aus den Vertragsbeziehungen zu Kunden und sonstigen Geschäftspartnern verbunden. Zudem können Behörden und Gerichte in die Preisgestaltung eingreifen. Die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und zugehöriger Verordnungen sowie die Aktivitäten der Regulierungsbehörden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Versorgungsnetzen inklusive der Netznutzungsentgelte können sich finanziell negativ auswirken. Die milde Witterung hat für einen erheblichen Verbrauchsrückgang geführt und somit nicht zur befürchteten Gasmangellage geführt, wie in den Gas-Winterszenarien 2023/2024 der Bundesnetzagentur skizziert. Der Gasnotfallplan vom 23.07.2022 besteht weiterhin. Die Anfang 2023 hohen Energiepreise, bedingt durch die Energiekrise, haben wir zum Ende 2023 gesenkt. Trotzdem haben wir erheblich an Kunden verloren. Die Stadtwerke rechnen mit einer Preisprüfung der Kartellbehörden. Risiken im Gasvertrieb resultieren vor allem aus dem Markt- und Konkurrenzdruck und einer differenzierten Preispolitik, insbesondere bei großen Sondervertragskunden. Auch im Privatkundensegment nimmt die Preissensibilität und die damit verbundene Wechselbereitschaft zu. Somit haben bereits kumuliert 39,8 % (Stand: September 2023) der Gaskunden seit der Liberalisierung ihren Gaslieferanten gewechselt. Die Anleihegläubiger verfügen über ein 3-monatiges Kündigungsrecht, das erstmals zum 1. Dezember 2017 bzw. zum 5. Oktober 2020 ausgeübt werden konnte und dann jeweils jährlich zum Zinsstichtag. Dadurch besteht das Risiko, sofern das Zinsniveau weiter ansteigen sollte, dass bereits vor dem Jahr 2025 bzw. 2028 Rückzahlungen vorzunehmen sind. In 2023 haben wir T€ 688 an Kündigungen verzeichnet. Hierbei könnten die Stadtwerke auf eine Refinanzierung angewiesen sein. Chancen Chancen ergeben sich für die Stadtwerke durch die Entwicklung neuer Angebote und Produkte in den Bereichen Energieversorgung und Kommunikationsdienstleistungen oder in der Kombination von Beidem. Als regionaler Energieversorger ist es den Stadtwerken besonders wichtig, im Sinne des Klimaschutzes zu agieren. Daher wird im Bereich Vertrieb Gas der klimaneutrale Ansatz weitergeführt. Die Vorbereitungen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes wird 2024 ein Arbeitsschwerpunkt darstellen. Die Nachverdichtung und die Neugewinnung von Breitbandkunden stand auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin im Mittelpunkt. Die Neuerschließung des Stadtgebiets Wiescheid wurde abgeschlossen. Prognosebericht Das Planergebnis nach Steuern 2024 beläuft sich auf T€ 2.220. Der Gesamtumsatz wird im Wesentlichen durch das Energie- (T€ 44.772) und Breitbandgeschäft (T€ 4.001) verursacht. Der Materialaufwand (T€ 36.758), die Personalkosten (T€ 4.556), die Abschreibungen (T€ 2.715) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 3.445) führen zu einem Betriebsergebnis in Höhe von T€ 2.457. Im Finanzplan 2024 sind für Investitionen insgesamt Mio. € 7,6 vorgesehen. Es wird im Wesentlichen in den Glasfasernetzausbau investiert. Das Planbetriebsergebnis 2023 in Höhe von T€ 2.203 wurde um T€ 880 übertroffen. 4. Öffentliche Zwecksetzung bzw. -erreichung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW Gemäß den Vorschriften des § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW ist festzustellen, dass die Stadtwerke den satzungsmäßigen Aufgaben nachgekommen ist und die Vorschriften hinsichtlich der Berichterstattung beachtet wurden. Für die Kunden der Stadtwerke wurde auch im Geschäftsjahr 2023 wieder die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Energieversorgung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll durchgeführt. 5. Angaben zu Tätigkeitsbereichen gemäß § 6b Abs. 7 S. 4 EnWG Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gas- und Elektrizitätssektors sowie Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Es wird auf die Erläuterungen im Anhang zu diesem Tätigkeitsabschluss verwiesen.
Langenfeld, den 31. Mai 2024 Dipl.-Oec. Stefan Figge, Geschäftsführer der Stadtwerke Langenfeld GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Stadtwerke Langenfeld GmbH (Stadtwerke) hat ihren Sitz in Langenfeld. Sie wird unter der Handelsregisternummer B 46353 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt. Der Jahresabschluss der Stadtwerke zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Sinne von § 267 Abs. 2 und 4 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die Nutzungsdauer beläuft sich für Software auf 3 bis 5 Jahre und bei den Patenten auf 10 Jahre. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten sind eigene Leistungen einbezogen. Die Abschreibungssätze werden in Anlehnung an die steuerrechtliche AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Bundessteuerblatt 1995 I. S. 144 ff.) ermittelt, wenn nicht betriebsindividuelle Nutzungsdauern zur Anwendung kommen. Die Nutzungsdauer beläuft sich für die einzelnen Sachanlagen wie folgt:
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von € 250,00 bis € 1.000,00 werden einem Sammelposten zugeführt und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer nur vorübergehenden Wertminderung wird gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung wurden auf den Bilanzstichtag abgegrenzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben worden ist. Die Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter Zugrundelegung eines zehnjährigen durchschnittlichen Rechnungszinsfußes von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.) und zukünftige Rentenanpassungen von 2,0 % p.a. angesetzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Heubeck verwendet. Gegenüber versicherungsmathematischer Berechnungen unter Zugrundelegung eines siebenjährigen durchschnittlichen Rechnungszinsfußes von 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1,9 (Vorjahr T€ 8,8). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen, den Pensions- und sonstigen Rückstellungen Differenzen, die insgesamt zu einer Steuerbelastung führen. Da die Stadtwerke Langenfeld Organgesellschaft des Organträgers der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld sind, werden die latenten Steuern dem Organträger zugeordnet. 3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die Beteiligungen betreffen unter anderem folgende Kommandit- und Geschäftsanteile:
Aufgrund einer Veräußerungsabsicht der Gesellschaft wurden die Anteile an der KOM9 GmbH & Co.KG im Geschäftsjahr von den Finanzanlagen in die sonstigen Forderungen umgegliedert (T€ 5.010). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeit- und Personalverpflichtungen, ausstehende Rechnungen, CO 2 -Zertifikate, Risiken aus Energiegeschäften, drohenden Energiebeschaffungs- und Absatzrisiken und Archivierungskosten. Entwicklung Eigenkapital
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit den Vorjahreswerten (Kursiv) stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit T€ 495 aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit der Verbandswasserwerk Langenfeld- Monheim GmbH & Co. KG. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beruhen mit T€ 2.492 auf dem abzuführenden Jahresergebnis an die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH (Vorjahr: T€ 2.122). 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen setzt sich wie folgt zusammen:
5. Sonstige Angaben Beschäftigte Arbeitnehmer Das gesamte Personal ist bei der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG angestellt, jedoch verpflichtet, auch für die Stadtwerke Langenfeld GmbH tätig zu sein. Deshalb werden die anteilig auf die Stadtwerke entfallenden Personalaufwendungen weiterberechnet. Um einen besseren Einblick in die Ertragslage zu ermöglichen, werden entsprechend der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die weiterberechneten Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Personalaufwendungen ausgewiesen. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf T€ 20 und entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen für den Jahresabschluss. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden Mietverträgen über gewerblich genutzte Räume resultieren sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich T€ 312 zzgl. Nebenkosten. Aus Leasing ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von T€ 291. Der Gasbezug erfolgt von der Uniper Energy Sales GmbH. Der Strombezug erfolgt von der Syneco Trading GmbH. Organe der Gesellschaft Die Stadtwerke haben folgende Organe:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde für ihre Mitwirkung in den Sitzungen insgesamt ein Auslagenersatz von € 1.330,00 unmittelbar gezahlt. Gesellschafterversammlung Der Gesellschafterversammlung gehören folgende Mitglieder an:
Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Oec. Stefan Figge. Es wird auf die Angabe der im Berichtsjahr gezahlten Geschäftsführerbezüge für Herrn Dipl.-Oec. Stefan Figge gemäß § 286 Absatz 4 HGB verzichtet. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft gehört zu einem Konzern und ist Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB. Mutterunternehmen ist die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH mit Sitz in Langenfeld. Die Stadtentwicklungsgesellschaft ist aufgrund der größenabhängigen Merkmale von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit. 6. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen T€ 500 des Jahresergebnisses in Höhe von € 3.082.719,85 in die Gewinnrücklagen einzustellen und € 2.582.719,85 gemäß des geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags an die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH abzuführen.
Langenfeld, den 31. Mai 2024 Dipl.-Oec. Stefan Figge, Geschäftsführer der Stadtwerke Langenfeld GmbH Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023gem. § 6b Abs. 3 EnWGAllgemeine Erläuterungen Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), die am 3. August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund der geänderten Vorschriften hat die Stadtwerke Langenfeld GmbH, als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2011 den Tätigkeitsabschluss (§ 6b Absatz 3 EnWG) mit dem geprüften Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen und über die Tätigkeiten gemäß § 6b Absatz 3 EnWG zu berichten (§ 6b Absatz 7 EnWG). Für die Stadtwerke Langenfeld GmbH ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche:
Mit unserem Tätigkeitsabschluss 2023 erfüllen wir die Berichtspflicht nach § 6b der EnWG- Novelle 2011. In der internen Rechnungslegung führen wir gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Gasverteilung und jeweils für andere Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Gas- und Elektrizitätssektors. Für die Gasverteilung erstellen wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen § 6b Absatz 3 EnWG. Auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss der Tätigkeiten ebenfalls als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stadtwerke Langenfeld GmbH. Für die Berichterstattung wurden die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch Schlüsselung retrograd zugeordnet. Das Anlagevermögen, die Umsätze und die Personalaufwendungen sind die wesentlichen Positionen für die Zuordnung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die einzelnen Tätigkeiten. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Die im Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erstrecken sich über die verschiedenen Restlaufzeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten enthalten gemäß § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB keine Verbindlichkeiten, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen. Aufgliederung der Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB) Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor. Tätigkeits-Bilanz der Gasverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Langenfeld GmbH, Langenfeld Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Langenfeld GmbH, Langenfeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Langenfeld GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu der Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, 31. Mai 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Fuchs, Wirtschaftsprüfer Schellhorn, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Jahr 2023Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen erörtert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine potenziellen Interessenkonflikte offengelegt. Beratungsschwerpunkte Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Sitzungen des Aufsichtsrates, am 31.08.2023 und am 06.12.2023, statt. Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
Den Wirtschaftsplan 2024 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2023 nach ausführlicher Beratung festgestellt. Darüber hinaus wurden die folgenden Punkte durch einen Umlaufbeschluss entschieden:
Jahresabschlussprüfung Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2022 am 31. August 2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben. Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat. In der Sitzung am 31. August 2023 hat der Aufsichtsrat über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 ausführlich beraten sowie die Verwendung des Ergebnisses gebilligt und eine gleichlautende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens. Für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.
Langenfeld, im Juni 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Frank Schneider Auszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Langenfeld GmbH am 19. Juli 2024[...] 6. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023 Beschluss GV 01/2024: Die Gesellschafterversammlung stimmt der Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 86.438.456,70 EUR, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2023 mit einem Ergebnis nach Steuern von 3.082.719,85 EUR und der Genehmigung des Lageberichtes 2023 einstimmig zu. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Langenfeld GmbH fest und genehmigt den Lagebericht 2023. 7. Verwendung des Jahresergebnisses 2023 Die Stadtwerke Langenfeld GmbH hat ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von 3.082.719,85 EUR für 2023 erwirtschaftet. Die Gesellschafterversammlung folgt der Empfehlung des Aufsichtsrates hinsichtlich des Verzichts auf Thesaurierung. Somit wird gemäß Ergebnisabführungsvertrag ein Betrag in Höhe von 3.082.719,85 EUR vollständig an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH abgeführt. Beschluss GV 02/2024: Die Gesellschafterversammlung stimmt der Ergebnisverwendung einstimmig zu. [...] |
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