Griendtsveen AG
Saterland-Scharrel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.553.787,77 |
11.833.245,74 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
124.192,00 |
116.899,25 |
| II.
Sachanlagen |
6.571.040,28 |
5.489.444,45 |
| III.
Finanzanlagen |
6.858.555,49 |
6.226.902,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.521.107,22 |
6.788.003,55 |
| I.
Vorräte |
1.269.654,60 |
1.116.749,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.204.908,09 |
5.665.466,32 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.046.544,53 |
5.787,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.263,00 |
8.459,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.094.157,99 |
18.629.708,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.279.809,96 |
7.947.413,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
873.712,95 |
873.712,95 |
| III.
Bilanzgewinn |
10.206.097,01 |
6.873.700,65 |
| B.
Rückstellungen |
2.444.385,00 |
2.105.276,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.369.163,03 |
8.577.019,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.094.157,99 |
18.629.708,77 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Griendtsveen AG hat ihren Sitz in
Saterland-Scharrel. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 151551 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Torfvorräte werden unter den Vorräten, die
Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen
unter den Rückstellungen in einem eigenen Posten mit
entsprechender Bezeichnung ausgewiesen.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Abbaurechte werden über die Dauer der
Abbaugenehmigung oder nach Substanzverbrauch abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des
Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach
der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt
die Abschreibung pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr ihres
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang
gezeigt.
Nutzungsdauer der
Sachanlagen
|
|
Fabrik- und
Geschäftsbauten
|
25 bis 33 Jahre
|
übrige Bauten
|
5 bis 10 Jahre
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
4 bis 15 Jahre
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3 bis 15 Jahre
|
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Bei den Finanzanlagen werden
außerplanmäßige Abschreibungen auch bei
voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für die
Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Herstellungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die
Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch
angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des
Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der
marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit
Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für
Rekultivierungsverpflichtungen sowie die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der
Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird,
abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten
Derivative Finanzinstrumente werden
ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und
mit den abgesicherten Grundgeschäften zu
Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die
Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Bildung von
Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen oder
Zahlungsströme aus den Grund- und
Sicherungsgeschäften gegenübergestellt und nur
ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der
Marktwertveränderungen zurückgestellt. Die
unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil
gleichen sich vollständig aus und werden weder
bilanziell noch ergebniswirksam erfasst (sog.
Einfrierungsmethode). Die Bilanzierung von derivativen
Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit
mit dem Grundgeschäft gebildet wird, erfolgt dagegen
imparitätisch, d.h. für negative Marktwerte
werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte
werden nicht angesetzt.
Latente Steuern
Auf temporäre Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven
latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer
Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren
auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige
Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von
aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten
Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern
entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt.
Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften
werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung
mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten
fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von
latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage der geltenden
Steuersätze für Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.
Erläuterungen der Bilanz
1. Grundkapital
Das Grundkapital zum 31. Dezember 2022 besteht aus
1.000 Inhaberaktien von je 200,00 EUR.
2. Rücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen 873.712,95 EUR.
3. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag von
6.873.700,65 EUR.
4. Verbindlichkeiten
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Restlaufzeiten
|
|
|
- bis 1 Jahr
|
1.669.471,40
|
2.540.560,86
|
- größer 1
Jahr
|
3.854.741,63
|
3.716.666,72
|
- über 5 Jahre
|
1.844.950,00
|
2.319.791,59
|
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
insgesamt gesichert
|
6.822.234,14
|
7.895.689,87
|
Art der Sicherung:
Grundschulden, Sicherungsübereignung
Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 30
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften
|
375
|
- davon zugunsten
verbundener Unternehmen
|
375
|
2021:
|
442
|
- davon zugunsten
verbundener Unternehmen
|
442
|
3. Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn von 10.206.097,01 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
4. Bewertungseinheiten zur Absicherung des
Zinsrisikos
Die Griendtsveen AG hat bestimmte
Grundgeschäfte, die einem Zinsänderungsrisiko
ausgesetzt sind, mit Zinsderivaten in Bewertungseinheiten
zusammengefasst, soweit die Voraussetzungen erfüllt
sind. Um das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren,
bestanden im Zinsbereich per 31. Dezember 2022
Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps mit einem
Nominalwert von 5.250 TEUR (Vorjahr: 6.000 TEUR). Die
Zinsderivate als Sicherungsgeschäfte werden mit den
entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten als Grundgeschäft zu einer
wirtschaftlichen Bewertungseinheit zusammengefasst.
Für diese Grundgeschäfte werden die
Zinsänderungsrisiken hierdurch ausgeschlossen. Die
Zinsderivate haben zum Stichtag einen Marktwert von 507
TEUR (Vorjahr -80 TEUR). Die unrealisierten Gewinne und
Verluste aus den gegenläufigen Posten werden nicht
bilanziert.
Saterland-Scharrel, den 16.
Mai 2023
gez.
Drs. Augustinus Henricus Paulus van Berckel, Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
der
Griendtsveen AG
,
Saterland-Scharrel
vom
16. Juni 2023
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der
Griendtsveen AG zum 31.12.2022, der von der Treuhand
Weser-Ems GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nebst
Gewinn- und Verlustrechnung einer prüferischen
Durchsicht unterzogen worden ist, sowie den Lagebericht des
Vorstandes geprüft.
Die Überprüfung der vorstehend
aufgeführten Unterlagen durch den Aufsichtsrat hat zu
keinen abweichenden Feststellungen oder Beanstandungen
geführt. Vielmehr kam auch der Aufsichtsrat zum
Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen und
satzungsgemäßen Vorschriften entspricht.
Über die Geschäftsführung des
Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat insbesondere in
mündlichen Besprechungen laufend unterrichtet. Den
Grundsätzen einer ordnungsmäßigen
Geschäftsführung ist nach Auffassung des
Aufsichtsrates in vollem Umfang Rechnung getragen worden.
Der Aufsichtsrat billigt den ihm vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss 2022, der damit als
festgestellt im Sinne des Gesetzes gilt.
gez. Thomas Jan van Wijk
|
gez. Hendrik Dirk
Nanninga
|
gez. Johann Hermann
Brinkmann
|
DER AUFSICHTSRAT DER
GRIENDTSVEEN AG
|
Gewinnverwendungsvorschlag,
Gewinnverwendungsbeschluss
Dem Vorschlag des Aufsichtsrates entsprechend hat die
ordentliche Hauptversammlung 2022 beschlossen, den für
das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von 10.206.097,01 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2023
festgestellt.
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